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Sanktionen sind eng mit dem „Fordern“ von Arbeitsuchenden und Hilfeempfänger/innen mit Hartz-IV verknüpft. Wer nach Auffassung des Jobcenters gegen die Mitwirkungspflichten verstößt, wird sanktioniert. Das Fördern ist hingegen nur eine Ermessenssache. Für den DGB ist dieses Ungleichgeweicht einer der Hauptkritikpunkte an Hartz-IV-System und fordert deshalb, die Sanktionen grundlegend zu überarbeiten…“ arbeitsmarktaktuell 04/2013 vom DGB Bundesvorstand (Herausgeber), Abteilung Arbeitsmarktpolitik, vom September 2013 sowie Zusammenfassung und Kommentar
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