Ein besseres Europa für die ArbeitnehmerInnen: eine stärkere Säule sozialer Rechte„Die EU soll sozialer werden. Doch neue Zahlen weisen darauf hin, dass das Gegenteil der Fall ist: Die Chefgehälter entfernen sich immer mehr vom Arbeitnehmer-Einkommen. Das macht sogar dem Weltwirtschaftsforum in Davos Sorgen – es warnt vor einer Gefahr für den sozialen Frieden. Die alarmierenden Zahlen kommen vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) in Brüssel. Europäische Konzernchefs kassieren allein schon in den vier Tagen der Davos-Konferenz mehr, als die meisten Menschen in zwei Jahren verdienen, heißt es in einem Papier des EGB. (…) In den Niederlanden muss ein Durchschnittsbürger ein Jahr und zehn Monate arbeiten, um vier Tagesgehälter eines Chefs zu verdienen. In Deutschland sind es nach Angaben des EGB sogar 18 Monate. „Das Ausmaß der Ungleichheit bei den Einkommen ist schockierend“, fasst EGB-Bundessekretärin Esther Lynch die Ergebnisse zusammen. In Wahrheit sei der Abstand zu den CEOs sogar noch größer, da die meisten Arbeitnehmer weniger als die – in der Studie zugrunde gelegte – durchschnittliche Wirtschaftsleistung pro Kopf verdienen…“ Mitteilung vom 19. Januar 2018 von und bei Lost in Europe weiterlesen »
Ein besseres Europa für die ArbeitnehmerInnen: eine stärkere Säule sozialer Rechte"Die EU soll sozialer werden. Doch neue Zahlen weisen darauf hin, dass das Gegenteil der Fall ist: Die Chefgehälter entfernen sich immer mehr vom Arbeitnehmer-Einkommen. Das macht sogar dem Weltwirtschaftsforum in Davos Sorgen weiterlesen »

Ein besseres Europa für die ArbeitnehmerInnen: eine stärkere Säule sozialer Rechte„Die SPD unter ihrem Vorsitzenden Martin Schulz hat Europa zum Kernthema der Sondierungsverhandlungen für eine große Koalition erklärt. Das ist zum Fürchten, nicht nur für die SPD, sondern auch für die Bürger. Denn welches Europa ihm vorschwebt, und wie er dorthin kommen will, hat er als EU-Parlamentspräsident vor gut zwei Jahren im sogenannten Fünfpräsidentenbericht offengelegt. Der Fünfpräsidentenbericht zur Härtung der Währungsunion von EU-Kommissionspräsident Juncker, Ratspräsident Tusk, Eurogruppenchef Dijsselbloem, EZB-Präsident Draghi und Parlamentspräsident Schulz wurde am 22.6.2015 vorgelegt. Vorne im Bericht behaupten sie, die Ziele seien Wohlstand und Fairness für alle. Was sie damit meinen, wird klar, wenn sie weiter hinten die Prosperität der Unternehmen, sprich deren Gewinne, mit dem gesellschaftlichen Wohl gleichsetzen. Den nationalen Parlamenten sollen Kompetenzen weggenommen werden. Zum Ausgleich wird mehr demokratische Kontrolle auf Brüsseler Ebene versprochen. Tatsächlich aber werden nur zusätzliche oder genauer terminierte unverbindliche Diskussionsrunden in Aussicht gestellt. Für die Demokratie verheißt das nichts Gutes. Aber speziell für die Arbeitnehmer soll es noch dicker kommen, wenn es nach Martin Schulz dem Europapolitiker geht…“ Beitrag von und bei Norbert Häring vom 10. Januar 2018, siehe dazu auch vom gleichen Autor zum gleichen Thema: „Bertelsmann Stiftung trommelt mit manipulierter Umfrage für Schulzens EU“ vom 11. Januar 2018 weiterlesen »
Ein besseres Europa für die ArbeitnehmerInnen: eine stärkere Säule sozialer Rechte"Die SPD unter ihrem Vorsitzenden Martin Schulz hat Europa zum Kernthema der Sondierungsverhandlungen für eine große Koalition erklärt. Das ist zum Fürchten, nicht nur für die SPD, sondern auch für die Bürger. Denn weiterlesen »

