» » »
Vorreiter Klinikum Magdeburg: 10 Prozent mehr Lohn und Rückkehr in den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes
ver.di-Aktionswoche "Dabei sein zahlt sich aus" für die Durchsetzung tarifvertraglicher RegelungenEinkommenszuwächse von über 10 Prozent in zwei Jahren – das haben die Beschäftigten des Klinikums Magdeburg gGmbH zusammen mit ver.di und dem Arbeitgeber in der am 10. August zu Ende gegangenen Tarifrunde vereinbart. „Das vorliegende Ergebnis ist, kurz gesagt, das was sich die Beschäftigten am Klinikum in diesem Jahr wirklich verdient haben und was ihnen für die kommenden Jahre die seit langem notwendige Anerkennung vermittelt. Der Applaus in Zeiten von Corona war richtig und tat sicher gut“, sagt Thomas Mühlenberg, der ver.di-Verhandlungsführer. „Die Aufwertung ihrer Arbeit im Rahmen guter Tarifverträge ist das stärkere und materiell auch spürbare Signal. Die Beschäftigten waren und sind nah dran am Pandemiegeschehen und machen Tag für Tag in dieser besonderen Situation einen guten Job“, so Mühlenberg. Konkret sieht der Tarifabschluss folgende Tariferhöhungen und Sonderzahlungen vor (…) ver.di und der Arbeitgeber sind sich auch in einem weiteren Punkt einig: Die politischen Diskussionen zur Krankenhauslandschaft in den letzten Monaten zeige deutlich, dass das System der Finanzierung der Krankenhäuser und die Krankenhausplanung überdacht werden müsse. Es seien politische Entscheidungen notwendig, die die finanzielle Ausstattung der Krankenhäuser samt Personal sichern und die anerkennen, dass die Aufgaben der Krankenhäuser vor allem Aufgaben der Daseinsvorsorge sind.“ ver.di-Pressemitteilung vom 11. August 2020 weiterlesen »

ver.di-Aktionswoche "Dabei sein zahlt sich aus" für die Durchsetzung tarifvertraglicher Regelungen

Vorreiter Klinikum Magdeburg: 10 Prozent mehr Lohn und Rückkehr in den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes
weiterlesen »

Einzelhandel: Tarifvertrag wird zur Ausnahme
ver.di-Kampagne zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Handel: „Einer für alle - Tarifverträge, die für alle gelten!“„Seit Corona gelten sie als systemrelevant. Doch fast die Hälfte der Kassiererinnen und Kassierer hat den Schutz des Tarifvertrags verloren. Viele verdienen sogar real weniger Geld. (…) Kassiererinnen und Warenverräumer in den Supermärkten mussten zwischen 2009 und 2019 real Einkommensverluste hinnehmen, wenn sie ohne Tarifvertrag Teilzeit arbeiteten. Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken zeigt: Die Stundenlöhne bei Teilzeitbeschäftigten im Einzelhandel ohne Tarifbindung nahmen in dem Zeitraum nur um 8,5 Prozent zu, laut Statistischem Bundesamt von 12,22 Euro auf 13,26 Euro. Inflationsbereinigt sanken die Stundenlöhne damit. Der Personenkreis derjenigen im Einzelhandel ohne Tarifbindung wächst zudem überdurchschnittlich schnell. Zwischen 2010 und 2019 verlor fast die Hälfte der Beschäftigten – 44 Prozent – den Schutz des Tarifvertrags. Der Anteil der Beschäftigten mit Tarifbindung im Einzelhandel sank von 50 Prozent im Jahr 2010 auf 28 Prozent 2019. In der Gesamtwirtschaft ging der Anteil gemäß der Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit von 60 auf 52 Prozent zurück. Auch der Anteil der Betriebe mit Tarifvertragsbindung sank im Einzelhandel schneller als im Rest der Wirtschaft. Im Jahr 2019 waren nur noch 20 Prozent der Einzelhändler an einen Tarifvertrag gebunden – ein Rückgang um ein Drittel binnen zehn Jahren. In der Gesamtwirtschaft verringerte sich der Anteil vom gleichen Niveau auf 27 Prozent…“ Artikel von Michael Kläsgen vom 8. August 2020 in der Süddeutschen Zeitung online – wir erinnern an unsere Unterschriftensammlung: Tarifverträge für alle unsere Heldinnen und Helden im Handel! Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge, werte Regierungen in Bund und Land! weiterlesen »

ver.di-Kampagne zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Handel: „Einer für alle - Tarifverträge, die für alle gelten!“

Einzelhandel: Tarifvertrag wird zur Ausnahme
weiterlesen »

