Es ist eigentlich keine Neuigkeit, wir und viele andere haben davor gewarnt, aber doch ist es sehr bemerkenswert, wie klar die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) das Arbeitskampfrecht ins Visier nimmt. In ihrem gerade veröffentlichten Geschäftsbericht (S. 24-26) macht die BDA deutlich, dass das Tarifeinheitsgesetz nur der Auftakt gewesen sein soll zu weiteren Einschränkungen von Arbeitnehmerrechten. Im Grunde wird eine neue politische Agenda aufgemacht: „
Das Tarifverhandlungsrecht, das Recht des Arbeitskampfs sowie das Recht von Streik und Aussperrung bedürfen einer gesetzlichen Regelung. (…) Dies bedarf umfassender Vorarbeiten, an denen sich die BDA auch künftig intensiv beteiligen wird“, heißt es im Geschäftsbericht der BDA. Es sei richtig gewesen, „
die grundsätzliche Frage, wie Tarifverhandlungen geführt und unter welchen Bedingungen Tarifverhandlungen durch Arbeitskampfmaßnahmen begleitet werden können, nicht mit dem Tarifeinheitsgesetz zu verbinden, um das Gesetzgebungsverfahren nicht zu belasten“. Jetzt sei der Gesetzgeber aber „
in der Pflicht, das Arbeitskampfrecht in Deutschland nachdrücklich zu regeln“. Ob die Gewerkschaften (z.B. die IG Metall und der DGB) auch dieses Mal „mitgestalten“ wollen? Siehe dazu den entsprechenden Auszug aus dem Geschäftsbericht
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Es ist eigentlich keine Neuigkeit, wir und viele andere haben davor gewarnt, aber doch ist es sehr bemerkenswert, wie klar die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) das Arbeitskampfrecht ins Visier nimmt. In ihrem gerade veröffentlichten Geschäftsbericht (S.
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