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Das Bürgereinkommen für Erwerbsfähige und Rentner, das im Regierungsvertrag beschrieben ist, ist eine Grundsicherung oder Mindestsicherung für bedürftige Staatsbürger, die kein Einkommen oder ein Einkommen unterhalb von 780 Euro haben. Es ist kein Grundeinkommen, sondern das Gegenteil davon. /Warum? Weil es in Italien eine Bedürftigkeitsprüfung geben soll, weil es nicht individuell garantiert ist, einen Zwang zur Arbeit als Gegenleistung beeinhaltet und es auβerdem nicht allen Menschen bedingungslos die Existenz und Teilnahme am öffentlichen Leben sichert? /
Ja, voll und ganz. Es kann, wie im Regierungsvertrag steht, „verwirkt“ werden, wenn man keine angebotene Lohnarbeit annimmt. Es ist nur für Bedürftige, auch nur für Staatsbürger, nicht für alle in Italien Lebenden Menschen. Und 780 Euro liegen nicht nur unter der Armutsrisikogrenze für Italien, sondern dürften dort zum Leben und einer Mindestteilhabe an der Gesellschaft nicht ausreichen. /Was ist am italienischen Vorschlag bemerkenswert?/
Dass Italien bestrebt ist, zumindest eine national flächendeckende Grundsicherung einzuführen, auch wenn es schon in bestimmten Regionen niedrige Sozialhilfen gibt. / Denken Sie, dass es machbar und finanzierbar ist? 20% der Gesamtzuweisung des ESF (Europäischer Sozialfonds) sollen ja in ein (Mindest-) Einkommen für Bürgerinnen und Bürger flieβen. /
Ich vermute, das ESF-Mittel nur nutzbar sind, wenn die Transferleistungen mit einer klaren „Aktivierungs“-Strategie verbunden sind, also mit einer klaren Orientierung am Zwang zur Lohnarbeit“ – aus dem Gespräch „Bürgereinkommen in Italien – eine repressive Armenfürsorge“ am 09. Juni 2018 bei telepolis, das Jenny Perelli mit Roland Blaschke vom Netzwerk Grundeinkommen führte.
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