[Interview zu den Arbeitsbedingungen im europaweiten Transportwesen] „Die Auswüchse müssen ein Ende haben“
stop inhuman working conditions in road transportGewerkschafter Michael Wahl spricht im Interview der Frankfurter Rundschau vom 10. Januar 2018 über die üblen Arbeitsbedingungen im europaweiten Transportwesen: „… Die osteuropäischen Fahrer bekommen keinen Tariflohn und sie kennen oft ihre Rechte nicht. Dabei hat jeder, der in Deutschland arbeitet, zumindest Anspruch auf den hiesigen Mindestlohn. (…) Meist gibt es den Mindestlohn aus den osteuropäischen Ländern, der liegt zwischen 230 und 800 Euro. Dazu kommt eine bis zu dreifach so hohe Pauschale für Spesen. Bei Krankheit oder Urlaub entfällt diese Pauschale. Dass sie keinen Tariflohn bekommen, ist Lohndumping. Dass der Arbeitgeber für die Spesen keine Sozialabgaben und Steuern zahlt, ist Sozialdumping. (…) Bei deutschen Fahrern wird die Tour so geplant, dass sie am Wochenende zu Hause sind. In Osteuropa ansässige Firmen machen sich da keine Gedanken. Die lassen ihre Fahrer einfach draußen. Wir beobachten leider, dass viele deutsche Speditionen diese Praxis inzwischen kopieren, indem sie Briefkastenfirmen in Osteuropa gründen. Manche stellen auch einfach osteuropäische Fahrer in Deutschland ein und behandeln und bezahlen sie schlechter als alteingesessene Kollegen im selben Betrieb…“ Und auf die Frage, ob die geplante Reform der Entsenderichtlinie an dieser Ausbeutung etwas ändert: Wir befürchten nicht. Es gibt Bestrebungen in der EU, den Transportsektor auszuklammern. Dann bleibt es bei dem mobilen Nomadendasein: Der Chef bestimmt über mein Leben, weil ich in meiner Heimat nicht so viel verdienen kann.“ weiterlesen »
stop inhuman working conditions in road transportGewerkschafter Michael Wahl spricht im Interview der Frankfurter Rundschau vom 10. Januar 2018 externer Link über die üblen Arbeitsbedingungen im europaweiten Transportwesen: "... Die osteuropäischen weiterlesen »

Ein besseres Europa für die ArbeitnehmerInnen: eine stärkere Säule sozialer RechteDie Europäische Kommission hat die Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde angekündigt. Richtig umgesetzt könnte eine solche Behörde dazu beitragen, grenzüberschreitendes Lohn- und Sozialdumping endlich effektiv zu bekämpfen. In Branchen wie der Bauwirtschaft oder dem Transportgewerbe betreiben teilweise mehr als die Hälfte aller Entsendeunternehmen Lohndumping. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für unsere Vorschläge! Die Gewerkschaften haben einen Plan ausgearbeitet, um die Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde in den Dienst der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu stellen. (…) Deine Stimme gegen Sozialdumping! Deine Unterstützung für faire Arbeitsmärkte, höhere Löhne und eine gerechtere Wirtschaft! Bitte gib hier Deine für die Europäische Kommission notwendigen Daten an und mache bei der offiziellen Konsultation mit.“ Online Kampagne gegen Lohn- und Sozialdumping bis zum 7. Januar 2018 koordiniert vom ÖGB Europabüro Büro Brüssel. Siehe dazu: Eine Europäische Arbeitsbehörde: Für die Rechte der ArbeitnehmerInnen statt für Dumpingfirmen weiterlesen »
Ein besseres Europa für die ArbeitnehmerInnen: eine stärkere Säule sozialer Rechte"Die Europäische Kommission hat die Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde angekündigt. Richtig umgesetzt könnte eine solche Behörde dazu beitragen, grenzüberschreitendes Lohn- und Sozialdumping endlich effektiv zu bekämpfen. In Branchen wie der Bauwirtschaft oder dem weiterlesen »

