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Europäische Strategie für Pflege und Betreuung: „Hochwertige, bezahlbare Pflegedienste mit besseren Arbeitsbedingungen“?
EPSU für eine EU-PflegestrategieDie Europäische Kommission hat die Europäische Strategie für Pflege und Betreuung präsentiert. Das Ziel ist, hochwertige, bezahlbare und leicht zugängliche Pflege- und Betreuungsdienste in der gesamten Europäischen Union zu gewährleisten. Zudem soll die Strategie sowohl die Situation der Betreuungs- und Pflegebedürftigen als auch die Situation derjenigen, die sich professionell oder informell um sie kümmern, verbessern. Zusammen mit der Strategie werden zwei an die Mitgliedstaaten gerichtete Empfehlungen vorgelegt. Sie betreffen die Überarbeitung der Barcelona-Ziele zur frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung und den Zugang zu bezahlbarer und hochwertiger Langzeitpflege. (…) Investitionen in Pflege und Betreuung sind wichtig, um Fachkräfte für diesen Sektor zu gewinnen, der bislang häufig durch schwierige Arbeitsbedingungen und niedrige Löhne gekennzeichnet ist. (…) Die Vorschläge der Kommission für Empfehlungen des Rates werden nun von den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Annahme durch den Rat erörtert…“ Pressemitteilung vom 7. September 2022 bei der Vertretung in Deutschland der Europäischen Kommission mit den konkreten Vorschlägen. Siehe dazu erste Reaktionen weiterlesen »

EPSU für eine EU-Pflegestrategie

Europäische Strategie für Pflege und Betreuung: „Hochwertige, bezahlbare Pflegedienste mit besseren Arbeitsbedingungen“?
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Dossier

"make the rich pay for Covid19!" Wir danken den Industrial Workers of the World im deutschsprachigen Raum [IWW]„… Zu den Verlierern der Pandemie zählen die Arbeitnehmer. Besonders davon betroffen sind die ärmeren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Je länger die Pandemie andauert, desto dramatischer wird die Lage. (…) Doch selbst mit dem Sure-Anleihen-Paket wird bis Ende 2021 ein weiterer Anstieg der Arbeitslosigkeit in Europa erwartet. Schließlich werden in einigen EU-Staaten – Griechenland etwa – Kleinunternehmer und Selbstständige zwar sogenannte Corona-Hilfen ausgezahlt. Bei diesen handelt es sich jedoch effektiv nur um die Rückstellung von Zahlungsverpflichtungen gegenüber der öffentlichen Hand. (…) Griechenland, das immer noch unter den Auswirkungen der faktischen Staatspleiten seit 2010 leidet, übernimmt beim Abbau von Arbeitsrechten die Vorreiterrolle in Europa. (…) Was übersetzt nichts anderes bedeutet, als dass mittelbar auch die übrigen Staaten der Euro-Zone auf die eine oder andere Weise nachziehen müssen.“ Beitrag von Wassilis Aswestopoulos vom 7. Februar 2021 bei Telepolis mit weiteren Informationen zum griechischen „Vorbild“. Siehe dazu neu: Corona-Pandemie: Arbeitslosigkeit unter jungen Menschen besonders hoch weiterlesen »

Dossier: SOS auf dem Arbeitsmarkt: Die Auswirkungen der Pandemie

"make the rich pay for Covid19!" Wir danken den Industrial Workers of the World im deutschsprachigen Raum [IWW]

