Dossier
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Vor allem hat das Urteil sofortige Wirkung – und sorgt daher zumindest aufschubweise für Sanktionsfreiheit für neue Fälle. (…) Bereits sanktionierte würden hingegen weiterhin sanktioniert bleiben – und nur auf 30 Prozent zurückgestuft. Auch seien neue Verfahren wegen Regelverstößen weiterhin einzuleiten, nur eben erstmal nicht zu sanktionieren. (…) Ein großer Unsicherheitsfaktor, der mit zu dem derzeitigen Sanktionsaufschub geführt hat, ist die Frage, wer ab sofort ein Härtefall ist – und als solcher nicht mehr sanktioniert werden darf. (…) »Die einzige Ausnahme bei den Sanktionen bleiben die Meldeversäumnisse. Diese werden wir weiter verhängen, weil wir damit rechnen, dass sie in ihrer heutigen Form Bestand behalten«…“ Artikel von Alina Leimbach vom 07.11.2019 in ND online. Siehe dazu u.a. die vorläufige Weisung der BA und des BMAS zu Sanktionen, Tacheles-Hinweise und den „denkste-Effekt“. NEU:
Die Rückkehr des Ein-Euro-Jobs als Zwangsmaßnahme überlebt das Ampel-Aus, mindestens in Hamburgs Jobcenter weiterlesen »