Zuschussrente gegen Altersarmut?Die bestehenden sozialen Sicherungssysteme reichen nicht aus, um Kinderarmut effektiv zu verhindern, kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband. Obwohl die Hartz-IV-Quoten sinken, wachse die Kinderarmut überdurchschnittlich, wie eine aktuelle Studie des Verbandes zeigt. Trotz verschiedener sozialpolitischer Reformen bspw. beim Kinderzuschlag seien Minderjährige mit einer Armutsquote von 20,5 Prozent im Vergleich zu anderen Altersgruppen überproportional von Armut betroffen. Der Paritätische fordert wirksame Maßnahmen zur Beseitigung von Kinderarmut, darunter u.a. die Einführung einer bedarfsgerechten, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung. In der aktuellen Studie der Paritätischen Forschungsstelle wird die Entwicklung der Kinderarmut in Deutschland über einen Zehn-Jahres-Zeitraum untersucht. Während weniger Kinder und Jugendliche Hartz IV-Leistungen bekommen, ist die Einkommensarmut gestiegen, so ein zentraler Befund: Rund 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche (20,5 Prozent) lebten inzwischen in Armut. Besonders hart und häufig treffe es unverändert Alleinerziehende und kinderreiche Familien. Insgesamt seien die Leistungen der Grundsicherung deutlich zu niedrig bemessen und ergänzende familienpolitische Maßnahmen nicht ausreichend, um Familien und Kinder effektiv vor Armut zu schützen, so die Kritik…“ Pressemitteilung vom 14. Juli 2021 zur Studie „Kein Kind zurücklassen. Warum es wirksame Maßnahmen gegen Kinderarmut braucht“ weiterlesen »

Zuschussrente gegen Altersarmut?

Studie des Paritätischen belegt gewachsene Kinderarmut: Trotz sinkender Hartz-IV-Quoten wächst die Kinderarmut überdurchschnittlich
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Bundesagentur verschärft Weisung zur Zumutbarkeit von Arbeit für Hartz IV-Bezieher
Sarire auf Ein-Euro-Jobs von arbeiterfotografieZum 01.07.2021 hat die Bundesagentur für Arbeit zwei neue Weisungen zu § 10 und § 16 SGB II an die Jobcenter erteilt. Dabei geht es um die Aufnahme von Leistungen nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, aber auch um kleinteilige Verschärfungen hinsichtlich der Zumutbarkeit von Arbeit für Betroffene von Hartz IV. Trotz der anhaltenden Kritik an den Sanktionen des Hartz IV-Systems und dem wissenschaftlichen Beleg, dass Sanktionen einen langfristigen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt massiv erschweren, hat die Bundesagentur für Arbeit Anfang des Monats die fachlichen Weisungen zum Umgang mit § 10 SGB II verschärft. In § 10 SGB II wird gesetzlich festgelegt, welche durch die Jobcenter vermittelte Arbeitsplätze für Betroffene von Hartz IV als zumutbar gelten. Wer einen zumutbaren Job nicht annimmt, wird wegen Verstoßes gegen die Eingliederungsvereinbarung sanktioniert und verliert bis zu 30 Prozent der Hartz IV-Regelleistungen. Die Verschärfungen liegen wie immer im Detail der Weisung. Insbesondere Alleinerzeihende mit Kindern ab 3 Jahren können sich demnach nicht erziehungsbedingt auf die Unzumutbarkeit vermittelter Beschäftigungsverhältnisse oder angwiesener Maßnahmen berufen, sobald deren Betreuung irgendwie sichergestellt ist…“ Beitrag von Jan Heinemann vom 12.7.2021 bei gegen-hartz.de weiterlesen »

