Am 27.08.2014 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Reform des AsylbLG vorgelegt, der gegenüber dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung BMAS vom 4.6.2014 nochmals verschärft wurde (teilweise Einbeziehung Aufenthaltserlaubnis § 25 V AufenthG, Mindestbezugsdauer § 3 AsylbLG 15 statt 12 Monate, aber Herausnahme Aufenthaltserlaubnis § 25 IVa und IVb AufenthG). Der Entwurf geht nun ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Siehe Links zu Gesetzentwurf, der entsprechenden Presemitteilung und: Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisiert Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Asylbewerberleistungsgesetz
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Am 27.08.2014 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Reform des AsylbLG vorgelegt, der gegenüber dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung BMAS vom 4.6.2014 nochmals verschärft wurde (teilweise Einbeziehung Aufenthaltserlaubnis § 25 V AufenthG, Mindestbezugsdauer § 3 AsylbLG
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