Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!… Dass die Kosten der Unterkunft vom Jobcenter übernommen werden, gilt nur dem Grunde nach. (…) Nun wird von einer wichtigen Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg berichtet. (…) Um was ging es hier genau? »Bei dem verhandelten Fall hatte sich das Jobcenter geweigert, nach dem Umzug einer 1997 geborenen Leistungsbezieherin die kompletten Mietkosten der neuen Unterkunft zu übernehmen. Die Begründung der Behörde: Der Umzug sei nicht ausdrücklich genehmigt worden. (…) Das Jobcenter weigerte sich also, die monatlichen Mehrkosten von 30,14 Euro für die neue Bleibe zu übernehmen.« (…) Schaut man in die Urteilsbegründung, dann wird erkennbar, dass das Landessozialgericht dem Jobcenter hier einiges ins Stammbuch geschrieben hat (…) Weil in der vorliegenden Konstellation ein rechtfertigender Grund für die erhebliche Einflussnahme auf den Wohnsitz des Leistungsempfängers nicht ersichtlich ist, spricht eine grundrechtsfreundliche Auslegung ebenfalls gegen die vom Beklagten vertretene Auffassung. (…) Dass das Gesetz aber Leistungsempfängern dauerhaft die Ausübung ihres Grundrechtes auf Freizügigkeit erschweren oder gar unmöglich machen will, vermag der Senat nicht zu erkennen. (…) Für den Umzug gab es einen plausiblen, nachvollziehbaren und verständlichen Grund. Denn er führte bei der Klägerin zu einer erheblichen Zeiteinsparung.« Das verweist zugleich darauf, dass man aufpassen sollte, wenn einem jetzt überall die These begegnet. dass Hartz IV-Empfänger nunmehr keine Genehmigung vom Amt bedürfen. Dem ist nicht so, denn das gilt hier nur deshalb, weil man erkannt hat, dass die Leistungsempfängerin gute und nachvollziehbare Gründe hatte, die Wohnung zu wechseln. Das mag bei anderen Fallkonstellationen anders aussehen.“ Beitrag von Stefan Sell vom 23. Juni 2020 auf seiner Homepage zum Urteil LSG Berlin-Brandenburg vom 20.04.2020 – L 19 AS 2352/19 weiterlesen »

Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!

Das Erlaubnis-Amt hat vor Gericht verloren: Hartz IV-Bezieher können auch ohne vorherige Genehmigung in eine andere Wohnung ziehen
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Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„Vorbemerkung der Fragesteller: Wenn Menschen Hartz IV oder Sozialhilfe beziehen und eine Brille brauchen, ist nach Ansicht der Fragesteller die Finanzierung nicht gesichert. Laut § 24 Absatz 3 Nummer 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) sind Einmalleistungen für Sonderbedarfe nur für die Reparatur von Brillen, aber nicht für die Anschaffung von Brillen vorgesehen. (…)  Im Jahr 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angemahnt, dass bei seltenen Ausgaben in existenzsichernden Bereichen darauf geachtet werden muss, ob diese Bedarfe im Einzelfall wirklich gedeckt werden können (BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2014 – BvL 10/12, Rz. 119). Das BVerfG hatte insbesondere auf eine mögliche Unterdeckung hingewiesen, „wenn Gesundheitsleistungen wie Sehhilfen weder im Rahmen des Regelbedarfs gedeckt werden können noch anderweitig gesichert sind“ (ebd., Rz. 120).Die Regelung wurde jedoch nicht geändert. (…) [Aus der Antwort der Bundesregierung]: Anträge auf Kostenübernahme für die Neuanschaffung einer Sehhilfe sind in Form eines Antrags auf ein ergänzendes Darlehen nach § 24 Absatz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) möglich. Die Kostenübernahme von Aufwendungen für die Reparatur von Sehhilfen sind hingegen als einmaliger Bedarf nach § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II zu beantragen. (…) Anträge auf Kostenübernahme für die Neuanschaffung einer Sehhilfe sind in Form eines Antrags auf ein ergänzendes Darlehen nach § 37 Absatz 1 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) möglich. Die Aufwendungen für die Reparatur von Sehhilfen fallen unter die einmaligen Bedarfe nach § 31 Absatz 1 Nummer 3 SGB XII, weshalb bei Anfall solcher Kosten ein entsprechender Antrag gestellt werden kann. (…) Soweit die Krankenkassen Kosten für Sehhilfen nicht übernehmen, ist ein entsprechender Bedarf aus den pauschalierten Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs zu bestreiten… “ zitiert aus BT-Drucksache 19/19519 vom 27. Mai 2020, der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion – und eine Anmerkung von uns weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!

