Tarifeinheit: Wenn Streikbrecher sozialpartnerschaftlich zusammenarbeiten„Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss drei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die Neuregelung zur Tarifkollision nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 2017 in § 4a Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) wenden. Den Beschwerdeführenden, zwei Gewerkschaften und einem Dachverband von Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, geht der Schutz gegenüber größeren Gewerkschaften durch die neue Regelung nicht weit genug. Sie müssen die aufgeworfenen Fragen jedoch zunächst von den Fachgerichten klären lassen…“ So beginnt die BVerfG- Pressemitteilung zum lang erwarteten Urteil (siehe unten umfangreicher). Armin Kammrad hält diese Entscheidung in seinem Kommentar für uns vom 04. Juli 2020 (wir danken!) für rechtswidrig: „… Faktisch steht damit eine höchstrichterliche Überprüfung noch aus, ob das Tarifeinheitsgesetz nicht auch weiterhin verfassungswidrig in das Koalitionsrecht eingreift, weil für die Beantwortung dieser Frage bereits formal nicht die Kammer, sondern nur der Senat zuständig ist. Dazu steht übrigens auch eine bereits beantragte Entscheidung des EGMR noch aus. Denn die Kernfrage ist, ob das Tarifeinheitsgesetz überhaupt in der von der Senatsmehrheit 2017 durchgewunkenen Form mit der Koalitionsfreiheit nach Art. 11 EMRK vereinbar ist. Es gibt also bisher keinen Grund für Minderheitsgewerkschaften sich nach dem (ergänzten) Tarifeinheitsgesetz zu richten…“ Siehe die BVerfG-Pressemitteilung vom 2. Juli 2020 sowie den umfangreichen Kommentar von Armin Kammrad weiterlesen »

Tarifeinheit: Wenn Streikbrecher sozialpartnerschaftlich zusammenarbeiten

Verfassungsbeschwerden gegen Neuregelung zur Tarifkollision gescheitert – ist die Beschwerdeablehnung der 3. Kammer des Ersten Senats rechtswidrig?
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Tarifrunde Metall- und Elektroindustrie 2020 und das „Moratorium“ der IG Metall

Dossier

Mitbestimmung“Ab März 2020 stehen die nächsten Tarifverhandlungen für die Metall- und Elektroindustrie an. In den Betrieben und Tarifkommissionen starten jetzt die Diskussionen zu den Forderungen. Die endgültige Forderung an die Arbeitgeber beschließt der IG Metall-Vorstand Ende Februar. Zu Jahresbeginn haben die Debatten über die Forderungen für die anstehende Metall-Tarifrunde begonnen. Wie viel mehr soll es für die Beschäftigten sein und wie viel kann die Wirtschaft verkraften? Darüber diskutieren die Metallerinnen und Metaller in den Betrieben und regionalen Tarifkommissionen. Es gab bereits erste Sitzungen der Tarifkommissionen. Die Meinungen ergeben ein vielfältiges Bild. Viele Betriebsräte berichten, dass ihre Unternehmen die Transformation als Vorwand benutzen, um zu sparen, Stellen abzubauen und zu verlagern. Trotz der weltweit abgesch“wächten Autonachfrage beurteilt die IG Metall die konjunkturelle Lage grundsätzlich als nicht dramatisch. „Vieles spricht dafür, dass sich die Konjunktur bereits im zweiten Halbjahr 2020 wiederbelebt“, sagt der IG Metall-Vorsitzende Jörg Hofmann. Wegen der Unsicherheiten strebt die IG Metall bei den anstehenden Tarifverhandlungen für die Metall- und Elektroindustrie keinen Abschluss mit einer langen Laufzeit an. Jörg Hofmann: „Mit einer kurzen Laufzeit bleiben Korrekturen möglich.“ Die Laufzeit der geltenden Entgelt-Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie endet am 31. März 2020. Bis dahin gilt die Friedenspflicht. Wie in den Vorjahren orientieren wir uns an einem klaren Zeitplan. Ab Mitte Januar nimmt die Metall-Tarifrunde Fahrt auf.“ Mitteilung der IG Metall vom 8. Januar 2020 mit dem Fahrplan, siehe auch deren Sonderseite Tarifrunden – Metall und Elektro und hier dazu neu: Stellungnahme zum Tarifvertrag der IG Metall im Windschatten der Corona-Krise: “Ketten und Knebel für die Milliardäre statt für die Arbeiter!” weiterlesen »