Sarire auf Ein-Euro-Jobs von arbeiterfotografie

Bundesagentur verschärft Weisung zur Zumutbarkeit von Arbeit für Hartz IV-Bezieher
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Deutschland für Anfänger (Sozialforum Dortmund)Vielfach wird fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Freizügigkeit von Arbeit­nehmern innerhalb der EU auch bedeutet, dass Arbeitssuchende aus anderen EU-Ländern im Bedarfsfall auch hiesige Grundsicherungsleistungen in Anspruch nehmen können. In Wahrheit ist der Zugang zu solchen Leistungen aber an enge Voraussetzungen geknüpft. Und bei der Prüfung von Anträgen kommt eine spezielle Dienstanweisung der Bundes-agentur für Arbeit zur Anwendung, die sog. Arbeitshilfe „Bekämpfung von banden-mäßigem Leistungsmissbrauch im spezifischen Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit“. Insbesondere Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien sehen sich pauschal des organisierten Leistungsmissbrauchs verdächtigt. Die Mitarbeiter der Jobcenter werden in diesen Fällen zu einer besonders pingeligen Prüfung der Unterlagen angehalten. Es geht ganz offenkundig darum, Zugewanderte möglichst von Leistungsanträgen abzuschrecken. Um diese Zustände bekannter zu machen, haben wir ein Mitmachspiel entwickelt, das Neugierige und andere Interessierte spielerisch mit einigen Hindernissen vertraut machen soll, die ein EU-Bürger überwinden muss, um zum Beispiel einen Antrag auf ergänzende Hartz IV-Leistung durchzubekommen. Kaum jemand außerhalb der Beraterszene kennt die genannte „Arbeitshilfe“…“ Das Spiel des Sozialforum Dortmund weiterlesen »

Deutschland für Anfänger (Sozialforum Dortmund)

Hartz IV – Hindernislauf für EU-MigrantInnen. Ein Mitmachspiel.
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Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis„… 2005 wurde die Eingliederungsvereinbarung übrigens mit dem Ziel eingeführt einen „partnerschaftlichen Umgang zwischen Agentur für Arbeit und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen“ zu gewährleisten. Nun ja, ob man eine Partnerschaft mit einem Jobcenter eingehen möchte, bleibt jedem selbst überlassen. Ich glaube allerdings, dass die Partnerschaft mit einer Laterne partnerschaftlicher wäre. Aber zum Thema zurück. Inzwischen ist die Eingliederungsvereinbarung eines der wichtigsten Instrumente, um Druck auf Erwerbslose auszuüben. Das A-B-C der „Frischlinge“ im Jobcenter auf der anderen Seite des Schreibtischs ist die Schulung der „Rechtssicherheit“ einer EGV vor Gericht. Nichts ist peinlicher, als dass die EGV vor Gericht nicht standhält. Schließlich ist sie der Dreh- und Angelpunkt des „Fordern und Fördern“ von Arbeitslosengeld-II-Berechtigten. (…) Wenn ich eine Waschmaschine kaufe, kaufe ich ja auch nicht nur die Trommel. Das versucht aber immer wieder das Jobcenter. Sie erhalten nur die Trommel, in dem zum Beispiel das Jobcenter versucht, die Pflicht aufzuzwingen sich zu bewerben, am besten täglich, ohne die Kosten dafür übernehmen zu wollen. Also Pokerface aufsetzen und die Übernahme von Bewerbungskosten durch das Jobcenter verbindlich regeln. Ich bleibe beim Pokerface. Das sollte bis zum Perfektionismus einstudiert werden. Lachen Sie ruhig darüber. Die Jobcenter können das nämlich ziemlich gut. Gerade dann, wenn sie mit der Sanktionskeule kommen, weil Sie die EGV nicht unterschreiben wollen. Fallen Sie nicht auf die Fürsorgeschiene rein. Und noch weniger auf die Zeitschiene…“ Ratschläge von Fachfrau Inge Hannemann vom 20. Juni 2021 beim Gewerkschaftsforum weiterlesen »

Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis

[Eingliederungsvereinbarung] Pokerface im Jobcenter
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Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„Seit dem Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichts 2019 kürzen die Jobcenter immer seltener die Leistungen von Hartz-IV-Beziehenden. Trotzdem haben im vergangenen Jahr noch immer rund 95.000 Kinder und Jugendliche in Haushalten gelebt, die von Sanktionen betroffen waren. (…) Das geht aus der Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Katja Kipping hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. (…) Kinder seien als Teil einer Bedarfsgemeinschaft immer von Sanktionen gegen ihre Eltern mitbetroffen – könnten jedoch durch ihr eigenes Verhalten nichts gegen die Leistungskürzungen tun, kritisiert Die Linke. Auch wenn die Zahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen zurückgegangen sei, handele es sich mitnichten um Einzelfälle. Die Linke will Leistungskürzungen nicht nur für Kinder abschaffen. „Jede Sanktion ist eine zu viel“, sagte Kipping. Deswegen werde Die Linke „auch weiter für eine sanktionsfreie Mindestsicherung kämpfen – die Menschenwürde kürzt man nicht.“ Meldung von Felix Huesmann vom 18. Juni 2021 beim RND weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld

95.000 Kinder und Jugendliche von Hartz-IV-Sanktionen betroffen
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Bail Out People! Not Banks„… Das Basiskonto oder auch „Konto für Jedermann” wurde 2016 eingeführt. Der Gesetzgeber setzte damit die europäische Zahlungsdiensterichtlinie um. (…) Doch obwohl ein Basiskonto kaum Service bietet, steigen bei vielen Banken seit Jahren die Gebühren. (…) Viele Banken und Sparkassen erheben zum Beispiel monatlich 8,99 Euro an Gebühren und zusätzlich 1,50 Euro pro beleghafter oder telefonischer Überweisung. Für Niedriglöhner und Erwerbslose bedeuten diese Gebühren kaum stämbare Mehrausgaben. So wird dieses Recht aus Sicht der Verbraucherorganisation “Finanzwende” ausgehöhlt. Banken drehen nämlich immer weitert an der Gebührenschraube, um den Zugang immer weiter zu erschweren. (…) „Mit dem Basiskonto sollten eigentlich alle Menschen Zugang zu einem Konto haben. Doch einige Banken und Sparkassen ignorieren ihre gesellschaftliche Verantwortung. Wenn das Konto mehrere hundert Euro kostet, ist der Kontozugang nur ein Anspruch auf dem Papier. Das Ganze ist ein weiterer Beleg, dass einige Finanzinstitute bei Menschen mit wenig Geld zu viel verlangen. Das ist ein Unding, gerade in schwierigen Zeiten wie der Corona-Krise. Die Bundesregierung macht sich durch die unklare gesetzliche Regelung mitschuldig an diesem Problem und die Finanzaufsicht BaFin lässt die Institute mal wieder weitgehend schalten und walten.“ Kommentar von Sebastian Bertram vom 20. April 2021 bei gegen-hartz.de – siehe auch: Vergleich der Stiftung Warentest: Für Arme sind die Konten meist besonders teuer weiterlesen »

Bail Out People! Not Banks

Sparkassen und Banken blockieren Konten für Hartz-IV Bezieher
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LohnAnstandsGebot„…. Detlef Scheele, Chef der Bundesagentur für Arbeit, hält eine Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf monatlich 600 Euro für nicht zielführend. „Ich bezweifle, dass jemand mit 600 Euro deutlich zufriedener wäre“, sagte Scheele im Gespräch mit der „ZEIT“ [Im Abo]. „Wer sorgenlos leben möchte, der muss sich berappeln und möglichst gut entlohnte Arbeit finden“. Sozialverbände, Gewerkschaften und einige Parteien fordern, die Pauschale, die ein alleinstehender Hilfsempfänger zum Leben bekommt, von derzeit 446 Euro (zuzüglich Wohnkosten) auf mindestens 600 Euro zu erhöhen. Scheele, der bis 2015 Sozialsenator in Hamburg war, warnte jedoch davor, diejenigen zu überfordern, die für die Grundsicherung aufkommen. „Dazu gehört ja auch die Kassiererin bei Aldi, die möglicherweise netto nicht viel mehr hat als der Empfänger von Grundsicherung.“…“ Meldung vom 14.04.2021 in der Welt online – jeder Kommentar wäre strafbewährt, aber siehe auf Twitter #Scheele… Aber es gibt einen weiterlesen »

