Kindergeld, Mindestlohn, Soli: Was ändert sich 2021? Neuerungen für Beschäftigte, Versicherte und Leistungsempfänger
Silvester2021 gibt es viele Änderungen, die ArbeitnehmerInnen, Versicherte und LeistungsempfängerInnen betreffen und mehr Geld im Portemonnaie bedeuten: der gesetzliche Mindestlohn steigt, ebenso beispielsweise die Regelsätze bei ALG II und das Kindergeld. Der Soli fällt für viele weg. Ein Überblick über die zahlreichen Neuerungen von A bis Z und was Sie jetzt wissen und beachten sollten…“ Umfangreicher Ratgeber des DGB vom 14.12.2020, siehe weitere und neu: Gesetzliche Neuregelungen: Das ist neu im Jahr 2021 weiterlesen »

Silvester

Kindergeld, Mindestlohn, Soli: Was ändert sich 2021? Neuerungen für Beschäftigte, Versicherte und Leistungsempfänger / Gesetzliche Neuregelungen: Das ist neu im Jahr 2021
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Tafeln und Vertafelung„Mehr als 1,6 Millionen Menschen müssen die über 2000 Läden und Ausgabestellen der Tafeln regelmäßig nutzen. In den vergangenen Jahren ist ihre Zahl derer stetig gestiegen, die ohne die gespendeten Lebensmittel nicht über die Runden kommen. Laut Dachverband der über 940 Tafeln sind von den 1,6 Millionen Nutzern 30 Prozent Kinder und Jugendliche, 26 Prozent Senioren und 44 Prozent Erwachsene im erwerbsfähigen Alter. Wohnungslose, in Altersarmut Lebende, prekär Beschäftigte, Alleinerziehende, Erwerbslose und Geflüchtete nehmen das Angebot an. Im Zuge der Corona-Pandemie rechnet die Organisation in den kommenden Wochen mit weiter steigenden Kundenzahlen. (…) Allein durch Spendengelder und ehrenamtliches Engagement könne die Nachfrage nicht gestemmt werden. Zwar ist laut Dachverband die Menge der gespendeten Lebensmittel tendenziell steigend, allerdings nicht in der Geschwindigkeit der Nachfrage. (…) Ein generelles Problem der Tafeln ist auch, dass die Versorgung mit Lebensnotwendigem in private Hand gelegt wird. Die eigentlich sozialstaatliche Aufgabe wird Menschen überlassen, die sich in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit als »Retter« für Menschen in Armut aufspielen können. (…) Sie hätten es vollkommen in der Hand, was sie einem Kunden geben. (…) Der Tafelgang bedeutet Stigmatisierung und ist mit Scham besetzt. Tafeln zementieren Ausgrenzung und tragen zum Kleinhalten staatlicher Sozialleistungen bei. Die Linke-Bundestagsfraktion stellte schon vor Jahren fest, dass »Armutsbetroffene bewusst unterhalb des (rechtsstaatlich) verbindlichen Minimums versorgt werden, gerade weil es die Tafeln gibt.« Am Anfang der Corona-Pandemie sagte auch Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands: »Die Tafeln sind mittlerweile kein Add-on mehr, sondern echte Armenspeisung.« Viele Menschen würden ihren gesamten Nahrungsmittelbedarf über Spenden decken, um die nicht bedarfsgerechten Regelsatzpositionen auf anderen Feldern zu kompensieren.“ Artikel von Lisa Ecke vom 4. August 2020 in neues Deutschland online, siehe dazu: Tafeln fordern Corona-Rettungsschirm auch für Arme / Dass die Nöte der Armen in der Krise ignoriert werden, beweist: Armut ist erwünscht weiterlesen »

