„… Viele Menschen in Deutschland sind noch davon überzeugt, dass sie im Krankheitsfall die bestmögliche Behandlung erhalten. Tatsächlich aber kosten die Mängel unseres Gesundheitssystems Menschenleben – jedes Jahr mehr als 200.000. Bei vielen Erkrankungen besteht großes Potential, die Sterblichkeit zu senken: Beim Herzinfarkt etwa ist die Sterblichkeit in Deutschland doppelt so hoch wie in fünf anderen Ländern Europas. (…) Deutschland ist im europäischen Vergleich bei den Ressourcen und bei den Kosten der Gesundheitsversorgung Spitzenreiter, bei der Leistung aber nur Mittelklasse. Das Grundgesetz (Art. 2 Abs. 2) verpflichtet den Staat – nicht nur in Pandemiezeiten – zur Gewährleistung des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Dieser Verpflichtung müssen Bund und Länder jetzt in viel stärkerem Maß durch konsequente Reformanstrengungen für das Gesundheitssystem nachkommen. Gerade jetzt, im Abklingen der Pandemie, werden die Kosten des Gesundheitssystems fokussiert. Das Resultat ist in der Regel eine Sparpolitik, die zu Verschlechterungen der Qualität der Patientenversorgung und der Patientensicherheit führt. Damit aber steigen der Behandlungsbedarf – und wiederum die Kosten – dauerhaft an. Für die Politik, die Entscheidungsträger und die für das Gesundheitssystem Verantwortlichen muss deshalb klar sein, dass eine konsequente Ausrichtung an Patientensicherheit, Qualitätssicherung und Mitarbeiterzufriedenheit der einzige Weg ist, um die Finanzierbarkeit des Systems mit dem im Grundgesetz verankerten Auftrag in Einklang zu bringen…“ Appell von Betroffenen, Angehörigen, Pflegenden, Ärzten, Forschenden, Akteuren im Gesundheitssystem und Mitgliedern der Zivilgesellschaft vom Oktober 2021
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