» » »
Das Bergmann-Klinikum in Potsdam kehrt zum TVöD zurück
Gesunde Zukunft Potsdam: Bürgerbegehren Klinikgruppe EvB… Potsdams Klinikum „Ernst von Bergmann“ kehrt zurück zum Tarifsystem des öffentlichen Dienstes. Das haben die Stadtverordneten beschlossen. (…) Doch im Haushalt seien keine zusätzlichen Gelder für das Klinikum bisher eingeplant, sagte er. Kämmerer Burkhard Exner (SPD) antwortete, es sei den Mitarbeitern nicht mehr länger zuzumuten unter Tarif zu arbeiten. Die damalige Tarifabkehr sei dennoch nötig gewesen, sonst hätte vielen Krankenhäusern das Aus gedroht – zum Beispiel, weil Operationen in Ostdeutschland geringer vergütet würden als in den alten Bundesländern. Inzwischen habe sich die Situation etwas gebessert. Für das Klinikum könne die Stadt auf Rücklagen zurückgreifen, sagte Exner. Doch auch er machte deutlich, dass das System der Krankenhausfinanzierung an sich verändert werden müsse – so, dass Kommunen nichts zuschießen müssen. (…) Nun beginnt die Debatte zur Rückkehr des Bergmann-Klinikums zum Tarifsystem des öffentlichen Diensts (TVöD). Zunächst begrüßt einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens für bessere Bezahlung im Klinikum, Jörg Kwapis, den sich abzeichnenden Beschluss. Er kritisiert aber auch, schon viel eher hätte die Stadtverordnetenversammlung und das Rathaus als Gesellschafter reagieren müssen. Die desaströsen Folgen der vergangenen Sparpolitik sehe man jetzt, sagt Kwapis mit Blick auf den Corona-Ausbruch. Wichtig sei auch, das Outsourcing im Klinikum nun zu beenden. Dafür hätten sich auch die mehr als 17.000 Unterzeichner des Bürgerbegehrens ausgesprochen…“ Artikel von Henri Kramer und Marco Zschieck vom 07.05.2020 bei Potsdamer Neuste Nachrichten online, siehe neu: Keine Spaltung der Mitarbeiter – Gewerkschaft will Rückkehr nicht nur des Bergmann-Klinikums Potsdam in den Tarifvertrag weiterlesen »

Gesunde Zukunft Potsdam: Bürgerbegehren Klinikgruppe EvB

Das Bergmann-Klinikum in Potsdam kehrt zum TVöD zurück / Keine Spaltung der Mitarbeiter – Gewerkschaft will Rückkehr nicht nur des Bergmann-Klinikums Potsdam in den Tarifvertrag
weiterlesen »

[Unterschriftensammlung] Tarifverträge für alle unsere Heldinnen und Helden im Handel! Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge, werte Regierungen in Bund und Land!
ver.di-Kampagne zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Handel: „Einer für alle - Tarifverträge, die für alle gelten!“Einzelhandelsbeschäftigte leisten – wie die Beschäftigten im Gesundheitswesen – in Zeiten der Corona-Krise nicht nur – wie immer – eine belastende Tätigkeit, sondern auch eine risikoreiche Arbeit. Dafür wird ihnen von Seiten der Politik Anerkennung gezollt. Dazu Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Rede an die Nation am 19. März 2020: „Und lassen Sie mich auch hier Dank aussprechen an Menschen, denen zu selten gedankt wird. Wer an diesen Tagen an einer Supermarktkasse sitzt oder Regale befüllt, der macht einen der schwersten Jobs, die es zur Zeit gibt. Danke, dass sie da sind für ihre Mitbürger und buchstäblich den Laden am Laufen halten“. Bisher wird mehr als die Hälfte der Handelsbeschäftigten ohne eine tarifvertragliche Bezahlung abgespeist. Wir fordern deshalb die Politik auf, die jeweiligen regionalen Tarifverträge im Handel für allgemeinverbindlich zu erklären. Es ist im öffentlichen Interesse, dass die Handelsbeschäftigten Tarifverträge für alle bekommen!“ Unterschriftensammlung zur Initiative für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Handelstarife (Einzelhandel und Großhandel). Die Initiatoren sind Anton Kobel, Heidelberg und Achim Neumann, Berlin (beide ehemalige Gewerkschaftssekretäre im Handel). Die Unterschriftensammlung war befristet bis zum 25. April und wurde verlängert bis zum 8. Mai 2020! Die Unterschriften werden von den Initiatoren an die Bundeskanzlerin Merkel und den Arbeits- und Sozialminister Heil sowie an die zuständigen Ministerien der Bundesländer weitergeleitet. Siehe im Beitrag zur Kampagne neu: Insgesamt 2087 Unterschriften für allgemeinverbindliche Tarifverträge für alle Handelsbeschäftigten an Bundeskanzlerin, Bundesarbeitsminister und weitere übergeben weiterlesen »

online-Unterschriftensammlung „Tarifverträge für alle unsere Heldinnen und Helden im Handel!“

ver.di-Kampagne zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Handel: „Einer für alle - Tarifverträge, die für alle gelten!“

Insgesamt 2087 Unterschriften für allgemeinverbindliche Tarifverträge für alle Handelsbeschäftigten an Bundeskanzlerin, Bundesarbeitsminister und weitere übergeben
weiterlesen »