Kosten für Brillen bei Hartz IV und Sozialhilfe: Im Anteil für Gesundheitspflege (16,42 Euro) „vergolten“!
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Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter als Sklavenhändler

Dossier

"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"„… Immer mehr offene Stellen, die bei der Arbeitsagenturen oder den Jobcentern gemeldet sind, kommen von Leiharbeitsfirmen. Und offensichtlich befinden sich die Agenturen und Jobcenter in einer win-win-Situation mit den Leiharbeitsfirmen, wenn diese Arbeitslose einstellen – und sei es eben auch nur, was der Regelfall ist, kurzfristig: Denn jede Einstellung bei einer Leiharbeitsfirma gilt als “Integration” in Erwerbsarbeit und bekommt in der Statistik das gleiche Zählungsgewicht wie die oftmals mühsame, auf alle Fälle erheblich aufwendigere Vermittlung in eine normale, unbefristete Beschäftigung in einem normalen Unternehmen…“ Aus dem Kommentar von und bei Stefan Sell vom 12. Januar 2013. Siehe dazu im LabourNet-Archiv das Special “ Leiharbeit und Hartz“ und hier neu: Hartz IV-System: Mehr als jede 4. Vermittlung führt in die Leiharbeit weiterlesen »

Dossier zu Jobcentern als Sklavenhändler

"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"

Hartz IV-System: Mehr als jede 4. Vermittlung führt in die Leiharbeit
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Tacheles: Vorschläge zum Umgang mit der Corona-Krise für einkommensschwache Haushalte – und Reaktionen

Dossier

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im ShitstormWie wir in den letzten Tagen schmerzlich zu spüren bekamen, hat die Corona-Krise mittlerweile den nahezu vollständigen Stillstand des gesellschaftlichen Lebens zur Folge. Mit diesem Stillstand werden leider erhebliche wirtschaftliche und soziale Folgen einhergehen. Insbesondere aufgrund des Wegfalls von Aufträgen und Arbeitsplätzen werden deutlich mehr Menschen als bislang auf staatliche Leistungen angewiesen sein – und sei es nur für eine Übergangszeit. Denn neben den Menschen, die bereits jetzt Sozialleistungen beziehen (SGB II/SGB XII/AsylbLG/KIZ/WoGG), werden auch Selbständige, Künstler*innen, Geringverdienende, Minijobber*innen und durch die Corona-Krise wirtschaftlich Strauchelnde auf soziale Leistungen der Arbeitslosenversicherung  und Grundsicherung angewiesen sein. Da es einkommensschwachen Haushalten in der Regel auch an entsprechenden Rücklagen fehlt, um die ausfallenden Einkünfte eine Weile lang auszugleichen, erlauben wir uns eine Reihe von Vorschlägen zu machen, wie die Krise für alle Beteiligten abgefangen werden kann. Im Folgenden haben wir deshalb 29 Vorschläge ausgearbeitet, die zum Teil sofort, zum Teil erst nach vorheriger Gesetzesänderung umgesetzt werden könnten und einen wertvollen Beitrag leisten würden, um die Versorgung aller Betroffenen sicherzustellen…“ Ein umfassendes Forderungspaket an die Politik und Verwaltung vom 21.03.2020 von und bei Tacheles e.V. – darin auch Maßnahmen zur Wohnraumsicherung, Anspruch von Wohnungslosen auf Unterbringung in Pension / Hotel, Ausweitung der Leistungsberechtigten, Aussetzen der Haftantritte für Ersatzfreiheitsstrafen / Bagatelldelikte, Öffnung der Abschiebegefängnisse etc. Siehe dazu: Tacheles – Vorschläge zum Umgang mit der Corona-Krise für einkommensschwache Haushalte, Version II / Kampagne für einen Corona-Zuschlag bzw. ein „Nulldarlehen“ weiterlesen »

Dossier: Tacheles: Vorschläge zum Umgang mit der Corona-Krise für einkommensschwache Haushalte – und Reaktionen

