Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einer Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Entwurf wurde am Mittwoch letzter Woche in Berlin vorgestellt und sieht im Wesentlichen vor, dass der einheitliche Beitragssatz nominell von 15,5 auf 14,6 Prozent abgesenkt wird, dass dafür aber die Kassen das Recht erhalten, von den Arbeitnehmern einen beitragsabhängigen Zusatzbeitrag zu erheben – siehe den Entwurf bei RA Hensche: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG). Siehe dazu auch: Gipfel der Ungerechtigkeit. DGB-Mitteilung vom 27.03.2014 / Gesundheits“reform“ als Täuschungsmanöver. Artikel von Wolfgang Lieb vom 28. März 2014 bei den Nachdenkseiten
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Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einer Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Entwurf wurde am Mittwoch letzter Woche in Berlin vorgestellt und sieht im Wesentlichen vor, dass der einheitliche Beitragssatz nominell von 15,5 auf 14,6 Prozent abgesenkt wird, dass
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