LohnAnstandsGebot

BA-Chef Scheele: Hartz-IV-Empfänger wären mit 600 Euro im Monat „nicht deutlich zufriedener“
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Plakat und Logo der Wiener Mietenkampagne: #mieten runterDank der des Einsatzes von Abgeordneten aus CDU/CSU und FDP wurde der Berliner Mietendeckel durch das BVerfG rückwirkend gekippt. Die Vermieter*innen freuen sich, die Parteien der klagenden Politiker*innen können mit hohen Spenden rechnen und auf rund 1,5 Millionen Berlin Haushalte kommen hohe Nachzahlungen zu. Durch die rückwirkende Nichtigkeitserklärung des Berliner Mietendeckels, müssen die betroffenen Berliner Haushalte nun rückwirkend die bisher gedeckelte Miete zahlen. Wichtig hierbei: Diese Rückzahlungspflicht entsteht mit Tag der Urteilsverkündung, also ab dem 15. April 2021, spätestens aber ab dem Tag, an dem Vermieter*innen die Zahlung gegenüber den Mieterinnen und Mietern geltend machen. Teilweise müssen pro Haushalt mehrere Tausend Euro nachgezahlt werden. Hier bestehen für diese Haushalte in einer Reihe von Fällen Ansprüche auf Übernahme durch die Sozialleistungsträger…“ Aus dem Thomé Newsletter 15/2021 vom 18.04.2021 und weitere Infos bei Tacheles. Siehe zum Hintergrund unser Dossier: Die Kampagne der Wohnungskonzerne für ihre Profite und gegen den Mietendeckel in Berlin: Hat erste Erfolge – und wird verstärkt: Volksbegehren weiterlesen »

Plakat und Logo der Wiener Mietenkampagne: #mieten runter

Zum gekippten Mietendeckel in Berlin: Unverzüglich Nachzahlungen beim Jobcenter/Sozialamt beantragen!
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Wer nicht spurt, kriegt kein GeldHartz-IV-Empfänger wehren sich immer erfolgreicher gegen die Kürzung ihrer Leistungen aufgrund von Sanktionen. Fast jeder zweite Widerspruch und 70 Prozent aller Klagen vor Gericht hatten 2020 Erfolg. Diese Zahlen gehen aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Katja Kipping hervor, die der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) vorliegt. Die Erfolgsquote ist dabei in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen: Gaben die Behörden im Jahr 2018 erst 40 Prozent der entschiedenen Widersprüche ganz oder teilweise statt, so waren es 2019 bereits 41 Prozent und 2020 dann 48 Prozent. Bei den Klagen stieg die Quote von 61 Prozent im Jahr 2018 auf 70 Prozent in 2020. (…) Dabei ist die Quote der Hartz-IV-Empfänger, denen wegen fehlender Kooperation die Zahlung gekürzt wird, bundesweit nur leicht zurückgegangen. Im Jahr 2019 bekamen rund 401.000 erwerbsfähige Empfänger von Arbeitslosengeld II wegen Sanktionen weniger Geld. Das entsprach 8,3 Prozent der Bezieher von Arbeitslosengeld II. Im Vorjahr hatte die Quote bei 8,6 Prozent gelegen. Für 2020 lagen noch keine Zahlen vor…“ Artikel aus Neue Osnabrücker Zeitung dokumentiert am 27.03.2021 im Presseportal weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld

Jeder zweite Hartz-IV-Empfänger wehrt sich erfolgreich gegen Leistungskürzung
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Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„Herbert Sternitzke arbeitete 15 Jahre im Jobcenter Bielefeld, hat Tausende Menschen beraten.“ Er plädiert im Gespräch mit Barbara Dribbusch am 26. Februar 2021 in der taz online für eine Abschaffung der Sanktionen u.a. mit der Begründung: „Die Sanktionen waren ursprünglich bei der Einführung von Hartz IV im Jahre 2005 im Konzept „Fördern und Fordern“ enthalten. Man hatte die Idee, man muss fordern, damit die Leistungsempfängerinnen und -empfänger einen gewissen Druck verspüren, damit sie sich für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Das funktioniert in gewisser Weise schon, nur kommen dadurch Entwicklungen zustande, die nicht von Vorteil sind. (…) Die Leute nehmen irgendwelche Arbeitsstellen an, die sie gar nicht gut finden, nur um dem Sanktionsdruck zu entgehen. Das kann zum Beispiel irgendeine Hilfstätigkeit in der Leiharbeit sein. Das führt aber eben nicht zu nachhaltigen Integrationen. (…) Die Menschen verlassen den Job nach relativ kurzer Zeit wieder. Die machen die Arbeit dann nur für drei Monate oder sogar für eine noch kürzere Zeit. Manchmal kommt es dann auch aufgrund von Überforderungen zu Krankheitssituationen. Die Neigung, die Interessen der Leute, die Motivation passt nicht zu dem, was sie an Arbeitsstellen vorfinden. Dadurch beziehen sie dann immer wieder aufs Neue Arbeitslosengeld II. (…) Sanktionen sind eine destruktive Form der Motivationserzeugung, wir brauchen aber eine konstruktive Form der Motivationsentwicklung. Viele der Leute haben keine Berufsqualifikation. Eine Arbeitsaufnahme ist viel nachhaltiger, wenn man eine Qualifikation hat, und sei es nur eine Teilqualifikation, auf der man dann aufbauen kann, mit einer qualifizierteren Arbeit und besserer Bezahlung. Das ist dann eine Arbeit, wo die Leute eher dabei bleiben. Daran müssen wir arbeiten, diese Selbstwirksamkeit, auch dieses Selbstvertrauen zu schaffen. Dem steht ein Drohpotenzial durch Sanktionen aber entgegen…“ weiterlesen »

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Ehemaliger Fallmanager über Hartz IV: „Sanktionen sind destruktiv“
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»35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder«„Ich, Daniel Blake“ heißt der Film von Ken Loach, der 2016 in Cannes mit der Goldenen Palme ausgezeichnet wurde. (…) Der wesentliche Inhalt ist kurz erzählt. Daniel Blake ist ein Durchschnittsengländer, ein Facharbeiter und gelernter Schreiner, der durch einen Herzinfarkt seine Arbeit verliert und deshalb Sozialhilfe beantragt. Aber die Staatsbürokratie auf dem Sozialamt stellt sich quer und verwehrt ihm die finanzielle Unterstützung. Schnell gerät er in einen Teufelskreis von Zuständigkeiten, Bestimmungen und Antragsformularen. Bei einem seiner häufigen vergeblichen Besuche im Jobcenter verstirbt er plötzlich in der Toilette, wahrscheinlich an einem durch den erlebten Stress ausgelösten Herzversagen. Wenn man diesen erschütternden Film gesehen hat, drängt sich die Frage auf, wie es einem „Daniel Blake“ in Deutschland wohl ergehen würde. (…) Am möglichen Schicksal eines „Daniel Blake“ in Deutschland lässt sich diese Entwicklung exemplarisch aufzeigen. (…) Folgende konkrete Auswirkungen der „Agenda-Reformen“ sind (…) festzustellen: eine Kürzung des Krankengeldes um zehn Prozent; die Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I; die Einführung des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes, auch Hartz IV genannt, auf Sozialhilfeniveau mit Auflagen und Sanktionsdruck auf Arbeitslose in Jobcentern; ein erschwerter Zugang zu Erwerbsminderungsrenten und die Kürzung und Abschaffung der früheren Berufsunfähigkeitsrente; die Abschaffung der vorzeitigen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit und – die Senkung des Niveaus der Altersrenten, bisher um zehn Prozent und in der Perspektive bis 2030 um weitere 15 Prozent, mit einer zu erwartenden drastischen Zunahme der Altersarmut. (…) Auch ein „Daniel Blake“ in Deutschland würde zu den davon Betroffenen gehören. Deshalb würde es auch ihm in Deutschland wahrscheinlich heute schlechter gehen als noch vor 20 Jahren…“ Beitrag von Klaus-Dieter Kolenda vom 21. Februar 2021 bei Telepolis – der Trailer des von Films Ken Loach und kostenpflichtige Streaming-Angebote sind beim moviepilot.de zu finden weiterlesen »

