[Petition] OBI braucht den Tarifvertrag
[Petition] OBI braucht den TarifvertragEine tolle Bescherung! Von einer großen und gerechten Lohnerhöhung hat die OBI Geschäftsführung gesprochen! Kein Mitarbeiter im Unternehmen wird schlechter gestellt sein als der andere. Zu 96% an den Tarifvertrag wolle man sich orientieren. Das ist natürlich schlecht möglich, wenn die Mitarbeiter durch den Arbeitgeber mutwillig falsch eingruppiert und die Betriebsjahre nicht richtig beachtet werden. So kann man natürlich auch eine Lohnerhöhung versprechen und dabei nochmal richtig Geld sparen. Liebe Geschäftsführung von OBI, halten Sie sich endlich an ihr Versprechen und geben den Mitarbeitern das, was sie verdienen! Wir fordern eine Bezahlung nach Einzelhandelstarifvertrag! Nach Gesprächen zwischen der Geschäftsführung von Obi und Gesamtbetriebsrat, wurde festgelegt, dass bis Ende 2019 alle Mitarbeiter von Obi mindestens zu 96% vom Tarif bezahlt werden. Diese Lohnerhöhung ist schon längst überfällig. Der Örtliche Betriebsrat hat mit dem zuständigen leitenden Angestellten die Eingruppierungslisten bearbeitet. Diese werden jedoch von der Geschäftsführung bewusst ignoriert !!!“ Petition an OBI und Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei open Petition, siehe Hintergründe im OBI – ver.di Infoblog weiterlesen »
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Druckereien mogeln sich aus dem Tarifvertrag
Tarifrunde Druck 2018Innerhalb kurzer Zeit haben sich drei Druckbetriebe aus der Tarifbindung gestohlen: die Frankfurter Societäts-Druckerei, das Druckhaus Ulm-Oberschwaben und die Druckerei der Augsburger Allgemeinen. Für die Altbeschäftigten gilt der Tarifvertrag weiter. Es sei denn, der Unternehmer zwingt ihnen neue Arbeitsverträge auf. Neueingestellte profitieren nicht mehr vom Tarif. Was heißt das: OT – Ohne Tarifbindung? Das bedeutet, dass ein Arbeitgeber zwar Mitglied eines Arbeitgeberverbandes ist, sich aber laut Wikipedia aus dem »Haupttätigkeitsgebiet von Arbeitgeberverbänden« – aus den Tarifverhandlungen – herausgemogelt hat. Sind Mitgliedschaften Ohne Tarifbindung erlaubt? Leider ja. Das Bundesarbeitsgericht hat schon 2006 in einem Verfahren beschlossen (Aktenzeichen: 1 ABR 36/05), dass eine OT-Mitgliedschaft grundsätzlich erlaubt ist; das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde dagegen abgelehnt. Was bedeutet das für die Beschäftigten? Für Neueingestellte gilt der Tarifvertrag nicht. Die Folge: Je länger ein Arbeitgeber OT-Mitglied ist und je mehr Leute er einstellt, umso größer wird die Spaltung zwischen Altbeschäftigten und Neubeschäftigten. Aber auch die Altbeschäftigten haben Nachteile: Von kommenden Verbesserungen, die die Gewerkschaft in einem Tarifvertrag durchsetzt, haben auch sie nichts mehr. Aber der Tarifvertrag ist für Altbeschäftigte sicher? Nur solange ihnen der Arbeitgeber keinen neuen Arbeitsvertrag aufdrängt. Und genau das werden Arbeitgeber versuchen. Denn ihr Ziel ist nicht nur, den Tarifvertrag loszuwerden, sondern auch die Kosten zu senken: Die Belegschaft länger fürs gleiche Geld arbeiten zu lassen, weniger Zuschläge zu zahlen, Weihnachts- und Urlaubsgeld zu kürzen. Arbeitgeber werden die Belegschaften in neu- oder ausgegründete Betriebe verfrachten, für die kein Tarifvertrag gilt. Des Weiteren werden sie versuchen, schlechtere Arbeitsverträge durchzusetzen. Deshalb gilt die Regel: Nicht unterschreiben! Und ver.di informieren…“ Beitrag von Friedrich Siekmeier vom 03.12.2018 in ver.di Branchenzeitung Druck und Papier online weiterlesen »
Tarifrunde Druck 2018Innerhalb kurzer Zeit haben sich drei Druckbetriebe aus der Tarifbindung gestohlen: die Frankfurter Societäts-Druckerei, das Druckhaus Ulm-Oberschwaben und die Druckerei der Augsburger Allgemeinen. Für die Altbeschäftigten gilt der Tarifvertrag weiter. Es sei denn, der Unternehmer zwingt ihnen neue Arbeitsverträge auf. Neueingestellte weiterlesen »