Corona-Pandemie: Arbeitslosigkeit unter jungen Menschen besonders hoch
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Europäischer Tarifbericht des WSI: Löhne in EU könnten 2022 real um 2,9 Prozent sinken – Experten warnen vor Umverteilung zu Lasten von Beschäftigten
EGB-Kampagne für höhere Löhne in Europa - Europe needs a pay riseDurch die hohe Inflation sind in diesem Jahr in allen EU-Ländern deutliche Reallohnverluste für Beschäftigte wahrscheinlich – ein in den vergangenen Jahrzehnten einmaliger Vorgang. Die Entwicklung der effektiven Bruttolöhne könnte EU-weit um 2,9 Prozent hinter der Preissteigerung zurückbleiben, ebenso groß ist der drohende Reallohnverlust in Deutschland. Anzeichen für eine sich überhitzende Lohndynamik, die ihrerseits die Inflation verstärken könnte, gibt es angesichts einer weiterhin verhaltenen Entwicklung der Nominallöhne hingegen nicht. Diese stiegen in Deutschland im Jahr 2021 nach Daten der Europäischen Kommission nur um 3,4 Prozent, und damit deutlich unterhalb der allgemeinen Preissteigerung. (…) Gleichzeitig verzeichnen viele Unternehmen weiterhin hohe Gewinne und schütten Milliarden Euro an Dividenden aus (…) Um den entgegenzusteuern, seien hohe Lohnforderungen in Branchen mit guter Gewinnentwicklung durchaus berechtigt und für die Unternehmen auch zu verkraften…“ HBS-Meldung vom 09.08.2022 zum Tarifbericht – siehe diesen und mehr weiterlesen »

EGB-Kampagne für höhere Löhne in Europa - Europe needs a pay rise

Europäischer Tarifbericht des WSI: Löhne in EU könnten 2022 real um 2,9 Prozent sinken – Experten warnen vor Umverteilung zu Lasten von Beschäftigten
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Ab dem 1. August 2022: Gesetz zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 macht Arbeitsbedingungen transparenter und verlässlicher
Chef„… Der DGB und seine Mitgliedgewerkschaften haben die Umsetzung der EU-Richtlinie über tarnsparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen ausdrücklich begrüßt. In der nun erfolgten Umsetzung fehlen jedoch wichtige Aspekte, die eine Rechtsdurchsetzung auch tatsächlich erleichtert hätten. Wir finden es gut, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer*innen nunmehr über weitere vereinbarte Bedingungen einen schriftlichen Nachweis erbringen muss. Der erste Schritt zur Rechtsdurchsetzung ist die Kenntnis der Vertragsbedingungen. Eine schriftliche Bestätigung erfüllt hierbei nicht nur den Zweck, dass man weiß, was vereinbart ist. Sie erleichtert es auch vor Gerichten den Beweis zu erbringen, dass eine Vereinbarung tatsächlich getroffen wurde. Sehr gut ist auch, dass nunmehr eindeutig im Gesetz klargestellt wird, dass Fortbildung Arbeitgebersache ist. Wenn ich die Fortbildung zur Erbringung meiner Arbeitsleistung brauche und der Arbeitgeber verpflichtet ist, sie anzubieten, dann muss er sie auch bezahlen und sie muss in der Arbeitszeit liegen…“ DGB-Info vom 14. Juli 2022 zum umfangreichen neuen Nachweisgesetz, siehe auch dessen Kritik und Hintergründe. Neu: Neues Nachweisgesetz: Arbeitsverträge künftig präziser und nur noch schriftlich – Auch Betriebsräte sind zum Teil betroffen weiterlesen »

Chef

Ab dem 1. August 2022: Gesetz zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 macht Arbeitsbedingungen transparenter und verlässlicher / Neu: Neues Nachweisgesetz: Arbeitsverträge künftig präziser und nur noch schriftlich – Auch Betriebsräte sind zum Teil betroffen
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Guter Zeitpunkt für Streiks. Wegen Personalmangel vor Kollaps: Deutsche Flughäfen hoffen auf Bundespolizei und türkische Arbeiter