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

Tacheles – Vorschläge zum Umgang mit der Corona-Krise für einkommensschwache Haushalte, Version II / Kampagne für einen Corona-Zuschlag bzw. ein „Nulldarlehen“
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Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im ShitstormIm Coronavirus-Erkrankungsfall will der Landkreis Rostock Sachleistungen statt Geldleistungen ausgeben. Fassungslos und wütend macht derzeit ein Anschreiben des Landkreises Rostock. Dort werden Sozialhilfe Bezieher/innen darüber informiert, dass sie im Falle einer angeordneten Quarantäne keine Geldmittel mehr überwiesen bekommen. Stattdessen sollen Sachleistungen in Form von Lebensmittel erbracht werden. So steht in der Vorabankündigung, dass sich aufgrund der veränderten Situation im Falle einer Quarantäne “Änderungen der Leistungsgewährung” ergeben. Der Landkreis will in einem solchen Fall in den Regelleistungen festgeschriebene Sätze für “Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren” nur noch in “Sachleistungen” ausgeben. Bereits im laufenden Monat ausgezahlte Sozialleistungen sollen sogar wieder zurück gefordert werden. (…) In den Fall hat sich nunmehr auch die Ex-Jobcenter Mitarbeiterin und Hartz IV Kritikerin Inge Hannemann eingeschaltet. Sie fragt den Landkreis: “Können Sie diese Entscheidung bitte plausibel und gesetzlich erläutern? Auch in verordneter Quarantäne müssen Geldmittel vorhanden sein, um via Dritte einzukaufen. Auch Sachleistungen müssen in einem Geschäft besorgt werden. Oder bringen Sie das Essen vorbei?” Der Landkreis Rostock seinerseits gab an, dass das Anschreiben “an Bewohner/innen von Gemeinschaftsunterkünften” ging… Meldung vom 16. April 2020 von und bei gegen-hartz.de weiterlesen »

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

[Rostock] Hartz IV: In der Quarantäne soll es nur Sachleistungen geben?
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[Aktionstage 2.-5. April 2019] Arbeiten: ja – Rechte: nein? Gegen Ausschluss und Kriminalisierung von EU-Bürger*innen – Existenzsichernde Leistungen für alle, die hier leben!„Das Sozialgericht Düsseldorf hat mit Datum vom 14. April 2020 das Jobcenter Wuppertal zur Übernahme von ALG II – Leistungen für einen obdachlosen EU-Bürger verurteilt. Der Beschluss hat bundesweite Bedeutung, denn damit wurden erstmalig in dieser Klarheit vom ALG II- Leistungsanspruch ausgeschlossenen EU-Bürgern angesichts der Krise ein Existenzsicherungsanspruch zuerkannt. In der Folge des SGB II – Anspruchs auch ein Anspruch auf vollständige medizinische Versorgung. Dazu folgende Leitsätze des Gerichts: „Es ist dem Gericht, grade in der derzeitigen Extremsituation aufgrund der Pandemiesituation völlig unverständlich, wie die Antragsgegnerin [das Jobcenter] Leistungen verweigern kann. Ein ausländischer Obdachloser, der wegen geschlossenen Grenzen in Europa derzeit auch nicht in sein Heimatland zurückreisen kann, um, ggf. dort Sozialleistungen zu beantragen, ist nach Auffassung des Gerichts nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auch hier von deutschen Behörden ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewähren, dass sein Überleben in dieser Zeit sichert (…) Es dürften in Deutschland mehrere 10.000 Menschen unter vergleichbaren Umständen leben, ohne Anspruch auf stattliche Fürsorgeleistungen, ohne Anspruch auf medizinische Versorgung, für diese Menschen ist der Düsseldorfer Beschluss ein Meilenstein. Es wäre zu wünschen, dass diese Rechtsansicht die Weisung der Bundesagentur für Arbeit umgesetzt wird, ohne das diese Menschen  einzeln und individuell ihre Ansprüche durchklagen müssen. Hier ist Arbeitsminister Herr Heil jetzt gefragt…“ Meldung von Harald Thomé beim Thomé Newsletter 13/2020 Pkt.2 vom 15. April 2020 mit Link zum kompletten Beschluss weiterlesen »

[Aktionstage 2.-5. April 2019] Arbeiten: ja – Rechte: nein? Gegen Ausschluss und Kriminalisierung von EU-Bürger*innen – Existenzsichernde Leistungen für alle, die hier leben!

