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Argentinisches Berufungsgericht nimmt Zwangsräumungsbeschluss gegen die Belegschaft des Hotels Bauen zurück
Die Berufungsinstanz des Handelsgerichtes von Buenos Aires hat das Urteil der ersten Instanz, dass die polizeiliche Räumung des Hotels Bauen für den 19. April 2017 vorsah, einstimmig aufgehoben. Im Prinzip aber wurde dies zunächst nur mit einem Verfahrensfehler der besonders eifrigen Richterin Hualde in erster Instanz begründet, ein Urteil „in der Sache“ steht noch aus. Dennoch ist es mehr als ein Zeitgewinn für die Belegschaftsmitglieder des selbstverwalteten Unternehmens – sowohl, weil dieses Berufungsurteil inmitten einer massiven Mobilisierung der Solidarität gefällt wurde, als auch weil es die Kampagne stärkt, die noch in diesem Jahr endgültig einen parlamentarischen Beschluss über den „öffentlichen Nutzen“ des Projektes herbei führen will, was das gesicherte weitere Funktionieren des Hotels Bauen bedeuten würde. In der Meldung „CABA: Suspenden el desalojo del Hotel Bauen y se mantiene el festival en defensa de los 130 puestos de trabajo“ am 18. April 2017 bei Anred wird darauf verwiesen, dass diese Entwicklung auch jene Kräfte im Parlament stärke, die das Veto des Präsidenten gegen die beschlossene Übereignung in einer Plenumsversammlung zurückweisen wollen. Siehe dazu einen weiteren aktuellen Beitrag:
- „Un respiro para los trabajadores“ am 20. April 2017 bei rebelion.org dokumentiert, ist ein Artikel (ursprünglich bei Pagina 12), in dem unterstrichen wird, dass dies erstmals sei, dass nun auch in der Justiz wenigstens eine teilweise positive Urteilsfindung zu Bauen passiert sei – und der Willkürakt der ersten Instanz, jede Einspruchsmöglichkeit gegen das eigene Urteil abzulehnen, sei damit zu mindestens deutlich aufgehoben, die Ausgangssituation verbessert…
- Siehe dazu: „[19. April 2017] Diese Richterin ist sich für nichts zu schade: Das Hotel Bauen soll am Mittwoch geräumt werden, weil der argentinische Präsident es so will“ am 18. April 2017 im LabourNet Germany