Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis„Wörter mit tz“ – ein Arbeitsblatt sorgte in dieser Woche in sozialen Medien für Empörung. Denn nicht etwa ein/e ZweitklässlerIn sollte Worte mit „z“ oder „tz“ unterscheiden. Die Aufgabe ordnete das Jobcenter für eine jüngst arbeitslos gemeldete, erwachsene Frau an – sonst drohten Sanktionen. Unter Bilder, auf denen beispielsweise ein Arzt oder eine Katze zu sehen war, sollten die Worte geschrieben werden. Entsprechend mit „tz“ oder „z“. Das Aufgabenblatt sorgte deswegen für Aufregung, weil es einer erwachsenen Frau zur Bearbeitung vom Jobcenter mitgegeben wurde. Würde sie die Aufgabe nicht erledigen, würden Sanktionen folgen. (…) Schon im Januar teilte eine Nutzerin auf twitter ein Foto des Arbeitsblatts, das ihre Mutter bearbeiten sollte. „Das ist pure Erniedrigung erwachsener intelligenter Menschen. Aber wenn sie fort bleibt drohen #Sanktionen.“, kommentierte sie. Besonders bestürzend wirkt diese Information mit der aktuellen Berechnung des Bundesrechnungshofs: Rund 190 Millionen Euro gibt das Jobcenter jährlich für „nicht sachdienliche Kurse“ aus. Mit welcher Begründung die Mitarbeitenden des Jobcenters die Maßnahmen und Kurse anordnen, ist nicht klar. Sollten Hartz-IV-EmpfängerInnen diese jedoch nicht wahr oder ernst nehmen, drohen Sanktionen. Fast eine Million derartiger Sanktionen sprach das Jobcenter im Jahr 2018 aus. Diese Praxis an sich kritisieren sowohl Betroffene als auch andere AktivistInnen heftig, da Hartz-IV ohnehin ein Leben am Existenzminimum bedeutet.“ Bericht vom 13. Oktober 2019 von und bei Perspektive Online weiterlesen »
Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis„Wörter mit tz“ – ein Arbeitsblatt sorgte in dieser Woche in sozialen Medien für Empörung. Denn nicht etwa ein/e ZweitklässlerIn sollte Worte mit „z“ oder „tz“ unterscheiden. Die Aufgabe weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„Es ist ein Geburtstag, den einige wohl gerne übergehen würden. Vor fast 15 Jahren, am ersten Januar 2005, wurde in Deutschland Hartz IV eingeführt. Zum Kern der Grundsicherung der damaligen rot-grünen Bundesregierung gehört das Prinzip »Fördern und Fordern« – das mit harten Sanktionen durchgesetzt wird. Passend zum »Jubiläum« wollte es die LINKE im Bundestag noch einmal genau wissen und hat in einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung nach einer Bilanz der Sanktionen im Hartz-IV-System gefragt. Dabei kam auch heraus, dass es heute deutlich mehr Alleinerziehende als noch vor einigen Jahren gibt, die sanktioniert werden. »2018 wurden rund 72.000 alleinerziehende Leistungsberechtigte neu sanktioniert; 2007 lag der Wert bei 48.000«, schreibt das Arbeitsministerium in seiner Antwort. Dabei ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit Alleinerziehenden in dem Zeitraum gesunken. 2007 lag die Anzahl der Alleinerziehenden in Bedarfsgemeinschaften noch bei rund 667.600, zehn Jahre später waren es rund 588.800. Wie aus der kleinen Anfrage außerdem hervorgeht, wurden Alleinerziehenden die Bezüge auch zu 100 Prozent gestrichen. Im Jahr 2018 kam die rund 1200 mal vor, 2017 waren es mit 1242 Fällen sogar etwas mehr. Für die Jahre davor machte die Bundesregierung keine Angaben…“ Beitrag von Alina Leimbach bei neues Deutschland vom 13. September 2019 weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"Es ist ein Geburtstag, den einige wohl gerne übergehen würden. Vor fast 15 Jahren, am ersten Januar 2005, wurde in Deutschland Hartz IV eingeführt. Zum Kern der Grundsicherung der damaligen rot-grünen Bundesregierung gehört das Prinzip »Fördern und Fordern« weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„Lehnt ein Arbeitsloser wiederholt Beschäftigungsangebote ab oder verweigert die Teilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und zeigt damit versicherungswidriges Verhalten, kann deshalb eine zweite und dritte Sperrzeit mit einer Dauer von sechs und zwölf Wochen eintreten. Dies geht aber nur, wenn dem Arbeitslosen zuvor konkrete Rechtsfolgenbelehrungen erteilt