Tarifflucht von Real

Dossier

ver.di zu real: Zurück in die Zukunft: voller Tarif!Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat den Ausstieg der SB-Warenhauskette Real, einer Tochter des Metro-Konzerns, aus der Tarifbindung des Einzelhandels scharf kritisiert. „Nach dem Verkauf der Kaufhof Warenhäuser plant die Metro offenbar den nächsten Schritt, den Konzern radikal umzustellen. Wenn damit das Ziel verbunden wird, mit einem harten Sanierungskurs Gehälter und Arbeitsbedingungen zu verschlechtern und die bisher geltenden Konditionen des Flächentarifvertrages abzusenken, werden wir das nicht einfach hinnehmen“…“ Aus der ver.di-Meldung vom 17.06.2015 und weitere Infos. Neu dazu: Protest gegen Tarifflucht: Tausende Mitarbeiter der Supermarktkette Real demonstrierten am 26.11. vor der Konzernzentrale weiterlesen »

Dossier

ver.di zu real: Zurück in die Zukunft: voller Tarif!"Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat den Ausstieg der SB-Warenhauskette Real, einer Tochter des Metro-Konzerns, aus der Tarifbindung des Einzelhandels scharf kritisiert. „Nach dem Verkauf der Kaufhof Warenhäuser plant die Metro offenbar den weiterlesen »

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Plötzlich kirchlich: Kreuznacher Diakonie übernimmt städtisches Klinikum in Neunkirchen und beseitigt sofort Betriebsrat und Tarifbindung
Medizin und Ökonomie„Im Klinikum Neunkirchen ist alles wie immer – und doch alles anders. Ärzte, Pflegekräfte und andere Beschäftigte des saarländischen Krankenhauses kümmern sich wie seit Jahren mit Hingabe um die Patienten. Lediglich die Schilder mit der Aufschrift »Städtisches Klinikum Neunkirchen« wurden abmontiert. Die neuen weisen die Einrichtung als »Diakonie Klinikum Neunkirchen« aus. Und noch etwas ist anders: Es gibt keinen Betriebsrat mehr, der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) soll nicht mehr gelten. Dagegen gingen am Dienstag rund 60 Beschäftigte und Unterstützer auf die Straße…“ Artikel von Daniel Behruzi in der jungen Welt vom 16. März 2016, siehe zum Hintergrund die Kampagne gegen die Privatisierung beim ver.di-Bezirk Region Saar Trier in 2015. Neu: Kreuznacher Diakonie übernimmt und spricht erste Kündigungen im Neunkircher Krankenhaus aus weiterlesen »
Medizin und Ökonomie"Im Klinikum Neunkirchen ist alles wie immer – und doch alles anders. Ärzte, Pflegekräfte und andere Beschäftigte des saarländischen Krankenhauses kümmern sich wie seit Jahren mit Hingabe um die Patienten. Lediglich die Schilder mit der Aufschrift »Städtisches Klinikum Neunkirchen« wurden abmontiert. weiterlesen »