[BVerfGE der 3. Kammer mit Vizepräsident Harbarth] „Aus dem Grundgesetz ergibt sich grundsätzlich kein Anspruch darauf, dass Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden“ – und ein Kommentar
ver.di-Kampagne zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Handel: „Einer für alle - Tarifverträge, die für alle gelten!“„… Auffällig ist nun, dass der ablehnende Kammerbeschluss stark von einer Auseinandersetzung der Kammer mit dieser Rechtsprechung gekennzeichnet ist – zwangsläufig. Denn die hier zum Ausdruck gebrachte Gewerkschaftsfeindlichkeit war dem BVerfG bisher fremd. In seiner Pressemitteilung ist diese gewerkschaftsfeindliche Tendenz der Kammer mit Vize Harbarth nicht zu übersehen. Z.B. heißt es dort (PM): „Vielmehr darf der Staat seine Normsetzungsbefugnis nicht beliebig außerstaatlichen Stellen überlassen und die Bürgerinnen und Bürger nicht schrankenlos der normsetzenden Gewalt von Akteuren ausliefern, die ihnen gegenüber nicht demokratisch oder mitgliedschaftlich legitimiert sind.“ Mit diesen „Akteuren“ und ihrer „normsetzenden Gewalt“ sind die Gewerkschaften gemeint. Und welche anderen „Bürgerinnen und Bürger“ als Leidtragende sollen hier gemeint sein, als diejenigen (Bau)Unternehmer, die keine allgemeinverbindliche Tarifbindung wollen? Herr Harbarth bleibt also den Interessen seiner früheren Mandanten treu. Im Beschlusstext selbst lässt es sich die Kammer auch nicht nehmen (1 BvR 4/17) darauf hinzuweisen, dass die Allgemeinverbindlichkeit nach § 5 Abs.1 nur eine Kann-Vorschrift sei, „die im öffentlichen Interesse auch rückgängig gemacht werden kann (§ 5 Abs. 5 Satz 1 TVG)“. Ich frage mich nur, wann allgemeinverbindliche Tariflöhne und -arbeitbedingungen nicht im öffentlichen Interesse liegen sollen (von den Interessen der früheren Mandaten von Herrn Harbarth einmal abgesehen)?…“ Aus dem Kommentar Armin Kammrad vom 6. Februar 2020 zum Urteil – im Beitrag vollständig samt der BVerfG-Pressemitteilung zum Beschluss weiterlesen »

ver.di-Kampagne zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Handel: „Einer für alle - Tarifverträge, die für alle gelten!“

[BVerfGE der 3. Kammer mit Vizepräsident Harbarth] „Aus dem Grundgesetz ergibt sich grundsätzlich kein Anspruch darauf, dass Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden“ – und ein Kommentar
weiterlesen »

Kampagne „Together at work“: Tarifbindung mit vereinten Kräften stärken
Kampagne „Together at work“: Tarifbindung mit vereinten Kräften stärkenAm 26. September startet der Dachverband der Industriegewerkschaften IndustriAll Europe seine Kampagne zur Stärkung des Tarifgefüges. Was hinter „Together at work“ steckt und warum das Beschäftigte in ganz Europa angeht, erklärt Tarifexperte Uwe Fink im Interview. (…) Ziel ist es, Beschäftigten aus ganz Europa in ihrem Kampf für gute tarifliche Bedingungen zu einigen und zu stärken. Initiiert hat sie der Dachverband der europäischen Industriegewerkschaften IndustriAll Europe. Der Titel lautet Together at work. (…) Der gewerkschaftliche Organisationsgrad in Europa ist in den letzten 20 Jahren zurückgegangen. Die Verhandlungsposition von Gewerkschaften und Beschäftigten wurde geschwächt. Die Folgen: Ungleichheit, Armut trotz Erwerbstätigkeit, wirtschaftliche Unsicherheit und prekäre Arbeit nehmen in ganz Europa deutlich zu. Die Tarifbindung ist gesunken. Eine geringere Tarifbindung aber untergräbt auf Dauer die Macht der Gewerkschaften und verhindert, dass sie gute Löhne und Arbeitsbedingungen durchsetzen können. Diesem Teufelskreis will die Kampagne von IndustriAll Europe gegensteuern…“ Kampagnenseite bei der IG Metall und die bei IndustriAll Europa samt der Anleitung zur Kampagne (Dt). Siehe zum Hintergrund auch unser Dossier: Tarifbindung nimmt weiter ab weiterlesen »
Kampagne „Together at work“: Tarifbindung mit vereinten Kräften stärken"Am 26. September startet der Dachverband der Industriegewerkschaften IndustriAll Europe seine Kampagne zur Stärkung des Tarifgefüges. Was hinter „Together at work“ steckt und warum das Beschäftigte in ganz Europa angeht, erklärt Tarifexperte Uwe Fink im weiterlesen »

