Dossier
Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrecht sind ein 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedeter globaler Standard zur Verhütung und Behebung von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Wirtschaftstätigkeit. Die Leitprinzipien sind in drei Säulen eingeteilt: 1. Die Pflicht des Staates, Menschenrechte zu schützen, 2. die Verantwortung von Unternehmen, diese Rechte zu achten und 3. der notwendige Zugang zu gerichtlicher und außergerichtlicher Abhilfe gegen Menschenrechtsverletzungen. Die EU-Kommission hat 2011 die EU-Staaten aufgefordert, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte mit Nationalen Aktionsplänen (NAP) umzusetzen. „
In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung angekündigt, die UN-Leitprinzipien umsetzen zu wollen und entwickelt seit 2014 einen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte. Trotz eines umfangreichen Beteiligungsprozesses zeichnet sich ab, dass der Aktionsplan den Unternehmen keine Sorgfaltspflichten verbindlich auferlegen wird…“ Grundinformationen beim CorA-Netzwerk. Siehe dazu die Petition und neu:
Menschenrechte: Wie korrekt sind deutsche Unternehmen? weiterlesen »
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Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrecht sind ein 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedeter globaler Standard zur Verhütung und Behebung von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Wirtschaftstätigkeit. Die Leitprinzipien sind in drei Säulen eingeteilt: 1. Die Pflicht des Staates, Menschenrechte zu
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