Lohnentwicklung: Erfreuliche Nachrichten von der Tariffront. Wenn man nicht im tarifpolitischen Niemandsland arbeiten muss
Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche GeldDas hört sich doch erst einmal gut an: Tariflöhne steigen 2018 durchschnittlich um 3,1 Prozent, so hat das WSI-Tarifarchiv seine Zwischenbilanz für das laufende Jahr überschrieben. (…) Nun sind die 3,1 Prozent ein Durchschnittswert über alle Branchen, die vom WSI-Tarifarchiv ausgewertet wurden. Da ist zum einen das obere Ende, wo die 3,1 Prozent übertroffen werden: »Besonders hoch fallen die Tarifzuwächse in diesem Jahr in den großen Tarifbranchen aus … Der Spitzenreiter ist dabei das Bauhauptgewerbe mit einer jahresbezogenen Tariferhöhung von 5,2 Prozent. In der Metallindustrie steigen die Tariflöhne um 4,0 Prozent und beim öffentlichen Dienst (Bund und Gemeinden) ergibt sich ein durchschnittlicher Zuwachs von 3,4 Prozent.« Aber es gibt auch das untere Ende. Dort findet man mit 1,3 Prozent in diesem Jahr die Banken und mit 1,8 Prozent die Versicherungen. Zahlreiche andere Branchen bewegen sich in einem schmalen Band zwischen 2,5 bis 2,8 Prozent Nominallohnzuwachs unter dem Durchschnittswert von 3,1 Prozent. (…) Nun muss man gewisse Einschränkungen bei der Bewertung der Zahlen zur Kenntnis nehmen. Da ist nicht nur die Fortschreibung eines durchschnittlichen Ansteigt der Verbraucherpreise in Höhe von 1,7 Prozent auf das ganze laufende Jahr – das kann auch höher ausfallen (…) Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht bedeutsamer ist die zweite Einschränkung – hier werden „nur“ die Tarifverdienste betrachtet, was voraussetzt, dass die Arbeitnehmer nach tarifvertraglichen Regelungen vergütet werden. Das aber ist nur für einen Teil der Lohnabhängigen der Fall. Für rund 43 Prozent der westdeutschen und 56 Prozent der ostdeutschen Arbeitnehmer gab es 2017 keinen Tarifvertrag. In Ost- wie in Westdeutschland ist die Tarifbindung seit Jahren rückläufig….“ Beitrag vom 1. August 2018 von Stefan Sell bei Aktuelle Sozialpolitik weiterlesen »
Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld"Das hört sich doch erst einmal gut an: Tariflöhne steigen 2018 durchschnittlich um 3,1 Prozent, so hat das WSI-Tarifarchiv seine Zwischenbilanz für das laufende Jahr überschrieben. (...) Nun sind die 3,1 Prozent ein Durchschnittswert über alle Branchen, die vom weiterlesen »

[Konferenz am 27.4.18] Initiative für ein Neues NormalarbeitsverhältnisGemeinsam Druck machen für höhere Löhne, Tarifbindung und Arbeitszeitverkürzung. Gewerkschaftspolitische Herausforderungen unter der 3. Großen Koalition. Es wird Zeit für einen gesellschaftlichen Aufbruch für «gute Arbeit für alle.» Prekäre Arbeit ohne Tarifvertrag, Niedriglöhne, «Teilzeit-Falle», Arbeitsverdichtung und Dauerstress sind für Millionen Beschäftigte zur Normalität geworden. Von der Großen Koalition sind hier höchstens kleine Korrekturen statt grundlegender Weichenstellungen zu erwarten. Wie können wir in einer veränderten politischen Lage dem Kampf um «gute Arbeit für alle» Schwung verleihen? Es braucht gemeinsame Anstrengungen von Gewerkschaften, Sozialverbänden, Erwerbsloseninitiativen, und anderen interessierten Gruppen. Deshalb lädt die Rosa-Luxemburg-Stiftung am 27. April 2018 Aktive aus Betrieben und Gewerkschaften, Parteien und Bewegungsinitiativen, kritische ArbeitsforscherInnen und alle Interessierten zu einer Konferenz ein, um über gemeinsame Perspektiven im Kampf gegen prekäre Arbeit und Dauerstress, für die Stärkung der Tarifbindung sowie eine neue Arbeitszeitinitiative zu diskutieren…“ Einladung von und bei Rosa-Luxemburg-Stiftung zur Konferenz in Berlin, siehe nun Berichte weiterlesen »
[Konferenz am 27.4.18] Initiative für ein Neues Normalarbeitsverhältnis"Gemeinsam Druck machen für höhere Löhne, Tarifbindung und Arbeitszeitverkürzung. Gewerkschaftspolitische Herausforderungen unter der 3. Großen Koalition. Es wird Zeit für einen gesellschaftlichen Aufbruch für «gute Arbeit für alle.» Prekäre Arbeit ohne Tarifvertrag, Niedriglöhne, «Teilzeit-Falle», Arbeitsverdichtung weiterlesen »