Dossier zur Tarifrunde Metall- und Elektroindustrie 2020

Mitbestimmung

Stellungnahme zum Tarifvertrag der IG Metall im Windschatten der Corona-Krise: “Ketten und Knebel für die Milliardäre statt für die Arbeiter!”
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ver.di und kommunale Arbeitgeber wollen tarifvertragliche Regelungen zu Kurzarbeit im öffentlichen Dienst vereinbaren
ver.di: Tarif- und Besoldungsrunde 2015 im öffentlichen Dienst der LänderDie Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wird mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in Verhandlungen zu einem Tarifvertrag Kurzarbeit für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eintreten. Das hat die ver.di-Bundestarifkommission heute (25. März 2020) beschlossen. „Angesichts der aktuellen durch das Corona-Virus ausgelösten Krise besteht auch für den Öffentlichen Dienst und öffentliche Unternehmen Handlungsbedarf“, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke: „Dort, wo das notwendig ist, soll Kurzarbeit möglich sein – ver.di will Beschäftigung sichern und Einkommen erhalten.“ Dazu müssten jetzt Regelungen vereinbart werden, um einerseits die öffentliche Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und andererseits die Beschäftigten tarifvertraglich abzusichern. Da in den Regelungen des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes derzeit keine Vereinbarungen über Kurzarbeit enthalten seien, müssten diese kurzfristig verhandelt werden. Ziel müsse es sein, einen zeitlich befristeten Tarifvertrag zur Krisenbewältigung abzuschließen, um unter anderem einen Arbeitgeberzuschuss zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes zu vereinbaren, der reale Entgeltausfälle weitestgehend abmildert oder gar komplett beseitigt. Zudem müssten auch betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden…“ ver.di-Pressemitteilung vom 25.03.2020 – siehe dazu: Kurzarbeit: ver.di und kommunale Arbeitgeber verständigen sich auf „Covid-19-Tarifvertrag“ für den öffentlichen Dienst [den Protesten zum Trotz] weiterlesen »

ver.di: Tarif- und Besoldungsrunde 2015 im öffentlichen Dienst der Länder

Kurzarbeit: ver.di und kommunale Arbeitgeber verständigen sich auf „Covid-19-Tarifvertrag“ für den öffentlichen Dienst [den Protesten zum Trotz]
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DGB-Initiative „Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch!“ gegen zunehmende Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Bereich
DGB-Initiative „Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch!““… Mehr als zwei Drittel der Beschäftigten im öffentlichen Sektor (67 Prozent) wurde in den letzten zwei Jahren während der Arbeit beleidigt, beschimpft, bedroht oder angegriffen. 57 Prozent der Befragten gaben an, die Gewalt habe zugenommen. Dies sind zentrale Ergebnisse einer Studie, die der DGB heute in Berlin vorgestellt hat. Die jahrelangen Sparmaßnahmen der öffentlichen Hand haben dabei offenbar großen Einfluss auf das gestiegene Risikoempfinden: Personalmangel, dürftige Ausstattung, schlechte Services und ein hoher Bürokratieaufwand werden häufig als Auslöser für Aggressionen bei Bürgerinnen und Bürgerinnen erachtet. 86,2 Prozent der Befragten sagen, an ihnen werde der Frust am Staat ausgelebt. Fast alle Betroffenen (92 Prozent) vermissen den gesellschaftlichen Respekt gegenüber anderen Menschen und gegenüber Beschäftigten im Dienst der Gesellschaft. (…) Auch die Ursachen gehörten in den Fokus. „Die Beschäftigen im öffentlichen Bereich sind oftmals die Blitzableiter für Versäumnisse der Politik. Kein freier Termin auf dem Amt, fehlende Kitaplätze, verspätete Züge bei der Bahn – in den letzten Jahren wurden viele Bereiche regelrecht kaputtgespart. Hier darf sich der Staat als Dienstherr und Arbeitgeber nicht länger in die Tasche lügen. Die Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit dem öffentlichen Dienst und dem privatisierten Sektor hängt auch mit dem fehlenden Personal zusammen“, sagte die DGB-Vizevorsitzende. Nach jahrelangen Spar- und Kürzungsrunden müsse nun der Investitionsturbo starten: „Wir brauchen mehr Geld für mehr Personal, für eine moderne und funktionstüchtige Infrastruktur. Der Staat muss in der Fläche wieder präsenter sein.“…“ DGB-Pressemitteilung vom 19.02.2020 und die Aktionsseite weiterlesen »

