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Um eine Diskussion über Handlungsmöglichkeiten von GewerkschafterInnen im Betrieb anzustoßen, wurde eine Musterbetriebsvereinbarung „Integration von Flüchtlingen in das Arbeits- und Berufsleben“ entworfen. Diese Betriebsvereinbarung befasst sich mit den Möglichkeiten, im Betrieb Beschäftigte mit bezahlter Freistellung auszustatten, um die Voraussetzungen für eine Integration von Flüchtlingen zu schaffen und abzusichern. Sie nimmt auch bewusst Themen auf, die über das eigentliche Geschäftsfeld des Unternehmens hinaus gehen, weil der Wirkungskreis einer Firma weiter reichen kann und – wie wir finden – auch weiterreichen muss. Diese Betriebsvereinbarung ist eine freiwillige. Sie kann auch als Grundlage für eine Dienstvereinbarung im öffentlichen Dienst genommen werden. Sie ist einerseits Ideensammlung für ein Gespräch mit der Belegschaft. Andererseits dient sie als Leitfaden für offizielle Gespräche mit der Geschäftsleitung. Falls Ihr in größeren Betrieben tätig seid, sprecht doch im Vorfeld auch die ArbeitsdirektorInnen und Personalverantwortlichen auf dieses Thema an…“ Beitrag der ver.di Hamburg zur Musterbetriebsvereinbarung und die Musterbetriebsvereinbarung ebd.. Neu:
Muster-Integration. Integration von Flüchtlingen per Betriebsvereinbarung? Fragen an Peter Bremme. Interview, erschienen in express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, 11/2015
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