Sozialstaat und EU-Freizügigkeit: Niedriglohnsektor zieht EU-Migranten an [nicht Sozialleistungen!]
„Nicht die Aussicht auf Hartz-IV ist ein Magnet für innereuropäische Armutsmigration, sondern der staatlich alimentierte zweite Arbeitsmarkt. Eine Studie warnt vor der Entstehung eines Prekariats von EU-Aufstockern. (…) Unter diesen europäischen Aufstockern geht der Anstieg vor allem auf Menschen aus Bulgarien und wenigen anderen Ländern zurück. Von einigen Hundert im Jahr 2007 stieg die Zahl der bulgarischen Aufstocker auf mehr als 25.000 im Juni 2017. Dahinter liegen EU-Bürger aus Polen (knapp 25.000), Italien (20.000), Rumänien (17.000) und Griechenland (13.000). „Die Zuwanderer aus Osteuropa wollen in Westeuropa arbeiten. Der sogenannte 2. Arbeitsmarkt in Deutschland, der durch die Möglichkeit der Aufstockung abgefedert wird, bietet ihnen dafür eine Chance. Wir beobachten in Deutschland daher eine steigende Zahl von Niedriglohnempfängern aus osteuropäischen EU-Ländern, die zusätzlich Sozialleistungen erhalten“, sagt Werner. (…) Im Ergebnis könnte, wie Werner befürchtet, eine neue Klasse von „Working-Poor-Unionsbürgern“ in Deutschland entstehen, die aus Furcht, ihren Arbeitnehmerstatus und damit den Zugang zur Grundsicherung zu verlieren, gegenüber den Arbeitgebern auf den Einsatz der Lohnpeitsche verzichten.“ Artikel von Ferdinand Knauß vom 13. November 2017 bei der Wirtschaftswoche online weiterlesen »
"Nicht die Aussicht auf Hartz-IV ist ein Magnet für innereuropäische Armutsmigration, sondern der staatlich alimentierte zweite Arbeitsmarkt. Eine Studie warnt vor der Entstehung eines Prekariats von EU-Aufstockern. (...) Unter diesen europäischen Aufstockern geht der Anstieg vor allem auf Menschen aus Bulgarien und wenigen anderen Ländern zurück. Von einigen Hundert im weiterlesen »

Arbeitszwang für alle. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller will sich mit einem »solidarischen Grundeinkommen« profilieren
Arbeitszwang am ArbeitsamtBerlins Regierender Bürgermeister Michael Müller hat ein »solidarisches Grundeinkommen« vorgeschlagen. Dies sollte als Drohung begriffen werden. (…) Müller fordert in dem Papier, Hartz IV teilweise zu ersetzen – durch ein »solidarisches Grundeinkommen«. Solidarität heißt dabei aber nicht etwa, dass prekär Beschäftigten, Armen und Erwerbslosen ein sanktionsfreies Grundeinkommen ausgezahlt würde. Stattdessen sollen Arbeitslose, die »es« auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt nicht schaffen, nur dann ein Grundeinkommen erhalten, wenn sie gesellschaftlich sinnvolle Tätigkeiten wie etwa »Sperrmüllbeseitigung, Säubern von Parks, Bepflanzen von Grünstreifen« und dergleichen erledigen. Da das Grundeinkommen in Höhe des Mindestlohns liegen und sozialversicherungspflichtig sein soll, belaufe es sich auf etwa 1 200 Euro brutto, wenn diese Arbeit in Vollzeit ausgeübt werde, wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung ausgerechnet hat. (…) Müllers »solidarisches Grundeinkommen« ist weder solidarisch noch eine neue Idee. Erwerbslose sollen, wie schon mit dem Hartz-IV-Sanktionssystem, zum Arbeiten gezwungen werden. Die Arbeitsagenturen will Müller in »Arbeit-für-alle-Agenturen« umbenennen. Das kann durchaus als Drohung verstanden werden, auch wenn Müllers Aussagen von Worthülsen wie »Solidarität«, »Gleichheit«, »Gerechtigkeit« und »sozialer Sicherheit« flankiert werden. (…) Wenn Müller Wert darauf legen würde, dass jemand Müll in Parks sammelt, könnte er entsprechende Stellen ausschreiben lassen. Stattdessen präsentiert er eine an das Zeitalter des Mindestlohns angepasste Form der Ein-Euro-Jobs und verkauft das als großen sozialen Wurf angesichts der Veränderungen des Arbeitsmarkts durch die Digitalisierung...“ Artikel von Alexander Nabert in der JungleWorld vom 09.11.2017 weiterlesen »
Arbeitszwang am Arbeitsamt"Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller hat ein »solidarisches Grundeinkommen« vorgeschlagen. Dies sollte als Drohung begriffen werden. (...) Müller fordert in dem Papier, Hartz IV teilweise zu ersetzen – durch ein »solidarisches Grundeinkommen«. Solidarität heißt dabei aber nicht etwa, dass prekär weiterlesen »