Sozialstaat und EU-Freizügigkeit: Niedriglohnsektor zieht EU-Migranten an [nicht Sozialleistungen!]
„Nicht die Aussicht auf Hartz-IV ist ein Magnet für innereuropäische Armutsmigration, sondern der staatlich alimentierte zweite Arbeitsmarkt. Eine Studie warnt vor der Entstehung eines Prekariats von EU-Aufstockern. (…) Unter diesen europäischen Aufstockern geht der Anstieg vor allem auf Menschen aus Bulgarien und wenigen anderen Ländern zurück. Von einigen Hundert im Jahr 2007 stieg die Zahl der bulgarischen Aufstocker auf mehr als 25.000 im Juni 2017. Dahinter liegen EU-Bürger aus Polen (knapp 25.000), Italien (20.000), Rumänien (17.000) und Griechenland (13.000). „Die Zuwanderer aus Osteuropa wollen in Westeuropa arbeiten. Der sogenannte 2. Arbeitsmarkt in Deutschland, der durch die Möglichkeit der Aufstockung abgefedert wird, bietet ihnen dafür eine Chance. Wir beobachten in Deutschland daher eine steigende Zahl von Niedriglohnempfängern aus osteuropäischen EU-Ländern, die zusätzlich Sozialleistungen erhalten“, sagt Werner. (…) Im Ergebnis könnte, wie Werner befürchtet, eine neue Klasse von „Working-Poor-Unionsbürgern“ in Deutschland entstehen, die aus Furcht, ihren Arbeitnehmerstatus und damit den Zugang zur Grundsicherung zu verlieren, gegenüber den Arbeitgebern auf den Einsatz der Lohnpeitsche verzichten.“ Artikel von Ferdinand Knauß vom 13. November 2017 bei der Wirtschaftswoche online weiterlesen »
"Nicht die Aussicht auf Hartz-IV ist ein Magnet für innereuropäische Armutsmigration, sondern der staatlich alimentierte zweite Arbeitsmarkt. Eine Studie warnt vor der Entstehung eines Prekariats von EU-Aufstockern. (...) Unter diesen europäischen Aufstockern geht der Anstieg vor allem auf Menschen aus Bulgarien und wenigen anderen Ländern zurück. Von einigen Hundert im weiterlesen »

EuGH konterkariert den Gesundheitsschutz der „wöchentlichen“ Ruhezeit
„Diagnose: Kapitalismus – Therapie: Pause.“„… Nach der Arbeitszeitrichtlinie hat jeder Arbeitnehmer pro Siebentageszeitraum Anspruch auf eine kontinuierliche Mindestruhezeit von 24 Stunden zuzüglich der täglichen Ruhezeit von elf Stunden. (…) In seinem heutigen Urteil erklärt der Gerichtshof, dass das Unionsrecht nicht verlangt, dass die wöchentliche Mindestruhezeit spätestens an dem Tag gewährt wird, der auf einen Zeitraum von sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen folgt, sondern nur, dass sie innerhalb jedes Siebentageszeitraums gewährt wird. Der Gerichtshof stellt zunächst fest, dass die Wendung „pro Siebentageszeitraum“ keinerlei Verweisung auf das nationale Recht der Mitgliedstaaten enthält und somit ein autonomer Begriff des Unionsrechts ist, der einheitlich ausgelegt werden muss. (…) Im Hinblick auf das Ziel der Richtlinie schließlich erinnert der Gerichtshof daran, dass diese den Zweck verfolgt, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer wirksam zu schützen. Jedem Arbeitnehmer müssen also angemessene Ruhezeiten zur Verfügung stehen. Allerdings lässt die Richtlinie für ihre Umsetzung eine gewisse Flexibilität zu und räumt somit den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Festsetzung des Zeitpunkts, zu dem diese Mindestruhezeit zu gewähren ist, ein Ermessen ein…“ EuGH-Pressemitteilung Nr. 115/17 vom 9. November 2017: „Die wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer muss nicht notwendigerweise an dem auf sechs aufeinanderfolgende Arbeitstage folgenden Tag gewährt werden. Sie kann an einem beliebigen Tag innerhalb jedes Siebentageszeitraums gewährt werden“. Diese EuGH-Interpretation der Arbeitzeitrichtlinie ist nicht nur völlig einseitig an dem Kapitalinteresse orientiert, den Gesundheitsschutz der Beschäftigten möglich hinten anzuordnen, sondern widerspricht auch dem Zweck der Richtlinie. Es geht nicht darum z.B. 6 Wochen keine Mindestruhezeit von 24 Stunden zu gewähren, um dann (vielleicht noch kurz vor Ablauf einer Befristung oder vor Kündigung) eine Woche Freistellung zu gewähren, sondern um den Schutz der Gesundheit WÄHREND der vereinbarten Arbeitszeit. Mit Blick u.a. auf Art. 153 Abs. 1a, Art. 168 Abs.1 AEUV und Art. 35 GRCh ist diese kapitalfreundlich „Öffnungsklausel“ nach EU-Recht eigentlich rechtwidrig. weiterlesen »
„Diagnose: Kapitalismus – Therapie: Pause.“"... Nach der Arbeitszeitrichtlinie hat jeder Arbeitnehmer pro Siebentageszeitraum Anspruch auf eine kontinuierliche Mindestruhezeit von 24 Stunden zuzüglich der täglichen Ruhezeit von elf Stunden. (...) In seinem heutigen Urteil erklärt der Gerichtshof, dass das Unionsrecht nicht verlangt, dass weiterlesen »