Tafeln und Vertafelung

Tafeln fordern Corona-Rettungsschirm auch für Arme / Dass die Nöte der Armen in der Krise ignoriert werden, beweist: Armut ist erwünscht
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»35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder«„“Beim „zehnjährigen Jubiläum“ der Agenda 2010, gab es noch ziemlich viel Tamtam. (…) Von solchen Diskussionen ist in diesem Jahr, immerhin auch ein runder Geburtstag, nicht mehr viel zu hören. Die Auseinandersetzung um die umstrittene Reform ist so tot wie Wolfgang Clement, einer ihrer „Macher“. Das Leben mit Hartz IV ist offenbar zur Selbstverständlichkeit geworden – insbesondere für die fast 7 Millionen „Hartzis“ (auch das ein neues Wort im Duden!), die von den Regelsätzen leben müssen, auch wenn sie das auf Dauer gar nicht können. Selbstverständlich geworden sind auch flaschensammelnde Rentner und die seit Einführung der Reform stetig mehr werdenden Tafeln und Kleiderkammern, die das Überleben unter Hartz IV überhaupt möglich machen. Zudem bestimmen die Hartz-Gesetze direkt oder indirekt den gesamten deutschen Arbeitsmarkt, wo Arbeitnehmer sich zu vielem erpressen lassen, um nur ja dem Schicksal der Hartz-Empfänger zu entgehen: befristete Arbeitsverträge, unbezahlte Überstunn, (vermeintliche Zusicherung von) Arbeitssicherung gegen Lohneinbußen usw. Ein Gesetz hat vor fünfzehn Jahren schlagartig die Lebenswirklichkeit von Millionen verändert. Heute, nur ein paar Jahre später, ist daraus das neue „Normal“ geworden, das nicht mehr als Wirkung eines politischen Willens wahrgenommen wird….“ Artikel von Renate Dillmann vom 25. Oktober 2020 bei telepolis(Teil 1) – hier die Fortsetzung: [Teil III] 15 Jahre Hartz IV: Kritik, Demonstrationen, die Haltung des DGB und die (Selbst)Zerstörung der SPD weiterlesen »

»35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder«

15 Jahre Hartz-Reformen. Ein sozialpolitischer „Paradigmenwechsel“ ist zur Selbstverständlichkeit geworden / [Teil III] 15 Jahre Hartz IV: Kritik, Demonstrationen, die Haltung des DGB und die (Selbst)Zerstörung der SPD
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Dossier

Bildungspaket „Zum 1. August 2019 treten Änderungen bei dem sogenannten „Bildungs- und Teilhabepaket“ (BuT) in Kraft, wonach Kinder und Jugendliche aus einkommensarmen Haushalten etwas mehr Geld für Ausgaben im Bereich Schule und für Freizeitaktivitäten bekommen können. (…) Die Kritik scheint nun auch beim Gesetzgeber angekommen zu sein, der mit der Änderung zum 1. August 2019 nicht nur einzelne Leistungen des BuT erhöht (z.B. gibt es nun 150 € anstatt bisher 100 € jährlich für Schulmaterial), sondern auch die Vergabebedingungen verbessert. Außer für die Lernförderung ist nun kein besonderer Antrag für jede einzelne Leistung mehr erforderlich. Zukünftig können – wenn einmal ein Hartz-IV-, Kinderzuschlag- oder Wohngeld-Antrag gestellt ist – die benötigten BuT-Leistungen bei Vorlage eines Nachweises beim zuständigen Amt abgerufen werden – auch nachträglich. Zudem ist die Gewährung der Leistungen in Form von Gutscheinen oder Zahlung an die Leistungsanbieter im Gesetz nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Jetzt ist es den Städten und Gemeinden, die die BuT-Leistungen bewilligen, auch möglich, diese als Geldzahlung zu gewähren. Die Trägheit der Sozialverwaltungen kennend, fordert das Bündnis AufRecht bestehen die Kommunalpolitiker*innen nun auf, die örtlichen Richtlinien zum BuT kurzfristig zu ändern und ab dem 1.8.2019 alle Leistungen als Geldzahlung direkt an die Eltern zu erbringen. Nur dies gewährleistet ein möglichst unbürokratisches Verfahren, mit dem Kindern und Familien signalisiert wird, dass Politik und Verwaltung sie tatsächlich unterstützen und ihnen die Mittel für Bildung und Teilhabe in die Hand geben wollen. Und da die niedrigschwelligen Vergaberichtlinien wohl nicht sofort erarbeitet werden (können), sollen sie rückwirkend zum 1.8.2019 in Kraft gesetzt werden, um es den Berechtigten so zu ermöglichen, auch nachträglich Geldzahlungen für benötigte BuT-Leistungen zu erhalten…“ Pressemitteilung des Bündnis ‚AufRecht bestehen‘ gemeinsam mit der Nationalen Armutskonferenz (NAK) vom 30. Juli 2019 bei Tacheles. Siehe dazu: Bildungs- und Teilhabepaket: Paritätische Expertise zeigt, dass Teilhabeleistungen nur jedes siebte benachteiligte Kind erreichen weiterlesen »