Dossier

Kundgebung der WISAG-Arbeiter am Rhein-Main Airport am 17.Dezember 2020 gegen EntlassungFlugscham war gestern, die deutschen Luftdrehkreuze stehen vor einem Ansturm von Passagieren. Das für die Abfertigung nötige Personal aber wurde in der Krise entlassen. Manch Reise werde »mit Verzögerungen und langen Schlangen beginnen oder enden«, erklärte der Chef des Flughafens Düsseldorf, Thomas Schnalke. (…) Das Bundesverkehrsministerium sprach kürzlich noch von 2.000 fehlenden Flughafenmitarbeitern (»in allen Bereichen«), Betriebsräte von 5.500. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) erhöhte die Zahl am Mittwoch bei der Vorstellung einer neuen Studie auf 7.200. Vor allem fehlten »Servicefachkräfte« für Check-in, Bodenverkehr, Gepäckabfertigung etc. – schlecht bezahlte Knochenjobs. (…) Der Zeitpunkt für Streiks in der Luftfahrt bleibt günstig, vielerorts wird das Momentum genutzt…“ Artikel von Alexander Reich in der jungen Welt vom 25.06.2022 – siehe dazu Hintergründe und neu: Kritik an Arbeitsbedingungen: Flügellahme Flugbranche weiterlesen »

Dossier zum Zusammenhang von „Flughafenchaos“ und Arbeitsbedingungen

Kundgebung der WISAG-Arbeiter am Rhein-Main Airport am 17.Dezember 2020 gegen Entlassung

Kritik an Arbeitsbedingungen: Flügellahme Flugbranche
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EuGH: LeiharbeitnehmerInnen haben gleichen Anspruch auf Urlaubsabgeltung
Gleiches Geld!Die Leiharbeitnehmern bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlte Abgeltung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub und das entsprechende Urlaubsgeld dürfen nicht geringer ausfallen, als wenn sie vom entleihenden Unternehmen unmittelbar für den gleichen Arbeitsplatz und für die gleiche Beschäftigungsdauer eingestellt worden wären. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. (…) Zwei Leiharbeitnehmer der portugiesischen Zeitarbeitsfirma Luso Temp wurden für zwei Jahre an ein Unternehmen überlassen. Nach Auflösung ihrer Arbeitsverträge klagten sie auf Abgeltung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub und Urlaubsgeld. Sie meinten, einschlägig sei die allgemeine Regelung für bezahlten Jahresurlaub. Luso Temp berief sich dagegen auf eine für Leiharbeitnehmer geltende Spezialregelung für bezahlten Urlaub, wonach der Anspruch auf bezahlten Urlaub und Urlaubsgeld geringer ausfalle, als wenn die Arbeitnehmer von dem entleihenden Unternehmen unmittelbar für denselben Zeitraum und den gleichen Arbeitsplatz eingestellt worden wären…“  Meldung der Redaktion von beck-aktuell vom 12. Mai 2022 – siehe mehr zu Hintergründen und EuGH-Begründung weiterlesen »

Gleiches Geld!

EuGH: LeiharbeitnehmerInnen haben gleichen Anspruch auf Urlaubsabgeltung
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Philippinische LKW-Fahrer in Dänemark: Das Padborg-Urteil und ausländische Fahrer – Ausbeutung ist die DNA des Kapitalismus

Dossier

[23. bis 25. November 2018 in Stockholm] Gegen die Logistik der Ausbeutung – Treffen der Plattform für einen transnationalen sozialen StreikEin grotesker Fall, bei dem es um die systematische Unterbezahlung einer Gruppe asiatischer Fahrer in Verbindung mit miserablen Wohnverhältnissen geht, hat deutlich gemacht, wie die EU Arbeitgeber unterstützt, die die Gelegenheit nutzen, ausländische Arbeitskräfte zu importieren. Die Enthüllungen der Gewerkschaft 3F führten zu einer polizeilichen Anzeige und der Verurteilung des dänischen Arbeitgebers. Das Urteil war jedoch ungewöhnlich mild im Vergleich zur Forderung der Staatsanwaltschaft nach drei Jahren Haft ohne Bewährung und einer Geldstrafe von insgesamt 5,5 Millionen DKK. Nach Ansicht des Bezirksgerichts Sönderborg wurden die Fahrer, die für Kurt Beier Transport arbeiteten, nicht ausgebeutet, ja sie waren dort überhaupt nicht beschäftigt. Das Gericht stellte fest, dass die Fahrer in Polen beschäftigt waren und die Arbeitsbedingungen in ihren Verträgen dem polnischen Recht entsprachen. Das Urteil zeigt, dass Kapitalismus und grobe Ausbeutung selbstverständlich legal sind. Man  gründet einfach eine Briefkastenfirma in Polen und schon öffnet sich eine Schleuse für Lohndumping. Das Urteil ist ein Lehrstück über unser Gesellschaftssystem und die EU...“ Artikel von John Graversgaard vom Dezember 2021 in der Übersetzung aus dem Dänischen durch Karsten Weber und den Autor – wir danken beiden – auch für den Fortsetzungs-Artikel vom 15.2.2022: „Menschenhandel zahlt sich in Dänemark aus“ und die Aktualisierung: Ausbeutung von Menschen und Slumcamps – das Gesetz wird endlich verschärft weiterlesen »