Dossier

ichagsmallDie Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) befürchtet, dass auch unter der neuen EU-Kommission die Rechte von Arbeitnehmern weiter unter Druck geraten. Aktueller Anlass ist die Idee, sogenannte Ein-Personen-Gesellschaften (SUP) zuzulassen. Noch in diesem Dezember soll der Europäische Rat dazu die Weichen stellen. „Ob diese Personen tatsächlich selbstständig arbeiten oder als Scheinselbstständige ausgebeutet werden, kann dann kaum mehr kontrolliert werden“, sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger anlässlich eines Treffens der Tarifpartner der Bauwirtschaft mit Europaabgeordneten diese Woche in Brüssel. „Die Gründung einer SUP darf die nationalen Kontrollbehörden bei der Feststellung und Ahndung von Scheinselbstständigkeit in keiner Weise behindern…“ Pressemitteilung vom 21.11.2014. Siehe dazu neu: Erfolgreicher Widerstand gegen europäische Ich-AG: Aus für EU-Richtlinie zur Einpersonengesellschaft weiterlesen »

Dossier

ichagsmall"Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) befürchtet, dass auch unter der neuen EU-Kommission die Rechte von Arbeitnehmern weiter unter Druck geraten. Aktueller Anlass ist die Idee, sogenannte Ein-Personen-Gesellschaften (SUP) zuzulassen. Noch in diesem Dezember soll der Europäische Rat dazu die Weichen stellen. weiterlesen »