worden sind und zudem bereits ein Bescheid über eine vorausgegangene Sperrzeit ergangen ist. Dies hat das Bundessozialgericht am 27.06.2019 in zwei Fallgestaltungen entschieden (…) Einheitliche Rechtsfolgenbelehrungen, die – wie in den entschiedenen Fallgestaltungen – auf sämtliche möglichen Sperrzeitformen bei einem wiederholten versicherungswidrigen Verhalten hinweisen und damit lediglich den Gesetzestext wiederholen, seien keine wirksamen Rechtsfolgenbelehrungen für Sperrzeiten mit einer Dauer von sechs oder zwölf Wochen, so das BSG. Mit den Grundsätzen einer individuellen Vermittlung sei verbunden, dass hinsichtlich der leistungsrechtlichen Konsequenzen im konkreten Fall belehrt werden muss. (…) Gleichfalls in Abweichung von der bisherigen Praxis der Arbeitsverwaltung hat das BSG aus der systematischen Regelungsstruktur der Sperrzeitvorschriften und den Grundsätzen zu deren verfahrensrechtlicher Umsetzung abgeleitet, dass die besonderen Rechtsfolgen einer zweiten und dritten Sperrzeit mit einer Dauer von sechs und zwölf Wochen nur eintreten können, wenn das vorangegangene versicherungswidrige Verhalten durch einen Verwaltungsakt umgesetzt worden ist. Wegen der vom Gesetz geforderten Abfolge von erstem, zweitem und weiterem versicherungswidrigen Verhalten müsse auch die Umsetzung zeitlich gestaffelt stattfinden…“ Rechtsinfo zur BSG-Entscheidung vom 27. Juni 2019 – B 11 AL 14/18 R; B 11 AL 17/18 R – bei Beck aktuell weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"Lehnt ein Arbeitsloser wiederholt Beschäftigungsangebote ab oder verweigert die Teilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und zeigt damit versicherungswidriges Verhalten, kann deshalb eine zweite und dritte Sperrzeit mit einer Dauer von sechs und zwölf Wochen eintreten. weiterlesen »

70 Jahre GG – die Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG: Eine Frage des Geldes
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„Todesstrafe, Sklaverei und Folter hat Deutschland überwunden. Soziale Not und Armut beschäftigen die Gerichte aber nach wie vor sehr. Was kostet die Menschenwürde? (…) Kann man ein Existenzminimum kürzen? Die Karlsruher Richter müssen prüfen, ob es verfassungsgemäß ist, Hartz-IV-Empfängern als Sanktion für Fehlverhalten den Regelsatz zu kürzen. (…) Die Karlsruher Richter hielten sich während der Verhandlung Anfang des Jahres bewusst bedeckt. Für Dr. Martin Kellner, Richter am Sozialgericht Freiburg im Breisgau, steht aber fest: „Das Verfassungsgericht befindet sich in einem Dilemma.“ Denn im Jahr 2014 hat es entschieden, dass die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II mit dem Grundgesetz „derzeit noch vereinbar“ sind (Beschl. v. 23.07.2014 – 1 BvL 10/12). „Dies spricht dafür, dass ein Unterschreiten des Regelbedarfs unzulässig ist“, so Kellner gegenüber LTO. „Nach der herkömmlichen Auffassung ist die Menschenwürde absolut, unverfügbar und keiner Abwägung zugänglich. Wenn das Gericht hieran festhält, muss es zu einem Ergebnis kommen, das dem bedingungslosen Grundeinkommen nahekommt.“ Lehnten die Karlsruher Richter aber – „entsprechend den aktuellen arbeits- und sozialpolitischen Vorstellungen des Gesetzgebers“, wie Kellner betont – solch ein Modell der Grundsicherung ab, müsse es auch Kürzungen bei den Leistungen zulassen, die der Höhe nach ohnehin mit dem Grundgesetz nur „derzeit noch vereinbar“ seien. Dann aber, sagt Kellner, stehe „in diesem Fall eine Relativierung der Menschenwürde im Raum.“ Der Sozialrichter tippt deshalb darauf, dass die Karlsruher Richter versuchen werden, eine salomonische Lösung zu finden: „Nicht unwahrscheinlich erscheint es, dass das Verfassungsgericht einen Kompromiss zwischen den widerstreitenden Interessen darin findet, dass es hohe Leistungskürzungen bei wiederholtem Fehlverhalten – namentlich solche in Höhe von 60 bis 100 Prozent des Regelsatzes – für verfassungswidrig erklärt und zusätzlich eine stärkere Rücksichtnahme auf die Umstände des Einzelfalls fordert. Die Sanktionsregelungen des SGB II sind nämlich relativ starr und sehen keine behördliche Ermessensausübung vor.