Dossier zu philippinischen LKW-Fahrern in Dänemark und der Gesetzgebung

[23. bis 25. November 2018 in Stockholm] Gegen die Logistik der Ausbeutung – Treffen der Plattform für einen transnationalen sozialen Streik

Ausbeutung von Menschen und Slumcamps – das Gesetz wird endlich verschärft
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Schutz vor Sozialdumping: Rechte von ausländischen LeiharbeiterInnen

Dossier

Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!Ein Leiharbeiter aus Bulgarien wurde monatelang einem Betrieb in Deutschland überlassen. Dass für ihn nur bulgarische Sozialversicherungsstandards gelten sollen, sieht der EuGH kritisch. Ende 2020 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits entschieden, dass EU-Bürger, die vorübergehend in einem anderen EU-Land arbeiten, dort ebenso entlohnt werden müssen wie Einheimische. Dies gilt dem Gericht zufolge grundsätzlich auch bezüglich der Sozialversicherungsvorschriften, so das Urteil des EuGH nun in einem anderen Fall. Es stärkt damit konkret die Sozialrechte von ausländischen Leiharbeitern in Deutschland. (…) Weil die Leiharbeitsfirma nach Ansicht der Stadt Varna jedoch keine »nennenswerte Tätigkeit« in Bulgarien ausübte, verweigerte sie einen Antrag, der bescheinigen sollte, dass die bulgarischen Sozialstandards angewendet werden könnten. Die Leiharbeitsfirma stellte daraufhin einen Antrag beim örtlichen Verwaltungsgericht, das sich entschloss, den EuGH um eine Stellungnahme zu bitten…“ Meldung vom 03.06.2021 beim Spiegel online („Schutz vor Sozialdumping: EuGH stärkt Rechte von ausländischen Leiharbeitern“) und neu zum Thema: Bundesarbeitsgericht begrenzt Rechte ausländischer Leiharbeiter weiterlesen »

Dossier zu Rechten von ausländischen LeiharbeiterInnen

Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!

Bundesarbeitsgericht begrenzt Rechte ausländischer Leiharbeiter
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Neun Jahre Rana Plaza: Breites Bündnis der Zivilgesellschaft fordert europaweites Lieferkettengesetz
Ein Opfer des Fabrikeinsturzes in Bagladesch 2013Die Europäische Union muss Unternehmen in allen EU-Ländern dazu verpflichten, Menschenrechte und Umwelt in ihren Lieferketten zu schützen. Das fordert die „Initiative Lieferkettengesetz“, ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus mehr als 130 Organisationen anlässlich des neunten Jahrestages der Rana-Plaza-Katastrophe. Bei dem Einsturz einer Textilfabrik in Bangladesch starben am 24.04.2013 mehr als tausend Menschen. Die Initiative kritisiert, dass das im vergangenen Jahr verabschiedete deutsche Lieferkettengesetz nicht ausreiche, um derartige Vorfälle in Zukunft wirksam zu verhindern. Unter dem Motto „Yes EU Can“ startet das Bündnis daher eine neue Kampagne. In einer gemeinsamen Petition rufen die Verbände Bundeskanzler Olaf Scholz auf, sich für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz einzusetzen…“ Pressemitteilung vom 20. April 2022 bei Inkota, siehe zuletzt 8 Jahre nach Rana Plaza-Einsturz: Arbeiter*innen brauchen Rechtsverbindlichkeit! Kampagne für Saubere Kleidung fordert verbindliche Abkommen für Gebäudesicherheit weiterlesen »