Dossier zum Bildungspaket

Bildungspaket

Bildungs- und Teilhabepaket: Paritätische Expertise zeigt, dass Teilhabeleistungen nur jedes siebte benachteiligte Kind erreichen
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Plakat und Logo der Wiener Mietenkampagne„Ein Dach über dem Kopf ist für viele zum Luxus geworden. Etwa jeder siebte Einwohner hierzulande musste 2019 mehr als 40 Prozent seines monatlichen Einkommens für Miete und Heizung abdrücken. Das waren mehr als 11,4 Millionen Menschen. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Datenanalyse des Statistischen Bundesamtes hervor. Demnach steht die BRD bei der Überlastung durch Wohnkosten im europäischen Vergleich an viertletzter Position. Mehr Menschen waren zuletzt nur in Griechenland (36,2 Prozent), Bulgarien (16) und Dänemark (15,6) davon betroffen. (…) Besonders die Ärmsten haben unter dieser Entwicklung zu leiden. So finden beispielsweise immer mehr Hartz-IV-Beziehende keine Bleibe mehr, die den strengen »Angemessenheitskriterien« der Kommunen genügt. (…) »Wir sind mittendrin in den nächsten Coronabeschränkungen, es ist mit weiteren Mehraufwendungen zu rechnen«, kritisierte auch Harald Thomé vom Erwerbslosenverein Tacheles in einer Mitteilung. Er fordert, endlich alle Kosten für die Unterkunft anzuerkennen und zu übernehmen. »Die Haushalte müssen wenigstens von dieser Last der Zuzahlung aus den Regelleistungen befreit werden«, so Thomé…“ Artikel von Susan Bonath in der jungen Welt vom 30. Oktober 2020 weiterlesen »

Plakat und Logo der Wiener Mietenkampagne

Miete frisst Einkommen: Steigende Wohnkosten machen viele Menschen ärmer. Hartz-IV-Bezieher müssen mehr zuzahlen
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Dossier

Ralph Boes hungert erneut öffentlichVor zwei Monaten fasste Richter Jens Petermann am Sozialgericht Gotha einen Beschluss: Hartz-IV-Beziehern für das Nichtbefolgen von Auflagen die existenzsichernden Leistungen zu kürzen oder streichen, sei verfassungswidrig. Er leitete sein Urteil nach Karlsruhe weiter. Die ursprüngliche Beschlussvorlage, die der Kläger eingereicht hatte, gäbe es ohne Ralph Boes wohl nicht. Denn auf sein Bestreben hin hatten der Bundesrichter a.D., Wolfgang Nešković, und die Juristin Isabel Erdem das Papier erstellt…“ Artikel von Susan Bonath in der jungen Welt vom 7. Juli 2015 und Hintergründe. Neu: Dauerfeuer gegen Hartz. Sanktionen auf 30 Prozent begrenzt: Aktivist Ralph Boes erstritt sich Tausende Euro. Die volle Rückerstattung gönnten ihm die Landessozialrichter nun aber nicht weiterlesen »