Der Tarifflucht auf der Spur: Tatort Einzelhandel
ver.di zu real: Zurück in die Zukunft: voller Tarif!Dem Einzelhandel geht die Tarifbindung flöten. Kaum ein Drittel der Betriebe in Niedersachsen zahlt noch nach Tarif. Die Lasten tragen die Beschäftigten – jetzt und auch später bei der Rente. Wie die Bundesregierung gegensteuern kann, erklärt das #schlaglicht Nummer 30/2019. Folgende Situation dürfte bekannt sein: Weil am Sonntag Besuch erscheint, wird der Vortag in der Küche verbracht, um den Gästen ein schönes Essen zu bereiten. Aber während sich die Küchenschlacht dem Ende zuneigt, machen sich ein paar fehlende Zutaten bemerkbar. Aber kein Problem, der Gang in den Supermarkt ist meistens nicht weit. Dort sind hinter der Theke oder der Kasse die Beschäftigten oft bis in den späten Abend für die Kundschaft im Einsatz. Gleiches gilt für unzählige andere Geschäfte des Einzelhandels. Leider wird dieses Engagement oft nicht durch gute Löhne und Arbeitsbedingungen honoriert. Denn seit Jahren ist der Einzelhandel Tatort einer massiven Tarifflucht. (…) Seit zwei Dekaden entziehen sich viele Arbeitgeber systematisch den Flächentarifverträgen. Das gilt besonders für den Einzelhandel. Dort war es bis 1999 Konsens zwischen den Tarifpartnern, den Wettbewerb nicht über die Personalkosten auszutragen. Die Tarifverträge galten als allgemeinverbindlich und alle Betriebe mussten sich an die vereinbarten Konditionen halten. Dann folgte mit dem Jahr 2000 die Ursünde. Die Arbeitgeber kündigten den Konsens und verweigerten die Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit der neuen Tarifverträge. Als Folge scherten immer mehr Betriebe aus der Tarifbindung aus. Der Preiskampf wird seitdem auf dem Rücken der Beschäftigten ausgefochten! (…) Der Verlust eines Tarifvertrages hat für die Beschäftigten ernste Konsequenzen. Sobald Betriebe nicht tarifgebunden sind, fallen die Löhne um bis zu einem Drittel geringer aus. In Niedersachsen arbeiten gut 40 Prozent der Beschäftigten im Einzelhandel im Niedriglohnsektor. (…) Auftrag an die Bundesregierung: Grundrente und Allgemeinverbindlichkeit jetzt!...“ #schlaglicht Nummer 30/2019 vom 29.08.2019 beim DGB Niedersachsen, siehe auch unser Dossier Tarifflucht im Handel bremst die Gewerkschaft ver.di in der Tarifrunde 2019 im Einzelhandel weiterlesen »
ver.di zu real: Zurück in die Zukunft: voller Tarif!"Dem Einzelhandel geht die Tarifbindung flöten. Kaum ein Drittel der Betriebe in Niedersachsen zahlt noch nach Tarif. Die Lasten tragen die Beschäftigten - jetzt und auch später bei der Rente. Wie die Bundesregierung gegensteuern kann, weiterlesen »

Sommerloch für Zurückgebliebene: Wenn Arbeitgeber mal wieder mit Tarifflucht drohen…

Dossier

Differenzierung und Flexibilisierung der Tarifpolitik„… In der Metall- und Elektroindustrie zeichnet sich ein Grundsatzkonflikt zwischen den Arbeitgebern und der IG Metall ab. Der Präsident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetalls, Rainer Dulger, drohte der Gewerkschaft mit einem Ende des Flächentarifvertrags, der seit Jahrzehnten die Arbeitsbedingungen von 1,9 Millionen Beschäftigten regelt. „Wenn alle Unternehmen die Tarifbindung verlassen, kann die Gewerkschaft zusehen, wie sie sich im Häuserkampf durchschlägt“, sagte Dulger in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung. In der Branche, die die wichtigste der deutschen Wirtschaft ist, gibt es seit längerem Klagen, dass die IG Metall viele Betriebe überfordert. Sie setze zu hohe Löhne und zu viel Freizeit durch. Dulger berichtete, dies führe zu immer mehr Austritten aus seinem Verband. Unter anderem forderte er von der Gewerkschaft eine Vereinbarung, dass sogenannte „Tagesstreiks“ künftig nur noch nach einer gescheiterten Schlichtung erlaubt sein dürften. Bei der Tarifrunde im vergangenen Jahr hätten diese Streiks – die von der Gewerkschaft das erste Mal ausgerufen wurden und die jeweils 24 Stunden dauerten – insgesamt drei Millionen Arbeitsstunden gekostet, „dreimal so viele wie die Jahre davor“. (…) Die Tarifrunde im vergangenen Jahr war besonders umkämpft. Nach mehreren Wochen mit Warn- und Tagesstreiks setzte die IG Metall eine Steigerung der Löhne von 4,3 Prozent durch. Außerdem dürfen manchen Beschäftigte in diesem Juli wählen: zwischen acht zusätzlichen freien Tagen oder einer Sonderzahlung in Höhe von 27,5 Prozent eines Brutto-Monatslohns. „Es war ein sehr, sehr hoher Abschluss, der bei uns zu Austritten geführt hat“, sagte Dulger. „Ich habe da wirklich Sorgen: sowohl, was die Tarifbindung der Betriebe, als auch die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie betrifft.“ Artikel „Tarifverträge: Arbeitgeber drohen der IG Metall“ von Marc Beise und Detlef Esslinger vom 23. Juli 2019 bei der Süddeutschen Zeitung online, zu dem wir einige, unterschiedliche Reaktionen zusammengstellt haben. Neu dazu: „VKG – Vernetzung für kämpferische Gewerkschaften“: Angriffe auf den Flächentarif in der Metall- und Elektroindustrie abwehren – Drohungen Dulgers zurückweisen! weiterlesen »

