Dossier
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Sie hängen sich Schilder um, machen Musik, malen mit Kreide oder verteilen Flyer, auf denen ihre Forderungen stehen und sie sich offen dazu bekennen, ohne Ticket unterwegs zu sein. Damit unterlaufen sie auch den Strafparagraphen 265a StGB, der nur das heimliche Schwarzfahren („Erschleichung“) unter Strafe stellt. Während die Rechtswissenschaften einhellig diese Rechtsauffassung bestätigen, urteilen Gerichte bisher sehr unterschiedlich – wobei die Verurteilungen stets mit abenteuerlichen Gedankenmodellen einhergehen. Jetzt stehen neue Prozesse an – und sie können erneut Meilensteine setzen auf dem Weg zur Entkrimininalisierung des Schwarzfahrens und zur Einführung eines kostenlosen Bus- und Bahnsystems. Am Donnerstag, den 19.10.2017, steht der Mainzer Manfred Bartl um 11 Uhr vor dem Amtsgericht Mainz (Saal 16). Er verweigert seit über 8 Jahren die Zahlung des Entgeltes und demonstriert gegen das ungerechte Fahrpreissystem“ – aus dem Beitrag „Endlich handeln: Schwarzfahren entkriminalisieren – Nulltarif einführen!“ der Projektwerkstatt Saasen am 14. Oktober 2017 bei Scharf Links über den bevorstehenden Prozess in Mainz, die unter anderem auch noch einen ausgesprochen positiven Beitrag zum Staatshaushalt produziert: „
Wenn Polizei, Gerichte und Gefängnisse nicht mehr zu erheblichen Teilen die „Erschleichung von Leistungen“ verfolgen müssen, spart auch das erhebliche Kosten – noch ein Pluspunkt für die Idee des Nulltarifs im Nahverkehr“. Siehe dazu auch zwei Sonderseiten der Initiative Schwarzstrafen zur Begründung des Nulltarifs und über die laufenden Prozesse. Neu:
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