“ Wie auch immer die Karlsruher Richter tatsächlich entscheiden mögen: Die Hartz-IV-Kürzungen vor dem BVerfG sind ein aktuelles Beispiel dafür, warum die Menschenwürde in der rechtswissenschaftlichen Literatur auch als „schwierigstes Grundrecht“ gilt…“ Beitrag von Marcel Schneider vom 23. Mai 2019 bei Legal Tribune Online weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"Todesstrafe, Sklaverei und Folter hat Deutschland überwunden. Soziale Not und Armut beschäftigen die Gerichte aber nach wie vor sehr. Was kostet die Menschenwürde? (...) Kann man ein Existenzminimum kürzen? Die Karlsruher Richter müssen prüfen, ob es verfassungsgemäß ist, weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein GeldWährend die Reichen reicher werden, sanktionieren Jobcenter ungebrochen die Ärmsten, sobald diese sich nicht wohlverhalten. Das geht aus neuen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor. Danach erteilten die Ämter vergangenes Jahr rund 904.000 neue Kürzungen gegen 403.000 Hartz-IV-Bezieher. Ähnlich wie 2017 kamen damit im Schnitt gut 2,2 neue Strafen auf jeden Betroffenen. Eine Sanktion dauert drei Monate. Zwar sank damit die Zahl der Kürzungen gegenüber dem Vorjahr um 50.000. Im Hartz-IV-System befanden sich aber auch rund 200.000 weniger erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab einem Alter von 15 Jahren. Von diesen knapp vier Millionen galten nur 1,4 Millionen Menschen als erwerbslos. Der Rest stockte ein niedriges Einkommen auf, war krank oder in einer Maßnahme. So stieg Sanktionsquote trotzdem leicht von 3,1 auf 3,2 Prozent an. Die Quote beziffert den Anteil der Sanktionierten an allen erwerbsfähigen Beziehern an einem monatlichen Stichtag. Im Dezember waren das gut 128.000 Menschen. Mehr als drei Viertel der Strafen wurden wegen eines verpassten Termins verhängt. (…) Die Jobcenter der Bundesländer drangsalierten unterschiedlich streng. Spitzenreiter war erneut Berlin. (…) Unter den Bestraften waren Monat für Monat auch zwischen 6.750 und 7.500 Vollsanktionierte. Jeder Dritte hatte einen Migrationshintergrund, fast die Hälfte war jünger als 25 Jahre…“ Artikel von Susan Bonath in der jungen Welt vom 11.04.2019, siehe dazu die BA. Neu: Hartz IV: „Sanktionsverlaufsquote“ stieg 2018 auf 8,5 Prozent (ELB) bzw. 9,6 Prozent (ELB u25) weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"Während die Reichen reicher werden, sanktionieren Jobcenter ungebrochen die Ärmsten, sobald diese sich nicht wohlverhalten. Das geht aus neuen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor. Danach erteilten die Ämter vergangenes Jahr rund 904.000 neue Kürzungen gegen 403.000 weiterlesen »

"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"„… Im März 2019 wurden vom Vorstand der Jobcenterpersonalräte zwei Diskussionspapiere verfasst, die sich jeweils mit der Zukunft der Jobcenter sowie der Umsetzung des „Sozialen Arbeitsmarkts“ befassen. Im Papier zur zukünftigen Aufstellung der Jobcenter fordert der Vorstand, dass die Jobcenter eigenständige Einrichtungen werden. Bislang werden Jobcenter entweder in der Hand der Kommune als zugelassene kommunale Träger (zkT) oder in gemeinsamer Einrichtung (gE) der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) verwaltet. Die Einbindung der gemeinsamen Einrichtungen in die Steuerungsprozesse der Arbeitsagentur ist nach Ansicht der Autoren vor allem aufgrund der Ausrichtung an bundespolitische Entscheidungen problematisch. Vielmehr müssten die Jobcenter am regionalen Arbeitsmarkt ausgerichtet werden. Der Vorstand fordert hierzu, dass die Jobcenter zwar aus Bundesmitteln finanziert werden aber gleichzeitig die Finanzhoheit erhalten. (…) Eine weitere Forderung der Personalräte: Die Jobcenter sollen eigenständige Personalentscheidungen treffen können und anstelle der Kommunen und BA Dienstherr der Mitarbeitenden sein. (…) Weitere Impulse finden sich im Diskussionspapier der Jobcenterpersonalräte zum „Sozialen Arbeitsmarkt“. Eine Arbeitsgruppe des Gremiums