Dossier

Differenzierung und Flexibilisierung der Tarifpolitik"... In der Metall- und Elektroindustrie zeichnet sich ein Grundsatzkonflikt zwischen den Arbeitgebern und der IG Metall ab. Der Präsident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetalls, Rainer Dulger, drohte der Gewerkschaft mit einem Ende des Flächentarifvertrags, der seit Jahrzehnten die weiterlesen »

[ver.di-Unterschriftensammlung] 100 Jahre AWO – 100 Prozent Tarif. Sind 100 Jahre Arbeiterwohlfahrt ein Grund zum Feiern?
ver.di: 100 Jahre AWO - 100 Prozent TarifDie AWO versteht sich bis heute als eine in der Arbeiterbewegung wurzelnde Organisation und ist den Werten Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit verpflichtet. In ihrem Grundsatzprogramm stellt die AWO klar, dass Soziale Arbeit weder „dem freien Spiel von marktwirtschaftlichen Kräften preisgegeben werden“ noch durch „soziale Kälte und kommerziellen Konkurrenzkampf geprägt“ sein darf. Diese Werte müssen aber auch für die eigenen Beschäftigten in den AWO-Einrichtungen vor Ort gelebt und umgesetzt werden. Durch die Kündigung des Bundestarifvertrags im Jahr 2006 ist ein Flickenteppich unterschiedlichster Arbeits- und Gehaltsbedingungen entstanden. Die AWO hat sich in einen Kostensenkungswettlauf mit den kommerziellen Anbietern eingelassen. Leidtragende sind die Beschäftigten in der Alten- und Krankenpflege, im Sozial- und Erziehungsdienst, in den Behinderteneinrichtungen, in den Beratungsstellen und letztlich die zu pflegenden und zu betreuenden Menschen. (…) Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der AWO-Tarifkonferenz 2019 fordern die AWO als Verband und jede einzelne AWO-Einrichtung vor Ort zum Umdenken auf. Wir fordern: 1. Das AWO-Herz gibt es nur mit ver.di-Tarifvertrag. Deshalb: Tarifbindung ist wieder zwingend in der AWO-Satzung zu verankern. 2. 100 Prozent Tarif durch den Abschluss eines bundesweiten Flächentarifvertrags für alle AWO-Einrichtungen und -Töchter, mindestens auf dem Branchenniveau des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD). 3. Auch bei der AWO darf Arbeit nicht krankmachen. Ständige Überlastung gefährdet gute Pflege und Betreuung. Jeder AWO-Arbeitgeber muss gute und gesunde Arbeitsbedingungen sicherstellen. Das Jubiläumsjahr ist die Gelegenheit, umzukehren. Die AWO muss ein Wohlfahrtsverband sein, der die Werte Solidarität und Gerechtigkeit nicht nur politisch fordert, sondern im eigenen Alltag wieder mit Leben füllt…“ Mitteilung von ver.di Westfalen und Unterschriftensammlung weiterlesen »
ver.di: 100 Jahre AWO - 100 Prozent Tarif"Die AWO versteht sich bis heute als eine in der Arbeiterbewegung wurzelnde Organisation und ist den Werten Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit verpflichtet. In ihrem Grundsatzprogramm stellt die AWO klar, dass Soziale Arbeit weder „dem weiterlesen »

Tarifflucht im Handel bremst die Gewerkschaft ver.di in der Tarifrunde 2019 im Einzelhandel

Dossier

ver.di zu real: Zurück in die Zukunft: voller Tarif!„Mit Real und Kaufhof haben sich jüngst zwei prominente Handelsriesen aus dem Flächentarifvertrag des Einzelhandels verabschiedet. Die abnehmende Tarifbindung wird Verdi bei den anstehenden Tarifverhandlungen schwer zu schaffen machen. (…) Kurz vor Ostern setzt sich ein tarifpolitisches Schwergewicht in Bewegung: Am 17. April beginnt im Südwesten die Tarifrunde im Einzelhandel, die hierzulande 490 000 und bundesweit 3,1 Millionen Beschäftigte tangiert. Verdi fordert ein Lohnplus von 6,5 Prozent – mindestens aber 163 Euro, mithin ein Euro mehr für jede der 163 tariflichen Stunden im Monat. Zudem soll das Mindesteinkommen künftig 2100 Euro betragen. Dies sieht Verdi eher als eine politische Forderung, um die Dimension der Gehälter im Handel deutlich zu machen. Denn es gibt einige Tarifgruppen, die unter diesem Wert liegen. „Davon kann man nicht leben“, sagt Verhandlungsführer Bernhard Franke. Es sei ein „gesellschaftlicher Skandal, dass ein großer Teil der Beschäftigten trotz Arbeit arm ist“. In einem ordentlichen Tarifvertrag müsste daher das Niveau von 2100 Euro erreicht werden. (…) Franke sieht eine schwierige Tarifrunde aufziehen, bei der es wieder problematisch werden könnte, einen Abschluss zu erzielen. Hauptgrund ist die Tarifflucht, die nochmals an Fahrt gewonnen hat: Nachdem Kaufhof und Real aus dem Flächentarifvertrag ausgestiegen sind, „haben wir es nur noch mit einem kleinen Kreis von Händlern zu tun, die mit uns tatsächlich verhandeln“. (…) Bereits zur Jahrtausendwende hatten sich die Handelsarbeitgeber von der Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge verabschiedet und damit die Tarifflucht großen Stils erst ausgelöst. Je mehr diese voranschreitet, desto erbitterter kämpft Verdi darum, zum alten Zustand zurückzukommen…“ Beitrag von Matthias Schiermeyer vom 4. April 2019 bei der Stuttgarter-Zeitung online – siehe neu: Tarifrunde Einzelhandel NRW – Gut gekämpft – mageres Ergebnis weiterlesen »

