Dossier
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Der 19. Senat des Landessozialgerichts NRW hat mit Urteil vom heutigen Tage rumänischen Staatsangehörigen, die sich nach längerer objektiv aussichtsloser Arbeitsuche weiter im Bundesgebiet gewöhnlich aufhalten, einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (sog. „Hartz IV“-Leistungen) zuerkannt. Der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II, wonach Ausländerinnen und Ausländern, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, keine Grundsicherungsleistungen erhalten, stehe dem nicht entgegen…“ Pressemitteilung LSG NRW vom 11.10.2013 zum mit Urteil vom 10.10.2013 ( L 19 AS 129/13). Siehe dazu Bewertungen, Gerichtsurteile und Kommentare, neu:
Bundessozialgericht: Kein Hartz IV für EU-Bürger mit 100-Euro-Job – verfassungswidrig sei das nicht, weil Ausländern zuzumuten sei, auszureisen… weiterlesen »