„… Mit den kommunalen Schwimmbädern ist es so: Sie machen Verluste. Auch die städtischen Nahverkehrsfirmen können die Fahrpreise gar nicht so oft erhöhen, wie sie rote Zahlen schreiben müssen, und dabei sind Busse und Bahnen schon jetzt vielerorts unverschämt teuer. Aber Bäder und Bahnen haben einen großen, lukrativen Bruder: die Energieversorgung. Seit Jahrzehnten schieben sie Teile ihrer Gewinne rüber, um die defizitären Schwestern durchzubringen. Das nennt sich dann „steuerlicher Querverbund“. Seit Jahren gibt es deshalb nun auch schon Stress mit Finanzämtern und -gerichten, bis hinauf zum Bundesfinanzhof. Und seit diesem Donnerstag ist dieser Streit um ein Kapitel reicher: der Bundesfinanzhof ruft den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg an. Er soll klären, ob es sich bei der Verrechnung um eine Beihilfe handelt – und die wäre verboten. Das kommunale Modell geriete ins Wanken. (…) Schon schlägt der Deutsche Städtetag Alarm. Der Beschluss des Bundesfinanzhofs berge „für die Kommunen große finanzielle Risiken“, warnt Städtetags-Präsident Helmut Dedy. Der steuerliche Querverbund sei letztlich ein Solidarmodell, mit dem viele Städte den öffentlichen Personennahverkehr und die Schwimmbäder finanzierten. „Wenn diese Verrechnung gekippt würde, drohen schlimmstenfalls höhere Preise im ÖPNV, bei den Bädern oder deutliche Leistungseinschränkungen.“ Mehr noch: Falls der Bundesfinanzhof vom EuGH bestätigt wird, müssten die Kommunen zudem zusätzlich 15 Prozent Steuern auf die Verluste von Nahverkehrs-Betrieben, Schwimmbädern, Theatern, Bibliotheken, Kindergärten und vieler weiter Einrichtungen zahlen, fürchtet der Städtetag – so jedenfalls würden Private besteuert, wenn sie aus Liebhaberei dauerhaft Defizite hinnehmen. „Die Kommunen würden dann auch noch dafür bestraft werden, dass sie diese Leistungen sozialverträglich und zu günstigen Preisen anbieten“, sagt Dedy…“ Artikel von Michael Bauchmüller vom 24. Oktober 2019 bei der Süddeutschen Zeitung online – es ist allerdings eher unwahrscheinlich, dass der EuGH hier dem BFH folgt. Man sollte nicht übersehen, dass der BFH nicht gerade ein sozialstaatliches Vorbild ist (vgl. Gemeinnützigkeit). Auch ruft hier der BFH ohne direkte Not die EU an. Der „Witz“ kann sogar sein, dass die Bundesregierung auf EU-Ebene asozialer agiert als der EuGH
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