Dossier

ver.di zu real: Zurück in die Zukunft: voller Tarif!"Mit Real und Kaufhof haben sich jüngst zwei prominente Handelsriesen aus dem Flächentarifvertrag des Einzelhandels verabschiedet. Die abnehmende Tarifbindung wird Verdi bei den anstehenden Tarifverhandlungen schwer zu schaffen machen. (...) Kurz vor Ostern weiterlesen »

Das ArbG Berlin hat der Gewerkschaft ver.di für einen begrenzten Zeitraum die Durchführung von Partizipationsstreiks in den Karstadt-Warenhäusern untersagt
ver.di-Kampagne zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Handel: „Einer für alle - Tarifverträge, die für alle gelten!“„Die Karstadt Warenhaus GmbH ist seit 2013 nicht mehr Mitglied eines Arbeitgeberverbandes des Einzelhandels. Gemäß dem zwischen Karstadt und ver.di 2016 abgeschlossenen „Zukunftstarifvertrag Karstadt Warenhaus“ werden Entgelterhöhungen für die Karstadt-Beschäftigten in den Jahren 2017 bis 2020 durch eine paritätisch besetzte Entgelt-Kommission unter Berücksichtigung bestimmter Mindeststeigerungen festgelegt, bei fehlender Einigung ist eine Schiedsstelle anzurufen. Im Übrigen gelten die regionalen Flächentarifverträge. Ab 01.04.2021 finden die regionalen Flächentarifverträge des Einzelhandels wieder in vollem Umfang Anwendung. Darüber hinaus enthält dieser Tarifvertrag eine Vereinbarung zur Friedenspflicht, gemäß der Karstadt wie ein Mitglied des Arbeitgeberverbandes behandelt werden soll, das Flächentarifverträge abgeschlossen hat. Im Rahmen der derzeitigen Tarifauseinandersetzungen betreffend die Flächentarifverträge des Einzelhandels fordert ver.di eine Erhöhung des Tarifentgelts. Zur Durchsetzung der Forderungen hat ver.di auch Karstadt-Kaufhäuser in mehreren Bundesländern bestreikt und zu weiteren Partizipationsstreiks in Karstadt-Warenhäusern aufgerufen. Hiergegen hat sich Karstadt im Rahmen eines Eilverfahrens gewandt und geltend gemacht, diese Streiks verstießen gegen die Friedenspflicht, die sich aus dem Zukunftstarifvertrag ergebe. Das ArbG Berlin hat ver.di weitere Streikmaßnahmen in den Karstadt-Warenhäusern bis zum Abschluss von Flächentarifverträgen für den Einzelhandel, längstens aber bis zum 30.09.2019 untersagt. Nach Auffassung des Arbeitsgerichts verstoßen die von ver.di durchgeführten und auch weiterhin beabsichtigten Partizipationsstreiks gegen die Friedenspflicht, die aufgrund der geltenden Entgeltregelungen gemäß dem Zukunftstarifvertrag besteht. Die Beschäftigten könnten an den Ergebnissen der Auseinandersetzungen nicht partizipieren, weil diese auf die Karstadt-Beschäftigten derzeit keine Anwendung fänden. Aus der tarifvertraglichen Vereinbarung zur Friedenspflicht ergebe sich nichts anderes. Hiernach sei entgegen der Auffassung von ver.di kein Partizipationsstreikrecht für Arbeitskämpfe gegeben, die sich auf Steigerungen des Tarifentgelts nach den Flächentarifverträgen beziehen…“ aus Pressemeldung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 17/2019 vom 28. Juni 2019 zu Az. 4 Ga 7529/19 bei juris – Wegen der grundsätzlichen Rechtsprobleme, die solche spezielle Vereinbarung erzeugt (z.B. Behandlung wie ein Mitglied ohne Mitglied im Arbeitgeberverband zu sein), geht ver.di hoffentlich in Berufung. Siehe dazu: Tarifflucht im Handel bremst die Gewerkschaft ver.di in der kommenden Tarifrunde im Einzelhandel weiterlesen »
ver.di-Kampagne zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Handel: „Einer für alle - Tarifverträge, die für alle gelten!“"Die Karstadt Warenhaus GmbH ist seit 2013 nicht mehr Mitglied eines Arbeitgeberverbandes des Einzelhandels. Gemäß dem zwischen Karstadt und ver.di 2016 abgeschlossenen "Zukunftstarifvertrag Karstadt Warenhaus" werden Entgelterhöhungen weiterlesen »