Unter dem Deckmantel der Gastfreundschaft. Verspätete Gäste, längere Feiern – das Gastgewerbe will solche Unwägbarkeiten der Branche auf seine Beschäftigten abwälzen
Kapovaz: Arbeit auf Abruf. Grafik für das LabourNet Germany von Tatjana Sarazhynska - wir danken!Angeblich stellt die Digitalisierung den 8-Stunden-Tag und die gesetzlichen Ruhezeiten infrage. Im Hintergrund wird die Debatte auf der Arbeitgeberseite jedoch maßgeblich von einer Branche befeuert, die seit Jahrhunderten recht ähnlich funktioniert: das Gastgewerbe. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Dehoga trommelt seit Jahren intensiv für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes, das, wenn man ihm glaubt, der größte Feind der Gastfreundschaft zu sein scheint. (…) Das Gastgewerbe verdeutlich damit ziemlich genau, worum es bei den andauernden Angriffen auf das Arbeitszeitgesetz eigentlich geht. Schwankende Nachfrage, Veranstaltungen, die länger dauern, launisches Wetter oder andere Unwägbarkeiten fordern die Planung der Betriebsabläufe heraus. Die Risiken dafür will jedoch nicht der Chef, sondern sollen die Beschäftigten tragen. Nichts anderes bedeutet eine Umstellung von täglichen auf wöchentliche Arbeitszeitlimits. (…) Der Koalitionsvertrag kommt mit seiner Öffnungsklausel für das Arbeitszeitgesetz den Forderungen der Arbeitgeber entgegen. Dennoch ist die Dehoga enttäuscht. Denn von den Vorgaben abweichen dürften nur Betriebe mit Tarifvertrag, was zugleich ein Anreiz für Tarifbindung sein soll. Dies sei eine »schallende Ohrfeige für alle kleinen und mittleren Betriebe, die gar keinen Betriebsrat haben«, beklagt Dehoga-Chef Guido Zöllick. Für eine Niedriglohnbranche wie das Gastgewerbe ist ein Tarifvertrag offenbar immer noch schlimmer als das Arbeitszeitgesetz.“ Artikel von Ines Wallrodt im ND online vom 15.03.2018, siehe zum Hintergrund das Dossier: Weißbuch Arbeiten 4.0 des BMAS – Flexibilisierung 4.0? Neuer Angriff auf das Arbeitszeitgesetz weiterlesen »
Kapovaz: Arbeit auf Abruf. Grafik für das LabourNet Germany von Tatjana Sarazhynska - wir danken!"Angeblich stellt die Digitalisierung den 8-Stunden-Tag und die gesetzlichen Ruhezeiten infrage. Im Hintergrund wird die Debatte auf der Arbeitgeberseite jedoch maßgeblich von einer Branche befeuert, die seit Jahrhunderten recht weiterlesen »