Ein Opfer des Fabrikeinsturzes in Bagladesch 2013

Neun Jahre Rana Plaza: Breites Bündnis der Zivilgesellschaft fordert europaweites Lieferkettengesetz
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Klage eines Zeitarbeiters auf Festeinstellung nach fast 5 Jahren bei Daimler landet vor dem EuGH
Betriebsgruppe Alternative im hamburger Mercedes-Benz Werk: "Feste statt Prekäre - Leiharbeiter fest einstellen"Ein Unternehmen braucht eine „objektive Begründung“, wenn es einen Zeitarbeiter mehrmals in Folge beschäftigt. Diese Ansicht vertritt jedenfalls der zuständige Gutachter am Europäischen Gerichtshof. Geklagt hatte ein Leiharbeiter bei Daimler. Nach Ansicht eines Gutachters des Europäischen Gerichtshofs braucht es eine „objektive Erklärung“, wenn Leiharbeiter mehrmals in Folge an das gleiche Unternehmen vermittelt werden. Das soll einen missbräuchlichen Einsatz von Leiharbeit verhindern. Dabei sei zum Beispiel zu berücksichtigen, welche Art von Arbeit jemand erledigt und ob zum Beispiel ein Arbeitsplatz dauerhaft vorhanden ist. Hintergrund des Gutachtens ist ein Streit um einen Arbeitnehmer, der insgesamt fünf Jahre als Leiharbeiter in der Motorenfertigung der Daimler AG tätig war, und der nun ein festes Arbeitsverhältnis einklagt…“  Agenturmeldung vom 09. September 2021 bei automobilwoche.de, siehe daraus erste Hinweise auf ein Urteil und nun dieses samt Kommentaren: EuGH zur Leiharbeit: Vorübergehend ist (fast) alles, was vorübergeht weiterlesen »

Betriebsgruppe Alternative im hamburger Mercedes-Benz Werk: "Feste statt Prekäre - Leiharbeiter fest einstellen"

Klage eines Zeitarbeiters auf Festeinstellung nach fast 5 Jahren bei Daimler landet vor dem EuGH / Neu: EuGH zur Leiharbeit: Vorübergehend ist (fast) alles, was vorübergeht
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Entscheidung zu Überstundenzuschlägen in Urlaubszeiten: EuGH stärkt Rechte von Leiharbeitern
Tarifvertrag zur Schlechterstellung von Leiharbeitern„… Kein Tarifvertrag dürfe einen Arbeitnehmer davon abhalten, seinen Anspruch auf bezahlten Mindestjahresurlaub geltend zu machen, entschied das höchste EU-Gericht. (…) Das Bundesarbeitsgericht hatte den EuGH zuvor gefragt, ob es mit EU-Recht vereinbar sei, wenn ein Arbeitgeber bei der Berechnung der Überstundenzuschläge die gesetzlichen Urlaubszeiten eines Arbeitnehmers außen vor lässt. Geklagt hatte ein Leiharbeiter: Der Manteltarifvertrag für Zeitarbeit garantierte ihm 25 Prozent Überstundenzuschlag, wenn er mit 23 Arbeitstagen im Monat über 184 geleistete Stunden hinauskam. Geleistete Stunden sollten dabei nur tatsächlich gearbeitete Stunden sein – Urlaubszeiten sollten nicht mitzählen. (…) Der EuGH urteilte nun, dass eine solche Beschneidung der Überstundenzuschläge nicht gehe. Denn eine solche Regelung halte Arbeitnehmer davon ab, Urlaub zu nehmen, den sie aber für ihre Sicherheit und Gesundheit bräuchten. Zwei deutsche Arbeitsgerichte hatten der Leiharbeitsfirma aus NRW recht gegeben – nach dem EuGH-Urteil muss nun das Bundesarbeitsgericht entscheiden…“ Meldung zu EuGH (Urt. v. 13.1.2022, Rs. C-514/20) von Bernd Wolf vom 13. Januar 2022 bei tagesschau.de, siehe eine weitere dazu weiterlesen »