Wanderarbeiter – die Sklaven der Moderne
Wanderarbeiter, Leiharbeiter, Kettenverträge, Subunternehmen, EU-Entsenderichtlinie, Schwarzarbeit, Mindestlohn- und Sozialversicherungsbetrug: Sie legen jedes Jahr viele Tausende Kilometer zurück, um an einen oft schlecht bezahlten Job im Westen Europas zu gelangen. Sie nehmen oft unmenschliche Arbeitsbedingungen in Kauf. Sie werden ausgebeutet: von halbkriminellen Vorarbeitern, von dubiosen Subunternehmen, von skrupellosen Geschäftemachern. Die Rede ist von Wanderarbeitern. Euronews-Reporter Hans von der Brelie und Kameramann Andi Popa haben sich auf den Weg in die rumänische Provinz gemacht, um mit den Menschen zu sprechen, die sonst oft nur schweigen und schuften. Denn auch das ist Teil der heutigen Realität: Viele Wanderarbeiter aus Zentral- und Osteuropa, aus Polen, Bulgarien, Rumänien haben Angst, offen über ihre oft haarsträubenden Erfahrungen im Westen Europas, in Deutschland, Frankreich, Italien zu reden…“ Beitrag von Hans von der Brelie vom 28. September 2017 bei EuroNews online – Video mit Manuskript (Videolänge: ca. 9 Min). Ein besonders perfides Beispiel aus der Sendung… weiterlesen »
"Wanderarbeiter, Leiharbeiter, Kettenverträge, Subunternehmen, EU-Entsenderichtlinie, Schwarzarbeit, Mindestlohn- und Sozialversicherungsbetrug: Sie legen jedes Jahr viele Tausende Kilometer zurück, um an einen oft schlecht bezahlten Job im Westen Europas zu gelangen. Sie nehmen oft unmenschliche Arbeitsbedingungen in Kauf. Sie werden ausgebeutet: von halbkriminellen Vorarbeitern, von dubiosen Subunternehmen, von skrupellosen Geschäftemachern. Die Rede weiterlesen »

Dämpfer für Ryanair: ver.di begrüßt EuGH-Entscheidung zur Anwendung des nationalen Arbeitsrechts
„… „Mit der EuGH-Entscheidung gelten die Regeln der Länder, in denen die Beschäftigten stationiert sind. Das begrüßen wir ganz außerordentlich“, betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle. Damit könne in Zukunft auch das deutsche Arbeitsrecht nicht länger unterlaufen werden. ver.di erwarte, dass sich insbesondere Ryanair zukünftig an das deutsche Recht halte und fordert die zuständigen Behörden auf, dieses dementsprechend zu kontrollieren. Hintergrund ist, dass im Jahr 2011 sechs Arbeitnehmer die Gerichte anriefen, weil sie der Ansicht waren, dass Crewlink und Ryanair das belgische Recht beachten und anwenden müssten. Das EuGH stimmte dieser Ansicht zu. (…) Dass Ryanair heute die größte Fluglinie Europas sei, basiere unter anderem auf der Scheinselbstständigkeit von Piloten sowie auf schlechten Arbeitsbedingungen und schlechter Bezahlung der Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter…“ ver.di-Pressemitteilung vom 14. September 2017 weiterlesen »
"... „Mit der EuGH-Entscheidung gelten die Regeln der Länder, in denen die Beschäftigten stationiert sind. Das begrüßen wir ganz außerordentlich“, betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle. Damit könne in Zukunft auch das deutsche Arbeitsrecht nicht länger unterlaufen werden. ver.di erwarte, dass sich insbesondere Ryanair zukünftig an das deutsche Recht halte und fordert weiterlesen »

