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Afghanistan

Auch ohne Soldaten nicht sicher: Asylrecht und keine Abschiebungen nach Afghanistan!

Dossier

Stop Deportations to Afghanistan!Kurze Neuigkeiten aus dem angeblich sicheren Afghanistan: Anschlag während de Maizière-Besuch: „Ungeachtet der Tatsache, dass die Bundeswehr-Mission in Afghanistan kürzlich verlängert und personell aufgestockt wurde, will die Große Koalition Afghanen vermehrt in ihr Heimatland abschieben. (…) Drinnen tafelt de Maizière, draußen gibt es Tote. (…) ein Bericht vom 20.01. spricht sogar von bis dato sieben Taliban-Anschlägen allein in Kabul im Jahr 2016, auch die Bundeswehr war bereits davon betroffen. Besonders interessant dabei: Von den 34 afghanischen Provinzen bezeichnet der afghanische Flüchtlingsminister 31 als unsicher – eine der drei übrigbleibenden Provinzen ist Kabul. Allein diese Einschätzung spricht Bände über die generelle Sicherheitslage im Land. Angespannte Sicherheitssituation wird heruntergespielt…Beitrag von und bei Pro Asyl vom 2. Februar 2016 externer Link. Siehe dazu den „ausgegliederten Fall“: Schüler in Nürnberg setzen mit Protest gegen Abschiebung ein wichtiges Zeichen – und werden kriminalisiert und hier zu den Abschiebungen nach Afghanistan – auch auch nach dem Abzug und damit neuen Gründen fürs Asylrecht:

  • EuGH-Urteil für Afghanistans Frauen: Ein kleiner Lichtblick in der Dunkelheit New
    „Frauen in Afghanistan werden unsichtbar gemacht – allein, weil sie Frauen sind. Deshalb brauchen sie Schutz. Diese Forderung stellt PRO ASYL schon lange, nun hat auch der Europäische Gerichtshof das anerkannt. Das Urteil bedeutet: Deutschland muss afghanischen Frauen grundsätzlich die Flüchtlingseigenschaft gewähren. Frauen aus Afghanistan wird »das Recht auf ein menschenwürdiges Alltagsleben in ihrem Herkunftsland verwehrt«, indem ihnen »in flagranter Weise hartnäckig aus Gründen ihres Geschlechts die mit der Menschenwürde verbundenen Grundrechte vorenthalten werden.« Deutlicher hätte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die grauenhafte Situation, die sich wie von PRO ASYL dokumentiert rapide verschlechtert, nicht beschreiben können. Keine Frau in Afghanistan kann ein Leben frei von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen führen. (…) Das Urteil des EuGH reiht sich in mehrere aktuelle politische Ereignisse ein. Die Situation der Frauen in Afghanistan hat zuletzt endlich die Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft erregt. So hat das Europäische Parlament am 19. September eine Resolution verabschiedet, in der die Diskriminierung von Frauen verurteilt und klar als Genderapartheid benannt wird. (…) Die Entscheidung des EuGH ist eine positive Nachricht für alle afghanischen Frauen, die sich noch im Asylverfahren befinden, da das Urteil für deren Entscheidung bindend ist. Es bietet aber auch eine Chance für afghanische Frauen, deren Anträge (teilweise) abgelehnt wurden: Sie können nun einen Asylfolgeantrag stellen, da das neue EuGH-Urteil eine »Änderung der Rechtslage« und damit ein »neuer Umstand« darstellt, was für die Durchführung des Folgeantrags erforderlich ist (vergleiche § 71 Abs. 1 Asylgesetz in Verbindung mit § 51 Verwaltungsverfahrensgesetz und Art. 33 Abs. 2 lit. d der Asylverfahrensrichtlinie). Wurde den Frauen in der Vergangenheit nur ein Abschiebungsverbot oder der subsidiäre Schutz anerkannt, haben sie nun die Chance, nachträglich doch noch den besseren Schutz der Flüchtlingseigenschaft zugesprochen zu bekommen. Betroffene sollen sich hierfür im Zweifel an eine Beratungsstelle oder Anwält*innen wenden. (…) Alle afghanischen Frauen sind Verfolgung ausgesetzt und sollten daher per se den Flüchtlingsstatus erhalten. Es ist unerheblich, inwieweit sie sich »verwestlicht« haben oder zu anderen diskriminierten sozialen Gruppen gehören. (…) PRO ASYL fordert das BAMF auf, das Urteil des EuGH in der Praxis konsequent umzusetzen. Das Urteil stellt unmissverständlich klar, dass afghanische Frauen politisch verfolgt werden und als Flüchtlinge anerkannt werden sollten. Das BAMF muss den Leidtragenden dieser Geschlechterapartheid Schutz in Form der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gewähren.“ Ausführliche Stellungnahme von Pro Asyl vom 22. Oktober 2024 externer Link

  • Faeser kündigt „zeitnah“ weitere Abschiebeflüge nach Afghanistan an – es gehe darum, die „innere Sicherheit in Deutschland zu priorisieren“
    Ende August startete der erste und bisher einzige Abschiebeflug aus Deutschland nach Afghanistan – aber die Bundesregierung hat schon weitere in Planung. Auch in die Türkei sollen Flugzeuge starten. Deutschland will in naher Zukunft weitere Asylbewerber per Flugzeug abschieben – auch nach Afghanistan. „Wir sind an weiteren Flügen dran, es wird zeitnah weitere Abschiebungen nach Afghanistan geben“, hat Bundesinnenminsterin Nancy Faeser erklärt. Im Bundestag betonte Faeser, dass Deutschland bereits Abschiebungen von Gefährdern und Straftätern nach Afghanistan vollzogen habe – anders als andere europäische Staaten. Es gehe darum, die „innere Sicherheit in Deutschland zu priorisieren“. Doch die Aktionen bräuchten monatelange Vorbereitung…“ Meldung vom 09.10.2024 in tagesschau.de externer Link („Faeser kündigt „zeitnah“ weitere Abschiebeflüge an“)
  • [EuGH] Zwangsheiraten, Misshandlungen, Arbeitsverbote: Afghanin zu sein, reicht als Asylgrund
    „Um afghanischen Frauen die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen, reicht die Angabe von Geschlecht und Staatsangehörigkeit, entschied der EuGH. Allein die diskriminierenden Regeln des Taliban-Regimes verletzten Frauen in ihren Menschenrechten.
    Die Machtübernahme der Taliban im Jahr 2021 hat in Afghanistan nicht nur die politischen Strukturen des Landes erschüttert, sondern auch das Leben von Millionen Frauen in eine existenzielle Krise gestürzt: Junge Frauen werden oft zwangsverheiratet, Behörden helfen ihnen nicht, um sich Misshandlungen ihrer Ehemänner zu erwehren. Sie müssen ihren Körper verhüllen, dürfen sich nur unter erheblichen Einschränkungen öffentlich bewegen und haben wenig Zugang zu Gesundheitsversorgung. Dazu kommen Arbeitsverbote und der Ausschluss von weiterführenden Schulen. Reicht all das bereits, um als politisch verfolgt im Sinne des Asylrechts zu sein? Das beantwortete der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Freitag mit einem klaren Ja. Die diskriminierenden Maßnahmen und Gesetze des Taliban-Regimes gegen Frauen gelten bereits für sich als Verfolgungshandlungen, die eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft rechtfertigen (Urt. v. 04.10.2024, Az. C-608/22 und C-609/22). (…) Die praktische Auswirkungen für die nationalen Asylbehörden sind erheblich: Bei der individuellen Prüfung des Asylantrags afghanischer Frauen reicht demnach die Feststellung von Geschlecht und Staatsangehörigkeit, um die Gefahr einer Verfolgung anzunehmen. Weitere Aspekte individueller Verfolgung müssen Afghaninnen nicht darlegen. Der EuGH begründete seine Entscheidung damit, dass einige der Maßnahmen, wie etwa die Zwangsverheiratung oder das Fehlen eines Schutzes gegen geschlechtsspezifische Gewalt, bereits für sich genommen schwerwiegende Grundrechtsverletzungen darstellen. Deshalb seien sie zwingend als Verfolgung zu bewerten. Noch gewichtiger sei aber die kumulative Wirkung dieser Maßnahmen: Durch die systematische Anwendung dieser Diskriminierungen wird Frauen in Afghanistan in eklatanter Weise ihre Menschenwürde aberkannt. Die Entscheidung aus Luxemburg erging auf eine entsprechende Vorlagefrage des Verwaltungsgerichtshofs Österreich. Weil das nationale Asylrecht aber nahezu vollständig vom Unionsrecht determiniert wird, ist die Entscheidung durch das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ebenso zu beachten.“ LTO-Meldung vom 4. Oktober 2024 externer Link
  • Abschiebungen nach Afghanistan: Migrationsbeauftragter deutet Taliban-Gespräche an: Deutschland habe ein „ernsthaftes Rückführungsinteresse“
    In der Debatte um konsequentere Abschiebungen zeigt sich der Migrationsbeauftragte der Regierung, Stamp, offen für Gespräche mit den Taliban in Afghanistan. Deutschland habe ein „ernsthaftes Rückführungsinteresse.“ In der Diskussion über konsequentere Abschiebungen bringt der Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Joachim Stamp, direkte Gespräche mit den militant-islamistischen Taliban ins Spiel gebracht. „Unverbindliche Sondierungsgespräche könnten eine Option sein“ sagte der FDP-Politiker der Welt am Sonntag (WamS). Stamp forderte, die Möglichkeit eines direkten Austauschs mit den Taliban in Afghanistan „sorgsam abzuwägen“. Er verstehe die ablehnende Haltung einiger Außenpolitiker. „Deutschland hat aber ein ernsthaftes Rückführungsinteresse.“ (…) In Afghanistan sind die Abgeschobenen nach Worten eines hochrangigen Talibanfunktionärs wieder auf freiem Fuß. Zunächst seien die Personen überprüft worden, sagte Suhail Schahin, Leiter des Taliban-Politbüros in der katarischen Hauptstadt Doha. Sie wurden freigelassen, nachdem ihre Familien schriftlich versichert hatten, dass sie keine Straftaten begehen würden“, sagte der Vertreter gegenüber der Nachrichtenagentur dpa…“ Meldung vom 07.09.2024 in tagesschau.de externer Link
  • Abschiebung nach Afghanistan und Syrien: Islamismus-Förderprogramm
    Die Ampel reagiert auf das islamistische Attentat von Solingen, indem sie mit Islamisten zusammenarbeitet. Für sie zählen wohl nur deutsche Opfer.
    „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, heißt es im Grundgesetz. Doch sie ist sehr wohl antastbar, wie die Bundesregierung beweist. 28 Menschen wurden nach Afghanistan abgeschoben, in ein Land, in dem Menschen öffentlich ausgepeitscht und gesteinigt und Frauen aus der Öffentlichkeit ausradiert werden. Ein klarer Bruch des Völkerrechts. Menschenrechte sind universell und gelten für alle – auch für Straftäter. Für diese Abschiebung musste Deutschland mit den Taliban verhandeln, wenn auch indirekt durch Katar. Das Taliban-Regime wird dadurch de facto von Deutschland anerkannt – ein Schlag ins Gesicht der afghanischen Freiheitsbewegung. Jedes Mal, wenn ein Islamist einen menschenverachtenden Anschlag durchführt, sind es Menschen mit Migrationsgeschichte und Muslim*innen, die sich verantworten müssen und unter Generalverdacht stehen. Dass diese Menschen oft vor genau diesem Islamismus geflohen sind, interessiert die Ampel wohl nicht – CDU und AfD schon mal gar nicht. Dass es vor allem Migrant*innen sind, die im Kampf gegen Islamismus an vorderster Front stehen, ebenso wenig. Und natürlich werden die Solidaritätsbekundungen und -veranstaltungen von Syrer*innen für Solingen medial kaum wahrgenommen, sie passen nicht ins rassistische Klima…“ Kommentar von Daniela Sepehri vom 1.9.2024 in der taz online externer Link
  • Erste deutsche Afghanistan-Sammelabschiebung in der Taleban-Ära
    „… Nancy Faeser hatte nicht übertrieben. Bei der Wiederaufnahme von Abschiebungen nach Afghanistan “sind wir schon relativ weit”, verkündete die Bundesinnenministerin (SPD) am Donnerstagabend in der ARD-Tagesschau. Am frühen Freitag (30.8.2024) schon hob ein Charterflugzeug der Qatar Airways vom Flughafen Leipzig/Halle in Richtung der von den Taleban kontrollierten afghanischen Hauptstadt Kabul ab. [Der Flug ist inzwischen dort auch eingetroffen.] (…) Abschiebungen nach Afghanistan hatte die damalige Große Koalition Anfang August 2021 nur widerwillig ausgesetzt, nur wenige Tage, bevor das bereits umzingelte Kabul an die Taleban fiel. Gemeinsam mit seinen Amtskollegen aus Belgien, Griechenland, Dänemark, den Niederlanden und Österreich hatte der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) noch kurz vorher versucht, über die EU die schon wankende afghanische Regierung unter Druck zu setzen, trotz der prekären Sicherheitslage abgelehnte Asylbewerber anzunehmen.
    Auch damals wurde der – in nicht allen Fällen korrekte – Eindruck erweckt, dass Deutschland nur “Gefährder” und “schwere Straftäter” abschiebe. Eine exakte Gesamtübersicht, für welche Straftaten die Abgeschobenen verurteilt worden waren, gaben Bund und Länder nicht. Genauere Informationen verweigerten sie unter Berufung auf den Datenschutz. (…)
    Da Hebestreit im Fall der Sammelabschiebung vom Freitag generell von “Straftätern”, nicht von “schweren Straftätern” sprach, die nach dem tödlichen Messerangriffen von Mannheim und Solingen und ähnlichen Vorfällen in der Diskussion standen, lässt dieselbe Frage aufkommen, die es schon vor 2021 gab: ob manche deutsche Behörden den Straftäterbegriff weit auslegen, um die Abschiebezahlen hochzutreiben. Auch jetzt wurde aus Bayern ein Mann abgeschoben, der wegen “einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe” verurteilt worden war. Ohnehin ist nicht klar, wie viele afghanische schwere Straftäter es überhaupt gibt. (…)
    Wie die Taleban Straftäter, die in Afghanistan nichts verbrochen haben, behandeln, ist unklar. Die Bundesregierung äußerte sich bisher auch nicht auf die Anfrage, ob die Taleban die Abgeschobenen in Gewahrsam nehmen und ob sie Überprüfungen über ihren Verbleib zugesagt haben. Die Taleban gewähren bestimmten Organisationen, die sich dazu aber nicht äußern, Zugang zu ihren Gefängnissen, mit Ausnahme denen ihres Geheimdienstes. (Dazu auch mein Interview mit der Tagesschau24 gestern: „Wir wissen nicht, was mit den Taliban ausgemacht worden ist“, Afghanistan-Experte Thomas Ruttig zu den Abschiebungen von 28 Straftätern.
    Der Spiegel schrieb in seinem Beitrag: “Die jetzige Abschiebeaktion ist für die Bundesregierung (…) auch ein Risiko. Menschenrechtsorganisationen dürften penibel verfolgen, wie die Taliban mit den Rückkehrern umgehen. In Berlin setzt man darauf, dass die Taliban die Abgeschobenen ordentlich behandeln, um vor der Weltöffentlichkeit nicht weiter als Paria dazustehen.” Kaum: Außer der UNO und dem Internationalen Roten Kreuz (IKRK) gibt es in Afghanistan keine offen und offiziell tätigen humanitär/menschenrechtslichen Organisationen, die „penibel verfolgen“ könnten, wie die Taleban mit den Abgeschobenen umgehen. Und ob die beiden das machen können/wollen (und ob die Bundesregierung nachgefragt) hat, sagt sie uns bisher nicht. Auf die Frage, ob es Garantien für Leib und Leben der Abgeschobenen gab, wurde gestern auf der Regierungspressekonferenz auf ein Interview mit Kanzler Scholz verwiesen, dass offenbar im neuen Spiegel erscheinen wird, mit dem Tenor: “Die Verfassung gelte, deshab gebe es Vorkehrungen.” Laut Tagesschau seien “mehr als zehn der Männer direkt nach ihrer Ankunft in Kabul auf freien Fuß gesetzt worden”.]…Beitrag von Thomas Ruttig vom 31.8.2024 auf seinem Blog externer Link „Afghanistan Zhaghdablai“
  • Am 30. August startete der erste Abschiebecharter seit der Machtübernahme der Taliban: Bankrotterklärung für den Rechtsstaat und den angeblichen „Kampf gegen Islamismus“
    PRO ASYL fordert von der Bundesregierung die Einstellung jeglicher Zusammenarbeit und direkter oder indirekter Kooperationsgespräche mit dem Taliban-Regime, um Menschen nach Afghanistan abzuschieben. “Eine Zusammenarbeit mit den Taliban – auch über Bande – fördert Terrorismus und Islamismus, anstatt sie zu bekämpfen. Das ist eine Bankrotterklärung für den Rechtsstaat. Die heute durchgeführte Abschiebung könnte Teil einer unverantwortlichen Normalisierung des Regimes werden”, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL. Das islamistische Regime der Taliban hat bereits nach der Ankündigung der Bundesregierung vor einigen Wochen, Menschen nach Afghanistan abschieben zu wollen, ihre Bereitschaft für einen Deal bezüglich der Abschiebungen erklärt. Denn eins ist klar: Die Taliban haben ein Interesse, ihren Status trotz ihrer Verbrechen in der internationalen Gemeinschaft zu normalisieren. Hieran darf sich Deutschland nicht beteiligen…“ Pressemitteilung vom 30.08.2024 von PRO ASYL zur Abschiebung nach Afghanistan externer Link und weitere:

    • Entsetzen über heutige Abschiebung nach Afghanistan
      „… Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und die anderen Flüchtlingsräte der Bundesländer verurteilen die Abschiebung einhellig und scharf. Es ist anzunehmen, dass dieser Vollzug in Zusammenarbeit mit den Behörden in Katar, die selbst vielfältiger Menschenrechtsverletzungen beschuldigt werden, stattfand. Aber auch eine über Bande organisierte Abschiebung ist nicht ohne Kooperation mit dem islamistischen Regime der Taliban möglich. “Mit diesem Flug hat Deutschland die Kooperationen mit den Taliban salonfähig gemacht, einem menschenrechtsverachtenden Regime, das zuletzt Mädchen und Frauen qua Gesetz aus dem öffentlichen Raum verbannt hat und Menschen willkürlich einsperrt, foltert und tötet”, betonen die Landesflüchtlingsräte.  Keine Straftat rechtfertigt in Deutschland das Abschieben von Menschen in Folter und unmenschliche Behandlung…“ Gemeinsame Stellungnahme vom 30. August 2024 externer Link von Flüchtlingsrat SH und den Landesflüchtlingsräten
    • „Abschieberegeln gelten nicht nur für Straftäter“
      Zum ersten Mal nach der Machtübernahme durch die Taliban 2021 hat Deutschland 28 straffällige Personen nach Afghanistan abgeschoben. Ist das im Einklang mit dem internationalen Asylrecht? Im Interview mit dem Mediendienst erläutert Rechtswissenschaftler Winfried Kluth den rechtlichen Rahmen…“ Interview vom 30.08.2024 beim mediendienst-integration.de externer Link
    • [Und ein falscher Skandal] Abschiebung nach Afghanistan: Warum die Straftäter „Handgeld“ bekommen
      „28 afghanische Staatsangehörige, „die sämtlich verurteilte Straftäter waren, die kein Bleiberecht in Deutschland hatten und gegen die Ausweisungsverfügungen vorlagen“, waren nach Angaben des Regierungssprechers Steffen Hebestreit an Bord der Maschine, die am Freitagmorgen vom Flughafen Leipzig/Halle aus Richtung Afghanistan gestartet war. Dabei handelte es sich um die ersten Abschiebungen in das Land seit der Machtübernahme der radikal-islamischen Taliban in Kabul. (…) Aus dem niedersächsischen Innenministerium heißt es auf Anfrage des ARD-Hauptstadtstudios, dass das BMI die Auszahlung eines „Handgelds“ in Höhe von 1.000 Euro pro Person als Leistung der zuführenden Länder empfohlen habe, „um das menschenwürdige Existenzminimum für einen Übergangszeitraum (sechs bis neun Monate) zu gewährleisten und so die Feststellung eines Abschiebungsverbotes zu vermeiden“. Das BMI sehe diesen Betrag als ausreichend an, vorübergehend die notwendigsten Bedarfe zu decken. Im Zusammenhang mit der Sammelabschiebung hätten sich die Länder auf die nun ausgezahlte Summe gemeinsam geeinigt. Grund für diese Empfehlung des BMI sind rechtliche Bedenken. Denn grundsätzlich sei bei Rückführungen nach Afghanistan zu klären, wie in einem gerichtlichen Verfahren die Feststellung eines Abschiebungsverbotes wegen drohender unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung im Sinne des Paragraf 60 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit Artikel 3 Europäischen Menschenrechtskonvention vermieden werden könne, so das niedersächsische Innenministerium. „Menschen dürfen nicht dahin abgeschoben werden, wo ihnen eine unmenschliche Behandlung droht“, sagt Philip Raillon, Mitglied der ARD-Rechtsredaktion. Das stehe so in der Europäischen Menschenrechtskonvention. „Dieser Maßstab ist für Deutschland zwingend, auch wenn es um Straftäter geht.“ (…) So gilt zum Beispiel ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2022 (BVerwG 1 C 10.21) als mögliche Referenz. Das Gericht hatte im Fall eines Klägers aus Afghanistan entschieden, dass ein Mensch abgeschoben werden kann, wenn seine Existenz für einen absehbaren Zeitraum noch gesichert ist. Finanzielle Rückkehrhilfen zählen demnach dazu. Der Mann hatte kein Asyl in Deutschland erhalten und wollte mit der Klage ein Abschiebungsverbot nach Paragraf 60 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes erreichen. In den Leitsätzen zu dem Urteil heißt es, dass ein Maßstab für die im Rahmen der Prüfung nationalen Abschiebungsschutzes anzustellende Gefahrenprognose ist, ob ein Ausreisepflichtiger nach seiner Rückkehr, „gegebenenfalls durch ihm gewährte Rückkehrhilfen, in der Lage ist, seine elementarsten Bedürfnisse über einen absehbaren Zeitraum zu befriedigen“. Nicht entscheidend sei hingegen, „ob das Existenzminimum eines Ausländers in dessen Herkunftsland nachhaltig oder gar auf Dauer sichergestellt ist“. (…) Insgesamt bezieht sich das BMI mit der Empfehlung nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums auf vier Gerichtsurteile…“ Beitrag von Pascal Siggelkow vom 30. August 2024 in tagesschau.de externer Link – ist nun das Handgeld rechtswidrig oder nicht eher die Abschiebung nach Afghanistan? Und kann solche Freilassung nicht auch als Verzicht auf Bestrafung betrachtet werden? Was nützen 1000 Euro, wenn diese von den Taliban beschlagnahmt werden?
    • Siehe zum aktuellen politischen Hintergrund unser Dossier: Härtere Regeln für Geflüchtete: Innenministerium will u.a. die Zahl der Abschiebungen erhöhen – auch nach Syrien/Afghanistan?
  • Am dritten Jahrestag der Machtergreifung der Taliban gilt mehr denn je: Afghanistan ist nicht sicher – „katastrophale Entwicklung des Bundesaufnahmeprogramms“ 
    PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte fordern am morgigen dritten Jahrestag der Machtübernahme in Afghanistan die Bundesregierung auf, ihr Schutzversprechen zu erfüllen und das Bundesaufnahmeprogramm endlich zu realisieren. Zudem fordern die Organisationen einen bundesweiten Abschiebestopp nach Afghanistan, ein Bleiberecht für geduldeten Afghan*innen und die Einstellung jeglicher Kooperationsgespräche mit dem Taliban-Regime zu Rücknahmeabkommen.
    Seit der Machtübernahme der Taliban ist die Lage im Land katastrophal und für viele Menschen lebensbedrohlich. Die Taliban haben die Rechte von Frauen und Mädchen in Afghanistan massiv beschränkt. Angehörige der LGTBIQ* Die Communities werden öffentlich ausgepeitscht, im ganzen Land herrscht ein brutales Strafsystem. Taliban verschleppen, inhaftieren, vergewaltigen und bedrohen Menschen, die für die internationalen Kräfte gearbeitet haben. Durch die humanitäre Krise in Afghanistan sind zudem Millionen von Kindern von schwerer Unterernährung und lebensgefährlichen Krankheiten bedroht.
    Hochproblematische Entscheidungspraxis im Asylverfahren
    Obwohl die menschenrechtliche und humanitäre Katastrophe in Afghanistan dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bekannt ist, gibt es zunehmend mehr Ablehnungen von Asylanträgen afghanischer Geflüchteter. Das BAMF sieht zum Beispiel auch bei vorheriger Arbeit für die ehemalige afghanische Regierung nicht unbedingt eine Gefahr für die Betroffenen, selbst wenn Kolleg*innen verschleppt oder getötet wurden. Zudem prüft das Bundesinnenministerium, nach Forderungen von Bund und Ländern, die Möglichkeit der Abschiebungen nach Afghanistan und führt konkrete Gespräche zum Beispiel mit Usbekistan, einem direkten Nachbarstaat, und auch mit den Taliban selbst. “Abschiebungen nach Afghanistan bedeuten zwangsläufig eine Kooperation mit den Taliban, die Menschen
    , Frauen- und Kinderrechte mit Füßen treten, foltern, vergewaltigen und morden. Kriminellen Regimen wie den Taliban darf man nicht die Hand reichen, sie anerkennen oder mit ihnen zusammenarbeiten. Das widerspricht allen Grundprinzipien des Rechtsstaats und ist ein unumkehrbarer Tabubruch“, so Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL. PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte fordern einen bundesweiten Abschiebestopp nach Afghanistan und ein Bleiberecht für geduldeten Afghan*innen.
    Bundesaufnahmeprogramm vor dem Aus
    Obwohl die Lage eindeutig ist und Deutschland Schutz für gefährdete Afghan*innen versprochen hat, steht das Bundesaufnahmeprogramm für gefährdete Afghan*innen nur drei Jahre nach dem chaotischen Abzug der internationalen Streitkräfte im Sommer 2021 vor dem Aus. Dies ist im aktuellen Haushaltsplan der Regierung erkennbar. Gerade jetzt wird dieser Schutz jedoch dringend benötigt, da die Taliban Kabul vor drei Jahren blitzartig zurückerobert haben und viele gefährdete Personen weiterhin in Gefahr sind. Für PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte steht diese katastrophale Entwicklung des Bundesaufnahmeprogramms auch im Zusammenhang mit den flüchtlingsfeindlichen Debatten der letzten Monate…“ Presseerklärungen vom 14. August 2024 bei Pro Asyl externer Link von PRO ASYL und allen Landesflüchtlingsräte

  • Pushback an deutscher Grenze? Bundespolizei führt afghanische Familie nach Polen zurück
    Die Bundespolizei soll eine afghanische Familie an der deutsch-polnischen Grenze abgefangen und in Polen ausgesetzt haben. Das wirft Polens Grenzschutz den deutschen Grenzhütern vor, die Bundespolizei stellt den Fall anders dar – und kündigt intensive Nachbearbeitung an.Polens Grenzschutz hat der Bundespolizei vorgeworfen, eine Familie von Asylbewerbern aus Afghanistan ohne Rücksprache über die Grenze gebracht und auf der polnischen Seite abgesetzt zu haben. „Die Verbringung von Ausländern nach Polen (in das Dorf Osinow Dolny) durch die deutsche Polizei erfolgte unter Verstoß gegen die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen den beiden Dienststellen und gegen das Überstellungsgesetz“, schrieb der Grenzschutz am Montag auf der Plattform X. „Die deutschen Behörden dürfen so eine Entscheidung nicht willkürlich treffen.“ Polens Regierungschef Donald Tusk kündigte auf X an, er wolle am Rande des informellen EU-Gipfels mit Bundeskanzler Olaf Scholz über den „inakzeptablen Vorfall“ sprechen. Zuvor hatten polnische Medien unter Berufung auf Augenzeugen berichtet, am Freitag sei in dem grenznahen Dorf Osinow Dolny ein deutsches Polizeiauto aufgetaucht und habe eine geflüchtete Familie dort zurückgelassen.
    Bundespolizei weist Darstellung zurück
    In einer Stellungnahme der Bundespolizei hieß es dazu, im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen hätten die Beamten in den frühen Morgenstunden des 14. Juni bei Altmädewitz in Brandenburg eine fünfköpfige afghanische Familie gestoppt, die versucht hatte, unerlaubt einzureisen. Die Familie habe polnische Asylbescheinigungen für die Erwachsenen und polnische Heimausweise für die Kinder dabeigehabt; sie habe vor den deutschen Beamten kein Asylgesuch formuliert. Nach der Rechtslage sollte sie daher wieder nach Polen zurückgeführt werden…“ Meldung vom 18.06.2024 im Migazin externer Link
  • Taliban wollen Abschiebe-Deal, für CDU-Politiker kein Problem, Faeser für Umweg über Usbekistan – denn wo gibt es mehr funktionierenden Rechtstaat als in Afghanistan?
    • Taliban wollen Abschiebe-Deal mit Bundesregierung
      „… Die bisher nicht anerkannte Taliban-Regierung in Afghanistan hofft auf „normale konsularische Kontakte“ mit der Bundesregierung in Berlin. Anlass ist die Regierungserklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), in der er am Donnerstag die Absicht äußerte, Schwerkriminelle auch dann abzuschieben, wenn sie aus Ländern wie Afghanistan oder Syrien stammen. Kabul beobachte „die Entscheidung, afghanische Staatsangehörige aus Deutschland abzuschieben“, erklärte Abdul Qahar Balkhi, Sprecher des Taliban-Außenministeriums, am Freitag auf der Plattform X und äußerte die Hoffnung, dass das Problem über diplomatische Kanäle gelöst werde. (…) Zudem verlangte er, dass die Betroffenen „nicht unter dem einen oder anderen Vorwand oder entgegen allen etablierten Konventionen einem Drittland übergeben werden und dort ein unbekanntes Schicksal erleiden“. Die Regierung in Kabul fordere „die deutschen Behörden auf, die Angelegenheit im Rahmen normaler konsularischer Kontakte und eines geeigneten Mechanismus auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen zu regeln“…“ Beitrag von Thea Petrik vom 7. Juni 2024 bei Telepolis externer Link
    • Keine Skrupel: Verhandlungen mit Usbekistan über Abschiebungen von Afghanen
      Wie können schwerkriminelle afghanische Abschiebekandidaten ohne direkte Kontakte mit den Taliban-Machthabern abgeschoben werden? Ein Weg könnte nun über ein Nachbarland führen. CDU-Politiker hätten auch mit direkten Kontakten kein Problem – auch nach Syrien.
      Das Bundesinnenministerium verhandelt nach einem „Spiegel“-Bericht mit Usbekistan über Abschiebungen von Afghanen aus Deutschland ohne direkte Absprachen mit den Taliban. Dazu sei in der letzten Mai-Woche eine Delegation aus dem Haus von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) in die usbekische Hauptstadt Taschkent gereist, berichtete das Nachrichtenmagazin am Sonntag weiter. Die Delegation schlug der usbekischen Regierung demnach vor, afghanische Abschiebekandidaten nach Taschkent zu bringen. Von dort sollten sie mit der privaten Fluggesellschaft „KamAir“ weiter nach Kabul transportiert werden. Nach dpa-Informationen war zuletzt überlegt worden, für den Flug von Deutschland nach Usbekistan eine Charter-Gesellschaft mit Sitz in Rumänien anzuheuern. Die usbekische Regierung stellte dem Bericht zufolge in Aussicht, bei Abschiebungen helfen zu können. Sie wolle jedoch vor einem Deal über die Abschiebungen noch ein formelles Migrationsabkommen mit Deutschland unterzeichnen, das die Einreise von usbekischen Fachkräften nach Deutschland regeln soll.
      ..“ Meldung vom 16.06.2024 im Migazin externer Link
    • Faeser will in Nachbarländer von Afghanistan abschieben – wie viele Personen die Debatte umfasst, ist derweil komplett offen, wie eine Länderumfrage zeigt
      „… In der Debatte um Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern baut Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) auf die Nachbarländer von Afghanistan und Syrien. Es gehe darum, Menschen auf diesem Wege „zurückzubringen“, sagte sie im Interview der Woche des Deutschlandfunks. „Ich glaube, das könnte ein guter Weg sein und daran arbeiten wir.“ Um welche Nachbarländer es dabei geht, sagte sie nicht. „Ich will, dass abgeschoben wird nach Afghanistan und Syrien, weil es nicht sein kann, dass Gefährder und Straftäter, wenn sie ihre Haft hier verbüßt haben und von ihnen immer noch Gefahr ausgeht, dass sie hierbleiben“, sagte die Innenministerin. „Da gehen deutsche Interessen, Sicherheitsinteressen einfach vor. Und deswegen muss es dafür eine Lösung geben.“ (…) Wie aus einer aktuellen Umfrage des „Evangelischen Pressedienstes“ unter den zuständigen Ministerien hervorgeht, weiß kaum ein Bundesland, wie viele gefährliche Gewalttäter sich aus Syrien und Afghanistan in Deutschland befinden. Zwar nannten die Behörden in der Regel die Gesamtzahl afghanischer und syrischer Straftäter. Eine Statistik darüber, wie viele schwere Straftäter darunter sind, um die es in der Debatte geht, gibt es allerdings nicht…“ Meldung vom 9. Juni 2024 im MiGAZIN externer Link
    • Diskussion nach Messerattacke in Mannheim: Abschiebung von Straftätern nach Afghanistan?
      „Nach der Messerattacke in Mannheim will der Hamburger Innensenator prüfen lassen, ob Abschiebungen in unsichere Länder wie Afghanistan oder Syrien möglich sind. Die Debatte ist alt – genau wie die Antwort darauf. (…) Nur am Rande scheint in der aktuellen Berichterstattung durch, dass sich IMK und BMI längst mit diesen Fragen beschäftigt. Im Dezember 2023 hatte das Gremium das BMI gebeten, bis zur Sitzung in zwei Wochen zu prüfen, auf welchem Weg Abschiebungen und kontrollierte freiwillige Ausreisen verurteilter schwerer Straftäter und Gefährder in ihre Herkunftsstaaten, einschließlich Syrien und Afghanistan, durchgeführt werden können. Entsprechend hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages Anfang April dieses Jahres einen Sachstand veröffentlicht. Titel: “Zu Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien aus Deutschland und ausgewählten EU-Mitgliedstaaten“. (…) Nach dem aktuellen Stand der Rechtslage sind Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan wegen der politischen Situationen in diesen Ländern in aller Regel nicht möglich, wie der wissenschaftliche Dienst auch unter Darlegung der Rechtsprechung darstellt. (…) Nur ein Prozent der Antragstellen wurde abgelehnt. Das heißt: Nach dem geltenden Recht haben die meisten Personen ein Bleiberecht bzw. können nicht zurückgeführt werden. Das festgestellte Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 AufenthG ist dann ein absolutes. „Das heißt man muss sich die weiteren Ausnahmen gar nicht weiter anschauen“, sagt Constantin Hruschka, Senior Research Fellow am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik. Denn ein Ausländer darf nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit bedroht ist. Und das gelte auch für die Abschiebung von so genannten Gefährdern oder Straftätern, die sich nach § 60 Abs. 8 AufenthaltsG nicht auf das Refoulementverbot der Genfer Flüchtlingskonvention berufen können. (…) Das Asylrecht gibt ein individuelles Schutzrecht. „Dieses Schutzrecht kann man nicht vollständig durch eigenes Verhalten verwirken“, so Hruschka. Es sei das Fundament demokratischer Gesellschaften, nicht in Foltergefahren abzuschieben. Auf Straftaten könne man stattdessen mit dem Asylrecht und dem Strafrecht reagieren. So könnten neben dem Strafverfahren Duldungen ausgesprochen werden, Arbeitsverbote auferlegt oder dem Flüchtling ein konkreter Aufenthaltsort zugewiesen werden, sagt der Asylrechtler. „Wir haben die Möglichkeit, mit deutschem Recht zu reagieren, da muss man nicht das Völkerrecht verletzten.“…“ Beitrag von Tanja Podolski vom 3. Juni 2024 bei LTO externer Link
  • Abschiebungen nach Afghanistan: Nach dem Angriff fordern Politiker*innen mehr Härte gegen Migrant*innen. Menschenrechte aber gelten für alle
    „Physische und psychische Folter, Todesfälle im Polizeigewahrsam, Kollektivstrafen gegen die Zivilbevölkerung, außergerichtliche Hinrichtungen, Steinigungen: Dies ist nur ein Ausschnitt der Menschenrechtsverletzungen, die die UNO in Afghanistan beklagt. Noch immer harren Tausende, denen Deutschland eigentlich Schutz versprochen hat, unter der Herrschaft der Taliban aus. Jetzt aber fordern Politiker*innen von Union, SPD und FDP, man müsse endlich wieder nach Afghanistan abschieben, zumindest Straftäter und Gefährder. Es ist der große Wunsch nach einfachen Lösungen für komplexe Herausforderungen. Ja, ein abgelehnter Asylbewerber aus Afghanistan hat in Mannheim mehrere Menschen mit einem Messer schwer verletzt, ein Polizist ist gestorben. Und ja, die Ermittler*innen gehen davon aus, dass er die Tat „aus religiösen Gründen“ begangen hat. Angriffe wie den von Mannheim aber kann man nicht einfach mit Abschiebungen verhindern. Der Täter war weder als Islamist noch auf sonst eine Art jemals auffällig geworden. Auch hatte er inzwischen als Sorgeberechtigter eines deutschen Kindes – zu Recht – einen regulären Aufenthaltstitel. Natürlich gibt es auch jene, die mit radikalen Ideologien einreisen oder die sich hier in Deutschland radikalisieren. All diesen Fällen ist gemein: Es braucht mehr als populistische Demonstrationen vermeintlicher Handlungsfähigkeit. Das Stichwort lautet Prävention. Während aber mancher laut nach Abschiebungen ruft, wacht der Finanzminister über den Haushalt. Und just jene Projekte, die sich mit Integration und psychosozialer Betreuung von Geflüchteten befassen, mit Demokratieerziehung, politischer Bildung oder Teilhabe, bangen um ihre Finanzierung. Darüber sollten wir sprechen – nicht über Abschiebungen, die hoffentlich niemals kommen. Zu Recht verbietet die Genfer Flüchtlingskonvention Abschiebungen in Länder, in denen Folter, unmenschliche Behandlung oder schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Afghanistan ist ein solches Land. Und Menschenrechte haben es an sich, für alle zu gelten – auch für Straftäter.“ Kommentar von Dinah Riese vom 4. Juni 2024 in der taz online externer Link („Worüber wir sprechen sollten“), siehe auch:

    • Nach Mannheim: Diskussion über Abschiebungen nach Afghanistan hält an
      „… Nach der tödlichen Messerattacke in Mannheim geht die Debatte über Abschiebungen schwerer Straftäter auch in Länder wie Afghanistan und Syrien weiter. Während Vertreter von SPD und CDU am Mittwoch ihre entsprechenden Forderungen bekräftigten, blieben die Grünen bei ihrer Skepsis gegenüber solchen Verfahren. Das Bundesinnenministerium betonte, Abschiebungen von Gewalttätern und Gefährdern forcieren zu wollen. Wann das gelingen könnte, blieb aber offen. Ein Sprecher von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verwies auf die inzwischen in Kraft getretenen verschärften Abschieberegeln, die auch dazu dienen sollten, solche Menschen außer Land zu bringen. Er räumte ein, dass dabei im Fall von Afghanistan und Syrien rechtliche und praktische Fragen noch zu klären seien. Es gehe etwa um die Frage, wann die Bundespolizei wieder Menschen in die Region bringen könne, sagte er. Nach seinen Worten prüft das Ministerium „seit geraumer Zeit“ die Möglichkeit für Abschiebungen nach Afghanistan. Diese Prüfung werde so lange andauern, bis sich die Begebenheiten geändert haben, sagte er mit Blick auf die Lage in Afghanistan. Ein Sprecher des Auswärtigen Amts schilderte diese Lage mit drastischen Worten. Die Taliban hätten in Afghanistan ein menschenverachtendes Regime errichtet. Er sprach von einem „grausamen Willkürsystem“ ohne rechtsstaatliche Regeln. Zudem seien in dem Land mehr als 20 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen. (…) Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, hält deshalb Abschiebungen nach Afghanistan für kontraproduktiv. (…) Zudem sei es aus der Sicht der Opfer und Hinterbliebenen „völlig inakzeptabel“, solche Leute in die Freiheit zu entlassen. Sie gehörten rechtsstaatlich abgeurteilt und bestraft, sagte Mihalic. Der Sprecher des Bundesinnenministeriums betonte, es gehe nicht um ein „Entweder-Oder“. Schwere Straftäter müssten in der Regel mindestens ein Drittel der gegen sie verhängten Strafe verbüßen, bevor sie abgeschoben werden könnten, bei Mördern seien das also mindestens zehn Jahre Gefängnis….“ Meldung vom 5. Juni 2024 im MiGAZIN externer Link
  • Wechselt die Regierung ihren Kurs?: Warum Faeser jetzt Abschiebungen nach Afghanistan prüft
    „… Immer wieder wird die Öffentlichkeit aufgewühlt von Fällen wie dem eines 30-jährigen Flüchtlings aus Afghanistan, der 2019 mit anderen Männern ein 14-jähriges Mädchen in einem Flüchtlingsheim im baden-württembergischen Illerkirchberg vergewaltigte. (…) „Bei ausländischen Straftätern und Gefährdern, von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Deutschland ausgeht, müssen Abschiebungen besonders forciert werden“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Montag. „Daher werden auch Möglichkeiten geprüft, wie Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern nach Afghanistan wieder erfolgen können – auch wenn die Schwierigkeiten hier groß sind.“ Abschiebungen nach Afghanistan sind seit dem Sturz der afghanischen Regierung durch die Taliban im August 2021 ausgesetzt. Für eine Wiederaufnahme von Abschiebungen wäre es nach den Angaben des Sprechers erforderlich, mit Afghanistan eine Verständigung über die Rückübernahme von Personen zu erreichen und entsprechende Modalitäten wie die Identifizierung, die Ausstellung von Dokumenten und die konkreten Rückführungsverfahren zu vereinbaren. Zudem müsse der Schutz der Begleitkräfte und der Flugzeugbesatzungen gewährleistet sein. „Angesichts der außerordentlich schwierigen Sicherheitslage und der Tatsache, dass keine international anerkannte Regierung in Afghanistan existiert, sind somit schwierige Fragen zu klären“, lautete das Fazit des Ministeriumssprechers. Genau hier sehen allerdings Fachleute wie der Migrationsexperte Gerald Knaus ein entscheidendes Hindernis. Nach seiner Einschätzung werde die Prüfung zu dem Ergebnis kommen, „dass Abschiebungen, egal wie wünschenswert sie sind, nach Afghanistan nicht stattfinden werden“. Die Europäische Menschenrechtskonvention verbiete die Abschiebung von Menschen in Gebiete, in denen ihnen Misshandlungen drohen, sagte Knaus dem Tagesspiegel weiter. „Bevor man noch zur moralischen Frage kommt, sind die grundlegenden praktischen Fragen – etwa zu den Garantien der Taliban-Regierung und der Sicherheit des Begleitpersonals – vollkommen ungeklärt“, kritisierte er. (…) Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Julian Pahlke sagte dagegen dieser Zeitung, dass die Prüfung im Innenministerium „hochgradig problematisch“ sei. Die Gewalt und Unterdrückung der Taliban treffe nicht nur Frauen und Mädchen, sondern die gesamte Bevölkerung in Afghanistan. „Um nach Afghanistan abzuschieben, müsste man mit den Taliban reden“, sagte er. Dies würde aber dem Kurs der westlichen Staaten widersprechen, das Taliban-Regime politisch nicht anzuerkennen… „ Artikel von Albrecht Meier vom 20. März 2023 beim Tagesspiegel online externer Link, siehe dazu:

    • Nach #Afghanistan abschieben kann man nur, wenn man mit den #Taliban kollaboriert – und sie damit anerkennt…“ Thread von PRO ASYL vom 19.3. externer Link
    • Abschiebungen nach #Afghanistan sind menschenrechtlich indiskutabel und würden eine Zusammenarbeit mit den Taliban und damit deren Anerkennung bedeuten. Was für eine beschämender und menschenverachtender Vorstoß von @NancyFaeser  @BMI_BundTweet von RAV vom 19.3.23 externer Link
  • Keine Abschiebung in die Armut: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verbietet in einem Grundsatzurteil Abschiebung nach Afghanistan 
    „Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat mit einer Grundsatzentscheidung die Bundesrepublik Deutschland zu einem Abschiebestopp nach Afghanistan unter bestimmten Bedingungen verpflichtet. Ein junger, alleinstehender und erwerbsfähiger Afghane dürfe nicht in dieses Herkunftsland abgeschoben werden, wenn er dort kein soziales Netzwerk vorfinde, teilte der VGH am Dienstag in Mannheim mit. Wenn die elementarsten Bedürfnisse – „Bett, Brot, Seife“- nicht über einen absehbaren Zeitraum befriedigt werden könnten, greife ein nationales Abschiebeverbot, auch wenn die betreffende Person weder Flüchtlingseigenschaften noch Anspruch auf subsidiären Schutz habe (AZ: A 11 S 1329/20 vom 22.02.2023). Der VGH erkannte dem gegen seine Abschiebung klagenden Mann weder die eingeklagte Flüchtlingseigenschaft noch subsidiären Schutz zu. Jedoch seien derzeit – nach der Machtübernahme der Taliban – angesichts der prekären Lebensverhältnisse in Afghanistan selbst im Fall eines leistungsfähigen, erwachsenen Mannes ohne Unterhaltsverpflichtungen die hohen Anforderungen eines nationalen Abschiebungsverbots regelmäßig erfüllt. (…) Eine Abschiebung wäre nur möglich, wenn der Schutzsuchende in Afghanistan tatsächlich „ein tragfähiges und erreichbares familiäres oder soziales Netzwerk hat, er hinreichende finanzielle oder materielle Unterstützung durch Dritte erfährt oder über ausreichendes Vermögen verfügt“. Das sei im Fall des Klagenden nicht gegeben. Daher sei die Bundesrepublik Deutschland vom VGH mit dem Urteil verpflichtet worden, festzustellen, dass zugunsten des Klägers ein nationales Abschiebeverbot besteht, hieß es in der Mitteilung. Eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Die Nicht-Zulassung der Revision kann noch durch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angefochten werden.“ Meldung vom 8. März 2023 im MiGAZIN externer Link
  • Suizidgefährdeter 19jähriger Afghane, vor Taliban geflohen und Sohn einer Ortskraft, nach Zypern – in sichere Inhaftierung – abgeschoben

    • Suizidgefährdeter 19Jähriger Afghane, der vor Taliban geflohen ist, wurde heute morgen vonBERFlughafenhaft nach Zypern abgeschoben. Dublin-Rückkehrer:innen droht dort sofortige Inhaftierung-oft monatelang. Wir sind fassungslos und traurig. Seine Mutter war in AFG Ortskraft für D.“ Tweet vom Flüchtlingsrat Berlin vom 15. Jan. 2023 externer Link – siehe zuvor:
    • Ein 19-jähriger suizidgefährdeter Afghane soll morgen vom BER Flughafen abgeschoben werden! Er sitzt seit seiner Einreise vor 25 Tagen dort in Abschiebehaft. Gestern soll er einen Suizidversuch unternommen haben. Seine Rechtsanwältin hat noch nicht Mal die Akte von der Bundespolizei bekommen. Sie versucht rechtsstaatlich die Abschiebung zu verhindern. Die Bundespolizei will aber diese Abschiebung um jeden Preis und schnellstmöglich durchführen. Er hat heute telefonisch gegenüber seiner Rechtsanwältin Suizidgedanken geäußert. Dieser Person darf keinen weiteren Moment in Abschiebehaft bleiben, sondern muss sofort entlassen werden und angemessene medizinische Unterstützung erhalten! @ProAsyl @BMI_Bund @NancyFaeser. Ps: Abschiebung nach Zypern / Dublin-Verfahren.“ Thread von Tareq Alaows vom 14. Jan. 2023 externer Link
  • Nach Abschiebung aus Sachsen von Taliban entführt – Das Martyrium von Asghar G.
    Nach der Abschiebung aus Pirna im März 2020 verschlechtert sich der Gesundheitszustand von Asghar G. in Afghanistan. Seine in Deutschland lebende Mutter reist im Juli diesen Jahres zu ihrem Sohn, um ihn nach einer Operation zu pflegen. Dann übernehmen die Taliban die Kontrolle im Land. Asghar G. wird von den Taliban entführt und misshandelt. Aktuell stecken beide in Mazar-i-Scharif fest. Ein Beispiel von vielen besonders Schutzbedürftigen, welches zeigt: es braucht dringend Aufnahmeprogramme für eine Evakuierung dieser Personen…“ Pressemitteilung vom 16. September 2021 beim Sächsischen Flüchtlingsrat externer Link
  • Trotz Stopps und Anstellung: Afghane in Duisburg droht Abschiebung, „sobald wie möglich“ 
    Stadt #Duisburg droht in diesen Tagen einem 23-jährigen Afghanen die #Abschiebung nach #Afghanistan an, anstatt die Realität anzuerkennen. Der 23-jährige ledige Mann lebt seit sechs Jahren in Deutschland. Seit zwei Monaten sei er in einem sozialversicherten Arbeitsverhältnis angestellt, steht unter #Jugendhilfe…“ So ein Tweet vom Abschiebungsreporting NRW am 14.9.21 externer Link, er bezieht sich auf