DGB-Initiative „Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch!“

DGB-Initiative „Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch!“ gegen zunehmende Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Bereich
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[BVerfGE der 3. Kammer mit Vizepräsident Harbarth] „Aus dem Grundgesetz ergibt sich grundsätzlich kein Anspruch darauf, dass Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden“ – und ein Kommentar
ver.di-Kampagne zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Handel: „Einer für alle - Tarifverträge, die für alle gelten!“„… Auffällig ist nun, dass der ablehnende Kammerbeschluss stark von einer Auseinandersetzung der Kammer mit dieser Rechtsprechung gekennzeichnet ist – zwangsläufig. Denn die hier zum Ausdruck gebrachte Gewerkschaftsfeindlichkeit war dem BVerfG bisher fremd. In seiner Pressemitteilung ist diese gewerkschaftsfeindliche Tendenz der Kammer mit Vize Harbarth nicht zu übersehen. Z.B. heißt es dort (PM): „Vielmehr darf der Staat seine Normsetzungsbefugnis nicht beliebig außerstaatlichen Stellen überlassen und die Bürgerinnen und Bürger nicht schrankenlos der normsetzenden Gewalt von Akteuren ausliefern, die ihnen gegenüber nicht demokratisch oder mitgliedschaftlich legitimiert sind.“ Mit diesen „Akteuren“ und ihrer „normsetzenden Gewalt“ sind die Gewerkschaften gemeint. Und welche anderen „Bürgerinnen und Bürger“ als Leidtragende sollen hier gemeint sein, als diejenigen (Bau)Unternehmer, die keine allgemeinverbindliche Tarifbindung wollen? Herr Harbarth bleibt also den Interessen seiner früheren Mandanten treu. Im Beschlusstext selbst lässt es sich die Kammer auch nicht nehmen (1 BvR 4/17) darauf hinzuweisen, dass die Allgemeinverbindlichkeit nach § 5 Abs.1 nur eine Kann-Vorschrift sei, „die im öffentlichen Interesse auch rückgängig gemacht werden kann (§ 5 Abs. 5 Satz 1 TVG)“. Ich frage mich nur, wann allgemeinverbindliche Tariflöhne und -arbeitbedingungen nicht im öffentlichen Interesse liegen sollen (von den Interessen der früheren Mandaten von Herrn Harbarth einmal abgesehen)?…“ Aus dem Kommentar Armin Kammrad vom 6. Februar 2020 zum Urteil – im Beitrag vollständig samt der BVerfG-Pressemitteilung zum Beschluss weiterlesen »

ver.di-Kampagne zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Handel: „Einer für alle - Tarifverträge, die für alle gelten!“

[BVerfGE der 3. Kammer mit Vizepräsident Harbarth] „Aus dem Grundgesetz ergibt sich grundsätzlich kein Anspruch darauf, dass Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden“ – und ein Kommentar
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Der T-ZUG der IG Metall nach der Tarifrunde Metall- und Elektroindustrie 2017/2018

Dossier

IG Metall: 190 000 Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie, die Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder Schicht arbeiten, wollen im nächsten Jahr acht zusätzliche freie Tage statt mehr Geld„… Besonders stolz scheint die IG Metall über die Möglichkeit zu sein, dass Beschäftigte für bis zu 2 Jahre ihre Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden verkürzen können. Einen Lohnausgleich gibt es aber nicht. Im Gegenzug wird es für den Arbeitgeber auch möglich in vergleichbarem Umfang mehr Arbeitsverträge bis zu 40 Wochenstunden abschließen. Über den Abschlusshaben wir mit Mag Wompel von labournet gesprochen.“ Interview vom 9. Februar 2018 von und beim Radio Dreyeckland: „Kritik am IG Metall Tarifabschluss in der Metall- und ElektroindustrieTarifverträge: Zeit oder Geld? Unternehmer können Beschäftigte erpressen“. Siehe zum Hintergrund das Dossier zur Tarifrunde Metall- und Elektroindustrie 2017/2018 und auch auch das Dossier: IG Metall: Für eine neue Arbeitszeitkultur – Kampagne “Mein Leben – meine Zeit”. Hier konkret verfolgen wir die weitere Umsetzung und Debatte des T-ZUGs – neu: Metall- und Elektroindustrie: Immer mehr Beschäftigte wollen freie Tage statt Geld weiterlesen »

Dossier zum T-ZUG der IG Metall

IG Metall: 190 000 Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie, die Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder Schicht arbeiten, wollen im nächsten Jahr acht zusätzliche freie Tage statt mehr Geld

Metall- und Elektroindustrie: Immer mehr Beschäftigte wollen freie Tage statt Geld
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Neue Kampagne gegen das Lohndumping per Tarifvertrag Leiharbeit: „Schluss mit der Spaltung von Belegschaften durch Leiharbeit“