plädiert darin dafür, dass Förderungen der neuen Instrumente „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ für Empfänger von Hartz-IV-Leistungen auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Die Androhung oder Anwendung von Sanktionen fördere gerade nicht die Aufnahme einer Arbeit. Im Gegenteil würden sich ungewollte Folgen von Sanktionen ergeben: „Sie führen dagegen zumeist zur Verhärtung einer abwehrenden Grundhaltung. Stattdessen sollten die Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen (Sanktionen) grundlegend überarbeitet und verstärkt auf Belohnung bei Aktivierung gesetzt werden.“, so die Arbeitsgruppe…“ Beitrag von Lena Becher vom 9. April 2019 bei O-Ton Arbeitsmarkt weiterlesen »
"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern""... Im März 2019 wurden vom Vorstand der Jobcenterpersonalräte zwei Diskussionspapiere verfasst, die sich jeweils mit der Zukunft der Jobcenter sowie der Umsetzung des „Sozialen Arbeitsmarkts“ befassen. Im Papier zur zukünftigen Aufstellung der Jobcenter fordert weiterlesen »

Dossier

[Kampagne] SanktionsfreiSanktionen sind menschenunwürdig und sinnlos! Und Sanktionen sind oft genug auch rechtswidrig. 40 Prozent der Widersprüche und Klagen gegen Jobcenter sind bereits heute erfolgreich! Doch nur 5 Prozent der Betroffenen wehren sich. „Wären es doppelt so viele, könnten wir einpacken”, so ein Insider. Packen wir es an! Wir wollen, dass gegen jede Sanktion, die von einem Jobcenter verhängt wird, rechtlich vorgegangen wird. Dies tun wir auf drei Wegen: Durch Sanktionsvermeidung, Sanktionsabwehr und durch Überbrückungsdarlehen für sanktionierte Personen aus einem Solidarfonds…“ Die Aktionsseite – siehe auch die Crowdfunding-Kampagne sowie Pressespiegel. Neu: Sanktionsfrei e.V. startet Modellprojekt: Unbreak my Hartz weiterlesen »

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[Kampagne] Sanktionsfrei"Sanktionen sind menschenunwürdig und sinnlos! Und Sanktionen sind oft genug auch rechtswidrig. 40 Prozent der Widersprüche und Klagen gegen Jobcenter sind bereits heute erfolgreich! Doch nur 5 Prozent der Betroffenen wehren sich. „Wären es doppelt so viele, könnten wir einpacken”, weiterlesen »

„Solidarität mit Yvonne! – Sitzen statt Zahlen!“ [Aufruf zur Solidaritätskundgebung am 21. März 2019 um 13 Uhr vor der JVA Nürnberg]
Delikt Arbeitslos„… Am 21. März wird Yvonne, von Zwangsvollstreckung betroffen, eine Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA Nürnberg antreten. Das Jobcenter wirft der Frau vor, ihre Mitwirkungspflicht nicht eingehalten zu haben. Konkret geht es in dem Fall darum, dass sich die Betroffene nach einem Umzug und der darauf folgenden Aufnahme einer Arbeit nicht korrekt beim Jobcenter ihres alten Wohnorts umgemeldet habe. Gegenüber der Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Aktion GG/BO erklärte Yvonne: „Der Fallmanager war von meinem gesamten Vorhaben informiert und hat mich nicht über mögliche formelle Fehler meinerseits aufgeklärt.“ Dies wird ihr nun als Betrug ausgelegt und sie hat einem Strafbefehl erhalten. Die Höhe der Strafe beläuft sich auf 380 €. Die Ersatzfreiheitsstrafe hierfür beträgt 20 Tage. Aufgrund ihrer finanziellen Situation muss sie diese Ersatzhaft antreten. „Ich bin entsetzt darüber, wie schnell Menschen ins Gefängnis kommen, nur weil sie ihre Bußgelder nicht bezahlen können“, so Yvonne im Gespräch mit GG/BO. (…) Ein Sprecher der Soligruppe Nürnberg erklärte außerdem: „Dieser Fall beweist einmal mehr, dass die Statistiken Recht behalten und überwiegend Menschen aus einkommensschwachen Verhältnissen in den Gefängnissen vertreten sind“. Um auf die Situation aufmerksam zu machen, findet am 21.03.2019 um 13 Uhr, direkt vor dem Haftantritt der betroffenen Frau, eine Kundgebung unter dem Motto „Solidarität mit Yvonne! – Sitzen statt Zahlen!“ vor der JVA Nürnberg statt. Im Rahmen dieser Kundgebung gibt es für alle Interessierten die Möglichkeit, mit Yvonne und dem Pressesprecher der Soligruppe in Kontakt zu treten…“ Solidaritätsaufruf vom 11. März 2019 bei ANFNews weiterlesen »