EGB-Kampagne für höhere Löhne in Europa - Europe needs a pay rise„Obwohl sich das wirtschaftliche Umfeld in Europa weiter verbessert hat, steigen die Löhne in Europa nur langsam. Im vergangenen Jahr legten die realen Effektivlöhne im EU-Schnitt um 1,5 Prozent zu, im laufenden Jahr dürfte der Zuwachs durchschnittlich lediglich 0,4 Prozent betragen. Zu diesem Ergebnis kommt der neue Europäische Tarifbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Deutschland liegt mit einem Reallohnzuwachs von 1,9 Prozent 2016 und prognostizierten 0,8 Prozent 2017 zwar über dem europäischen Durchschnitt, angesichts des stabilen Aufschwungs sind die inflationsbereinigten Zuwächse aber auch hier sehr moderat. (…) Aufgrund der aktuell geringen Preissteigerung schlugen sich Nominallohnerhöhungen 2016 fast ungebremst nieder. In diesem Jahr wird die Inflation jedoch aufgrund höherer Energie- und Nahrungsmittelpreise anziehen – wodurch viele Menschen in Europa inflationsbereinigt kaum mehr in der Tasche haben. In Italien, Spanien, Großbritannien, Belgien, Finnland und Zypern müssen die Beschäftigten 2017 sogar mit Reallohnverlusten rechnen, zeigt die neue Analyse (…) Die WSI-Ökonomen werfen die Frage auf, warum die Löhne in Europa so ungewöhnlich langsam steigen. Immerhin weisen die meisten europäischen Länder wieder ein stabiles Wirtschaftswachstum auf und die offiziellen Arbeitslosenraten gehen zurück. Eine mögliche Erklärung: Anders als es die offiziellen Zahlen suggerieren, ist die Lage auf den Arbeitsmärkten in vielen europäischen Ländern nach wie vor angespannt. Zu diesem Schluss kommt auch eine aktuelle Untersuchung der EZB…“ Pressemitteilung vom 1. September 2017 von und bei der Hans-Böckler-Stiftung mit Download des Europäischen Tarifberichts des WSI – 2016/2017 von Malte Lübker und Thorsten Schulten aus den WSI-Mitteilungen 6/2017. Siehe nun Bewertungen: Der europäische Lohnskandal / Befristet, scheinselbstständig, in Leiharbeit: Die Deregulierung der Arbeitsmärkte drängt Millionen Europäer in Armut weiterlesen »
EGB-Kampagne für höhere Löhne in Europa - Europe needs a pay rise"Obwohl sich das wirtschaftliche Umfeld in Europa weiter verbessert hat, steigen die Löhne in Europa nur langsam. Im vergangenen Jahr legten die realen Effektivlöhne im EU-Schnitt um 1,5 Prozent zu, im weiterlesen »

Sozialhilfe für EU-Ausländer: Hammer Fälle vor Bundesgericht
wer betruegt fliegt„Anhand von zwei Sozialrechtsfällen aus Hamm hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel seine Auffassung bekräftigt, dass arbeitssuchende EU-Bürger nicht dauerhaft von allen Sozialleistungen ausgeschlossen werden dürfen. Für die Kommunen in Deutschland könnte dies auch in Zukunft bedeuten, dass millionenschwere Zusatzausgaben fällig werden. (…) Der 14. Senat des Kasseler Gerichts bekräftigte die seit 2015 beim BSG etablierte Auffassung, dass EU-Bürger nach sechsmonatigem Aufenthalt Anspruch auf Sozialleistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) haben. Daran habe auch die zwischenzeitlich erfolgte Gesetzesänderung nichts geändert. Zumindest bis 2016 seien die Ansprüche gegeben gewesen. Allein in Hamm waren wegen dieser strittigen Altfälle Zahlungen von mehreren 100.000 Euro fällig geworden. (…) Ob sich mit der Ende 2016 in Kraft getretenen neuen Gesetzeslage Entscheidendes ändern wird, ist nach diesem Urteil – es war das erste Mal, dass sich das BSG seither mit der Problematik auseinanderzusetzen hatte – zumindest fraglich.(…) Burkhard Großmann zeigte sich nach eineinhalbstündiger Verhandlung über den Urteilsspruch hochzufrieden. „Den Menschen, die sich legal hier aufhalten, entspannt zuzusehen, wie sie allmählich verderben, hätte ich für unwürdig gehalten. Die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip wären so mit Füßen getreten worden.“…“ Beitrag von Frank Lahme vom 3. September 2017 beim Westfälischen Anzeiger online, die Begründung zur BSG-Entscheidung B 14 AS 31/16 R liegt noch nicht vor, dafür jedoch der BSG-Terminbericht Nr. 41/17 vom 30. August 2017 weiterlesen »
wer betruegt fliegt"Anhand von zwei Sozialrechtsfällen aus Hamm hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel seine Auffassung bekräftigt, dass arbeitssuchende EU-Bürger nicht dauerhaft von allen Sozialleistungen ausgeschlossen werden dürfen. Für die Kommunen in Deutschland könnte dies auch in Zukunft bedeuten, dass millionenschwere weiterlesen »