Dossier

Kampagne "Schluss mit der Spaltung von Belegschaften durch Leiharbeit"Nach gründlichen Diskussionen und der Gewinnung vieler mitunterzeichnender Organisationen durch das Aktionsbündnis Sozialproteste (ABSP) wurde am 11. Dezember 2018 ein erster, gemeinsamer kurzer Brief an den Bundesvorstand des DGB und an die für den Vertrag zur Leiharbeit zuständige Tarifkommission der Gewerkschaften gesendet: „… als Unterzeichnende, die sich sämtlich seit vielen Jahren mit den Hartz-Gesetzen und Lohndumping im Allgemeinen beschäftigen, sehen wir die empörende Schlechterstellung bei der Entlohnung der Leiharbeiterinnen und -arbeiter. (…) Dies erhöht den Druck auf die Löhne der Stammbeschäftigten und spaltet die Lohnabhängigen im selben Betrieb. (…) Wir haben uns mit dieser Materie auseinandergesetzt und kommen nach unseren Überprüfungen zu dem einfachen Ergebnis: Die bestehenden Tarifverträge zwischen den DGB-Gewerkschaften und den beiden Leiharbeitsverbänden IGZ und BAP setzen das Ziel des § 8 (1) Satz 1 AÜG außer Kraft und fördern Lohndumping. Die DGB-Gewerkschaften sollten daher sämtliche Tarifverträge zur Leiharbeit unverzüglich ordnungsgemäß kündigen. Denn dann werden für alle Leiharbeiterinnen und -arbeiter die im § 8 (1) beschriebenen Bedingungen ohne Einschränkung Gültigkeit erhalten…“ Bisher gibt es noch keine Antwort darauf. Es gibt die Überlegung, eine breit mobilisierte Unterschriftensammlung zu organisieren, bei welcher sich sehr viele Menschen hinter die einfache Forderung an die DGB-Gewerkschaften stellen können, die Tarifverträge zur Leiharbeit unverzüglich ordnungsgemäß zu kündigen… Siehe zunächst den Brief an den DGB u.a., unterschrieben durch weitere Organisationen, Initiativen und Personen (darunter LabourNet Germany) und die Petition an Bundesvorstand und Tarifkommission Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Siehe dazu neu: Protestbündnis beantwortet die Anwort von Stefan Körzell (DGB) auf offenen Brief gegen Tarifverträge Leiharbeit (nach einem Jahr und direkt vor dem Tarifabschluss) weiterlesen »

Dossier gegen Tarifvertrag Leiharbeit 2019

Kampagne "Schluss mit der Spaltung von Belegschaften durch Leiharbeit"

Protestbündnis beantwortet die Anwort von Stefan Körzell (DGB) auf offenen Brief gegen Tarifverträge Leiharbeit (nach einem Jahr und direkt vor dem Tarifabschluss)
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Produktivität erklärt Einkommen nicht
Living Wage„… Die Grenzproduktivitäts-Theorie der Einkommensverteilung entstand vor etwas mehr als einem Jahrhundert. Ihr wichtigster Schöpfer, John Bates Clark, stellte ausdrücklich klar, dass es bei seiner Theorie um Ideologie ging – und nicht um Wissenschaft. Er wollte zeigen, dass in kapitalistischen Gesellschaften jeder genau das bekam, was er produzierte, kapitalistische Gesellschaften also faire Gesellschaften seien (…) Clark schuf die Theorie der Grenzproduktivität, um das klassenbasierte Einkommen zu erklären – die Einkommensaufteilung zwischen Arbeitern und Kapitalisten. Aber seine Theorie wurde schon bald auch verwendet, um Einkommensunterschiede zwischen Erwerbstätigen zu erklären. (…) Wir können die Produktivität von Menschen, die unterschiedliche Dinge produzieren, nicht vergleichen. Und einige Leute »produzieren« sogar überhaupt nichts. Dieses Problem schränkt die Möglichkeiten, die Grenzproduktivitäts-Theorie zu testen, stark ein. (…) Angesichts der Probleme beim Vergleich der Produktivität von Erwerbstätigen mit unterschiedlichen Arbeitsprodukten sollte man meinen, dass die Grenzproduktivitäts-Theorie längst tot wäre. Schließlich ist eine Theorie, die nicht getestet werden kann, wissenschaftlich nutzlos. Glücklicherweise (für sie selbst) spielen neoklassische Ökonomen aber nicht nach den normalen Regeln der Wissenschaft…“ Beitrag vom kanadischen Ökonom Blair Fix in der deutschen Übersetzung von Patrick Schreiner bei Blickpunkt WiSo vom 5. Dezember 2019 und dazu: Produktivität erklärt Löhne nicht weiterlesen »