Streik für Tarifbindung bei der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG)
Streik für Tarifbindung bei der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG)„Die Redakteurinnen und Redakteure sowie Redaktionssekretärinnen und -sekretäre der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft streiken. Der Streik hat heute [2. Januar] um 6 Uhr begonnen und wird bis Montag, 8. Januar, 6 Uhr, andauern. Mit der Arbeitsniederlegung bekräftigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Forderungen nach einem Haustarifvertrag, der dem Flächentarifvertrag entspricht. Die Gewerkschaften DJV-NRW und ver.di hatten gemeinsam am Freitag zu dem dritten Warnstreik in der Auseinandersetzung um einen Haustarif aufgerufen. (…) Die siebte Runde der Haustarifverhandlungen ist für Mittwoch, 10. Januar 2018, vereinbart.“ Tarifmitteilung der Zeitungsmacher Köln vom 2. Januar 2018 auf der Aktionsseite „Wir machen die Zeitung“, dort aktuelle Informationen/Hintergründe sowie Solidaritätswerklärungen. Bei der RRG handelt es sich um ein Tochterunternehmen des Medienhauses DuMont Rheinland (Kölner Stadt-Anzeiger) und des Heinen-Verlag (Kölnische Rundschau). Die Rheinische Redaktionsgemeinschaft GmbH ist bislang tariflos. Mitte 2014 hatten die beiden Kölner Verlage die Außenredaktionen von „Kölnischer Rundschau“ und „Kölner Stadt-Anzeiger“ zusammengelegt und in die RRG ausgegliedert. Siehe weitere Details und Hintergründe weiterlesen »
Streik für Tarifbindung bei der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG)"Die Redakteurinnen und Redakteure sowie Redaktionssekretärinnen und -sekretäre der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft streiken. Der Streik hat heute [2. Januar] um 6 Uhr begonnen und wird bis Montag, 8. Januar, 6 Uhr, andauern. Mit der Arbeitsniederlegung bekräftigen weiterlesen »

[Tarifrunde 2017] ver.di-Kampagne zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Handel: „Einer für alle – Tarifverträge, die für alle gelten!“

Dossier

ver.di-Kampagne zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Handel: „Einer für alle - Tarifverträge, die für alle gelten!“Unter dem Motto „Einer für alle“ startet ver.di heute (9. März 2017) eine bundesweite Kampagne zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen. „Wir wollen damit erreichen, dass die Tarifverträge in der Handelsbranche nicht nur für tarifgebundene Unternehmen, sondern branchenweit für alle Beschäftigten gelten. Tarifflucht darf sich nicht länger auszahlen“, so ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger, zuständig für den Handel, heute in Düsseldorf. Hintergrund der Kampagne ist die starke Tarifflucht der Unternehmen im Einzel- und Versandhandel, aber auch im Groß- und Außenhandel in den letzten Jahren. Nur noch etwa 30 Prozent der Branche sind tariflich gebunden. (…) Der Einzelhandel mit seinen 3 Millionen Beschäftigten ist eine Frauenbranche. Diese Branche ist geprägt von vielen Teilzeit- und Minijobs, was sich dramatisch auf die Renten der Beschäftigten auswirkt. Die Tarifflucht der Handelsunternehmen erhöht und verschärft das Risiko der Altersarmut der Beschäftigten zusätzlich…“ ver.di-Pressemitteilung vom 09.03.2017 und nun dazu neu: Ein schlechter Erfolg? Zur Kritik am Tarifabschluss im Einzelhandel 2017 weiterlesen »

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ver.di-Kampagne zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Handel: „Einer für alle - Tarifverträge, die für alle gelten!“"Unter dem Motto "Einer für alle" startet ver.di heute (9. März 2017) eine bundesweite Kampagne zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen. „Wir wollen damit erreichen, dass die weiterlesen »

