Dossier
Bisher ist kaum etwas von den skandalösen Plänen zu hören / lesen, den Zugang zu PK- und Beratungshilfe deutlich zu erschweren, vor allem die untersten Einkommensschichten künftig massiv finanziell zu belasten – geplant ist die Absenkung der Grenze des anzurechnenden Einkommens / Pfändungsfreibetrages um 100,00 € und Verlängerung der Rückzahlungspflicht auf 6 Jahre (bei positiver Einkommensveränderung)! Der Zugang zu Beratungshilfe soll nur noch mittels (umfassender) Antragstellung über Rechtspfleger möglich sein – angesichts der Erfahrung nach schon bisher höchst willkürlichen Praxis der (Nicht-) Bewilligung durch die Amtsgerichte u.U. fatal, in jedem Fall eine deutliche bürokratische Mehrbelastung für Betroffene! Einzig positiv wäre evtl. die geplante Ausweitung von Beratungshilfe auf alle Rechtsgebiete (inkl. Steuerrecht – u.U. hilfreich für selbständige Aufstocker_innen). Neu:
Bundesverfassungsgericht: Ablehnung von Beratungshilfe für sozialrechtliches Widerspruchsverfahren verfassungswidrig – und Kommentar weiterlesen »