Living Wage

Produktivität erklärt Löhne nicht
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Sommerloch für Zurückgebliebene: Wenn Arbeitgeber mal wieder mit Tarifflucht drohen…

Dossier

Differenzierung und Flexibilisierung der Tarifpolitik„… In der Metall- und Elektroindustrie zeichnet sich ein Grundsatzkonflikt zwischen den Arbeitgebern und der IG Metall ab. Der Präsident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetalls, Rainer Dulger, drohte der Gewerkschaft mit einem Ende des Flächentarifvertrags, der seit Jahrzehnten die Arbeitsbedingungen von 1,9 Millionen Beschäftigten regelt. „Wenn alle Unternehmen die Tarifbindung verlassen, kann die Gewerkschaft zusehen, wie sie sich im Häuserkampf durchschlägt“, sagte Dulger in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung. In der Branche, die die wichtigste der deutschen Wirtschaft ist, gibt es seit längerem Klagen, dass die IG Metall viele Betriebe überfordert. Sie setze zu hohe Löhne und zu viel Freizeit durch. Dulger berichtete, dies führe zu immer mehr Austritten aus seinem Verband. Unter anderem forderte er von der Gewerkschaft eine Vereinbarung, dass sogenannte „Tagesstreiks“ künftig nur noch nach einer gescheiterten Schlichtung erlaubt sein dürften. Bei der Tarifrunde im vergangenen Jahr hätten diese Streiks – die von der Gewerkschaft das erste Mal ausgerufen wurden und die jeweils 24 Stunden dauerten – insgesamt drei Millionen Arbeitsstunden gekostet, „dreimal so viele wie die Jahre davor“. (…) Die Tarifrunde im vergangenen Jahr war besonders umkämpft. Nach mehreren Wochen mit Warn- und Tagesstreiks setzte die IG Metall eine Steigerung der Löhne von 4,3 Prozent durch. Außerdem dürfen manchen Beschäftigte in diesem Juli wählen: zwischen acht zusätzlichen freien Tagen oder einer Sonderzahlung in Höhe von 27,5 Prozent eines Brutto-Monatslohns. „Es war ein sehr, sehr hoher Abschluss, der bei uns zu Austritten geführt hat“, sagte Dulger. „Ich habe da wirklich Sorgen: sowohl, was die Tarifbindung der Betriebe, als auch die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie betrifft.“ Artikel „Tarifverträge: Arbeitgeber drohen der IG Metall“ von Marc Beise und Detlef Esslinger vom 23. Juli 2019 bei der Süddeutschen Zeitung online, zu dem wir einige, unterschiedliche Reaktionen zusammengstellt haben. Neu dazu: „VKG – Vernetzung für kämpferische Gewerkschaften“: Angriffe auf den Flächentarif in der Metall- und Elektroindustrie abwehren – Drohungen Dulgers zurückweisen! weiterlesen »

Dossier

Differenzierung und Flexibilisierung der Tarifpolitik"... In der Metall- und Elektroindustrie zeichnet sich ein Grundsatzkonflikt zwischen den Arbeitgebern und der IG Metall ab. Der Präsident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetalls, Rainer Dulger, drohte der Gewerkschaft mit einem Ende des Flächentarifvertrags, der seit Jahrzehnten die weiterlesen »

Tarifrunde Metall- und Elektroindustrie 2017/2018

Dossier

"Metall- und Elektro-Arbeitgeber: Sie wollen Profit. Wir wollen Wachstum" (IG Metall 2016). Foto: Wolfgang SchaumbergIn den nächsten Wochen diskutieren die IG Metall-Mitglieder und Vertrauensleute die Forderungen in den Betrieben und in den regionalen IG Metall-Geschäftsstellen. Auf Grundlage der regionalen Debatten wird der Vorstand der IG Metall am 10. Oktober seine Forderungsempfehlung abgeben. Die Tarifkommissionen werden sich am 24. Oktober treffen, um das Forderungspaket zu beschließen. Diese werden schließlich vom IG Metall-Vorstand bestätigt. Mitte November starten dann die Verhandlungen in den einzelnen Tarifgebieten. Am 31. Dezember endet die sogenannte Friedenspflicht. Ab dem 1. Januar 2018 sind dann Warnstreiks zulässig. Siehe zuletzt die Tarifrunde 2016 und zum Hintergrund das Dossier: IG Metall: Für eine neue Arbeitszeitkultur – Kampagne “Mein Leben – meine Zeit”. Hier konkret zur Tarifrunde, der damit verbundenen Arbeitszeit-Debatte und nun auch der Umsetzung neu: Mensch, Markt und Maßlosigkeit. Wie weiter in der Tarifpolitik der IG Metall? weiterlesen »