[Fall mit grundsätzlicher Bedeutung] Sozialgericht Düsseldorf verurteilt Jobcenter Wuppertal zur Übernahme von ALG II – Leistungen für einen obdachlosen EU-Bürger
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Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„Anlässlich der anstehenden Neuberechnung der Hartz-IV Regelsätze fordert die Nationale Armutskonferenz gemeinsam mit vielen anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen, die Regelsätze dieses Mal bedarfsdeckend auszugestalten. Hier ist der gemeinsame Brief, der diese Woche an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und ab Mitglieder des Bundestages verschickt wurde. Für die nak ist klar: Es darf kein „Weiter so“ bei den Regelsätzen geben. (…) Die Unterzeichnenden appellieren an die politisch Verantwortlichen, bei der Neu-Bemessung der Regelsätze nicht das äußerst kritikwürdige Verfahren aus den Jahren 2011 und 2016 zu wiederholen. Dieses Verfahren zur Ermittlung der Regelsätze führte zu einer Abwärtsspirale und hat erhebliche Defizite. (…) Die Unterzeichnenden fordern, die Regelsätze gründlich, realistisch, transparent und sachgerecht herzuleiten und auf unschlüssige Streichungen bei den ermittelten Ausgaben zu verzichten. (…) Für langlebige Gebrauchsgüter sollten daher auf Antrag separate Einmalleistungen als Zuschuss gewährt werden, bei Krankheit und im Alter angemessene Zuschläge entsprechend der besonderen Bedarfe. (…) Statt sich an den Ärmsten der Armen zu orientieren, müssen politisch Mindeststandards für eine ausreichende materielle Ausstattung und für soziale Teilhabe festgelegt werden. (…) Die Stromkosten sollten nicht mehr aus der EVS, sondern bedarfsorientiert ermittelt, aus dem Regelsatz herausgelöst und separat gewährt werden…“ Forderungen der Nationalen Armutskonferenz vom 11. März 2020 weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!

Nationale Armutskonferenz: Spaltungen verhindern, Zusammenhalt stärken – kein „Weiter-So“ bei den Regelsätzen!
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"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"„… Immer mehr Hartz IV Beziehende überprüfen ihre Bescheide und wehren sich mit einem Widerspruch. Immer öfter hören wir auch, dass eine Vielzahl von Jobcentern dazu übergeht, “in einem freundlichen Gespräch” den Leistungsberechtigten dazu zu überreden, den Widerspruch zurückzunehmen. Genau das sollten Betroffene allerdings nicht tun, denn allein das Jobcenter profitiert davon, wenn der Widerspruch zurückgezogen wurde. (…) Die Jobcenter sind zunehmend überlastet, da immer mehr Hartz IV Beziehende einen Widerspruch einlegen. (…) Zudem bedeutet ein Widerspruch, dass die Behörde offenbar nicht rechtssicher agiert. Um so mehr Widersprüche eingehen, um so schlechter die Statistik und Außenwirkung. (…) Statt aber eine Qualitätssteigerung zu fördern, begegnet man immer häufiger dem Phänomen mit Überzeugungsgesprächen in der Behörde. (…) Werden Konsequenzen in einem Jobcenter-Gespräch angedroht, weil man einen Widerspruch einlegte, kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde Abhilfe schaffen. Das Jobcenter ist gesetzlich dazu verpflichtet, jeden Widerspruch zu prüfen. (…) Leistungsbezieher sollten sich nie allein auf die Worte des Jobcentermitarbeiters verlassen, auch wenn dieser verspricht, dass die Fehler aus dem Bescheid korrigiert werden. Im Zweifel erlischt nämlich der Anspruch und vor Gericht kann man dann nur wenig erreichen, wenn kein Widerspruch gestellt wurde. Ein Widerspruch kann nicht zu einer Sanktion führen und spürt man tatsächlich Nachteile, sollte ein Anwalt zu Rate gezogen werden…“ Beitrag vom 16. März 2020 von und bei gegen-hartz.de weiterlesen »

"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"