Dossier

Differenzierung und Flexibilisierung der TarifpolitikDie große Koalition will durch eine neue Strategie die Tarifparteien stärken: Sie gewährt gesetzliche Privilegien und soll größere Freiheiten vom Gesetzgeber garantieren. Die Pläne sind jedoch umstritten (…) neue, durchaus umstrittene Strategie der Regierung im Umgang mit Gewerkschaften und Arbeitgebern: Deren tarifpolitisches Zusammenwirken soll vom Gesetzgeber gezielt belohnt werden, um für mehr Tarifbindung zu sorgen. Das Instrument dazu sind Sonderklauseln in neuen Regulierungsgesetzen, die Betriebe mit Tarifvertrag gegenüber Betrieben ohne Tarifvertrag bevorzugen – so etwa im geplanten „Lohngleichheitsgesetz“ wie auch im neuen Gesetz zur strengeren Regulierung der Zeitarbeit: Wer sich an einen Tarifvertrag bindet, bekommt vom Gesetzgeber größere Freiheiten und weniger Bürokratie. Diese Strategie einer „Stärkung der Tarifautonomie“ war von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) schon vor einiger Zeit entwickelt worden und gehört nun offenbar auch zum politischen Werkzeugkasten der Union. In der Wirtschaft sorgt sie allerdings zunehmend für Spannungen. Sie weckt ungute Erinnerungen an die Hochzeiten des sogenannten Tarifkartells. (…) Auch den Familienunternehmern missfällt die neue Form des Belohnens und Belastens, wie ihr Verbandspräsident Lutz Goebel betont: „Tarifbindung wird so zur Tarifzwangsbindung“, sagte Goebel dieser Zeitung. Diese „Zwangsbindung“ sei offensichtlich das neue Instrument der Gewerkschaften, „um den ansonsten rückläufigen Mitgliederzahlen entgegenzuwirken“…“ Artikel von Dietrich Creutzburg vom 22.11.2016 bei der FAZ online – bei uns ruiniert diese – bereits in der Leiharbeit folgenschwere – Strategie des Tarifvorbehalts jegliche positive Bindung an den Begriff „Tarifvertrag“! Siehe die Beispiele im Artikel – es kündigte sich bereits an, dass die Arbeitszeit das nächste Objekt der Flexibilisierung per Tarif sein würde… Siehe dazu neu: Mit Tarifverträgen fahren Arbeitnehmer besser. Das stimmt (nicht immer). Über „tarifdispositive Regelungen“ und ihre Ambivalenz mit erheblicher Schlagseite weiterlesen »

Dossier

Differenzierung und Flexibilisierung der Tarifpolitik"Die große Koalition will durch eine neue Strategie die Tarifparteien stärken: Sie gewährt gesetzliche Privilegien und soll größere Freiheiten vom Gesetzgeber garantieren. Die Pläne sind jedoch umstritten (...) neue, durchaus umstrittene Strategie der Regierung im Umgang mit weiterlesen »

Wie viel Macht haben Gewerkschaften noch? [Und werden sie es mal testen?]
Gewerkschafter: Nicht Arschkriecher, sondern Arschtreter!„… Nur noch für jeden zweiten Arbeitnehmer gilt ein Tarifvertrag – entweder ein Flächenvertrag oder einer der (…) Haustarifverträge. Das ist allerdings erst seit Kurzem so. Jahrzehntelang war es die Norm, dass die Regelungen, die Gewerkschaft und Arbeitgeberverband aushandelten, für eine deutliche Mehrheit der Arbeitnehmer galt – meist einheitlich für ganze Branchen. Doch die sogenannte Tarifbindung nimmt seit vielen Jahren kontinuierlich ab. (…) Inzwischen liegt die Tarifbindung in Deutschland deutlich unter dem Durchschnitt in der EU. (…) Was Streiks betrifft, sind die Deutschen ausgesprochen konfliktscheu – was auch erklären könnte, wieso die Arbeitskämpfe der Piloten, Lokführer und Kita-Erzieherinnen im Jahr 2015 die Schlagzeilen beherrschten: Nur was ungewöhnlich ist, empfinden wir als Nachricht. Tatsächlich summierten sich die wegen Streiks ausgefallenen Arbeitstage in diesem Jahr auch auf einen für Deutschland ungewöhnlich hohen Wert von 31 – pro tausend Arbeitnehmern. Der Schnitt der vergangenen Jahrzehnte liegt eher um die fünf Streiktage pro tausend Arbeitnehmer – was nichts anderes heißt, als dass der durchschnittliche Arbeitnehmer in Deutschland alle 200 Jahre einmal einen Tag wegen eines Streiks nicht gearbeitet hat. Nimmt man ein durchschnittliches Erwerbsleben von 40 Jahren an, erlebt statistisch also nur jeder fünfte Arbeitnehmer überhaupt einmal einen wegen Streiks ausgefallenen Arbeitstag…“ Artikel von Florian Diekmann und Anna van Hove vom 2. September 2017 beim Spiegel online. Siehe dazu auch: Probleme der Gewerkschaften: Der Organisationsgrad der Arbeitnehmer sinkt weiterlesen »
Gewerkschafter: Nicht Arschkriecher, sondern Arschtreter!"... Nur noch für jeden zweiten Arbeitnehmer gilt ein Tarifvertrag - entweder ein Flächenvertrag oder einer der (...) Haustarifverträge. Das ist allerdings erst seit Kurzem so. Jahrzehntelang war es die Norm, dass die Regelungen, die Gewerkschaft und Arbeitgeberverband aushandelten, weiterlesen »