Dossier

[caption id="attachment_121559" align="alignright" width="138"]"Metall- und Elektro-Arbeitgeber: Sie wollen Profit. Wir wollen Wachstum" (IG Metall 2016). Foto: Wolfgang Schaumberg Plakat der IG Metall zur Metall-Tarifrunde 2016 - siehe Kommentar von Wolfgang Schaumberg im Beitrag[/caption] In den nächsten Wochen diskutieren die IG Metall-Mitglieder weiterlesen »

Tarifabschlüsse als Wahlmodelle sind Abschlüsse der Beliebigkeit
30-Stunden-Woche fordern!Die Tarifabschlüsse der DGB-Gewerkschaften wurden in den vergangenen Jahren immer mehr zu einem bunten Strauß, wobei jede Gewerkschaft ihre spezifischen Varianten von Lohnentwicklung und Arbeitszeitverkürzungen festlegte. Stand bei der IG Metall mehr Zeitsouveränität für die Beschäftigten, individuelle Vereinbarkeit von Arbeit und Leben durch „lebensphasenorientierte Arbeitszeit“ und ein gesetzliches Rückkehrrecht von Teilzeit auf gleichwertige Vollzeitstellen im Vordergrund, waren bei der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di der Kampf gegen die zunehmende Flexibilisierung und die ebenfalls zunehmende unbezahlte Arbeit die Diskussionsthemen. Beim letzten Bundeskongress, legte man sich aber nicht auf eine bestimmte Stundenzahl fest, sondern forderte mit dem neuen Zweiwortbegriff, eine „kurze Vollzeit“. Bei der Eisenbahn und Verkehrsgewerkschaft (EVG) beinhaltete der Tarifabschluss Ende 2018 neben anderem, auch das sogenannte Wahlmodell. (…) Für Gewerkschaftsmitglieder und engagierte Menschen in den sozialen Bewegungen wird es immer schwieriger, eine gemeinsame Linie der DGB-Gewerkschaften zu erkennen, wofür sie sich einsetzen können. Von effektiven Schritten mit den dringend erforderlichen sozio-ökonomischen Auswirkungen, wie die kollektive Arbeitszeitverkürzung auf 30 Wochenstunden und ein Mindestlohn in Höhe von mindestens 12 Euro bzw. kräftige Tariferhöhungen sie haben würden, ist derzeit kaum etwas zu hören. Viele Gewerkschafter erhoffen sich von der Arbeitszeitverkürzung auf 30 Wochenstunden mit vollem Lohn und Personalausgleich nicht nur den Abbau der Massenarbeitslosigkeit, sondern vor allem, dass diese Losung eine Mobilisierung auslöst. Die ist auch nötig, denn derzeit fehlt die gemeinsame Handlungsfähigkeit der Beschäftigten auf einem total zersplitterten Arbeitsmarkt. (…) Aus dieser Lähmung kommt man nur heraus, wenn es gemeinsame gesamtgewerkschaftliche und gesamtgesellschaftliche Forderungen gibt und gemeinsame Schritte zur Umsetzung gegangen werden. (…) Wie die Geschichte zeigt, kann man so etwas nur dann durchsetzen, wenn das Wirtschaftssystem von einer gut organisierten Arbeiterbewegung grundsätzlich in Frage gestellt wird..“ Beitrag vom 1. Februar 2019 beim Gewerkschaftsforum Dortmund mit weiteren Ausführungen am Beispiel der IG Metall und ver.di weiterlesen »
30-Stunden-Woche fordern!"Die Tarifabschlüsse der DGB-Gewerkschaften wurden in den vergangenen Jahren  immer mehr zu einem bunten Strauß, wobei jede Gewerkschaft ihre spezifischen Varianten von Lohnentwicklung und Arbeitszeitverkürzungen festlegte.  Stand bei der IG Metall mehr Zeitsouveränität für die Beschäftigten, individuelle Vereinbarkeit von Arbeit und Leben weiterlesen »