Hartz IV: Jobcenter zwingen oftmals zur Rücknahme von Widersprüchen
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Auswirkungen des Hartz IV Urteils auf das Migrationsrecht: Leistungskürzungen bei MigrantInnen und Flüchtlinge nicht mit Bundesverfassungsgerichtsurteil vereinbar
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„Das höchste deutsche Gericht betrachtet Kürzungen von Hartz-IV-Leistungen als verfassungskonform. Das Ausmaß der Sanktionen wurde aber erheblich verringert. Statt bisher bis zu 100% dürfen ab sofort „nur“ noch 30% des Regelbedarfs gestrichen werden. In der Reaktion auf das Urteil sind nun erst einmal alle Sanktionen gegen Hartz IV EmpfängerInnen eingestellt, wohl aber nur zeitweise. Nach RDL Informationen wollte sich das Arbeitsministerium von vornherein darauf einlassen, die komplette Streichung der Hartz IV Bezüge aufzugeben. Seehofers Innenministerium intervenierte gegen die Prozesstaktik aber, weil er die komplette Streichung weiterhin für die Asylbewerberleistungen haben möchte. Welche Konsequenzen das Urteil nun also im Migrationsrecht eigentlich haben müsste, haben wir den Juristen David Werdermann gefragt. Er befasst sich immer wieder mit verfassungsrechtlichen Fragen im Migrationsrecht.“ Beitrag von und bei Radio Dreyeckland vom 8. November 2019 und unsere Anmerkung dazu sowie ein neues Gerichtsurteil: Gericht erlaubt Leistungskürzung für Asylbewerber als Anreiz zur Ausreise weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld

Gericht erlaubt Leistungskürzung für Asylbewerber als Anreiz zur Ausreise
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Bundesverfassungsgericht: Hartz-IV-Ausschluss für Ausländer gilt weiter

Dossier

Schärfere Regeln für Asylbewerber verhindernEin menschenwürdiges Existenzminimum? Nicht für arbeitsuchende oder studierende Ausländer. Sie dürfen in Deutschland weiterhin von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in zwei Fällen entschieden. Arbeitsuchende oder studierende Ausländer dürfen in Deutschland weiterhin von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei am Donnerstag veröffentlichten Beschlüssen die Vorlagen des Sozialgerichts Mainz, das den gesetzlichen Ausschluss existenzsichernder Hilfen für verfassungswidrig hält, als unzulässig abgewiesen. (AZ: 1 BvL 4/16 und 1 BvL 6/16) Die Karlsruher Richter rügten, dass das Sozialgericht seine Vorlagen nicht ausreichend begründet hat…“ Meldung vom 7.2.2020 beim Migazin, siehe dazu: BVerfGE: Vorlage zum Ausschluss von Sozialleistungen für Ausländer ohne Aufenthaltsrecht unzulässig – Meldung und Kommentar von Armin Kammrad weiterlesen »

Dossier: BVerfGE: Hartz-IV-Ausschluss für Ausländer gilt weiter

Schärfere Regeln für Asylbewerber verhindern

BVerfGE: Vorlage zum Ausschluss von Sozialleistungen für Ausländer ohne Aufenthaltsrecht unzulässig – Meldung und Kommentar von Armin Kammrad
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15 Jahre Agenda 2010 mit Angst-Armut-Niedriglohn – auch ein datenschutzrechtliches Thema?
Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016„… „Was kann ein Hartz-IV-Empfänger tun, um erwerbsfähig zu bleiben? Wie kann er erkennen, ob er gefährdet ist, seine Erwerbsfähigkeit zu verlieren? Diese Fragen werden die Kommunalen Jobcenter der Kreise Offenbach und Main-Taunus sowie der Stadt Offenbach künftig noch stärker im Blick haben. Gemeinsam starten sie ab Januar 2020 das Pilotprojekt ‚Kooperation für Prävention, Fitness und Gesundheit im Jobcenter‘ (KOPF22)… Ein zentraler Bestandteil des Projektes ist die Entwicklung einer ‚aktivAPP‘. Mit ihr erfassen Langzeitarbeitslose persönliche Daten zu ihren individuellen Lebensbedingungen, woraus die App einen Wert berechnet; den sogenannten ‚reha score‘. (…) Das kommunale Jobcenter MainArbeit Offenbach ist seit Jahren bekannt und berüchtigt dafür, dass es rechtswidrig Kopien von Personalausweisen und Pässen anfertigt und zu den Akten nimmt. Nachdem diese Praxis offiziell beendet wurde, legt die MainArbeit den Antragsteller*innen auf SGB-II-Leistungen rechtlich zweifelhafte Einwilligungserklärungen vor. Was die Behörde dabei unterschlägt: Die DSGVO enthält in Erwägungsgrund 43 („Zwanglose Einwilligung“) einen Maßstab, den das kommunale Jobcenter MainArbeit Offenbach in seiner Praxis grob missachtet…“ Infos der Datenschützer Rhein Main vom 22. Februar 2020 weiterlesen »