Delikt Arbeitslos"... Am 21. März wird Yvonne, von Zwangsvollstreckung betroffen, eine Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA Nürnberg antreten. Das Jobcenter wirft der Frau vor, ihre Mitwirkungspflicht nicht eingehalten zu haben. Konkret geht es in dem Fall darum, dass sich die Betroffene nach einem Umzug weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein GeldIn der derzeit hitzigen Debatte um eine neue Reform, die künftig Hartz IV ersetzen soll, schaltet sich nun auch die Bundesagentur für Arbeit mit Ideen ein. Diese widersprechen eindeutig denen der SPD. (…) Auch das Vorhaben der SPD, für einen gewissen Zeitraum, keine Sanktionen zu verhängen, kann Scheele nicht nachvollziehen. Zwar sollten diese durchaus entschärft, aber auf keinen Fall abgeschafft werden. Der Grundsatz zwischen Fördern und Fordern dürfe schließlich nicht aufgegeben werden. Weiter müsse man aufhören, Sanktionen als Willkür und Strafe zu betrachten. Vielmehr dienen sie nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit als Motivation, um die eigene Lebenssituation zu verbessern. Die Behauptung, dass Sanktionen nicht willkürlich ausgesprochen und als Strafe eingesetzt werden, zeigt wie praxisnah Herr Scheele tatsächlich ist: gar nicht. Ansonsten wüsste er, dass eine Vielzahl seiner Mitarbeiter Sanktionen durchaus einsetzen, um ihre Machtpositionen auszuspielen und das häufig sehr wohl willkürlich…“ Beitrag vom 19. Februar 2019 von und bei gegen-hartz.de weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"In der derzeit hitzigen Debatte um eine neue Reform, die künftig Hartz IV ersetzen soll, schaltet sich nun auch die Bundesagentur für Arbeit mit Ideen ein. Diese widersprechen eindeutig denen der SPD. (...) Auch das Vorhaben der SPD, weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„Von offizieller Seite wird oft behauptet, dass 3,1 Prozent der erwerbsfähigen Hartz-IV-Beziehenden von Sanktionen betroffen wären. (…) Wie kommen die 3,1 Prozent Sanktionsquote zustande? Es wird der durchschnittliche Bestand der Erwerbsfähigen, die Hartz-IV-Leistungen beziehen (im Jahr 2017 waren das 4,36 Millionen), mit dem durchschnittlichen Bestand derjenigen davon, die zu einem bestimmten Zeitpunkt mindestens eine Sanktion erleiden mussten ins Verhältnis gesetzt. Im Jahr 2017 waren dies rund 137 Tausend. Daraus ergibt sich eine Sanktionsquote von 3,1 Prozent. (…) Dieser Stichtagsquote der Sanktionen kann aber eine ganz andere Quote der direkten Betroffenheit von Hartz-IV-Sanktionen gegenübergestellt werden. Dann nämlich, wenn man fragt: Wie viele erwerbsfähige Personen, die während eines Jahres mindestens einmal Hartz IV bezogen haben, waren von mindestens einer Sanktion betroffen? Dann ergibt sich eine viel höhere Quote, die über das ganze Ausmaß der direkten Betroffenheit von Hartz-IV-Sanktionen informiert: Im Jahr 2017 waren laut Bundesagentur für Arbeit 5,52 Millionen Erwerbsfähige mindestens einmal im Hartz-IV-Bezug. Davon mussten 457 Tausend mindestens einmal eine Sanktion erleiden (…). Im Jahr 2017 waren also 8,3 Prozent aller derjenigen, die mindestens einmal in diesem Jahr Hartz IV bezogen haben, direkt von mindestens einer Sanktion betroffen, also rund jeder Zwölfte. Mit dieser Angabe ist noch nichts über das gesamte Ausmaß der Betroffenheit von Hartz-IV-Sanktionen gesagt – sind doch die, die mit einer/einem Sanktionierten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ebenfalls von der Kürzung der Hartz-IV-Leistung mit betroffen…“ Meldung von Katja Kipping vom 20. Februar 2019 auf ihrer Homepage weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"Von offizieller Seite wird oft behauptet, dass 3,1 Prozent der erwerbsfähigen Hartz-IV-Beziehenden von Sanktionen betroffen wären. (...) Wie kommen die 3,1 Prozent Sanktionsquote zustande? Es wird der durchschnittliche Bestand der Erwerbsfähigen, die Hartz-IV-Leistungen beziehen (im Jahr 2017 waren weiterlesen »

Muss man Sanktionen befürchten, wenn man sich nicht bei der AfD bewirbt? Vorsicht: Jein!