Anregung von ZOOM zur Diskussion: Kündigungstermine in der Zeitarbeit 2019 (BAP und IGZ)
Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!Kündigungstermine in der Zeitarbeit 2019 (BAP und IGZ): Entgelttarifvertrag: Sechs Monate Frist zum Monatsende zum 31.12.2019; Manteltarifvertrag (Urlaub, Weihnachtsgeld etc.): Kündbar jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten; Entgeltrahmentarifvertrag (Entgeltgruppeneinstufung,Beschreibung): Kündbar jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten. Anregung von ZOOM zur Diskussion: a) Wir wollen nix! b) Darf es etwas mehr sein? c) Was könnte alles besser sein? Falls b) und/oder c) bevorzugt bitte Vorschläge einbringen!!!“ Hinweis auf der Startseite von ZOOM – ZeitarbeiterInnen – Ohne Organisation Machtlos – als Anregung zur Diskussion unter „Tarifverhandlungen 2019“ – siehe dazu im LabourNet auch: Neue Kampagne gegen das Lohndumping per Tarifvertrag Leiharbeit weiterlesen »
Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!"Kündigungstermine in der Zeitarbeit 2019 (BAP und IGZ): Entgelttarifvertrag:  Sechs Monate Frist zum Monatsende zum 31.12.2019; Manteltarifvertrag (Urlaub, Weihnachtsgeld etc.): Kündbar jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten; Entgeltrahmentarifvertrag (Entgeltgruppeneinstufung,Beschreibung): Kündbar jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten. Anregung weiterlesen »

Anlässlich 100 Jahre Sozialpartnerschaft: Mehr Tarifbindung durch weniger Tarifsubstanz und Steuervorteile?

Dossier

Tarifeinheit: Wenn Streikbrecher sozialpartnerschaftlich zusammenarbeitenRund um das Jubiläum 100 Jahre Sozialpartnerschaft bringen die Unternehmen eine Modularisierung von Tarifverträgen ins Spiel und verkaufen das als Mittel zur Stärkung der Tarifbindung. In Wahrheit würde es das »strukturelle Machtungleichgewicht« zwischen Kapital und Arbeit nur vergrößern. Wie reagieren die Gewerkschaften? (…) Geht man von einer Formulierung des WSI aus, laut der »Tarifverträge als Basisinstitution eines sozial eingebetteten Kapitalismus« gelten können, die »ein wesentliches Instrument zur demokratischen Gestaltung der Arbeitswelt« bieten und einer der wichtigsten Hebel gegen das »strukturelle Machtungleichgewicht« auf dem Arbeitsmarkt (Bundesverfassungsgericht) sind, zeigt der Trend in eine Richtung: in die eines immer mehr »entbetteten« Kapitalismus. Und wenig überraschend ist, dass die Unternehmen auf diesem Weg gern weitergehen wollen. Im Umfeld diverser Feierlichkeiten anlässliche »100 Jahre Sozialpartnerschaft« hat der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände eine »neue Tarifpolitik« gefordert, die dann auch zu mehr Tarifbindung führen könne. In Wahrheit würde sie die Tarifbindung noch weiter unterminieren, und zwar bezogen auf das einzelne Unternehmen selbst. (…) Dass Kramer gemeinsam mit dem DGB-Chef Reiner Hoffmann kurz nach seinem Vorstoß eine gemeinsame Erklärung zu »100 Jahre Sozialpartnerschaft – erfolgreich in die Zukunft« abgegeben hat, könnte vor diesem Hintergrund zu allerlei Nachdenken führen. (…) Ver.di-Chef Frank Bsirske hat nun bei einem Festakt zum 100-jährigen Bestehen des Stinnes-Legien-Abkommens gegen die Baukasten-Vorschläge von Kramer klar Stellung bezogen…“ Artikel von Vincent Körner vom 17.10.2018 im OXI-Blog – siehe dazu Bsirskes „alternative“ Forderungen und neu: Unheilige Allianz: Gesamtmetall-Präsident beschwört »Sozialpartnerschaft«. Ausnahmen für Tarifverträge gefordert (»modulare Tarifbindung«) weiterlesen »

Dossier

Tarifeinheit: Wenn Streikbrecher sozialpartnerschaftlich zusammenarbeiten"Rund um das Jubiläum 100 Jahre Sozialpartnerschaft bringen die Unternehmen eine Modularisierung von Tarifverträgen ins Spiel und verkaufen das als Mittel zur Stärkung der Tarifbindung. In Wahrheit würde es das »strukturelle Machtungleichgewicht« zwischen Kapital und weiterlesen »