Tarifvertrag zur Schlechterstellung von Leiharbeitern

Entscheidung zu Überstundenzuschlägen in Urlaubszeiten: EuGH stärkt Rechte von Leiharbeitern
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EU-Richtlinie zur Plattformarbeit: Endlich eine Wende für Arbeiter*innen des Food Delivery auch in Italien?
FoodDelivery: Essens-Kuriere in Florenz kämpfen um mehr SicherheitWie die Tageszeitung La Repubblica heute berichtete, soll im Verlauf dieser Woche die Europäische Kommission darüber entscheiden, ob die Arbeiter*innen der Food Delivery Plattformen als abhängig Beschäftigte zu definieren sind und daher von den Plattformen direkt angestellt werden müssen. Falls die EU-Richtlinie angenommen wird, erlangt sie in den Mitgliedstaaten der EU Rechtsgültigkeit und muss in die respektiven nationalen Arbeitsgesetze integriert werden. Laut Schätzungen der Nationalen Sozialversicherungsanstalt Italiens Inps habe sich die Zahl der sogenannten „Unsichtbaren“ seit Ausbruch der Corona-Krise Anfang 2020 von 700.000 auf rund 1.5 Mio. Menschen verdoppelt. Dies entspricht 3.2% der erwerbstätigen Bevölkerung…“ Beitrag von Maurizio Coppola vom 6.12.2021 – wir danken! Siehe Volltext und Hintergründe im Beitrag weiterlesen »

FoodDelivery: Essens-Kuriere in Florenz kämpfen um mehr Sicherheit

EU-Richtlinie zur Plattformarbeit: Endlich eine Wende für Arbeiter*innen des Food Delivery auch in Italien?
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Mitbestimmung!„Seit 20 Jahren gibt es in der EU die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (SE). Seit gut zehn Jahren steigt die Zahl der SE kräftig, gerade in der Bundesrepublik. Mehr als die Hälfte der operativ tätigen SE in der EU sind deutsche Unternehmen. Etliche von ihnen sind ganz überwiegend im Inland aktiv, obwohl die SE eigentlich dazu dienen sollte, grenzüberschreitend tätigen Unternehmen die Arbeit zu erleichtern. Für das Arbeitnehmerrecht auf Mitbestimmung ist die SE in Deutschland zu einem großen Problem geworden, zeigt eine aktuelle Analyse des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung: Von den 424 im Juli 2021 aktiven deutschen SE haben 107 mehr als 2000 Beschäftigte im Inland. Wären sie etwa Aktiengesellschaften nach deutschem Recht (AG), könnten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat nach dem Mitbestimmungsgesetz zahlenmäßig paritätisch mitentscheiden – so wie in den aktuell 211 deutschen AG mit mehr als 2000 Beschäftigten im Inland. Doch tatsächlich verfügen nur 21 der 107 großen SE über Aufsichtsräte, in denen zur Hälfte Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten sitzen. Vier von fünf großen SE vermeiden also paritätische Beteiligung im Aufsichtsrat. Davon sind aktuell mehr als 300.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen, die Tendenz ist seit Jahren steigend…“ Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom 17. November 2021 weiterlesen »

Mitbestimmung!