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„Bei der Bundesagentur für Arbeit ist eine Stelle bei der AfD ausgeschrieben. Um auf Nummer sicher zu gehen, haben wir nachgefragt, ob man sich als Erwerbsloser auf diese Stelle bewerben muss, wenn man keine Sanktionen oder Sperrzeiten befürchten will…“ Pressemeldung von Katja Kipping vom 11. Februar 2019 auf ihrer Homepage. In der Antwort vom 8.2.2019 heisst es: »In der Online-Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (BA) können sowohl unbetreute als auch betreute Stellenangebote veröffentlicht werden. Grundsätzlich hat jeder Arbeitgeber die Möglichkeit, sich in der Jobbörse zu registrieren und seine Stellenangebote, auch wenn diese nicht durch den Arbeitgeber-Service der BA betreut werden, auf der Plattform zu veröffentlichen. Die Verantwortung für unbetreute Stellenangebote liegt ausschließlich beim jeweiligen Arbeitgeber. Zu diesen Stellenangeboten werden keine Vermittlungsvorschläge mit einer Rechtsfolgenbelehrung an Erwerbsuchende ausgehändigt. Zur Qualitätssicherung unterliegen aber sowohl die Registrierung neuer Arbeitgeber als auch die veröffentlichten Stellenangebote verschiedenen Prüfverfahren (siehe hierzu die Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2417, Seite 2 ff.). Da es sich bei dem vorliegenden Stellenangebot nicht um ein von der BA betreutes Stellenangebot in der Jobbörse handelt, werden Erwerbssuchende nicht mit Rechtsfolgenbelehrung, die auf Sanktions- und Sperrzeitmöglichkeiten hinweist, dazu aufgefordert, sich auf diese Stelle zu bewerben.« Beachtlich ist hier der letzte Satz! Demzufolge führt die Unterlassung einer Bewerbung deshalb nicht zur Sanktions- oder Sperrzeitenandrohung, weil es sich beim Arbeitsangebot »nicht um ein von der BA betreutes Stellenangebot in der Jobbörse handelt«. Der Arbeitgeber spielt von daher keine Rolle. Würde es sich dagegen um ein von der BA betreutes Stellenangebot in der Jobbörse handeln, so wäre bei der einer Aufforderung folgenden Unterlassung einer Bewerbung bei der AfD diese Unterlassung mit Sanktions- oder Sperrzeitenandrohung bedroht! (Dieser Beitrag wurde nach einem wichtigen Hinweis zur möglichen Fehlinterpretation der PM von Katja Kipping geändert – wir danken für den wichtigen Hinweis und Textvorlage!) weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"Bei der Bundesagentur für Arbeit ist eine Stelle bei der AfD ausgeschrieben. Um auf Nummer sicher zu gehen, haben wir nachgefragt, ob man sich als Erwerbsloser auf diese Stelle bewerben muss, wenn man keine Sanktionen oder Sperrzeiten befürchten will..." weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein GeldSusan Bonath in der jungen Welt vom 22. Dezember 2018 im Gespräch mit Dirk Feiertag, in dem der Leipziger Fachanwalt für Sozialrecht ein paar Vorurteile graderückt: „… Ich habe Menschen erlebt, die psychisch sehr krank waren und trotzdem bis auf 100 Prozent sanktioniert wurden. Die haben sich dann aus Abfallcontainern ernährt, haben vor lauter Hunger sogar Blätter gegessen. Das Elend ist wirklich unbeschreiblich. Ich musste hier schon Leuten erst einmal ein Mittagessen geben, weil sie völlig ausgehungert waren. Sie wären ohne die Notversorgung gar nicht im Stande gewesen, Termine wahrzunehmen oder mitzuarbeiten. (…) Die Kosten der Unterkunft sind neben den Sanktionen das Hauptproblem für die Menschen. In Leipzig sind die Angemessenheitsgrenzen extrem niedrig. Ein Alleinstehender muss hier eine Wohnung finden, die nicht mehr als etwa 335 Euro warm kosten darf. Eine Wohnfläche von mehr als 45 Quadratmetern gilt nicht mehr als angemessen. Selbst die wenigen Sozialwohnungen kosten dabei schon mehr, als es die Obergrenzen vorschreiben. Hartz-IV-Bezieher können also nicht einmal Sozialwohnungen nutzen…“ Frage: „In der Bevölkerung herrscht vielfach die Vorstellung, Flüchtlinge hätten nicht mit diesen Schikanen zu kämpfen, würden besser behandelt und bekämen mehr als Einheimische. In rechten Netzwerken tauchen auch schon mal Leistungsbescheide mit hohen Summen auf. Wie sieht die Realität aus?