Ab in die Hängematte!„In Deutschland erhält knapp jeder zweite Beschäftigte Urlaubsgeld. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Online-Befragung des Internet-Portals www.lohnspiegel.de, das vom Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Für die Analyse wurden die Angaben von mehr als 123.000 Beschäftigten aus dem Zeitraum von Anfang Januar 2018 bis Ende April 2019 ausgewertet. „Die Wahrscheinlichkeit, ob ein Beschäftigter Urlaubsgeld erhält oder nicht, ist dabei von mehreren Faktoren abhängig“, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten. „Mit Abstand am wichtigsten ist die Frage, ob im Unternehmen ein Tarifvertrag gilt.“ Beschäftigte, die in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, sind klar im Vorteil: 69 Prozent von ihnen erhalten ein Urlaubsgeld. Bei den Beschäftigten ohne Tarifvertrag sind es hingegen lediglich 36 Prozent. „Die Chance auf ein Urlaubsgeld ist damit in tarifgebundenen Unternehmen fast doppelt so hoch“, so Schulten. „Beschäftigte in Unternehmen ohne Tarifbindung sind somit gleich doppelt im Nachteil: In aller Regel liegen schon die Grundgehälter unter dem entsprechenden Tarifniveau und zusätzlich fehlt ihnen ein tariflich verbriefter Anspruch auf Urlaubsgeld.“ Von den Beschäftigten in Kleinbetrieben (unter 100 Beschäftigte) gaben in der Lohnspiegel-Erhebung nur 37 Prozent an, Urlaubsgeld zu bekommen. In größeren Betrieben (über 500 Beschäftigte) lag der Anteil mit 61 Prozent wesentlich höher. Außerdem gibt es große regionale Unterschiede: Während im Westen fast die Hälfte (49 Prozent) der Beschäftigten einen Zuschuss zur Urlaubskasse bekommen, ist dies in den ostdeutschen Ländern nur bei einem Drittel der Fall (35 Prozent). „Hier wirkt sich die geringe Tarifbindung in Ostdeutschland spürbar zu Lasten der Beschäftigten aus“, erläutert Schulten. Ein weiterer Faktor ist, dass in Ostdeutschland weniger Großbetriebe angesiedelt sind. Insgesamt erhalten Männer deutlich häufiger Urlaubsgeld (50 Prozent) als Frauen (41 Prozent)…“ Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom 28. Mai 2019 zur aktuellen Auswertung des WSI-Tarifarchivs weiterlesen »
Ab in die Hängematte!"In Deutschland erhält knapp jeder zweite Beschäftigte Urlaubsgeld. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Online-Befragung des Internet-Portals www.lohnspiegel.de, das vom Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Für die Analyse wurden die Angaben von mehr weiterlesen »

Gewerkschafter: Nicht Arschkriecher, sondern Arschtreter!Schlechtere Bezahlung, längere Arbeitszeiten, weniger Urlaub: Beschäftigte, die in Münster in einem Unternehmen arbeiten, in dem kein Tarifvertrag gilt, sind im Job klar benachteiligt. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hingewiesen. Nach Einschätzung der NGG hält sich mittlerweile ein Großteil der rund 8.100 Betriebe in der Stadt nicht mehr an Tarifverträge. Das hat auch Folgen für die Unternehmen selbst, warnt Gewerkschafter Helge Adolphs: „Tariflose Firmen haben in puncto Motivation und Produktivität der Mitarbeiter meist schlechtere Karten. Auch die Suche nach Fachkräften fällt ihnen schwerer“, so der Geschäftsführer der NGG Münsterland mit Blick auf aktuelle Studien der Hans-Böckler-Stiftung. Adolphs ruft die Firmen in der Region dazu auf, sich zur Sozialpartnerschaft und zur Mitbestimmung zu bekennen…“ Aus der Pressemitteilung vom 20.5.2019 von und bei NGG-Region Münsterland – der Verein für politische Flüchtlinge (danke für den Hinweis!) dazu: „Dieser Text ist wieder einmal ein gutes Beispiel, warum sich in Münster nichts entwickelt. Statt den Kampf aufzunehmen, bittet man die Unternehmen doch vernünftig zu sein. Aus ihrer Sicht sind sie vernünftig. In Zeiten von Personalknappheit können sie auch etwas sozialer. Aber das Prinzip im Kapitalismus ist Ausbeutung durch unbezahlte Mehrarbeit. Liebe NGG, wir glauben an euch, irgendwann werden ihr es auch verstehen.“ Auch wir geben die Hoffnung nicht auf! weiterlesen »
Gewerkschafter: Nicht Arschkriecher, sondern Arschtreter!"Schlechtere Bezahlung, längere Arbeitszeiten, weniger Urlaub: Beschäftigte, die in Münster in einem Unternehmen arbeiten, in dem kein Tarifvertrag gilt, sind im Job klar benachteiligt. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hingewiesen. Nach Einschätzung der NGG hält sich mittlerweile ein weiterlesen »