»35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder«

„Daniel Blake“ in Deutschland: Ein eindrucksvoller Film von Ken Loach regt dazu an, die neoliberalen „Agenda-Reformen“ in Deutschland kritisch zu hinterfragen
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Der koloniale Sozialstaat. Die gesetzliche Schaffung einer neuen migrantischen Unterklasse
express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und GewerkschaftsarbeitIm Zusammenspiel von Aufenthalts- und Sozialrecht hat die Gesetzgeberin ein brutales System der Disziplinierung und sozialen Exklusion für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit geschaffen. Die Corona-Krise bringt etwas an die Oberfläche, das schon seit Jahren und von langer Hand gesetzlich angelegt ist: Die strukturelle Verzahnung von Aufenthalts- und Sozialrecht sorgt dafür, dass nicht-deutsche Staatsangehörige immer häufiger von den Leistungen des deutschen Sozialstaats ausgeschlossen sind. Mehr noch: Durch Mitteilungs- und Informationspflichten unter den Behörden ist ein effektives System geschaffen worden, durch das vielen Betroffenen unmittelbar ihr Aufenthaltsstatus entzogen zu werden droht, sobald sie ihren Arbeitsplatz verlieren oder einen Antrag auf Sozialleistungen stellen. Auf diese Weise wird eine neue migrantische Unterklasse geschaffen, die in hohem Maße von Ausbeutung bedroht ist und der ein menschenwürdiges Existenzminimum systematisch verweigert wird. Es ist dies die soziale Rechtlosstellung einer ganzen Bevölkerungsgruppe, die zu Verelendung und Schutzlosigkeit führt. Dies betrifft sowohl EU-Bürger:innen als auch in zunehmendem Maße Drittstaatsangehörige…“ Artikel von Claudius Voigt, erschienen in express – Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit 02/2021 weiterlesen »

express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit

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Plakat und Logo der Wiener Mietenkampagne„… Die örtlichen Mietpreise pro Quadratmeter werden jedoch nicht immer realitätsnah festgesetzt. Das macht ein Urteil des hessischen Sozialgerichts deutlich. Eine Frau aus Eschwege hatte 2016 geklagt, weil sie die vom Jobcenter Werra-Meißner im Regierungsbezirk Kassel angesetzten Leistungen für die Miethöhe nicht anerkannt hatte. Die 55-Jährige muss monatlich rund 375 Euro für ihre Miete zahlen, das Jobcenter hatte ihr jedoch nur monatliche Wohnkosten in Höhe von 274 Euro gezahlt. Mehr sei nicht »angemessen«. Die Differenz musste sie von ihrem Hartz-IV-Regelsatz zahlen. Grundlage für die Entscheidung des Jobcenters war ein Gutachten der Firma »Analyse und Konzepte« aus Hamburg, die auf ihrer Homepage ihre »Beratung für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft von morgen« anpreist. Der Werra-Meißner-Kreis hatte das Gutachten als Grundlage für die Kürzung der Unterkunftskosten in den Sozialleistungen genommen. Die Wohnungsmarkterhebung von »Analyse und Konzepte« ist jedoch nicht rechtmäßig. Zu diesem Schluss kam das das Sozialgericht Kassel bereits im Jahr 2018 und verurteilte das betroffene Jobcenter dazu, der Klägerin höhere Leistungen zu bewilligen. Jedoch ging das Jobcenter damals gegen das Urteil in Berufung. Ende 2020 hatte auch die Zweite Kammer des Sozialgerichts Kassel in gleich drei Urteilen entschieden, dass die Wohnungsmarkterhebung auch nach einer »Nachbesserung« aus dem Jahr 2019 weiterhin unschlüssig und damit nicht anwendbar sei. Jetzt hat das Jobcenter Werra-Meißner die Berufung vor dem Hessischen Landessozialgericht zurückgenommen. Rechtsanwalt Sven Adam, der die Klägerin vertreten hatte, geht davon aus, dass das Jobcenter damit eine negative Entscheidung des hessischen Landessozialgerichts verhindern wollte. »Es ist nun zu erwarten, dass das Jobcenter in allen insoweit noch offenen Verfahren ebenfalls aufgeben und erhebliche und verzinste Nachzahlungen leisten wird«, erläutert Adam in einer Pressemitteilung von vergangenem Freitag…“ Artikel von Lisa Ecke vom 13. Januar 2021 bei neues Deutschland online weiterlesen »