“ Antwort Dirk Feiertag: „Das ist perfide Propaganda. Erstens wird Geflüchteten, wenn sie anfangs Asylbewerberleistungen bekommen, auch das Geld gekürzt, wenn das Amt ihnen etwa mangelnde Mitwirkung vorwirft. Bis 2012 bekamen sie sogar weitaus weniger als Hartz-IV-Bezieher. (…) Die Leistung für einen Alleinstehenden beträgt beispielsweise 354 Euro, Hartz-IV-Bezieher bekommen aktuell 416 Euro. Auf rechten Websites findet man immer mal wieder Bescheide mit hohen Summen. Wohlweislich verbreiten sie nur die erste Seite. Denn sonst würden die Leser erkennen: Die Leute bekommen die hohen Summen gar nicht. So wird dort zunächst alles aufgelistet, neben den Regelsätzen auch die Beträge für die Unterbringung in Unterkünften. Diese fließen direkt an den Betreiber, entweder einen privaten oder die Kommune. Dort wird nicht zu knapp abkassiert. In Leipzig gehen rund 300 Euro pro Person an den Betreiber. Für eine siebenköpfige Familie sind das 2.100 Euro. Von diesem Geld sehen die Flüchtlinge gar nichts. Auf deren Kosten machen also Firmen Riesengeschäfte. Perfiderweise haben gar nicht so selten die Heimbetreiber selbst einen Bezug zur rechten Szene…“ Siehe zum aktuellen Hintergrund unser Dossier: Gericht bringt Hartz-IV-Sanktionen vor Verfassungsgericht weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„… In den letzten 12 Monaten mit vorliegenden Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA), von August 2017 bis Juli 2018, wurden von den Jobcentern insgesamt 923.519 Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte „neu festgestellt“. (…) Mit insgesamt 139.656 Sanktionen in den 12 Monaten von August 2017 bis Juli 2018 wurden von den Jobcentern in Berlin wesentlich mehr Sanktionen neu festgestellt als von den Jobcentern in Bayern und Baden-Württemberg zusammen (123.961). 10 Jahre zuvor, von August 2007 bis Juli 2008, wurden von den Jobcentern 784.170 Sanktionen neu festgestellt, davon 71.824 in Berlin und 145.893 in Bayern und Baden-Würtemberg zusammen. (…) Von August 2017 bis Juli 2018 wurden in Berlin 94,4 Prozent mehr Sanktionen neu festgestellt als zehn Jahre zuvor, von August 2007 bis Juli 2008. In Bayern 22,6 Prozent und in Baden-Württemberg 5,4 Prozent weniger. (…) Gemessen am durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (…) wurden von August 2017 bis Juli 2018 in Berlin 37,0 Sanktionen pro 100 ELB im Bestand neu festgestellt (zehn Jahre zuvor: 16,0), im Saarland 16,5 Sanktionen pro 100 ELB im Bestand (zehn Jahre zuvor: 16,4) und im Bundesdurchschnitt 21,7 Sanktionen pro 100 ELB im Bestand (zehn Jahre zuvor: 15,4). (…) Ein Ende der Kürzungen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unter das vom Bundesverfassungsgericht geforderte „menschenwürdige Existenzminimum“ ist bisher nicht in Sicht. Eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht immer noch aus…“ Bericht vom und beim Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendhilfe (BIAJ) vom 27. November 2018 weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"... In den letzten 12 Monaten mit vorliegenden Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA), von August 2017 bis Juli 2018, wurden von den Jobcentern insgesamt 923.519 Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte "neu festgestellt". (...) Mit insgesamt 139.656 weiterlesen »

Hartz IV: Lebensmittelgutscheine – Beschämend und menschenunwürdig