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IWF will Arbeiter*innen noch mehr entrechten – griechische Regierung wehrt sich
Initiative "Hände weg vom Streikrecht"Am heutigen 15.9.2016 wurde zwischen der griechischen Regierung und der Quadriga wieder einmal über das zukünftige Arbeitsrecht in Griechenland verhandelt. In der Frage der Schuldenentlastung ist der IWF die Taube, aber bei den Arbeitsrechten der Falke. Der griechische Arbeitsminister Giorgos Katrougalos spricht dies in einem Interview mit der Nachrichtenagentur Reuters deutlich aus. Er sagt darin auch, dass die griechische Regierung das Recht von Arbeitnehmer*innen, kollektiv Arbeitsverträge auszuhandeln, wiedereinführen will. Dieses Recht gehöre zum Kern des europäischen Sozialmodells. Die griechische Regierung werde keinen weiteren Abbau dieses Rechtes – wie vom IWF gefordert – akzeptieren…“ Meldung vom 15. September 2016 bei Griechenlandsoli und neu dazu: Griechenland soll Streiks praktisch abschaffen weiterlesen »
Initiative "Hände weg vom Streikrecht""Am heutigen 15.9.2016 wurde zwischen der griechischen Regierung und der Quadriga wieder einmal über das zukünftige Arbeitsrecht in Griechenland verhandelt. In der Frage der Schuldenentlastung ist der IWF die Taube, aber bei den Arbeitsrechten der Falke. Der griechische Arbeitsminister weiterlesen »

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Arbeit&Wirtschaft vom August 2017: Was der alles kann! Schwerpunkt Sozialstaat im europäischen Vergleich
Arbeit&Wirtschaft vom August 2017Die Ausgabe von Arbeit&Wirtschaft August 2017, herausgegeben von AK und ÖKB, ist erschienen und steht zum online Lesen und kostenlosem Download bereit – mit Inhaltsverzeichnis und Link zu den einzelnen Artikeln sowie Statistiken zum Schwerpunkt Sozialstaat im europäischen Vergleich Daraus zwei Artikel zum Schwerpunktthema „Sozialstaat im europäischen Vergleich“, die wir zur Lektüre besonders empfehlen weiterlesen »
Arbeit&Wirtschaft vom August 2017Die Ausgabe von Arbeit&Wirtschaft August 2017 externer Link, herausgegeben von AK und ÖKB, ist erschienen und steht zum online Lesen und kostenlosem Download bereit - mit Inhaltsverzeichnis und weiterlesen »

Brexit: No to EU Austerity„… In der Vor-Krisen-EU hat es ein pluralistisches Neben- und Miteinander nationaler Sozialordnungen gegeben. Jede nationale Elite hat ihre Arbeitsleute nach Tradition und Gusto so weit ausgebeutet, wie diese sich das haben gefallen lassen. Unter dem Deckmantel der Krise und per Spardiktat des Merkel-Regimes wurden dann aber in den EU-Ländern „Sozial“-Staatsreformen erzwungen und nun herrscht in Europa eine einheitliche Klassengesellschaft der billigen Arbeit. Stichworte: Fiskalpakt, Macron-Reformen. (…) Seit der Krise und kommandiert vom Merkel-Regime gibt es nun ein Kern-Europa als Zentrum und das Rest-Europa als Peripherie. Angeblichen Krisenländern diktiert das Zentrum nicht nur, dass sie ihre Infrastruktur, z.B. Seehäfen, Schienenwege, Flugplätze, Wasserwerke etc. privatisieren müssen. (…) Der Exportterror der Weltkonzerne aus Deutschland und das angebliche Heilmittel Lohnsenkung und Sozialabbau in den Nachbarländern fressen sich als Familienverarmung und Jugendarbeitslosigkeit noch in die periphersten Regionen in Europa durch. Stichwort: Studiertenarbeitslosigkeit im EU-Süden. (…) Zunächst ist es ganz wichtig, den Leuten klarzumachen, dass der „Sozial“-Staat gerade unter dem Merkel-Regime eine Illusion, ein Täuschungsmanöver ist. Dass er die Arbeitnehmer auf dem Schleichweg der Beiträge ausplündert und die Besserverdiener unter ihnen privilegiert und den Hocheinkommen, Großvermögen, Weltkonzernen und der Finanzindustrie Steuern spart. Sodann ist es wichtig, in den Abstiegsregionen klar zu machen, dass sie dafür sorgen müssen, dass die Verwendung und die Verteilung von derzeit ca. 900 Milliarden Euro Sozialbudget viel entscheidender für ihren weiteren Abstieg oder ihre Erholung sind, als die lächerlichen paar Milliarden Finanzausgleich. Regionalpolitik muss sich in die Sozialpolitik einmischen.,,“ Interview mit Prof. Albrecht Goeschel vom 2.8.2017 durch eine Autorengemeinschaft der Accademia ed Istituto per la Ricwrca Sociale Verona weiterlesen »
Brexit: No to EU Austerity"... In der Vor-Krisen-EU hat es ein pluralistisches Neben- und Miteinander nationaler Sozialordnungen gegeben. Jede nationale Elite hat ihre Arbeitsleute nach Tradition und Gusto so weit ausgebeutet, wie diese sich das haben gefallen lassen.  Unter dem Deckmantel der weiterlesen »