  • Bayerische Behörde schürt Angst vor Abschiebungen nach Afghanistan und verweigert Arbeitserlaubnisse 
    Zentrale Ausländerbehörde Schwaben verweigert Arbeitserlaubnisse, da Abschiebungen nach Afghanistan nur vorübergehend ausgesetzt seien / Flüchtlingsrat: Realitätsverlust im Amt! Die Taliban haben die Macht in Afghanistan übernommen. Tausende Menschen versuchen verzweifelt das Land zu verlassen oder verstecken sich vor den Taliban. Es gibt bereits Berichte über Hinrichtungen, Inhaftierungen und Verschleppungen von Afghan:innen durch die Taliban. Zudem gehen dem Land Nahrungsmittelhilfen aus – mehr als die Hälfte der Bevölkerung ist akut von Hunger bedroht. Die Bundesregierung hat, wie alle westlichen Staaten, ihre Evakuierungsmission von deutschen Staatsbürger:innen und Afghan:innen, die gefährdet sind, beendet. Eine große Zahl gefährdeter Menschen mit und ohne Aufnahmezusage für Deutschland wartet jedoch noch immer auf ihre Ausreise. Nun könnte man meinen, dass die bayerischen Ausländerbehörden ihre Beratungspflicht ernst nehmen, in dieser Situation geduldete Geflüchtete aus Afghanistan auf die Möglichkeit eines Folgeantrags hinweisen und großzügig Duldungen und Arbeitserlaubnisse wegen fehlender Ausreisemöglichkeit erteilen. Doch weit gefehlt: Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Schwaben verschickt gerade Schreiben an geduldete Afghanen mit der Information, dass ihnen zwar eine Duldung für drei Monate erteilt wird. Gleichzeitig wird jedoch die beantragte Arbeitserlaubnis abgelehnt…“ Pressemitteilung vom 7. September 2021 des Bayerischen Flüchtlingsrats externer Link – siehe zur aktuellen Situation unser Dossier: Abzug aus Afghanistan: Die NATO beendet ihren 20-jährigen Krieg am Hindukusch und lässt ihr Einsatzgebiet in katastrophalem Zustand zurück
  • Abschiebestopp nach Afghanistan: Seehofers widerwillige Kehrtwende 
    Schon vor den aktuellen militärischen Erfolgen der Taliban waren Geflüchtete aus dem Land meist erfolgreich, wenn sie vor Gericht gegen Ablehnungsbescheide klagten. Seit sich die Hiobsbotschaften aus Afghanistan überschlagen und das Land wieder vollständig unter die Kontrolle der radikalislamischen Taliban zu geraten droht, ist der Druck auf Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zu groß geworden, um weiterhin Geflüchtete in das Land abschieben zu lassen. Aufgrund der aktuellen Sicherheitslage würden „Rückführungen nach Afghanistan“ zunächst ausgesetzt externer Link, teilte das Ministerium am Mittwoch mit. Diesen Schritt hatten auch die EU-Botschafter in Afghanistan empfohlen externer Link. (…) Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl bezeichnete den Abschiebestopp als „lange überfällig“ und forderte weitere Maßnahmen externer Link, um beispielsweise das Leben von Ortskräften zu schützen, „die in Afghanistan für deutsche Institutionen tätig waren und durch den Vormarsch der Taliban jetzt in großer Gefahr sind“. Diese und weitere Gefährdete müssten ausgeflogen werden. Dazu gehörten auch alle, die für Subunternehmer der Bundeswehr oder die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) gearbeitet hätten. „Wer den Arbeitsvertrag ausstellt, ist den Taliban egal“, betonte Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt am Mittwoch. Auch müssten schnell unbürokratische Lösungen für den Familiennachzug gefunden werden, da die Visa-Abteilung der Deutschen Botschaft in Kabul geschlossen sei. Zur Zeit müssten Visa-Anträge auf Familiennachzug in Islamabad oder Neu-Delhi gestellt werden, was kurzfristig nicht möglich ist.“ Artikel von Claudia Wangerin vom 12. August 2021 in Telepolis externer Link
  • [Appell] Organisationen aus der Zivilgesellschaft fordern: Keine Anschiebungen nach Afghanistan
    PRO ASYL am 3.8.21: „Die Bundesregierung zieht alle Register, um die Menschen noch gerade rechtzeitig loszuwerden, bevor die Taliban auch Kabul eingenommen haben. Das offenbart eine menschenverachtende Haltung.“„Zusammen mit Pro Asyl und vielen weiteren Organisationen fordern wir den sofortigen Stopp jeglicher Abschiebungen nach Afghanistan. Anlässlich der angekündigten Neuterminierung des Abschiebefluges, der am 2. August nur durch eine Eilentscheidung des EGMR vorübergehend gestoppt wurde, wenden wir uns heute entschieden gegen den Willen der Bundesregierung, an dieser Abschiebung und an jeglichen Abschiebungen nach Afghanistan festzuhalten. Dass eine Abschiebe-Pause falsche Signale senden würde, wie u.a. Horst Seehofer in einem Brief an die EU-Kommission argumentierte, zeigt, dass die Bundesregierung längst jeglichen menschenrechtlichen Kompass verloren hat. In Afghanistan vergeht kaum ein Tag ohne Anschlag. Seit dem Abzug der NATO-Truppen sind die Taliban auf dem Vormarsch: über die Hälfte der Bezirke in Afghanistan steht schon unter Kontrolle der Taliban. Die dritte Welle der Covid-19-Pandemie verschärft die humanitäre Situation im Land zusätzlich. Die Lage am Hindukusch ist dramatisch und wird sich aller Voraussicht nach weiter verschlechtern. Ein Stopp aller Abschiebungen nach Afghanistan ist vor diesem Hintergrund dringend geboten. Die afghanische Regierung hat bereits im Juli die europäischen Staaten aufgefordert, vorläufig keine Abschiebungen mehr durchzuführen. Norwegen, Finnland und Schweden sind dieser Aufforderung nachgekommen. Auch die Grenzschutzagentur Frontex hat Anfang August bekanntgegeben, keine Abschiebungen nach Afghanistan mehr unterstützen zu wollen. Zudem hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einer Eilentscheidung am 2. August eine Abschiebung aus Österreich nach Kabul, die ursprünglich gemeinsam mit Deutschland stattfinden sollte, mit Verweis auf die dortige Sicherheitslage gestoppt. Auch Deutschland darf die Augen vor der sich immer weiter verschlechternden Lage in Afghanistan nicht verschließen und muss alle Abschiebungen einstellen. Rechtsstaat heißt, dass menschenrechtliche Prinzipien eingehalten werden. Sie dürfen auch nicht in einem Wahlkampf zur Verhandlung gestellt werden. Das völkerrechtliche Nicht-Zurückweisungsgebot, das aus dem absoluten Folterverbot abgeleitet wird und das Abschiebungen bei zu erwartenden schwersten Menschenrechtsverletzungen verbietet, gehört hierzu. Dieses Abschiebungsverbot gilt unabhängig von individuellem Verhalten.“ Pressemitteilung beim Grundrechtekomitee vom 10. August 2021 externer Link, siehe aktuell:
  • Massive Menschenrechtsverletzungen: Afghanistans Bevölkerung leidet unter der Taliban-Offensive
    Sechs Provinzhauptstädte haben sie bereits eingenommen: Die Taliban erobern in Afghanistan immer mehr Territorium. Unter den Kämpfen leide vor allem die Zivilbevölkerung, warnen die Vereinten Nationen und Hilfsorganisationen. In Afghanistan gewinnen die Taliban weiter an Boden. Hunderttausende Zivilisten seien in Gefahr, zwischen die Fronten von Regierungstruppen und Aufständischen zu geraten, warnte das Internationale Komitee vom Roten Kreuz am Dienstag in Kabul. Auch die UN-Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet prangerte die Gewalt gegen die Zivilbevölkerung an externer Link. Derweil forderten zahlreiche Menschenrechtsgruppen angesichts der Kämpfe einen sofortigen Abschiebestopp für Afghanen aus Deutschland…“ Meldung vom 11.08.2021 beim Migazin externer Link
  • Gestoppte Abschiebung nach Afghanistan soll zeitnah nachgeholt werden – wahrscheinlich am urspringlichen Termin am 10.8. 
    Ein Anschlag der Taliban in der afghanischen Hauptstadt Kabul hat einen Abschiebeflug aus Deutschland gestoppt. Wie das Bundesinnenministerium am Mittwoch mitteilte, wurde die Abschiebung wegen der Explosionen „sowohl in der Nähe der deutschen Botschaft, als auch in der Nähe des Flughafens in Kabul“ abgesagt. Sie solle aber „zeitnah“ nachgeholt werden. Bei dem Anschlag auf das Haus des afghanischen Verteidigungsministers Bismillah Mohammadi waren am Dienstagabend mindestens acht Menschen getötet worden. Etwa zu dieser Zeit sollte in München ein Abschiebeflug mit sechs Afghanen an Bord starten. Wegen des Anschlags sei unklar gewesen, ob die Übernahme der Männer reibungslos hätte funktionieren können, sagte ein Ministeriumssprecher. Zudem gehöre es zu den grundlegenden Voraussetzungen jeder Abschiebung, dass dabei keine Gefahren für die Abzuschiebenden, das Begleitpersonal und die Flugzeugbesatzung entstehen dürften. Die Afghanen waren nach Angaben des Ministeriums aus der Haft zum Flughafen gebracht und nach Verschiebung des Flugs wieder inhaftiert worden. Die afghanische Regierung hatte die EU-Mitgliedsstaaten Mitte Juli wegen der sich verschlechternden Sicherheitslage um einen Abschiebestopp gebeten. Diese Bitte stehe nach wie vor im Raum, sagte der Sprecher von Innenminister Horst Seehofer (CSU). Bei der am Dienstag geplanten Abschiebung habe es aber eine Kooperation mit den afghanischen Behörden gegeben. Der deutschen Seite sei es wichtig, dass Straftäter weiterhin abgeschoben werden könnten, fügte er hinzu…“ Beitrag vom 05.08.2021 im Migazin externer Link, siehe auch:

    • Abschieben um jeden Preis? Zum Stand der Afghanistan-Abschiebungen
      Eigentlich sollte am Dienstagabend ein Flieger von München nach Kabul starten, um neun Männer trotz eskalierender Kämpfe nach Afghanistan abzuschieben. In letzter Minute wurde der Flug wegen eines Anschlags in Kabul abgesagt. Anstatt einen Abschiebungsstopp zu erlassen, will die Bundesregierung die Abschiebung trotzdem »zeitnah« durchführen. Am Dienstag überschlugen sich die Ereignisse rund um den kurzfristig anberaumten Abschiebungsflug von München nach Kabul, der zunächst noch über Wien gehen sollte. Letztlich blieb der Flieger am Boden. Doch das Thema Abschiebungen nach Afghanistan ist nun auch heißes Wahlkampfthema geworden. (…) Die Entscheidung des EGMR war eine sogenannte »Rule 39-Entscheidung«, mit der der Gerichtshof in Fällen, bei denen ansonsten eine nicht wiedergutzumachende Menschenrechtsverletzung eintritt, eine einstweilige Anordnung treffen kann. Damit ist es eine Einzelfallentscheidung, allerdings ging es in der Entscheidung generell um die Sicherheitslage in Afghanistan und nicht um etwaige besondere Umstände des Einzelfalls. Die durch die Entscheidung geäußerten Zweifel an der Abschiebung sind insofern auch für Deutschland höchst relevant. Im vorliegenden Fall hatte der EGMR konkret angeordnet, dass die Person bis zum 31. August 2021 nicht abgeschoben werden darf und mehrere Fragen an Österreich gestellt, insbesondere zur Bewertung der aktuellen Sicherheitslage in Afghanistan. Die Regierung in Wien hat bis zum 24. August Zeit, die Fragen zu beantworten. Deutschland hingegen wollte trotzdem weiterhin an dem Flug festhalten und ohne Zwischenstopp fliegen. Um 21:30 Uhr sollte die Maschine starten, wurde aber anscheinend wenige Minuten vorher abgesagt. Grund hierfür: ein kurz zuvor erfolgter Anschlag im Zentrum Kabuls, bei dem 13 Menschen getötet wurden. (…) Dass sich die Sprecherin des BMI gegenüber ZEIT ONLINE auch auf das »Gebot der guten Zusammenarbeit mit den afghanischen Behörden, dass in einer solchen Situation keine verschiebbaren Rückführungsmaßnahmen stattfinden« bezieht, ist allerdings schon fast unverschämt. Denn die afghanische Regierung hat die europäischen Länder, darunter auch Deutschland, bereits vor Wochen explizit dazu aufgefordert, ab dem 8. Juli 2021 wegen der eskalierenden Gewalt und der dritten Corona-Welle bis Oktober 2021 nicht mehr in das Land abzuschieben. Anstatt dem zu entsprechen und gemäß des »Gebots der guten Zusammenarbeit« Abschiebungen auszusetzen, haben Deutschland und Österreich aber sogar diplomatischen Druck ausgeübt, um Abschiebungen durchzuführen. (…) Hierzulande wurde das Thema durch den Abschiebungsversuch am 3. August zum Wahlkampfthema. Dabei ist schon das erste Problem, dass die offizielle Entscheidungsgrundlage, der Lagebericht des Auswärtigen Amts, die jüngsten dramatischen Entwicklungen nicht abbildet. Die im Juni fertig gestellte Aktualisierung des Lageberichts ist nur auf Stand Mai 2021.“ Beitrag vom 05.08.2021 bei Pro Asyl externer Link
  • Abschiebecharter nach Afghanistan vorverlegt und am 3. August gemeinsam mit Österreich geplant – EGMR stoppt die Abschiebung aus Österreich – deutsche Regierung sagt (dann doch) ab 
    • Abschiebung aus Deutschland nach Afghanistan abgesagt 
      Ein ursprünglich für den Abend geplanter Abschiebeflug nach Afghanistan ist von deutscher Seite kurzfristig abgesagt worden. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur waren mehrere afghanische Männer, die von München nach Kabul hätten fliegen sollen, zum Zeitpunkt der Absage bereits in die bayerische Landeshauptstadt gebracht worden. Zunächst gab es keine Angaben zu Gründen für die Entscheidung…“ Meldung vom 3. August 2021 beim Deutschlandfunk externer Link

      • tagesschau.de meldet dazu am 4.8. externer Link: „… Die Absage kam kurzfristig. Nach Informationen der Deutschen Presseagentur waren zu dem Zeitpunkt schon mehrere Männer aus Afghanistan in München. Am Abend sollte der Abschiebeflug dort starten. Erst nach Wien – und von dort weiter in die afghanische Hauptstadt Kabul. Eine offizielle Begründung dafür gibt es bislang nicht…“
    • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stoppt Abschiebung nach Afghanistan
      Einem Antrag der Deserteurs- und Flüchtlingsberatung auf Erlassung einer vorläufigen Maßnahme wurde am 02.08.2021 durch den EGMR stattgegeben, um eine Verletzung der fundamentalen Grundrechte des Antragstellers (Art 3 EMRK) zu verhindern. Daher kommt dem Antragsteller vorläufiger Abschiebeschutz zu (s. § 50 Abs 3 FPG). Dem Vernehmen nach wurde auch eine für heute geplante Charter-Abschiebung nach Afghanistan abgesagt. Aufgrund des Vormarsches der Taliban droht Rückkehrer_innen aktuell in Afghanistan die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen. Bisher wurde durch die österreichischen Behörden regelmäßig argumentiert, dass Abgeschobene in den Städten Mazar-e Sharif oder Herat Zuflucht finden könnten. Diesbezüglich hat sich die Sicherheitslage seit Vormarsch der Taliban nun jedenfalls geändert und im Falle einer Abschiebung nach Afghanistan würde eine Verletzung von Art 3 EMRK drohen. (…) Im Hauptverfahren vor dem EGMR über die Menschenrechtsbeschwerde wird zu prüfen sein, ob Abschiebungen nach Afghanistan vor dem Hintergrund der Empfehlung des afghanischen Ministry of Refugees and Repatriation, Abschiebungen auszusetzen, zulässig sind, wobei insbesondere zu berücksichtigen ist, dass andere EU Staaten Abschiebungen nach Afghanistan bereits ausgesetzt haben. Zudem unterstützt auch Frontex Abschiebungen nach Afghanistan nicht mehr. Außerdem stellt sich die Frage, ob das österreichische Rechtsschutzsystem keine wirksame Beschwerdemöglichkeit bei fundamentalen Grundrechtsverletzungen im Sinne des Art 3 EMRK in Verbindung mit 13 EMRK vorsieht. Nach österreichischem Recht war im vorliegenden Fall nämlich kein Rechtsschutz gegen die Abschiebung zu erlangen, dies ist auch aus rechtsstaatlicher Sicht höchst bedenklich…“ Meldung vom 3.08.2021 von und bei der österreichsichen Deserteurs- und Flüchtlingsberatung externer Link
    • Pressemitteilung zur deutschen Beteiligung am heutigen Abschiebecharter aus Österreich
      Trotz katastrophaler Sicherheitslage schämt sich Deutschland nicht, weiter nach Afghanistan abzuschieben. Das bundesweite Netzwerk gegen Abschiebungen nach Afghanistan 1 fordert einen sofortigen Abschiebestopp nach Afghanistan, die nächste deutsche Beteiligung an einer Abschiebung findet bereits HEUTE am 3. August statt. (…) Vor diesem Hintergrund fordert das afghanische Ministerium für Flucht und Wiedereinbürgerung einen dreimonatigen Stopp der Abschiebungen. Zeitgleich erklärt der Europäischen Gerichtshof die Rechtsprechung der deutschen Afghanistan-Abschiebepraxis für nicht vereinbar mit europäischem Asylrecht. Die deutsche Regierung ignoriert dies alles jedoch und hält an Abschiebungen in das Kriegsland fest. (…) Nach unseren Informationen sollen bereits heute afghanische Menschen aus Deutschland über Österreich mit einem Abschiebecharter nach Afghanistan abgeschoben werden, der bereits in München bereit steht. Das ist nicht nur sieben Tage vor dem geplanten Abschiebeflug am 10.8. von München aus sondern bietet Deutschland auch die perfide „Chance“ vordergründig auf die afghanische Forderung einzugehen und den Abschiebeflug aus Deutschland zu stornieren und trotzdem weiter über Österreich abzuschieben. Egal ob aus Deutschland oder Österreich: Niemand darf in ein Kriegsgebietabgeschoben werden!...“ Pressemitteilung vom 3. August 2021 des bundesweiten Bündnisses gegen Abschiebungen nach Afghanistan externer Link
    • Abschiebeflug nach Afghanistan auf heute vorverlegt
      Schnell, schneller – tödlich: Die Bundesregierung schiebt unbeirrt Menschen nach Afghanistan ab, diesmal gemeinsam mit Österreich Der Bundesregierung kann es offenbar nicht schnell genug gehen. Ein zunächst für den 10. August geplanter Abschiebeflug mit dem Ziel Kabul wurde, wie PRO ASYL aus gut unterrichteten Kreisen weiß, kurzfristig auf den heutigen Dienstag vorverlegt. Die Bundesregierung beteiligt sich dabei an einem österreichischen Abschiebeflug. Zunächst wird also eine Maschine aus Deutschland gen Wien starten, voraussichtlich am Abend, und von dort weiter nach Kabul. „Es ist völlig unverantwortlich, trotz des unaufhaltsamen Vorrückens der Taliban weiter nach Afghanistan abzuschieben“, kritisiert Wiebke Judith, rechtspolitische Referentin bei PRO ASYL. „Die Bundesregierung zieht alle Register, um die Menschen noch gerade rechtzeitig loszuwerden, bevor die Taliban auch Kabul eingenommen haben. Das offenbart eine menschenverachtende Haltung.“  Dass das SPD-geführte Auswärtige Amt jüngst einen neuen Lagebericht zu Afghanistan herausgegeben hat, der schon mit Erscheinen veraltet war, da er auf alten Zahlen, Daten und Fakten beruht, wie PRO ASYL analysierte, passt hier ins Bild: Abschieben um jeden Preis…“ Pressemitteilung vom 03.08.2021 bei Pro Asyl externer Link
  • Seehofer und Laschet wollen weiter nach Afghanistan abschieben / Nach Ende der Pandemie will Seehofer die Zahl der Abschiebungen wieder deutlich erhöhen
    • Laschet will weiter nach Afghanistan abschieben
      Der Kanzlerkandidat der Union will Straftäter weiterhin in das Krisenland ausweisen. Damit schließt er sich der Haltung von Innenminister Seehofer an. SPD-Chef Walter-Borjans nennt den Vorstoß populistisch. CDU-Chef Armin Laschet hat sich dafür ausgesprochen, straffällige Afghanen auch weiterhin in ihre Heimat abzuschieben. „Wir beobachten die Situation in Afghanistan sehr genau. Den Vormarsch der Taliban und die Folgen für die Bevölkerung können wir nicht ignorieren. Die Lage erfordert daher eine fortlaufende Bewertung und sorgsames Vorgehen bei Rückführungen. Aber unsere Linie bleibt klar: Wer in Deutschland straffällig wird, hat sein Gastrecht verwirkt“, sagte der Unions-Kanzlerkandidat der „Bild“. „Der Grundsatz „Null Toleranz gegenüber Kriminellen“ erlaubt keine Ausnahmen. Straftäter müssen weiter konsequent abgeschoben werden, auch nach Afghanistan.“…“ Meldung vom 02.08.2021 in tagesschau.de externer Link
    • Seehofer will weiter nach Afghanistan abschieben
      Innenminister Seehofer will an Abschiebungen nach Afghanistan festhalten, trotz des dortigen Vormarsches der Taliban. Nach dem Ende der Pandemie solle zudem die Zahl der Abschiebungen insgesamt steigen. Trotz des jüngsten Vormarsches der radikalislamischen Taliban in Afghanistan hält Bundesinnenminister Horst Seehofer an Abschiebungen in das Land fest. „Wir verhandeln gerade mit Afghanistan, damit wir Straftäter weiterhin dorthin abschieben können“, sagte er der „Bild am Sonntag“. „Wie will man denn verantworten, dass Straftäter nicht mehr in ihr Heimatland zurückgeführt werden können“, so Seehofer. Das gelte für alle Nationalitäten. Zudem erwog Seehofer Möglichkeiten, um „die freiwillige Ausreise noch zu verstärken„. (…) Nach Ende der Pandemie will Seehofer die Zahl der Abschiebungen wieder deutlich erhöhen. „Die Corona-Zeit war nicht die Zeit für Abschiebungen. Da hat jedes Land auf dieser Welt Angst vor eingeschleppten Infektionen“, sagte er. „Wir werden das nach Corona wieder deutlich steigern“. Weiter sagte Seehofer der „Bild am Sonntag“: „Wir können uns nicht damit zufriedengeben, dass die Dinge schwierig sind. Wer kein Aufenthaltsrecht hat, muss das Land verlassen“. Wer dieses Prinzip aufgebe, gebe den Rechtsstaat auf…“ Meldung vom 01.08.2021 in tagesschau.de externer Link
  • Informationen zu möglicher Abschiebung nach Afghanistan am Di, 10.08.2021
    Es gibt Informationen, dass am Di, 10.08.2021 eine Sammelabschiebungen nach Afghanistan stattfinden könnte. Es gibt ebenfalls Informationen, dass dieser Flug nicht stattfindet da die afghanische Regierung in Anbetracht der Sicherheitslage keine Abschiebungen zulassen wird. Finnland, Schweden und Norwegen haben bereits einen dreimonaten Abschiebestopp beschlossen. In Deutschland ist die Lage noch unklar…“ Meldung vom 28. Juli 2021 beim Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link
  • Bundesregierung setzt Afghanistan offenbar unter Druck, Abgeschobene zurückzunehmen
    Der deutsche Sonderbeauftragte für Afghanistan soll das afghanische Ministerium aufgefordert haben, Abgeschobene zurückzunehmen – entgegen dem Willen der afghanischen Seite. Das zeigt, ebenso wie der neue Lagebericht des Auswärtigen Amts, dass der Bundesregierung die Sicherheit der Afghanen egal ist. (…) PRO ASYL liegen Hinweise vor, dass er dort Druck auf die afghanische Seite ausgeübt hat, die für August terminierte Abschiebung nicht zu verhindern, sondern diejenigen Afghanen, die Deutschland abschieben will, aufzunehmen. „Eine solche Haltung zeugt entweder von einer völligen Fehleinschätzung der Lage vor Ort oder davon, dass Deutschland bewusst in Kauf nimmt, abgeschobene Menschen in Lebensgefahr zu bringen“, kritisiert Peter von Auer, Rechtsexperte und Afghanistan-Spezialist bei PRO ASYL. Denn die afghanische Regierung habe klar gemacht, dass sie abgeschobene Rückkehrer derzeit nicht schützen könne. Welchen Gefahren diese ausgesetzt sind, zeigt auch eine Studie externer Link der Sozialwissenschaftlerin Friederike Stahlmann. Laut Quellen vor Ort geht Österreich noch weiter und droht sogar mit der Schließung der Botschaft, sollten die geplanten Abschiebungen von Afghanistan nicht akzeptiert werden. Dem Europäischen Flüchtlingsrat ECRE zufolge hat Schweden die Aufforderung Afghanistans, derzeit keine Menschen mehr dorthin abzuschieben, akzeptiert. Auch Finnland und Norwegen haben verkündet, Abschiebungen nach Afghanistan auszusetzen…“ Pressemitteilung vom 28.07.2021 von und bei Pro Asyl externer Link – siehe ebd. auch: Lagebericht zu Afghanistan: Verharmlosend und veraltet externer Link
  • Bayerischer Flüchtlingsrat: Abschiebestopp nach Afghanistan – Jetzt!
    Humanitäre Notlage in Afghanistan | Bayerischer Flüchtlingsrat fordert die Bayerische Staatsregierung auf, Abschiebungen nach Afghanistan auszusetzen | Außenministerium setzt derweil Regierung in Kabul unter Druck. Mit einem offenen Brief externer Link fordert der Bayerische Flüchtlingsrat von der Bayerischen Staatsregierung einen sofortigen Abschiebestopp nach Afghanistan. Die seit Jahrzehnten katastrophale Situation in Afghanistan spitzt sich immer weiter zu. Der schwelende Bürgerkrieg und die manifestierte schlechte wirtschaftliche Lage sorgen für beständige humanitäre Krisen. Durch die Covid-19 Pandemie hat sich die existenzbedrohende Notlage der Zivilbevölkerung noch einmal massiv verschlechtert. Das sukzessive Erstarken der radikalislamistischen Taliban wird durch den Abzug der internationalen Truppen eklatant verschärft. So haben die Taliban mittlerweile mehr als die Hälfte der 388 afghanischen Distrikte unter ihrer Kontrolle. Weitere große Teile sind umkämpft.
    Anfang Juli hat das afghanische Flüchtlingsministerium (MoRR – Ministery of Refugees and Repatriation) mitgeteilt, in Anbetracht der Sicherheitslage keine Abschiebungen mehr zu akzeptieren. Während inzwischen Finnland, Schweden und Norwegen daraufhin Rückführungen nach Afghanistan für die nächsten drei Monate ausgesetzt haben, negiert Deutschland die Situation vor Ort weiterhin. Bundesaußenminister Heiko Maas teilte mit, dass er Abschiebungen nach Afghanistan nach wie vor für vertretbar halte…“ Pressemitteilung vom 28.7.2021 beim Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link zum Offenen Brief
  • Afghanistan: Rekord-Zahl an zivilen Opfern im ersten Halbjahr 2021 – Aktueller Unama-Bericht widerspricht der bisherigen, geschönten Lageeinschätzung der deutschen Regierung, die die Grundlage für Abschiebungen liefert
    „Der Vormarsch der Taliban in Afghanistan ist keine „friedfertige“ Übernahme, sondern führt zu vielen Opfern unter der Zivilbevölkerung. Wie die UN-Hilfsmission in Afghanistan (UNAMA) aktuell berichtet, hat die Zahl der zivilen Opfer in Afghanistan in der ersten Jahreshälfte 2021 einen Rekordwert erreicht. Gezählt werden seit Jahresbeginn 5.183 zivile Opfer (1.659 Tote und 3.254 Verletzte). Das sei ein Anstieg um 47 Prozent im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Jahr 2020. Als Auffälligkeit registriert der Unama-Bericht, dass die Zahl der Toten und Verletzten seit Mai besonders stark anstieg. Damit wird ein Zusammenhang mit dem Abzug der internationalen Nato-Streitkräfte unter Führung der USA hergestellt, bzw. sichtbar (…) Interessant sind die Aufschlüsselungen der Zahlen: Frauen, Jungen und Mädchen machen „fast die Hälfte“ aller zivilen Opfer aus in den ersten sechs Monaten 2021 aus. „Von den 46 Prozent aller zivilen Opfer waren 32 Prozent Kinder – insgesamt 1.682 (468 Tote und 1.214 Verletzte) – und 14 Prozent Frauen – insgesamt 727 (219 Tote und 508 Verletzte).“ Seit Beginn der halbjährlichen Aufzeichnungen der Unama wurden nie zuvor mehr Frauen und mehr Kinder getötet. (…)Die Hauptursache für zivile Opfer – der Einsatz von nicht-selbstmörderischen IEDs durch Taliban und ISIL-KP – machte 38 Prozent aller zivilen Opfer aus, fast dreimal so viel wie im gleichen Zeitraum im Jahr 2020. Der Einsatz von Druckplatten-IEDs, fast ausschließlich durch die Taliban, führte zu 42 Prozent mehr zivilen Opfern als im gleichen Zeitraum 2020. Der Konflikt habe einen eindeutig afghanischen Kampfcharakter angenommen, so das Fazit. (…) Nachzutragen wäre noch eine Erklärung der Anführungszeichen bei der „friedfertigen“ Übernahme im Eingangssatz dieses Beitrags. Zwar scheint es ganz offensichtlich, dass die Taliban bei ihren Vorstößen der letzten Monate, wo sie deutliche Gebietsgewinne machte, nicht friedfertig vorgehen, aber die Propaganda der Taliban versucht da einen ganz anderen Eindruck zu erwecken. (…) Das ist aber nur eine Hälfte der Geschichte hinter den Anführungszeichen bei „friedfertig“. Wie die taz Ende vergangener Woche berichtete, verharmlost auch das Auswärtige Amt in seinem Bericht den Vormarsch der Taliban…“ Beitrag von Thomas Pany vom 26. Juli 2021 bei Telepolis externer Link
  • Wegen zunehmender Gewalt: Afghanistan fordert vorübergehenden Abschiebe-Stopp aus Europa
    Die Regierung Afghanistans fordert Europa auf, vorübergehend keine Menschen zurück in das Krisenland zu schicken. Hintergrund ist die zunehmende Gewalt in Afghanistan und die große Zahl an Flüchtlingen im Land. Laut den Vereinten Nationen sind allein seit Mai rund 85.000 Menschen in Afghanistan aus ihren Dörfern vertrieben worden (…) Viele europäische Länder schieben abgelehnte Asylbewerber nach Afghanistan ab, auch Deutschland. Erst am Mittwoch war eine Maschine mit 27 abgeschobenen Männer an Bord in Kabul eingetroffen. Es war die 40. Sammelabschiebung seit dem ersten derartigen Flug im Dezember 2016. Damit haben Bund und Länder bisher 1104 Asylbewerber nach Afghanistan zurückgebracht. (…) Seit Beginn des Abzugs der internationalen Truppen aus Afghanistan Anfang Mai hat sich die Sicherheitslage zugespitzt. Die Islamisten haben seither ein Viertel der Bezirke im Land neu erobert. Dabei haben sie Hunderte Regierungskräfte getötet, verwundet, gefangen genommen oder zur Aufgabe überredet…“ Meldung vom 11.07.2021 bei RND externer Link
  • Notruf der afghanischen Regierung an Europa! Flüchtlingsrat SH fordert landeseigenen Afghanistan-Abschiebungsstopp
    Der Deutschlandfunk meldet, die afghanische Regierung rufe europäische Staaten dazu auf, Abschiebungen in das Land auszusetzen. In einer Erklärung des zuständigen Ministeriums in Kabul heiße es, wegen der zunehmenden Gewalt der radikalislamischen Taliban und angesichts steigender Corona-Infektionszahlen sei die Rückführung abgelehnter Asylbewerber ein Grund zur Beunruhigung. (…) „In dieser Situation bedeuten Abschiebungen von afghanischen Geflüchteten aus Deutschland, sie sehenden Auges in Gefahren für Leib, Leben und Freiheit auszuliefern“, mahnt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Mit Blick auf die in Afghanistan einmal mehr zunehmende Fluchtbewegung würden Abgeschobene allenfalls in die Drehtür erneuter Versuche, den im Lande herrschenden Todesgefahren und Überlebensnöten zu entkommen, geschickt. Die in Afghanistan herrschenden Rückkehrgefährdungen sind Bund und Ländern längst bekannt. Doch auch aus Schleswig-Holstein soll abgeschoben werden. Jüngst konnte der Versuch der Abschiebung eines jungen afghanischen Mannes aus Lübeck nur durch die beherzte Intervention des Gerichts unterbunden werden…“ Pressemitteilung vom Flüchtlingsrat SH vom 11.07.2021 externer Link
  • Einbahnstraße nach Kabul: Die Bundesrepublik lässt afghanische Ortskräfte trotz Taliban-Vormarsch im Stich, hält aber an Sammelabschiebungen ins afghanische Kriegsgebiet fest.
    Trotz des aktuellen Vormarschs der Taliban verweigert die Bundesregierung ehemaligen afghanischen Mitarbeitern der Bundeswehr sowie weiterer deutscher Stellen eine unbürokratische Aufnahme in Deutschland. Zahlreiche einstige Ortskräfte gelten als akut bedroht, weil sie von den Taliban als „Kollaborateure“ eingestuft werden; seit Beginn des NATO-Militäreinsatzes am Hindukusch wurden mehr als 300 Mitarbeiter westlicher Streitkräfte gezielt ermordet. Berlin erschwert seinen früheren Ortskräften dennoch mit bürokratischen Formalitäten und peniblen Einzelfallprüfungen die Einreise in die Bundesrepublik; zudem müssen diejenigen, die ein Visum erhalten haben, die teuren Flugtickets für sich und ihre Familien selbst bezahlen. Problemlos möglich war es hingegen nicht nur, deutsches Militärgerät sorgsam vom Hindukusch heimzuholen; Deutschland hält auch an Sammelabschiebungen ins afghanische Kriegsgebiet fest. Mehr als 30.000 afghanische Kriegsflüchtlinge in Deutschland sind prinzipiell ausreisepflichtig. Die Regierung in Kabul legt Protest gegen die Zwangsrückführungen ein…“ Bericht vom 12.7.2021 von und bei german-foreign-policy externer Link
  • Krieg in Afghanistan: Die Taliban rücken vor, Deutschland schiebt ab 
    Während die Bundeswehr Afghanistan vollständig verlassen hat, starten weiter Abschiebeflieger aus Deutschland. Trotz der desolaten Sicherheitslage und dem Vormarsch der Taliban, will die Bundesregierung auch weiter abgelehnte Asylbewerber an den Hindukusch zurückführen. Zehntausenden Afghan:innen in Deutschland droht damit die Rückkehr in ein Kriegsgebiet, in dem viele als Verräter gelten und besonders gefährdet sind.“ Video und Text des Beitrags im Monitor vom 08.07.2021 externer Link
  • Abschiebung nach Afghanistan wider jeder Vernunft und Menschlichkeit
    Für heute, den 6. Juli, ist die nächste Abschiebung nach Afghanistan geplant, voraussichtlich vom Flughafen Hannover. Bayern beteiligt sich vermutlich wieder mit besonders vielen Geflüchteten an der Abschiebung, kritisiert der Bayerische Flüchtlingsrat. Am Mittwoch, den 30.06.2021 kehrten die letzten deutschen Soldat:innen aus Afghanistan nach Deutschland zurück. Nicht einmal eine Woche später soll die nächste und mittlerweile 40. Sammelabschiebung nach Afghanistan stattfinden. Die Anschläge und Opferzahlen steigen, Afghanistan ist nach dem Global Peace Index das unsicherste Land der Welt und die Deltavariante des Cornavirus schlägt voll durch. Wie sich die Situation nach dem Truppenabzug entwickeln wird ist ungewiss. Schon jetzt nehmen die Anschläge der Taliban zu und auch offizielle Quellen melden große Gebietsgewinne der Taliban. Unter den von der geplanten Abschiebung Betroffenen sind wieder einige aus Bayern, alle haben hier Fuß gefasst und sind einige Jahre in Deutschland…“ Protest vom 6.7.2021 beim Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link
  • Die Würde des Menschen ist abschiebbar. Erneute Abschiebung nach Afghanistan trotz zunehmend eskalierender Situation nach Truppenabzug. Rettung für Afghanen aus Schleswig-Holstein in letzter Minute.
    Trotz der bekanntermaßen ohnehin gefährlichen Lage und der aktuell durch den internationalen Truppenabzug zunehmend eskalierenden Gewalt in Afghanistan hat die Bundesregierung am gestrigen Dienstag, 6. Juli 2021, die 40. Sammelabschiebung vom Flughafen Hannover-Langenhagen nach Afghanistan durchgeführt. Auch die Hansestadt Lübeck war daran beteiligt. Nur durch anwaltliches Engagement und verwaltungsgerichtliche Entscheidung konnte in letzter Minute die Abschiebung eines in Lübeck lebenden Afghanen durch einen Eilantrag verhindert werden. (…) Vor einer Woche kehrten die letzten derzeit in Afghanistan stationierten deutschen Soldat*innen zurück. Seit Abzug der internationalen Truppen spitzt sich die Sicherheitslage vor Ort weiter zu. Die NATO-Truppen haben das Land verlassen, seitdem nehmen die Taliban immer mehr Gebiete ein. Laut Berichten der ZEIT sind bereits über 1.000 afghanische Soldat*innen über die Landesgrenze in das Nachbarland Tadschikistan geflohen. Es herrscht politische Ungewissheit und Angst, Terroranschläge gegen Universitäten, Schulen und soziale Einrichtungen sind an der Tagesordnung. „In eine offensichtlich eskalierende, von Aufstandsgewalt und Überlebensrisiken gekennzeichnete Lage darf niemand abgeschoben werden. Die westlichen Truppen werden evakuiert und in Sicherheit gebracht. Dass aber Geflüchtete in das Krisengebiet abgeschoben werden sollen, ist ein Skandal“, protestiert Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V…“ Pressemitteilung vom 07.07.2021 des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein externer Link
  • PRO ASYL kritisiert Außenminister Maas: Lagebericht in Auftrag geben statt Abschiebungen rechtfertigen
    Am Dienstag wollen mehrere Bundesländer erneut Menschen in das Kriegs- und Krisenland Afghanistan abschieben. PRO ASYL verurteilt dies als unverantwortlich und widerspricht damit entschieden Bundesaußenminister Heiko Maas, der Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber nach Afghanistan trotz der sich immer weiter verschlechternden Sicherheitslage nach wie vor für vertretbar hält. PRO ASYL erwartet von Maas und seinem Auswärtigen Amt, einen aktuellen Lagebericht zu Afghanistan zu erstellen, der alle sich überschlagenden Entwicklungen der vergangenen Wochen aufnimmt. Die Bundesländer fordert PRO ASYL erneut auf, sofort einen Abschiebestopp für drei Monate zu erlassen sowie die für Dienstag von Hannover aus geplante 40. Sammelabschiebung zu stoppen…“ Pressemitteilung vom 06.07.2021 externer Link
  • Abschiebungen nach Afghanistan: In den Tod geschickt
    Ein Mann, der aus Hamburg nach Afghanistan abgeschoben wurde, soll durch eine Granate gestorben sein. Zwei weitere Abschiebungen stoppte ein Gericht. Die Bundeswehr hat Afghanistan verlassen, doch die Abschiebungen dorthin gehen weiter. Sieben Menschen sind in diesem Jahr schon gegen ihren Willen von Hamburg nach Afghanistan gebracht worden. Ein Mann, der am 9. Februar im Abschiebeflieger saß, hat das laut Berichten aus Helferkreisen nicht überlebt. Er soll am 21. Juni in der Provinz Baglan ums Leben gekommen sein. Das Haus, in dem er schlief, sei nachts von einer Granate getroffen worden, wurde über in Deutschland lebende Verwandte bekannt. Sie schickten Fotos von der zerstörten Hauswand und dem Getöteten…“ Artikel von Kaija Kutter vom 6.7.2021 in der taz online externer Link
  • Sammelabschiebung nach Afghanistan am 6. Juli – vorraussichtlich ab Hannover 
    Es gibt einige Hinweise, dass die nächste Sammelabschiebung nach Afghanistan voraussichtlich am Dienstag, den 06. Juli 2021 stattfinden wird. Vermutlich vom Flughafen Hannover…“ Meldung vom 30. Juni 2021 beim Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link
  • Gegen jede Abschiebung. Aufruf zur Mahnwache am Leipziger Flughafen am 08.06.2021
    Die nächste Abschiebung nach Afghanistan wird am 08.06.2021 vom Flughafen Leipzig/ Halle aus vollstreckt. Sie findet statt, trotz des Krieges, der Anschläge, der bitteren Armut und der täglichen Gewalt und Diskriminierung. (…) Auch soll die Abschiebung trotz der Corona- Pandemie vollzogen werden. Während für die einen aus Gründen des Gesundheitsschutzes alle Reisen untersagt sind, sollen die Anderen mit Gewalt in ein Land verschleppt werden, in dem es ein so gut wie nicht funktionierendes Gesundheitssystem gibt. (…) Wir werden nicht weiter schweigen, während deutsche Behörden immer wieder wahllos Menschen abschieben. Deshalb rufen wir zu einer Mahnwache am 08.06.2021 vor dem  Flughafen Leipzig/Halle auf. Wir versammeln uns ab 19:00 Uhr vor dem Terminal B…“ Aufruf vom 5.6.21 von und bei Protest LEJ externer Link
  • Erfahrungen und Perspektiven abgeschobener Afghanen: „Bis ich zurückgekommen bin, war meine Familie ok. Wegen mir wurden sie bedroht, jetzt sind sie verschollen.“
    „Abschiebungen nach Afghanistan bringen die Menschen in Gefahr: Rückkehrern drohen Gefahr für Leib und Leben, Verelendung und Verfolgung. Unter anderem werden ihnen wegen der Flucht nach Europa Verrat, Verwestlichung, unmoralisches Verhalten oder die Abkehr vom Islam vorgeworfen. Die Familien von Europa-Rückkehrern sind dadurch ebenfalls gefährdet. Auch deshalb fehlt abgeschobenen Afghanen vielfach das überlebenswichtige familiäre Netz. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Sozialwissenschaftlerin und Afghanistan-Expertin Friederike Stahlmann im Auftrag von Diakonie Deutschland, Brot für die Welt und der Diakonie Hessen. Die Studie „Erfahrungen und Perspektiven abgeschobener Afghanen im Kontext aktueller politischer und wirtschaftlicher Entwicklungen Afghanistans“ basiert auf mehrjähriger Forschung. Die Afghanistan-Expertin Friederike Stahlmann hat darin Erfahrungen von 113 der 908 Afghanen dokumentiert, die zwischen Dezember 2016 und März 2020 aus Deutschland abgeschobenen wurden. Nahezu alle erlebten Gewalt und viele, weil sie nach Europa geflohen sind, dort gelebt haben oder abgeschoben wurden. Das bringt auch ihre Familien in Gefahr. (…) Die Analyse der Erfahrungen Abgeschobener zeigt zudem, dass das spezifische Risiko, Opfer von Gewalt zu werden, und der weitgehende soziale Ausschluss auch die Hoffnungen der Abgeschobenen auf minimale Existenzsicherung zunichte machen. Angesichts der extremen Armut, von der schon vor der rapiden Eskalation der humanitären Not durch die Corona-Pandemie 93 Prozent der Bevölkerung betroffen waren, haben Abgeschobene schon allein aufgrund ihres sozialen Ausschlusses keine realistische Chance, ihre Existenz zu sichern. 75 Prozent der Abgeschobenen haben hauptsächlich von privater Unterstützung aus dem Ausland gelebt, nur einer hatte existenzsichernde Arbeit und knapp 15 Prozent waren teilweise oder dauerhaft obdachlos und ohne Schutz vor Witterung. Die meisten Abgeschobenen haben das Land schon wieder verlassen…“ Mitteilung vom 4. Juni 2021 vom und beim Infoportal der Diakonie externer Link

  • Samstag, den 5. Juni 2021: Bundesweiter Aktionstag gegen Abschiebungen nach Afghanistan – Aktionen in mind. 10 Städten 
    5.6.2021: Bundesweiter Aktionstag gegen Abschiebungen nach AfghanistanIn Anbetracht der geplanten Innenministerkonferenz im Juni, dem 70-Jährigen Jubiläum der Genfer Flüchtlingskonvention im Juli und der anstehenden Bundestagswahlen im September rufen Gruppen, Verbände, Organisationen und Einzelpersonen auf, sich gegen Abschiebungen nach Afghanistan sowie gegen die deutsche Asylpolitik vis-à-vis Schutzsuchenden aus Afghanistan zu positionieren. In Afghanistan herrscht seit über 40 Jahren Krieg und die Sicherheitslage für Zivilist*innen verschärft sich immer weiter. Anschläge und gezielte Attentate gehören in Afghanistan längst zum traurigen Alltag. Die Covid-19-Pandemie führte zu einer nach wie vor anhaltenden katastrophalen wirtschaftlichen Verschlechterung. Der Großteil der Bevölkerung lebt in Armut und hat weder Zugang zum Arbeitsmarkt, zur Gesundheitsversorgung noch zu Bildung. Der überstürzte Truppenabzug des westlichen Verteidigungsbündnisses bis zum 4. Juli hinterlässt das Land in Chaos und schafft ein gefährliches Machtvakuum. (…) Trotzdem halten die Bundesregierung, der Bundesinnenminister Horst Seehofer und viele Innenminister*innen der Bundesländer an monatlichen Sammelabschiebungen nach Afghanistan fest. Einen Abschiebestopp gibt es trotz positiver Rechtsprechung für alleinstehende, junge gesunder Männer, allen voran des VGH Baden-Württemberg am 17.12.2020 bislang nicht. Seit Ende 2016 wurden mittlerweile über 1000 Menschen mittels Sammelabschiebeflügen nach Afghanistan abgeschoben. Die niedrige Anerkennungsquote für Schutzsuchende aus Afghanistan widerspricht den Realitäten vor Ort, die hohe Fehlerquote bei Bescheiden des BAMF (fast 60% werden vor Gericht korrigiert) verschärft diese Situation. Internationale Truppen, Institutionen und deren Ortskräfte werden täglich bedroht und sind nach dem Truppenabzug in Lebensgefahr…“ Meldung vom 1.6.21 beim Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. externer Link mit aktueller Liste der Städte
  • Nach aktuellen Informationen gehen wir davon aus, dass die nächste Sammelabschiebung nach Afghanistan vermutlich am Dienstag, den 8. Juni 2021 stattfinden wird…“ Meldung des Bayerischen Flüchtlingsrats vom 25.5.2021 externer Link – der Flughafen steht noch nicht fest
  • 5.6.2021: Bundesweiter Aktionstag gegen Abschiebungen nach Afghanistan 
    Afghan:innen sowie andere Migrant:innen und Geflüchtete werden weiterhin von der deutschen Bundesregierung abgeschoben. Wir fordern einen Stopp der Abschiebepraxis und rufen zum bundesweiten Aktionstag gegen Abschiebungen nach Afghanistan am 5. Juni 2021 auf. Unsere Forderungen sind: ein sofortiger und absoluter Abschiebestopp nach Afghanistan; ein Bleiberecht für diejenigen afghanischen Geflüchteten, die bereits in Deutschland sind; die schnelle und unbürokratische Evakuierung aller gefährdeter Personen, insbesondere Ortskräfte und ihrer Familien;   die unbürokratische und schnelle Ermöglichung des Familiennachzugs zu afghanischen Geflüchteten in Deutschland…“ Siehe den Aufruf bei afghanistan.not-safe externer Link
  • Sammelabschiebung am Dienstag, 4.5.21 nach Afghanistan abgesagt! 
    Sammelabschiebung am Dienstag nach Afghanistan abgesagt! Wir haben nun bestätigte Informationen, dass die Sammelabschiebung nach Afghansitan am kommenden Dienstag, 3.5., abgesagt wurde.“ Twitter-Meldung des Bayersichen Flüchtlingsrats vom 1.5.21 externer Link, siehe zuvor:

    • Sammelabschiebung nach Afghanistan am 04.05.21
      Nach aktuellen Informationen gehen wir davon aus, dass die nächste Sammelabschiebung nach Afghanistan vermutlich am Dienstag, den 4. Mai 2021 stattfinden wird. Wir raten allen ausreisepflichtigen Afghanen, dringend eine Beratungsstelle oder eine:n Rechtsanwält:in aufzusuchen. Besonders empfehlen wir darauf zu achten, dass die Ausländerbehörden über bestehende Krankheiten, bevorstehende Ausbildungsaufnahmen und auch andere Integrationsleistungen informiert sind…“ Meldung des Bayerischen Flüchtlingsrats externer Link
  • Innenpolitische Folgen des Afghanistanabzugs: PRO ASYL fordert Abschiebestopp und Neubewertung der Lage von Geflüchteten 
    Als Reaktion auf den beschlossenen Abzug von USA und Verbündeten fordert PRO ASYL einen sofortigen Abschiebestopp und eine Neubewertung der Lage von Geflüchteten. „Afghanistan wird nun noch mehr zum Talibanland, die Innenministerien von Bund und Ländern müssen die monatlichen Abschiebungen stoppen. Wir fordern jedes Bundesland auf, selbst in eigener Verantwortung den rechtlich zulässigen 3monatigen Abschiebstopp zu verfügen und bei der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern im Juni eine bundesweite Regelung herbeizuführen“, so Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Die Machtübernahme der Taliban ist absehbar. Abschiebungen sind ein Vabanquespiel, das Menschenleben gefährdet. PRO ASYL fordert zudem eine sofortige Neubewertung der Verfolgungssituation durch das Auswärtige Amt und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). „Bereits früher und jetzt erst Recht ist die Argumentation des BAMF, es gäbe dort sichere Gebiete, in die Verfolgte gehen könnten, wie eine Fata Morgana, die sich in Luft auflöst. Kein Oppositioneller ist dort sicher. Das BAMF muss umgehend seine Entscheidungspraxis ändern. Wer verfolgt ist braucht Schutz und darf nicht mehr mit der irrealen Argumentationsfigur, es gäbe  sichere Gebiete abgelehnt werden“, fordert Burkhardt…“ Pressemitteilung vom 15.04.2021 externer Link
  • Nächste Sammelabschiebung nach Afghanistan am Mittwoch, 7. April 2021 vom Flughafen Berlin-Schönefeld – Bundesweite Proteste  
    • »Blut an euren Händen«. Aktivist*innen stören mit Blockaden Sammelabschiebung nach Afghanistan 
      BROSCHÜRE von Pro Asyl: Afghanistan - Kein sicheres Land für FlüchtlingePlötzlich geht alles ganz schnell: Rund 150 Menschen rennen am Mittwochabend auf den Zaun am Terminal 5 des BER zu, hinter dem sich der Abschiebeflieger nach Afghanistan befindet. Die Polizist*innen, klar in der Unterzahl, hechten den Demonstrant*innen hinterher und schaffen es noch geradeso, Polizeiautos zwischen die Menschenmenge und den Zaun zu fahren. Die sichtlich überforderten Beamt*innen gehen dabei mit Gewalt gegen die Aktivist*innen vor: Pfefferspray wird eingesetzt, die Menschen wahllos brutal auf den Boden geschubst, unter ihnen auch die Reporterin des »nd«. Nur knapp gelingt es ihnen, die Demonstrant*innen zu stoppen, die fest entschlossen sind, die Abschiebung in allerletzter Minute noch zu verhindern. Einige wenige schaffen es bis an den Zaun. Mit Tränen in den Augen, die nicht nur vom Reizgas der Polizist*innen stammen, können sie nur noch wütend und fassungslos zuschauen, wie 20 afghanische Geflüchtete nach und nach in den Flieger der spanischen Chartergesellschaft Privilege Style verfrachtet werden, um in das kriegsgebeutelte Land am Hindukusch abgeschoben zu werden. Gegen 21.20 Uhr hebt der Flieger dann von Schönefeld Richtung Kabul ab. »Blut, Blut, Blut an euren Händen«, rufen die Protestierenden Richtung Polizei, ansonsten bleibt es friedlich. Gegen 21.45 Uhr löst sich die Versammlung dann auf. Bereits zuvor hatten die Aktivist*innen die Abschiebung der 20 Männer in den drohenden Tod zu stören versucht. Gegen 18.30 Uhr trafen sich zwei Gruppen von je rund 70 bis 80 Menschen und strömten aus verschiedenen Richtungen auf das Betriebsgelände des Flughafens. Vor dem Gebäude, in dem sie die inhaftierten Geflüchteten vermuteten, blockierten sie die Eingänge und trotzten mit Transparenten dem böigen Wind. Die Polizei war auch hier deutlich in der Unterzahl und ließ die Demonstrant*innen gewähren, nur vereinzelt wurden Menschen mit Gewalt weggezerrt. Nachdem sich jedoch andeutete, dass sich wohl doch keine Betroffenen in dem blockierten Gebäude des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und den Containerbauten daneben befinden, formierten sich die Aktivist*innen rasch neu und blockierten die Bundesstraße, um die Anfahrt der Geflüchteten zu verhindern. Später zogen sie dann als Spontandemonstration zur Kundgebung am Flughafen, wo sie begeistert empfangen wurden. Insgesamt beteiligten sich rund 500 Menschen an den Protesten, zu denen ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen aufgerufen hatte…“ Artikel von Marie Frank vom 08.04.2021 im ND online externer Link, siehe auch:

      • Abschiebeflug nach Afghanistan: Blockaden am BER
        Wieder werden Menschen per Sammelabschiebung nach Afghanistan geflogen. Hunderte stellen sich dem am Berliner Flughafen entgegen…“ Artikel von Erik Peter vom 8.4.2021 in der taz online externer Link
      • und viele Videos auch der Brutalität der Polizei unter #b0704
    • Bundesweite Proteste gegen die Sammelabschiebung am 07.04.2021
      In folgenden Städten finden Protestaktionen gegen die Sammelabschiebung am 07.04.2021 vom Flughafen Berlin-Schönefeld statt:

      • Berlin | 7.4. | 18 Uhr | Flughafen BER
      • Potsdam | 6.4. | 17 Uhr | Landtag, Alter Markt
      • Leipzig | 6.4. | 18 Uhr | kleiner Willy-Brandt-Platz
      • Dresden | 7.4. | 17 Uhr | Altmarkt (Quelle: afghanistan.not-safe.de externer Link )
    • Erneut drohende Sammelabschiebung nach Afghanistan am 07.04.2021
      PRO ASYL fordert, dass die regelmäßigen Sammelabschiebungen nach Afghanistan angesichts der verheerenden Sicherheitslage, der gesundheitlichen Risiken durch die Covid-19-Pandemie sowie der durch diese noch einmal verschärften katastrophalen wirtschaftlichen Verhältnisse endlich beendet werden. Seit dem Beginn der Sammelabschiebungen nach Afghanistan im Dezember 2016 waren von diesen insgesamt 1015 Menschen betroffen. 107 Menschen wurden allein in diesem Jahr aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben. Monat für Monat wird – unbeirrt von der Covid-19-Pandemie und ihren gravierenden Auswirkungen – ein Charterflugzeug mit verzweifelten jungen Männern in das seit Jahrzehnten von bewaffneten Konflikten versehrte Land geschickt. Am 07.04.2021 droht bereits die vierte Sammelabschiebung nach Afghanistan in 2021, diesmal vom Flughafen Berlin-Schönefeld. Dies, obwohl sich die ohnehin desaströse Sicherheitslage in Afghanistan in jüngster Zeit verschärft hat…“ Pro Asyl-Pressemitteilung vom 5.4.2021 externer Link
    • Meldung des bayerischen Flüchtlingsrates vom 17.3.21 externer Link
  • Afghanistan: Die Abschiebeoase. Das Hotel »Spinzar« ist in Kabul die erste Anlaufstelle für zurückgewiesene Geflüchtete
    Das Hotel »Spinzar« liegt im Herzen Kabuls. Nahe der belebten Hauptstraße befindet sich der alte Basar, die Baghomi-Brücke sowie die bekannte »Moschee des Zweischwertigen Königs«. Viele Menschen spazieren am Hotel vorbei, ohne dem Gebäude Beachtung zu schenken. Es wirkt unauffällig und etwas heruntergekommen, so wie viele andere Bauten in der Gegend. Wortwörtlich übersetzt bedeutet »Spinzar« »weißes Gold«, doch davon ist im Hotel nichts zu sehen. Der Alltag dort erscheint etwas öde. Ein Wachmann sitzt gelangweilt vor dem Eingang. Besucher, die es selten gibt, filzt er kaum. Der Rezeptionist ist mit seinem Handy beschäftigt. Manchmal ruft er Gäste auf, nach denen gefragt wird. Die Lobby mit den verstaubten Möbeln ist meist leer. Der Essenssaal wirkt unbenutzt. Ausgerechnet hier landen mehrmals in der Woche abgeschobene Geflüchtete aus aller Herren Länder. Allein in den letzten Tagen checkten Abgeschobene aus Deutschland, Österreich und dem Iran im »Spinzar« ein – unfreiwillig. Das Hotel ist der erste Schritt in das neue alte Leben der abgeschobenen Afghanen. Dass sie ausgerechnet hier landen, ist kein Zufall. Seit rund fünf Jahren arbeitet das »Spinzar« mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zusammen. Viele der »Gäste« sind keine wirklichen Reisenden, sondern verzweifelte Menschen, die in Kabul keine Anlaufstelle haben. Nachdem die Geflüchteten am Kabuler Flughafen landen, sind sie praktisch gezwungen, im Hotel zu übernachten – oder auf der Straße. Dass dies meist unschön endet, ist mittlerweile bekannt. »Vor einigen Jahren brachte sich im Hotel ein junger Mann nach seiner Abschiebung um. Da haben viele erst bemerkt, was hier vor sich geht«, erzählt ein Buchhändler, dessen Stand sich neben dem »Spinzar« befindet. (…) Angeblich sind es vor allem straffällig gewordene alleinstehende Männer, denen die deutschen Asylbehörden bescheinigen, dass sie in ihrer Heimat sichere Regionen finden, in denen sie nicht bedroht seien. Doch Menschenrechtsorganisationen haben immer wieder Beispiele genannt, dass bei Sammelabschiebungen auch junge Familien getrennt wurden und dass die Abgeschobenen keine Straftäter waren. (…) Das Hotel profitiert von der Zusammenarbeit mit der IOM. Die Probleme der Abgeschobenen will es dennoch nicht herunterspielen. »Wir unterstützen ihre Abschiebung nicht. Sie haben große Risiken auf sich genommen, um vor dem Krieg zu flüchten. Dass sie am Ende zurückgebracht werden, ist auch für uns schmerzhaft«, meint Jawed Noori. Er ist seit elf Jahren als Rezeptionist im »Spinzar« tätig. Laut ihm kommen die meisten Geflüchteten, die in den letzten Wochen und Monaten im Hotel genächtigt haben, aus Deutschland und Österreich. Noori sagt, dass viele der Abgeschobenen psychische Probleme hätten und oftmals der Drogensucht verfielen. »Sie kommen mit der Situation nicht klar und betäuben sich. Wir müssen sie dann ins Krankenhaus bringen oder sie von dort abholen. Die Verantwortung liegt bei uns. Meistens gibt es sonst niemanden«, sagt er. (…) Die Nacht im »Spinzar« mitsamt Verpflegung kostet 1000 Afghani, etwas mehr als 10 Euro. Die Rechnung begleicht IOM, allerdings wird das Geld von einer Art Starthilfe abgezogen, das die Abgeschobenen nach ihrer Rückkehr von der Organisation erhalten. Als »freiwilliger Rückkehrer« bekommt man mehr Geld als jene, die vollkommen unfreiwillig zurückgebracht werden. Im Großen und Ganzen geht es allerdings nur um wenige hundert Euro – und mit denen kommt man ohnehin nicht weit...“ Artikel von Emran Feroz, Kabul, vom 31.03.2021 im ND online externer Link
  • [Sammelabschiebung nach Afghanistan am 9.3.2021 ab Flughafen Hannover-Langenhagen durchgeführt] Homosexualität: mittelalterliches Menschenbild beim BAMF 
    Seit Dezember 2016 werden Menschen in das Kriegsland Afghanistan abgeschoben. Nahezu monatlich gehen Abschiebecharter von Deutschland nach Kabul. Wegen Corona waren die Abschiebungen nach Afghanistan zwischen März und Dezember 2020 ausgesetzt. Seit Dezember 2020 finden sie nun wieder regelmäßig statt. Nun soll am Dienstag, den 9.3.2021, die mittlerweile 37. Sammelabschiebung nach Afghanistan gehen. Tamim B., seit 2015 in Deutschland, sitzt aktuell in Abschiebehaft in Eichstätt und soll nach Afghanistan abgeschoben werden. Ehrenamtliche, die Tamim unterstützen, beschreiben ihn als hilfsbereiten, offenen, engagierten und dankbaren Mitmenschen, der sich stets um Arbeitsstellen und Praktika bemüht hat – auch in unbeliebten Berufsfeldern. Er ging in seinem Wohnort von Betrieb zu Betrieb, um sich persönlich vorzustellen. So fand er auch schnell Arbeitsplatzangebote, die er oft aufgrund der verwehrten Beschäftigungserlaubnis nicht antreten durfte. Zuletzt hat er dann doch eine Erlaubnis und eine Anstellung als Küchenhilfe bekommen. Wenig später entzieht die Ausländerbehörde die Erlaubnis wieder und droht mit der Abschiebung. Der Arbeitgeber will Tamim gerne in Vollzeit anstellen, ein aktuelles Arbeitsplatzangebot liegt vor. „Es ist ein Skandal, dass Deutschland und allen voran Bayern an der rigorosen Abschiebepolitik festhält. Unter den Abgeschobenen sind regelmäßig Menschen, die sich schon lange in Deutschland befinden, ein Netzwerk aufgebaut haben, zur Schule gehen oder arbeiten. Das Herausreissen aus diesem Netzwerk und Abschieben in ein Krisen- und Kriegsgebiet ist menschenverachtend“, kritisiert David Förster vom Bayerischen Flüchtlingsrat. Ein anderer Afghane, Ali A. (Name geändert), sollte bereits im Februar abgeschoben werden. Seine Anwältin Myrsini Laaser stellte aufgrund seiner Homosexualität einen Asylfolgeantrag. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stoppte daraufhin die Abschiebung, um den Antrag in Ruhe prüfen zu können. Diesen hat das BAMF nun abgelehnt…“ Pressemitteilung vom 8.3.2020 beim bayerischen Flüchtlingsrat externer Link – siehe dazu dessen Tweet externer Link: „Morgen findet die nächste Sammelabschiebung nach Afghanistan statt. Wieder sind gut integrierte Afghanen betroffen. Auch ein Homosexueller stand lange auf der Abschussliste. Das Verwaltungsgericht gab gerade dem Eilantrag der Anwältin statt, er ist erstmal sicher

    • Siehe auch die PM von Po Asyl vom 9.3.21 externer Link: Afghanistan: Gerichte stoppen zunehmend Abschiebungen aufgrund der Pandemie – PRO ASYL fordert Abschiebestopp
    • Nächtliche Sammelabschiebung von Hannover nach Afghanistan. Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert sofortigen Abschiebungsstopp
      Der Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisiert die gestrige nächtliche Sammelabschiebung von 26 Menschen nach Afghanistan auf das Schärfste. Für diese insgesamt 37. Sammelabschiebung nach Kabul wurde erstmals der Flughafen Hannover-Langenhagen genutzt. (…) Mit der ersten Sammelabschiebung ab Hannover schürt die Landesregierung die ohnehin weit verbreiteten Ängste in der afghanischen Community Niedersachsens. Es entsteht nämlich zunehmend der Eindruck, dass Niedersachsen der harten Haltung anderer Bundesländer wie Bayern oder Sachsen folgt und immer mehr Menschen abschiebt. Wie schon bei vorherigen Sammelabschiebungen wurden auch jetzt wieder einzelne Abschiebungen erst in letzter Minute von Gerichten gestoppt. So sollte ein homosexueller Mann aus Bayern nach Hannover zur Abschiebung gebracht werden. Das Flughafengelände und der Flughafen Hannover selbst waren gestern Abend menschenleer und verlassen: ein ideales Szenario für eine geheim gehaltene Abschiebung. Einzig Mannschaftswagen der Bundespolizei waren zu sehen…“ Presseinformation vom 10. März 2021 beim Flüchtlingsrat Niedersachsen externer Link
  • Jetzt Abschiebungsverbote für afghanische Geflüchtete prüfen!
    Die ohnehin äußerst angespannte wirtschaftliche Lage in Afghanistan hat sich bedingt durch die Corona-Pandemie derart verschlechtert, dass erst- und zweitinstanzliche Gerichte – wie im Fall des Farhad K.* – vermehrt selbst bei arbeitsfähigen jungen Männern von einem Abschiebungsverbot ausgehen. Gutachten und Berichte lassen keinen Zweifel daran, dass die afghanische Bevölkerung enorm unter den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie leidet. Nichtsdestotrotz wurde eine pandemiebedingte Unterbrechung von Abschiebungen in das Bürgerkriegsland nach wenigen Monaten im Dezember 2020 wieder aufgehoben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geht nach wie vor grundsätzlich davon aus, dass junge, gesunde und arbeitsfähige Männer alleine in der Lage seien, in Afghanistan ihre Existenz zu sichern. Vor der Pandemie folgten die Gerichte diesem Grundsatz oftmals. Mittlerweile hat sich aus Sicht zahlreicher Verwaltungsgerichte externer Link die humanitäre Lage in Afghanistan aber derart verschlechtert, dass nunmehr auch bei dieser Personengruppe ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG anzunehmen ist. Gegen einige Urteile legte das BAMF Anträge auf Zulassung der Berufung ein, sodass in vielen Fällen obergerichtliche Entscheidungen folgten oder noch ausstehen. Mit weitreichenden Möglichkeiten für die Betroffenen. (…) Ein »Nationales Abschiebungsverbot« ist dabei eine Schutzform nach dem Aufenthaltsgesetz, die im Asylverfahren erteilt werden kann und wie andere Schutzstatus nur für den*die betreffenden Antragsteller*in selbst gilt. Die zitierten Gerichtsurteile bewirken also keinen pauschalen Abschiebungsstopp nach Afghanistan, selbst wenn die Schlussfolgerungen in den Urteilen auch für andere Menschen gleichermaßen Gültigkeit besitzen. Deswegen fordert PRO ASYL einen generellen Abschiebestopp nach Afghanistan – so lange es diesen aber nicht gibt, müssen von Abschiebung gefährdete Personen selbst aktiv werden und ein individuelles Abschiebungsverbot erwirken – ggf. auch vor Gericht...“ Umfangreicher Beitrag vom 04.03.2021 bei Pro Asyl externer Link
  • Nächste Sammelabschiebung nach Afghanistan am 9.3.2021 – Flughafen noch ungewiss 
    Nach aktuellen Informationen gehen wir davon aus, dass die nächste  Sammelabschiebung nach Afghanistan vermutlich am Dienstag, den 9. März 2021 stattfinden wird. Wir raten allen ausreisepflichtigen Afghanen, dringend eine Beratungsstelle oder eine:n Rechtsanwält:in aufzusuchen. Besonders empfehlen wir darauf zu achten, dass die Ausländerbehörden über bestehende Krankheiten, bevorstehende Ausbildungsaufnahmen und auch andere Integrationsleistungen informiert sind…“ Meldung vom 21.2.2021 beim Flüchtlingsrat Bayern externer Link
  • Sofortiger Abschiebestopp nach Afghanistan! 96 Organisationen und Initiativen verurteilen aufs Schärfste die geplante Abschiebung mitten im Lockdown in das Kriegs- und Krisengebiet Afghanistan 
    Wie im Dezember letzten Jahres wieder begonnen, setzt Deutschland seine monatlichen Abschiebungen nach Afghanistan auch 2021 fort. Abschiebungen in ein Land, welches 2020 schon das zweite Mal in Folge vom Institute for Economics & Peace in seinem Global Peace Index 2020 externer Link als das gefährlichste Land der Welt eingestuft wurde. Am 31. Januar 2021 hat das Auswärtige Amt Afghanistan als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) ausgewiesen und als Konsequenz seine Reise- und Sicherheitswarnungen noch weiter verschärft, da Afghanistan von COVID-19 besonders stark betroffen sei und das Gesundheitssystem den Belastungen nicht standhalte externer Link. (…) Ungeachtet dessen plant Deutschland am 9.2.2021 den nächsten Abschiebeflug nach Afghanistan, bei dem sich erfahrungsgemäß wieder viele Bundesländer beteiligen werden. Während in Deutschland einerseits um jedes Leben gekämpft wird, werden andererseits Menschen in ein Covid19-Hochrisiko- und Kriegsgebiet abgeschoben und die lebensbedrohliche Situation dort wissentlich in Kauf genommen. Der Sammelcharter am 9. Februar wäre der erste Abschiebflug aus Deutschland seit der informellen Joint Declaration on Migration Cooperation externer Link , die die Europäischen Union und Afghanistan im Januar dieses Jahres unterzeichnet haben und die für unbestimmte Zeit gelten soll. Demnach können künftig monatlich bis zu 500 Flüchtlinge aus der EU nach Afghanistan abgeschoben werden. Unter den von der Abschiebung am 9. Februar Betroffenen sind voraussichtlich der 22jährige Hasib aus Kempten/Allgäu, der dort zur Schule ging, jobbte, Fußballspielen liebt, eine Ausbildung beginnen wollte und jetzt in Abschiebehaft in Ingelheim sitzt externer Link sowie der 20jährige H. aus NRW externer Link, der im Iran geboren wurde, mit neun Jahren nach Deutschland kam, noch nie in Afghanistan war und dort auch keine Angehörigen hat.7 Um nur zwei Schicksale zu nennen. Der Schutz von Menschenleben während einer globalen Pandemie einzigartigen Ausmaßes kann nicht an nationalen Grenzen halt machen und vom Aufenthaltsstatus oder der Nationalität abhängen. Wir fordern die Bundesregierung auf, sofort jegliche Abschiebungen nach Afghanistan zu stoppen und Menschenleben zu schützen!Gemeinsame Pressemitteilung vom 9.2.2021 beim Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link, siehe auch Pro Asyl:

    • Trotz Bürgerkrieg & Pandemie: Afghanistan-Abschiebungen gehen weiter
      Für Dienstag, den 09.02.2012, ist erneut eine Sammelabschiebung nach Afghanistan geplant. Es ist schon die zweite in diesem Jahr und bereits die dritte, nachdem von März bis Dezember 2020 auf Ersuchen der afghanischen Regierung eine 9-monatige Pause wegen der Covid-19-Pandemie eingehalten wurde. Rücksicht auf die coronabedingte Situation wäre aber gerade jetzt mehr denn je angezeigt. Denn Afghanistan wurde am 31.01.2021 vom Robert-Koch-Institut als »Hochinzidenzgebiet« – also als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 – eingestuft. In den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes heißt es vor diesem Hintergrund: »Afghanistan ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Das Gesundheitssystem hält den Belastungen nicht stand«. (…) Die Enttäuschung der Länder in der Region, die erwarten, dass die USA abziehen und die Taliban einen Teil der legitimen Macht übernehmen, würde sich wahrscheinlich in einer verstärkten Unterstützung der aufständischen Gruppe äußern. So oder so wird sich die Sicherheitslage in Afghanistan also im Jahre 2021 aller Wahrscheinlichkeit nach verschärfen. All das sorgt bei deutschen Behörden offenbar nicht für ein Umdenken: Ungerührt werden weitere Abschiebungen vorbereitet und sollen durchgeführt werden – so wie am morgigen Dienstag, 09. Februar, mutmaßlich vom Flughafen München aus. Geboten wäre dabei vielmehr, sich an den realistischen Lageeinschätzungen und vorliegenden Gerichtsurteilen zu orientieren und endlich einen Abschiebestopp für Afghanistan zu verhängen.“ Meldung vom 08.02.2021 bei Pro Asyl externer Link
  • VGH Baden-Württemberg: Derzeit keine Abschiebungen nach Afghanistan möglich – dennoch Sammelabschiebung am 9. Februar 2021 ab München geplant 
    Auch alleinstehende, gesunde Männer im arbeitsfähigen Alter dürfen derzeit nicht nach Afghanistan abgeschoben werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschieden. Derweil wurden Pläne über weitere Sammelabschiebungen in das Land bekannt. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat seine bisherige Rechtssprechung zu Abschiebungen geändert: Danach dürfen auch alleinstehende, gesunde Männer im arbeitsfähigen Alter derzeit nicht nach Afghanistan abgeschoben werden. Grund dafür sei, dass sich die wirtschaftliche Lage in der Corona-Pandemie gravierend verschlechtert habe, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim. (AZ: A 11 S 2042/20 externer Link) Dort drohe einem Rückkehrer die Verelendung, hieß es zur Begründung. (…) Nach Informationen von Menschenrechtsorganisationen soll am 9. Februar 2021 ab München eine weitere Sammelabschiebung nach Kabul stattfinden. Unter den Abgeschobenen befinden sich nach Informationen des Bayerischen Flüchtlingsrates auch strafrechtlich unbescholtene Personen mit festen Arbeitsplätzen. Das wäre eine Abkehr von der bisherigen Praxis, bei der die Behörden in der Regel behaupteten, sich bei den Abschiebungen überwiegend auf Straftäter zu beschränken…“ Meldung vom 04.02.2021 bei Migazin externer Link
  • Sammelabschiebung nach Afghanistan am 9.2.2021 vom Flughafen München 
    Nach aktuellen Informationen gehen wir davon aus, dass die nächste Sammelabschiebung nach Afghanistan vermutlich am Dienstag, den 9. Februar 2021 vom Flughafen München stattfinden wird. Wir raten allen ausreisepflichtigen Afghanen, dringend eine Beratungsstelle oder eine:n Rechtsanwält:in aufzusuchen. Besonders empfehlen wir darauf zu achten, dass die Ausländerbehörden über bestehende Krankheiten, bevorstehende Ausbildungsaufnahmen und auch andere Integrationsleistungen informiert sind.“ Meldung beim Flüchtlingsrat Bayern externer Link
  • 26 Menschen auf Afghanistan-Abschiebeflug Nr 36 – afghanische Behörden verweigerten aus humanitären Gründen einen jungen Mann anzunehmen 
    Die deutschen Behörden haben trotz andauernden Krieges, erhöhter Gewalt und auch in Afghanistan weiter wütender Corona-Pandemie weitere 26 Menschen nach Afghanistan abgeschoben. Das geht aus einer ersten Meldung der dpa externer Link hervor, die sich auf Beamte am Flughafen Kabul bezieht. Die Bundespolizei in Sankt Augustin habe bestätigt, dass der jüngste Abschiebeflug – der 35. seit Wiederaufnahme der Sammalabschiebungen nach zhnjähriger Pause im Dezember 2016 und der zweit seit einer Unterbrechung im März 2020 nach dem Corona-Ausbruch – von Düsseldorf gestartet sei. Dort fanden gestern abend auch Proteste externer Link statt, an denen etwa 100 Menschen teilnahmen. Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Flüchtlingsministeriums waren laut Süddeutscher Zeitung externer Link darunter drei Personen aus Nordrhein-Westfalen. (…) [Aktualisierung 1, 13.1., 11.40 Uhr: Nach Informationen aus Kabul haben sich die afghanischen Behörden offenbar aus humanitären Gründen geweigert, einen jungen Mann anzunehmen, den das Bundesland Hessen abschieben wollte und der in Deutschland dabei war, eine Familie zu gründen, wie der Flüchtlingsrat Hessen im Vorfeld dieses Abschiebefluges mitteilte externer LinkAußerdem warf der Fall erneut Licht darauf, dass deutsche Behörden offenbar nicht nur schwer Straftäter abschieben. Der junge Afghane war zwar wegen einer Schlägerei zu neun Monaten Bewährung verurteilt worden, die liefe aber im nächsten Monat aus. „Das ist sicherlich niemand, der als der ‚schwere Straftäter‘ durchgeht, von dem die Behörden immer behaupten, dass er abgeschoben werden muss“, hieß es beim Flüchtlingsrat. (…) [Aktualisierung 2, 13.1., 12.00 Uhr: Die ARD-Tagesschau berichtete externer Link, dass „gerade in Corona-Zeiten“ einige Herkunftsländer von Flüchtlingen die Anforderungen für die Rücknahme von Staatsbürgern erhöht hätten. Afghanistan etwa verlange, dass Abzuschiebende einen PCR-Test vorweisen müssen, der nicht älter als 48 Stunden vor Abflug sein dürfe. Das Testzertifikat müsse bei der Ankunft des Staatsbürgers im Herkunftsland vorliegen.]…“ Meldung vom 13.1.2021 im Blog von Thomas Ruttig externer Link
  • Bundesweite Sammelabschiebung nach Afghanistan am 12.1.21 vom Flughafen Düsseldorf: Corona-Ignoranz bei Innenministerien / Kundgebung am Düsseldorfer Flughafen um 19 Uhr!

    • Corona-Ignoranz bei Innenministerien
      Während in Deutschland der harte Lockdown in Kraft tritt, organisieren Bundes- und Länderinnenministerien die nächste Afghanistanabschiebung / Flüchtlingsrat fordert generellen Abschiebestopp! Am heutigen Montag treten die neuen Beschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Kraft. Während Deutschland mitten in der zweiten Welle steckt und mit starken Beschränkungen ein Sinken des Infektionsgeschehens bewirken will, organisieren die Bundes- und Landesinnenministerien munter Abschiebungen, als wäre nichts geschehen. So soll morgen die nächste Sammelabschiebung nach Afghanistan starten. Selbst das Auswärtige Amt warnt vor Reisen nach Afghanistan, da das Land besonders schwer von Corona betroffen ist und die öffentlichen Krankenhäuser größtenteils nicht den internationalen medizinischen Standards entsprechen. Viele Bundesländer beteiligen sich gar nicht an der Abschiebung nach Afghanistan und Gerichte, wie z.B. der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg oder das Oberverwaltungsgericht Bremen, erteilen Abschiebungsverbote aufgrund der sicherheitspolitischen Lage.  Wir befürchten jedoch, dass Bayern wieder mit einer großen Beteiligung an der Afghanistanabschiebung hervorsticht…“ PM vom 11.1.2021 vom Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link, siehe auch:
    • Afghanistan ist nicht sicher – erst Recht nicht während einer globalen Pandemie
      Das Berliner Bündnis gegen Abschiebungen nach Afghanistan* verurteilt aufs Schärfste die geplante Abschiebung mitten im Lockdown in das Kriegsgebiet Afghanistan…“ PM vom 11.01.2021 externer Link
    • Aufruf zur Kundgebung am Düsseldorfer Flughafen am 12.1. um 19 Uhr bei der Seebrücke Köln auf Twitter externer Link – die Kundgebung findet im Flughafen in Halle B statt (vom Fernbahnhof mit dem Skytrain zum Terminal A/B fahren)
    • Warnung: Nächste Abschiebung nach Afghanistan vermutlich am 12.1.21
      Nach aktuellen Informationen gehen wir davon aus, dass die nächste Abschiebung nach Afghanistan vermutlich am Dienstag, den 12. Januar stattfinden wird…“ Meldung vom 4.1.21 beim Flüchtlingsrat Bayern externer Link – Flughafen noch unbekannt
    • Aus guten Gründen: Immer wieder stoppen Gerichte Abschiebungen nach Afghanistan
      „… Der Sammelcharter startete just an dem Tag, an dem ganz Deutschland in einen strengen Lockdown ging und sich die Zahlen der Neuinfektionen auf Rekordniveau befanden. Abflugort war Leipzig/Halle in Sachsen, einem Bundesland, das den eklatantesten Anstieg an Neuinfektionen zu verzeichnen hat. Der bis dahin letzte Flug nach Afghanistan fand am 11. März 2020 statt, ein für den 16. November 2020 angesetzter Flug wurde pandemiebedingt kurzfristig von der afghanischen Seite abgesagt. Selbst die Gewerkschaft der Polizei fordert mittlerweile für das Land einen Abschiebungsstopp u.a. weil die sicherheitspolitische Lage bedenklich ist. Doch während Deutschland in Zeiten von COVID-19 viele Mittel zur Virusbekämpfung hat, ist die Situation in Afghanistan längst außer Kontrolle geraten. Dennoch sollen künftig wieder im Monatstakt Abschiebungen nach Kabul stattfinden. Trotz Verlängerung des Lockdowns hierzulande bis Ende Januar ist für die kommende Woche bereits der nächste Sammelcharter angesagt, laut Flüchtlingsrat Bayern für den 12. Januar 2021. Es hängt vom Zufall ab, ob Betroffene einen Zugang zu Rechtsbeistand haben, um sich gegen eine Abschiebung in das Kriegsland wehren zu können. Immer mehr Gerichte verhängen dann in letzter Minute Abschiebungsstopps – angesichts der katastrophalen Lage in Afghanistan eine Entscheidung über Leib und Leben. (…) Wie der Afghanistan-Experte Thomas Ruttig in seinem Blog dokumentiert, schreckten die Behörden nicht davor zurück u.a. eine Person auf Krücken und mit gelähmten Bein oder trotz Drogenentwöhnungstherapie abzuschieben. Öffentlich gemacht wurde auch der Fall eines traumatisierten jungen Mannes aus Berlin. Mit zwölf Personen kamen wie schon zu vorher häufig die meisten Abgeschobenen aus Bayern. Im Vergleich zu früheren Abschiebungen beteiligte sich jedoch eine erschreckend hohe Zahl von 13 Bundesländern – trotz Pandemie und trotz der eskalierenden Sicherheitslage. Droht hier eine Verschärfung der Abschiebungspraxis inmitten einer Pandemie? (…) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geht grundsätzlich davon aus, dass junge, gesunde und arbeitsfähige Männer alleine in der Lage seien, in Afghanistan ihre Existenz zu sichern. Bislang folgten die Gerichte diesem Grundsatz oft. Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich aus Sicht zahlreicher Verwaltungsgerichte die humanitäre Lage in Afghanistan aber derart verschlechtert, dass nunmehr auch bei dieser Personengruppe ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG anzunehmen ist. Gegen einige Urteile legte das BAMF Anträge auf Zulassung der Berufung ein, sodass in vielen Fällen obergerichtliche Entscheidungen ausstehen. (…) Besonders abstrus ist, dass nur einen Tag vor der Abschiebung im Dezember, am 15. Dezember 2020, der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg über Abschiebungsverbote für Afghan*innen verhandelte. Das hielt die Behörden jedoch nicht davon ab, Afghanen für den Flug anzumelden. Mit Urteil vom 15.12.2020 bestätigt nun – so der Anwalt – der VGH Baden-Württemberg die positiven Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und entzieht der Entscheidungspraxis des BAMF die rechtliche Grundlage. (…) Bereits am 24.11.2020 traf das Oberverwaltungsgericht Bremen ebenso die Entscheidung, Abschiebungsverbote zu gewähren (OVG Bremen, U. v. 24.11.2020 – 1 LB 351/20‑, juris). Weitere obergerichtliche Rechtsprechung in anderen Bundesländern könnte folgen. Diese Entscheidungen ebnen den Weg für Wiederaufgreifensanträge (…) von afghanischen Antragstellern, die zuvor eine Ablehnung erhalten haben…“ Meldung von und bei Pro Asyl vom 7. Januar 2021 externer Link
  • Strafverfahren gegen mutmaßlich rassistische Schläger wird im Januar fortgesetzt – Organisationen fordern sofortige Rückholung des nach Afghanistan abgeschobenen Jamil Amadi
    Im April 2017 wurde der damals 26-jährige Jamil Amadi auf einem Berliner S-Bahnhof Opfer eines brutalen und vermutlich rassistisch motivierten Überfalls. Einer der Täter soll der Berliner Polizist Stefan K. gewesen sein, der in seiner Freizeit unterwegs war. Noch bevor das Strafverfahren gegen Stefan K. und die anderen Angeklagten abgeschlossen war, ließ das Landesamt für Einwanderung Herrn Amadi im März 2020 nach Afghanistan abschieben, obwohl die Staatsanwaltschaft der Ausländerbehörde deutlich signalisiert hatte, dass er als Zeuge zur Durchführung der Hauptverhandlung gegen Stefan K. zwingend benötigt wird. Nach fast einjähriger Corona-bedingter Pause wird nun das Verfahren beim Amtsgericht Berlin-Tiergarten neu aufgenommen. Verhandlungstermine sind für den 20. Januar und 3. Februar 2021 anberaumt. Nichtregierungsorganisationen fordern: Jamil Amadi muss sofort nach Berlin zurückgeholt werden, um als Hauptzeuge und Nebenkläger im Verfahren auszusagen und Schmerzensgeldforderungen geltend zu machen. Herr Amadi muss überdies ein sicheres Aufenthaltsrecht als Opfer einer rassistisch motivierten Gewalttat erhalten. Die Rechtsanwältin von Herrn Amadi hat bereits rechtliche Schritte eingeleitet, um eine Wiedereinreise zu ermöglichen…“ Pressemitteilung von FR, Pro Asyl, Reach Out, RAV u. Yaar vom 18.12.2020 bei RAV externer Link
  • [Nun steht der Flughafen fest] Sammelabschiebung Afghanistan ab Leipzig/Halle am 16.12. 

    • Corona kein Hinderungsgrund: Deutschland schiebt wieder nach Afghanistan ab
      Mittwochabend, kurz nach 21 Uhr. Eine Boeing 777 hebt vom Flughafen Leipzig/Halle ab. Ihr Flugziel Kabul. Gechartert wurde die Maschine vom Bundesinnenministerium. Es ist die erste Sammelabschiebung nach Afghanistan seit dem März. Damals hatte die Regierung in Kabul gebeten, die Abschiebungen auszusetzen – wegen der aktuellen Corona-Lage. Die Pandemie ist nun kein Hinderungsgrund mehr. Das Bundesinnenministerium sagte auf Anfrage des NDR, die afghanischen Behörden hätten im Oktober zugestimmt, Abschiebungen wieder aufzunehmen. Alle Personen wurden vor der Abschiebung auf Covid-19 getestet. Gestern Abend waren 30 volljährige afghanische Männer aus 13 Bundesländern an Bord, bestätigte die Sprecherin des Bundesinnenministeriums. 27 Personen seien vorbestraft, eine weitere Person als Gefährder eingestuft. Die meisten kamen aus Bayern. Darüber hinaus beteiligten sich die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Bayern schob nach NDR-Informationen insgesamt zwölf Personen ab, laut Landesamt für Asyl- und Rückführungen waren alle rechtskräftig verurteile Straftäter. Einzelheiten zu den Straftaten nannte die Behörde nicht. Sie teilt mit, dass die Bundesregierung Abschiebungen nach Afghanistan ohne Einschränkungen für möglich halte…“ Beitrag von Gabor Halasz und Reiko Pinkert, NDR, vom 17.12.2020 bei tagesschau.de externer Link, siehe dazu:
      Trotz Corona: Erste Sammelabschiebung nach Afghanistan seit März
      Erstmals seit März wurden wieder 30 Männer per Sammelflug nach Afghanistan abgeschoben. Flüchtlingsräte und Diakonie zufolge ist die Maßnahme „zynisch“ und „unverantwortlich“. Experten zufolge wurden Abschiebungen nach Afghanistan auf der Geberkonferenz in Genf ermöglicht. (…) Afghanistan-Experte Thomas Ruttig geht davon aus, dass die jetzt trotz fortbestehender Corona-Pandemie wieder bestehende Bereitschaft der afghanischen Regierung zur Entgegennahme von Abschiebungschartern mit dem Abschluss der Geberkonferenz in Genf am 23. und 24. November zusammenhängt. Dort wurde Afghanistan die Weiterfinanzierung der Entwicklungshilfe bis 2024 zugesagt und in der Abschlusskommuniqué die „Bekämpfung irregulärer Migration“ externer Link beschlossen.“ Meldung vom 18.12.2020 beim Migazin externer Link
    • Afghanistan: Abschiebung in die Gefahr. Deutschland will heute wieder Flüchtlinge nach Afghanistan abschieben. Doch das Land ist eines der gefährlichsten weltweit. 
      Die Gewalt nimmt täglich zu – nicht nur wegen der Taliban. Am vergangenen Wochenende wurde das Stadtgebiet von Kabul mit zahlreichen Mörsergranaten beschossen – zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen. Unklar ist noch, wer dafür verantwortlich war. Gestern dann wurde der Vize-Gouverneur der afghanischen Hauptstadt bei einem Autobombenanschlag in der Nähe der Straße zum Flughafen getötet. An dem gepanzerten Fahrzeug von Mahbobullah Mohibi war eine Haftmine angebracht worden. Mohibi und sein Sekretär kamen ums Leben, zwei Leibwächter wurden verletzt. Und vergangene Woche schon war die bekannte Fernsehjournalistin Malalai Maiwand bei einem gezielten Anschlag in der ostafghanischen Provinz Nangahar ums Leben gekommen. Attentäter des „Islamischen Staates“ hatten die Moderatorin des Senders Enikass zusammen mit ihrem Fahrer auf dem Weg zur Arbeit erschossen. Solche Vorfälle gibt es fast jeden Tag. Nicht nur die Taliban sind für das allgemein hohe Gewaltniveau in Afghanistan verantwortlich, sondern auch eine ganze Reihe anderer Terrorgruppen. Obwohl die Taliban und eine Delegation der afghanischen Regierung seit Wochen in Doha über Frieden in Afghanistan verhandeln, hat die Gewalt im Land in letzter Zeit zugenommen…“ Beitrag von Bernd Musch-Borowska vom 16.12.2020 bei tagesschau.de externer Link
    • Sammelabschiebung Afghanistan ab Leipzig/Halle am 16.12.
      Nach Informationen von Aktion Bleiberecht externer Link soll am Mittwoch dem 16. Dezember 2020 eine Sammelabschiebung vom Flughafen Leipzig/Halle nach Afghanistan stattfinden. Lokale Asylberatungsstellen in Sachsen externer Link findet ihr auf unserer Website. Hinweise gegen Panik gibt es auf der Website des Bayerischen Flüchtlingsrats externer Link. Nachdem das letzte Mal die afghanische Regierung die Abschiebung cancelte, gehen wir diesmal davon aus, dass von deutscher Seite der Flug abgesagt wird. Sachsen wird sich ab Montag im „harten“ Lockdown befinden – aus gutem Grund. Aus Deutschland und insbesondere Sachsen als momentanen Epizentren der Pandemie noch aufwändig eine Abschiebung zu organisieren, ist wahnwitzig! Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch während der Abschiebung das Virus übertragen wird. Darüber hinaus ist Afghanistan durch die Pandemie und die inadäquate Gesundheitsversorgung der Bevölkerung nun noch gefährlicher. Selbst das BAMF – welches gern auf vorgebliche, inländische Fluchtalternativen in Afghanistan verweist – hatte neulich eingeräumt, dass die Lage nun kritischer zu beurteilen ist externer Link. Allerdings auch erst, als Verwaltungsgerichte entsprechend Abschiebungsverbote erteilt hatten. Kurzinfo der Sächsischen Flüchtlingsrat e.V. vom 9. Dezember 2020 externer Link
    • Warnung: Nächste Abschiebung nach Afghanistan vermutlich am 16.12.20!
      Nach aktuellen Informationen gehen wir davon aus, dass die nächste Abschiebung nach Afghanistan vermutlich am Mittwoch, den 16. Dezember stattfinden wird. Nachdem der Sammelcharter im November 2020 abgesagt wurde, nachdem die afghanische Regierung aufgrund der Covid-19 Pandemie doch nicht zugestimmt hatte, müssen wir von einem neuen Termin im Dezember ausgehen. Wir raten allen ausreisepflichtigen Afghanen, dringend eine Beratungsstelle oder eine:n Rechtsanwält:in aufzusuchen. Besonders empfehlen wir darauf zu achten, dass die Ausländerbehörden über bestehende Krankheiten, bevorstehende Ausbildungsaufnahmen und auch andere Integrationsleistungen informiert sind…“ Meldung vom 3.12.2020 beim Flüchtlingsrat Bayern externer Link
  • Keine Abschiebung nach Afghanistan: Gerichte heben Tausende ablehnende Asylentscheidungen auf
    Knapp 10.000 Geflüchtete aus Afghanistan haben seit Jahresbeginn gegen abgelehnte Asylentscheide geklagt – und in vielen Fällen Recht bekommen. Auch in den übrigen Fällen sind die Entscheide nicht eindeutig. Wer in Deutschland Asyl beantragt, muss einer Überprüfung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) standhalten. Wird ein Asylgesuch dort zunächst abgelehnt, haben Geflüchtete die Chance, die Asylentscheidung noch mal vor Gericht prüfen zu lassen. In den ersten neun Monaten des Jahres haben das einem Medienbericht zufolge 9.557 afghanische Asylsuchende getan – und in 59,1 Prozent der Fälle recht bekommen. Insgesamt 5644 ablehnende Asylentscheidungen für afghanische Asylsuchende wurden demnach aufgehoben, wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichteten. Das gehe aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linken im Bundestag hervor, die den Zeitungen vorliegt…“ Meldung vom 03.12.2020 beim Spiegel online externer Link
  • [Erst nur (zu) wenige holen, dann abschieben] Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung für unbegleitetes 9 jähriges Kind aus Moria! 
    „… Der 9jährige Safiullah (Name geändert) aus Afghanistan kam über das Bundesaufnahmeprogramm von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aus dem Lager Moria auf der griechischen Insel Lesbos Anfang Mai nach Berlin, wurde in einer betreuten Jugendhilfeeinrichtung aufgenommen und konnte so seiner dramatischen kindeswohlgefährdenden Situation in dem griechischen Elendslager entkommen. Während das Land Berlin am 17. November 2020 beschlossen hat, für das Recht auf ein eigenes Landesaufnahmeprogramm für Geflüchtete aus Griechenland gegen das Bundesinnenministerium zu klagen, erhielt das Kind Safiullah zeitgleich eine „Ausreiseaufforderung mit Abschiebungsandrohung“ des Berliner Landesamtes für Einwanderung, ehemals Ausländerbehörde. „Wenn er nicht bis zum 14.12.2020 freiwillig ausgereist“ sei, werde sie seine Ausreise „zwangsweise durchsetzen“, teilte ihm eine Mitarbeiterin des Landesamtes mit. (…) Nach § 58 Abs. 1a Aufenthaltsgesetz dürfte Safiullah nur dann nach Afghanistan abgeschoben werden, wenn die Berliner Ausländerbehörde vorher sichergestellt hat, dass er von seinen Eltern oder einer Jugendhilfeeinrichtung am Flughafen in Kabul in Empfang genommen und betreut und versorgt wird. Eine Voraussetzung, die in einem Land in dem die Taliban weite Landesteile kontrollieren und auch die deutsche Botschaft  nach dem verheerenden Anschlag von 2017 immer noch nur eingeschränkt arbeiten kann, unmöglich zu erfüllen ist. (…) Wir fordern das Land Berlin und insbesondere Herrn Innensenator Geisel auf, das Landesamt für Einwanderung anzuweisen, diese Praxis sofort einzustellen. Das Kindeswohl muss in jedem Fall Vorrang vor ausländerrechtlichen Belangen haben…“ Gemeinsame Pressemitteilung vom 1. Dezember 2020 beim Flüchtlingsrat Berlin externer Link vom Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Geflüchtete und Migrant*innen BBZ e.V., Flüchtlingsrat Berlin e.V., Berliner Netzwerk für besonders Schutzbedürftige (BNS), Seebrücke Berlin,  Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge BumF e.V. und Xenion e.V. – siehe dazu:

  • November-Abschiebeflug nach Afghanistan abgesagt – Demos in Kön und München am 16.11. finden statt 
    • November-Abschiebeflug nach Afghanistan abgesagt / Trotzdem (und zu recht) Demo in Köln am Montag
      Ein Offizieller des afghanischen Ministeriums für Flüchtlinge und Rückkehrer (MoRR) hat heute (14.11.) auf Anfrage bestätigt, dass der für den 16.11. geplante Abschiebeflug aus Deutschland abgesagt worden ist. Gründe nannte er nicht, bestätigte aber, dass dies auf Bitten der Regierung in Kabul wegen im Zusammenhang mit der Corono-Pandemie weiter bestehender Probleme im Land erfolgt sei. Ob dies nur bedeutet, dass der Flug auf Dezember verschoben oder neuverhandelt wird, teilte der Offizielle nicht mit. Vier Kölner Initiativen (AfghanistanNotSafe KölnBonn; AG Bleiben; AK Politik der Willkommensinitiativen; WiKu Köln-Mülheim) halten dennoch an ihrem Plan fest, am Montag dennoch gegen drohende Abschiebungen zu demonstrieren – weil „die Bundesregierung es im Dezember wieder  versuchen wird.“…“ Meldung vom 14.11.2020 von und bei Thomas Ruttig externer Link
    • Sammelabschiebung abgesagt / Demo findet trotzdem statt! +++ Soeben haben wir die Bestätigung erhalten, dass der Abschiebeflieger von afghanischer Seite glücklicherweise abgesagt wurde. Dennoch haben wir uns entschieden, am Montag, 16.11. zu demonstrieren, da die Bundesregierung bis zuletzt an der Abschiebung festgehalten hat und vermutlich bereits den nächsten Flug im Dezember plant. Gleichzeitig fanden außerdem allein in der vergangenen Woche diverse weitere (Sammel-) Abschiebungen beispielsweise nach Pakistan oder Nigeria statt. ACHTUNG: unser Startort hat sich geändert, wir treffen uns um 18:30 am Marienplatz.“ Meldung der Karawane München am 14.11. auf Twitter externer Link
  • Warnung bestätigt: Nächste Abschiebung nach Afghanistan am 16.11.20 
    • Mitten in der Pandemie: Drohende Wiederaufnahme von Abschiebungen nach Afghanistan
      Am kommenden Montag, den 16. November, soll nach dem Willen der Bundesregierung wieder ein Sammelabschiebungsflug nach Kabul starten. Nach achtmonatiger, pandemiebedingter Pause – aber mitten in der zweiten Coronawelle sowohl in Deutschland als auch in Afghanistan und trotz der dortigen desaströsen Sicherheitslage. Von Dezember 2016 – dem Beginn der Sammelabschiebungen – bis März 2020 wurden insgesamt 907 Afghanen in das seit nahezu vier Jahrzehnten von Krieg und Bürgerkrieg zerrüttete Land abgeschoben. Seit der letzten Sammelabschiebung am 11. März 2020 waren in Folge der Corona-Pandemie Abschiebungen auf Bitten der afghanischen Regierung ausgesetzt. Nun droht am 16. November deren Wiederaufnahme. Abschiebungen nach Afghanistan sind und bleiben – gerade auch angesichts der grassierenden Corona-Pandemie – unverantwortlich. Bei jeder Abschiebung ist  mit einer Gefahr für Leib und Leben der Betroffenen und der Weiterverbreitung des Virus zu rechnen. Das afghanische Gesundheitsministerium bestätigt derzeit wieder einen Anstieg der Covid-19-Fälle. (…) Auch die ohnehin schon desaströse wirtschaftliche Situation in Afghanistan verschärft sich durch die Covid-19-Pandemie drastisch: höhere Lebensmittelkosten, erschwerter Zugang zu Arbeit und Wohnraum, steigende Rückkehrer*innenzahlen, insbesondere aus dem vom Corona-Virus schwer betroffenen Iran, mit denen Afghanistan kaum fertig wird. Selbst das Auswärtige Amt bestätigt diese Entwicklung in seinem aktuellen Asyllagebericht externer Link zu Afghanistan. (…) Die Regierung Afghanistans steht jedoch unter Druck, Abgeschobene auch in der noch so unzumutbaren Lage zurückzunehmen. Der Afghanistan-Experte Thomas Ruttig vermutet, dass die Zustimmung Afghanistans zur Wiederaufnahme von Sammelabschiebungen darauf zurückzuführen ist, dass am 23./24. November eine Geberkonferenz stattfinden wird, bei der konkrete Geldzusagen für Afghanistans Entwicklungsfinanzierung für den Zeitraum 2021–2024 verhandelt werden…“ Beitrag vom 11.11.2020 bei Pro Asyl externer Link
    • Nach aktuellen Informationen gehen wir davon aus, dass die nächste Abschiebung nach Afghanistan vermutlich am Montag, den 16. November stattfinden wird.“ Meldung beim Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link
    • Abschiebung nach Afghanistan am 16/ 17.11.???
      Ich hab gerade eben erfahren, dass wohl am 17.11. wieder eine Abschiebung nach #Afghanistan geplant ist. Mitten im Lockdown! Ich bin fassungslos. Bitte warnt potentiell betroffene Afghanen . Diese Abschiebungen sind tödlich, Widerstand muss die Antwort sein! #StopDeportation@_red_luna am 2.11.2020 auf Twitter externer Link und wird am 3.11. durch den SFR-Flüchtlingsrat ebd. bestätigt externer Link (Flughafen noch unbekannt) – wir bleiben dran!
  • [Spendenaufruf] Unterstützung für die Rückkehr von abgeschobenen Afghanen
    mit wachsendem Zorn haben sicher auch Sie verfolgt, wie vor allem Bayern Afghanen auf den Abschiebeflug bringt, die sich nichts zu Schulden kommen ließen. Weder sind es Kriminelle, noch Gefährder, noch „hartnäckige Identitätsverweigerer“.  Die Art und Weise wie Bayern alle Möglichkeiten nutzt, um Angst und Panik unter Afghanen zu schüren, ist skandalös. Wie die Regierung mit diesen Menschen umgeht, wie sie bedenkenlos junge Leute, die Afghanistan oft gar nicht kennen in große Gefahr bringt, ist nicht hinnehmbar. Wie diese Politik auch bestehende Freundschaften, Beziehungen und Heiratspläne abrupt zerstört, ist menschenverachtend.  In mehreren Fällen versuchen diese Freunde, Freundinnen und Beziehungspartner, Abgeschobene wieder zurückzuholen. Dies hat nun schon in mehreren Fällen geklappt. Einige junge Afghanen die abgeschoben wurden, sind inzwischen mit einem Visum zur Ausbildung wieder hier. Und auch junge Paare konnten, nach der erzwungen Trennung, wieder zusammenfinden. Dies alles hat enormen Aufwand, viel Mut und Energie gekostet. Lebenspartner*innen und Unterstützer*innen haben oft mehr als ein Jahr darum gekämpft, dass ihre Liebsten wieder herkommen können  Neben Zeit und Aufwand kostet eine Rückkehr auch sehr viel Geld. Wir möchten die unterstützen, die die Abschiebung ihrer afghanischen Freunde und Schützlinge nicht akzeptieren und wollen ihnen finanziell beistehen bei dem Versuch, die Rückkehr über ein Ausbildungs- oder Familienvisum zu ermöglichen…“ Spendenaufruf vom Förderverein Bayerischer Flüchtlingsrat e.V. bei betterplace.org externer Link
  • Berliner Innensenator rechtfertigt die Abschiebung des afghanischen Opfers eines rassistischen Angriffs – Täter in Neukölln-Komplex verwickelter Polizist?
    Ein Afghane wird aus Berlin abgeschoben, weil er Straftaten begangen haben soll. Doch der Mann war wohl auch Opfer eines fremdenfeindlichen Angriffs durch einen Polizisten. Der Innensenator sagt, dass er bei seiner Entscheidung davon nichts gewusst habe. (…) „Dass der Mann Nebenkläger war, beziehungsweise Opfer einer Straftat 2017 geworden war, wusste ich bei meiner Entscheidung nicht“, sagte Geisel am Freitag dem rbb. In dem Strafverfahren am Amtsgericht Tiergarten wird ein Berliner Polizist beschuldigt, gemeinsam mit zwei anderen Tatverdächtigen den Afghanen am 5. April 2017 zusammengeschlagen und rassistisch beleidigt zu haben externer Link. In dem Prozess war der Angegriffene Nebenkläger. Zurückgeholt werden, wie es der Flüchtlingsrat Berlin fordert, soll der Mann aber laut Geisel nicht. Seit Januar habe die Zustimmung der Generalstaatsanwaltschaft zu der Abschiebung vorgelegen und im März sei der Mann nach Afghanistan abgeschoben worden, so der Innensenator. Grundsätzlich schiebe man nicht nach Afghanistan ab, weil es kein sicheres Land sei, sagte Geisel. Doch zwei oder drei Mal im Jahr treffe er „Einzelfallentscheidungen bei Personen, die sich besonders schwerer Straftaten schuldig gemacht haben“. Als Beispiele für solche Straftaten nannte Geisel Mord, Vergewaltigung, schwere Körperverletzung und mehrfache Körperverletzung. „Das war hier ein solcher Fall.“ Welche Straftat der Afghane begangen hat, sagte Geisel nicht…“  Meldung „“Einzelfallentscheidung“: Geisel rechtfertigt Abschiebung eines afghanischen Überfall-Opfers“ vom 14.08.20 bei rbb24 externer Link – siehe dazu auch:

    • Opfer rassistischer Hasskriminalität nach Afghanistan abgeschoben – Täter in Neukölln-Komplex verwickelter Polizist?
      Im April 2017 wurde ein damals 26jähriger Afghane am S-Bahnhof Karlshorst von Fußballfans brutal zusammengeschlagen und rassistisch beschimpft. Einer der Schläger war ein Polizeibeamter außer Dienst.[1] Der Beamte gehörte jahrelang der Ermittlungsgruppe „Rex“ an, die die rechtsterroristische Anschlagsserie in Neukölln aufklären sollte[2]. Das Opfer des Überfalls wurde im März 2020 auf Betreiben der Berliner Ausländerbehörde nach Afghanistan abgeschoben, ohne dass das Strafverfahren gegen die rechten Schläger abgeschlossen ist. Der Flüchtlingsrat Berlin fordert einen besseren Schutz von Opfern von Hasskriminalität, die sofortige Rückholung des abgeschobenen Mannes sowie eine lückenlose Aufklärung der Verbindungen von Polizei und Staatsanwaltschaft ins rechtsextreme Tätermilieu…“ Pressemitteilung vom 12.08.2020 vom und beim Flüchtlingsrat Berlin externer Link
  • Sammelabschiebung nach Afghanistan am Mi Abend, 11.03.20 ab Leipzig – Deutschland fliegt 39 Männer nach Kabul
    • 33. Sammelabschiebung nach Afghanistan: Deutschland fliegt 39 Männer nach Kabul 
      In der afghanischen Hauptstadt Kabul ist am Donnerstagmorgen ein Flug aus Deutschland mit 39 abgeschobenen Männern eingetroffen. Unter den abgeschobenen Afghanen seien 22 Straftäter, teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage mit. Sie seien unter anderem wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung, versuchten Totschlags und Drogendelikten verurteilt worden. Die Abgeschobenen kamen den Angaben zufolge aus Sachsen, Hessen, Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Laut Ministerium wurden sie von 94 Sicherheitsbeamten begleitet…“ Meldung vom 12.3.2020 beim Tagesspiegel online externer Link
    • Afghanistan: Land im Chaos, Kämpfe gehen weiter – abgeschoben wird trotzdem
      Pressemitteilung vom 11.03.2020 von PRO ASYL externer Link zum 33. Sammelabschiebeflug nach Kabul
    • Unkontrollierte Fluchtbewegung made by Bayern. Sammelabschiebung nach Afghanistan: Bayern treibt Afghanen zur Weiterflucht in andere EU-Staaten
      Am heutigen Mittwochabend soll der nächste Abschiebeflug voraussichtlich ab Leipzig nach Afghanistan starten. Wie üblich wird der überwiegende Teil der Betroffenen aus Bayern kommen, da sich andere Bundesländer gar nicht, bzw. nur eingeschränkt an den Abschiebungen nach Afghanistan beteiligen. Das hat zur Folge, dass in Bayern lebende Afghanen in Angst und Schrecken versetzt werden, ganz egal, ob diese eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle, sicheren oder unsicheren Aufenthaltsstatus haben. Viele fliehen deshalb in andere EU-Länder, wie z.B. nach Frankreich, da dort keine Abschiebungen nach Afghanistan durchgeführt werden. Dem Bayerischen Flüchtlingsrat sind Fälle bekannt, die in Frankreich fußfassen konnten und mittlerweile dort leben. Viele werden jedoch auch via Dublin-Verordnung nach Deutschland zurückgeschoben und anschließend gleich in Abschiebehaft genommen. N. ist 2016 nach Deutschland eingereist, hat einen Asylantrag gestellt, währenddessen die Schule besucht, einen Mittelschulabschluss absolviert und sucht einen Ausbildungsplatz. Nach der Ablehnung stellt er einen Asylfolgeantrag, der auch abgelehnt wird. N. will aufgrund der Sicherheitslage in Afghanistan auf keinen Fall zurück, deshalb reist er weiter nach Frankreich. Er hat Pech, wird zurück nach Deutschland gebracht und direkt in Abschiebehaft genommen. Nun soll er nach Afghanistan abgeschoben werden…“ Pressemitteilung vom 11.03.2020 von und beim Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link
    • In #Leipzig heute gegen diese und alle weiteren #Abschiebung|en protestieren! @protest_lej  rufen für 18 Uhr auf dem Otto-Runki-Platz zur Demo auf.“ SFR – Flüchtlingsrat @sfr_ev am 10.3.2020 externer Link
    • Morgige Abschiebung nach Afghanistan – Mensch zu lang im Ausreisegewahrsam, Gericht muss schnell entscheiden – Amtsgericht kann nicht bis zehn zählen 
      Momentan sitzen nach Kenntnis der Abschiebehaftkontaktgruppe Dresden drei Personen afghanischer Staatsbürgerschaft in der Abschiebungshaftanstalt Dresden. Sie werden für den Flug am 11. März vorgesehen sein. Das Datum hatte der Bayerische Flüchtlingsrat e.V. veröffentlicht. Das Amtsgericht muss in einem Fall schnell handeln, bestehen dort doch offensichtliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Inhaftierung. Gegebenenfalls ist das Landgericht in der Pflicht, noch heute über den Fall des Vaters eines Kindes zu entscheiden. Ausreisegewahrsam wird euphemistisch gern als die „Abschiebehaft light“ bezeichnet, denn er darf maximal zehn Tage währen. Herr R., afghanischer Staatsbürger, wurde am 28. Februar inhaftiert, juristisch befindet er sich im Ausreisegewahrsam, faktisch in der Abschiebungshaftanstalt Dresden. „Schon am 28. Februar muss dem Amtsgericht Dresden klar gewesen sein, dass etwas faul ist.“ Toni Kreischen von der Abschiebehaftkontaktgruppe Dresden muss noch nicht einmal in den Kalender schauen, um zu wissen, dass bis zur nächsten Sammelabschiebung nach Afghanistan nach dem 28. Februar mehr als zehn Tage liegen. Die Abschiebung findet morgen statt. Das Amtsgericht hatte den Ausreisegewahrsam bis zum 07. März angeordnet. Fraglich war nun, was am 08. März geschehen würde. „Wir vermuteten schon, dass der Freistaat Sachsen sich der Freiheitsberaubung schuldig gemacht.“ berichtet Kreischen.“ Für den Inhaftierten war die Aussicht auf eine mögliche Freilassung verbunden mit der dann folgenden Verlängerung des Ausreisegewahrsams zudem eine immense psychische Belastung…“ Pressemitteilung vom 10. März 2020 der Abschiebehaftkontaktgruppe Dresden externer Link
    • Es gibt Hinweise, dass die nächste Abschiebung nach Kabul voraussichtlich am Mittwoch, den 11.03.2020 stattfinden wird. Wir raten allen ausreisepflichtigen Afghanen, dringend eine Beratungsstelle oder eine*n Rechtsanwält*in aufzusuchen. Besonders empfehlen wir darauf zu achten, dass die Ausländerbehörden über bevorstehende Ausbildungsaufnahmen oder andere Integrationsleistungen sowie über bestehende Krankheiten informiert sind…“ Info beim Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link
  • OVG Rheinland-Pfalz: Kein Abschiebungsverbot für jungen Mann nach Afghanistan
    „… Junge, gesunde Männer können nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz nach Afghanistan abgeschoben werden. Ein Abschiebeverbot ergebe sich auch nicht aus einer nicht vorhandenen Unterstützung durch Familien- oder Stammesangehörige vor Ort oder durch den formalen Beitritt zur katholischen Kirche, teilte das Gericht am Dienstag in Koblenz mit. Der Grad willkürlicher Gewalt durch den innerstaatlichen bewaffneten Konflikt, sorge auch nicht für eine „ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens und der Unversehrtheit in Kabul oder Masar-e Sharif“. (AZ.: 13 A 11356/19.OVG) (…) Der Kläger vermittelte dem Gericht zufolge aufgrund der mündlichen Verhandlung, der Beweisaufnahme und der vorliegenden Unterlagen nicht den Eindruck, sich ernsthaft dem christlichen Glauben zugewendet zu haben. Seine Beweggründe für den Glaubenswechsel seien nicht plausibel geworden, er praktiziere den Glauben nicht „in einer als für sich verbindlich empfundenen Weise“ und zeige bei der von ihm begangenen Tat kaum die zu erwartende Reue und Umkehr. Er habe zudem nicht selbst auf die Entfernung des Gebetsteppichs in seiner Zelle hingewirkt. „Allein der formale Akt der Taufe und die damit begründete Zugehörigkeit zur katholischen Kirche führten nicht zu einem Abschiebungsverbot“, teilte das Gericht mit. Es fehlten Anhaltspunkte, dass dem Kläger „mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Gefahren aufgrund des formalen Beitritts“ drohten.“ Meldung vom 4. März 2020 von und bei MiGAZIN externer Link
  • [IPPNW] Sammelabschiebung nach Afghanistan stoppen / [Pro Asyl] Afghanistan-Abschiebungen: neue Dimension der Härte 
    • Sammelabschiebung nach Afghanistan stoppen
      Die Ärzteorganisation IPPNW kritisiert die gestern erfolgte 32. Sammelabschiebung nach Afghanistan und fordert die Abschiebungen afghanischer Geflüchteter – auch im Dublin-Verfahren – umgehend zu stoppen. „Abschiebungen sind ein schwerer Eingriff in die gesundheitliche Verfassung der Betroffenen und meist auch ihres Umfeldes. Besonders dramatisch erleben traumatisierte, psychisch kranke oder behinderte Menschen die Abschiebung“, erklärt IPPNW-Vorstandsmitglied Carlotta Conrad. Laut der antirassistischen Initiative Berlin nahmen sich zwischen 1993 und 2018 288 Geflüchtete angesichts ihrer drohenden Abschiebung das Leben oder starben bei dem Versuch, vor der Abschiebung zu fliehen. 3.015 Geflüchtete verletzten sich aus Angst vor der Abschiebung oder aus Protest gegen die drohende Abschiebung oder versuchten, sich umzubringen. Wenig bekannt ist zudem auch über das Schicksal der Zurückgekehrten und darüber, welche gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen sie zu tragen haben…“ IPPNW-Pressemitteilung vom 13.02.2020 externer Link
    • Afghanistan-Abschiebungen: Fälle zeigen neue Dimension der Härte – Kurz nach großem Anschlag in Kabul schieben Bundesländer weiter ab
      „Trotz des jüngsten großen Anschlags in Kabul mit Toten und Verletzten setzt die Bundesregierung Sammelabschiebeflüge in die afghanische Hauptstadt ungerührt weiter fort. Der mittlerweile 32. Sammelabschiebeflieger soll am heutigen Mittwoch vom Flughafen Düsseldorf aus nach Kabul starten. Seit Beginn der Sammelabschiebungen im Dezember 2016 schiebt Bayern besonders rigide in das kriegserschütterte Land ab. Dem Bayerischen Flüchtlingsrat und PRO ASYL nun vorliegende Fälle betroffener Afghanen weisen eine neue Dimension der Härte aus: Von der für heute angesetzten Sammelabschiebung könnten Ehemänner und (werdende) Familienväter betroffen sein. PRO ASYL fordert dringend, die Betroffenen vom Flieger zu nehmen und die Abschiebungen nach Afghanistan zu stoppen. (…) Wenn diese Abschiebungen nach Afghanistan tatsächlich vollzogen werden, würden sie in gleich drei bekannten Fällen zu Trennungen der Kernfamilie führen. Bislang bestand die Bundesregierung auf ihrem Mantra, bei den Abgeschobenen würde es sich um alleinstehende Männer handeln. Einmal mehr prescht Bayern in Sachen Hartherzigkeit nach vorne. Sollten die Betroffenen nach Kabul abgeschoben werden, bestünde nicht nur Gefahr für ihr Leib und Leben; auch das Grund- und Menschenrecht auf ein Zusammenleben als Familie würde mit Füßen getreten. PRO ASYL erinnert einmal mehr daran, dass es sich bei Afghanistan laut Global Peace Index um das gefährlichste Land der Welt handelt, Abschiebungen in das Kriegsland dürfen nicht stattfinden. PRO ASYL fordert unverändert das Ende der Abschiebungen nach Afghanistan…“ Pressemeldung von Pro Asyl vom 13. Februar 2020 externer Link
  • Nächste Abschiebung von Deutschland nach Afghanistan am 12.02.2020 
    Mehrere Quellen deuten darauf hin, dass die nächste Abschiebung nach Kabul voraussichtlich am Mittwoch, den 12.02.2020 stattfinden wird. Wir raten allen ausreisepflichtigen Afghanen, dringend eine Beratungsstelle oder eine*n Rechtsanwält*in aufzusuchen. Besonders empfehlen wir darauf zu achten, dass die Ausländerbehörden über bevorstehende Ausbildungsaufnahmen, Krankheiten und auch andere Integrationsleistungen informiert sind.“ Info beim Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link, siehe dazu:

  • Nächste Abschiebung nach Afghanistan am 14.01.2020! 
    Es gibt mehrere Hinweise, dass die nächste Abschiebung nach Kabul vermutlich am Dienstag, den 14.01.2020 stattfinden wird. Wir raten allen ausreisepflichtigen Afghanen, dringend eine Beratungsstelle oder eine*n Rechtsanwält*in aufzusuchen. Besonders empfehlen wir darauf zu achten, dass die Ausländerbehörden über bevorstehende Ausbildungsaufnahmen und auch andere Integrationsleistungen informiert sind…“ Meldung – noch ohne Ort – vom Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link – siehe dazu:

    • Abschiebung nach Afghanistan am 14.01.20: Ein Betroffener wird als Straftäter geführt. Bayerischer Flüchtlingsrat fragt warum. 
      Die nächste Afghanistan-Abschiebung ist für den 14. Januar 2020 angekündigt. Abschiebeflughafen ist voraussichtlich München. Dem Bayerischen Flüchtlingsrat sind wieder verschiedene Personen bekannt, hinter deren Abschiebung ein großes Fragezeichen zu setzen ist. Einer von diesen ist Farid K, 27 Jahre alt, aus Niederbayern. Er wurde im September wegen Aufenthalts ohne Pass zu vier Monaten Strafhaft auf Bewährung verurteilt. Möglicherweise wusste die Richterin sogar gar nicht, dass mit diesen vier Monaten Haft dem jungen Afghane in Bayern jede Perspektive verbaut ist. Mit mehr als 90 Tagessätzen bekäme Herr K keine Arbeits- oder Ausbildungserlaubnis mehr. Zudem hat die Staatsregierung so wieder eine Person mehr, die sie als Straftäter deklarieren kann. Das stärkt die gesellschaftliche Akzeptanz der Abschiebungen. Tatsächlich hatte Herr K bei seiner Einreise ein gültiges Identitätspapier, eine Original-Tazkira (afghanische Geburtsurkunde), und hat diese ordnungsgemäß bei den Behörden abgegeben. Als er dann aber nach Ablehnung seines Asylantrags von eben dieser Behörde aufgefordert wurde, seinen Pass zu besorgen, war die Tazkira verschwunden. Diese braucht er aber, um beim afghanischen Konsulat seinen Pass zu beantragen. Dort wurde er unverrichteter Dinge wieder weg geschickt. Die Tazkira ist mehrfach von einer Stelle zur anderen geschickt worden, letztlich beim Bundesamt nicht angekommen. Klar ist hier nur eins: die Behörden sind verantwortlich dafür, dass die Tazkira verschlampt wurde, nicht Herr K. Dennoch zeigte ihn die Ausländerbehörde wegen Passlosigkeit an. Unsere Frage ist: wer zeigt denn die Ausländerbehörde an, oder das Bundesamt, oder welche Behörde auch immer die Original-Tazkira Herrn K. verschwinden ließ? „Wenn die Behörde den Tazkira-Ausweis des Geflüchteten verschlampt, und dann den Geflüchteten hinhängt, weil er eben diese Tazkira nicht hat, dann ist das ein vielleicht rechtlich korrektes, aber menschlich und sozial äußerst unanständiges Verhalten“, kritisiert Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. Wenn Bayerns Behörden so Geflüchtete über den Tisch ziehen, dann wäre das zumindest ein Fall für den Petitionsausschuss. Die Petition von Unterstützer*innen aus Eggenfelden liegt dem Ausschuss vor. Doch das Bayerische Innenministerium hat schon erklärt, dass Herr K. morgen nach Kabul abgeschoben werden soll. Der Petitionsausschuss tagt erst in der kommenden Woche.“ Pressemitteilung vom 14.01.2020 von und beim Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link
  • Abschiebungen nach Kabul: Afghanistan-Rückkehrer zwischen Schmerz und Radikalisierung 
    „Seit Dezember 2016 hat Deutschland rund 800 afghanische Asylbewerber abgeschoben. Dabei gilt Afghanistan als das Kriegsland Nummer 1. Viele Abgeschobene waren bereits gut integriert. In der Heimat droht ihnen nun nicht nur Perspektivlosigkeit, sondern auch die soziale Isolation – mit fatalen Folgen. (…) Die Bundesregierung sagt, sie trage Sorge für Abgeschobene nach Afghanistan. In Wahrheit ist das Bild alles Andere als rosig. Der Kontakt mit den Abgeschobenen ist schwierig. Viele wollen nicht reden. Das Misstrauen ist groß. Es braucht Zeit, bis sie sich öffnen. In der Kabuler Innenstadt sitzt die Afghanistan Human Rights and Democracy Organization, eine afghanische NGO, die mit Abgeschobenen und Rückkehrern arbeitet und versucht, ihr Vertrauen zu gewinnen. „Im Flugzeug hatte ich Schmerzen. Ich war frisch operiert in Deutschland. Der Gurt drückte mich schwer. In Deutschland sollte ich ein Gespräch bei BamF bekommen, für meinen Asylantrag. Aber es kam nicht dazu. Dann wurde ich ohne Vorwarnung abgeholt und abgeschoben.“ (…) Wenn heute die Abgeschobenen durch die Passkontrolle kommen, werde ihnen oft von afghanischen Beamten das letzte Geld abgenommen, hat die Hilfsorganisation nach Befragung von fünfzig Abgeschobenen festgestellt. In einer neuen Studie schlägt sie Alarm: Deutschland verletze grundlegende Menschenrechte und müsse die Abschiebungen beenden. Zu hoch sei das Risiko für Leib und Leben. Hashim A. hat Familie in Afghanistan. Aber in ihre Arme kann er nicht zurück. (…) Viele Rückkehrer plagen zudem Schulden. (…) Jeder Zehnte sei so bereit, sich zu radikalisieren. Um dem entgegenzuwirken wäre Psychotherapie ein Schlüssel, die Abwärtsspirale bei den Abgeschobenen zu durchbrechen. Allerdings habe von den fünfzig befragten Rückkehrern und Abgeschobenen, kein Einziger an einem Hilfsprogramm teilgenommen, so Khatera Safi. „Es gibt keine Kliniken und keine Fachkräfte für Psychologie in Kabul. Was es gibt, sind Sozialarbeiter, die allgemeine Beratungen machen.“ Auf die Frage, ob es keinen Fortschritt gebe nach 18 Jahren Intervention, sagt sie: „Überhaupt nicht. Im Bereich der klinischen Psychologie hat es gar keine Hilfe gegeben. Das ist hier unbekannt. Was es gibt, sind TV-Shows im Fernsehen, wo solche Leute bekannt werden. Aber das ersetzt keine fachliche klinische Psychologie.“ Bericht von Martin Gerner vom 12. Dezember 2019 beim Deutschlandfunk externer Link Audio Datei (Audiolänge: 6:45 Min., verfügbar bis zum 19. Januar 2038)
  • Abschiebung – Schutz für Afghanen: Verwaltungsgerichtshof ruft EuGH an 
    „Hängt der Anspruch auf subsidiären Schutz von Flüchtlingen von den Opferzahlen in der Abschiebe-Region ab? Diese Frage hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg dem Europäische Gerichtshof vorgelegt. (…) Dabei gehe es um zwei Fälle von Personen aus Afghanistan, die nicht als Asylbewerber anerkannt worden seien und zurück müssten in die Provinz Nangarhar, wie das Gericht in Mannheim am Montag mitteilte. Dort würden jedoch seit Jahren viele Zivilisten bei unberechenbaren Kampfhandlungen getötet. Der Verwaltungsgerichtshof möchte vom EuGH nun wissen, unter welchen Bedingungen die Flüchtlinge sogenannten subsidiären Schutz in Anspruch nehmen können. Bislang lege die deutsche Rechtsprechung in solchen Fällen Opferzahlen in den betroffenen Regionen zugrunde, die einen bestimmten Schwellenwert erreicht haben müssten. Dies sei in der Region Nangarhar nicht der Fall. Unbeachtet blieben dabei andere Umstände wie die Natur des Konflikts, wie verbreitet die Gefahr für Leib und Leben sei oder auch die Zahl der bereits Vertriebenen, erläuterten die Mannheimer Richter den Klärungsbedarf. Nach welchen Kriterien zu entscheiden sei, ob nach den EU-weiten rechtlichen Vorgaben eine relevante Bedrohung der Zivilbevölkerung herrsche, die wiederum subsidiären Schutz rechtfertige, müsse der EuGH festlegen.“ Meldung vom 10. Dezember 2019 bei MiGAZIN externer Link
  • Die Politik mit der Angst – Stoppt Abschiebungen nach Afghanistan!
    Die Zahl der Toten in Afghanistan steigt. Deshalb darf die Bundesregierung dorthin niemanden abschieben…“ Gastbeitrag von Ramona Lenz und Thomas Rudhof-Seibert in der FR online vom 08.12.19 externer Link
  • Drei Jahre Sammel-Charterflügen nach Afghanistan: Pro Asyl und Bayerischer Flüchtlingsrat fordern ein Ende 
    Am 14. Dezember 2016 startete der erste Sammelcharter mit abgelehnten Asylbewerbern nach Afghanistan. Pro Asyl und Bayerischer Flüchtlingsrat fordern eine Ende dieser Praxis: Sie bringe Menschen in Gefahr und torpediere die Integration. Drei Jahre nach Beginn der Sammelabschiebungen nach Afghanistan fordern Flüchtlingsorganisationen deren Beendigung. Das Land sei weiterhin eins der unsichersten der Welt, sagte der rechtspolitische Referent von Pro Asyl, Bernd Mesovic, am Donnerstag in München. In Deutschland sei die Verunsicherung durch drohende Abschiebungen so groß, dass viele junge Afghanen insbesondere nach Frankreich migrierten, wo die Asylchancen deutlich besser stünden, sagte Stephan Dünnwald vom Bayerischen Flüchtlingsrat. So fördere die Politik von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) „die Sekundärmigration, die er eigentlich bekämpfen will“. Zudem schiebe vor allem Bayern nicht nur schwere Straftäter und hartnäckige Identitätsverweigerer ab, sagte Dünnwald. Viele Fälle würden nicht sorgfältig genug geprüft – häufig seien nachträglich anerkannte Härtefälle darunter, etwa Menschen mit einschlägigen psychiatrischen Gutachten. Regelmäßig würden Rückführungen von Einzelpersonen in letzter Minute gerechtfertigt gestoppt, wenn sich ein Fürsprecher für sie einsetze, etwa Prominente aus Kirche und Politik…“ Beitrag vom 6. Dezember 2019 beim Migazin externer Link, siehe auch die Pro Asyl-Pressemitteilung „3 Jahre Abschiebungen nach Afghanistan – 3 Jahre Abschiebungen in Todesgefahr“ externer Link
  • Nächste Abschiebung am Dienstag, den 3.12.2019 ab Flughafen München (?) / Protest am Flughafen Frankfurt um 18 Uhr im Terminal 1, Abflughalle B.
    • Keine Abschiebung nach Afghanistan! Wir halten zusammen! 
      Am 3. Dezember 2019 sollen erneut Menschen aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben werden.Wir bleiben dabei: Gegen jede Abschiebung! Gegen Abschiebungen nach Afghanistan! Gegen die rassistische Abschottunspolitik Deutschlands und Europas!Allein in diesem Jahr fanden bereits zehn Sammelabschiebungen nach Afghanistan statt. Die Bundesrepublik verschleppte damit mehr als 300 Menschen in ein lebensgefährliches Kriegsgebiet. Nach Afghanistan abgeschoben zu werden, bedeutet für viele der Betroffenen allein und mittellos an einem Ort zu stranden, an dem weder Zuhause noch Sicherheit warten, sondern Gewalt und Terror. Der diesjährige Global Peace Index stuft Afghanistan als unsicherstes und unfriedlichstes Land der Welt ein. “Die Abschiebepolitik der deutschen Regierung hat keinen Bezug zur Realität”, erklärte der Geschäftsführer der afghanischen Menschenrechtsorganisation AHRDO, Hadi Marifat, erst vor wenigen Tagen in einem Interview. Wir wollen dafür sorgen, dass die Stimmen gegen die menschenverachtende Abschiebepraxis Deutschlands und die Abschottungspolitik Europas lauter werden! Wir bleiben kämpferisch! Für das Recht auf ein freies und selbstbestimmtes Leben in Frieden! (…) Für Dezember und Januar haben wir in den Erstaufnahmeeinrichtungen in der Max-Liebermann-Straße in Leipzig sowie in Dölzig Solidaritätsfeste geplant. Das erste findet am 14. Dezember von 14 bis 18 Uhr direkt vor dem Gelände der Geflüchtetenunterkunft in der Max-Liebermann-Straße statt, das zweite am 11. Januar, ebenfalls von 14 bis 18 Uhr, in der Nähe der Erstaufnahmeeinrichtung in Dölzig…“ Aufruf vom 3. Dezember 2019 bei  protest-lej externer Link
    • Mehrere Quellen deuten darauf hin, dass die nächste Abschiebung nach Kabul voraussichtlich am Dienstag, den 3.12.2019 stattfinden wird…“ meldet der Bayerische Flüchtlingsrat externer Link
  • Sicherheitslage in Afghanistan: „Die deutsche Abschiebepolitik hat keinen Bezug zur Realität“
    Wer nach Afghanistan abgeschoben wird, landet in einem feindseligen Land, sagt der Menschenrechtler Hadi Marifat. Manche ließen sich dann von Terrormilizen rekrutieren…“ Interview von Caterina Lobenstein vom 27. November 2019 bei der Zeit online externer Link
  • Afghanistan: Keine Hoffnung auf ein Leben in Sicherheit. Trotz Lebensgefahr schiebt die EU nach Afghanistan ab. Die medico-Partnerorganisation AHRDO hat die Lage von Abgeschobenen und Rückkehrer*innen vor Ort untersucht 
    „… Die jetzt vorgelegte AHRDO-Studie Abschiebungen nach Afghanistan: Eine Herausforderung für die Legitimität und Stabilität des Staates? basiert auf halb-strukturierten Interviews mit 50 Betroffenen in den vier Provinzen Balkh, Kabul, Herat und Nangahar sowie mit Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft und Regierung. 78% der Befragten geben an, aus Angst vor Tötung, Verletzung oder Verfolgung geflohen zu sein – und nicht in erster Linie aus ökonomischen Gründen. In den Gesprächen zeigte sich dann schon gleich zu Beginn, dass den Rückkehrer*innen die von der EU versprochene Unterstützung vorenthalten wird: alle Befragten gaben an, ganz auf sich allein gestellt zu sein. Dabei ist die Sicherheitslage dramatischer als zuvor – weil sie sich allgemein verschlechtert hat, aber vor allem auch, weil sie selbst besonders gefährdet sind. Zugleich berichten ca. 35 der 50 Befragten (71%), dass sie während ihrer gefährlichen Reisen nach Europa fast ihr Leben verloren hätten, durch drohendes Ertrinken oder Ersticken bei Überfahrten oder Landtransporten, durch extreme Witterungsbedingungen, durch die brutale Gewalt der Polizeien und Grenzschutztruppen ausnahmslos aller Transitländer, die Türkei und südosteuropäische EU-Länder eingeschlossen. Die Abgeschobenen sind durch ihre lange, gefährliche und kostspielige Flucht zu einer hochgradig traumatisierten sozialen Gruppe geworden. Über die Hälfte der Befragten sah sich nicht in der Lage oder fühlte sich nicht sicher genug, in ihre Heimatorte zurückzukehren. Über 80% gaben an, aufgrund der versuchten Migration und der Rückführung nach Afghanistan stark verschuldet zu sein, ebenso viele sind arbeitslos. Die überwiegende Mehrheit würde das Land am liebsten wieder verlassen…“ medico-Beitrag vom  25. November 2019 externer Link zur Studie externer Link (engl.), siehe dazu auch:

  • Warnung: Hinweise auf nächste Sammelabschiebung nach Afghanistan voraussichtlich am Mi, 06. November 2019 
    • Abschiebungen in das unsicherste Land der Welt gehen weiter – Afghanistan-Abschiebeflug Nr 29 mit 36 Menschen in Kabul eingetroffen 
      Für den heutigen 6. November ist der mittlerweile 29. Sammelabschiebeflug nach Kabul geplant, diesmal vom Flughafen Leipzig/Halle. Die Bundesregierung zeigt sich von immer neuen Meldungen über Anschläge und Gräueltaten in Afghanistan unbeeindruckt und hält an Abschiebungen in das Kriegsland fest. PRO ASYL fordert erneut den Stopp der Abschiebungen nach Afghanistan: »Was muss denn noch alles geschehen, bis Bund und Länder reagieren und die Abschiebungen einstellen?« fragt Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. »Das knallharte Durchziehen der monatlichen Abschiebeflüge macht fassungslos«. Über den Verbleib der Abgeschobenen verliert sich die Bundesregierung in Allgemeinfloskeln, die mit dem Alltag der Betroffenen und der unmittelbar erlebten Bedrohung ihrer Existenz wenig zu tun haben…“ Pressemitteilung vom 06.11.2019 von und bei Pro Asyl externer Link
    • Bayerischer Flüchtlingsrat: „Nach unseren Informationen findet die Sammelabschiebung nach Afghanistan am 6.11. vom Flughafen Leipzig statt
    • Krank und schutzlos in Kabul. Bayern will behinderten und psychisch kranken Afghanen in Not und Elend abschieben 
      Am Mittwoch, den 06. November 2019, wird voraussichtlich die nächste Sammelabschiebung nach Afghanistan gehen. Einer der Betroffenen ist Hossain A. aus Nürnberg. Der 26-jährige wurde am 15. Oktober direkt vor dem Verwaltungsgericht verhaftet, wo zuvor seine Klage gegen die Ablehnung seines Folgeantrages verhandelt wurde. Hossain ist seit 9 Jahren in Deutschland, Analphabet und hat eine geistige Behinderung. Deshalb hat er einen Behindertenausweis mit einem Grad von 50 Prozent. Da er im Alltag nicht in der Lage ist, in den Bereichen Gesundheit, Vermögen, Wohnung, Vertretung gegenüber Behörden und in aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten selbst für sich zu sorgen, hat er seit 2013 einen gesetzlichen Betreuer. Die gesetzliche Betreuung wurde erst im April 2019 verlängert. Weiter leidet Hossain an einer depressiven Störung und hatte in der Vergangenheit bereits Suizidgedanken geäußert. Straffällig ist er nie geworden. Sogar das Amtsgericht Ansbach lehnte einen im Oktober 2019 gestellten Haftantrag der Zentralen Ausländerbehörde Mittelfranken zunächst ab, da es die Reisefähigkeit Hossains in Zweifel zog. Hossain hat in Afghanistan keine Familie und sozialen Netzwerke. Sein großer Bruder wie auch sein Onkel wohnen in München. Die Mutter lebt im Iran, sein Vater ist vor Jahren verstorben. Seine Familie in Deutschland macht sich große Sorgen, sollte er abgeschoben werden: „Hossain kann sich aufgrund seiner geistigen Behinderung kaum verständigen, er spricht auch nur ganz wenig. Er ist absolut nicht in der Lage, sich um sich selbst zu kümmern“, erzählt sein Onkel Abdul A. „Wir haben große Angst um ihn. Auch gesunde Menschen haben massive Probleme in Afghanistan – aber er braucht bei allem Unterstützung. Wo soll er hin? Wir haben keine Familie mehr vor Ort. Alleine in Afghanistan wird er untergehen.“ Indessen spitzt sich die Lage in Afghanistan weiter zu…“ PM vom 29.10.2019 von und beim Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link
  • Nächste Sammelabschiebung nach Afghanistan am Di, 08. Oktober – PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte fordern Abschiebungsstopp nach Afghanistan 
    Mehrere Quellen deuten darauf hin, dass die nächste Abschiebung nach Kabul voraussichtlich am Dienstag, 08.10.2019 stattfinden wird. Wir raten allen ausreisepflichtigen Afghanen, dringend eine Beratungsstelle oder eine*n Rechtsanwält*in aufzusuchen. Besonders empfehlen wir darauf zu achten, dass die Ausländerbehörden über bevorstehende Ausbildungsaufnahmen und auch andere Integrationsleistungen informiert sind…“ Meldung beim Flüchtlingsrat Bayern externer Link – Flughafen noch unbekannt. Siehe dazu:

    • Am Dienstag, 08.10. wurden 44 Afghanen nach Kabul abgeschoben 
      „… Fast jede Woche gibt es in Afghanistan schwere Anschläge. Dennoch hat Deutschland weitere 44 Menschen in das Land abgeschoben, darunter Vergewaltiger. Ungeachtet der Anschläge in Afghanistan ist ein weiterer Abschiebeflug aus Deutschland in Kabul eingetroffen. Die Maschine sei aus München gekommen, teilte das Innenministerium mit. An Bord der Maschine waren demnach 44 abgelehnte afghanische Asylbewerber…“ dpa-Meldung vom 09.10.2019 beim ZDF externer Link
    • Stoppt die Abschiebungen nach Afghanistan – Das Spiel der Hardliner beenden 
      Jeden Monat erleben wir das gleiche böse Schauspiel: für Abschiebungen nach Afghanistan werden Väter oder werdende Väter, Ehemänner, schwer und schwerstkranke Personen in Haft genommen. In manchen Fällen scheint Gedankenlosigkeit der Grund zu sein, die Sachbearbeiter*innen scheinen nicht zu überblicken, was sie mit solchen Abschiebeversuchen auslösen. In einigen Fällen ist es aber eher sadistische Bedenkenlosigkeit, die dazu führt, dass Personen gesucht oder verhaftet werden, die nicht abgeschoben werden können oder dürfen. In Bayern behauptet das Landesamt für Rückführungen, alle Einzelfälle sorgfältig zu prüfen, woanders werden die Fälle vor der Abschiebung einer Kommission vorgelegt. Trotzdem kommt es jeden Monat, bei jedem Flug dazu, dass Ehrenamtliche aufschreien müssen, dass Pfarrer einschreiten, weil Christen nach Kabul abgeschoben werden sollen, dass namhafte Politiker*innen ihre Kolleg*innen anschreiben müssen, damit nicht haarsträubende Fehler passieren. Allein auf diesem Flug wären unter den wenigen Leuten, die dem Bayerischen Flüchtlingsrat bekannt werden: Ein bekennender Katholik, mit einem religiösen Tattoo auf dem Unterarm; Ein sowohl debiler als auch psychisch schwer kranker junger Mann; Ein Vater von zwei Kindern, die hier festen Aufenthaltsstatus haben. Wenn nicht Anwält*innen, Ehrenamtliche und Sozialberater*innen, Kirchen und Politiker*innen protestieren oder klagen würden, wären diese und viele weitere Personen bereits in Kabul angekommen. In vielen Fällen ist der Bayerische Flüchtlingsrat die Instanz, die recherchiert, veröffentlicht, und Betroffene und Unterstützende zusammenbringt…“ PM vom 09.10.2019 vom und beim Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link
    • [Sammelabschiebung am Di, 08. Oktober] Kein Abschiebestopp trotz immer schlimmerer Lage – Bayern will katholischen Christen nach Afghanistan abschieben 
      Nachdem es im September keine Abschiebung nach Afghanistan gab, soll morgen, 8.10.2019, die 28. Sammelabschiebung nach Afghanistan stattfinden. Die Lage in Afghanistan bleibt weiterhin extrem angespannt, allein am Wahltag Ende September gab es über 260 Anschläge auf Wahllokale. Die Bayerische Staatsregierung beteiligt sich weiterhin herausragend an den vom Bund regelmäßig organisierten Abschiebungen. Dieses Mal soll unter anderen auch ein gläubiger Christ abgeschoben werden – unter Gefahr für Leib und Leben. Karim J. kam 2015 nach Deutschland, nahm eine Ausbildung auf und suchte Kontakt zur Pfarrei St. Michael in Vöhringen. Als er von den regelmäßig stattfindenden Abschiebungen nach Afghanistan erfuhr, ergriff ihn die Angst und er flüchtete weiter nach Frankreich. Von dort wurde er wieder nach Deutschland zurückgeschoben und verlor seine Arbeitserlaubnis. Karim wurde an Ostern 2017, nach einjähriger Vorbereitung und Tauf-Unterrichtung, katholisch getauft. Er steht zu seinem christlichen Glauben. Herr J.  hat sich zudem in Frankreich am Handgelenk tätowieren lassen. Diese Tätowierung lässt sich nicht verbergen und würde im Falle einer Abschiebung nach Afghanistan eine erhebliche Gefahr darstellen. Dort sind die Buschstaben „AFG“ für Afghanistan, ein „K“ für „Krist“(Christ, da dari kein „c“ kennt), sowie ein Kreuz zu sehen. Darüber hinaus wissen auch Familie und Landsleute von seiner Konversion und es ist wahrscheinlich, dass diese Information inzwischen auch in Afghanistan bekannt ist...“ Pressemitteilung des Flüchtlingsrats Bayern vom 08.10.2019 externer Link
    • Tag des Flüchtlings: PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte fordern Abschiebungsstopp nach Afghanistan
      Kaum ein Tag ohne Meldungen über Tote und Verletzte – Abschiebungsmaschinerie läuft ungerührt weiter. Angesichts der bevorstehenden Präsidentschaftswahl und der militärisch und politisch völlig volatilen Lage im Land fordern PRO ASYL und die landesweiten Flüchtlingsräte einen Stopp der Abschiebungen nach Afghanistan. »Innenpolitisches Wunschdenken ist mit der brutalen Realität in Afghanistan nicht in Einklang zu bringen. Auch die Innenminister der Länder müssen sich dieser Realität stellen und die Politik der verschlossenen Augen beenden. Afghanistan ist nicht sicher«, sagt Günter Burkhardt anlässlich des bundesweiten Tags des Flüchtlings am 27. September. Der Tag des Flüchtlings 2019 steht unter dem Motto »Menschen und Rechte sind unteilbar« und findet im Rahmen der Interkulturellen Woche statt. Auch zahlreiche Politiker*innen aus Bund, Länder und Kommunen werben gerade in dieser Zeit für Weltoffenheit, Akzeptanz und Integration. Gleichzeitig läuft die Abschiebungsmaschinerie nach Afghanistan ungerührt weiter. Der Bayerische Flüchtlingsrat beispielsweise beklagt eine immer härtere Gangart: »Bayern sorgt mit zahlreichen Kandidaten dafür, dass die Abschiebemaschinerie nach Kabul weiterlaufen kann. Zivilgesellschaftliche Proteste führen oft dazu, dass eine Person hierbleiben darf, von Innenministers Gnaden. Andere, genauso gut Integrierte landen hingegen in Kabul. Das ist keine Humanität, sondern durch feudale Gönnerhaftigkeit schlecht kaschierte Härte. Bayerns Haltung unterstreicht den ganzen Zynismus, mit dem junge Menschen in eine lebensbedrohliche und für viele ausweglose Situation geschickt werden. Oftmals finden die Verhaftungen am Tag selbst statt, sodass hier keine Intervention mehr möglich ist. Erst im August wurde uns die Abschiebung von zwei gut integrierten Afghanen bekannt, die hier eine Ausbildungsperspektive gehabt hätten. Beide sind nun aber in Kabul«. Die Flüchtlingsräte und PRO ASYL fordern, dass das Thema nun erneut bei den Innenministern der Länder als auch bei den Sondierungsgesprächen in Brandenburg und Sachsen auf den Tisch kommt…“ Pressemitteilung vom 27.09.2019 von und bei Pro Asyl externer Link
  • Abschiebung nach Afghanistan: Fast alle Abgeschobenen wollen zurück nach Deutschland 
    „… Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) macht sich Gedanken zur prekären Sicherheitslage in Afghanistan. „Das konterkariert vollkommen die Definition eines sicheren Herkunftslandes“, sagt der stellvertretende GdP-Vorsitzende Jörg Radek im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau. Vorrangig sorgt er sich um die Bundespolizisten im Land. Die GdP will den Einsatz deutscher Polizisten dort schnellstmöglich ganz stoppen. Die Bundespolizei begleitete teils auch die Landung von Abschiebefliegern. (…) Die Bundesregierung will jedoch an dem Einsatz festhalten. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte in der vergangenen Woche: „Die Sicherheitsstandards werden auch jetzt noch einmal in den Blick genommen. Aber das alles führt nicht dazu, dass die Fortsetzung der Mission infrage steht.“Artikel von Götz Nawroth-Rapp vom 10.10.19 bei der FR online externer Link
  • Studie zur Situation abgeschobener Afghanen: Bedrohungen, Gewalt, Chancenlosigkeit 
    „Eine aktuelle Studie der Sozialwissenschaftlerin Friederike Stahlmann zum Verbleib und zu den Erfahrungen abgeschobener Afghanen beschäftigt sich mit der Situation von aus Deutschland zwischen Dezember 2016 und April 2019 abgeschobenen Afghanen. Was ist aus ihnen geworden? Welche Unterstützung fanden sie? Hatten sie Zugang zu Obdach, Arbeit und medizinischer Versorgung? Welche Gewalterfahrungen machten sie nach der Ankunft? (…) Die Ergebnisse sind verstörend und sollten denen zu denken geben, die Afghanistan-Abschiebungen immer noch für vertretbar halten, obwohl sich die Lage in Afghanistan ständig verschärft. Die Studie ergab, dass Gewalt gegen Abgeschobene und ihre Familien aufgrund ihrer Rückkehr nicht nur mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt, sondern auch bereits innerhalb kürzester Zeit nach Ankunft. Von den 31, die Afghanistan nicht bereits wieder binnen zwei Monaten verlassen haben und erneut auf die Flucht gingen – gaben 90 Prozent an, Gewalterfahrungen gemacht zu haben. Über 50 Prozent berichteten von Gewalterfahrungen, die auch sonst den afghanischen Alltag prägen: Drei Mal wurden Abgeschobene durch Anschläge so schwer verletzt, dass sie notversorgt werden mussten. Andere berichteten über Festnahmen und Misshandlungen bei Straßenkontrollen der Taliban beim Versuch, von Kabul aus ihre Heimatprovinzen zu erreichen, über Bedrohungen und Zwangsrekrutierungsversuche durch die Taliban. Acht wurden Opfer von bewaffneten Raubüberfällen. Ebenfalls über 50 Prozent berichteten von Gewalterfahrungen aufgrund ihres Aufenthalts in Europa. Von Seiten der Taliban wird die Flucht nach Europa mit Misstrauen beäugt oder gar als ein »Überlaufen zum Feind« betrachtet. Bei den Bedrohungen durch die Taliban fällt auf, dass diese nicht selten über den Auslandsaufenthalt und das Land der Zufluchtssuche Bescheid wissen. Betroffene berichteten aber auch, dass sie von Nachbar*innen, Familienangehörigen und sogar Fremden auf der Straße als »Verräter« oder »Ungläubige« angesehen, bedroht, gejagt oder angegriffen wurden. Auch wer Kontakt hält zu Europäer*innen, gar Journalist*innen, begibt sich in Gefahr. Die Berichterstattung der afghanischen Medien ist ein weiteres Gefährdungsmoment…“ Bericht von Pro Asyl vom 7. Oktober 2019 externer Link, zu Details siehe die „Studie zum Verbleib und zu den Erfahrungen abgeschobener Afghanen“ von Friederike Stahlmann externer Link – Nach unserem Rechtsverständnis kann sich übrigens die deutsche Regierung laut Art. 1 GG überhaupt nicht auf Nichtzuständigkeit mit den folgenden ihrer Handlungen berufen.
  • Gerichte korrigieren Bamf-Bescheide: Über 4.000 afghanische Flüchtlinge dürfen bleiben 
    Über 4.000 afghanische Flüchtlinge dürfen bleiben, obwohl das Bamf ihren Antrag abgelehnt hatte. Die Gesamtzahl der Asylsuchenden steigt mäßig. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2019 haben deutsche Gerichte 4.485 afghanischen Flüchtlingen einen Schutzstatus zugesprochen – und damit in deutlich mehr Fällen positiv entschieden als das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Das Bamf hatte im gleichen Zeitraum nur 2.667 Flüchtlingen aus Afghanistan ein Bleiberecht erteilt; die Entscheidungen der Gerichte beziehen sich dabei auch auf Verfahren vor dem Jahr 2019. Das ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion, die der taz vorliegt. Die Linke fordert regelmäßig aktuelle Asylstatistiken bei der Bundesregierung an. Erneut haben die Gerichte damit in zahlreichen Fällen Entscheidungen des Bamf zum Vorteil von Flüchtlingen berichtigt. Neben Menschen aus Afghanistan sind vor allem auch Syrer immer wieder davon betroffen. Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der linken Bundestagsfraktion, bezeichnet die aktuellen Zahlen als „Indiz für eine mangelhafte Prüfungs- und Entscheidungspraxis des Bamf“. Es sei „dringend ein Kurswechsel erforderlich“…“ Artikel von Simon Schramm vom 26.9.2019 bei der taz online externer Link
  • Nächste Sammelabschiebung nach Afghanistan am 27.8.2019 ab Airport Frankfurt – Demos in Leipzig, München und Frankfurt  
    • Di, 27.8. Demo ab 18:00  Airport Frankfurt, Terminal 1B
    • Am 27. August hebt der 27. Abschiebeflieger nach Kabul ab – PRO ASYL fordert, Abschiebungen in das Kriegs- und Krisengebiet Afghanistan endlich zu stoppen 
      Heute soll die 27. Sammelabschiebung nach Afghanistan stattfinden, obwohl sich die katastrophale Sicherheitssituation am Hindukusch nicht verändert hat. Die Konflikte in Afghanistan haben seit 2018 über 41.000 Opfer gefordert – das sind 30 Prozent aller Kriegsopfer weltweit und damit steht Afghanistan auf dem Spitzenplatz tödlicher Kriegsgebiete. 2018 gab es über 1 Million neuregistrierte, kriegsbedingte Binnenvertriebene. Afghanistan-Experte Thomas Ruttig spricht von täglich (!) landesweit mehr als zehn zivilen Todesopfern und circa 20 Verletzten. Laut Präsident Ghani sind darüber hinaus in den letzten 5 Jahren um die 45.000 Soldaten und Polizisten getötet worden. Diese exorbitanten Zahlen machen deutlich, wie lebensgefährlich die Situation in Afghanistan ist. (…) Abgeschobene sind darüber hinaus von erschwerten Bedingungen und Bedrohungen von allen Seiten – auch aus dem sozialen Umfeld – betroffen. Die Afghanistan-Wissenschaftlerin Friederike Stahlmann legt nahe, dass Rückkehrer und ihre Familien häufig Opfer von Verelendung durch sozialen Ausschluss werden oder riskieren, Ziel gewaltsamer Übergriffe zu werden. Das Entführungsrisiko ist aufgrund von unterstelltem Reichtum besonders hoch. Abgeschobenen Afghanen wird daher häufig die Wiederaufnahme in die Familie verweigert, sie müssen sich verstecken, können keine feste Wohnung finden oder Arbeit suchen. Wurde die Flucht durch Kredite finanziert, droht bei Rückkehr die Schuldsklaverei. Vor diesem Hintergrund muss die Bundesregierung Abschiebungen nach Afghanistan endlich stoppen. Illusionen über die Lage macht sich keiner mehr, außer denen, die die Abschiebungen betreiben…“ Pressemitteilung vom 27.08.2019 von und bei Pro Asyl externer Link
    • Knapp an der Abschiebung vorbei. Trotz Ausbildungsplatz sollte ein junger Afghane zurück. Andere haben weniger Glück 
      Mustafa M. wollte im September seine Ausbildung zum Parkettleger beginnen. Deutschkurse hatte er absolviert. Sich, so seine deutsche Partnerin in einem Facebook-Aufruf, im Alpenverein engagiert. In der Nähe von Augsburg lebt Mustafa M. seit 2013. Dann nahm die bayerische Polizei ihn vergangenen Freitag in Abschiebehaft. Der Asylantrag des 21-Jährigen war schon vor einer Weile abgelehnt worden. Aber sein Antrag bei der Härtefallkommission, den man stellen kann, wenn man abgelehnt wurde, aber bereits längere Zeit in Deutschland lebt und sich gut integriert hat, war noch nicht entschieden worden. Bis Montag Nachmittag war es nicht klar, ob Mustafa M. nach Afghanistan abgeschoben werden würde. Dann entließ ihn die Polizei aus der Abschiebehaft. »Er wird wohl nicht morgen abgeschoben, das bedeutet aber nicht, dass er nicht im nächsten Monat abgeschoben wird«, sagte seine Anwältin Myrsini Laaser am Montag dem »nd«. Für Mustafa M. war es knapp. An diesem Dienstag startet nämlich ein Sammelabschiebeflug nach Kabul, der Hauptstadt Afghanistans. Abgelehnte Geflüchtete aus dem Land sollen laut einem Mitarbeiter des afghanischen Flüchtlingsministeriums am Mittwochmorgen in Kabul ankommen. Es wäre der 27. Abschiebeflug von Deutschland aus in das unsichere Land seit dem Abheben der ersten Maschine im Dezember 2016. (…) Gegen den Abschiebeflug, in dem dennoch viele seiner Landsleute sitzen werden, wollten Menschen am Montagnachmittag in Leipzig protestieren. Am Frankfurter Flughafen, von wo aus das Flugzeug nach Angaben der Initiative Afghan Refugees Movement am Dienstag um 18 Uhr starten soll, sind ebenfalls Proteste geplant.“ Artikel von Marion Bergermann vom 27.08.2019 beim ND online externer Link
    • 26.8. Leipzig: Protestkundgebung in Leipzig am Vorabend des Abschiebeflugs nach Kabul: StopDeportation – keine Abschiebung nach Afghanistan und sonst wo hin! Siehe Aufruf von Protest LEJ bei Twitter externer Link
    • 26.8. München: Demo: Für das Recht zu kommen, für das Recht zu bleiben! -For the right to come, for the right to stay!
      Demonstriert mit uns am 27.08. um 20:00 Uhr am Flughafen München gegen die Sammelabschiebung nach Afghanistan und das Sterben lassen auf dem Mittelmeer…“ Siehe Aufruf externer Link
    • der schlimmste Tag in meinem Leben… Ein Hilferuf.
      Das ist heute vermutlich der schlimmste Tag in meinem Leben und wir brauchen dringend eure Hilfe. Mein Freund und Lebensgefährte Mustafa Momini wurde gerade verhaftet und soll nächste Woche abgeschoben werden. (…) Schon wieder will eine Ausländerbehörde in Bayern eine Familie auseinander reißen: Mustafa Momini soll nach Afghanistan abgeschoben werden. Denn am 27.8 findet wieder einer der monatlichen Abschiebeflüge nach Afghanistan statt. (…) Wir teilen hier den verzweifelten Hilferuf von Doro Schwarz, der Lebensgefährtin von Mustafa Momini. Sie bittet alle darum, Protestbriefe, Faxe oder E-Mails an den politisch verantwortlichen Innenminister Bayerns zu schreiben. Bitte macht das und zeigt Solidarität! Werdet aktiv! Das Recht auf ein Familienleben in Sicherheit muss für alle gelten! Alle in München und Umgebung rufen wir außerdem dazu auf, an der Demo gegen Abschiebungen am 27.08. teilzunehmen. Denn jede Abschiebung ist Unrecht! Wir dürfen uns nicht damit abfinden, dass Menschen aus ihrem Leben heraus gerissen werden und in Terror, Krieg, Unterdrückung und Elend geschickt werden…“ Informationen vom 23.08.2019 mit update vom 26.08.2019 bei der Initiative ‚Familienleben für Alle!‘ externer Link
    • Warnung: Hinweise auf die nächste Sammelabschiebung nach Afghanistan in der letzten Augustwoche 
      Es gibt aufgrund einiger Haftbeschlüsse mehrere Hinweise, dass die nächste Afghanistan Abschiebung in der letzten Augustwoche (Kalenderwoche 35) stattfinden könnte. Wir vermuten hier den Di, 27. August 2019. Wir raten allen ausreisepflichtigen Afghanen, dringend eine Beratungsstelle oder eine*n Rechtsanwält*in aufzusuchen. Besonders empfehlen wir darauf zu achten, dass die Ausländerbehörden über bevorstehende Ausbildungsaufnahmen und auch andere Integrationsleistungen informiert sind.“ Erste Meldung des Bayerischen Flüchtlingsrates externer Link – wird ggf. aktualisiert, bitte beobachten, auch bei Twitter externer Link
  • Politik ohne Flugscham – Charterabschiebung Nr. 26 am 30.7. vom Flughafen Leipzig/Halle nach Kabul. Opferzahlen in Afghanistan werden zum Teil ausgeblendet oder manipuliert / Krank, behindert, abgeschoben? Das bayerische Landesamt für Abschiebungen möchte psychisch Kranke nach Kabul abschieben, komme, was da wolle 
    Am morgigen 30. Juli 2019 soll  der nächste Abschiebungsflug nach Afghanistan abheben. Nach den Erfahrungen mit den letzten Flügen werden keineswegs nur Straftäter die Zwangspassagiere sein, sondern auch Unbescholtene, die sich aus guten Gründen Hoffnungen auf eine Zukunft in Deutschland gemacht haben.  Zu erwarten sind – insbesondere in Bayern – Razzien und Jagdszenen, um den Flieger zu füllen. Man würde sich wünschen, es gebe so etwas wie politische Flugscham, Menschen nicht in Krieg und Elend ausfliegen zu lassen. Zwar ist die  Hoffnung auf Frieden in Afghanistan allgegenwärtig während der Gesprächsrunden in Doha und andernorts. Die Realität aber sieht anders aus: Nichts ist gut am Hindukusch. Nichts ist besser geworden in den letzten Monaten. Kämpfe toben  im ganzen Land. Fast jeden Tag Anschläge – allein in den letzten Tagen gab es mehrere Explosionen, Gefechte und einen Anschlag auf die Parteizentrale des afghanischen Politikers Amrullah Saleh. Distrikt um Distrikt fällt in die Hand der Taliban. In 67 der insgesamt 387 afghanischen Distrikte können die Gouverneure gar nicht vor Ort amtieren, sondern sind in Nachbardistrikte geflohen. Parallel zu den Friedenssondierungen gibt es koordinierte Offensiven der Taliban, selbst US-ausgebildete afghanische Spezialkräfte starben kürzlich zu Dutzenden in einem Hinterhalt. Dies bildet sich in den ausländischen Medien nur sehr begrenzt ab. Wie sehr der Krieg sich inzwischen hinter dem Medienhorizont abspielt, welche Interessen dazu beitragen, Opferzahlen nicht zu erheben, auszublenden oder  herunterzuspielen, darüber hat der Afghanistan-Experte Thomas Ruttig in zwei langen Beiträgen externer Link berichtet. Sie betreffen sicherheitsrelevante Vorfälle mit Toten und Verletzten Ende Juni, Anfang Juli, von denen nur wenige Eingang in die internationale Berichterstattung fanden. (…) PRO ASYL fordert, Abschiebungen in das laut Global Peace Index gefährlichste Land der Welt externer Link umgehend zu stoppen.“ Pressemitteilung vom 29.07.2019 externer Link – Flüchtlingsrat Bayern meldet per Twitter am Morgen des 30.7, dass die heutige Abschiebung wohl vom Flughafen Leipzig/Halle stattfindet!