Dossier zum Hartz-IV-Aktivist Ralph Boes gegen Sanktionen

Ralph Boes hungert erneut öffentlich

Dauerfeuer gegen Hartz. Sanktionen auf 30 Prozent begrenzt: Aktivist Ralph Boes erstritt sich Tausende Euro. Die volle Rückerstattung gönnten ihm die Landessozialrichter nun aber nicht
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Schärfere Regeln für Asylbewerber verhindern„… Die Sozialleistungen für Flüchtlinge sind zu niedrig – und verstoßen deshalb gegen das Grundgesetz kritisiert die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Sie hat deshalb eine Mustervorlage erstellt, mit deren Hilfe Sozialgerichte das Problem dem Bundesverfassungsgericht vorlegen können. (…) Die GFF hält solche Abschläge vom Existenzminimum für sachlich nicht gerechtfertigt und deshalb für verfassungswidrig. Es könne nicht unterstellt werden, dass sich Flüchtlinge in der Regel nur vorübergehend in Deutschland aufhalten. (…) Für Flüchtlinge, die in Sammelunterkünften leben, wird seit 2019 sogar noch ein weiterer zehnprozentiger Abschlag abgezogen. Sie werden damit behandelt wie Ehepaare, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und „aus einem Topf“ wirtschaften. Da sie in gleicher Lage seien und damit eine „Schicksalsgemeinschaft“ bildeten, könnten Flüchtlinge in Sammelunterkünften etwa Bücher gemeinsam nutzen und Lebensmittel in Großpackungen einkaufen, so die Bundesregierung. Die GFF hält das für weltfremd. (…) GFF-Expertin Sarah Lincoln geht davon aus, dass es bald entsprechende Richtervorlagen an das Bundesverfassungsgericht geben wird. In Eilverfahren hatten im letzten Jahr schon rund zehn Sozialgerichte von Freiburg bis Berlin verfassungsrechtliche Zweifel an der Rechtslage für Flüchtlinge aus Sammelunterkünften geäußert.“ Artikel von Christian Rath vom 29. September 2020 in der taz online, siehe dazu bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte die entsprechende Pressemitteilung sowie die Mustervorlage für eine Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit der Grundleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz weiterlesen »

Schärfere Regeln für Asylbewerber verhindern

Gesellschaft für Freiheitsrechte moniert Hartz IV für Flüchtlinge: Verfassungswidrig niedrig?
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Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„Die Hauptursache für die Überschuldung ist der Verlust des Arbeitsplatzes, für jeden fünften deutschen Schuldner war die Erwerbslosigkeit im vergangenen Jahr der Grund für die finanzielle Notlage. Damit beginnt für viele Schuldner die Spirale abwärts in die Schuldenfalle. Weil Schulden ein wichtiges „Vermittlungshemmnis“ bei der Arbeitssuche ist, finanzieren viele Jobcenter für die betroffenen Menschen eine Schuldnerberatung in externen Beratungsstellen. Ist das Jobcenter oder die Bundesagentur (BA) aber selbst Gläubiger, verhält man sich dort ganz anders. Nur in besonderen Härtefällen dürfen sie sich bei der Schuldenregulierung auf eine außergerichtliche Einigung einlassen. Damit ist bei allen verschuldeten, erwerbslosen Menschen, die auch bei der BA Schulden haben, ein Insolvenzverfahren vorprogrammiert, weil bei diesen außergerichtlichen Einigungen der Grundsatz gilt, dass alle Gläubiger mitmachen und auf einen Teil der Forderung verzichten. (…) Nachdem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Januar 2016 der BA neue Weisungen hinsichtlich des Erlasses von Forderungen an (ehemalige) Leistungsbezieher erteilt hat, werden die Kriterien von den Inkassostellen der Bundesagentur sehr viel konsequenter umgesetzt, als dies davor der Fall war. Ein (Teil)Erlass ist laut dieser Weisung an persönliche und sachliche Erlassgründe gebunden, die eng ausgelegt und geprüft werden müssen. So ist die Erlassbedürftigkeit schon verwirkt, wenn der Schuldner sowieso aufgrund geringen Einkommens pfändungsgeschützt ist. Eine Krankheit oder das Alter stellen alleine keine persönlichen Erlassgründe mehr dar. Genauso verhält es sich bei den sachlichen Gründen für einen Erlass. (…) Mittlerweile ist es gängige Praxis die Gesamtschuldensummer fällig zu stellen und bei Nichtzahlung auch in das unpfändbare Einkommen zu vollstrecken oder mit anderen Sozialleistungen aufzurechnen. Einigungsversuche wie angemessene Ratenzahlungen oder vorübergehende Stundungen werden kategorisch abgelehnt…“ Beitrag vom 30. September 2020 beim gewerkschaftforum.de weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!