[Neue Studie des SoVD] Eine Bilanz der Mietexplosion: Schafft Armut und frisst Lohnerhöhungen. Sollte der DGB statt schärferer Mietbremse angepasste Lohnerhöhungen fordern?
SoVD: Wohnen Sie noch? Oder suchen Sie schon?Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat auf die wachsende Armutsgefährdung durch rasant steigende Mieten und den eklatanten Wohnungsmangel in vielen deutschen Großstädten und Ballungsräumen hingewiesen. »Besonders benachteiligt von der Mietpreisentwicklung sind Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner sowie Menschen mit Migrationshintergrund«, sagte SoVD-Präsident Adolf Bauer bei der Vorstellung einer von seinem Verband in Auftrag gegebenen Studie am Donnerstag in Berlin. Stark betroffen seien davon auch Single-Haushalte und Erwerbslose. Um den viel zu knappen bezahlbaren Wohnraum gebe es eine immer schärfere Konkurrenz, bei der oftmals auch Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen das Nachsehen hätten. »Das erfahren wir täglich in vielen Beratungsgesprächen«, so Bauer. Die Studie untersucht durch Mietbelastung verursachte relative und absolute Armut anhand verschiedener Parameter. Demnach wird die als maximal sozialverträglich angesehene Grenze von 30 Prozent des verfügbaren Nettohaushaltseinkommens in den unteren Einkommensschichten besonders in Großstädten deutlich überschritten. Über eine Million Haushalten bleibt durch die Mietbelastung weniger als der Regelsatz von Hartz-IV-Leistungen zum Leben, wie die Auswertung von Daten aus den regelmäßig erhobenen sozialökonomischen Panels ergab. Zudem stellen die Autoren fest, dass immer mehr Wohnungen von einkommensschwachen Haushalten deutlich überbelegt sind, vor allem weil erwachsene Familienangehörige nicht ausziehen können, da sie keine eigene bezahlbare Wohnung finden…“ – aus dem Beitrag „Mietpreise machen arm“ von Rainer Balcerowiak am 25. Oktober 2018 in neues deutschland zur Vorstellung der Mieten-Studie des SoVD. Siehe dazu  weitere aktuelle Beiträge und die Studie weiterlesen »
SoVD: Wohnen Sie noch? Oder suchen Sie schon?Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat auf die wachsende Armutsgefährdung durch rasant steigende Mieten und den eklatanten Wohnungsmangel in vielen deutschen Großstädten und Ballungsräumen hingewiesen. »Besonders benachteiligt von der Mietpreisentwicklung sind Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner sowie Menschen weiterlesen »

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Stagnieren die Löhne aufgrund von Unternehmensmacht?
LohnAnstandsGebotDie aktuelle Debatte über die Verhandlungsmacht von Arbeit und Kapital bezieht sich auf Faktoren wie steigende Einkommensungleichheit, das Auseinanderdriften von Löhnen und Produktivität und die geringen Lohnzuwachsraten in den letzten Jahren. Dieser Beitrag fokussiert auf vier Aspekte von Unternehmensmacht, die sowohl das Lohnwachstum als auch den Anteil der Löhne am Volkseinkommen dämpfen und damit die Einkommensungleichheit erhöhen: (1) Steigende Macht der Unternehmen auf Produktmärkten, (2) steigende Macht der Unternehmen auf Arbeitsmärkten, (3) sinkende Macht von ArbeitnehmerInnen und (4) neoliberale Arbeitsmarktpolitik. (…) Die steigende Macht von Unternehmen, die gleichzeitige Erosion von Gewerkschaftsmacht und korporatistischem Interessensausgleich sowie eine einseitig neoliberale Arbeitsmarktpolitik geben einige Hinweise darauf, wie eine wirtschaftspolitische Gegensteuerung aussehen könnte. Neben einer Aufwertung der Wettbewerbspolitik mit einem Fokus auf Arbeitsmarktentwicklungen ist die einseitige Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahrzehnte selbst zu hinterfragen. Last but not least sorgen auch eine restriktive Fiskalpolitik sowie eine Geldpolitik, die sich einseitig am Inflationsziel ohne ausreichende Berücksichtigung der Beschäftigungslage orientiert, dafür, dass Arbeitsmarktepisoden mit Vollbeschäftigung zunehmend zur Ausnahme werden. Über die Folgen einer Politikänderung vermag uns zum Schluss der liberale „Economist“ aufklären: „More empowered workers would no doubt unnerve bosses. But a world in which pay rises are unimaginable is far scarier.“ Beitrag von Christian Bellak und Christian Reiner vom 6. August 2018 beim A&W Blog weiterlesen »
LohnAnstandsGebot"Die aktuelle Debatte über die Verhandlungsmacht von Arbeit und Kapital bezieht sich auf Faktoren wie steigende Einkommensungleichheit, das Auseinanderdriften von Löhnen und Produktivität und die geringen Lohnzuwachsraten in den letzten Jahren. Dieser Beitrag fokussiert auf vier Aspekte von Unternehmensmacht, die sowohl das Lohnwachstum weiterlesen »

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