    • Krank, behindert, abgeschoben? Das bayerische Landesamt für Abschiebungen möchte psychisch Kranke nach Kabul abschieben, komme, was da wolle 
      Am heutigen 30. Juli 2019 wird die 26. Sammelabschiebung nach Afghanistan vom Flughafen Halle-Leipzig starten. Auf dem Flug soll sich auch G. befinden. Ein umfangreiches aktuelles Gutachten bescheinigt G. eine schwere Traumatisierung und eine eingeschränkte geistige Entwicklung. Dennoch sitzt G. in Abschiebehaft und soll heute nach Kabul abgeschoben werden. Das Landesamt für Rückführung hat an dieser Abschiebung nichts auszusetzen, auch wenn ernste Zweifel bestehen, dass dieser junge Mann sich in Kabul in irgendeiner menschenwürdigen Weise am Leben erhalten kann. S., ein weiterer junger Afghane, wurde heute Morgen in Bayreuth aus der Psychiatrie heraus abgeholt. Auch hier die Diagnose: Depression, Traumatisierung, Suizidalität. Der bayerische Ministerpräsident bescheinigt besagtem Landesamt „Humanität und Ordnung“ – doch wo bleibt hier die Humanität? (…) „Wir appellieren an den bayerischen Innenminister, die Abschiebung von psychisch Kranken nach Kabul zu stoppen; sie ist menschlich nicht vertretbar. Niemand kann unter diesen Umständen die Verantwortung für die jungen Männer und ihr Leben übernehmen, sollten sie nach Kabul geschickt werden. G. braucht Behandlung und Unterstützung, er könnte durch ein Beschäftigungsangebot stabilisiert werden. Und wer wie S in der Psychiatrie ist, braucht Hilfe. Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier hilfsbedürftige Menschen einfach ‚abserviert‘ werden sollen“, erklärt Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Der Innenminister hat es nun in der Hand, der Rede von Humanität Taten folgen zu lassen.““ Pressemitteilung vom 30.07.2019 des Bayerischen Flüchtlingsrats externer Link
    • Nächste Sammelabschiebung nach Afghanistan am Di, 30.07.19!? 
      Warnung: Es gibt Hinweise, dass die nächste Sammelabschiebung nach Afghanistan am Di, 30.07.19 stattfinden wird. Wir raten allen ausreisepflichtigen Afghanen, dringend eine Beratungsstelle oder eine*n Rechtsanwält*in aufzusuchen.“ Meldung des Flüchtlingsrats Bayern am 23.7.2019
  • Warnung: Hinweise auf nächste Sammelabschiebung am 17.06.2019 vermutlich vom Flughafen Halle/Leipzig / Uno-Flüchtlingshilfswerk warnt vor Abschiebungen nach Afghanistan 
    Es gibt Hinweise, dass die nächste Afghanistan Abschiebung voraussichtlich in der Woche vom 17. – 21. Juni stattfinden wird. Vermutlich am Montag, Dienstag oder Mittwoch. Wir raten allen ausreisepflichtigen Afghanen, dringend eine Beratungsstelle oder eine*n Rechtsanwält*in aufzusuchen.“ Erster Hinweis beim Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link, siehe dazu:

    • Uno-Flüchtlingshilfswerk warnt vor Abschiebungen nach Afghanistan
      Abgelehnte Asylsuchende sollen nur im Ausnahmefall nach Afghanistan gebracht werden. So will es das Uno-Flüchtlingshilfswerk. Denn die radikalislamischen Taliban sind auf dem Vormarsch…“ Artikel vom 09.06.2019 beim Spiegel online externer Link
  • Schlag auf Schlag: Nach Asylrechtsverschärfung auch Ausweitung der Afghanistan-Abschiebungen? 
    „Kaum wurde sein umstrittenes Gesetzespaket im Eiltempo durch den Bundestag gepeitscht, unternimmt Horst Seehofer den nächsten Vorstoß: Bei der Innenministerkonferenz in der kommenden Woche soll ein Beschluss zur Ausweitung von Abschiebungen nach Afghanistan gefasst werden. Und: Diese beiden Themen hängen enger miteinander zusammen, als man denkt. (…) Der Beschluss der Bundestagsabgeordneten hat schwerwiegende Folgen. Hohe Hürden bei der Ausbildungsduldung, verfassungswidrige Leistungskürzungen, eine massive Ausweitung von Abschiebehaft, die sogenannte »Duldung light«, mit der den Menschen Wege in ein mögliches Bleiberecht versperrt werden, die Kriminalisierung der Zivilgesellschaft – all das ist für sich genommen schon drastisch genug. (…) Es sind aber nicht nur diese bekannten und offensichtlichen Folgen: Der Vorstoß von Bundesinnenminister Seehofer zu Abschiebungen nach Afghanistan offenbart, dass dies nur ein erster Schritt war. Die SPD hat den Hardlinern in der Union mit der Zustimmung zum Gesetzespaket nun die Instrumente an die Hand geliefert, um die geplante immer rigorosere Abschiebepolitik auch umzusetzen. (…) Denn mit diesen Mitteln möchte Horst Seehofer nun offenbar auch weitere Abschiebungen nach Afghanistan forcieren. Die in den meisten Bundesländern geltende Beschränkung auf Straftäter, Gefährder und teilweise auch sog. »Identitätsverweigerer« soll wegfallen, das fordert er vor der anstehenden Innenministerkonferenz am 12. Juni in Schleswig-Holstein.(…) Das Hau-ab-Gesetz hat jetzt den Weg für maßlose Inhaftierungen und Abschiebungen bereitet. Zumindest im Hinblick auf Afghanistan können die Innenminister der Länder sich Horst Seehofer noch in den Weg stellen, indem sie nächste Woche bei der Innenministerkonferenz keine Ausweitung der von Abschiebungen nach Afghanistan betroffenen Personengruppe beschließen.“ Kommentar von Pro Asyl vom 7. Juni 2019 externer Link – siehe zum Hintergrund unser Dossier: Asyl-Verschärfungen 2019: „Geordnete-Rückkehr“ – und ungestörte Abschiebungen (das “Gute-Abschiebungs-Gesetz”)
  • Afghanistan Abschiebung im Mai am 21. Mai 2019 
    Wir haben mehrere Hinweise, dass die nächste Afghanistan Abschiebung voraussichtlich am Dienstag, den 21.05. stattfinden wird. Informationen über einen Startflughafen gibt es noch nicht. Wir raten allen ausreisepflichtigen Afghanen, dringend eine Beratungsstelle oder eine*n Rechtsanwält*in aufzusuchen…“ Meldung des Bayerischen Flüchtlingrats externer Link

    • Prügelknabe des Innenministeriums: Amberger Afghane muss als Legitimation der Afghanistan Abschiebungen herhalten 
      Gestern, am Dienstag den 21.05.2019, wurden 24 Männer nach Afghanistan abgeschoben. 14 davon kommen mutmaßlich aus Bayern. Einer davon ist A., ein 18-jähriger Mann aus Amberg, der kürzlich vor dem Jugendgericht zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt wurde. Er hatte im Dezember 2018 alkoholisiert mit 3 weiteren Geflüchteten in der Amberger Innenstadt Passant*innen angegriffen und verletzt. Bereits vor dem Prozess und der Aufarbeitung der eigentlichen Tat, hat Innenminister Herrmann lautstark die Abschiebung der vier Beschuldigten angekündigt. A. hatte zu Prozessbeginn seine Tat vollumfänglich eingeräumt, Schuldeinsicht und Reue gezeigt und eine gute Sozial- und Resozialisierungsprognose erhalten. Im Prozess wurde er als sog. Mitläufer behandelt. Sich „bewähren“ kann A. nun nicht mehr, wie vom Innenministerium angekündigt, wurde er gestern nach Afghanistan abgeschoben. Tritt eine Person strafrechtlich in Erscheinung, kommt es zu Ermittlungen und gegebenenfalls zu einem Prozess mit Urteil – dass Straftat, Umstände, Reue und Lebenssituation der straffällig gewordenen Person einbeziehen muss. Tritt eine Person mit Fluchthintergrund strafrechtlich in Erscheinung, werden von hiesigen Politiker*innen rechtsstaatliche Prinzipien wie etwa Verhältnismäßigkeit der Strafe oft nicht mehr mitbedacht. Die Abschiebung zusätzlich zur Strafe oben draufgesattelt…“ Meldung des Bayerischen Flüchtlingsrates vom 22.05.2019 externer Link
    • Afghanistanflieger: Mit Misshandlungen in die Obdachlosigkeit? 
      Heute, am 21.05, startet der insgesamt 24. Abschiebeflug nach Afghanistan. Die deutschen Behörden reagieren dabei offenbar nicht auf Kritik aus dem Antifolter-Komitee des Europarates an menschenrechtlich fragwürdigen Zuständen bei einer Abschiebung nach Kabul. Und dort angekommen sind die Bedingungen für die Rückkehrer nun noch schlechter. Der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT), eine Institution des Europarates, hat jüngst geharnischte Kritik an den Zuständen bei einer Abschiebung nach Kabul externer Link geäußert, die er im August 2018 beobachtet hatte. Es ist skandalös, dass es unter den Augen der CPT-Beobachter auf dem beobachteten Kabul-Flug zu Misshandlungen durch die begleitenden Beamten kam, bei denen einer Person die Genitalien gequetscht wurden und Techniken mit atembehindernder Wirkung angewendet wurden. Wenn dies auf einem beobachteten Flug geschah, ist zu befürchten, dass es in anderen Fällen ohne Zeugen noch »härter zur Sache geht«. (…) Abschiebungen nach Afghanistan sind angesichts der Sicherheitssituation dort generell unverantwortlich. Nach dem Bericht des CPT muss es jetzt jedoch auch um die Umstände der Charterabschiebungsflüge gehen. Bis zur Umsetzung der von CPT genannten Empfehlungen / Forderungen dürfte eigentlich kein einziger Abschiebungsflug abheben. Auf Seiten der Bundesregierung und der Bundespolizei scheint allerdings wenig Bereitschaft zu bestehen, dafür zu sorgen, dass gegen Menschenrechtsverletzungen bei Abschiebungen wirksame Vorkehrungen getroffen werden. Die Führung der Bundespolizei leugnet sogar, dass es die zentralen Missstände, die das CPT dokumentiert, gegeben hat. Dafür wurden kürzlich gar Pilot*innen durch Bundespolizeichef Romann scharf angegriffen – diese lehnen aus Gründen der Luftsicherheit die Mitnahme von Abzuschiebenden manchmal ab. Wenn der heutige Abschiebungsflug nach Afghanistan morgen früh in Kabul eintrifft, dann gibt es für die Betroffenen mittlerweile allerdings noch ein neues Problem: Es droht ihnen die Obdachlosigkeit…“ Meldung vom 21.05.2019 bei Pro Asyl externer Link
    • Abschiebung in Krieg, Verfolgung, Suizid? Bayerisches Innenministerium kennt bei Abschiebung nach Kabul keine Schmerzgrenze 
      Auch für den für heute angesetzten Flug wird Bayern wieder dafür sorgen, dass wenigstens ein paar Afghanen im Flugzeug sitzen. Nach Schätzungen des Bayerischen Flüchtlingsrats wird Bayerns Innenminister Herrmann 20 oder mehr Afghanen zur Abschiebung bringen wollen. Die Abschiebung von Straftätern dient den bayerischen Behörden dabei als Alibi, um unbescholtene Afghanen abzuschieben. Wird die Passion zum Verhängnis? Mobin M. nahm im vergangenen Sommer an einem örtlichen Passionsspiel teil, stand als Römer neben dem leidenden Christus. Fotos gelangten über Facebook an Freunde und Verwandte in Afghanistan. Er erhielt massive Drohungen, wurde wenig später für drei Wochen in die Psychiatrie eingeliefert. Einigermaßen stabilisiert bekam er dann im Oktober seinen Ablehnungsbescheid sowie die Abschiebeandrohung und flüchtete in Panik nach Frankreich. Von dort wurde er vor zehn Tagen zurückgeschickt und sofort in Abschiebehaft genommen. Wenn bekannt wird, dass er wieder in Afghanistan ist, droht ihm der Tod, weil er sich durch die Teilnahme an den Passionsspielen für die Afghanen als Christenfreund gezeigt hat. In Deutschland jedoch könnte der junge Mann seine durch die Flucht nach Frankreich unterbrochene Pflegeausbildung weiterführen. Seine Pflegefachschule würde ihn sofort wiederaufnehmen. Ein weiterer junger Afghane ist laut seiner Therapeutin schwerst traumatisiert und hochgradig suizidgefährdet. In einem persönlichen Appell hat sich die Therapeutin an Innenminister Herrmann gewandt. Vermutlich wird es eine höfliche Antwort geben, mit der die unbedingte Notwendigkeit der Abschiebung des jungen Mannes, der eine Jugendstrafe verbüßt, formal begründet wird…“ Protest vom 21.05.2019 von und beim bayerischen Flüchtlingsrat externer Link
    • Einfach »weiter so« mit Abschiebungen nach Afghanistan? Pro Asyl: Nach Kritik des Europ. Ausschusses zur Verhütung von Folter muss es Veränderungen in der Praxis geben
      „Der nächste Sammelabschiebungsflug nach Afghanistan ist für den 21.05. geplant. Der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe(CPT) hat jüngst geharnischte Kritik an den Zuständen bei einer Abschiebung nach Kabul geäußert, die er im August 2018 beobachtet hatte. Auf Seiten der Bundesregierung und der Bundespolizei scheint wenig Bereitschaft zu bestehen, dafür zu sorgen, dass gegen Menschenrechtsverletzungen bei Abschiebungen wirksame Vorkehrungen getroffen werden. Die Führung der Bundespolizei leugnet sogar, dass es die zentralen Missstände, die das CPT dokumentiert, gegeben hat. PRO ASYL hält angesichts der Sicherheitssituation in Afghanistan Abschiebungen dorthin generell für unverantwortlich. Nach dem Bericht des CPT muss es jetzt jedoch auch um die Umstände der Charterabschiebungsflüge gehen. Bis zur Umsetzung der von CPT genannten Empfehlungen/Forderungen dürfte eigentlich kein einziger Abschiebungsflug abheben… „ Pressemitteilung von Pro Asyl vom 20. Mai 2019 externer Link , wichtig dazu: „Empfehlungen/Forderungen des CPT im Bericht vom 9. Mai 2019 (soweit sie Praktiken bei Abschiebungsflügen betreffen)“ externer Link
    • Abschiebeflug aus Deutschland in Kabul am 22.5. erwartet 
      Ein weiterer Abschiebeflug mit abgelehnten afghanischen Asylbewerbern steht nach Angaben dortiger Behörden bevor. Die Gruppe solle am Mittwoch in Kabul eintreffen, kündigte ein Mitarbeiter der afghanischen Migrationsbehörde an. (…) Die Abschiebungen nach Afghanistan sind umstritten. Der Krieg gegen die radikalislamischen Taliban und die Terrormiliz „Islamischer Staat“ geht weiter, jeden Tag werden Menschen getötet oder verletzt. Zudem hat die Internationale Organisation für Migration nach eigenen Angaben Ende April aufgehört, abgeschobenen Migranten aus Europa Übergangs-Unterkünfte anzubieten. Stattdessen zahlt die Organisation den Rückkehrern nun einen Betrag von 167 US-Dollar (150 Euro) bei der Ankunft und vermittelt nützliche Informationen, etwa über Hotels.“ dpa-Meldung vom 19.5.2019 bei t-online externer Link
  • Am 24. April nach Afghanistan om Flughafen Düsseldorf abgeschoben: Insgesamt 30 Menschen – weder als Straftäter*in, „Gefährder*in“ noch als „Identitätsverweiger*in“ geführt 
    Bei gestriger Sammelabschiebung nach Afghanistan wurden insgesamt 30 Menschen vom Flughafen Düsseldorf abgeschoben, aus Sachsen waren zwei Personen betroffen, so die Landesdirektion auf Anfrage des SFR. Die Betroffenen kamen aus Leipzig und Dresden und wurden weder als Straftäter*in, „Gefährder*in“ noch als „Identitätsverweiger*in“ geführt. Auf Twitter wurde berichtet, dass sich eine Person in Leipzig selbst verletzt habe. Dies bestätigte die Landesdirektion. Die betroffene Person sei ins Krankenhaus transferiert worden, dort sei sie behandelt und im Anschluss die Reisefähigkeit bestätigt worden. Damit erhöht sich die Zahl der aus der Bundesrepublik nach Afghanistan abgeschobenen Menschen auf 563…“ Aus der Meldung des Sächsichen Flüchtlingsrats vom 25.4.2019 externer Link, siehe dazu:

    • Abschiebung abgelehnter Asylbewerber: „Immer wieder trifft es gut Integrierte” 
      Am Donnerstagmorgen landete wieder ein Abschiebeflug in Kabul. Bellinda Bartolucci von Pro Asyl über Rechtslage und Umstände dieser Flüge…“ Interview von Andrea Dernbach vom 25.04.2019 beim Tagesspiegel online externer Link
    • Abschiebung nach Kabul am 24.4.2019: Es zählen die Menschen – nicht die Abschiebezahlen! 
      Am kommenden Mittwoch, den 24.04.19, findet voraussichtlich die nächste Abschiebung nach Kabul statt. Eine solche Mitteilung wird, wenn das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ in Kraft treten wird, als „Beihilfe zum Geheimnisverrat“ möglicherweise strafrechtlich verfolgt werden. Die drohende Strafe soll abschrecken vor der Unterstützung der Personen, die von Abschiebung bedroht sind. (…) Warum ist es notwendig, diesen jungen Mann aus seinem Umfeld zu reißen, Freundschaften und eine Beziehung dadurch zu zerstören. Aussagen wie diese stellen das innenpolitische Dogma der Notwendigkeit der Abschiebung in Frage, weil sie die menschliche Seite erkennbar machen. Bei Abschiebungen geht es nicht um Sachen und Zahlen, sondern um Menschen. „Wir vom Bayerischen Flüchtlingsrat bemühen uns, diese menschliche Seite, die Schicksale deutlich zu machen und unterstützen Betroffene, Appelle und Bitten an die Politik und das Innenministerium heranzutragen. Wir wollen nicht, dass Abschiebung betrachtet wird wie eine Postwurfsendung. Dafür treten wir ein,“ sagt Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Wir kennen für den aktuellen Flug zwei junge Männer aus Bayern, beide haben 2015 in Deutschland Schutz gesucht und einen Freundes- und Bekanntenkreis aufgebaut. Sie sind im Iran aufgewachsen und stehen vor der Abschiebung nach Afghanistan –  in ein für sie nahezu fremdes Land. Doch vor allem sind sie eines – Mitmenschen. Dem Innenministerium sind diese Fälle, diese Menschen, bekannt.““ Mitteilung vom 23.04.2019 vom und beim Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link
    • 23. Sammelabschiebeflug in das kriegszerrüttete Afghanistan: PRO ASYL fordert Stopp der zynischen Abschiebungen
      Am heutigen Mittwoch, 24. April soll der mittlerweile 23. Sammelabschiebeflieger nach Kabul starten. Dabei vergeht kaum ein Tag ohne eine Schreckensmeldung aus dem kriegszerrütteten Land:  Erst vergangene Woche reklamierte der IS einen schweren Selbstmordanschlag mit zahlreichen Opfern mitten in Kabuls Regierungsviertel für sich. Die ohnehin desolate Versorgungssituation für die Bevölkerung verschärft sich, nachdem das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) seine Arbeit wegen indirekter Drohung durch die Taliban einstellen musste. Hinzu kommt die Versorgung unzähliger Binnenvertriebener – allein im März haben Gefechte zwischen Taliban und IS den Vereinten Nationen zufolge in den Provinzen Kunar und Nangarhar zur Vertreibung von mehr als 21.000 Menschen geführt…“ Pressemitteilung vom 24.04.2019 externer Link
    • Afghanistan: Zahl der getöteten Zivilisten durch afghanische und US-Truppen gestiegen
      Mehr als 500 unbeteiligte Menschen sind in den ersten drei Monaten 2018 in Afghanistan bei Militäreinsätzen getötet worden. Ein Großteil starb bei Luft- und Bodeneinsätzen der USA und ihrer Verbündeten…“ Meldung vom 24.04.2019 beim Spiegel online externer Link
  • Jahresstatistik: Zahl der per Charterflug abgeschobenen Afghanen mehr als verdoppelt 
    „Bombenanschläge, bewaffnete Überfälle, Entführungen: Die Sicherheitslage in Afghanistan ist kritisch, Abschiebungen in das Land sind umstritten. Trotzdem werden regelmäßig Abschiebungen per Charterflug organisiert – mit immer mehr Passagieren. (…) 2018 wurden insgesamt 284 Menschen im Rahmen von Sammelabschiebungen in das Land am Hindukusch gebracht, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, die dem „Evangelischen Pressedienst“ vorliegt. Im Vorjahr waren es den Angaben zufolge 121. (…) Die Zahl der Afghanen in Deutschland hat sich den Angaben zufolge seit 2011 von knapp 57.000 auf rund 257.000 vervierfacht. Fast 16.000 besitzen eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, gut 133.00 ein befristetes Bleiberecht. Deutschland schickt seit Ende 2016 abgelehnte Asylbewerber wieder nach Afghanistan zurück. Nach einer Verschlechterung der Sicherheitslage und einem Anschlag auf die deutsche Botschaft in Kabul wurden die Abschiebungen im Sommer 2017 auf Gefährder, Straftäter und sogenannte Identitätstäuscher beschränkt. Anfang Juni 2018 beriet das Bundeskabinett über den neuen Lagebericht des Auswärtigen Amts zu Afghanistan. Dieser schilderte zwar nach wie vor eine „volatile“ Sicherheitslage. Dennoch hob die Bundesregierung die Einschränkungen für Abschiebungen auf. Ohne Beschränkungen schiebt derzeit aber nur Bayern Afghanen ab…“ Meldung vom 10. April 2019 von und bei MiGAZIN externer Link
  • nächste Sammelabschiebung nach Afghanistan am 19.3.2019 aus Leipzig! 
    • Abschiebekrimi: Was von gestern bleibt. Unverhältnismäßiger Polizeieinsatz in Nürnberg | Jan Ali H. wurde kurzfristig vom Flug genommen | 21 Personen nach Afghanistan abgeschoben
      Gestern, Dienstag den 19. März 2019, fand die mittlerweile 22. Sammelabschiebung nach Afghanistan statt. Bundesweit wurden 21 Personen abgeschoben. 10 Personen kamen vermutlich aus Bayern. Der für den Flug vorgesehene Nürnberger Realschüler Jan Ali H. wurde vom Bayerischen Innenministerium kurz vor Abflug der Maschine vom Flieger genommen. Aktuell befindet er sich noch im Krankhaus auf der psychiatrischen Station. Der junge Afghane wurde am gestrigen Vormittag von einem massiven Großaufgebot von Polizei und Sondereinsatzkommando in Nürnberg festgenommen. Nachdem sich der dokumentiert depressive und suizidgefährdete junge Mann selbst verletzt hatte, wurde er in einer Nürnberger Klinik medizinisch versorgt und nach Leipzig gefahren. Eine Überprüfung des psychischen Zustands des jungen Mannes in einer Psychiatrie wurde unterlassen. „Die gestrigen Vorkommnisse in Nürnberg sind erschütternd. Schon wieder wurde in Nürnberg versucht, einen jungen Mann mit einem martialischen Polizeiaufgebot aus seinem Lebensumfeld zu reißen. Sein Gesundheitszustand muss den Behörden im Vorfeld bekannt gewesen sein. Die Abschiebung eines psychisch angeschlagenen Mannes mit solch einem massiven Einsatz durchzusetzen, ist absolut unverhältnismäßig und unverantwortlich,“ berichtet Johanna Böhm vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Weiter stellt sich für uns die Frage, weshalb die Nürnberger Klinik es unterlassen hat, H.‘s psychischen Zustand zu untersuchen.“ Die Bundespolizei am Flughafen Leipzig/Halle war vom Bayerischen Flüchtlingsrat über die Erkrankung des jungen Mannes informiert worden. Ebenso zahlreiche Politiker*innen, darunter Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth und der grüne Abgeordnete Uwe Kekeritz, die beim Bayerischen Innenministerium intervenierten. Auch zahlreiche Einzelpersonen sowie seine Schule hatten sich dafür eingesetzt, die Abschiebung zu stoppen. Abends versammelten sich in Nürnberg rund 700 Menschen, um gegen die Abschiebung von Jan Ali H. und anderer Afghanen zu protestieren. Die Appelle zeigten scheinbar Wirkung…“ Beitrag vom 20.03.2019 von und beim Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link
    • Abschiebung in Nürnberg eskaliert 
      Junger Flüchtling aus Afghanistan widersetzt sich der Abschiebung / Polizei, USK und SEK vor Ort – Einsatz ist beendet / Flüchtlingsrat: Wir befürchten Suizidversuch
      Heute Abend soll die nächste Sammelabschiebung nach Afghanistan starten, heute von Leipzig aus. Deshalb hat die Polizei begonnen, Flüchtlinge dafür einzusammeln und zum Flughafen zu bringen. Eine Abschiebung in Nürnberg ist bereits eskaliert. Jan Ali H., der mit seiner Familie beim Bayerischen Flüchtlingsrat schon seit Jahren in Beratung ist, widersetzt sich der Abschiebung. Die Polizei hat Beamt*innen des USK und des SEK dazu gezogen. Aus Solidarität haben sich einige Unterstützer*innen vor dem Haus versammelt, die Polizei hat diese eingekesselt. Jan Ali H. hat mit seiner Familie bereits 2015 an einer wochenlangen Dauerprotestaktion von Geflüchteten in Nürnberg teilgenommen. Sein Vater wurde von den Taliban umgebracht, er, seine schwer kranke Mutter, und seine beiden Geschwister sind gemeinsam nach Deutschland geflohen, wo sie schon seit 2010 leben – seit langem schon als geduldete Flüchtlinge. Jan Ali H. hat seinen Schulabschluss gemacht, derzeit besucht er die Abendrealschule und macht seinen Abschluss voraussichtlich im Juni 2019. Aufgrund der langjährigen Perspektivlosigkeit hat Jan Ali H. eine Depression entwickelt und ist suizidal. Auch in der Beratung hat er mehrfach geäußert, dass er sich umbringen wird, sollte die Polizei versuchen, ihn abzuschieben. Die Polizei hat ihren Einsatz nun beendet, Jan Ali H. scheint in eine Klinik gebracht zu werden
      …“ Meldung vom 19.03.2019 von und beim Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link, siehe dazu auch Meldung mit Bildern bei nordbayern.de externer Linkin Nürnberg findet am Abend eine Protestdemo statt! externer Link
    • Abschiebungen nach Afghanistan: „Bayern geht voran“. Bayern hält nach wie vor an rigider Praxis fest und will Afghanen trotz Arbeitsplatz und geplanter Eheschließung abschieben 
      Heute Abend, Dienstag, den 19. März, soll der mittlerweile 22. Abschiebeflug nach Afghanistan gehen. Nach wie vor hält Bayern an seiner strengen Gangart fest und schiebt gut integrierte und potentielle Arbeitnehmer ab. (…) „Es kann nicht sein, dass Bayern an Abschiebung auf Biegen und Brechen festhält. Trotz Drucks von Haupt- und Ehrenamtlichen, trotz des Fachkräftemangels in der Wirtschaft. Die bayerische Staatsregierung versetzt monatlich eine ganze Bevölkerungsgruppe in Angst und Schrecken, anstatt Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schaffen“, kritisiert David Förster vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Wir fordern Innenminister Herrmann auf, diese Abschiebungen zu unterlassen und endlich einen bayernweit einheitlichen, einfachen Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt im Sinne der Geflüchteten, der Ehrenamtlichen und der bayerischen Wirtschaft zu veranlassen. Das Zerreißen von festen Beziehungen und die Abschiebung von gut integrierten Menschen ist nicht christlich, nicht sozial und nicht vernünftig.““ Meldung vom 19.03.2019 von und beim Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link
    • Es gibt Hinweise, dass die nächste Abschiebung nach Afghanistan voraussichtlich Anfang nächster Woche stattfinden wird. Wir haben noch keinen genauen Termin, vermuten aber eine Sammelabschiebung am Montag, 18.03. oder Dienstag, 19.03.2019. Informationen über einen Startflughafen gibt es noch nicht. Wir raten allen ausreisepflichtigen Afghanen, dringend eine Beratungsstelle oder eine*n Rechtsanwält*in aufzusuchen.“ Erste Meldung beim Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link
  • 21. Sammelabschiebung nach Afghanistan vom Flughafen Frankfurt: Bayern will Familie trennen / Demonstration in München am 18.2. um 19 Uhr (Treffpunkt DGB Haus) / Achtung! Diese Mitteilung könnte künftig strafrechtliche Konsequenzen haben!
    Wiederholt will das bayerische Innenministerium Afghanen abschieben und das um jeden Preis. Die Sammelabschiebung ist für Montag, den 18.2.2019, vermutlich vom Flughafen Frankfurt aus geplant. Von den fünf dem Bayerischen Flüchtlingsrat bekannten Fällen ist nur eine Person Straftäter. Diese ist Christ und hat in Afghanistan einer heimlichen Kirche angehört. Bei der Asylanhörung hat er seine Glaubenszugehörigkeit nicht angegeben, aus Angst, der Dolmetscher würde dies gegen ihn verwenden. Bei einer Abschiebung nach Afghanistan droht ihm der Tod. Ein weiterer eklatanter Fall ist Parwiz S. Herr S ist seit Dezember Vater eines Kindes, er hat seit zwei Jahren eine Beziehung mit der deutschen Mutter. Die Vaterschaft ist anerkannt, das Sorgerecht konnte er nicht beantragen, weil er kurz vor dem Behördentermin von der Ausländerbehörde in Abschiebehaft genommen wurde. Eine Abschiebung würde die Familie auseinander reißen, Parwiz S. und seine Lebensgefährtin wollten zudem heiraten. „Wir appellieren an das bayerische Innenministerium, die geplante Abschiebung dieser Personen zu stoppen. Die Freien Wähler und der CSU Mittelstand gaben nun bekannt, die Abschiebungen nach Afghanistan auf Straftäter zu beschränken. Eine Forderung nach einem Ende der Abschiebungen muss aber für alle gelten. Der oben genannte Fall zeigt, dass ob Straftäter hin oder her, eine Abschiebung den Tod der Betroffenen bedeuten kann; hier wegen der Glaubenszugehörigkeit des jungen Mannes. Dieses Risiko nimmt das Innenministerium in Kauf“, sagt Agnes Andrae vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Wir setzen uns deshalb für einen generellen Abschiebstopp nach Afghanistan ein“.“ Meldung vom 15.02.2019 beim Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link, siehe auch:

    • Achtung! Diese Mitteilung könnte künftig strafrechtliche Konsequenzen haben!
      PRO ASYL kritisiert 21. Afghanistan-Abschiebung, die Vorschläge zur verschärften Durchsetzung von Abschiebungen und zeigt unterschiedliche Abschiebepraxis der Bundesländer mit interaktiver Karte
      In diesen Tagen herrscht wieder einmal Furcht in der afghanischen Community in Deutschland. Am Montag soll zum einundzwanzigsten Mal seit Beginn der Charterabschiebungen nach Afghanistan ein Flug in Richtung Kabul abheben – diesmal von Frankfurt am Main. PRO ASYL erneuert die Kritik an Abschiebungen nach Afghanistan, ein Land, in dem nach Einschätzungen des US Council on Foreign Relations , der International Crisis Group und ACLED (Armed Conflict Location & Event Data Project) der aktuell tödlichste Konflikt der Welt tobt. Abschiebungen in ein Land, in dem Millionen Menschen Hungersnöte drohen, die Zahl der Binnenvertriebenen weiter auf extrem hohem Niveau ist und 54,5% der Bevölkerung nach UN-Schätzungen unterhalb der Armutsgrenze leben, sind nicht zu verantworten. (…) PRO ASYL hat anlässlich der bevorstehenden Sammelabschiebung eine Übersichtskarte zur Abschiebungspraxis der Bundesländer externer Link veröffentlicht
      …“ Pressemitteilung vom 18.2.2019 von uns bei Pro Asyl externer Link
    • Bestens integriert, Ausbildungsplatz, abgeschoben nach Kabul? Brief einer ehrenamtlichen Flüchtlingshelferin
      Den nachfolgenden Brief schrieb Frau Stubenrauch am 8. Februar an Staatssekretär Eck. Bislang hat sie keine Antwort bekommen. Stattdessen erfuhr sie gestern Nachmittag, dass Herr S in Kempten festgenommen wurde. Er ist aller Wahrscheinlichkeit nach vorgesehen für die Abschiebung nach Afghanistan am kommenden Montag, 18.02.2019. Der Brief dokumentiert exemplarisch die ganze Last, die auf den Ehrenamtlichen liegt, und die ganze Absurdität bayerischer Abschiebepolitik, die bestens integrierte und dringend gesuchte Arbeitskräfte auf die Abschiebeliste setzt…“ Beitrag vom 16.02.2019 beim Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link
    • Warnung: Hinweise auf nächste Sammelabschiebung nach Afghanistan am Mo, 18.02.2019 
      Es gibt Hinweise, dass der nächste Abschiebeflug nach Afghanistan voraussichtlich am Mo, 18.Februar 2019, stattfinden wird. Informationen über den möglichen Startflughafen haber wir bisher nicht.“ Meldung beim Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link
  • Die 20. Afghanistanabschiebung und ihre Betroffenen: Künftiges Ehepaar getrennt | Klasse verliert ihren Mitschüler 
    Am 07.01.19 fand die erste Sammelabschiebung nach Afghanistan im neuen Jahr statt, es war die 20. Sammelabschiebung nach Afghanistan. Bundesweit wurden dabei 36 Personen nach Kabul abgeschoben – 23 davon kamen aus Bayern. Neben den Personen, über die wir im Vorfeld der Abschiebung bereits berichteten, sind dem Bayerischen Flüchtlingsrat noch weitere Fälle bekannt. Nach und nach treffen Informationen über abgeschobene Lebenspartner, Mitschüler und Bekannte bei uns ein. Diese Berichte machen fassungslos angesichts der Schicksale, die dahinter stecken…“ Meldung vom 18.01.2019 von und beim bayerischen Flüchtlingsrat externer Link
  • [7.1.2019] Nächster Abschiebeflug nach Kabul geplant 
    Trotz der weiter prekären Sicherheitslage in Afghanistan sollen Mitte nächster Woche erneut abgelehnte Asylbewerber aus Deutschland nach Kabul abgeschoben werden. Der Flug solle am kommenden Dienstag (8.1.) in Kabul eintreffen, bestätigte ein Mitarbeiter des afghanischen Flüchtlingsministeriums am Dienstag. (…) Erst an Heiligabend wurden in Kabul bei einem mehrstündigen Angriff auf mehrere Regierungsgebäude mindestens 43 Menschen getötet. Für Unruhe sorgten kürzlich auch US-Medienberichte, denenzufolge die USA rund die Hälfte ihrer in Afghanistan stationierten Truppen abziehen könnten…“ Agenturmeldung vom 1.1.2019 bei der Welt online externer Link

    • Trotz anhaltender Kämpfe: 36 Asylbewerber nach Afghanistan abgeschoben 
      Deutschland hat trotz fortdauernder Anschläge und bewaffneter Kämpfe Asylbewerber nach Afghanistan abgeschoben. Die insgesamt 36 abgelehnten Asylbewerber landeten am Dienstag in Kabul. (…) 23 der abgeschobenen Menschen hielten sich zuletzt in Bayern auf, darunter zwölf rechtskräftig verurteilte Straftäter. Neben Bayern beteiligten sich Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein an der Abschiebung. Das Flugzeug landete den Angaben zufolge am Dienstagmorgen in Kabul. (…) Unter den von München aus Abgeschobenen sei auch ein afghanischer Flüchtling gewesen, der zum Christentum konvertiert war, kritisierte der Bayerische Flüchtlingsrat und bezeichnete seine Ausweisung als „Todesurteil für den Betroffenen“. Die Flüchtlingshelfer halten Afghanistan für nicht sicher und weisen darauf hin, dass sich bewaffnete Konflikte dort zuspitzen…“ Beitrag vom 9.1.2019 beim Migazin externer Link
    • Erneut Sammelabschiebung nach Afghanistan: Bayern will am 7.1.19 wieder Kranke nach Kabul abschieben 
      Am 07.01.2019 startet nach Erkenntnissen des Bayerischen Flüchtlingsrats der nächste Sammelabschiebeflug von Deutschland nach Afghanistan. Laut Medienberichten bestätigt die afghanische Regierung die geplante Ankunft der Chartermaschine in Kabul am 08.01.2019. Unter den Abschiebekandidaten sind erneut körperlich und psychisch kranke Flüchtlinge aus Kabul, z.B. Herr S., ein Bauarbeiter aus Niederbayern. Er spricht Deutsch, arbeitete auf dem Bau, bis ihm ein Stahlträger auf die Hand stürzte. Seitdem ist Herr S. arbeitsunfähig, braucht Medikamente und bezieht Sozialleistungen. Nun will ihn die Zentrale Ausländerbehörde Deggendorf nach Kabul abschieben und hat ihn in Abschiebehaft nehmen lassen. Ebenfalls in Abschiebehaft sitzt Herr R. Er ist depressiv, traumatisiert, brach die Behandlung aber ebenso ab, wie den Besuch einer Berufsintegrationsklasse. Inzwischen volljährig, arbeitete Herr R. in einer Plattlinger Pizzeria, bis ihm vor rund drei Monaten die Arbeitserlaubnis entzogen wurde. Auch er soll sich aber nächster Woche in Kabul durchschlagen. Auch hier ist die Zentrale Ausländerbehörde Deggendorf die zuständige Behörde. Ein weiterer, dem Flüchtlingsrat bekannter Fall ist schon vor längerem vom Islam zum Christentum konvertiert. Der Bayerische Flüchtlingsrat kritisiert die Abschiebungspläne scharf…“ Pressemitteilung vom 06.01.2019 externer Link
    • [Passau] Nach Arbeitsunfall droht Salekhan Z. die Abschiebung 
      Am Montag, 7. Januar, ist ein erneuter Abschiebeflug nach Afghanistan geplant. Nach PNP-Informationen soll u.a. Salekhan Z. in dem Flieger nach Kabul sitzen. Der Mittdreißiger hat sich bei seiner Arbeit auf dem Bau in Passau die Hand zerquetscht, ist seither krank und arbeitsunfähig, wie der Bayerische Flüchtlingsrat anprangert. Diese Woche ist Salekhan Z. in seiner Passauer Unterbringung festgenommen worden, derzeit sitzt er in Eichstätt in Abschiebehaft. Der Flüchtlingsrat kritisiert in seiner Pressemitteilung: „Es hat den Anschein, als würden verstärkt Personen für die Abschiebung in den Blick genommen, die es aus verschiedenen Gründen nicht schaffen, in eine qualifizierte Beschäftigung zu kommen.“…“ Beitrag vom 04.01.2019 in der Passauer Neuen Presse externer Link
    • Kundgebung vor dem Dreikönigstreffen der CSU am 06.01. in München 
      Anlässlich der Situation auf dem Mittelmeer sowie der nächsten Afghanistanabschiebung am 7.1. gibt es eine Kundgebung vor dem Dreikönigstreffen der CSU am 06.01., ab 10.00 am Richard-Strauss-Brunnen in München
  • ACHTUNG: Erneute Sammelabschiebung nach Afghanistan am Dienstag, 4.12.2018 ab Frankfurt 
    Es gibt Hinweise, dass der nächste Abschiebeflug nach Afghanistan voraussichtlich am Dienstag, den 4.12.2018, stattfinden wird. Weitere Infos beim Flüchtlingsrat Bayern externer Link

    • Abschiebung nach Afghanistan – Junger Mann wird in diesem Moment aus Leben gerissen. SFR e.V. fordert Sächsisches Staatsministerium des Inneren auf, Abschiebung abzubrechen 
      „„Für uns ist es nicht verständlich, warum ein junger Mann, der voll integriert ist, nun so plötzlich abgeschoben werden soll. Vor allem, da er sich nach seiner Eingewöhnungszeit und dem Erlernen der deutschen Sprache, für die Ausbildung bei uns zum Fachmann der Systemgastronomie interessierte.“ Der Einstieg in diese Ausbildung wäre für ihn auch bei uns kurzfristig möglich gewesen.„ Drei Sätze von Helmut Brunhuber, die eine ganze Zukunft für Hern M. umreißen. Brunhuber ist Geschäftsführer der Food Star GmbH, die Burger King Filialen im Raum Chemnitz betreibt. Herr M. arbeitet in Vollzeit in mehreren der Filialen. Nur, zu diesem Zeitpunkt wird er abgeschoben. Für heute, den 04. Dezember, ist wieder eine Sammelabschiebung nach Afghanistan terminiert. (…)„Das Sächsische Staatsministerium des Inneren muss die Abschiebung abbrechen! Wir fordern auch die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping auf, sich gegenüber ihrem Kabinettskollegen für Herrn M. einzusetzen. Abschiebungen wie diese untergraben auch ihre politische Arbeit!“…“ Pressemitteilung vom 04.12.2018 von und bei Sächsischer Flüchtlingsrat externer Link und deren Protestvorlage externer Link
    • Abschiebeflug Nr. 19 nach Kabul heute ab Frankfurt. PRO ASYL: Die Risiken für die Abgeschobenen werden ständig größer – Demonstration gegen Abschiebung am Flughafen um 18:30 Uhr geplant 
      Am heutigen Dienstag wird zum neunzehnten Mal seit Beginn der Charterabschiebungen nach Afghanistan abgeschoben. Insgesamt wurden bei den bisherigen Flügen 425 Personen abgeschoben – in eine Sicherheitssituation hinein, die sich kontinuierlich verschlechtert. Heute wird der Charterflug in Frankfurt starten. PRO ASYL kritisiert die Weiterführung der Abschiebungen nach Afghanistan als unverantwortlich und den Ernst der Lage verkennend. (…) Insbesondere Bayern wird vermutlich weiter eine härtere Linie fahren (und einige Länder mitziehen.) Dort sind auch in den letzten Wochen wieder Fälle bekannt geworden, in denen jungen Flüchtlingen die Ausbildungsduldung nicht erteilt wurde oder Ausbildungen auf Behördenanordnung abgebrochen werden mussten und die Betroffenen sich davor fürchten, statt ausgebildet abgeschoben zu werden. Die 3+2-Regelung (Ausbildungsduldung) wird in manchen Regionen geradezu sabotiert…“ Pressemitteilung vom 04.12.2018 von und bei Pro Asyl externer Link
    • Demos gegen die Abschiebung am 4. Dezember am Flughafen Frankfurt und in Nürnberg  
      • Stoppt die Abschiebung nach Afghanistan! Demo am 4. Dezember 2018 ab 18:30 am Flughafen Frankfurt
      • No Deportation Nowhere! Demo am 04.12. um 19:00 Uhr am HBF Nürnberg, siehe Aufruf bei redside externer Link
  • Abschiebung trotz Verzweiflung und Krankheit – Unter den Verhafteten für die für heute geplante Abschiebung nach Afghanistan sind viele Fälle, die suizidgefährdet und krank sind 
    „R.Mohammadi flüchtete als 11jähriger aus Afghanistan und kam 2015 nach Deutschland. Bis kurz nach seiner Volljährigkeit lebte er in einer Wohngruppe für unbegleitete Minderjährige in Kissingen. Die traumatischen Erlebnisse seiner Flucht und der Verlust seiner Familie haben ihn hier nie losgelassen. Trotz massiver psychischer Belastung ging er zur Schule und absolvierte erfolgreich mehrere Praktika. 2017 wurde sein Asylantrag abgelehnt, eine Klage blieb erfolglos. Wegen des enormen Drucks der drohenden Abschiebung und der zeitgleichen Entlassung aus der Jugendwohngruppe, brach er im Mai 2017 zusammen. Er wurde nach einem Selbstmordversuch in das BKH Augsburg eingeliefert. Trotzdem bemühte er sich intensiv weiter voranzukommen. R.Mohammadi war gerade dabei, sich in Augsburg bei „Nordsee“ um einen Arbeitsplatz zu bemühen. (…) Trotz seiner traumatischen Erlebnisse hat er versucht, nicht aufzugeben, sogar nach seinem verzweifelten Selbstmordversuch“, so Frau S, seine ehemalige Betreuerin aus der Wohngruppe von Prisma e.V. Auch andere Afghanen, die jetzt gesucht worden sind, wie Hafizullah K aus dem Dachauer Land oder Karim aus Freising, drückt die Angst vor der Abschiebung nieder, sie können nur noch mit Psychopharmaka ihre Angst niederringen. Dass nun die Polizei nach ihnen sucht, kann sie in erneute Suizidversuche treiben. Ein weiterer junger Afghane ist heute im Großraum München festgenommen worden. Er hat in Afghanistan vier Jahre für die US Armee gearbeitet, ein Bruder von ihm ist deswegen von den Taliban ermordet worden. Auch er wird von den Taliban gesucht. Erst vor vier Wochen war er wegen akuter Suizidgefahr stationär in die Psychiatrie aufgenommen worden. Mohamad S, wurde heute früh in Vilsbiburg verhaftet. Er ist Schüler in der Berufsintegrationsklasse, hatte schon erfolgreich in Praktikum in einem Hotel absolviert. Für den 27.11.2018 ist eine Operation seiner Ohren anberaumt, ohne die, so die Auskunft der Uniklinik Regensburg, ihm bald völlige Taubheit droht…“ Meldung des Bayerischen Flüchtlingsrats vom 13. November 2018 externer Link, siehe auch:

    • Sachsen: Protest gegen Abschiebung nach Afghanistan
      Für den Dienstagabend war ein erneuter Abschiebeflug vom Airport Leipzig/Halle nach Afghanistan geplant. Linken-Politiker und Menschenrechtler protestierten. Den sächsischen Behörden warfen sie übertriebene Härte bei Abschiebungen vor. (…) Zusammen mit den Flüchtlingsräten Sachsens und Sachsen-Anhalts forderte „Protest LEJ“ zudem unabhängige Abschiebe-Beobachter an dem Leipziger Airport. Dies sei nötig, da die Abschiebepraxis der sächsischen Landesregierung in den vergangenen Monaten immer rigider geworden sei, sagte Mark Gärtner vom sächsischen Flüchtlingsrat. Zuletzt seien auch Kranke und Menschen mit Behinderung abgeschoben worden…“ Bericht vom 14. November 2018 beim Migazin externer Link
  • Vorraussichtliche nächste Abschiebung nach Afghanistan am 13.11.2018 ab Leipzig/Halle 
    Es gibt Hinweise, dass der nächste Abschiebeflug nach Afghanistan voraussichtlich am Dienstag, den 13.11.2018, stattfinden wird. Nach unseren Informationen gehen wir davon aus, dass der nächste Flug vom Flughafen Leipzig/Halle starten wird.“ Erste Warnung von und beim Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link und:

    • Keine Abschiebung! Nirgendwohin! 12.11., 19:00 Uhr Hauptbahnhof Nürnberg 
      Am 13.11. plant der deutsche Staat die nächste Sammelabschiebung nach Afghanistan. Das nehmen wir zum Anlass, gemeinsam mit dem offenen internationalistischen Treffen „come fight stay – together“ und allen anderen solidarischen Menschen und Strukturen gegen alle Abschiebungen auf die Straße zu gehen!  Zum mittlerweile 18. mal sollen Menschen aus der Sicherheit in eine Zukunft ohne jede Hoffnung nach Afghanistan abgeschoben werden. Mittlerweile ist Afghanistan längst nicht mehr das einzige Ziel solcher „Charterflüge“ Nach Nigeria und Osteuropa sind bereits solche Flüge gegangen, nach Italien hatte Bayern kürzlich geplant Charterflüge einzuführen und die Liste, für nächste Ziele ist lang: Äthiopien, Eritrea, Ghana, Armenien…“ Aufruf von und bei organisierte autonomie Nürnberg externer Link
    • Egal wer, egal wohin – Gegen jede Abschiebung: Demonstration am 13. November 18 Uhr München Odeonsplatz 
      „Am Dienstag, 13.11. führt die Bundesregierung bereits den 17. Abschiebflug nach Afghanistan durch – ein Land in dem seit vielen Jahren Krieg herrscht. Es wird zu erwarten sein, dass Bayern wieder ehrgeizig daran mitwirkt, Menschen, egal ob in Ausbildung oder in welcher Situation auch immer, aus dem Leben zu reißen und zum Abschiebeflug zu bringen. Der Umgang mit dem Thema Afghanistan ist sinnbildlich für die rassistische Abschiebe- und Ausgrenzungspolitik der reaktionären Parteien. (…) Deswegen wenden wir uns nicht nur exemplarisch gegen Abschiebungen nach Afghanistan, sondern gegen alle Abschiebungen – egal wohin. Bewegungsfreiheit ist ein essenzielles Menschenrecht, das aber aktuell nur einem kleinen Teil der Menschheit ermöglicht wird. Wir wenden uns gegen eine Politik der Ausgrenzung, gegen Isolation, gegen AnKER-Zentren, gegen die Kriminalisierung von Refugee-Protesten und gegen die Festung Europa. Wir stehen ein für eine solidarische und vielfältige Gesellschaft, an der jede*r teilhaben kann. Gemeinsam wollen wir am Dienstagabend durch die Münchner Innenstadt ziehen und unsere Wut über die rassistische Politik und über die anhaltenden Abschiebungen nach Afghanistan, genauso wie unsere Forderung nach Bewegungsfreiheit und gleichberechtigter Teilnahme an der Gesellschaft auf die Straße tragen. Keine Abschiebung nach Afghanistan! Keine Abschiebung nirgendwo!“ Aufruf der Karawane München vom 9. November 2018 externer Link
  • Weiterer schwerer Anschlag: Abschiebungen nach Afghanistan zunehmend in der Kritik 
    „Zehn Kandidaten sind bereits bei Anschlägen gestorben, am Donnerstag erschossen die Taliban weitere Politiker und einen mächtigen Polizeichef. (…) Kurz vor der Parlamentswahl am Samstag sendet der Anschlag ein fatales Signal aus. Die Taliban haben gedroht, die Abstimmung zu stören und Wähler, Wahlhelfer, Polizei und andere Sicherheitskräfte umzubringen. Bereits zehn Kandidaten für die Wahl sind in den vergangenen Wochen getötet worden. Misereor zufolge ist mit weiterer Gewalt zu rechnen. Abschiebungen an den Hindukusch müssten daher ausgesetzt werden. „Die Sicherheitslage und die Armutssituation in Afghanistan sind seit Jahren katastrophal und verschlimmern sich täglich“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Hilfswerks, Pirmin Spiegel, in Aachen. In Deutschland habe es trotzdem noch Anfang Oktober einen Abschiebeflug von Niedersachsen nach Afghanistan gegeben, kritisierte er. Aktuell ist Bayern das einzige Bundesland, das grundsätzlich alle ausreisepflichtigen Afghanen abschiebt. Die überwiegende Mehrheit der Bundesländer dagegen hält an Einschränkungen für Abschiebungen nach Afghanistan fest und fliegt nur oder vorrangig Gefährder oder Straftäter nach Kabul. Spiegel forderte die Bundesregierung auf, verstärkt auf Integration zu setzen, statt Flüchtlinge zurückzuschicken…“ Beitrag vom 19. Oktober von und bei MiGAZIN externer Link
  • Sammelabschiebung nach Afghanistan voraussichtlich am 2.10.2018 vom Flughafen München 
    Es gab bereits einige Hinweise auf die nächste Sammelabschiebung nach Afghanistan in der ersten Oktoberwoche, speziell Di, 02.10.18 sowie Do, 04.10.18. Wir gehen nun davon aus dass der nächste Sammelcharter voraussichtlich am Dienstag, 02. Oktober 2018, vom Flughafen München gehen wird. Sollte sich hier noch etwas ändern, teilen wir das selbstverständlich über die bekannten Kanäle mit.“ Meldung vom und beim Flüchtlingsrat Bayern externer Link
  • Erste Details zu Afghanistan-Abschiebung Nr 16 – erste Gegendemonstration aus dem „rechtsextremen“ Spektrum zur „Nachtdemo“ am Odeonsplatz/München 
    Kurz nach dem fast pünktlichen, für 22 Uhr avisierten Start der 16. Deutschen Sammelabschiebung vom Flughafen München berichtete der Bayerische Rundfunk, dass „etwas mehr als ein Dutzend“ abgelehnte afghanische Asylbewerber auf dem Flug gewesen sein. „Die meisten davon“ sollen in Bayern gelebt haben. (…) Der Sprecher des afghanischen Flüchtlingsministeriums Hafiz Ahmad Miakhel bestätigte inzwischen auf Twitter die Ankunft von 17 Afghanen. Damit erhöht sich die Gesamtzahl der seit Dezember 2016 aus Deutschland abgeschobenen Afghanen auf 366. 211 waren es bisher im Jahr 2018. (…) Die im Vergleich zum Abschiebeflug Nr 15 im August und davor Flug Nr. 14 mit 69 Abgeschobenen wieder deutliche niedrigere Zahl von „Passagieren“ könnte mit dem jüngsten Bericht des UNHCR zusammenhängen, das von „generalisierte Gewalt“ am Ankunftsort Kabul berichtet hatte. (…) Wieder kam es zu Protesten gegen die Abschiebung in Form einer „Nachtdemo“ am Odeonsplatz, zu der u.a. der Bayerische Flüchtlingsrat aufgerufen hatte – und offenbar erstmals zu einer Gegendemonstration, an der sich „eine Handvoll Personen aus dem rechten Spektrum“ beteiligt hätten, wie es im bereits zitierten BR-Bericht hieß. Besser hätte es wohl aus dem „rechtsextremen“ Spektrum heißen müssen, denn „laut Polizei wurde eine dieser Personen wegen Zeigen des Hitlergrußes vorläufig festgenommen.“…“ Aktualisierter Beitrag vom 12.9.2018 von und bei Thomas Ruttig externer Link
  • Hinweise auf nächsten Abschiebetermin nach Afghanistan am Di, 11. September 2018 
    Spiegel Online externer Link und die Welt externer Link berichteten die Tage von einem nächsten Sammelabschiebungtermin nach Afghanistan. Wir können diesen Termin soweit bestätigen. Die nächste bundesweite Abschiebung nach Afghanistan soll am Di, 11. September 2018 stattfinden. Voraussichtlich soll der Flug wieder vom Flughafen München gehen…“ Warnung von und beim Bayerischen Flüchtlingsrat
  • Sammelabschiebung nach Afghanistan: Unter den Betroffenen waren mehrere schwer kranke Personen. Eine Person wurde vier Tage nach Bauchoperation abgeschoben 
    Bei der gestrigen Sammelabschiebung nach Afghanistan wurden 46 Personen von München aus nach Kabul abgeschoben. Der Flieger hob um kurz vor Mitternacht ab und 25 der 46 Personen kamen aus Bayern. In seiner heutigen Pressemitteilung betonte das Bayerische Innenministerium, dass nach rechtskräftiger Ablehnung regelmäßig auch keine individuellen Gründe vorlägen, die einer Abschiebung entgegenstehen. Weiter sagt Innenminister Herrmann: „Zum Rechtsstaat gehört auch, dass die Umstände des Einzelfalls nicht aus dem Blick geraten dürfen.“ Dass dies lediglich ein heuchlerisches Lippenbekenntnis bleibt und individuelle Gründe sehr wohl vorhanden waren ohne dass sie Geltung fanden, zeigt sich in einem besonders drastischen Fall. Ein junger Mann aus Niederbayern mit schwerer Depression und posttraumatischer Belastungsstörung wurde gestern mit dem Sammelabschiebeflieger nach Kabul abgeschoben. Neben seinen schwerwiegenden psychischen Erkrankungen kommt hinzu, dass bei ihm erst vergangenen Samstag eine Operation am Bauch vorgenommen werden musste. Entsprechend ist auch noch Nahtmaterial in der Wunde vorhanden, das auf Empfehlung der behandelnden Klinik nach zehn Tagen nach der Operation entfernt werden solle. Trotz alledem wurde er als reisefähig erklärt und befindet sich nun mit den 45 anderen Personen in Kabul. Hier solle er sich laut Verwaltungsgericht nun selbst um die Wundversorgung kümmern. Aus Brandenburg wurden zudem zwei Fälle von Personen bekannt, die suizidal sind (siehe Pressemitteilung vom Flüchtlingsrat Brandenburg vom 15.8.2018 externer Link)...“ Pressemitteilung von und bei Flüchtlingsrat Bayern vom 15.8.2018 externer Link
  • Kabul: Weiterer Abschiebeflug mit 46 Menschen an Bord in Afghanistan eingetroffen 
    Mit 46 Menschen an Bord ist am Mittwochmorgen ein weiterer Abschiebeflug aus Deutschland in der afghanischen Hauptstadt Kabul gelandet. Die 15. Sammelabschiebung seit Ende 2016 stieß auf heftige Kritik. (…) Gegen den jüngsten Abschiebeflug aus München protestierten mehrere hundert Menschen in der bayerischen Landeshauptstadt. Der Flüchtlingsrat sprach von rund 700 Demonstranten, die Polizei von etwa 600. Der bayerische Flüchtlingsrat kritisierte, dass unter den Abgeschobenen auch gut integrierte Männer seien, die sich hier bereits eine Perspektive aufgebaut hätten. Zudem missachte die Bundesregierung mit dem Flug die neuesten Erkenntnisse des Auswärtigen Amtes über die „volatile“ Sicherheitslage in Afghanistan. Die Abschiebungen dorthin seien „Symbolpolitik, um Deutschland als harten Abschiebestaat zu präsentieren und die rechten Wähler*innen zu umwerben„…“ Meldung vom 15. August 2018 beim MDR externer Link
  • Flüge nach Afghanistan: Bayern schiebt ab, wer greifbar ist [weil integriert] – Die Folge: Viele Migranten tauchen unter 
    „Abschiebungen nach Afghanistan – das ist gerade für die CSU ein wichtiges Thema. Längst geht Bayern nicht mehr vor allem gegen Straftäter und Gefährder vor. Die Folge: Viele Migranten tauchen unter. (…) Bis Anfang Juni schob Deutschland wegen der kritischen Sicherheitslage in Afghanistan nur Straftäter ab, sogenannte Gefährder, sowie Menschen, die sich ihrer Identitätsfeststellung verweigerten. Auf Grundlage eines neuen Lageberichts des Auswärtigen Amts entschied die Bundesregierung aber, diese Beschränkungen aufzuheben. Während sich die meisten Bundesländer an die alte Regelung halten und vorwiegend Straftäter abschieben, geht Bayern hier einen Sonderweg. Nur fünf der 51 aus Bayern Abgeschobenen auf dem letzten Flug waren Straftäter. (…) Auf die Frage, wie sich die konkrete Passagierliste zusammensetze, antwortet das Bundesinnenministerium, es würden letzten Endes diejenigen abgeschoben, die auffindbar sind: „Die endgültige Passagierliste hängt im Wesentlichen davon ab, welche von den zuvor aufgemeldeten ausreisepflichtigen afghanischen Staatsangehörigen von den Ländern am Tag der konkreten Maßnahme auch zugeführt werden.“ Und „zugeführt werden“ können eben vor allem diejenigen, die sich vorbildlich verhalten, die einen geregelten Tagesablauf haben, die in die Schule oder zur Arbeit zu gehen…“ Beitrag von Anna Tillack und Lisa Wreschniok vom 14. August 2018 bei tagesschau.de externer Link
  • Die große Angst: Junge Afghanen fürchten Abschiebung aus Deutschland 
    Seitdem das bayerische Innenministerium verkündet hat, dass abgelehnte Asylbewerber aus Afghanistan ohne Ausnahme abgeschoben werden sollen, wächst die Angst, dass gut integrierte Menschen von heute auf morgen das Land verlassen müssen. (…)Unterstützer und Freunde stünden fassungslos vor der bayerischen Abschiebungslinie, sagt die ehrenamtliche Helferin Milena Eichhorn, Pädagogikstudentin aus Bamberg. „Da passieren zurzeit Geschichten, die sind so krass und nicht nachvollziehbar.“ Es könne doch nicht sein, dass Menschen, „die hier wunderbar integriert sind“, abgeschoben werden und in Afghanistan in Gefahr sind, sagt die 22-Jährige. Die Aufregung und Furcht sei auch bei denen groß, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, berichtet Sozialarbeiter Riccardo Schreck, der ebenfalls ehrenamtlich in der Asylarbeit aktiv ist. Er hat drei afghanische Freunde, die in den vergangenen Tagen untergetaucht sind, sagt er. Einen von ihnen vermutet er in Frankreich, denn das Nachbarland schiebt wegen der Gefahrenlage in Afghanistan dorthin nicht mehr ab. Er wünscht sich, „dass die tatsächliche Gefährdung“ für die Rückkehrer auch in Deutschland zur Kenntnis genommen wird…“ Artikel von Jutta Olschewski vom 15. August 2018 beim Migazin externer Link
  • Endlich Worte in Taten umsetzen. Erneute Sammelabschiebung nach Afghanistan am kommenden Dienstag, den 14. August 2018 vom Flughafen München / Demonstration in München am 14.8. um 20:30 Uhr, Auftakt: Odeonsplatz 
    Bei der Eröffnung des Landesamtes für Asyl und Rückführungen am 27. Juli 2018 hatte Ministerpräsident Markus Söder Verbesserungen beim Zugang zu Arbeit und Ausbildung für Flüchtlinge versprochen: Der Freistaat Bayern werde in Zukunft „deutlich offener sein und alle Ermessensspielräume nutzen“. Der nordrhein-westfälische CDU-Bundestagsabgeordnete Uwe Schummer hat am 3. August 2018 einen Abschiebestopp für Pflegefachkräfte gefordert. Eine Reihe von Ministerpräsidenten wie auch der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaft in Köln forderten, wer eine Ausbildung in Aussicht habe, dürfe nicht auf eine Abschiebeliste. Diese Kurswende beim Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt ist absolut begrüßenswert, wenn sie nicht ein Lippenbekenntnis bleibt. Bei der bevorstehenden Abschiebung nach Afghanistan wird sich zeigen, ob die bayerische Staatsregierung auch hält, was sie verspricht. Am kommenden Dienstag, den 14. August 2018 soll der mittlerweile 15. Sammelabschiebeflieger nach Afghanistan starten, diesmal wieder vom Flughafen München. Darunter sind dem Bayerischen Flüchtlingsrat wieder Fälle von Betroffenen bekannt, die sich bereits in Ausbildung oder Schule befanden. So hat einer der Kandidaten für den Abschiebeflug nur noch ein Jahr Berufsschule vor sich. Ein anderer hatte schon zwei Jahre eine Ausbildung absolviert. Der Arbeitgeber, eine Kulmbacher Firma für Sanitärtechnik, würde den jungen Afghanen sofort wieder beschäftigen. Beide sollen nun am Dienstag abgeschoben werden…“ Pressemitteilung vom 10.08.2018 vom und beim Flüchtlingsrat Bayern externer Link, siehe auch Infos zu deren Banneraktion externer Link
  • Einschränkungen: Länder schieben nur bestimmte Gruppen nach Afghanistan ab / Künftig soll jeden Monat ein Rückführungsflug nach Kabul durchgeführt werden 
    Anfang Juni hat die Bundesregierung die Einschränkungen für Abschiebungen nach Afghanistan aufgehoben. Seitdem kann theoretisch jeder abgelehnte Asylbewerber zurückgeschickt werden. In der Praxis macht aber nur Bayern davon Gebrauch. Die überwiegende Mehrheit der Bundesländer hält an den Einschränkungen für Abschiebungen nach Afghanistan fest. Wie eine Umfrage des „Evangelischen Pressedienstes“ unter den Innenministerien der Länder ergab, werden weiterhin nur oder vorrangig Gefährder oder Straftäter abgeschoben. Nur Bayern gibt an, grundsätzlich alle ausreisepflichtigen Afghanen abzuschieben. Die Bundesregierung hatte die Einschränkungen eigentlich Anfang Juni aufgehoben. Abschiebungen fallen aber in die Zuständigkeit der Länder. Dort wird über die einzelnen Fälle entschieden. Das Bundesinnenministerium kündigte am Sonntag an, die Anzahl der Rückführungen deutlich erhöhen zu wollen. (…) In diesem Jahr gab es nach Angaben des Bundesinnenministeriums bislang sechs Sammelabschiebungen mit insgesamt 148 Afghanen. 226 Afghanen reisten darüber hinaus im ersten Halbjahr im Zuge einer geförderten Rückkehr aus. Insgesamt wurden bis Ende Juni laut vorläufigen Zahlen des Innenministeriums mehr als 12.000 Menschen aus Deutschland abgeschoben, knapp 9.000 sind von allein ausgereist. Abschiebungen nach Afghanistan finden aber nicht nur im Rahmen gecharterter Flüge statt. Berlin beteiligte sich etwa nur mit einer Abschiebung an einem Sammelflug. Bis Ende Mai wurden insgesamt nach Angaben der Innenverwaltung aber 28 Menschen aus der Hauptstadt nach Afghanistan abgeschoben. (…) Künftig soll jeden Monat ein Rückführungsflug nach Kabul durchgeführt werden…“ Beitrag vom 7. August 2018 beim Migazin externer Link
  • Warnung: Hinweise auf bundesweiten Abschiebetermin nach Afghanistan am Di, 14. August 2018 ab München 
    Wir haben Hinweise darauf, dass die nächste Abschiebung nach Afghanistan in der 33. Kalenderwoche, vermutlich am 14.08. geplant ist. In Bayern sitzt bereits mindestens eine Person in Abschiebehaft, eine Person wurde heute zu verhaften versucht. Wir vermuten weiter, dass es bei der bayernlastigen Verteilung der Kandidaten wieder zu einer Abschiebung vom Flughafen München aus kommen könnte. Wir bitten alle, diese Information weiterzugeben und Betroffene nach Möglichkeit zu warnen. In Bayern, aber auch in Sachsen und vermutlich Mecklenburg-Vorpommern gilt eine Einschränkung auf Straftäter, Gefährder, Mitwirkungsverweigerer nicht. Hier sind grundsätzlich alle ausreisepflichtigen Männer mögliche Betroffene. Da vermutlich wie bei den bisherigen Flügen versucht werden wird, einen Teil der Betroffenen vorab in Abschiebehaft zu nehmen, sollte man möglicherweise Betroffene auch ab jetzt zu erhöhter Vorsicht ermahnen. Gerade in Bayern traf es beim letzten Flug insbesondere auch gut integrierte Afghanen, die sich vielleicht in Sicherheit wiegen, weil sie eine Arbeit haben, eine Ausbildung, eine Wohnung, oder weil ihr Fall in der Härtefallkommission liegt. All dies wurde bei der letzten Abschiebung in Bayern nicht berücksichtigt, und stellt deshalb keinen Schutz dar.“ Meldung vom bayerischen Flüchtlingsrat vom 2 August bei Fratzebuch, siehe für Weiteres die Homepage des bayerischen Flüchtlingsrats externer Link
  • Zivilcourage: Elin Ersson verhinderte Abschiebungsflug nach Afghanistan 
    Ganz viel Liebe für diese wunderbare Frau, die einen Flug von Göteborg nach Afghanistan verhindert, da sich in der Maschine geflüchtete Menschen befanden, die nach Afghanistan abgeschoben werden sollen. Einem dieser Menschen soll in Afghanistan der Tod drohen. Durch die Tatsache, dass sie sich nicht auf ihren Sitz setzte, musste der Pilot den Flug (vorerst) abbrechen. Elin Ersson, so der Name der Frau, streamte unter Tränen die Situation live. Hier der herzergreifende Mitschnitt“ siehe das Video seit dem 24. Juli 2018 bei den Blog-Rebellen externer Link und endlich nicht mehr nur bei Fratzebuch. Zu den Hintergründen und Folgen siehe die tageschau-Meldung externer Link
  • Afghane rechtswidrig abgeschoben 
    „Am Morgen des 3. Juli wurde Nasibullah S. von Polizisten aus seiner Unterkunft in Neubrandenburg geholt, zum Flughafen München und von dort nach Kabul gebracht. Er ist einer der 69 Menschen, die an diesem Tag nach Afghanistan abgeschoben wurden. Und im Fall von Nasibullah S. war diese Aktion offenbar unrechtmäßig. Denn er befand sich nach Recherchen des NDR noch im Asylverfahren. Das bestätigte das Verwaltungsgericht Greifswald auf Nachfrage. (…) Eine Woche nach der Abschiebung hätte der 20-Jährige vor Gericht angehört werden sollen, weil er gegen die Ablehnung seines Asylantrages geklagt hatte. „Wegen des laufenden Asylklageverfahrens hätte keine Abschiebung erfolgen dürfen“, teilte ein Gerichtssprecher mit. „Verfassungsrechtlich muss man hier von einem Verstoß sprechen“, sagt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag. Denn jeder Asylbewerber habe Anspruch auf Schutz, solange das Verfahren nicht wirklich geklärt sei. „Von daher ist es im Grunde genommen ein Skandal, dass hier einfach über die Gerichte hinweg abgeschoben wird“, so Jelpke. Die Anwältin des Mannes, die Stralsunder SPD-Bundestagsabgeordnete Sonja Steffen, hat nach eigenen Angaben bereits beantragt, dass die Behörden S. zurück nach Deutschland holen, damit er sein Verfahren beenden kann… „ Meldung von von Gabor Halasz, Sebastian Pittelkow, Hannes Stepputat vom 17. Juli 2018 bei NDR online externer Link
  • Abgeschobener Afghane begeht in Kabul Suizid 
    Ein aus Deutschland abgeschobener Flüchtling hat sich in Afghanistan selbst getötet. Er gehörte zu den 69 Abgeschobenen, über die Innenminister Seehofer gesprochen hatte. Ein vor einer Woche aus Deutschland abgeschobener afghanischer Asylbewerber hat sich nach seiner Rückkehr erhängt. Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) fand man ihn tot in einer Unterkunft der Organisation in Kabul. Der Mann aus der nordafghanischen Provinz Balkh war demnach 23 Jahre alt und hatte acht Jahre lang in Deutschland gelebt. Der Mann sei im Spinsar-Hotel gefunden worden, hieß es. Dort gewährt die IOM rückkehrenden Flüchtlingen, die nicht wissen, wo sie unterkommen sollen, für einige Tage Unterkunft. (…) Ein vor einer Woche aus Deutschland abgeschobener afghanischer Asylbewerber hat sich nach seiner Rückkehr erhängt. Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) fand man ihn tot in einer Unterkunft der Organisation in Kabul. Der Mann aus der nordafghanischen Provinz Balkh war demnach 23 Jahre alt und hatte acht Jahre lang in Deutschland gelebt. Der Mann sei im Spinsar-Hotel gefunden worden, hieß es. Dort gewährt die IOM rückkehrenden Flüchtlingen, die nicht wissen, wo sie unterkommen sollen, für einige Tage Unterkunft…“ Agenturmeldung vom 11. Juli 2018 bei der Zeit online externer Link
  • Keine Schlupflöcher für Menschenrechtsverletzungen! Pressemitteilung des Berliner Bündnis gegen Abschiebungen nach Afghanistan 
    Unbehelligt von der Öffentlichkeit schiebt die rot-rot-grüne Berliner Regierung am 3. Juli einen Mann nach Afghanistan ab und beteiligt sich so erstmals an einer Sammelabschiebung nach Afghanistan. Die Unmenschlichkeit und politische Verantwortungslosigkeit einer jeden Abschiebung nach Afghanistan lässt sich jedoch weder durch eine Haftstrafe, noch als eine Einzelentscheidung rechtfertigen oder schönreden. (…) Selbst  wenn – wie von Innensenator Geisel bestätigt – die Berliner Linie beibehalten wird, trägt diese Abschiebung nach Afghanistan doch dazu bei, diese aufzulösen und setzt die Vorstellung um, dass das Leben von afghanischen Menschen es nicht wert ist geschützt zu werden. Angesichts der weiterhin praktizierten Dublin-Abschiebungen in EU-Länder, wo Menschen eine Abschiebung nach Afghanistan droht, ist ohnehin fraglich, ob von einer Berliner Linie die Rede sein kann. (…) 12.000 Berliner*innen haben am Samstag auf der Straße klar gemacht, dass sie die unmenschliche und mörderische Migrationspolitik, die von rechten Kräften in Deutschland und der EU gefordert und Schritt für Schritt durchgesetzt wird, nicht hinnehmen und dass jedes Menschenleben zählt. Die Berliner*innen möchten keine weiteren durch die Politik und die Regierungsparteien zu verantwortenden Toten, weder durch Verhinderung von Seenotrettung im Mittelmeer, noch durch zwangsweise Abschiebung in den Krieg! Gestern zeigten sich erneut viele Berliner*innen bei der Demonstration “Kein Schlussstrich” solidarisch mit den Familien, Betroffenen und Hinterbliebenen von rassistischen Morden…“ Pressemitteilung des Berliner Bündnis gegen Abschiebungen nach Afghanistan vom 12.7.2018 externer Link
  • Air Bavaristan: Bayern kennt bei Abschiebung keine Grenzen. Bayerischer Flüchtlingsrat: Hunderte Afghanen flüchten aus Bayern. Die CSU produziert selbst Sekundärmigration 
    Bei der gestrigen Abschiebung nach Afghanistan hat Bayern allein 51 der insgesamt 69 Abgeschobenen auf den Flug gebracht. Zahlreiche weitere Afghanen wurden gestern polizeilich gesucht, wurden aber nicht angetroffen. Betroffen sind Schüler, Flüchtlinge mit festem Arbeitsplatz, sogar eine Person, die eine zweijährige schulische Ausbildung absolviert, aber nicht rechtzeitig einen Antrag auf Ausbildungsduldung gestellt hatte. Fest steht: es gibt keine Integrationsleistung, die in Bayern vor der Abschiebung schützt. Das hat desaströse Auswirkungen. Aus allen Teilen Bayerns kommen Mitteilungen, dass Afghanen nicht mehr in der Schule erscheinen, sich verstecken und vor allem aber das Land verlassen. Der Bayerische Flüchtlingsrat geht davon aus, dass zehn Mal so viele, wie gestern abgeschoben wurden, sich auf den Weg nach Frankreich, Spanien oder Italien gemacht haben. (…) Setzt Bayern sich mit dieser Politik durch, zerstört dies das ohnehin fragile gemeinsame Europäische Asylsystem und gefährdet die Freizügigkeit im Schengenraum. Wir fordern alle sich für vernünftig haltenden Politiker*innen auf, diesem Treiben Einhalt zu gebieten und Abschiebungen nach Afghanistan zu stoppen.“Pressemeldung vom 4.7.2018 vom und beim Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link
  • CSU räumt ab – Schüler und kranke Afghanen sind oben auf der Liste. Bayern stellt mehr als zwei Drittel der Personen für den Abschiebeflug 
    Am heutigen Dienstag, den 3.7.18, soll um 21:50 Uhr der 14. Sammelabschiebeflug nach Afghanistan gehen, diesmal vom Flughafen München. Allein heute sind an uns sieben weitere Fälle herangetragen worden, die sich bereits in Abschiebehaft oder in Polizeistationen befinden und für den heutigen Flug vorgesehen sind. Damit sind uns insgesamt 18 Fälle bekannt, die von Bayern aus auf dem Abschiebeflieger sitzen sollen. Zahlreiche weitere werden sich wohl in Strafhaft befinden oder noch kurzfristig verhaftet werden. Aus den anderen Bundesländern sind bislang nur sieben Personen für den Sammelabschiebeflug heute von München aus vorgesehen. Damit stellt Bayern bislang mehr als zwei Drittel der abzuschiebenden Personen und ist das einzige Bundesland, dass jetzt Abschiebungen nach Afghanistan massiv ausweitet. Dabei geht die Bayerische Staatsregierung diesmal wieder besonders rigide vor und will selbst gut integrierte Personen und junge Erwachsene aus Jugendhilfeeinrichtungen heraus abschieben: So berichteten wir bereits gestern über Esam (Pressemitteilung vom 2.7.18), der sich in der Ausbildung zum Bäcker befindet. Ein Berufsschüler wurde aus einer heilpädagogischen Einrichtung heraus verhaftet; ein anderer auf dem Weg zur Berufsschule. A., gerade mal 19 Jahre alt, wurde aus einer Jugendhilfeeinrichtung heraus verhaftet; F., auch erst 19 Jahre alt, ist Berufsintegrationsschüler und soll heute Abend abgeschoben werden. W ist seit 7 Jahren in Deutschland und hat seit 5 Jahren einen unbefristeten Arbeitsvertrag, heute früh wurde auch er verhaftet. H. lieferte die Psychiatrische Klinik Gauting im Landkreis Starnberg an die Polizei aus. Er war seit zehn Tagen in stationärer Behandlung. W. aus Schwaben brach beim Verhaftungsversuch zusammen und wurde in die Psychiatrie überstellt…“ Meldung vom 03.07.2018 beim Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link

    • Abschiebeflug in Kabul angekommen. Mehr als 50 Menschen sind in das Kriegsgebiet am Hindukusch abgeschoben worden
      Mit mehr als 50 Menschen an Bord ist in der afghanischen Hauptstadt Kabul ein weiterer Abschiebeflug angekommen. Das sagten Beobachter von afghanischen und internationalen Flüchtlingsinstitutionen am Kabuler Flughafen am Mittwochmorgen. Damit haben Bund und Länder die bisher weitaus größte Gruppe abgelehnter Asylbewerber in das kriegszerrissene Land abgeschoben. Bisher hatte eine Vereinbarung gegolten, wonach nicht mehr als 50 Passagiere an Bord von Abschiebeflügen sein dürfen. Oft waren es weniger als 20 Passagiere pro Flug. Die aus München kommende Maschine war um 8:40 Uhr Ortszeit in Kabul gelandet. Insgesamt haben Bund und Länder nun mehr als 280 Afghanen auf direktem Weg in ihr Heimatland zurückgebracht. Flüchtlingsaktivisten hatten erklärt, dass eine große Gruppe aus Bayern kommen werde. Stephan Dünnwald vom Bayerischen Flüchtlingsrat sagte, er wisse allein von zwölf Betroffenen aus Bayern. »Darunter sind Jungs, die in die Integrationsklasse gingen – mindestens zwei – und mehrere, die krank sind.«...“ Agenturmeldung vom 04.07.2018 beim ND online externer Link
  • Nächstern Abschiebetermin nach Afghanistan am Di, 03. Juli vom Münchner Flughafen
    Bisher gab es verschiedene Meldungen über den nächsten möglichen Abschiebetermin. Nun wurde bekannt, dass die nächste Abschiebung voraussichtlich am Dienstag, 03. Juli stattfindet. Info und Warnhinweise beim Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link. Siehe:

    • Demo am Flughafen München: München | 03. Juli 2018 | 18.00 Uhr | Flughafen München, Terminal 1, vor Check in Ebene 3.  Protest geplant auch in Nürnberg | 03. Juli 2018 | 18.00 Uhr | Ort wird noch bekanntgegeben
  • Warnung: Erste Hinweise auf nächsten Abschiebetermin nach Afghanistan am 26.06.2018 
    Bisher gibt es noch keine eindeutige Bestätigung des nächsten Sammelabschiebetermins. Jedoch kann davon ausgegangen werden, dass dieser – wie auch bei den letzten Flügen – Ende des Monats stattfinden wird. Es gibt erste vertrauenswürdige Hinweise auf den Dienstag, 26. Juni 2018.“ Meldung beim Flüchtlingsrat Bayern externer Link, siehe dort aktualisierte Infos
  • Afghanistan – note safe ! Erste bayernweite Afghanistan-Konferenz vom 13. bis 15. Juni in München 
    „Obwohl in Afghanistan seit mehr als 30 Jahren Krieg herrscht und sich die Sicherheitslage für Zivilist*innen dort immer mehr verschärft, schiebt die Bundesregierung und das Land Bayern weiter nach Afghanistan ab. Abgeschoben werden keineswegs „nur“ Straftäter oder Gefährder, sondern Menschen, die gut integriert sind. Viele der betroffenen Personen lebten seit vielen Jahren in Deutschland, hatten eine feste Arbeit, eine Ausbildung in Aussicht oder standen kurz vor der Heirat. Im Februar 2018 wurde ein neuer Bericht der UN-Mission in Afghanistan UNAMA veröffentlich. Er beschäftigt sich mit der Bedrohungslage für die Zivilbevölkerung in Afghanistan im Jahr 2017. Darin steht geschrieben, dass mittlerweile – im vierten Jahr in Folge – mehr als 10.000 Zivilist*innen durch die kriegerischen Auseinandersetzungen in Afghanistan getötet oder verletzt wurden. Darunter Tausende Frauen und Kinder. 2017 hat die Zahl der Opfer von Terroranschlägen einen neuen Höchststand erreicht und auch im Jahr 2018 sind bereits mehrere schwere Anschläge zu verzeichnen…“ aus dem Aufruf des bayerischen Bündnisses „Afghanistan – Not Safe“ vom Juni 2018 externer Link auf der Aktionsseite. Die Konferenz findet am 13. – 15. Juli 2018 in  München im Bellevue di Monaco, Müllerstr. 2-6, in Deutsch statt. Die Teilnahmegebühr inkl. Verpflegung beträgt 40,00 € für das ganze Wochenende. Die Soligebühr beträgt 60,00 €. Somit können Sie es Menschen ermöglichen an der Konferenz teilzunehmen, die weniger finanzielle Möglichkeiten haben. Der ermäßigte Preis beträgt 20,00 €.
  • Merkel: Afghanistan wieder sicher. Abschiebungen uneingeschränkt möglich 
    Die Bundesregierung sieht nach dem neuen Lagebericht keinen Grund mehr für Einschränkungen bei Abschiebungen nach Afghanistan. Grüne und Linke finden Abschiebungen in das Land unverantwortlich. Sie lesen den Bericht anders. (…) Merkel sagte, auf der Grundlage dieses Berichts und angesichts der Tatsache, dass die deutsche Botschaft wieder besser arbeitsfähig sei, müssten die Beschränkungen nicht mehr gelten. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) werde den Bundesländern die Haltung der Bundesregierung mitteilen. Sie könnten dann auf dieser Basis Entscheidungen über Abschiebungen treffen. Linke und Grüne lesen den Bericht anders als die Kanzlerin. „Aus dem Bericht geht eindeutig hervor, dass in Afghanistan weiterhin Krieg, Armut und Korruption herrschen. Afghanistan ist nicht sicher“, sagte die innenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Ulla Jelpke. Wer dorthin abschiebe, handele unverantwortlich und nehme Tod und Verletzungen Betroffener in Kauf…“ Beitrag vom 7. Juni 2018 beim Migazin externer Link
  • Schrecken nach der Abschiebung. Die Antirassistische Initiative Berlin hat Schicksale von abgewiesenen Asylbewerbern in Afghanistan dokumentiert 
    Mitte Dezember 2016 haben die Abschiebung von Geflüchteten aus Deutschland nach Afghanistan begonnen. Mittlerweile sind sie zur Routine geworden. Insgesamt 13 Abschiebeflüge gab es in den vergangenen anderthalb Jahren. 234 Menschen wurden ausgeflogen. Schlagzeilen machen die Flüge in der Regel nur noch, wenn es einem Geflüchteten gelingt, sich erfolgreich einer Ausweisung zu entziehen. Jetzt hat die Antirassistische Initiative Berlin (ARI) an die Konsequenzen dieser Abschiebungen für die Betroffenen erinnert. Sie stehen im Mittelpunkt der aktualisierten Dokumentation »Die bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen«, welche die ARI seit 1994 jährlich herausgibt. Dort sind die Menschen benannt, die nach ihrer Abschiebung in Afghanistan verletzt oder getötet wurden. Die Dokumentation liefert viele erschreckende Beispiele über die tödliche deutsche Flüchtlingspolitik. Sie ist seit 1994 ein leider noch immer unverzichtbares Stück Gegenöffentlichkeit. Seit wenigen Wochen ist diese wohl umfangreichste Dokumentation des deutschen Alltagsrassismus auf einer Datenbank im Internet zu finden (www.ari-dok.org externer Link)...“ Artikel von Peter Nowak  vom 07.06.2018 beim ND online externer Link, siehe dazu unser Dossier: [Dokumentation] Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik
  • Asyllagebericht: Bundesregierung sieht Abschiebungen nach Afghanistan weiter schwierig
    „… Die Sicherheitslage in Afghanistan ist nach Einschätzung der Bundesregierung anhaltend schwierig. Zu diesem Fazit kommt das Auswärtige Amt in seinem neuen Asyllagebericht, der an diesem Freitag an die zuständigen Behörden weitergeleitet wurde. Wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe sowie der Rechercheverbund aus NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung (SZ) berichten, kommen die Experten des Auslandsministeriums zu dem Ergebnis, dass die Regierung in Kabul „häufig nicht in der Lage ist, ihre Schutzverantwortung effektiv wahrzunehmen“. Sie habe „seit je nur beschränkten Einfluss auf lokale Machthaber und Kommandeure“, die häufig ihre Macht missbrauchten. Afghanistan, so zitieren die Medien aus dem „Lagebericht zu asyl- und abschieberelevanten Ereignissen“, befinde sich „in einer schwierigen Aufbauphase und einer weiterhin volatilen Sicherheitslage“. Diese weise starke regionale Unterschiede auf. Provinzen mit aktiven Kampfhandlungen stünden Provinzen gegenüber, in denen die Lage trotz gelegentlicher Anschläge oder anderer Gewaltaktionen „vergleichsweise stabil“ sei. So herrsche in dem Bürgerkriegsland also eine volatile Sicherheitslage. (…) Diese Erkenntnisse, die als vertraulich gelten und aus Gründen des Quellenschutzes von der Bundesregierung nicht veröffentlicht werden, bilden die Grundlage, auf der die Behörden über Asylanträge und Abschiebungen von Afghanen entscheiden…“ Beitrag vom 1. Juni 2018 von und bei der Zeit online externer Link
  • Warnung: Nächste Abschiebung nach Afghanistan voraussichtlich am Di, 22.05.2018 – Proteste 
    Bayerischer Flüchtlingsrat meldet: „Wir haben Hinweise dass der nächste Abschiebeflug nach Afghanistan voraussichtlich am Dienstag, den 22.05.2018, vom Flughafen Frankfurt, stattfinden wird“ Siehe dazu aktualisierte Hinweise für afghanische Flüchtlinge und ihre Berater*innen externer Link bei Pro Asyl. Siehe dazu auch das Update der Petition „Bundeskanzlerin Angela Merkel: Keine Abschiebungen nach Afghanistan!” vom 16. Mai 2018 von Thomas Nowotny bei change.org externer Link mit Möglichkeit der Unterstützung. Proteste:

    • Frankfurt am Dienstag, 22. Mai 18:00 – 21:00: Jetzt erst recht: Abschiebestopp nach Afghanistan sofort! Flughafen Frankfurt International, Airportring, 60547 Frankfurt am Main
    • Würzburg am Dienstag, den 22. Mai: Demonstration Initiative Bleiberecht Würzburg um 18:00 Uhr vom Hauptbahnhof Würzburg bis zum Dom durch die Innenstadt von Würzburg gegen die für den selben Tag geplante 12. Sammelabschiebung vom Frankfurter Flughafen nach Kabul/ Afghanistan
  • [Online-Petition] Friedensstadt Augsburg gegen Abschiebungen in den Krieg! 
    „Wir, die Schülervertretung der Friedensstadt Augsburg, appellieren an den Augsburger Stadtrat, die Resolution, die von den Augsburger Helferkreisen und dem Augsburger Flüchtlingsrat erstellt, von vielen Organisationen unterstützt, vom Augsburger Integrationsbeirat einstimmig beschlossen und von den Grünen in den Stadtrat eingebracht wurde, zu beschließen und damit dem Beispiel anderer bayerischer Städte, wie beispielsweise München, Würzburg, Erlangen etc. zu folgen! Afghanistan ist kein Land, in das man momentan Menschen abschieben kann.(…) Auch gegen diese unmenschliche Art der Unterbringung und Isolierung bitten wir den Stadtrat Stellung zu beziehen und ein Zeichen zu setzen…“ Online-Petition vom April 2018 bei change.org externer Link Die Initiatoren bitten um rege Beteiligung durch Unterschrift und wir um Nachahmung!
  • Nächste Abschiebung nach Afghanistan am Dienstag, 24. April vom Flughafen Düsseldorf 
    Wir haben Hinweise dass der nächste Abschiebeflug nach Afghanistan voraussichtlich am Dienstag, den 24.04.2018 stattfinden wird. Der Flughafen ist bisher noch unklar.“ Meldung beim Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link, siehe dort für Aktualisierungen