Jobcenter sind zu Kreditinstituten geworden: Bundesagentur als Inkassounternehmen treibt die verschuldeten Menschen in die Insolvenz
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Kindergrundsicherung jetzt!„Tilo Jung, ein “Youtuber” stellt die genau die Fragen, die die Bundesregierung und ihre Sprecher in der Bundespressekonferenz nicht hören wollen. So wird beispielsweise das Kindergeld bei Hartz IV nach wie vor angerechnet. Das bedeutet, bei jeder Erhöhung dieser Sätze gehen die Kinder aus Hartz IV-Familien leer aus. Stattdessen wird zum Beispiel der Regelbedarf bei Kinder von 6 bis unter 14 Jahre der Regelsatz ab 2021 nicht erhöht. Diese Altersgruppe geht vollkommen leer aus. Das Bundeskabinett verabschiedete demnach einen Gesetzentwurf, durch den 2021 das Kindergeld und der Kinderfreibetrag erhöht wird. (…) Die beschlossenen Erhöhungen kommen erneut gerade denen nicht zugute, die sie am meisten benötigen. Aufgrund der Gesetzeslage und eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 11.03.2010 wird das Kindergeld als Einnahme auf die Hartz IV-Leistungen angerechnet. ALG II-Bezieher mit Kindern bekommen also mehr Kindergeld, dafür aber weniger Hartz IV vom Jobcenter, wenn sie mit ihren Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Übersteigt nämlich das Kindergeld zusammen mit dem Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder eigenem Einkommen des Kindes dessen Bedarf, wird das überschüssige Kindergeld dem Elternteil als Einkommen angerechnet und verringert so dessen Bezüge. Diese Regelung geht unterm Strich also vor allem auf Kosten der Kinder, welche die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf doch eigentlich fördern will…“ Meldung vom 25. August 2020 bei gegen-hartz.de – dass der Corona-Kinderzuschlag angerechnet wird, stimmt nicht. Das haben wir übersehen und bitten deshalb um Entschuldigung. Siehe unser Dossier: Neuberechnung der Regelsätze für Hartz IV und Sozialhilfe für 2021 weiterhin mit der bestehenden “noch verfassungsgemäßen” Berechnungsmethode weiterlesen »

Kindergrundsicherung jetzt!

Wie die Bundesregierung konsequent Kinder aus Hartz IV Familien benachteiligt
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[Un]Sozialer Arbeitsmarkt kommt. Minister Heil stellt Eckpunkte zur Förderung von Langzeitarbeitslosen vor: „MitArbeit“

Dossier

Erwerbslosen- und Armutsindustrie: Die Schmarotzer. Grafik für das LabourNet Germany von TS„… Aus dem Eckpunktepapier geht hervor, dass damit insbesondere Langzeitarbeitslose in Jobs gebracht werden sollen, die sechs Jahre lang ohne längere Unterbrechung arbeitslos waren. Bis 2021 sollen rund 150 000 Menschen davon profitieren. Vier Milliarden Euro plant der Bund für das Gesetz ein. (…) Die öffentliche Hand soll dabei für Langzeitarbeitslose zwei Jahre die Lohnkosten komplett übernehmen. Danach sollen die öffentlichen Zuschüsse um zehn Prozent pro Jahr gekürzt und vom Arbeitgeber übernommen werden. Die maximale Förderdauer beträgt fünf Jahre. (…) Für Menschen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind, sieht das Konzept eine Unterstützung für zwei Jahre vor. Dabei sollen im ersten Jahr 75 Prozent, im zweiten Jahr 50 Prozent zu den Lohnkosten hinzugeschossen werden. Voraussetzung für die Förderung sind sozialversicherungspflichtige Jobs bei privaten Firmen, Kommunen oder gemeinnützigen Trägern. Bei der Zwei-Jahres-Förderung sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Beschäftigung danach für mindestens ein halbes Jahr fortzusetzen. (…) Die lange Förderdauer von fünf Jahren wird damit begründet, dass die Praxis gezeigt habe, dass besonders arbeitsmarktferne Menschen oft erst ab einem Förderzeitraum von drei Jahren Erfolg hätten. (…) Wenig Verständnis für die Pläne haben die Arbeitgeberverbände. »Diese staatlichen Job-Subventionspläne sind eher das Problem als die Lösung«, teilte deren Bundesvereinigung mit…“ Agenturmeldung vom 02.06.2018 beim ND online – wir hätten nie gedacht, den Arbeitgebern zustimmen zu müssen… „MitArbeit“ sollte wohl „MitLohn“ heissen! Siehe auch die BMAS-Pressemitteilung und DSGB-Position. Neu dazu: DGB-Zwischenbilanz zum „Sozialen Arbeitsmarkt“: „Das geht noch besser!“ – ja, lieber DGB: Ohne Kombi-Löhne und Aufstockung! weiterlesen »

