Dossier
„Die Regelbedarfsfestsetzung 2017 ist ein Affront gegen die SGB II/SGB XII und AsylbLG-Bezieher. Mit diesen Regelbedarfen setzt das SPD geführte Arbeitsministerium die systematische und planmäßige Unterfinanzierung von rund 7 Mio. Menschen fort. Ziel und Zweck ist einzig: diese Menschen durch bewusste Unterfinanzierung in den Niedriglohn zu treiben. Die Erhöhung der Regelbedarfsstufe 5, also der Kinder von 6 bis unter 14 Jahre um 21 EUR ist eine verfassungskonforme Anpassung, damit das BVerfG dem Gesetzgeber diese Regelbedarfe nicht gleich wieder um die Ohren haut. Beachtlich ist, dass entgegen der Darstellung aus dem Hause Nahles, dass „die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes und des Bundesverfassungsgerichtes berücksichtig“ ist diese bis auf die Kinderregelleistung genau nicht berücksichtigt wurde. Das BVerfG hat mit seinem Beschluss vom 23. Juli 2014 (BVerfG, 1 BvL 10/12) festgestellt, dass die Höhe der Hartz-IV-Regelbedarfe „derzeit noch mit dem Grundgesetz vereinbar“ seien. So wie die Regelsätze festgelegt seien, „kommt der Gesetzgeber jedoch an die Grenze dessen, was zur Sicherung des Existenzminimums verfassungsrechtlich gefordert ist.“ (Rz 121). Das BVerfG verbindet diese Feststellung mit einer ganzen Reihe von Prüfaufträgen an und Vorgaben für den Gesetzgeber. Tacheles fordert, dass die Regierung diesen Aufgaben unverzüglich nachkommen muss…“ Aus dem Newsletter von Harald Thomé vom 30. August 2016 bei Tacheles e.V. Siehe dazu den Referentenentwurf und weitere Infos und Bewertungen.
Neu: SGB XII – Verschärfungen für Grundsicherungsbezieher: Änderungen 2017 durch das Regelbedarfsermittlungs‐ und SGB II/XII ‐ Änderungsgesetz vom 2. Dezember 2016
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