    • Proteste:
      Düsseldorf: Fluechtlingsrat NRW ruft auf zur Protestaktion heute Abend (24.4.) am Flughafen Düsseldorf (18 Uhr am Terminal B)
      Augsburg, 24.04. | 18.30 | Königsplatz
      München, 24.04. | ganztägige Banneraktion + Demo. 24. 4. | 18 Uhr | Max-Joseph-Platz
      Köln: Kundgebung am Montag, 23.4. Vor dem Hauptbahnhof in Köln. „Gegen jede Abschiebung! Nach Afghanistan und egal wohin!“ um 18.00 Uhr
      Nürnberg, 23.04. | 18.30 | Hallplatz
    • PRO ASYL: »Unverantwortlich«. Heute Abend in Düsseldorf: Die nächste Sammelabschiebung nach Afghanistan 
      Dutzende Tote und mehr als hundert Verletzte vergangene Woche beim schweren Anschlag in Kabul, da schieben deutsche Behörden erneut Afghanen auf dem Luftweg nach Afghanistan ab. Dort erwartet die Abgeschobenen ein hohes Maß an Unsicherheit, in einer Vorwahlzeit, in der mit Anschlägen des IS und der Taliban vermehrt zu rechnen ist. PRO ASYL kritisiert das Vorgehen als unverantwortlich. Ausgeblendet wird die Sicherheitslage, die nach Angaben verschiedener Stellen besonders davon gekennzeichnet ist, dass die Taliban in einer beträchtlichen Zahl der Provinzen faktisch die Herrschaft haben oder in der Lage sind, die Kräfte der Regierung permanent mit militärischen Mitteln herauszufordern. Anschläge im Zentrum Kabuls dienen als Demonstration der Stärke. Seit Jahresbeginn wurden mehr als 72.000 Menschen in Afghanistan erneut in die Flucht geschlagen, davon laut UNOCHA Afghanistan allein 23.000 in der vergangenen Woche…“ Pressemitteilung vom 24.04.2018 externer Link
    • Menschenrechtsorganisationen appellieren an die Bundespolizei, sich nicht an Abschiebeflügen zu beteiligen 
      Anlässlich des angekündigten nächsten Abschiebefluges nach Afghanistan morgen, am Dienstag, 24. April wenden sich Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingsräte mit einem Appell an die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei, sich nicht an derartigen Abschiebeflügen zu beteiligen. Laut aktueller Medienberichte sind immer weniger Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei bereit, Abschiebeflüge zu begleiten. „Wir halten die Entscheidung all derjenigen für richtig, die sich zu diesem Schritt entschließen und nicht daran teilnehmen, Menschen gegen ihren Willen aus Deutschland fortzuschaffen, allzu oft sogar unter Androhung und Anwendung physischen Zwangs“, begründet Britta Rabe vom Komitee für Grundrechte und Demokratie den Schritt, „besonders die Abschiebungen in das Kriegsgebiet Afghanistan sind aufgrund der dortigen Gefahrenlage durch nichts zu rechtfertigen. Sie sind menschenrechtswidrig. Wer kann es vor sich selbst verantworten, Menschen dorthin auszuliefern – selbst wenn sie eines Vergehens beschuldigt werden?“ Die Teilnahme an Abschiebungen als „Personenbegleiter Luft“ ist für Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei freiwillig. Sie können demnach frei entscheiden, ob sie sich für derartige Aufgaben zur Verfügung stellen.“ Pressemitteilung vom 23.4.2018 beim Komitee für Grundrechte und Demokratie externer Link unterschrieben auch von Flüchtlingsrat Hamburg e.V., Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V., Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.
    • Air Seehofer: 12. deutscher Abschiebeflug wohl am 24.4.18 – und: weiter deutsche Dublin-Abschiebungen 
      „… Am letzten Wochenende fand in Oslo eine große Kundgebung vor dem Parlament statt – viele zeigten die roten Drachen, das Symbol des europaweiten Aktionsbündnisses „Don’t Send Afghans back“. Oslo schickt jede Woche Geflüchtete nach Kabul zurück – auch Familien. Auch Schwerkranke. Auch unbegleitete Minderjährige. Das traut sich nicht mal Seehofer. Aber wie der folgende Bericht zeigt, schiebt Deutschland Familien nach Norwegen ab, die dann nach Afghanistan weiterdeportiert werden…“ Beitrag von Thomas Ruttig vom 22.4.2018 bei Afghanistan Zhaghdablai – Thomas Ruttig über Afghanistan externer Link
  • Hinweise für afghanische Flüchtlinge und ihre Berater*innen: Behauptungen, die Asylanträge afghanischer Staatsangehöriger seien chancenlos, sind falsch.
    „… Die Innenminister beschlossen im Juni 2017 die Abschiebungen auf drei Personengruppen zu beschränken: auf Straftäter, Gefährder und Ausreisepflichtige, die ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigern (…). Mit dieser Einschränkung wurden die Sammelabschiebungen trotz der sich weiter verschlechternden Sicherheitssituation wieder aufgenommen. Insgesamt wurden von Beginn der Abschiebungspolitik bis heute (April 2018) weniger als 200 Menschen nach Afghanistan abgeschoben. Die Angst vor Abschiebungen unter den Afghan*innen in Deutschland ist jedoch groß. (…) Auch wenn es bitter sein mag, dass in manchen Regionen serienweise Ablehnungsbescheide an Afghan*innen zugestellt werden – der juristische und politische Einsatz lohnt sich. Die relativ hohe Schutzquote ist nicht vom Himmel gefallen, sie ist Resultat der öffentlichen Debatte über die Sicherheitssituation in Afghanistan. Es ist wichtig, immer wieder aufs Neue zu thematisieren, ob Abschiebungen nach Afghanistan gerechtfertigt werden können und sich für die in Deutschland lebenden Afghan*innen öffentlich einzusetzen. Nach wie vor berichten viele Medien sehr kritisch über die Abschiebungsflüge, die Situation von Millionen Binnenvertriebenen in Afghanistan, über die verschlechterte Sicherheitslage in früher als sicher angesehenen Regionen, über die faktische Machtübernahme der Taliban und anderer bewaffneter Gruppen in vielen Landesteilen. (…) Es hat sich gelohnt, politisch und rechtlich für afghanische Flüchtlinge zu streiten. Eine Verbesserung der Lage in Afghanistan, die eine Rückkehr in Würde möglich machen würde, ist auf längere Zeit hinaus nicht in Sicht. Für ein Bleiberecht von Afghan*innen muss deshalb weiter gestritten werden.“ Einige aktuelle Hinweise von Pro Asyl vom 24. April 2018 externer Link
  • Afghanistan Abschiebung: zynisches Spiel mit dem Menschenleben. Bayern schickt wieder „hartnäckige Identitätsverweigerer“ nach Afghanistan 
    Auf dem für heute angesetzten Abschiebeflug nach Kabul werden wieder mehrere Afghanen aus Bayern sein, die unter dem zweifelhaften Label der „hartnäckigen Identitätsverweigerung“ laufen. Während diese Kategorie in anderen Bundesländern keine Rolle spielt, dehnt die bayerische Regierung den Begriff der Identitätsverweigerung weit aus. So ist heute wohl wieder ein Flüchtling auf dem Flug, dessen Tazkira (afghanisches Identitätspapier) gerade auf dem Weg von Kabul nach Deutschland ist. Vor 14 Tagen wurde die Zentrale Ausländerbehörde darüber informiert, und es liegt ihr auch eine Kopie dieser Tazkira vor. Wenn die Tazkira also in Deutschland ankommt, ist ihr Besitzer schon auf dem Rückflug nach Kabul. Ganz sicher ist noch nicht, dass Herr D abgeschoben wird, es laufen noch Rechtsmittel gegen die Ausländerbehörde. Der Bayerische Flüchtlingsrat hat Informationen zu zwei weiteren Personen aus Bayern, die für die Abschiebung heute Abend ab Flughafen Leipzig-Halle vorgesehen sind. Keiner dieser drei hat Straftaten begangen, keiner ist Gefährder. Zudem geht der Bayerische Flüchtlingsrat davon aus, dass Bayern wieder mehrere Personen aus Strafhaft oder Untersuchungshaft zur Abschiebung bringen wird…“ Mitteilung vom 26.03.2018 von und beim Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link
  • „Schikane“: Zahl der ausreisepflichtigen Afghanen steigt 
    Obwohl die meisten afghanischen Schutzsuchenden aufgrund der Sicherheitslage nicht abgeschoben werden können, wird mehr als die Hälfte der Asylanträge von Afghanen abgelehnt. Die Linke werfen der Regierung Schikane vor. Die Zahl der Afghanen, die Deutschland verlassen müssten, ist gestiegen. Ende Januar galten knapp 14.600 Afghanen als ausreisepflichtig, wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Parlamentsanfrage der Linksfraktion hervorgeht, über die zuerst die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtete und die auch dem epd vorliegt. Das waren nach Angaben der Zeitung rund 1.770 mehr als vor einem Jahr. Gleichzeitig ist die Zahl in etwa so hoch wie im Herbst 2016, als durch ein Rücknahmeabkommen Abschiebungen von Afghanen aus Deutschland wieder möglich gemacht wurden. Mehr als 10.400 der ausreisepflichtigen Afghanen hatten Ende Januar eine Duldung. Dies verhindert eine Abschiebung beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen, weil die Identität nicht geklärt ist oder wegen familiärer Härten. Die deutsche Behörden lehnen den Angaben zufolge mehr als die Hälfte der Asylanträge von Afghanen ab: Die Gesamtschutzquote für afghanische Staatsbürger hat im Jahr 2017 bei 44 Prozent gelegen…“ Artikel vom 6. März 2018 bei Migazin externer Link
  • Afghanistanabschiebung wurde zur „Air Bavaria“. Flüchtlingsrat kritisiert: Nur die bayerische Regierung hält rigoros aus wahltaktischen Gründen an Abschiebungen nach Afghanistan fest, Innenminister Herrmann täuscht „beharrlich“ die Öffentlichkeit 
    Bayerischer Flüchtlingsrat: Gestern abend verließ der 10. Sammelabschiebeflug nach Afghanistan den Münchner Flughafen, eine halbe Stunde nach Abflug vermeldete das bayerische Innenministerium Vollzug. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann erklärte dazu, der Rechtsstaat setze damit ein Zeichen. Es sei „die Aufgabe des Rechtsstaats, seine Bürger zu schützen und die Abschiebung […] mit Nachdruck durchzusetzen“. Doch Rechtsstaatlichkeit zeigt sich gerade im Umgang mit schutzsuchenden Menschen. Und hier gibt der Vollzug der bayerischen Behörden mehr und mehr Anlass zu Zweifeln, wie es um die Rechtsstaatlichkeit in Bayern bestellt ist. In zwei dem Bayerischen Flüchtlingsrat bekannten Fällen mussten die von der Staatsregierung für die Abschiebung vorgesehenen Afghanen aus der Abschiebhaft entlassen werden, die zuständigen Verwaltungsgerichte beurteilten die Vorgehensweise der Behörden als rechtswidrig. In mindestens einem Fall wurde ein Geflüchteter abgeschoben, der in keine der Personengruppen, die laut Vereinbarung mit der Bundesregierung überhaupt abgeschoben werden dürfen, gehört: Er ist weder Straftäter, noch Gefährder oder hartnäckiger Identitätsverweigerer. Und auch bei der Definition dieser Personengruppen beweist das bayerische Innenministerium eine kaum zu überbietende Kreativität. Als Straftäter gerät man in Bayern schon in die Räder der Abschiebemaschinerie nach einer Verurteilung zu 50 Tagessätzen aufgrund eines Bagatelldelikts. Wer mit einem falschen Pass eingereist ist, wird wegen Urkundenfälschung in der Regel höher bestraft und steht schon mit einem Bein im nächsten Abschiebeflieger. Besonders die Einstufung als hartnäckiger Identitätsverweigerer ist nicht mehr nachzuvollziehen…“ Pressemitteilung vom 21.02.2018 von und bei Bayerischer Flüchtlingsrat externer Link
  • Abflug aus München: 14 Asylbewerber nach Afghanistan abgeschoben – unter Protesten
    Am Dienstagabend wurden 14 abgelehnte Asylbewerber aus Afghanistan per Flugzeug in ihre Heimat abgeschoben. Der vom Bundesinnenministerium organisierte Sammelcharter hob um 19.40 Uhr vom Flughafen München in Richtung Kabul ab, wie das bayerische Innenministerium mitteilte. Von den 14 Abgeschobenen hielten sich demnach 10 zuletzt in Bayern auf. Aus welchen Bundesländern die übrigen stammen, ging aus der Mitteilung nicht hervor. Nach BR-Informationen sollten ursprünglich 58 Asylbewerber nach Afghanistan zurückgebracht werden, es seien schließlich aber nur 14 an Bord gewesen. (…) Gegen die Abschiebung protestierten am Dienstagabend trotz Schneefalls und Kälte auf dem Münchner Marienplatz etwa 200 Menschen. „Lasst uns gemeinsam für eine Politik der Integration und nicht der Abschiebungen einstehen“, hieß es in der Erklärung des Bayerischen Flüchtlingsrats, der zu der Kundgebung aufgerufen hatte…“ Beitrag vom 21. Februar 201 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link
  • Afghanistan-Abschiebung voraussichtlich ab München / Erneut Flüchtlinge mit an Bord, die sich nichts zuschulden kommen ließen 
    Am morgigen Dienstag soll die nächste Chartermaschine nach Kabul starten und abgelehnte Asylbewerber nach Afghanistan zurückbringen. Der Flug startet nach den uns vorliegenden Hinweisen nicht von Düsseldorf, sondern vom Münchner Flughafen aus. Der Bayerische Flüchtlingsrat befürchtet deshalb, dass es heute Nacht und morgen früh noch zu zahlreichen Verhaftungsversuchen kommen wird. Die Bundesregierung und Bayerns Innenminister Joachim Herrmann halten hartnäckig an der Mär fest, es gebe sichere Gebiete in Afghanistan, in der die Abgeschobenen eine Lebensperspektive haben. Dabei weisen alle UN-Organisationen, die mit Afghanistan befasst sind, das Land als Kriegsgebiet aus. Der deutsche Botschafter und seine wenigen MitarbeiterInnen, die nach dem Bombenanschlag auf die deutsche Botschaft im vergangenen Jahr in der US-Botschaft Asyl gefunden haben, sind nicht in der Lage, einen neuen Lagebericht zu erstellen. Trotz aller Beschlüsse sitzen wohl erneut Flüchtlinge an Bord, die weder Straftaten begangen haben, noch Gefährder sind, oder hartnäckig die Klärung ihrer Identität verweigert haben…“ Meldung vom 19.02.2018 von und bei Bayerischer Flüchtlingsrat externer Link

    • Warnung: Nächste Sammelabschiebung nach Afghanistan am Di, 20.02.2018 ab Flughafen München – Proteste 
      Wir haben Hinweise dass der nächste Abschiebeflug nach Afghanistan voraussichtlich am Dienstag, den 20.02.2018 stattfinden wird. Der Flughafen ist bisher noch nicht bekannt.“ Kurzwarnung von und bei Bayerischer Flüchtlingsrat externer Link. Am Wochenende finden europaweit Protestaktionen gegen Abschiebungen Geflüchteter nach Afghanistan statt, siehe bekannte Proteste:

      • Liste internationaler Proteste externer Link
      • Demonstration München | 17.02.2018 | 9 Uhr | Lenbachplatz – Demonstration gegen den Afghanischen Präsidenten – Afghanische Organisationen rufen anlässlich der Münchner Sicherheitskonferenz zu einer Protestkundgebung auf.
      • Kundgebung Nürnberg | 19.02.2018 | 17 Uhr | Karl-Bröger-Haus. Offene Antira AG der Interventionistischen Linken Nürnberg und Antifaschistische Linke Fürth rufen auf zu einer Kundgebung gegen die Abschiebungen nach Afghanistan.
      • Demonstration München | 20.02.2018 | 18 Uhr | Marienplatz. Keine Abschiebung nach Afghanistan! Der Bayerische Flüchtlingsrat und die Karawane München rufen anlässlich des geplanten Abschiebeflugs am 20.Februar zu einer Demonstration in der Münchner Innenstadt auf!
      • Kundgebung Würzburg | 20.02.2018 | 18 Uhr | Marktplatz. Kundgebung gegen Abschiebungen nach Afghanistan, initiiert wird die Kundgebung von der INITATIVE BLEIBERCHT und Unterstütz vom Würzburger Flüchtlingsrat, vom Medi Netz Würzburg, vom Mehr als 16a und von Peace Love and Solidarty.
      • Demonstration gegen Abschiebungen nach Afghanistan in Göttingen | 20.02.2018 | 17 Uhr | Gänseliesel
  • NOZ: Pro Asyl mahnt Bundesregierung: Jetzt endlich Abschiebungen nach Afghanistan stoppen – Menschenrechtler alarmiert über neuen UN-Bericht 
    Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl hat angesichts eines neuen UN-Berichts über zivile Kriegsopfer in Afghanistan an die Bundesregierung appelliert, jetzt endlich die Fakten über die Lage auf den Tisch zulegen und Abschiebungen in das Land sofort zu stoppen. Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitag): „Das Auswärtige Amt muss endlich einen sachgerechten Lagebericht veröffentlichen. Es kann nicht sein, dass das Außenministerium seit vielen Monaten damit argumentiert, dass die deutsche Botschaft in Kabul zerstört und nicht arbeitsfähig ist.“ Mit dieser Schutzbehauptung wolle sich die Bundesregierung lediglich vor dem öffentlichen Eingeständnis drücken, dass es keine sicheren Regionen in Afghanistan gebe. Belege für die überaus kritische Lage gebe es zuhauf…“ Meldung der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 15. Februar 2018 beim Presseportal externer Link
  • Neue Erkenntnisse über Afghanistan-Abschiebungen 
    Es gebe sichere Regionen in Afghanistan: So begründet die Bundesregierung immer wieder, warum sie nach wie vor Sammelabschiebungen dorthin durchführt. 68 Straftäter, Gefährder und sogenannte Identitätsverweigerer wurden zurückgebracht. Eine Analyse des Bayerischen Rundfunks hat ergeben: Auch Personen aus nicht-sicheren Regionen waren darunter…“ Artikel von Janina Lückoff vom 03.02.2018 bei BR24 externer Link
  • [Von wegen „nur“ Straftäter] Keine Papiere. Behinderter Flüchtling im Abschiebeflug nach Afghanistan 
    Zu den am Dienstagabend per Sammelflug [19] abgeschobenen Afghanen zählt auch der behinderte und traumatisierte Flüchtling Reza Hosaini. Er habe keine Papiere vorweisen können. Hosaini ist als Zehnjähriger nach einer Bombenexplosion auf einem Auge erblindet. (…) Die Regensburger Rechtsanwältin Margal Noruzi sagte am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst, sie habe bis Dienstagabend vergeblich versucht, die Abschiebung von Reza H. zu verhindern. Der 20-Jährige ist nach Angaben seiner Unterstützer auf einem Auge blind und hat eine schwere Angststörung. Seine Anwältin beschreibt ihn als „verwirrt“. Abgeschoben wurde er demnach, weil die Behörden ihn in die Gruppe derjenigen zählten, die „hartnäckig“ die Mitwirkung an der Feststellung ihrer Identität verweigern. (…) Nach Angaben des Bundesinnenministeriums saßen in dem Abschiebeflug, der Afghanistan am Mittwoch erreichte, 19 volljährige Männer, darunter 13 Straftäter und ein Gefährder. Fünf fielen in die Gruppe derer, die die Feststellung ihrer Identität verweigerten. Reza H. hatte nach Angaben der Anwältin keine Papiere…“ Migazin-Meldung vom 25. Januar 2018 externer Link
  • Warnung: Nächste Abschiebung nach Afghanistan voraussichtlich am Di, 23.01.2018 vom Flughafen Düsseldorf  
    Informationen und Materialien beim Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link (oben auf der Startseite), siehe Aufrufe zu Kundgebungen: Sonntag, 21. Januar um 15:30 Uhr am Unterer Marktplatz in Würzburg (Initiative Bleiberecht Würzburg); Montag, 22.01.2018 ab 18.00 Uhr Schwabacher Str. 30 in Fürth; Dienstag, 23.01.2018: Würzburg und neu: 23.01.2018 ab 16 Uhr am Flughafen Düsseldorf / 23.01.2018 ab 18 Uhr am Marienplatz in München
  • Abschiebung: „Die Staatsregierung [Bayern] lässt auf Biegen und Brechen Afghanen einsammeln“ 
    Am 23. Januar wollen Bund und Länder das nächste Flugzeug mit abgelehnten Asylbewerbern nach Afghanistan schicken. Ministerpräsident Seehofer sagt zwar, dass „im Augenblick nur Straftäter und Gefährder zurückgeführt“ werden, doch einige Fälle weisen darauf hin, dass offenbar auch die mit Abschiebung zu rechnen haben, die sie sich nichts zuschulden haben kommen lassen. (…) Der Chef des Bayerischen Flüchtlingsrats, Stephan Dünnwald, rechnet damit, dass mindestens 15 Afghanen, die zuletzt im Freistaat lebten, von der Abschiebung betroffen sein werden. Einer der Männer ist der 21-jährige Yosufi E., dem in Afghanistan die Steinigung droht…“ Artikel von Christian Rost vom 18. Januar 2018 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link
  • Wenn die Angst vor Abschiebung in den Suizid treibt 
    „Am 1. Januar sprang ein Flüchtling aus dem Fenster einer Gemeinschaftsunterkunft. Er ist kein Einzelfall: Immer mehr afghanische Flüchtlinge nehmen sich in Bayern aus Angst vor Abschiebung das Leben. Das bayerische Innenministerium gibt Gruppen wie dem Flüchtlingsrat eine Mitschuld an der Unruhe unter Afghanen. (…) „Statt die Traumatisierung zu verarbeiten, kommt hier eine neue Traumatisierung hinzu“, sagt Maria Möller, Hausärztin aus Augsburg, die sich seit 2015 in der Flüchtlingsarbeit engagiert. Für viele Afghanen, seelisch ohnehin bereits angeschlagen, gleiche diese Situation „einem Russisch Roulette – wann komm ich dran mit der Abschiebung? (…) Demnach hatten 2016 158 Flüchtlinge in Bayern versucht, sich das Leben zu nehmen. In vier Fällen endete dies tödlich. „Das war mehr als eine Verdreifachung gegenüber den Vorjahren“, sagt Kamm. Mitverantwortlich für diese Entwicklung machte Kamm die bayerische Asylpolitik. Die Antwort der Staatsregierung fiel drastisch aus. „Zu einem solchen haltlosen und ehrverletzenden Vorwurf werden wir uns nicht äußern.“ (…) Kontraproduktiv, so der Sprecher, sei außerdem, Abschiebetermine an Asylbewerber weiter zu geben. Dadurch entstünden unnötige Sorgen, nicht durch eine unverhältnismäßig scharfe Abschiebepraxis…“ Artikel von Dietrich Mittler und Lisa Schnell vom 9. Januar 2018 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link
  • Afghanistan: Das neue Jahr beginnt, wie das alte endete 
    Mit Anschlägen, die viele Menschenleben fordern – und mit Abschiebungen aus Deutschland. Wieder war die Hauptstadt Kabul betroffen, davon unbeirrt landen genau dort weiterhin die Abschiebeflieger. Der nächste ist für den 23.1. geplant. Todesopfer durch Terroranschläge – allein in Kabul. Allein 2017. Mindestens zwanzig Tote, darunter Teilnehmer einer Demonstration: Auch 2018 reißen die Meldungen über blutige Anschläge in Afghanistan nicht ab. Allein in der Hauptstadt Kabul gab es im vergangenen Jahr über 20 große Anschläge mit mehr als 500 Todesopfern. Erst vergangene Woche starben über 30 Personen bei einem Anschlag auf ein Kulturzentrum. Zu beiden Anschlägen bekannte sich der afghanische IS-Ableger, der seine Aktivität im letzten Jahr merklich erhöht hat. Allerdings zeigen nicht nur die aktuellen, dem IS zugeschriebenen, Terrorakte, sondern auch Anschläge der Taliban, in welch großem Maße auch Zivilpersonen unterschiedslos dabei  zu Tode kommen, selbst wenn deren primäres Ziel staatliche Einrichtungen, Sicherheitskräfte oder ähnliches gewesen sein mögen. (…) Dessen ungeachtet ist in Deutschland der nächste Abschiebungsflug schon für den 23.1. (ab Düsseldorf) geplant. Obwohl immer noch kein neuer Lagebericht des Auswärtigen Amtes vorliegt – der eigentlich turnusgemäß bereits im Oktober 2017 hätte erscheinen sollen. Realitätsverweigerung scheint Abschiebungsvoraussetzung zu sein.“ Meldung vom 05.01.2018 von und bei Pro Asyl externer Link
  • Nächste Sammelabschiebung nach Afghanistan am 23.01.2018! 
    Nach Infos des „Forum Afghanischer Migranten“ gibt es am 23.01. wieder eine Sammelabschiebung nach Afghanistan, vom Düsseldorf Flughafen aus
  • Arm, aber in Teilen normal? Das Afghanistan-Märchen 
    „Afghanistan ist auch offiziell wieder ein „Land im Krieg“. Allein in Kabul gab es in diesem Jahr mehr als 20 große Anschläge. Trotzdem schiebt die Bundesregierung in das Land ab und verbreitet Märchen. Wenn es um Afghanistan geht, ist sich die deutsche Bundesregierung nicht zu schade, die dümmstmöglichen Vergleiche heranzuziehen. So sagte ein Vertreter des Bundesinnenministeriums neulich auf einer Fachkonferenz, das Risiko, im afghanischen Krieg getötet zu werden, sei ungefähr so hoch, wie in Deutschland an multiresistenten Erregern zu sterben. Das Schlimme an diesen perfiden Vergleichen ist, dass sie bei vielen Menschen auf fruchtbaren Boden stoßen. Selbst Politiker der Grünen waren sich in diesem Jahr nicht zu schade, in der Debatte über afghanische Flüchtlinge mit Halbwahrheiten nur so um sich zu werfen. (…) Ein wenig mehr Ehrlichkeit würde der ganzen Debatte also mal wieder gut tun. Wir müssten uns dann jedoch eingestehen, dass Abschiebungen nach Afghanistan, also in den Krieg, nicht zu rechtfertigen sind. Leider scheint es so, dass die deutsche Politik zu diesem Eingeständnis nicht bereit ist. Wir werden uns auf weitere perfide deutsche Halbwahrheiten über Afghanistan einstellen müssen – allen Kämpfen, toten Zivilisten und Anschlägen zum Trotz.“ Kommentar von Jürgen Webermann vom ARD-Studio Neu-Delhi vom 28. Dezember 2017 bei tagesschau.de externer Link
  • AFGHANISTAN IST NICHT SICHER! Proteste gegen die Abschiebungen nach Afghanistan am 6.12. 
    Am Mittwoch, den 6.12. soll eine weitere Sammelabschiebung nach Afghanistan stattfinden. Einen ganzen Flieger mit 78 afghanischen Geflüchteten schickt das Innenministerium nach Kabul. Während in Afghanistan immer noch Krieg und Terror herrscht und die Nachrichten über weitere Anschläge nicht aufhören, wird dies vom Innenministerium fröhlich untergraben und nach wie vor argumentiert, man könne ja auch in ein sicheres Gebiet umziehen. Egal, dass es dort keine Zukunftsperspektiven gibt. Egal, dass unabhängige Länderberichte zu Afghanisten alle Gebiete als gefährlich einstufen. Die Menschen auf diesem Flug, so rechtfertigt das Innenministerium sein perfides Vorgehen, seien überwiegend männliche Straftäter. Doch was bedeutet diese Rechtfertigung in Hinblick auf die noch ausstehende Neubewertung der Sicherheitslage und die tatsächliche Lage in Afghanistan? Sie beudeutet, dass sich die Regierung wieder eine Kategorie von Menschen schafft, deren Leben sie als nicht schützenswert ansieht und es entrechtet wie es ihr beliebt...“ Aus dem Aufruf der Karawane München zur Demonstration am 6.12. in München – siehe bisher bekannte weitere Proteste:

    • Würzburg, Vierröhrenbrunnen | Montag, 04.12.2017, 17 Uhr
    • Nürnberg, Hallplatz | Kundgebung, Dienstag, 05.12.2017, 17 Uhr
    • Köln, Bahnhofsvorplatz, Dienstag, 05.12.2017, ab 18.00 Uhr
    • München, Sendlinger Str. 8 | Mittwoch, 06.12.2017, 19 Uhr
    • Frankfurt, Flughafen | Mittwoch, 06.12.2017, 18 Uhr
    • Düsseldorf, Mittwoch, 6.12. um 17.00 Uhr auf dem Schadowplatz
    • Berlin, Mittwoch, 06.12. 18.00, Oranienplatz (U8/1 Kottbusser Tor)
  • Afghanistan: Bundespolizei sucht Beamte für Abschiebeflug [am Nikolaus] 
    78 Afghanen sollen nach SPIEGEL-Informationen Anfang Dezember in ihr Heimatland abgeschoben werden. Die Bundespolizei hat jedoch Probleme, genügend begleitende Beamte mit entsprechendem Visum zu finden. Trotz der weiter verschlechterten Sicherheitslage in Afghanistan plant Deutschland nach Informationen des SPIEGEL am 6. Dezember eine „nationale Sammelrückführungsmaßnahme“ vom Frankfurter Flughafen nach Kabul. Auf der Flugliste stehen 78 Afghanen. 16 von ihnen befinden sich derzeit in Haft. Für ihre Begleitung werden rund hundert speziell ausgebildete Polizisten benötigt. Allerdings hat die Bundespolizei Schwierigkeiten, genügend Beamte zu finden, die im Besitz eines Visums für Afghanistan sind – zumal zeitgleich ein Abschiebeflug nach Pakistan stattfinden soll. Das Bundespolizeipräsidium appelliert daher an Beamte, die dafür eingeplant sind und ein Afghanistan-Visum haben, sich für den Kabul-Flug zu melden, der „politische Priorität“ habe, wie es in einem Schreiben heißt…“ Beitrag vom 23.11.2017 beim Spiegel online externer Link – nicht nur PRO ASYL fordert externer Link: die für den 6. Dezember geplante Abschiebung stoppen!
  • Afghanistan – Abschiebung morgen stoppen!
    morgen schieben deutsche Behörden zum wiederholten Mal in diesem Jahr eine Gruppe von Menschen per Sammelflug nach Afghanistan ab. Sie werden gezwungen, in ein Land zurückzukehren, in dem sie täglich um ihr Leben fürchten müssen. Ihre Abschiebung ist daher ein klarer Verstoß gegen geltendes Völkerrecht. (…) Fordere jetzt Bundesinnenminister Thomas de Maizière auf, diese und weitere Abschiebungen zu stoppen!...“ Aktualisierte Petition von und bei Amnesty International externer Link
  • Abschiebung nach Afghanistan am 24. Oktober von Leipzig/ Halle – Leipzig: Aufruf zum Protest-Camp – Keine Abschiebung nach Afghanistan! 
    Wir, Zendegi, rufen zum Protest Camp vom 21. bis zum 24. Oktober auf dem Augustusplatz in Leipzig auf. Wir protestieren damit gegen die Abschiebung nach Afghanistan am 24. Oktober vom Flughafen Leipzig/ Halle. Wir rufen die Bürger*innen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und überall sonst in der Bundesrepublik dazu auf, uns zu unterstützen, die Non-Citizens, die hier in Deutschland leben. (…) Ab dem morgigen Tag, 14 Uhr, werden wir gemeinsam mit anderen Menschen verschiedener Staatsbürgerschaften mit Hoffnung und Geduld gegen Abschiebungen im Allgemeinen, gegen die Abschiebung nach Afghanistan im Besonderen, protestieren...“ Aufruf vom 20. Oktober 2017 beim Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt externer Link mit Einzelheiten zum Protest Camp
  • 24.10.2017 aus Leipzig: Nächster Abschiebeflug nach Kabul geplant. PRO ASYL fordert Moratorium 
    Trotz aller Berichte über die sich weiter verschärfende Sicherheitslage in Afghanistan ist nach Agenturmeldungen eine erneute Sammelabschiebung am kommenden Dienstag, 24.10.2017 aus Leipzig geplant. PRO ASYL fordert ein Moratorium von Abschiebungen nach Afghanistan. (…) Über Facebook hat die Berliner Rechtsanwältin Laaser gepostet: »Heute wurde ein Mandant festgenommen und in Abschiebehaft verbracht. Er soll nächste Woche nach Afghanistan abgeschoben werden. Straftaten liegen nicht vor, Gefährder ist er auch nicht. In Afghanistan war er auch noch nie.« (…) Über ein Drittel der in diesem Jahr Binnenvertriebenen stammen aus dem Norden, in dem auch die Bundeswehr stationiert war. Mittlerweile machen sich dort offenbar als Taliban-Konkurrenz auch immer mehr lokale IS-Ableger breit. Eine weitere Eskalation ist zu erwarten…“ Pressemitteilung vom 19.10.2017 von und bei Pro Asyl externer Link, dort umfangreiche Hintergründe
  • [Petition] Bleiberecht für Anwar Khan Safi: Bsirske fordert Stopp der Abschiebung  
    „Die MitarbeiterInnen des Klinikums Augsburg machen sich große Sorgen, dass ihrem Arbeitskollegen Anwar Khan Safi mit hoher Wahrscheinlichkeit in wenigen Tagen die Abschiebung in das Bürgerkriegsland Afghanistan droht. In einer Petition an den Bayerischen Landtag fordern hochrangige VertreterInnen von ver.di, unter anderem der Bundesvorsitzende Frank Bsirske, die Abschiebung zu stoppen und dem Kollegen ein Bleiberecht zumindest für die Dauer seiner Ausbildung einzuräumen. Anwar ist 2014 aus seiner kriegszerstörten Heimat Afghanistan nach Deutschland geflohen. Während seines Asylverfahrens lernte er fließend Deutsch und hat 2016/17 im Klinikum Augsburg erfolgreich eine einjährige Ausbildung zum Krankenpflegehelfer absolviert. Seit August 2017 ist Anwar am Klinikum angestellt und im KollegInnenkreis außerordentlich beliebt. Er engagiert sich darüber hinaus seit über zwei Jahren als ehrenamtlicher Sanitäter bei den Johannitern in Augsburg. Er hat bereits die Zusage, ab 1. Oktober diesen Jahres die fachlich höherwertige Ausbildung am Klinikum zum Gesundheits- und Krankenpfleger beginnen zu können…“ Presseinformation von ver.di Bezirk Augsburg vom 29. September 2017 – dort auch weitere Infos zur Petition externer Link

    • Ausbildung statt Abschiebung. Wir fordern ein Bleiberecht für unseren Kollegen Anwar Khan Safi 
      „… Wer Integration will, muss die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass sie gelingt. Die fehlende Rechtssicherheit beim Aufenthaltsstatus, die Bedrohung durch Abschiebungen und die Aussetzung und Einschränkungen des Familiennachzugs tragen zu Unsicherheit und unsicherer Perspektive bei. Doch Integration braucht gleiche Rechte. Wir sind überzeugt, dass junge Geflüchtete die eine Ausbildung aufnehmen, nicht abgeschoben werden dürfen. Abschiebungen in sogenannte sichere Drittstaaten – insbesondere nach Afghanistan – sind zu stoppen. Den Rechtsruck in der Gesellschaft werden wir nicht durch Abschiebungen und Ausgrenzung stoppen, sondern nur durch eine solidarische Politik, die Geflüchtete nicht kriminalisiert und sie mit Arbeitsverboten belegt…“ Solidaritätserklärung des ver.di Bundesmigrationsausschusses vom 14. Oktober 2017 externer Link mit dem Krankenpfleger und ver.di Kollegen Anwar Khan Safi aus Aufgsburg, dem die Abschiebung in das Bürgerkriegsland Afghanistan droht.
  • Bundesregierung ignoriert Lebensgefahr für abgelehnte Asylbewerber 
    Ein neuer Amnesty-Bericht dokumentiert die Gefahren für abgeschobene Asylbewerber in Afghanistan. Den Menschen drohen dort Gewalt, Entführungen und Tod. Jede Abschiebung stellt einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar. Europäische Regierungen schieben derzeit zunehmend Menschen nach Afghanistan ab, wo ihnen Gewalt, Folter und Tod drohen. Das dokumentiert Amnesty International in dem neuen Bericht „Forced back to danger“. Trotz der prekären Sicherheitslage in ihrer Heimat erhalten Afghaninnen und Afghanen außerdem immer seltener Schutz in Deutschland….“ Pressemitteilung vom 05. Oktober 2017 externer Link, darin der Bericht zum Download. Siehe dazu auch bei Pro Asyl am 5.10.2017 externer Link: Nichts sehen, nichts hören? Realität in Afghanistan endlich zur Kenntnis nehmen!
  • Sammelabschiebeflug am 12. September nach Kabul geplant. PRO ASYL: Bundesregierung macht Wahlkampf auf Kosten von Menschenleben:
    Trotz aller Fakten über die Sicherheitslage in Afghanistan soll Medienberichten zufolge am 12. September eine Sammelabschiebung nach Kabul geplant sein, diesmal wohl vom Flughafen in Düsseldorf. PRO ASYL ist entsetzt. »In Afghanistan herrscht Krieg, Hunderttausende sind auf der Flucht. Hier soll wohl auf den letzten Metern vor der Wahl noch Abschiebehärte demonstriert werden, um am rechten Rand nach Wählerstimmen zu fischen«, so PRO ASYL-Geschäftsführer Günter Burkhardt. Abschiebungen nach Afghanistan sind unverantwortlich. PRO ASYL fordert: Keine Abschiebungen nach Afghanistan! Alle, die sich daran beteiligen, gehen ein unverantwortbares Risiko für die Betroffenen ein. Den vom Auswärtigen Amt (AA) jüngst vorgelegten Bericht zur Lagebeurteilung für Afghanistan wertet PRO ASYL als unbrauchbar…“ Pressemitteilung vom 07.09.2017 von und bei Pro Asyl externer Link – wichtig:

    • Protest gegen Sammelabschiebung am Düsseldorfer Flughafen am Dienstag, 12. September 17:00 – 19:00 Düsseldorfer Flughafen Terminal B, Düsseldorf
    • Am 11. September um 17 Uhr an den Katharinentreppen (vor dem Hbf) findet in Dortmund die Vorabenddemo gegen die geplante Abschiebung afghanischer Geflüchteter am 12.09.2017 vom Düsseldorfer Flughafen statt.
    • Härte zeigen: Sammelabschiebung nach Afghanistan
      Am morgigen Dienstag soll es wieder eine Sammelabschiebung nach Afghanistan geben. Eigentlich waren „Rückführungen“ nach Kabul seit Mai wegen der katastrophalen Sicherheitslage ausgesetzt worden. Dennoch hat das federführende Bundesinnenministerium jetzt wieder einen Flug angesetzt. Wir sprachen mit Karl Kopp von Pro Asyl über die wenigen Informationen, die vorab bekannt sind und die Situation afghanischer Flüchtlinge in Deutschland.“ Interview vom 11.9.2017 des Radio Dreyeckland Freiburg beim Audioportal Freier Radios externer Link Audio Datei
  • [Zynismus pur] Afghanistan: Sorge um Polizisten bei Abschiebe-Flügen 
    „… Die Gefahr lauert überall in Afghanistan, sobald man das Gelände des Flughafens in der Hauptstadt Kabul verlässt. Daraus zieht die Bundesregierung Konsequenzen – für ihre Polizisten. Während offenbar im Hintergrund die nächsten Sammelabschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern vorbereitet werden, sorgt sich das Innenministerium in Berlin um die Sicherheit der Polizisten, die Flüchtlinge bei Einzelabschiebungen begleiten müssten. Man wähle Verbindungen, „die nur einen kurzen Aufenthalt am Flughafen Kabul erforderlich machen“, schreibt das Ministerium an die Grünen-Bundestagsabgeordnete Luise Amtsberg. „Weder ist eine Übernachtung noch ein Verlassen des Flughafengeländes erforderlich.“ Bei Sammelabschiebungen fliegen die Beamten mit der Chartermaschine sofort zurück…“ Beitrag von Bernd Kastner vom 29. August 2017 bei der süddeutschen Zeitung online externer Link
  • [GB] Pilot weigert sich, abgelehnten Asylbewerber nach Afghanistan zu fliegen
    Samim Bigzad, der in England gelebt hatte, sollte am 26. August 2017 vom Londoner Flughafen Heathrow aus deportiert werden. Aktivisten, die sich für den 22-Jährigen eingesetzt hatten, sagten, es bestehe die Gefahr, dass der junge Mann in der afghanischen Hauptstadt getötet würde. (…) “Samim sagte, sie seien im Gang vor der Tür des Flugzeugs gewesen, als der Pilot herauskam und sagte:“Ich fliege nicht. Sein Leben ist gefährdet.“...“ Meldung vom 30.8.2017 bei euronews externer Link – dies ist nicht nur nachahmenswert, sonder auch daher interessant, weil wir kürzlich meldeten, dass laut Pilotenvereinigung Cockpit zumindest in Deutschland eine Ablehnung nur aus Sicherheitsgründen, nicht aus Gewissensgründen zulässig sei und eine Arbeitsverweigerung mit möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen wäre… Siehe: Flugkapitän muss Abschiebung bei Risiko stoppen
  • Thema verfehlt – Lagebeurteilung des Auswärtigen Amtes zu Afghanistan unzureichend 
    „… Das Bundesamt für Migration & Flüchtlinge (BAMF) hat seine Herkunftsländerleitsätze zu Afghanistan überarbeitet. All das passiert ohne ausreichende Entscheidungsgrundlage! Das Auswärtige Amt (AA) sollte nach dem schweren Sprengstoffanschlag in Kabul Ende Mai die Sicherheitssituation in Afghanistan neu bewerten. Das Ergebnis – eine herbe Enttäuschung. Das AA verfehlt das Thema, es liefert keine brauchbaren Informationen. (…) Erwartet wurden z.B. Nachweise für die Behauptung, die in den BAMF-Bescheiden immer wieder zu finden ist – dass eine inländische Fluchtalternative, also eine Schutzmöglichkeit innerhalb Afghanistans zu finden sei. Diese Fluchtalternative muss »zumutbar« und »erreichbar« sein. Erwartet wurden Nachweise, dass das AA konkrete sichere Regionen für bestimmte Personengruppen beschreibt, wenn es sie denn geben sollte. Erwartet wurde, dass das Außenamt sich dieser Verantwortung stellt. Diese berechtigten Erwartungen bleiben unerfüllt. (…) Wo es dann aber konkret werden müsste, heißt es nur, eine Beurteilung hänge von den Umständen des Einzelfalles ab. Zu berücksichtigen seien neben den örtlich herrschenden Machtgefügen beispielsweise Ethnie, Stamm, Konfession und Herkunft. Ein guter Einleitungssatz – mehr aber auch nicht…“ Kritik von und bei Pro Asyl vom 25.08.2017 externer Link, wichtig dazu – auch für rechtliche Auseinandersetzungen – ist die ausführliche Analyse von Pro Asyl „Zur Lagebeurteilung des Auswärtigen Amtes zu Afghanistan“ vom 25. August 2017 externer Link (wobei allerdings grundsätzlich klar sein sollte, dass für „unseren“ Innenminister der eherne Grundsatz gilt: Aus den Augen, aus dem Sinn – so hofft er jedenfalls)
  • Abschiebungen nach Afghanistan: Berlin ist lebensgefährlich pragmatisch 
    Das Leben in Afghanistan wird immer gefährlicher. Doch die Bundesregierung bleibt bei ihrer Haltung: Sie will weiter in das Land abschieben. Zumindest Kriminelle. Berlins Kurs ist so populistisch wie menschenverachtend. Die Bundesregierung hat in ihrer Asylpolitik derzeit vor allem eine Mission: abschieben, abschieben, abschieben. Immer wieder ist von einer „nationalen Kraftanstrengung“ bei den als „Rückführungen“ beschönigten Maßnahmen die Rede. (…) Die Anerkennungsquoten von Flüchtlingen aus Afghanistan sanken in Deutschland in den vergangenen Jahren zwar auf scheinbar wundersame Weise. Fast so, als würde das Land immer sicherer werden. Der Grund war aber vielmehr der gewachsene Druck der Politik auf Entscheidungsträger in Asylverfahren. Denn in Afghanistan selbst stieg die Zahl der zivilen Opfer kontinuierlich. (…) Zu Tausenden Toten kamen Hunderttausende Binnenvertriebene, die unter erbärmlichen Bedingungen leben. Sie zu erwähnen, ist wichtig. Denn was gern ignoriert wird, wenn es um das Schönreden der Sicherheitslage in Afghanistan geht: Sterben diese Binnenvertriebenen auf ihrer Flucht durch Hunger, Durst oder Kälte, so landen sie nicht in der offiziellen Statistik der zivilen Opfer. (…) Auch Verbrecher haben Menschenrechte. Aus der Perspektive des deutschen Rechtstaates ist es schlicht nicht hinnehmbar, Menschen in ein Land zu schicken, in denen ihnen Verfolgung, Todesstrafe oder Folter drohen – egal ob die Person sich in Deutschland mit gefälschten Papieren ausgewiesen oder sich eines Taschendiebstahls schuldig gemacht hat. Ja, selbst nach einem Mord…“ Ein Kommentar von Issio Ehrich vom 09. August 2017 bei n-tv.de externer Link
  • Flüchtlinge aus Afghanistan: Abschiebung über Umwege 
    „Die Bundesregierung hat einen geplanten Abschiebeflug abgesagt – dennoch schickt sie indirekt weiter Flüchtlinge nach Afghanistan. Am 13. Juni hatte Deutschland Asylbewerber nach Oslo ausgeflogen. Dort gilt kein Afghanistan-Moratorium, und die norwegischen Behörden schieben auch Familien mit Kindern nach Kabul ab. (…) Das Innenministerium in Mecklenburg-Vorpommern verweist auf das Dublin-Verfahren. Die Landesregierung habe in diesen Fällen „keine Kenntnis über das weitere Verfahren im zuständigen EU-Mitgliedstaat“. Dass Norwegen die Sicherheitslage ganz anders einschätzt, spielt offenbar keine Rolle. Die Entscheidung über „eine mögliche Abschiebung nach Afghanistan ist abschließend durch den zuständigen Mitgliedstaat zu treffen und liegt nicht im Einflussbereich Deutschlands“, so ein Sprecher…“ Beitrag von Moritz Geier und Bernd Kastner vom 26. Juni 2017 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link
  • Bundesregierung sagt Abschiebe-Flug am MIttwoch nach Kabul ab – verschoben, aber nicht abgesagt!
    Schon die Ankündigung von neuen Abschiebungen nach Afghanistan hatte für hitzige Proteste gesorgt. Jetzt hat die Bundesregierung einen Flug von Leipzig nach Kabul nach SPIEGEL-Informationen abgesagt. (…) In Regierungskreisen hieß es am Samstag, der Flug sei nicht aus politischen Gründen abgesagt worden. Vielmehr könne die Deutsche Botschaft in Kabul, die nach dem schweren Anschlag vor einigen Wochen weiterhin geschlossen ist, die Abschiebung nicht wie gewohnt logistisch unterstützen. Deswegen habe man sich zur spontanen Absage des Flugs entschlossen. Gleichzeitig wurde in den Kreisen betont, dass der Abschiebe-Flug nur verschoben, aber nicht abgesagt wurde. Vielmehr bestehe weiterhin Einigkeit, dass man die Abschiebungen fortsetzen wolle, wenn die Botschaft die Maßnahme wieder unterstützen könne…“ Artikel von Matthias Gebauer vom 24.06.2017 bei Spon externer Link
  • Todsicheres Herkunftsland. Steigende Zahl von Attentaten in Afghanistan. UNO warnt vor gefährlicher Lage. Bundesregierung will weiter Menschen an den Hindukusch abschieben 
    Krieg und Terror peinigen die Afghanen in ihrer Heimat. Die Sicherheitslage ist schlechter denn je. Erst am gestrigen Donnerstag kamen bei einem Autobombenanschlag in der Provinz Helmand mindestens 36 Menschen ums Leben. Über 59 Personen wurden verletzt. Unter den Opfern befanden sich neben Soldaten und Polizeibeamten auch Zivilisten. Es liegt die Vermutung nahe, dass auch dieser Terrorakt auf das Konto der Taliban geht. Sie kontrollieren etwa 80 Prozent der besagten Provinz. Der deutschen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD ist die gefährliche Lage in Afghanistan jedoch egal. Wie Spiegel Online und der Norddeutsche Rundfunk (NDR) gestern übereinstimmend berichteten, sollen am kommenden Mittwoch erneut Flüchtlinge aus Deutschland ins Kriegsgebiet abgeschoben werden. So sei ein Abschiebeflug nach Kabul geplant. Der derzeitige Abschiebestopp nach Afghanistan gelte nicht für angebliche Straftäter, kommentierte das Ministerium die Meldungen…“ Artikel von Markus Bernhardt in junge Welt vom 23.06.2017 externer Link
  • Neue Abschiebungen nach Afghanistan: Zum Widerstand verpflichtet
    „… Wer nach Afghanistan abgeschoben wird, und, für uns hier noch entscheidender, wer aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben wird, ist seines Menschenrechts beraubt worden. Wer aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben wird, ist deshalb im Sinne der Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ein Opfer von „Tyrannei und Unterdrückung“. Er oder sie wäre von der Erklärung zum letzten Mittel des Widerstands berechtigt, zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung. Wir alle, die Zeug*innen dieses exemplarischen Unrechts sind, begangen an Menschen, die ihres Menschenrechts beraubt und derart ohne den Schutz einer „Herrschaft des Rechts“ sind, sind deshalb zum Widerstand verpflichtet. Im Unterschied zu den in die Abschiebung Gezwungenen haben wir verschiedene Möglichkeiten, unserer Verpflichtung zum Widerstand nachzukommen…“ Appell von Thomas Seibert vom 22. Juni 2017 bei medico international externer Link
  • Geplante Abschiebung ausgesetzt [solle jedoch „schnellstmöglich nachgeholt werden“] 
    „… Nach dem verheerenden Bombenanschlag in Kabul hat die Bundesregierung die für Mittwochabend geplante Sammelabschiebung nach Afghanistan abgesagt. Das teilte der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) am Mittag unter Berufung auf eine Mitteilung aus Berlin mit. Eine „ordnungsgemäße Abwicklung“ könne von der deutschen Botschaft in Afghanistan „nicht sichergestellt“ werden, hieß es darin. Der Flug werde „storniert“. Er solle jedoch „schnellstmöglich nachgeholt werden“, zitierte der Minister…“ Artikel von Pitt von Bebenburg vom 31.5.2017 bei der FR online externer Link, siehe auch Pro Asyl dazu:

    • PRO ASYL begrüßt den Stopp des heutigen Abschiebeflugs
      Der für heute geplante Abschiebeflug nach Kabul soll storniert werden. PRO ASYL begrüßt den Stopp der heutigen Abschiebung nach Kabul und fordert, dass weitere geplante Abschiebungen nach Afghanistan nicht vollzogen werden. »Die Ablehnungen von AfghanInnen basieren auf Zufallsentscheidungen und sind in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar«, kritisiert Burkhardt. Die Bundesregierung hat kein Recht abzuschieben, wenn nicht gewährleisten werden kann, dass rechtsstaatlich einwandfreie Verfahren durchgeführt werden. (…) PRO ASYL und Verbände gehen nach den bisherigen Erkenntnissen davon aus, dass afghanische Schutzsuchende zu Tausenden zu Unrecht abgelehnt wurden. Ihnen droht die Abschiebung in ein Land, das ZivilistInnen keinen Schutz bieten kann. Hierfür gibt es mehrere Gründe…“ Pressemitteilung vom 31.5.2017 externer Link
  • Afghanistan: Viele Tote bei Anschlag in Kabul 
    Bei einem Autobombenanschlag in der Nähe der deutschen Botschaft in Kabul hat es Dutzende Opfer gegeben. Mindestens 64 Menschen sind getötet und mehr als 300 verletzt worden. Die deutsche und die französische Auslandsvertretung wurden beschädigt…“ Meldung vom 31.05.2017 bei tagesschau.de externer Link. Die nun sicher zu verschärfende Reisewarnung wird wohl nur für Diplomaten gelten. Hingegen: Wie der Bayerische Flüchtlingsrat meldet, findet der nächste Abschiebeflug voraussichtlich am 31.05.2017 und dies vermutlich vom Flughafen Frankfurt – nicht München aus, die Warnhinweise und Informationen dort werden ständig aktualisiert externer Link
  • [Abschiebeflug am 31.05.2017] Breite Kritik an Mängeln in Asylverfahren und Abschiebungen ins unsichere Afghanistan 
    Am morgigen Mittwoch soll der nächste Abschiebeflug nach Afghanistan stattfinden. Für Wohlfahrtsverbände, Menschenrechtsorganisationen und Richter- und Anwaltsvereinigungen ein Skandal. Sie fordern den sofortigen Stopp aller Abschiebungen nach Afghanistan und kritisieren die Ablehnungspraxis des BAMF. Wegen schwerwiegender Mängel bei Asylverfahren von afghanischen Asylsuchenden befürchten die Organisationen, dass nach fehlerhaften Asyl­ver­fahren abgelehnte Afghanen demnächst abgeschoben werden und dadurch ihr Leben aufs Spiel gesetzt wird. (…) Die Sicherheitslage in Afghanistan ist so unberechenbar, dass auch der UNHCR eine Unterscheidung von »sicheren« und »unsicheren« Gebieten ablehnt. (…) Die Organisationen appellieren deswegen gemeinsam an Bund und Länder, Asylgesuche mit der notwendigen Sorgfalt zu prüfen sowie alle Abschiebungen nach Afghanistan zu stoppen.“ Meldung vom 30.5.2017 bei Pro Asyl externer Link zur gemeinsamen Erklärung, dort verlinkt
  • Nächster Abschiebeflug voraussichtlich am 31.05.2017 – vermutlich wieder vom Flughafen München!!! Bayernweite Kundgebungen gegen die erneute Sammelabschiebung nach Afghanistan 
    „Am Mittwoch, 31.05.2017 findet die mittlerweile 6. Sammelabschiebung nach Afghanistan statt. Auch diesmal startet der Flieger vom Münchner Flughafen. Wir wollen und können das nicht hinnehmen. Die humanitäre Situation in Afghanistan ist nach wie vor katastrophal! Die Bundesregierung und auch die bayerische Staatsregierung halten aber weiterhin an ihrer menschenverachtenden Politik fest und führen weitere Sammelabschiebungen nach Afghanistan durch. Im letzten halben Jahr wurden bereits insgesamt 106 Menschen nach Afghanistan abgeschoben. Trotz der Tatsachen, dass in Afghanistan Krieg herrscht, dass monatlich zahlreiche Zivilist*innen bei Bombenanschläge sterben und dass sich die Situation in der vergangenen Zeit im ganzem Lande wieder dramatisch verschlechtert hat, verweisen die politisch Verantwortlichen der deutschen Abschiebepolitik auf vermeintlich „sichere“ Gebiete in Afghanistan und auf angebliche „innerstaatliche Fluchtalternativen“. (…) Deshalb solidarisiert euch mit afghanischen Geflüchteten und kommt zu einer der Demos in Bayern: 1. Kundgebung Nürnberg Weißer Turm Ludwigsplatz Montag, 29.05.17, 17.00 Uhr / 2. Kundgebung Bamberg (wöchentlich stattfindend) Am Gebelmann Montag, 29.05.2017, 18.00 Uhr / 3. Kundgebung München (wöchentlich stattfindend) Odeonsplatz Dienstag, 30.05.2017, 18.00 Uhr / 4. Kundgebung München (am Tag der Sammelabschiebung) Flughafen München, MAC-Forum Mittwoch, 31.05.2017, 19.00 Uhr…“ Meldung und Aufruf vom 26. Mai 2017 vom und beim Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link
  • Nächster Sammelcharter nach Afghanistan am 24. April vom Münchner Flughafen
    Der nächste Abschiebeflug nach Afghanistan wird wohl nächsten Montag, 24.04.2017, vom Münchner Flughafen aus starten – siehe aktuelle Infos beim Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link. Siehe dazu:

    • Kundgebungen in München und Nürnberg gegen die Sammelabschiebung nach Afghanistan: Afghanistan is not safe! – keine Abschiebungen nach Afghanistan!
      • Kundgebung München: Flughafen München, MAC-Forum, Montag 24.04.2017, 19.00 Uhr
      • Kundgebung Nürnberg: Weißer Turm /Ludwigsplatz, Montag, 24.04.17, 17.00 Uhr
    • Nächster Abschiebeflug nach Kabul steht bevor
      PRO ASYL kritisiert scharf den für den heutigen Montag geplanten Sammelabschiebeflug nach Kabul, der vom Münchener Flughafen aus stattfinden soll und fordert die Annullierung. »Hunderte Tote und Verletzte am Freitag und Bund und Länder schieben weiter in ein Kriegs- und Krisengebiet ab«, kritisiert Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. »Damit einher geht eine beispiellose Entrechtung afghanischer Flüchtlinge. Das Bundesinnenministerium wischt die Faktenlage beiseite und verbreitet weiter die Mär von angeblich »sicheren« Regionen, was sich dann auch in den Entscheidungen des BAMF wiederfindet. Die individuellen Fluchtgründe von AfghanInnen in den Asylverfahren werden dort in hohem Maße missachtet…“ Pressemitteilung vom 24.04.2017 externer Link mit umfangreichen Fakten zur Lage in Afghanistan und sinkender Schutzquote afghanischer Flüchtlinge
    • Nordrhein-Westfalen: Koalitionskrach um neue Abschiebungen nach Afghanistan
      NRW bereitet die Abschiebung von neun weiteren Flüchtlingen nach Afghanistan vor. Dem Vernehmen nach soll der Flug in der kommenden Woche starten. Die Grünen zeigen sich verärgert. (…) Im Umfeld des NRW-Innenministeriums hieß es am Freitag, Kraft und Jäger sähen keinen Anlass, die Abschiebepraxis von NRW zu ändern.“ Artikel von Thomas Reisener vom 22. April 2017 bei RP-online externer Link
  • Politik in Bochum [als Beispiel]: Jetzt vor Ort Verantwortung abschieben?
    Rund 40 Aktivist*innen haben am Donnerstag, den 30. März gemeinsam die Sitzung des Bochumer Stadtrates besucht und gegen Abschiebungen nach Afghanistan demonstriert. (…) Die Initiative Treffpunkt Asyl sieht die Verantwortlichen in Bochum weiterhin in der Pflicht. Dazu Hans Hudde: „Wir fordern weiterhin: Tun Sie alles, um Abschiebungen nach Afghanistan zu verhindern, denn sie verletzen Menschenrechte. Afghanistan ist nicht sicher!“Pressemitteilung vom 30.3.2017 von und bei Initiative Treffpunkt Asyl externer Link, dort auch das Flugblatt und Bilder der Aktion – im LabourNet Germany stellvertretend für viele in anderen Städten!
  • Bundesamt für Migration: Vertrauliches Papier nennt Afghanistan einen unsicheren Staat
    „Als am Abend des 27. März ein Charterflugzeug von München nach Kabul startet, sind 15 Afghanen an Bord, 15 Menschen, die aus Deutschland abgeschoben werden – und dies ist schon die vierte Massenabschiebung von einem deutschen Flughafen seit dem vergangenem Dezember. (…) Dass dabei politischer Druck im Spiel ist, zeigt nun ein internes Papier des Bundesamts für Migration (BAMF), das dem Innenministerium untersteht. Es liegt der Berliner Zeitung vor und enthält vertrauliche Leitsätze zur Prüfung von Asylanträgen von Afghanen und zur Lage in Afghanistan. Darin wird das Bild eines zerrütteten, unsicheren Staates gezeichnet, dennoch wird verstärkt darauf gesetzt, dass Rückkehrer durch private Netze wie die Familie Hilfe bekommen. Kriegerische Auseinandersetzungen, Attentate und Bombenanschläge seien nach wie vor an der Tagesordnung…“ Beitrag von Kordula Doerfler und Viktor Funk vom 29. März 2017 bei der Berliner Zeitung online externer Link
  • Afghane begeht wegen drohender Abschiebung Suizid. Bundesweit steigt der Druck auf Flüchtlinge vom Hindukusch / Angst vor Sammelabschiebungen und negativen Asylbescheiden
    Seit Dezember 2016 führte die Bundesregierung vier Sammelabschiebungen nach Afghanistan durch, die letzte am 27. März. Der Druck und die Angst, die durch die Androhungen von Abschiebungen nach Afghanistan aufgebaut werden, haben dramatische Konsequenzen: In Haar bei München hat ein Afghane Suizid begangen, nachdem sein Asylantrag abgelehnt wurde, berichtete die »Abendzeitung«. Der 20-Jährige habe am Samstag unmittelbar nachdem er sein Ablehnebescheid in Empfang nahm Suizid begangen. Die Zeitung berichtet darüber hinaus von zwei weiteren Afghanen, die wegen der drohenden Abschiebungen Suizidversuche unternommen hätten...“ Artikel von Alexander Isele vom 30.03.2017 beim ND online externer Link
  • Abschiebungen nach Afghanistan: Ärzteorganisation rügt Verstöße gegen hippokratischen Eid
    Die Ärzteorganisation IPPNW rügt anlässlich von 15 weiteren gewaltsamen Abschiebungen nach Afghanistan Verstöße gegen den hippokratischen Eid. „Geflüchtete werden für die Abschiebung nach Afghanistan für flugtauglich erklärt, obwohl sie es nicht sind“, kritisiert IPPNW-Arzt Tom Nowotny. Mehrere der von Abschiebung bedrohten Menschen sind suizidgefährdet. Am vergangenen Samstag hat ein junger Mann aus Kandahar nach Erhalt der Ablehnung seines Asylantrages Selbstmord begangen, wie die Münchener Abendzeitung berichtete. Zwei weitere Afghanen, die im Abschiebungsgefängnis Mühldorf in Bayern untergebracht waren, haben ebenfalls am Samstag Selbstmordversuche unternommen, wie bei einer Mahnwache bekannt wurde. Zuvor bildeten über 400 TeilnehmerInnen eine Menschenkette um die Haftanstalt und stellten sich damit symbolisch vor die Schutzsuchenden. Leider konnte die Abschiebung der psychisch kranken Asylbewerber nicht verhindert werden…“ IPPNW-Pressemitteilung vom 28.03.2017 externer Link
  • Deutschland schiebt Ende März afghanische Flüchtlinge ab: Entweder am 27. oder am 28. März sollen bis zu 50 Afghanen nach Kabul »rückgeführt« werden
    Deutschland wird Ende März erneut afghanische Flüchtlinge aus Deutschland abschieben. Der Sammelflug soll am 27. März an einem deutschen Flughafen starten und am 28. März morgens in der afghanischen Hauptstadt Kabul ankommen. Das bestätigten zwei hochrangige Mitarbeiter des Kabuler Flüchtlingsministeriums am Freitag…“ Meldung vom 24.03.2017 beim ND online externer Link
  • Petition gegen Abschiebungen aus NRW nach Afghanistan
    Abschiebungen nach Afghanistan sind menschenrechtlich nicht zu vertreten! Die auf der Innenministerkonferenz im Dezember 2015 beschlossene Modifizierung des Erlasses, nur in „sichere“ Regionen“ in Afghanistan abzuschieben, ging von einer tatsächlichen Situation in Afghanistan aus, die spätestens seit den Entwicklungen im vergangenen Jahr jeder Grundlage entbehrt. Der Bericht des UNHCR zur Situation in Afghanistan aus Dezember 2016 kommt zu dem Schluss, dass sich die Sicherheitslage in Afghanistan seit April 2016 nochmal deutlich verschlechtert hat. Das gesamte Staatsgebiet Afghanistans sei von einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt betroffen. Es gebe keine Region, die dauerhaft sicher sei. Auch der aktuellste Bericht der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA) dokumentiert seit dem Beginn der jährlichen Berichterstattung für 2016 die höchsten Zahlen von zivilen Opfern und von Kindern unter den Opfern. Dabei geben die Zahlen alleine und die Berichte über größere Anschläge nur ein unvollständiges Bild von der aktuellen Situation, denn Terror, Gewalt und Angst prägen den Alltag in Afghanistan. Täglich finden (Selbstmord)Attentate auf Märkten, öffentlichen Plätzen u.a. statt, die ein friedliches und normales Leben unmöglich machen. Auf Grundlage dieser aktuellen Erkenntnisse ist die Sicherheitslage in Afghanistan so kritisch, dass keine Abschiebungen in dieses Kriegsland stattfinden dürfen“ – aus der Petition „Keine Abschiebungen aus NRW nach Afghanistan“ seit dem 16. März 2017 externer Link bei Open Petition – am 20. März schon mit knapp 1.500 Unterschriften: Viele mehr tun Not!
  • Mahnwache gegen Abschiebung nach Afghanistan in Würzburg am Montag, den 13.03. um 17:30 Uhr
    Die Initiative für Bleiberecht veranstaltet am kommenden Montag, den 13.03. um 17:300 Uhr am oberen Markt in Würzburg bereits die vierte Mahnwache in Folge. Wie schon an den vorangegangen Montagen, richtet sich der Protest gegen die Abschiebepraxis der deutschen Bundesregierung, die mit Gewalt Menschen in das Kriegsgebiet Afghanistan abschiebt. Die Initiatoren der Veranstaltung erwarten eine ähnlich rege Beteiligung wie bei den bisherigen Mahnwachen, mit jeweils rund 100 teilnehmenden Personen. Es wird im Wesentlichen wieder ein offenes Mikrophon geben, an dem alle Teilnehmenden herzlich eingeladen sind zu sprechen. Bisher wurde dieses in ruhiger aber entschlossener Atmosphäre gut genutzt: Insbesondere Geflüchtete, die direkt von dem Abschiebeabkommen betroffen sind, nutzen diese Möglichkeit um von ihren Ängsten und Sorgen Ausdruck zu verleihen und um von der Situation in Afghanistan zu berichten. Aber auch Menschen, bspw. aus Unterstützerkreisen, äußerten ihr Unverständnis über das Abkommen und berichteten von den dramatischen psychischen Zuständen, die sie bei betroffenen Personen beobachten. Das Medinetz Würzburg solidarisierte sich dementsprechend mit den Protesten der Mahnwache machte in einem Redebeitrag, sowie auf Transparenten klar: „Abschiebungen machen Krank – Gesundheit ist Menschenrecht!“ (…) Die Initiatoren gehen davon aus, dass die Mahnwache auf Grund der dringlichen Lage und angesichts des hohen Zuspruchs – bis auf weiteres – jeden Montag stattfinden wird.“ Aus der Pressemitteilung der Initiative für Bleiberecht vom 10. März 2017 (per Email). Siehe dazu rückblickend:

    • Aktion für Bleiberecht und gegen Abschiebungen nach Afghanistan
      Die Initiative für Bleiberecht hat anlässlich der Rede von Bundeskanzlerin Angela Merkel beim Diozösanmpfang am 23.01.2017 im Congress Centrum Würzburg zum Thema „Verbundenheit in offener Gesellschaft: Pluralität und Identität – Herausforderung und Chance“ einen Flashmob für Bleiberecht und gegen Abschiebungen nach Afghanistan veranstaltet. (…) Die Initiative für Bleiberecht fordert den sofortigen Stopp der Abschiebungen nach Afghanistan, sowie ein Ende der Kriminalisierung von Migration…Beitrag vom 23. Januar 2017 bei „Mehr als 16a – Asylpolitische Aktion und Diskussion“ externer Link
  • Rigide Abschiebepolitik verschärft Situation in Afghanistan
    Laut aktuellem UNHCR-Bericht gibt es in Afghanistan keine sicheren Regionen. Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Inneren dagegen verteidigen in ihrem „Lagebericht der Bundesregierung über die Situation in Afghanistan“ die gewaltsamen Abschiebungen in ein Kriegsgebiet. Dem widerspricht die Ärzteorganisation IPPNW in ihrer Entgegnung vehement. Dass im vergangenen Jahr 127.892 afghanische Staatsangehörige einen Asylantrag in Deutschland gestellt haben – gegenüber 574 im Jahr 2007 und 32.000 im Jahr 2015 – zeige bereits, wie bedrohlich die Situation in Afghanistan sei. Die Grundlage für Asyl-Entscheidungen sei in der Regel bereits überholt, wenn abgelehnte Asylbewerber abgeschoben werden sollen. (…) Dem Argument von Auswärtigem Amt und Bundesinnenministerium, Deutschland schiebe lediglich alleinstehende Männer ab, entgegnet die Ärzteorganisation, dass gerade die Situation der nach Afghanistan abgeschobenen alleinstehenden Männer besonders heikel sei. Da sie weder in die Nachbarländer noch nach Europa fliehen könnten, bleibe vielen von ihnen nichts anderes übrig, als sich einer der bewaffneten Gruppen  anzuschließen, sei es aus Existenz- oder aus Sicherheitsgründen. Die Rückführungspolitik werde so langfristig das Chaos in Afghanistan vergrößern und die Gewaltspirale anheizen. Dass der afghanische Staat den gewaltsam zurück gebrachten Männern keine Existenzalternative biete, könne man an den Schicksalen der Rückkehrer bereits beobachten. „Statt Fluchtursachen zu bekämpfen, verschärft man mit der rigiden Abschiebepolitik die Situation im Herkunftsland“, heißt es in der Entgegnung…IPPNW-Pressemitteilung vom 9.03.2017 externer Link
  • Abschiebungen nach Afghanistan: „Es ist auch eine Art Suizidprogramm“
    Der Anwalt Gunter Christ ist spezialisiert auf Verfahren afghanischer Asylbewerber – und erhebt schwere Vorwürfe gegen die Bundesregierung. Mit den Abschiebungen nach Afghanistan nehme die Suizid-Gefahr dramatisch zu. Christ beklagte, die deutsche Flüchtlingspolitik sei nicht humanitär – und sei es nie gewesen…Beitrag von Martin Gerner vom 22.02.2017 beim Deutschlandfunk online externer Link
  • Der ehrenamtliche IG Metall-Flüchtlingsbetreuer Ahmad Pouya: Abschiebung trotz Lebensgefahr
    Kein Erbarmen kannten die bayerischen Behörden: Der ehrenamtliche IG Metall-Flüchtlingsbetreuer Ahmad Pouya musste im Januar Deutschland in Richtung Afghanistan verlassen. In seiner Heimat bedrohen ihn die Taliban wegen seiner politischen Lieder mit dem Tod. Der 33-jährige ist an geheimem Ort untergetaucht und will versuchen, mit einem Künstlervisum nach Deutschland zurückzukehren. Die IG Metall unterstützt ihn dabei. (…) Das IG Metall-Flüchtlingsbüro „Der Laden“ sammelt Spenden, um Pouya zu helfen, sein Leben zu retten: derladen@igmetall.de, Telefon 069-24005622…einblick März 2017 vom 20.02.2017 beim DGB externer Link
  • Nächste Sammelabschiebung nach Afghanistan bestätigt: Heute(22.2.) aus München
    Bereits an diesem Mittwoch sollen 50 weitere abgelehnte Asylbewerber an den Hindukusch geflogen werden – diesmal von München aus. Die Angst vor der Abschiebung, die sich am Dienstag in München und andernorts verbreitet hatte, wird an diesem Morgen zur traurigen Gewissheit: Etwa 50 Afghanen sollen noch an diesem Abend vom Münchner Flughafen aus in ihr Heimatland abgeschoben werden…“ Artikel von Velten Schäfer vom 22.02.2017 beim ND online externer Link, siehe für aktuelle Aktionen Twitter: #KeineAbschiebungen externer Link

  • Flüchtlinge aus Afghanistan: Immer weniger Bundesländer schieben ab
    Seit zwei Monaten werden afghanische Flüchtlinge abgeschoben – zumindest Teile des Landes sollen sicher sein. Doch die Rückkehrer stehen vor dem Nichts und Experten sagen: Von Sicherheit kann keine Rede sein. Nun regt sich in immer mehr Bundesländern Widerstand. (…) Nach NDR-Informationen sollen diese Woche erneut Afghanen abgeschoben werden. Vor allem alleinstehende Männer will die Bundesregierung in ihr Heimatland zurückschicken. Ob abgelehnte Asylsuchende damit rechnen müssen, abgeschoben zu werden, hängt derzeit allerdings auch von ihrem Wohnsitz ab: Mittlerweile sehen fünf Bundesländer eine Abschiebung nach Afghanistan kritisch. So hat sich Schleswig-Holstein bisher am deutlichsten gegen die Einschätzung der Bundesregierung positioniert. Vergangene Woche verkündete Innenminister Stefan Studt (SPD) einen Abschiebestopp für drei Monate. Länger können Bundesländer ohne Zustimmung des Bundes einen solchen Stopp nicht erteilen. Auch Bremen, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen zweifeln aufgrund der Einschätzung des Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) daran, dass es sichere Regionen in Afghanistan gibt…Beitrag von Gábor Halász, Carolin Fromm und Reiko Pinkert vom 20.02.2017 bei der Tagesschau online externer Link
  • Afghanistan-Abschiebungen „Sicherheitslage ist nirgendwo gut“
    Laut der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung hat sich die Lage in Afghanistan seit dem Beginn der Sammelabschiebungen aus Deutschland dorthin nicht verändert. Sie fordert einen sofortigen Stopp dieser Praxis – und steht damit nicht alleine. Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler, hat einen Stopp der Abschiebungen nach Afghanistan gefordert. „Nicht die Lage in Afghanistan hat sich verändert, sondern die innenpolitische Diskussion“, sagte sie der „Passauer Neuen Presse“. Dies dürfe aber nicht kurzfristig auf dem Rücken der Menschen ausgetragen werden, vielmehr seien neue Ansätze in der Integrationspolitik gefordert…Meldung vom 18.02.2017 bei der Tagesschau online externer Link
  • NRW stoppt Afghanistan-Abschiebung
    Nach Streit in rot-grüner Koalition nächste Sammelabschiebung nach Afghanistan ohne NRW-Beteiligung: Das erfuhr unsere Redaktion aus Kreisen des NRW-Innenministeriums. Die ersten beiden Sammelabschiebungen, zu denen NRW noch jeweils mehrere Afghanen angemeldet hatte, waren von Frankfurt nach Kabul gestartet und hatten in Düsseldorf eine Koalitionskrise ausgelöst…Meldung vom 18. Februar 2017 bei rp-online externer Link
  • Abschiebungsstopp nach Afghanistan – Jetzt! Aufruf zur Demonstration am Samstag, 11.2.2017 in Düsseldorf [und weiteren Städten]
    Afghanistan is not safe! jatzt vor Ort Verantwortung übernehmen!Am 11. Februar werden Menschen in ganz Deutschland einen Abschiebungsstopp nach Afghanistan fordern und zwar JETZT, denn: Afghanistan ist #keinsicheresLand! Treffpunkt: 13:30 Uhr vor dem DGB-Haus Düsseldorf (nahe HBF, Friedrich-Ebert-Str. 34). Kundgebung: 15 Uhr vor dem Landtag…Aufruf für den 11. Februar in Düssedorf bei stay-duesseldorf.de externer Link. Weitere Demonstrationen sind am 11.02. bisher für Berlin externer Link , Hamburg, Hannover, Rostock, Nürnberg, Wiesbaden, Trier und Erfurt angekündigt. Siehe dazu die Aktionsübersicht externer Link
  • Abschiebungen Afghanistan doch zu gefährlich?
    Die Bundesregierung möchte Flüchtlinge aus Afghanistan konsequent abschieben. Immer mehr Bundesländer stellen die Rückführungen in das Land aber zurück. Sie zweifeln an der Sicherheitslage vor Ort. Ein neuer UN-Bericht gibt ihnen recht. In mehreren Bundesländern wachsen Medienberichten zufolge Bedenken in Hinblick auf Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber nach Afghanistan. Neben Schleswig-Holstein und Berlin zweifelten auch Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz an der Sicherheitslage in dem Land…Beitrag vom 6. Februar 2017 bei der Tagesschau online externer Link
  • Immer mehr zivile Opfer – weniger Abschiebungen
    Es ist die höchste Zahl der vergangenen acht Jahre: Laut einem Bericht der Vereinten Nationen ist die Zahl der zivilen Opfer in Afghanistan im vergangenen Jahr um drei Prozent gestiegen. Demnach starben 2016 mehr als 3.498 Zivilisten. Fünf deutsche Bundesländer schieben derzeit wegen der Sicherheitslage kaum noch nach Afghanistan ab…Beitrag vom 6.02.2017 beim Deutschlandfunk externer Link
  • Bayerische Landesregierung gegen Menschen aus Afghanistan: IG Metall Betreuer abgeschoben (dazu gibt es eine IGM Spendenkampagne), Arbeitserlaubnisse entzogen – und Beispiele der Proteste gegen Abschiebungen nach Afghanistan
    Auch die Versuche, die Ausweisung des IG-Metall Flüchtlingsbetreuers als Härtefall auszusetzen, nutzten nichts: Die bayerische Landesregierung will sich als beste Abschiebungsmaschine profilieren.  Blitzabschiebungen vor rechtlicher Klärung und Entzug der Arbeitserlaubnis sind ebenfalls in Bayern besonders verbreitet. Und nur ein Ärzteprotest verhinderte die Entführung eines frisch operierten Abschiebeopfers. Proteste gibt es anderswo – in Bochum beispielsweise. Siehe dazu drei aktuelle Beiträge:

    • [Spendenaufruf] Pouya nach Afghanistan abgeflogen und untergetaucht externer Link am 27. Januar 2017 bei der IG Metall ist der Artikel (und Spendenaufruf) der IGM zur Abschiebung des IG Metall-Flüchtlingsbetreuers, worin es unter anderem heißt:  „Bayern ganz hart: IG Metall-Flüchtlingsbetreuer Pouya musste nach Afghanistan zurück. Dort bedrohen ihn die Taliban. Pouya ist untergetaucht und will bald versuchen, nach Deutschland zurückzukommen. Die IG Metall unterstützt ihn dabei. (…) Bis zuletzt hatten die IG Metall sowie zahlreiche Unterstützer, darunter auch Bundestags-Vizepräsidentin Claudia Roth versucht, Pouyas Abschiebung als Härtefall auszusetzen. Doch der bayerische Innenminister Joachim Herrmann blieb hart. In Afghanistan droht Pouya die Ermordung durch die Taliban…“ Und die Spendensammlung: Bianka Huber sammelt Spenden, um Pouya zu unterstützen. Wer spenden will, kann sich an das IG Metall-Flüchtlingsbüro „Der Laden“ (derladen@igmetall.de ) wenden.
    • »Einige entziehen willkürlich die Arbeitserlaubnis«. Bayern bei Abschiebungen nach Afghanistan besonders gnadenlos. Ausländerbehörden nutzen Spielräume nicht. Gespräch mit Stephan Dünnwald
      „… Der Skandal ist: Abschiebungen werden derart auf die Schnelle vollzogen, dass eine rechtliche Klärung zuvor nicht möglich ist. Betroffene können es nicht mehr schaffen, notwendige Beratungen in Anspruch zu nehmen oder einen Anwalt zu konsultieren. In einem Fall waren die Vaterschaft und das Sorgerecht gerichtlich nicht anerkannt; eine familiäre Bindung konnte aufenthaltsrechtlich nicht geltend gemacht werden. Über den anderen Mann wissen wir nicht näher, weshalb für ihn kein Abschiebeschutz galt. Wir hatten auch keine Gelegenheit mehr, zu ihm Kontakt aufzunehmen. Von einer Journalistin der Nachrichtenagentur dpa, die ihn in Kabul interviewte, war zu erfahren: Seine Freundin in Deutschland ist im dritten Monat schwanger von ihm. Dabei heißt es, Familien dürfen nicht auseinandergerissen werden. Er habe einen Ausbildungsvertrag in der Tasche gehabt, die Stelle aber nicht antreten dürfen. Die Ausländerbehörde hat es nicht genehmigt. (…)Wie unerbittlich Bayern dagegen vorgeht, ist an den Zahlen der am Montag vom Flughafen Frankfurt am Main nach Kabul Abgeschobenen zu sehen. Baden-Württemberg hatte vier Flüchtlinge zur Abschiebung gemeldet, Hamburg drei, Nordrhein-Westfalen drei, die allerdings alle untergetaucht waren, Rheinland-Pfalz nur eine Person, Hessen keine einzige. Aus Bayern waren es 18 Personen. Einen frisch Operierten hatte die Polizei kürzlich zur Abschiebung aus dem Krankenhaus holen wollen. Ärzte, die sich schützend vor das Krankenbett stellten, haben es verhindert. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat sich konsequent für Abschiebungen nach Afghanistan ausgesprochen. Er kritisierte den Vorstoß seines schleswig-holsteinischen Amtskollegen Stefan Studt, SPD, einen Abschiebestopp in Betracht zu ziehen.“ Gitta Düperthal im Gespräch mit dem Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats, Stephan Dünnwald, bei der jungen Welt 28. Januar 2017 externer Link
    • Und es gibt Proteste, hier in Bochum sind Abschiebungen nach Afghanistan auf der Tagesordnung der Ratssitzung. Die Linksfraktion hat den Appell des Initiativkreises Flüchtlingsarbeit aufgegriffen, in dem der Rat aufgefordert wird, die Menschenrechte ernst zu nehmen und sich gegen Abschiebungen nach Afghanistan auszusprechen. In einem Antrag zur Ratssitzung am kommenden Mittwoch wird die Bochumer Ausländerbehörde aufgefordert, “alle vorhandenen rechtlichen Spielräume zu nutzen, um Abschiebungen aus Bochum in das Bürgerkriegsland Afghanistan zu verhindern.” Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, hat die Initiative Treffpunkt Asyl eine Kundgebung auf dem Willy-Brandt-Platz vor dem Rathaus angemeldet. Los geht es am Mittwoch, den 1. Februar um 14 Uhr, also eine Stunde vor Beginn der Ratssitzung.
  • Die nächste Sammelabschiebung von 50 afghanischen Flüchtlingen aus Deutschland ist für den 24. Januar geplant. Siehe dazu:
    • Keine Abschiebung nach Griechenland!
      Die Europäische Kommission hat am 8.12. vorgeschlagen, dass ab 15.3.2017 die Menschen, die es geschafft haben, sich von den griechischen Flüchtlingscamps nach anderen europäischen Ländern durchzuschlagen, wieder zurückgeschickt werden können. Die Bundesregierung will schon bald wieder Asylbewerber nach Griechenland abschieben (Presseberichte am 12.1.2017, s. auch Proasyl https://www.proasyl.de/news/griechenland-tausende-fluechtlinge-schutzlos-in-der-kaelte-und-bald-endet-der-abschiebestopp/ externer Link). Im Dezember 2016 haben sich Flüchtlingsinitiativen gegen diesen Vorschlag der Europäischen Kommission positioniert; sie fordern von der Bundesregierung, dass sie das im September 2015 versprochene Relocation-Programm für 27.500 Geflüchtete (aus Griechenland und Italien) endlich zügig umsetzt… „Keine Abschiebung nach Griechenland“ wird in Hamburg unterstützt von: AK Frieden, ver.di Hamburg – AK AntiRassismus, ver.di Hamburg – Attac Hamburg – Flüchtlingsrat Hamburg – Griechenland-Solidarität-Hamburg – LAG LISA (Die Linke) – Nuit Debout Hamburg – Ottenser Gespräche zu Flucht und Migration – VVNBdA Hamburg Nord (23.12.2016)…“ Pressemitteilung der Griechenland-Solidaritätsgruppe Hamburg, 18.1.2017 (per Email). Siehe dazu die gemeinsame Erklärung von Flüchtlingsinitiativen vom Dezember 2016, dokumentiert bei Sand im Getriebe/ Attac Deutschland externer Link
    • Afghanen in Hamburg: Diakonie und Caritas fordern Abschiebestopp
      … Vor einer Woche wurden erneut mehrere Sprengstoffanschläge mit zahlreichen Toten aus Afghanistan gemeldet. Trotzdem hält die Bundesregierung an Abschiebungen in die Region fest. Kritik an dem Vorgehen formulieren jetzt die Hamburger Diakonie und Caritas, die sich für einen Hamburger Abschiebestopp stark machen. Solch eine Regelung existierte in Hamburg seit 2008. (…)m Dezember beteiligte sich Hamburg an einer bundesweiten Sammel-Abschiebung von Afghanen. In letzter Sekunde wurde vor Gericht die Abschiebung eines Afghanen gestoppt, der seit mehr als 20 Jahren in Deutschland lebte. Andere Bundesländer wie Thüringen, Schleswig-Holstein oder auch Niedersachsen hatte sich an der Aktion nicht beteiligt. Inzwischen erwägt Schleswig-Holstein Innenminister Stefan Studt (SPD) einen weitreichenderen Abschiebestopp. (…) Für die Hamburger Innenbehörde steht ein Abschiebestopp allerdings nicht zur Debatte…Artikel von Jonas Füllner vom 17. Januar 2017 bei Hinz&Kunzt externer Link
    • Hamburg soll Abschiebungen nach Afghanistan aussetzen
      Diakonie Hamburg und Caritas Hamburg setzen sich für einen Abschiebestopp nach Afghanistan ein. Diakonie-Chef Landespastor Dirk Ahrens: „Die Sicherheitslage in Afghanistan hat sich dramatisch verschlechtert und bleibt somit prekär. Das belegt der jüngste Bericht des UNHCR nachdrücklich. Deshalb sind Abschiebungen nach Afghanistan nicht zu verantworten.“ Diakonie und Caritas kritisieren den Beschluss der Bundesregierung, Abschiebungen nach Afghanistan zuzulassen und plädieren für eine Hamburger Abschiebestopp-Regelung. Dirk Ahrens: „Den Bundesländern steht die Möglichkeit offen, eigenständig Abschiebestopp-Regelungen zu treffen. Schleswig-Holstein prüft das zurzeit und wir halten es für dringlich, dass Hamburg ebenfalls einen solchen Schritt macht. Das gebietet sowohl der humanitäre Flüchtlingsschutz als auch eine vernünftige Integrationsstrategie.“…Pressemitteilung der Diakonie Hamburg vom 16. Januar 2017 externer Link 
    • Neues sicheres Ankunftsland: Kiel will Abschiebestopp
      Schleswig-Holstein kündigt einen Abschiebestopp für afghanische Flüchtlinge an. Die Sicherheitslage habe sich rapide verschlechtert. Hamburg zieht nicht mit. Schleswig-Holstein bäumt sich gegen das Bundesinnenministerium auf: Innenminister Stefan Studt (SPD) hat in einem Konsultationsschreiben an seine Senatoren- und Ministerkollegen in den anderen Bundesländern angekündigt, einen zunächst dreimonatigen Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Afghanistan zu erlassen, die in dem Nordland leben. Er halte Afghanistan grundsätzlich nicht für ein sicheres Land und die Lage dort habe sich zuletzt verschlimmert…Artikel von Kai von Appen vom 11. 1. 2017 bei der taz online externer Link
    • Petition · Bundeskanzlerin Angela Merkel: Keine Abschiebungen nach Afghanistan! · Change.org externer Link
  • Erlaubnis ohne Antrag: 80 Afghanen dürfen in Bremen bleiben
    Die Ausländerbehörde des Stadtamtes hat im November in einer Hauruck-Aktion rund 80 geduldeten afghanischen Staatsbürgern eine Aufenthaltserlaubnis bis in den Frühsommer 2017 verschafft. Für die behördenintern als „Afghanistan-Sonderaktion November 2016“ bezeichnete Maßnahme wurden offenbar ausländerrechtliche Bestimmungen zumindest sehr wohlwollend ausgelegt. (…) Erst am vergangenen Wochenende demonstrierten rund 750 Menschen in der Bremer Innenstadt gegen Abschiebungen nach Afghanistan. In dem Land herrsche Krieg, die Rückkehrer erwarteten dort zumindest Not und Perspektivlosigkeit, teilweise auch Gefahr für Leib und Leben, hieß es auf der Kundgebung. Die Leiterin der Ausländerbehörde im Stadtamt, Bettina Scharrelmann, sieht das ähnlich. Im Gespräch mit dem WESER-KURIER sagte sie, ihr Amt habe die zunächst auf sechs Monate befristeten Aufenthaltserlaubnisse ausgesprochen, „weil wir für die Sicherheit der Menschen im Falle Ihrer Rückkehr nach Afghanistan nicht garantieren können“…“ Alles andere als wohlwollender Beitrag von Jürgen Theiner beim Weser Kurier online vom 15.12.2016  externer Link – mit erschreckenden Kommentaren darunter -, dem wir die positive Entscheidung der Bremer Ausländerbehörde (eine deutsche Fabienne?) trotzdem gern entnommen haben: Zur Nachahmung empfohlen!
  • Petition an den Minister Joachim Herrmann: Bleiberecht für Pouya
    Der Musiker Ahmad Shakib Pouya, seit Jahren Mitglied und Hauptdarsteller bei dem integrativen Opernprojekt ZAIDE. EINE FLUCHT., steht vor der Abschiebung nach Afghanistan – ungeachtet der Tatsache, dass der mittlerweile vorbildlich in Deutschland Integrierte in seinem Herkunftsland politisch verfolgt und vom Tod bedroht ist. Mehr noch: Sein sehr besonderer Fall liegt momentan der Härtefallkommission des Bayerischen Landtags vor, die noch nicht entschieden hat. Dass die Abschiebung trotzdem angeordnet wurde, gab es unseres Wissens bislang noch nie…“ Petition mit weiteren Informationen bei avaaz externer Link – siehe zur Person Ahmad Shakib Pouya – stellvertretend für alle von Abschiebung bedrohten Menschen…:

    • Ahmad Shakib Pouya darf vorerst bleiben!: „Ich danke allen Menschen, die sich für mich eingesetzt haben“
      Der afghanische Musiker und Schauspieler Ahmad Shakib Pouya kann nun offenbar doch vorerst in Deutschland bleiben. Pouya stand schon am Frankfurter Flughafen, um „freiwillig“ zurück in seine alte Heimat zu fliegen. Er tat dies aus zwei Gründen: Nur so konnte er einer drohenden Abschiebung entgehen, und nur so darf er irgendwann wieder in Deutschland einreisen – zurück zu seiner Partnerin. Pouya sprach mit der Süddeutschen Zeitung über seine Hoffnung, seine Träume, seine Angst…“ Interview von Dietrich Mittler vom 22. Dezember 2016 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link. Wir freuen uns, doch die Sache ist noch nicht ausgestanden! Zudem zeigt der Fall, dass Solidarität durchaus etwas bewirken kann!
    • IG-Metall bittet um Hilfe – Petition für unseren Kollegen Pouya
      Unser Kollege Pouya, der ein wesentlicher Bestandteil und Mitinitiator unseres Flüchtlingsladens hier in Frankfurt ist, soll abgeschoben werden. Er ist ein wunderbares Beispiel für gelungene Integration und ist aufgrund seiner Einstellung, seines Engagements und seiner künstlerischen Tätigkeit in seinem „Heimatland“ Afghanistan mehr als gefährdet…“ e-mail-Aktion vom 21. Dezember 2016
    • Ahmad Shakib Pouya ist nicht nur Künstler und Gewerkschafter, sondern auch aktiv beim Grandhotel Cosmopolis in Ausgsburg: Wir sind Pouya
      Am vergangenen Mittwoch morgen hat die Polizei in Augsburg und Frankfurt nach Ahmad Shakib Pouya gesucht. Sie wollten ihn in ein Flugzeug setzen, mit dem afghanische Flüchtlinge nach Kabul „rückgeführt“ wurden. Rückführung bedeutet Abschiebung, klingt nur nicht ganz so brutal. Klingt eher, als würde man ein Kleidungsstück zurückschicken, das doch nicht passt. Wir reden aber nicht von Kleidungsstücken, sondern von Menschen, die ihre „Rückführung“ in eine lebensbedrohliche Lage bringt. (…) Er hat sich für den kommenden Donnerstag, den 22. Dezember, ein Flugticket nach Kabul gekauft. Denn eine „freiwillige Ausreise“ scheint derzeit die einzige Möglichkeit für ihn zu sein, eine „Wiedereinreisesperre“ zu umgehen, also die einzige Möglichkeit, zu seiner Frau, seiner Familie, seiner Arbeit zurückzukehren – an den Ort, den man auf gut deutsch Heimat nennt. Die Härtefallkommission wird seinen Antrag weiterprüfen. Normalerweise dauert so eine Prüfung etwa ein halbes Jahr, sagt Sabine Reiter von „Tür an Tür“. Wenn der Antrag positiv beschieden wird, kann Pouya wieder nach Deutschland einreisen und hierbleiben. Falls er dann noch am Leben ist.“ Beitrag von Sophie Diesselhorst vom 19. Dezember 2016 beim Grandhotel Cosmopolis externer Link
  • Ein Dammbruch: Abschiebungen in Einsatzgebiete der Bundeswehr
    Mitte Dezember 2016 begannen die ersten Sammelabschiebungen nach Afghanistan. Betroffen waren vom ersten Flug 34 Asylbewerber_innen aus den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Hamburg und dem Saarland. Sie wurden mit einer eigens hierfür gecharterten Maschine von Frankfurt nach Kabul gebracht und sind dort von der Flughafenpolizei und Personal der International Organisation for Migration (IOM) in „Empfang“ genommen worden. Vielleicht war das der Moment, in dem das Asylrecht in Deutschland vollends seine Wirkung verloren hat. (…) Bald: Mali. Menschen in Länder abzuschieben, in denen Krieg herrscht und wo die Bundeswehr selbst mitkämpft, soll zukünftig offenbar zur Regel werden. Besonders offensichtlich wird das am Abkommen der EU mit Mali, das am 11. Dezember 2016 geschlossen wurde und das, neben einer verstärkten Bekämpfung des Schlepperwesens, vor allem die einfachere Abschiebung von Menschen nach Mali vorsieht. Quasi zeitgleich kündigte die Bundesregierung an, die bereits etwa eintausend deutschen Kräfte in Mali um etwa weitere 300 zu verstärken…“ IMI-Standpunkt 2016/42 – in: Graswurzelrevolution Nr. 415, Januar 2017. Online bei der Informationsstelle Militarisierung vom 20. Dezember 2016 externer Link
  • Sammeltransport im Januar: NRW schiebt weitere Afghanen ab
    NRW-Innenminister Ralf Jäger will sich offenbar an einer weiteren Sammel-Abschiebung nach Afghanistan beteiligen. Damit verschärft sich der Druck auf die Grünen: Sie haben keine klare Position.
    Der nur wenige Tage alte Burgfrieden in NRW zwischen SPD und Grünen im Streit um Abschiebungen nach Afghanistan gerät ins Wanken. Nach Informationen unserer Redaktion will Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) bereits am 7. Januar die nächste Sammelabschiebung in das Krisenland organisieren. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte, dass „für Januar eine weitere Rückführungsmaßnahme vorgesehen“ sei. Wie aus dem Umfeld von NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) zu erfahren ist, wird NRW sich erneut daran beteiligen. Ein Sprecher verwies zwar darauf, dass nicht Jäger persönlich, sondern die Ausländerbehörden in NRW die Abschiebungen anordnen. Faktisch könnte Jäger Abschiebungen nach Afghanistan aber jederzeit per Erlass unterbinden. Das tut er nicht. In der vergangenen Woche hatte er hingegen ausdrücklich steigende Zahlen für Abschiebungen aus NRW nach Afghanistan angekündigt…“ Artikel von Thomas Reisener und Gregor Mayntz vom 20. Dezember 2016 bei der Rheinischen Post online externer Link
  • GEGEN ABSCHIEBUNGEN IN KRIEG UND PERSPEKTIVLOSIGKEIT
    Wir protestieren heute gegen Abschiebungen, aber ich befürchte, dass es dabei auch darum geht, unser Land gegen eine Bedrohung zu verteidigen. Denn die wachsende Gefahr, dass das Asylrecht in Deutschland immer noch weiter abgebaut und ignoriert wird, und dass verstärkt und sogar in Kriegsgebiete abgeschoben wird, verläuft parallel zur Tatsache, dass unser Land immer stärker von Rechten, von Antidemokraten, von Rassisten bedroht wird…“ Rede vom 17.12.2016 von Franz Dobler externer Link, Freundschaftskreis Augsburger Flüchtlingsrat e.V., dokumentiert beim Grandhotel Cosmpolis
  • Abschiebungen nach Afghanistan: Der erste Flug nach Kabul
    Innenminister de Maizière bewertet die Rückführungsaktion als „richtig und notwendig“. Kritiker werfen der Regierung einen Verstoß gegen Grundrechte vor
    Die Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern soll den Vertrauensverlust in die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin Merkel wettmachen. „Rückführung, Rückführung und nochmals Rückführung“ wurde von ihr im September als Programm ausgegeben. (…) Dass Kranke mit abgeschoben werden, zeigt aber auch Lücken der behördlichen Arbeit an. Bestätigt wird eine solche Lücke auch durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass die Abschiebung eines Mannes, der ursprünglich mit im Flugzeug nach Kabul sitzen sollte, gestoppt hat, „weil ihm sonst die Möglichkeit weitgehend verwehrt wäre, seinen Asylfolgeantrag weiterzuverfolgen“
    ….“ Artikel von Thomas Pany in telepolis vom 15. Dezember 2016 externer Link – siehe zum letzteren Punkt:

    • Einstweilige Anordnung Bundesverfassungsgericht: Abschiebung eines afghanischen Staatsangehörigen aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ausgesetzt
      Mit Beschluss vom heutigen Tag hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die für den 14. Dezember 2016 vorgesehene Abschiebung eines afghanischen Staatsangehörigen bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens jedoch bis zum 26. Januar 2017, untersagt. Dabei hat die Kammer die Frage, ob angesichts der aktuellen Lage in Afghanistan Abschiebungen derzeit verfassungsrechtlich vertretbar sind, ausdrücklich offen gelassen. Die Entscheidung beruht allein auf einer Folgenabwägung, bei der die Gründe für den Erlass der einstweiligen Anordnung überwiegen. Der Antragsteller kann ohne weiteres zu einem späteren Termin abgeschoben werden, sofern sich herausstellen würde, dass die Abschiebung ohne Rechtsverstoß hätte durchgeführt werden können. Demgegenüber wäre dem Antragsteller eine Fortführung seines Asylfolgeantrags nach erfolgter Abschiebung kaum möglich, wenn sich später herausstellen würde, dass die Abschiebung rechtswidrig war. Im Verfahren 2 BvR 2564/16 hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts einen entsprechenden Antrag auf einstweilige Untersagung der Abschiebung nach Afghanistan abgelehnt…“ BVerfG-Pressemitteilung vom 14. Dezember 2016 zu den Beschwerden 2 BvR 2557/16 und 2 BvR 2564/16 externer Link. Anm.: Leider fehlt jegliche Begründung, warum das BVerfG den EA im zweiten Fall (2 BvR 2564/16) abgelehnt hat. Hier ist der PM nur zu entnehmen, dass „keine vergleichbaren Umstände geltend gemacht“ worden wären. Wirklich interessant wird es natürlich erst im Januar.
  • Abschiebe-Flüge nach Afghanistan: Von Frankfurt ins Ungewisse
    Die Sammelabschiebungen von abgelehnten afghanischen Asylbewerbern beginnen: Nach SPIEGEL-Informationen soll am Mittwoch (also heute, 14.12.16) der erste Charter-Flug mit 50 Afghanen von Frankfurt nach Kabul starten. In der afghanischen Hauptstadt werden die gescheiterten Flüchtlinge zunächst von lokalen Behörden aufgenommen und sollen dann in ihre Heimatregionen zurückkehren – wenn diese als halbwegs sicher gelten. In deutschen Regierungskreisen wurden die Pläne für die erste Sammelabschiebung von Afghanen auf Anfrage bestätigt…Beitrag von Matthias Gebauer bei SPON vom 13. Dezember 2016 externer Link. Die IL Frankfurt/Main ruft zum Protest am Frankfurter Flughafen auf: 14.12.16, 17.30 Uhr, Terminal 1b (Twitter-Meldung vom 13. Dezember 2016 externer Link)
  • Das nennt Ihr sicher? Keine Abschiebungen in Kriegsgebiete! Keine Abschiebungen nach Afghanistan! Demonstration am 26. November in Düsseldorf
    Das nennt Ihr sicher? Keine Abschiebungen in Kriegsgebiete! Keine Abschiebungen nach Afghanistan! Demonstration am 26. November in DüsseldorfZu Beginn des Jahres 2016 behauptete Innenminister De Maizière während eines Fernsehinterviews in Kabul, dass Afghanistan sicher sei. Ironischerweise sprengte sich am selben Tag nur wenige Kilometer weiter, ein Selbstmordattentäter der Taliban an einer stark besuchten Verkehrsader in die Luft. Er riss dabei 20 weitere Menschen mit in den Tod. Dass das Alltag der afghanischen Bevölkerung ist, verschweigt De Maizière. Stattdessen lässt er verlauten, dass Afghan*innen lediglich aus Gründen ökonomischer Perspektivlosigkeit, Korruption und Kriminalität flüchten. Das ist nicht nur eine maßlose Relativierung der dortigen Zustände, sondern eine Leugnung des Krieges der seit nunmehr 36 Jahren tobt…Aufruf bei afghanischer-aufschrei zur NRW-weiten Groß-Demonstration in Düsseldorf externer Link am 26.11.2016 um 13 Uhr: DGB-Haus / Nähe HBF
  • Afghanistan: Kein sicheres Land für Flüchtlinge (neue Broschüre)
    … Im Jahr 2015 erhielten 78 % der afghanischen Asylsuchenden in Deutschland nach inhaltlicher Prüfung einen Schutzstatus. Schon allein diese Zahl zeigt, dass die aktuelle Debatte über Flüchtlinge aus Afghanistan an der Wirklichkeit vorbei führt. Abschiebungen nach Afghanistan sind währenddessen für die Rückkehrer*innen lebensgefährlich. Einzelpersonen haben ohne familiäre oder freundschaftliche Netzwerke in Afghanistan kaum eine Überlebenschance, da sie keine staatliche Unterstützung erhalten. (…) Um diese Fakten auch in der öffentlichen Diskussion bekannt zu machen und dem Eindruck entgegenzuwirken, Afghan*innen hierzulande seien Flüchtlinge dritter Klasse, ohne Aussicht auf ein Bleiberecht in Deutschland, hat PRO ASYL nun eine Broschüre veröffentlicht. Sie soll vor allem Argumente an die Hand geben und die Debatte um Abschiebungen nach Afghanistan, unter Auswertung von Medienberichten und Reports unterschiedlicher Organisationen, in einen sachlichen Kontext stellen…Meldung bei Pro Asyl vom 11.08.2016 externer Link. Siehe dazu: BROSCHÜRE: Afghanistan – Kein sicheres Land für Flüchtlinge externer Link
  • Refugee-Aktivist nach Hungerstreik nach Afghanistan abgeschoben
    Nachdem es zunächst vor allem geheißen hatte, dass inzwischen „freiwillige“ Ausreisen nach Afghanistan forciert wurden, ist inzwischen klar: Es finden auch Abschiebungen unter Zwang statt. Die Initiative „Freedom not Frontex“ hat den Fall von Zaki dokumentiert, der nach 14 Jahren Aufenthalt in Europa, trotz zweier Kinder in Norwegen und dem ausdrücklichen Wunsch, seine norwegische Verlobte zu heiraten, am 15. März 2016 nach Kabul abgeschoben wurde. Ein erster Abschiebeversuch im Februar war dem Bericht nach noch an Protesten gescheitert. Zaki befand sich daraufhin im Abschiebegefängnis Mühldorf drei Wochen im Hungerstreik, im Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags stimmte die CSU-Mehrheit gegen eine weitere Duldung für Zaki – und damit für seine endgültige Abschiebung. Die Begründung: Er wäre ja immerhin mit falschen Papieren und mithin illegal eingereist. Auf welchem legalen Weg Zaki hätte kommen sollen, teilten die CSU-Politiker nicht mit. Wir dokumentieren den Bericht der Soli-Initiative vom 17. März 2016 . Und für die Zukunft:

  • Afghanistan-Abschiebungen: Bundesweiter Sammelcharter im Februar geplant
    Bundesinnenministerium plant Sammelabschiebung nach Afghanistan noch im Februar 2016 / Flüchtlingsrat: „De Maizière erkauft Bereitschaft zur ‚Eindämmung des Migrationsdrucks’“: Bundesinnenminister de Maizière hat von 31.01.-02.02.2016 Afghanistan besucht. In einem Schreiben an die Länderinnenminister vom 05.02.2016 berichtet er, die afghanische Regierung erkenne nun „die Verpflichtung Afghanistans zur Rücknahme seiner Staatsangehörigen“ an, die Bundesregierung werde das „durch gezielte Projekte vor Ort unterstützen“ und die afghanische Regierung „ihren Beitrag zur Eindämmung des Migrationsdrucks aus Afghanistan leisten“. Um „diese positiven Signale rasch in die Praxis umzusetzen“ bittet de Maizière die Länderinnenminister um Unterstützung, noch im Februar einen Abschiebecharter nach Afghanistan voll zu bekommen, denn: „Dies trägt zum raschen Abbau praktischer Vollzugshindernisse bei“. Das bayerische Innenministerium hat den geplanten Sammel-Abschiebecharter bereits bestätigt und erklärt, man suche schon die geeigneten Kandidaten zusammen. (…) Der Bayerische Flüchtlingsrat kritisiert die geplanten Sammelabschiebungen massiv. Afghanistan ist von Taliban und IS stark umkämpft, die Taliban haben ein größeres Gebiet unter ihrer Kontrolle, als vor dem NATO-Einmarsch in Afghanistan im Jahr 2001. Dass Auswärtige Amt stuft deshalb die Sicherheitslage als schlecht ein, die Bedrohungslage habe sich dramatisch verschärft…PM des Bayerischen Flüchtlingsrats vom 11. Februar 2016 externer Link
  • Mehr Soldaten nach Afghanistan – aber trotzdem dorthin abschieben?
    Ende Oktober wurden Stimmen in der Bundesregierung laut, in Zukunft vermehrt nach Afghanistan abschieben zu wollen – auch dort gebe es sichere Regionen. Am Mittwoch wurden nun allerdings sowohl eine Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan, als auch eine Aufstockung der deutschen Truppen beschlossen. Begründung: Rückschläge bei der Sicherheitssituation im Land. Das passt nicht zusammen…Beitrag von und bei Pro Asyl vom 20.11.2015 externer Link. Aus dem Text:“… Knapp 1000 Bundeswehr-Soldaten sollen zukünftig am Hindukusch stationiert sein, das Mandat wurde bis Ende 2016 verlängert – das ist die Reaktion der Bundesregierung auf die sich rapide verschlechternde Sicherheitslage. Schlagzeilen hatte vor allem die kurzzeitige Besetzung vom nordafghanischen Kundus, bis vor 2 Jahren Standort eines Bundeswehr-Feldlagers, durch die Taliban gemacht. Die erstmalige Besetzung einer Provinzhauptstadt ist von hoher symbolischer Bedeutung für die Taliban, die dies weidlich medial ausgeschlachtet haben. Ein interner Lagebericht des Auswärtigen Amts beschreibt die Situation nach der Rückeroberung mit den Worten: „Die afghanischen Sicherheitskräfte (ANDSF) […] haben es geschafft, das Patt mit der Insurgenz aufrecht zu erhalten.“ Auf gut Deutsch: Es gibt aktuell angeblich eine Art Unentschieden zwischen Sicherheitskräften, Taliban und anderen Aufständischen…
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=89594
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