Dossier zum „Teilhabechancengesetz“ und „Sozialem Arbeitsmarkt“

Erwerbslosen- und Armutsindustrie: Die Schmarotzer. Grafik für das LabourNet Germany von TS

DGB-Zwischenbilanz zum „Sozialen Arbeitsmarkt“: „Das geht noch besser!“ – ja, lieber DGB: Ohne Kombi-Löhne und Aufstockung!
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Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„Die Jobcenter beginnen wieder zu Terminen in die Behörden einzuladen. Das bedeutet, dass auch wieder Sanktionen gegen Hartz IV Bezieher folgen, wenn ein Termin in der Behörde nicht eingehalten wird. Leistungskürzungen bei sog. Meldeversäumnissen dürfen allerdings nicht immer ausgesprochen werden, wie ein Sozialgericht in Berlin urteilte. Das berichtet Rechtsanwalt Dr. Robin von Eltz. (…) Im konkreten Fall wurde eine Hartz IV Bezieherin zu einem Termin in das Jobcenter eingeladen. Die Klägerin sollte um 9 Uhr in der Behörde erscheinen. Um 15 Uhr am gleichen Tag meldete sich die Betroffene im Jobcenter, um den Termin nachzuholen. Dennoch sanktionierte das Jobcenter die Klägerin. Ein Widerspruch wurde abgelehnt. Daraufhin klagte die Betroffene. (…) Das Sozialgericht Berlin (Az: S 37 AS 13932/16) urteilte, dass in der Rechtsfolgenbelehrung auf der Terminseinladung darauf schriftlich fixiert sein muss, dass der Termin nicht als versäumt gilt, wenn der Betreffende sich noch am gleichen Tag beim Jobcenter meldet (ähnlich schon SG Leipzig, Beschluss AZ: S 22 AS 2098/16 ER).(…) Nach § 309 Abs. 3 S. 2 SGB III gilt der Termin nicht als verpasst, wenn sich der Leistungsberechtigte am gleichen Tag des Termins meldet, um den Termin nachzuholen. Wird dies in der Rechtsfolgenbelehrung nicht erwähnt, kann eine nachfolgende Sanktion erfolgreich mit dem Widerspruch angegriffen werden. Zudem wurde “der Meldezweck zu vage beschrieben, um eine wirksame Sanktion auslösen zu können und schließlich fehle die Ausübung von Ermessen bei der Verfügung von Meldeterminen in dichter Folge“, so das Gericht.“ Meldung von und bei gegen-hartz.de vom 20. Juli 2020 weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld

Hartz IV: Termin im Jobcenter verpasst – so gibt es keine Sanktionen
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[DGB] Geringverdiener unterstützen: Kindergrundsicherung statt Hartz IV – bis zu 269 Euro mehr im Monat für Familien
Kindergrundsicherung jetzt!„Alle Kinder und Jugendlichen raus aus dem Hartz IV-System: Das ist die Idee einer Kindergrundsicherung. Der DGB hat dazu einen konkreten Vorschlag gemacht. (…) Wenn der Vorschlag des DGB umgesetzt wird, haben Familien mit kleinen und mittleren Einkommen deutlich mehr Geld in der Haushaltskasse als bisher. Über 200.000 Haushalte können so sogar komplett den Hartz-IV-Bezug aufgrund der Kindergrundsicherung überwinden. In diesen Haushalten leben 710.000 Kinder. (…) Von den laufenden Leistungen der Kindergrundsicherung profitieren vor allem die unteren 40 Prozent der einkommensschwachen Haushalte mit Kindern. Der finanzielle Zugewinn beträgt hier bis zu 269 Euro monatlich für eine Familie. Auch bei mittleren Einkommen ist der Einkommenszuwachs aufgrund der Kindergrundsicherung spürbar. So steigt das Einkommen von Paaren mit Kindern um 103 Euro im Monat. (…) Eckpunkte des DGB-Vorschlags: Das Kindergeld, der steuerliche Kinderfreibetrag, der Kinderzuschlag sowie die Hartz-IV-Leistungen für Kinder und Jugendliche werden gebündelt und durch die Kindergrundsicherung ersetzt. Die Kindergrundsicherung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Einem Sockelbetrag in Höhe von 240 Euro – also einem neuen, erhöhten Kindergeld, das alle Eltern je Kind unabhängig von ihrem Einkommen erhalten. Hinzu kommt ein einkommensabhängiger, nach dem Alter der Kinder gestaffelter Zusatzbetrag. Die Höchstbeträge (Summe aus Sockel und Zusatzbetrag) betragen zwischen 364 Euro monatlich (Kind unter sechs Jahren) und 504 Euro (Jugendliche ab 14 Jahre). Die Anrechnung von Elterneinkommen setzt erst ein, wenn der Bedarf der Eltern bzw. des Elternteils durch eigenes Einkommen gedeckt ist und ist so gestaltet, dass die Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit zu spürbaren Einkommenszuwächsen führt…“ DGB-Vorschlag vom 8. Juli 2020, siehe auch Bündnis Kindergrundsicherung weiterlesen »

Kindergrundsicherung jetzt!

[DGB] Geringverdiener unterstützen: Kindergrundsicherung statt Hartz IV – bis zu 269 Euro mehr im Monat für Familien
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Kampagne Hartz-FactsMit Großplakaten, die für die nächsten zehn Tage bundesweit an S- und U-Bahnhöfen aushängen, starten Sanktionsfrei e.V. und der Paritätische Wohlfahrtsverband heute unter dem Motto „HartzFacts“ eine gemeinsame Informationskampagne, um Vorurteile gegenüber Hartz IV-Beziehenden auszuräumen. Ziel ist es, Betroffenen den Rücken zu stärken und politischen Druck aufzubauen für eine menschenwürdige Grundsicherung. Die beiden Organisationen fordern eine Abschaffung der Sanktionen und die deutliche Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung auf ein bedarfsgerechtes Niveau von mindestens 600 Euro. „‘HartzFacts‘ – der Name der Kampagne ist bereits die Kernbotschaft: Hartz 4 ist nicht einfach nur ein Volksbegriff für eine staatliche Leistung. Hartz 4 ist Stigma, ist Meinung, ist Urteil. Aber vor allem ist es ein Vorurteil! Wie so oft ist auch diese Diskriminierung ein unbewusster und unterschwelliger Prozess und gerade deswegen so gefährlich. (…) Die Pläne zur Neuregelung der Regelsätze zum 1.1.2021 werden scharf als absolut unzureichend kritisiert. (…) Konkret fordern Sanktionsfrei und der Paritätische eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze und eine vollständige Abschaffung von Sanktionen…“ Gemeinsame Pressemeldung vom 07.07.2020 beim Paritätischen und die gemeinsame Kampagnen-Webseite weiterlesen »