20 Jahre Europäische Aktiengesellschaft: 4 von 5 großen SE vermeiden paritätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat
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EU Kommission beschliesst Ausnahmen von Lenk- und Ruhezeiten: Mitgliedstaaten dürfen bei dringenden Fällen ihre Lenk- und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer erhöhen
Europäische Bürgerinitiative "Fair Transport Europe"Zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr hat die Europäische Kommission in einem aktuellen Beschluss vom 12. November Deutschland und andere Mitgliederstaaten dazu ermächtigt, Ausnahmen der geltenden Regeln im Straßenverkehr zuzulassen. Konkret geht es um die Erhöhung der höchstzulässigen täglichen Lenkzeit von 9 Stunden auf 10 Stunden höchstens fünfmal pro Woche sowie um die Erhöhung der höchstzulässigen wöchentlichen Lenkzeit auf bis zu 59 Stunden. Außerdem soll es nun die Möglichkeit für Fahrer geben, die nicht im grenzüberschreitenden Güterverkehr tätig sind, zwei aufeinanderfolgende reduzierte wöchentliche Ruhezeiten einzulegen, sofern der Fahrer in vier aufeinanderfolgenden Wochen mindestens vier wöchentliche Ruhezeiten einhält, von denen mindestens zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten sind. Jede Reduzierung der wöchentlichen Ruhezeit ist durch eine gleichwertige Ruhepause auszugleichen (…) Diese gewährten Ausnahmen gelten unter anderem für Fahrer von Fahrzeugen, die an Beförderungen beteiligt sind oder die der Unterstützung von Notfallmaßnahmen oder der Beseitigung der Folgen der extremen Wetterereignisse dienen.“ Meldung vom 17.11.2021 in Verkehrsrundschau online weiterlesen »

Europäische Bürgerinitiative "Fair Transport Europe"

EU Kommission beschliesst Ausnahmen von Lenk- und Ruhezeiten: Mitgliedstaaten dürfen bei dringenden Fällen ihre Lenk- und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer erhöhen
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E(U)xploitation: Auf südeuropäischen Beeren-Farmen werden hunderttausende migrantische Arbeiter*innen ausgebeutet und misshandelt
E(U)xploitation: Auf südeuropäischen Beeren-Farmen werden hunderttausende migrantische Arbeiter*innen ausgebeutet und misshandeltDie Züchtung von Beeren ist in den letzten 20 Jahren ein immer wichtigerer Teil der Agrikultur-Produktion von Spanien, Italien und Griechenland geworden. Die Früchte werden in riesigen Grünhäusern gezüchtet, für deren Betrieb und Ernte, während der Saison von Februar bis Juni, allein in Spanien 100.000 Saisonarbeiter*innen benötigt werden. Größtenteils handelt es sich bei den Arbeiter*innen um Migrant*innen, die in Spanien leben, oder aus Marokko oder z.B. dem Senegal angeheuert werden. Die große Mehrheit von ihnen sind Frauen. Der schwache soziale, politische und ökonomische Status dieser Gruppen macht die Beeren-Arbeiter*innen besonders anfällig für Ausbeutung und Misshandlung jeglicher Art. In Spanien etwa hausen die Arbeiter*innen in riesigen Slum-Siedlungen, ohne Elektrizität, fließendes Wasser, oder Sanitäranlagen, in selbstgebauten Hütten – was zu häufigen Bränden in den Slums führt. Die Arbeitgeber nutzen ihre Macht über die Arbeiter*innen aus, um ihnen den Lohn vorzuenthalten, illegale Abgaben wie Miete direkt mit dem Lohn zu verrechnen, die Bildung von Gewerkschaften zu verhindern, und, meist weibliche, Arbeiter*innen sexuell zu missbrauchen. Es ist eine Situation, in der nicht nur die Arbeits-, sondern auch die Grund- und Menschenrechte der Arbeiter*innen konstant verletzt werden. So kommt ein Bericht der italienischen Organisation Terra! zu dem Schluss: „Ausbeutung und illegale Beschäftigung sind auf den Feldern in Südeuropa die Regel“ (übersetzt aus dem Englischen). Aus dem englischen Artikel von Nazaret Castro vom 27.10.2021 bei Equal Times (Why Southern Europe’s berry farms rely on migrant labour without rights“) weiterlesen »

E(U)xploitation: Auf südeuropäischen Beeren-Farmen werden hunderttausende migrantische Arbeiter*innen ausgebeutet und misshandelt

E(U)xploitation: Auf südeuropäischen Beeren-Farmen werden hunderttausende migrantische Arbeiter*innen ausgebeutet und misshandelt
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