Differenzierung und Flexibilisierung der Tarifpolitik„Im Jahr 2016 arbeiteten hochgerechnet 48 Prozent der Beschäftigten in Deutschland in Betrieben, für die ein Branchentarifvertrag gilt. Etwa 51 Prozent der westdeutschen und 36 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten waren in Betrieben tätig, die branchentarifgebunden sind. Firmentarifverträge galten für 8 Prozent der westdeutschen und rund 11 Prozent der ostdeutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für 42 Prozent der Beschäftigten im Westen und 53 Prozent im Osten gab es keinen Tarifvertrag…“ IAB-Betriebspanel vom 2. Juni 2017 mit Übersicht der Branchentarifbindung der Beschäftigten von 1996 bis 2016. Siehe dazu die Antwort des Ausschuss für Arbeit und Soziales der Bundesregierung (18/13398) vom 24. August 2017 auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion zur Bestandsaufnahme des deutschen Tarifvertragssystems. Siehe dazu die Konsequenzen weiterlesen »
Differenzierung und Flexibilisierung der Tarifpolitik"Im Jahr 2016 arbeiteten hochgerechnet 48 Prozent der Beschäftigten in Deutschland in Betrieben, für die ein Branchentarifvertrag gilt. Etwa 51 Prozent der westdeutschen und 36 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten waren in Betrieben tätig, die branchentarifgebunden sind. Firmentarifverträge galten für weiterlesen »

Tarifbindung: Das System Edeka
edeka kanns besser„Gewerkschaften kritisieren, dass Edeka Tarife umgeht und Betriebsräte verhindert. Auch Lidl und Metro stören sich am System des Konzerns. Tarife allein helfen aber nicht. (…) Die weitverzweigte wie undurchsichtige Struktur von Edeka, Deutschlands größtem Lebensmittelhändler, kritisieren die Gewerkschaften schon lange. Rund 4.000 selbstständige Händler mit insgesamt mehr als 6.000 Filialen arbeiten für das Unternehmen: Sie sind nicht tarifgebunden und haben in den allermeisten Fällen keinen Betriebsrat. Ver.di wirft der Unternehmensgruppe vor, ihre genossenschaftliche Struktur auszunutzen, um Tarifverträge systematisch zu unterlaufen. „Die Tarifflucht im deutschen Handel nimmt zu“, sagt Nils Böhlke, Handelsexperte beim ver.di-Landesbezirk Nordrhein. (…) Normalerweise hat die Gewerkschaft kaum Einblicke, wie in selbstständigen Märkten gezahlt und gearbeitet wird. Nun lüften sich diese Geheimnisse, zumindest teilweise…“ Artikel von Katja Scherer vom 10. Juli 2017 bei der Zeit online weiterlesen »
edeka kanns besser"Gewerkschaften kritisieren, dass Edeka Tarife umgeht und Betriebsräte verhindert. Auch Lidl und Metro stören sich am System des Konzerns. Tarife allein helfen aber nicht. (...) Die weitverzweigte wie undurchsichtige Struktur von Edeka, Deutschlands größtem Lebensmittelhändler, kritisieren die Gewerkschaften schon lange. weiterlesen »