Kampagne Hartz-Facts

[Kampagne Hartz-Facts] Sanktionsfrei und Paritätischer fordern menschenwürdige, sanktionsfreie und bedarfsdeckende Grundsicherung
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Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!… Dass die Kosten der Unterkunft vom Jobcenter übernommen werden, gilt nur dem Grunde nach. (…) Nun wird von einer wichtigen Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg berichtet. (…) Um was ging es hier genau? »Bei dem verhandelten Fall hatte sich das Jobcenter geweigert, nach dem Umzug einer 1997 geborenen Leistungsbezieherin die kompletten Mietkosten der neuen Unterkunft zu übernehmen. Die Begründung der Behörde: Der Umzug sei nicht ausdrücklich genehmigt worden. (…) Das Jobcenter weigerte sich also, die monatlichen Mehrkosten von 30,14 Euro für die neue Bleibe zu übernehmen.« (…) Schaut man in die Urteilsbegründung, dann wird erkennbar, dass das Landessozialgericht dem Jobcenter hier einiges ins Stammbuch geschrieben hat (…) Weil in der vorliegenden Konstellation ein rechtfertigender Grund für die erhebliche Einflussnahme auf den Wohnsitz des Leistungsempfängers nicht ersichtlich ist, spricht eine grundrechtsfreundliche Auslegung ebenfalls gegen die vom Beklagten vertretene Auffassung. (…) Dass das Gesetz aber Leistungsempfängern dauerhaft die Ausübung ihres Grundrechtes auf Freizügigkeit erschweren oder gar unmöglich machen will, vermag der Senat nicht zu erkennen. (…) Für den Umzug gab es einen plausiblen, nachvollziehbaren und verständlichen Grund. Denn er führte bei der Klägerin zu einer erheblichen Zeiteinsparung.« Das verweist zugleich darauf, dass man aufpassen sollte, wenn einem jetzt überall die These begegnet. dass Hartz IV-Empfänger nunmehr keine Genehmigung vom Amt bedürfen. Dem ist nicht so, denn das gilt hier nur deshalb, weil man erkannt hat, dass die Leistungsempfängerin gute und nachvollziehbare Gründe hatte, die Wohnung zu wechseln. Das mag bei anderen Fallkonstellationen anders aussehen.“ Beitrag von Stefan Sell vom 23. Juni 2020 auf seiner Homepage zum Urteil LSG Berlin-Brandenburg vom 20.04.2020 – L 19 AS 2352/19 weiterlesen »

Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!

Das Erlaubnis-Amt hat vor Gericht verloren: Hartz IV-Bezieher können auch ohne vorherige Genehmigung in eine andere Wohnung ziehen
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Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„Vorbemerkung der Fragesteller: Wenn Menschen Hartz IV oder Sozialhilfe beziehen und eine Brille brauchen, ist nach Ansicht der Fragesteller die Finanzierung nicht gesichert. Laut § 24 Absatz 3 Nummer 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) sind Einmalleistungen für Sonderbedarfe nur für die Reparatur von Brillen, aber nicht für die Anschaffung von Brillen vorgesehen. (…)  Im Jahr 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angemahnt, dass bei seltenen Ausgaben in existenzsichernden Bereichen darauf geachtet werden muss, ob diese Bedarfe im Einzelfall wirklich gedeckt werden können (BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2014 – BvL 10/12, Rz. 119). Das BVerfG hatte insbesondere auf eine mögliche Unterdeckung hingewiesen, „wenn Gesundheitsleistungen wie Sehhilfen weder im Rahmen des Regelbedarfs gedeckt werden können noch anderweitig gesichert sind“ (ebd., Rz. 120).Die Regelung wurde jedoch nicht geändert. (…) [Aus der Antwort der Bundesregierung]: Anträge auf Kostenübernahme für die Neuanschaffung einer Sehhilfe sind in Form eines Antrags auf ein ergänzendes Darlehen nach § 24 Absatz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) möglich. Die Kostenübernahme von Aufwendungen für die Reparatur von Sehhilfen sind hingegen als einmaliger Bedarf nach § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II zu beantragen. (…) Anträge auf Kostenübernahme für die Neuanschaffung einer Sehhilfe sind in Form eines Antrags auf ein ergänzendes Darlehen nach § 37 Absatz 1 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) möglich. Die Aufwendungen für die Reparatur von Sehhilfen fallen unter die einmaligen Bedarfe nach § 31 Absatz 1 Nummer 3 SGB XII, weshalb bei Anfall solcher Kosten ein entsprechender Antrag gestellt werden kann. (…) Soweit die Krankenkassen Kosten für Sehhilfen nicht übernehmen, ist ein entsprechender Bedarf aus den pauschalierten Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs zu bestreiten… “ zitiert aus BT-Drucksache 19/19519 vom 27. Mai 2020, der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion – und eine Anmerkung von uns weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!

Kosten für Brillen bei Hartz IV und Sozialhilfe: Im Anteil für Gesundheitspflege (16,42 Euro) „vergolten“!
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