[Tarifrunde Druck 2018] Die Druckmacher. Der Unternehmerverband Druck und Medien will arbeitsrechtlich um Jahrzehnte zurück – oder gar keine Tarifverträge
Tarifrunde Druck 2018Es ist keine »normale« Lohnrunde mit Warnstreiks, nächtlichem Verhandlungsmarathon und einem Kompromiss. In der aktuellen Tarifrunde für die deutsche Druckindustrie zeichnet sich ein größerer Konflikt ab. Tarifflucht greift um sich. Am Donnerstag endete eine neue Verhandlungsrunde ergebnislos. Auslöser einer Zeitenwende ist die Kündigung des Manteltarifvertrags (MTV) für die Branche durch den Arbeitgeberverband Bundesverband Druck und Medien (BVDM). Gewerkschafter im ver.di-Fachbereich 8 (Medien) gehen davon aus, dass der BVDM diesmal aufs Ganze gehen, die Lohnkosten deutlich senken und die Arbeitsbedingungen erheblich verschlechtern will. Dem Verband schwebt eine Verlängerung der Arbeitszeit auf bis zu 40 Wochenstunden, eine massive Reduzierung der Regeln für die Maschinenbesetzung sowie eine Kürzung von Lohnzuschlägen, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld vor. Damit wären Errungenschaften gefährdet, die ältere Generationen in zähen Arbeitskämpfen erreicht haben. Dazu gehören hohe Lohnzulagen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, also für atypische Arbeitszeiten etwa bei der Zeitungsproduktion. Eine Streichung würde den Betroffenen schlagartig Lohnverluste in zweistelliger Höhe bescheren. Von großer Bedeutung ist die im MTV festgeschriebene 35-Stunden-Woche…“ Artikel von Hans-Gerd Öfinger vom 24.11.2018 beim ND online, siehe für aktuelle Meldungen die Sonderseite bei ver.di und neu: [Tarifergebnis] Manteltarif wieder in Kraft gesetzt Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen steigen in drei Stufen weiterlesen »
Tarifrunde Druck 2018"Es ist keine »normale« Lohnrunde mit Warnstreiks, nächtlichem Verhandlungsmarathon und einem Kompromiss. In der aktuellen Tarifrunde für die deutsche Druckindustrie zeichnet sich ein größerer Konflikt ab. Tarifflucht greift um sich. Am Donnerstag endete eine neue Verhandlungsrunde ergebnislos. Auslöser einer Zeitenwende ist weiterlesen »

[Tarifbindung in Bremens Hotel- und Gaststättengewerbe] Tarifgehälter – schwer gemacht
ver.di-Kampagne zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Handel: „Einer für alle - Tarifverträge, die für alle gelten!“Das Hotel- und Gaststättengewerbe steht bei Niedriglohn-Vergleichen in der Regel auf Platz eins. So verdienten hier im Jahr 2016 rund 67 Prozent der Beschäftigten weniger als 10,44 Euro pro Stunde. Viele Kneipen und Hotels zahlen nicht nach Tarif. In Bremen allerdings ist das seit einigen Monaten anders. Dort ist es gelungen, den gesamten Gehaltstarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Zu verdanken ist dies der dortigen Gewerkschaft NGG und dem Arbeitgeberverband Dehoga. In Bremen seien über Jahre immer mehr Betriebe auf den Markt gedrängt, die nicht tarifgebunden sind, sagte Thomas Schlüter, Hauptgeschäftsführer der Dehoga Bremen, dem »nd«. Diese Firmen konnten dank niedrigerer Löhne mit niedrigeren Preise kalkulieren – und hatten damit einen Wettbewerbsvorteil. Darum hat die Dehoga zusammen mit der NGG beantragt, den Entgelt-Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären, was auch geschehen ist. Seit Juli 2018 müssen alle Hotel- und Gaststättenbetriebe des Stadtstaats nach Tarif zahlen – mit einigen Ausnahmen wie der Systemgastronomie, die eigene Tarifverträge hat. Die Vorschrift scheint zu wirken. So erhielten Un- und Angelernte mit Vollzeitjob Ende 2017 im Schnitt 1706 Euro brutto im Monat, ein Jahr später waren es 93 Euro mehr (…) Einige regionale Arbeitgeberverbände wollen dem Bremer Beispiel folgen, etwa im Bezirk Weser-Ems und in Schleswig-Holstein. (…) Um die Allgemeinverbindlichkeit zu erreichen, müssten die zuständige Gewerkschaft und der Arbeitgeberverband der Branche gemeinsam einen Antrag stellen – und diesen gut begründen. In Bremen habe man zum Beispiel darauf verwiesen, dass viele Beschäftigte ihr Gehalt mit Hartz IV aufstocken müssen, so Gewerkschaftssekretärin Münkel. Es sei aber nicht im öffentlichen Interesse, dass eine Branche auf staatliche Zuschüsse angewiesen ist...“ Artikel von Eva Roth vom 9.3.2019 beim ND online weiterlesen »
ver.di-Kampagne zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Handel: „Einer für alle - Tarifverträge, die für alle gelten!“"Das Hotel- und Gaststättengewerbe steht bei Niedriglohn-Vergleichen in der Regel auf Platz eins. So verdienten hier im Jahr 2016 rund 67 Prozent der Beschäftigten weniger als 10,44 weiterlesen »

nach oben