DGB-Studie: Niedriglohn trotz Ausbildung – Fehlende Tarifbildung macht betriebliche Ausbildung unattraktiv
Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld„Die duale Ausbildung gilt als deutsches Erfolgsmodell. Doch ein Garant für ein gutes Einkommen ist sie schon lange nicht mehr: Jeder fünfte Beschäftigte mit einem qualifizierten Berufsabschluss verdient weniger als 10 Euro brutto in der Stunde. In Ostdeutschland liegt die Quote sogar bei knapp 40 Prozent. (…) Ein Grund dafür ist die fehlende Tarifbindung vieler ostdeutscher Unternehmen. (…) Kein Wunder, dass es unter diesen Bedingungen vielen Betrieben schwer fällt, ihre Stellen zu besetzen. „Wer über einen vermeintlichen Fachkräftemangel klagt, darf keine Niedriglöhne zahlen“, sagt die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. Nur mit einer stärkeren Tarifbindung könne die duale Ausbildung wieder attraktiver werden: „Letztlich haben es die Betriebe selbst in der Hand, ob sich junge Menschen für ein Studium oder eine Berufsausbildung entscheiden. Wichtig sind eine gute Ausbildung, ein anständiger Lohn, gute Arbeits- und Ausbildungsbedingungen sowie gute Entwicklungsperspektiven im Beruf.“ DGB-Themenbeitrag vom 3. April 2017 mit Download der Studie – und ein weiterer Artikel dazu weiterlesen »
Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld"Die duale Ausbildung gilt als deutsches Erfolgsmodell. Doch ein Garant für ein gutes Einkommen ist sie schon lange nicht mehr: Jeder fünfte Beschäftigte mit einem qualifizierten Berufsabschluss verdient weniger als 10 Euro brutto in der Stunde. In Ostdeutschland liegt weiterlesen »

Nachruf: TarifvertragWo Tarifverträge gelten, geht es gerechter zu. Das ist erwiesen. Aber wann und für wen gelten sie überhaupt? Wie sieht Tarifbindung konkret aus? Wir erläutern, welche Tarifverträge es gibt, was sie regeln und wer „tarifgebunden“ ist. (…) Für den IG Metall-Vorsitzenden Jörg Hofmann ist deshalb die Tarifbindung die „Gerechtigkeitsfrage Nummer Eins“. Nur sie garantiert „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“, ist sich Hofmann sicher. (…) Aber auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Beschäftigte kann ein Tarifvertrag verbindlich gelten – und zwar dann, wenn er vom Bundesarbeitsministerium für „allgemeinverbindlich“ erklärt wurde (Paragraf 5 Tarifvertragsgesetz). Beispiel: Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gelten noch tarifliche Branchenmindestlöhne, die allgemeinverbindlich sind – etwa in der Leiharbeit. An diese allgemeinverbindlichen Tarif-Mindestlöhne müssen sich sämtliche Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Leiharbeitsbranche halten. Auch wenn der Arbeitgeber allen Mitarbeitern die tariflichen Leistungen freiwillig gewährt – einen rechtlichen Anspruch darauf haben grundsätzlich nur die Beschäftigten, die Mitglied der vertragsabschließenden Gewerkschaft sind…“ IG Metall-Position vom 5. Dezember 2016 – Für die LeiharbeiterInnen jedenfalls muss das Motto der IG Metall „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit gibt es nur mit Tarif“ (s.u.) wie Hohn scheinen… Für sie gibt es gleichen Lohn und Gerechtigkeit eben nur OHNE Tarifvertrag weiterlesen »
Nachruf: Tarifvertrag"Wo Tarifverträge gelten, geht es gerechter zu. Das ist erwiesen. Aber wann und für wen gelten sie überhaupt? Wie sieht Tarifbindung konkret aus? Wir erläutern, welche Tarifverträge es gibt, was sie regeln und wer "tarifgebunden" ist.  (...) Für den IG Metall-Vorsitzenden Jörg weiterlesen »

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