EU-Arbeitszeitrichtlinie: Mehr Geld für Feuerwehrleute! Und auch für andere Arbeitnehmer?
ver.di: Überstunden sind kein Hobby„Brandenburger Feuerwehrleuten steht nach einem Urteil des BVerwG nachträgliche Vergütung für Mehrarbeit zu. Die Entscheidung rückt Fragen nach der Zulässigkeit von Überstunden auch für die Privatwirtschaft erneut ins Blickfeld. Die Brandenburgische Arbeitszeitverordnung Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug („BbgAZVPFJ“) verstößt gegen die EU-Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG v. 4. November 2003). Das hat am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden und einem Feuerwehrbeamten auch in dritter Instanz überwiegend Recht gegeben (Urt. v. 21.07.2017, Az. BVerwG 2 C 31.16 – BVerwG 2 C 44.16). (…) Der Sachverhalt ist schnell erzählt: Der klagende Feuerwehrmann forderte Geld für geleistete Mehrarbeit. Er argumentierte, eine Überschreitung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden (vgl. Art. 6 EU-Arbeitszeitrichtlinie) könne nur angeordnet werden, wenn zugleich die Vorgaben aus Brüssel eingehalten würden. (…) Für die Privatwirtschaft sind die Vorgaben aus Brüssel einheitlich im Arbeitszeitgesetz („ArbZG“) umgesetzt. Dabei steht den Tarifvertrags- bzw. Betriebsparteien offen, von bestimmten Vorgaben abzuweichen (vgl. § 7 ArbZG) – es gilt insoweit eine Angemessenheitsvermutung. Auch für die maximale Wochenarbeitszeit besteht eine Opt-Out-Option: In einem Tarifvertrag oder einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung auf Grundlage eines Tarifvertrags kann die Arbeitszeit pro Werktag auch ohne Ausgleich auf mehr als acht Stunden verlängert werden (vgl. § 7 Abs. (2a) ArbZG). Vielfach wird die Regelung als europarechtswidrig angesehen: Der Staat dürfe die Einhaltung der Vorgaben der EU-Arbeitszeitrichtlinie (insbesondere Sicherheits- und Gesundheitsschutz) nicht an die Tarifvertragsparteien delegieren…“ Beitrag von Dr. Silvia Lang und Dr. Nadine Kramer vom 21. Juli 2017 bei Legal Tribune Online – ist wegen der Frage, ob eine Gewerkschaft zum Nachteil der AN bei der Arbeitszeit von den EU-Vorgaben abweichen darf, schon interessant – siehe auch Leiharbeit… weiterlesen »
ver.di: Überstunden sind kein Hobby"Brandenburger Feuerwehrleuten steht nach einem Urteil des BVerwG nachträgliche Vergütung für Mehrarbeit zu. Die Entscheidung rückt Fragen nach der Zulässigkeit von Überstunden auch für die Privatwirtschaft erneut ins Blickfeld. Die Brandenburgische Arbeitszeitverordnung Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug ("BbgAZVPFJ") verstößt gegen die weiterlesen »

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