Delikt ArbeitslosWenn man Kindern sagt, es gibt kein Eis, ist das eine erzieherische Maßnahme. Wenn man aber Erwachsenen vorschreibt, was sie kaufen dürfen, ist das schlichtweg Bevormundung. Für einige – nicht alle – Hartz-IV-Empfänger gehört das zum bitteren Alltag. Dass sie dabei, im übertragenen Sinne, auch noch die Hosen herunterlassen müssen, macht die Praxis der Lebensmittelgutscheine gewiss nicht besser. Auf das Problem macht aktuell der „Merkur“ aufmerksam. Eine Sozialpädagogin aus der Wohnungslosenhilfe berichtet über ihre Erfahrungen zum Thema Lebensmittelgutscheine vom Jobcenter. Anlass war, dass einer ihrer Klienten mit einem solchen Gutschein an der Supermarktkasse abgelehnt wurde. Ein Unding, zumal fast alle großen Ketten unisono erklären, die Gutscheine „in Abstimmung mit dem jeweils ausgebenden Jobcenter“ einzulösen. Das ändert allerdings nichts daran, wie beschämend die Situation für die Betroffenen ist. Kennen sich die Kassierer nicht mit den Gutscheinen aus, wird offen und für jeden Kunden ersichtlich darüber gesprochen. „Ich wäre am liebsten im Boden versunken“, gesteht selbst die gestandene Sozialpädagogin. Sie war mit Jugendlichen einkaufen und weiß spätestens seit diesem Erlebnis, dass Scham für Hartz IV Empfänger ein Thema ist...“ Beitrag vom 30. Oktober 2018 bei hartziv.org weiterlesen »
Delikt Arbeitslos"Wenn man Kindern sagt, es gibt kein Eis, ist das eine erzieherische Maßnahme. Wenn man aber Erwachsenen vorschreibt, was sie kaufen dürfen, ist das schlichtweg Bevormundung. Für einige – nicht alle – Hartz-IV-Empfänger gehört das zum bitteren Alltag. Dass sie dabei, im weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein GeldDurch mindestens 16 Seiten Anträge müssen sich Menschen derzeit graben, wenn sie hierzulande versuchen, die Grundsicherung Hartz IV zu beantragen. »Anträge, die ohne Kenntnis der Fachbegriffe kaum zu bewältigen sind«, sagte Rainer Timmermann, Sozialberater der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg am Mittwoch vor Journalisten. Dazu kommt: Nur wer sich auch wirklich auf Jobsuche begibt, bekommt den Regelsatz. Ansonsten kann er beim dritten Verstoß gegen die Auflagen des Jobcenters sogar restlos gestrichen werden. »Das ist Armutsstress«, meinte Timmermann. Dabei ist das Anrecht auf die Leistung ein Grundrecht. Die Würde des Menschen als auch soziale Menschenrechte sind im Deutschland über das Sozialstaatsprinzip im Grundgesetz verankert. Und: Wie der Name schon sagt, soll die Grundsicherung existenzielle Bedürfnisse garantieren. Damit ist nicht bloß das nackte Überleben gemeint. (…) Sozialverbände sehen genau diese Rechte durch die aktuelle Ausgestaltungspraxis von Hartz IV nicht gegeben. »Derzeit werden Hartz-IV-Empfänger nicht als Berechtigte, sondern als Bittsteller gesehen«, kritisierte Claudia Mahler vom Deutschen Institut für Menschenrechte. »Wenn es ein Recht auf Existenzsicherung gibt, dann muss das als solches wahrnehmbar sein.« In einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Diakonie und der Nationalen Armutskonferenz forderte sie daher einen vereinfachten Zugang auf die Grundsicherung und unabhängige Beratungsstellen…“ Artikel von Alina Leimbach vom 12.10.2018 in Neues Deutschland online weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"Durch mindestens 16 Seiten Anträge müssen sich Menschen derzeit graben, wenn sie hierzulande versuchen, die Grundsicherung Hartz IV zu beantragen. »Anträge, die ohne Kenntnis der Fachbegriffe kaum zu bewältigen sind«, sagte Rainer Timmermann, Sozialberater der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg am weiterlesen »

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