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Bayern plant nicht nur das umstrittene, superscharfe neue Polizeigesetz, um massiv gegen echte und angebliche Gefährder vorzugehen. Bayern plant auch eine Art Polizeirecht gegen psychisch kranke Menschen. Der Entwurf für ein „Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz“ führt zur Mollathisierung des Rechts: Depressive Menschen sollen künftig nach Regeln, die bisher nur für Straftäter galten, in Krankenhäusern festgesetzt werden können – ohne dass (wie bei Gustl Mollath) eine Straftat vorliegt. So steht es im Gesetzentwurf, der vom Kabinett Söder verabschiedet worden ist. Schon der Name des Gesetzes ist eine Täuschung: Es enthält vier Paragrafen über „Hilfe“ für Kranke – und 35 über ihre „Unterbringung“ zu Zwecken der Gefahrenabwehr. Die Fachwelt ist entsetzt; als einzige positive Errungenschaft im neuen Gesetz gilt der Aufbau eines flächendeckenden psychiatrischen Krisendienstes. Fast alle anderen Vorschriften orientieren sich am Strafrecht und am Maßregelvollzug für Straftäter. Die Stellungnahmen der Mediziner und Psychiater lesen sich daher wie ein Aufschrei. (…) Die neuen Vorschriften über Zwangsunterbringung in Krankenhäusern sind den Vorschriften für die Unterbringung im Strafrecht entnommen: Besuche werden stark eingeschränkt und kontrolliert, Telefonate überwacht, die Kranken durchsucht – dazu gehört auch die Kontrolle der intimen Körperöffnungen. (…) Die Klinik ist verpflichtet, die Entlassung der Polizei zu melden. Die Daten, inklusive Diagnose und Befund, werden an eine Zentralstelle weitergeben, fünf Jahre gespeichert, stehen dem Zugriff staatlicher Organe zur Verfügung…“ Kommentar von Heribert Prantl vom 16. April 2018 bei der Süddeutschen Zeitung online – Ginge es um die Gefährdung des sozialen Rechtsstaats und der Demokratie, wären einer Gefahr vorbeugenden Maßnahmen wohl eher bei der bayerischen Staatsregierung angebracht… Siehe dazu Gesetzesentwurf und weiteren (ersten) Protest
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