Plakat und Logo der Wiener Mietenkampagne

Jobcenter zahlt zu wenig für die Miete: Sozialhilfeempfänger haben gegen zu niedrige Übernahme der Mietkosten geklagt und Recht bekommen
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Dossier

»35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder«„… Habeck will ein „Garantiesystem“, fasst der Bericht der Zeit zusammen. „Dieses soll auf Anreiz statt auf Bestrafung setzen, existenzsichernd sein und Zuverdienst attraktiver machen. Das Schonvermögen soll angehoben und alle existenzsichernden Leistungen gebündelt werden.“ Konkret geht laut der Wochenzeitung aus dem Strategiepapier hervor, dass das „Garantiesystem“ an Bedingungen geknüpft ist. Es geht nicht um ein bedingungsloses Grundeinkommen. Ausgezahlt werde nur an Menschen, die einen Antrag stellen und deren Bedürftigkeit nachgewiesen ist. (…) Es gebe keinen Zwang zur Arbeitsaufnahme wie es auch keine Sanktionen geben werde, wenn jemand nicht mit den Jobcentern zusammenarbeitet. Dass soll nach Habecks Auffassung mit Angeboten, Anreizen und Belohnungen überzeugen. (…) Auch bei denen, die Geld verdienen und Sozialleistungen beziehen, will der Grünen-Vorsitzende Änderungen zum Vorteil der Bezieher: Sie oder er sollen vom dazu verdienten Geld mindestens 30 Prozent behalten dürfen. (…) Nach der Einschätzung des Grünen-Vorsitzenden würden beim neuen System der Garantiesicherung „vier Millionen Haushalte“ zu den Hartz-IV-Leistungsbeziehern als Anspruchsberechtigte hinzukommen. „Es werde zwar mehr Empfänger der Garantiesicherung geben, aber weniger Armut“, heißt es im Strategiepapier. Die Kosten für sein Modell gibt Habeck mit etwa 30 Milliarden Euro im Jahr an. Finanziert werden müsse das „aus einer gerechteren Verteilung der Wohlstandsgewinne dieses Landes“. Beitrag von Thomas Pany vom 14. November 2018 bei Telepolis, siehe dazu neu: [Auf ein Neues 2021] „Einst haben sie der Einführung zugestimmt…“: Grüne wollen Hartz IV durch Garantiesicherung überwinden weiterlesen »

Dossier zum Sozialstaat in grün – Die Grünen stellen Alternativen zu Hartz-IV vor

»35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder«

[Auf ein Neues 2021] „Einst haben sie der Einführung zugestimmt…“: Grüne wollen Hartz IV durch Garantiesicherung überwinden
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Kindergeld, Mindestlohn, Soli: Was ändert sich 2021? Neuerungen für Beschäftigte, Versicherte und Leistungsempfänger
Silvester2021 gibt es viele Änderungen, die ArbeitnehmerInnen, Versicherte und LeistungsempfängerInnen betreffen und mehr Geld im Portemonnaie bedeuten: der gesetzliche Mindestlohn steigt, ebenso beispielsweise die Regelsätze bei ALG II und das Kindergeld. Der Soli fällt für viele weg. Ein Überblick über die zahlreichen Neuerungen von A bis Z und was Sie jetzt wissen und beachten sollten…“ Umfangreicher Ratgeber des DGB vom 14.12.2020, siehe weitere und neu: Gesetzliche Neuregelungen: Das ist neu im Jahr 2021 weiterlesen »

Silvester

Kindergeld, Mindestlohn, Soli: Was ändert sich 2021? Neuerungen für Beschäftigte, Versicherte und Leistungsempfänger / Gesetzliche Neuregelungen: Das ist neu im Jahr 2021
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