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016

15 Jahre Agenda 2010 mit Angst-Armut-Niedriglohn – auch ein datenschutzrechtliches Thema?
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Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis„… Die Jobcenter hatten eine klare Anweisung der Bundesagentur für Arbeit: Bevor die Behörden die Kosten für das Widerspruchsverfahren übernehmen, sollten sie prüfen, ob eine Aufrechnung in Betracht kommt – und zwar auch dann, wenn einerseits der Rechtsanwalt Erstattung seiner Kosten verlangt und andererseits der Hartz-IV-Empfänger dem Jobcenter noch Geld schuldet. Das Bundessozialgericht (BSG) hat dieser Praxis nun ein Ende gemacht. (…) „Wenn ein Leistungsberechtigter nach dem SGB II im Widerspruchsverfahren gewinnt, muss das Jobcenter die ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten übernehmen. Dieser Anspruch darf nicht dadurch entwertet werden, dass das Jobcenter mit Gegenansprüchen aufrechnet“, erklärte ein Sprecher des Gerichts gegenüber LTO. „Anderenfalls würde der Anwalt in vielen Fällen leer ausgehen und sich beim nächsten Mal gut überlegen, ob er noch einmal einen Leistungsberechtigten im Widerspruchsverfahren gegenüber dem Jobcenter vertritt.“…“ Beitrag von Annelie Kaufmann vom 21. Februar 2020 bei Legal Tribune Online – damit ist es leichter geworden, in jedem Fall von Widerspruch einen Anwalt zu beauftragen. Auch wenn die Bundesagentur ihre Verrechnungsanweisung erst nach Erhalt der schriftlichen Begründung ändern will, wäre deren Anwendung bereits jetzt rechtswidrig. § 63 SGB X erlaubt keine RA-Kostenabweisung und Verrechnung mit vom Widerspruch unabhängigen Sachverhalten. weiterlesen »

Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis

BSG zur Kostenerstattung nach erfolgreichem Widerspruch: Jobcenter dürfen nicht mehr gegen Rechtsanwälte aufrechnen
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Delikt Arbeitslos„Um Kleinstbeträge durch Überzahlungen bei Hartz IV wieder einzutreiben, gibt die Bundesagentur für Arbeit mehr Geld aus, als dass die Behörde wieder eintreiben kann. Die Verwaltungskosten für das Eintreiben von Kleinstbeträgen übersteigen diese Forderungen bei weitem. Müsste die Bundesagentur für Arbeit wirtschaftlich agieren, würde sie diesen Irrsinn einstellen. Doch in der Politik findet sich hierfür keine Mehrheit dafür. Denn die Verwaltungskosten, um Rückforderungen einzutreiben, sind exorbitant hoch und steigen immer weiter. Die Kosten bei kleineren und Kleinstbeträgen übersteigen regelmäßig die eigentlichen Rückzahlungen. Das zeigte eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion die Linke. (…) Im Jahre 2018 forderten die Jobcenter rund 3 Milliarden Euro zu viel gezahlter Sozialleistungen zurück. 807 Millionen wurden tatsächlich zurückgezahlt. Die Verwaltungskosten lagen bei etwa 233 Millionen Euro. Auf den ersten Blick ist die Bilanz gerade so noch positiv. Schaut man sich allerdings die Rückforderungsverfahren bei kleinen bzw. Kleinstbeträgen an, wird schnell deutlich, dass die Kosten zum Eintreiben bei weitem die Einnahmen übersteigen. Im Berechnungszeitraum 2018 wurden 1,3 Millionen Rückzahlungsforderungen über Summen bis 100 Euro gestellt. Von den 56 Millionen Euro konnten 30 Millionen Euro erfolgreich eingenommen werden. Dem standen allerdings Verwaltungskosten von 72 Millionen Euro entgegen. Bei Rückforderungen von bis zu 50 Euro waren die Ausgaben für vier mal so hoch. Bei Kleinstbeträgen von bis 25 Euro waren die Kosten sogar etwa sieben mal höher, als die Einnahmen (Einnahmen 3,4; Verwaltung 24,5 Millionen Euro). Bei Kleinstbeträgen lagen die Forderungen der Jobcenter bei rund 12,50 EUR…“ Meldung vom 20. Februar 2020 bei gegen-hartz.de weiterlesen »

