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Ein Grund für diese Verschwommenheit, Unübersichtlichkeit und erst im Augenblick der Unabänderlichkeit der Transformation der Krankenhausversorgung aus einem Kernelement der Daseinsvorsorge in ein Feld für Kapitalanlage und Spardekrete lag in der noch starken Stellung der Bundesländer in der Krankenhausversorgung. Sie verzögerte bisher eine raschere Realisierung der von Bundesregierungen, Kassenverbänden und Marktideologen angestrebten Konzeption der Krankenhausversorgung als Gewinnbringer, Neben-Lohnkostendämpfer und Steuer(spar)quelle (…) Hinter dieser Speerspitze für eine noch brutalere Zentralisierung der Krankenhausversorgung ist mit dem Krankenhausstrukturgesetz von 2016 der planungsbürokratische Tross wieder ein Stück in die Regionen vorgerückt und hat als Instrument zum Ausschluss von Krankenhäusern von der Behandlung bestimmter Erkrankungsfälle das Qualitätskriterium „Mindestmenge“ in den Vordergrund gerückt. Angesichts der gleichzeitig verschlechterten Finanzierungsbedingungen für die Krankenhäuser bezeichnet die Deutsche Krankenhausgesellschaft die so genannte „Qualitätsorientierte Krankenhausplanung“ als ein Konzept nach der Formel „Mehr Qualität durch weniger Geld und Personal“ (Thomas Reumann). Auch hier wird die Lösung in verschärfter Privatisierung, Konzentration und Zentralisierung liegen… Aus dem Vorwort der Studie von Albrecht Goeschel, Markus Steinmetz, Michael Teumer (Hrsg.) von 2017 bei der Akademie und Institut für Sozialforschung Verona in der Reihe Gesamtwirtschaft, Raumordnung und Sozialsicherung, dokumentiert beim Büro gegen Altersdiskriminierung
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