„Nach weitverbreiteter Vorstellung ist Deutschland ein Sozialstaat, in dem der Staat dafür Sorge trägt, dass kein Mensch unter einem menschenwürdigen Existenzminimum leben muss. Die deutsche Sozialgesetzgebung und deren Auslegung durch die Bundesanstalt für Arbeit sehen dies jedoch anders. Hält sich ein Hilfsbedürftiger nicht an die Regeln der Bundesanstalt, können im Einzelfall sogar sämtliche staatlichen Leistungen gestrichen werden. Dann verbleiben verbleiben den betroffenen Bürgern nur noch Sachleistungen wie Lebensmittelgutscheine im Wert von 172 Euro pro Monat. Diese Regelungen, die sich unter dem Begriff „Sanktionen“ zusammenfassen lassen, verstoßen nicht nur gegen die Würde des Menschen, sie sind auch volkswirtschaftlich verheerend. Wie kaum anders zu erwarten, gibt es auch Profiteure dieser Regelungen – Profiteure, die weit davon entfernt sind, selbst in existenzielle ökonomische Not zu geraten, nämlich die Arbeitgeber…“ Artikel von Jens Berger vom 31. Oktober 2012 bei den Nachdenkseiten
weiterlesen »