Delikt Arbeitslos

Hartz IV-Irrsinn: 72 Millionen um 30 Millionen Euro Kleinstbeträge einzutreiben
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Arbeitszwang am Arbeitsamt„… Rund eine Milliarde Euro zweigte die BA im vergangenen Jahr von den Mitteln für »Eingliederung in den Arbeitsmarkt« ab. Die Jobcenter benötigten es für ihre Verwaltungsapparate, wie aus einer Antwort der Bundesregierung an die Linke-Abgeordnete Sabine Zimmermann hervorgeht. Demnach hatte die Bundesregierung im Haushaltsplan des vergangenen Jahres 4,9 Milliarden Euro für Weiterbildungen von Erwerbslosen veranschlagt. Die BA hatte für diesen Zweck aber nur 3,9 Milliarden Euro ausgegeben, der Rest ging großteils für die Bürokratie drauf. Statt der vorgesehenen 5,1 Milliarden flossen laut Regierungsantwort fast sechs Milliarden Euro in die Verwaltung. Ähnlich viel Geld hatte die Behörde schon in den vergangenen Jahren umgeschichtet. Von einem Bürokratieabbau, den zahlreiche Hartz-IV-Reformen zum Ziel hatten, kann demnach keine Rede sein. Der teure Gängelapparat der Jobcenter wurde offenbar vor allem mit Mitteln aufgestockt, die für das Programm »Sozialer Arbeitsmarkt« veranschlagt waren. Die Bundesregierung hatte dazu 700 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt. Die BA habe dafür aber nur 95,1 Millionen Euro ausgegeben, heißt es. (…) Tatsächlich »fördert« das Programm vor allem Unternehmen. Wenn diese Menschen einstellen, die mindestens sechs Jahre lang Hartz IV bezogen haben, bekommen sie zwei Jahre lang den kompletten Lohn auf Tarif- oder Mindestlohnniveau erstattet. In den drei Jahren darauf sinkt der Zuschuss um jeweils zehn Prozent. Für neue Beschäftigte, die mehr als zwei, aber weniger als sechs Jahre auf Grundsicherung angewiesen waren, erhalten sie im ersten Jahr 75 Prozent, im zweiten die Hälfte des Lohnes vom Staat erstattet. Teilnehmer des Programms bekommen obendrein einen Coach, der sie anleiten soll…“ Artikel von Susan Bonath in der jungen Welt vom 21. Februar 2020 weiterlesen »

Arbeitszwang am Arbeitsamt

Teurer Gängelapparat – Verwalten statt fördern: Jobcenter schichten eine Milliarde Euro in Bürokratie um
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Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„Wer nur vom Pfandflaschensammeln lebt, hat Anspruch auf Hartz IV. Sind die Einnahmen vom Sammeln gering, dürfen sie nicht angerechnet werden. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden (Az.: S 37 AS 3080/19), worauf die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist. Im konkreten Fall hatte das Jobcenter Düsseldorf einer 53-jährigen Frau die Hartz-IV-Leistungen verwehrt und das mit Widersprüchen bezüglich ihrer Unterkunft begründet. Die Frau wiederum erklärte, dass sie nur Einnahmen durch das Sammeln von Pfandflaschen habe und erhalte auch sonst keine andere finanzielle Unterstützung. Sie zahle zwar keine Miete und mache keine Unterkunftskosten geltend, benötige jedoch den Regelbedarf. Ihre Klage war erfolgreich. Das Gericht stellte nach umfangreicher Beweisaufnahme fest: Die wohnungslose Frau sei hilfsbedürftig, habe kein Einkommen oder Vermögen – der Regelbedarf stehe ihr somit zu. Lediglich das Kindergeld für ihre Tochter dürfe angerechnet werden, nicht aber die Einnahmen aus dem Pfandflaschensammeln, da diese zu gering seien.“ Meldung vom 20. Februar 2020 bei der Zeit online – eine Entscheidung unabhängig von der Einnahmehöhe wäre besser gewesen. Entlastet aber auch von einer wirklichen Erhöhung des „Existenzminimums“… weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!

Urteil: Pfandflaschenerlös wird nicht auf Hartz IV angerechnet
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