Dossier

Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!„… Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin, den monatlichen Regelsatz für alleinstehende Langzeitarbeitslose zum 1. Januar 2018 von 409 Euro auf 416 Euro anzuheben. Die Grundsicherung für Paare soll von 368 Euro auf 374 Euro pro Partner steigen. Die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2018 sieht auch höhere Sätze für Kinder aus Hartz-IV-Haushalten vor: Bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres werden künftig 240 Euro statt 237 Euro im Monat gezahlt. Die Grundsicherung für Kinder im Alter von sieben bis 14 Jahren erhöht sich um fünf Euro auf 296 Euro. Der Satz für Jugendliche unter 18 Jahren soll ebenfalls um fünf Euro auf 316 Euro angehoben werden. Nichterwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern wohnen, erhalten ab Januar 332 Euro statt 327 Euro. Dieser Satz gilt auch für erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen. (…) Als viel zu niedrig und »in keiner Weise bedarfsdeckend« kritisierte (…) der Paritätische Wohlfahrtsverband die geplante Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze. In einer Studie hatte der Verband der Bundesregierung zuletzt manipulative Eingriffe in die statistischen Berechnungen nachgewiesen, die aktuell zu einer massiven Unterdeckung der Regelsätze in Hartz IV führen. Ohne jegliche Korrektur würden die viel zu niedrigen Regelsätze nun schlicht entsprechend der Preis- und Lohnentwicklung fortgeschrieben. Nach den Berechnungen des Paritätischen müsste der Regelsatz für Erwachsene bei sachgerechter Herleitung von derzeit 409 um mindestens 120 Euro auf dann 529 Euro angehoben werden…“ Meldung von und bei neues Deutschland vom 6. September 2017 und: Paritätischer fordert Regelsatz von 529 Euro. Neu dazu: Von Regelbedarfen im Hartz IV-System und der Armutsgefährdungsschwelle. Die Unterdeckung wird größer weiterlesen »

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Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!"... Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin, den monatlichen Regelsatz für alleinstehende Langzeitarbeitslose zum 1. Januar 2018 von 409 Euro auf 416 Euro anzuheben. Die Grundsicherung für weiterlesen »

Schwarzes Schaf der 1-Euro-Job-Industrie„… Der derzeit diskutierte „soziale Arbeitsmarkt“ ist der PAT bzw. Kombilohn oder der 1-Euro-Job in neuer Gestalt. Dies zeigt sich schon an den Beispielen für Tätigkeiten, die angeführt werden. Berlins Bürgermeister Michael Müller spricht dabei von einem „solidarischen Grundeinkommen“. Für ein solches Grundeinkommen sollten beispielsweise Tätigkeiten wie Sperrmüllbeseitigung, das Säubern von Parks, das Bepflanzen von Grünstreifen, Begleit- und Einkaufsdienste für Behinderte oder auch Babysitting für Alleinerziehende übernommen werden. Hier sollen also zum einen die Tätigkeiten, die vorher von Betrieben für die Kommunen erledigt wurden oder noch werden, durch Langzeitarbeitslose zum günstigen Tarif erledigt werden. (…) Ein „sozialer Arbeitsmarkt“ kann insofern langfristig nur als Verschiebebahnhof funktionieren da auf diese Weise die Langzeitarbeitslosen zu sehr niedrigen Löhnen Tätigkeiten verrichten, die derzeit von Firmen oder Selbständigen verrichtet werden. Diese können dann entweder ihre Löhne entsprechend senken oder aber werden diese aufgeben müssen, so dass sie ggf. später selbst zu (Lang)zeitarbeitslosen werden. Die Idee ist insofern „Die Reise nach Jerusalem“, irgendjemand wird immer ohne Erwerbstätigkeit dastehen. Und je mehr der Bund durch geförderte Dumpinglöhne in den Arbeits“markt“ eingreift, desto stärker wird die Konkurrenz werden. (…) Der Chor der „Arbeit, Arbeit über alles“-Apologeten singt also begeistert weiter und sorgt so nicht zuletzt eben für so manch mangelndes Selbstwertgefühl, für das er dann schon das passende Medikament parat hat. Es stellt sich nur noch die Frage, wie lange es dauern wird bis dieser Gedanke dazu führt, dass Betriebe von den Erwerbstätigkeiten, die sich glücklich schätzen dürfen, gesellschaftlich teilhaben zu können, wieder Zuschüsse zur Arbeit verlangen wie einst jene, die noch zum Ausbildungsplatz die Kohle für den Ofen mitbrachten.“ Beitrag von Alexander und Bettina Hammer vom 7. November 2017 bei Telepolis weiterlesen »
Schwarzes Schaf der 1-Euro-Job-Industrie"... Der derzeit diskutierte "soziale Arbeitsmarkt" ist der PAT bzw. Kombilohn oder der 1-Euro-Job in neuer Gestalt. Dies zeigt sich schon an den Beispielen für Tätigkeiten, die angeführt werden. Berlins Bürgermeister Michael Müller spricht dabei von einem "solidarischen Grundeinkommen". Für weiterlesen »

Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!„Mitten im Immobilienboom werden Hartz-IV-Empfänger aus Wohnungen gedrängt, die den Kommunen zu teuer sind. Viele geraten in existenzielle Nöte. Wie gerecht ist der Sozialstaat noch? Zwei Betroffene erzählen. (…) Das Fürsorgesystem, das auf dem Prüfstand steht, funktioniert im Kern wie folgt: Die sogenannten Bedarfsgemeinschaften – also die Sozialhilfe- und Hartz-IV-Empfänger – bekommen von den Jobcentern Geld, um ihre Miete und ihre kalten Betriebskosten zu zahlen. Rund ein Drittel der Kosten trägt der Bund, etwa zwei Drittel die Kommunen. Der Sozialstaat zahlt aber nur bis zu einer gewissen Obergrenze. Diese variiert nach Größe des Haushalts – und nach Wohnort: Denn wie viel Geld angemessen ist, legt jede Kommune selbst fest. Mit der Obergrenze gibt es schon lange Probleme. Laut Bundesagentur für Arbeit lagen in den vergangenen Jahren stets rund ein Fünftel der Bedarfsgemeinschaften über ihr – im April 2017 zum Beispiel rund 590.000 der ungefähr 3,1 Millionen Haushalte. (…) „Die klammen Kommunen setzen die Obergrenzen oft zu niedrig an“, sagt der Sozialwissenschaftler Stefan Sell von der Hochschule Koblenz. „Schon in normalen Zeiten decken sie kaum die wirklichen Mieten und Betriebskosten ab.“ (…) Derzeit sind keine normalen Zeiten. Der Immobilienmarkt boomt wie seit Jahrzehnten nicht. Laut Sell löst das im Sozialstaat eine bedenkliche Kettenreaktion aus: Die Mieten steigen – was immer mehr Bedarfsgemeinschaften über die Obergrenze drückt. Die Betroffenen können ihre Kosten meist nicht senken, weil es kaum noch günstigen Wohnraum gibt. Am Ende kürzt der Staat den sozial Schwachen die Zuwendungen – und die geraten teils in existenzielle Nöte… „ Artikel von Stefan Schultz vom 1. November 2017 beim Spiegel online weiterlesen »
Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!"Mitten im Immobilienboom werden Hartz-IV-Empfänger aus Wohnungen gedrängt, die den Kommunen zu teuer sind. Viele geraten in existenzielle Nöte. Wie gerecht ist der Sozialstaat noch? Zwei Betroffene erzählen. (...) Das Fürsorgesystem, weiterlesen »

Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolisDer Satz kommt wie ein Überfall aus der heiter plaudernden Frau: „Ich habe dem Staat gekündigt.“ (…) „Das war atemberaubend“, sagt sie. „Der Staat geht dir wirklich an die Gurgel.“ Hartz IV sei doch schon das Existenzminimum. „Wenn dir davon noch 100 Euro im Monat genommen werden, bekommst du Angst vor jedem neuen Tag.“ Die Angst paarte sich mit einer Wut, die sie bis heute nicht mehr loswurde. Vergleichbare Ereignisse im Jobcenter bestärkten sie in ihrer Ansicht. Nun ist sie Wutbürgerin. (…) Heitmeyer [vom Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung] sagt, wer diesen Schritt mache, fühle sich nicht mehr anerkannt und darum nicht mehr zugehörig. Das Kündigen bedeute, dass man wenigstens noch ein letztes Mal eine aktive Rolle einnehme. „Ich bin jetzt derjenige, der rausgeht. Ich habe die Nase voll. Und nicht der Staat schmeißt mich raus“, erklärt er. Es sei der letzte Versuch, zu einem positiven Selbstbild zu kommen, das aus der Sicht Heitmeyer überlebenswichtig ist. Zu oft würden Arbeitslose mit dem „Jargon der Verachtung“ konfrontiert. (…) Denen, die nicht mehr mithalten könnten, bliebe nur Wut, die aber kein Ventil fände: „Wo soll man denn hinschlagen? Wer ist der Staat? Sind es die Mitarbeiter in den Jobcentern, die selbst eingemauert sind in Paragrafen-Gerüste?“ (…) Bedingungsloses Grundeinkommen wäre die weitreichendste Maßnahme einer Würde sichernden Gesellschaft, die auch das leere Gerede, um nicht zu sagen, das verzweifelte Betteln von politischen Eliten um sozialen Zusammenhalt als Scheinlösung eines ‚gesellschaftlichen Allesklebers‘ überflüssig machen würde.“ Recherche von Hans von der Hagen vom 28. September 2017 bei der Süddeutschen Zeitung online mit Link zum 2. Teil „Berlin: Wut als Proseminar“ weiterlesen »
Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis"Der Satz kommt wie ein Überfall aus der heiter plaudernden Frau: "Ich habe dem Staat gekündigt." (...) "Das war atemberaubend", sagt sie. "Der Staat geht dir wirklich an weiterlesen »

Wohnt ein Hartz-IV-Bezieher mit einem Flüchtling zusammen, der Asylbewerberleistungen erhält, kann der Hartz-IV-Satz gekürzt werden. Gemeinsames Wirtschaften sei auch mit Wertgutscheinen möglich. Das entschied das Bundessozialgericht im Falle eines afghanischen Flüchtlings. Hartz-IV-Bezieher müssen für ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld II für Alleinstehende auch tatsächlich alleine leben. Wohnen sie mit einem Flüchtling zusammen, der Asylbewerberleistungen erhält, können sie wegen des Vorliegens einer Bedarfsgemeinschaft nur geringere Hartz-IV-Zahlungen beanspruchen, urteilte am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (AZ: B 4 AS 37/16 R) Von einer Bedarfsgemeinschaft ist demnach zumindest dann auszugehen, wenn der Regelbedarf für Hartz-IV-Leistungen und die Hilfen für Asylbewerber ähnlich hoch sind...“ Meldung vom 13. Oktober 2017 bei Migazin weiterlesen »
"Wohnt ein Hartz-IV-Bezieher mit einem Flüchtling zusammen, der Asylbewerberleistungen erhält, kann der Hartz-IV-Satz gekürzt werden. Gemeinsames Wirtschaften sei auch mit Wertgutscheinen möglich. Das entschied das Bundessozialgericht im Falle eines afghanischen Flüchtlings. Hartz-IV-Bezieher müssen für ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld II für Alleinstehende auch tatsächlich alleine leben. Wohnen sie mit einem Flüchtling weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„Herr Schmitt* ist Mitte 30 und arbeitet seit fünf Jahren im Jobcenter. Aktuell ist er Arbeitsvermittler in Berlin und betreut Kund*innen mit Studienabschluss. Voreilige Sanktionen bei einem verpassten Termin oder bei Ablehnung eines unzumutbaren Jobs lehnt er ab und fordert stattdessen, das Existenzminimum stärker zu achten. Wir haben ihn getroffen und mit ihm über seine Arbeit gesprochen…“ Interview von Johanna Juni vom 25. September 2017 beim Blog Sanktionsfrei (* Name wurde geändert) weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"Herr Schmitt* ist Mitte 30 und arbeitet seit fünf Jahren im Jobcenter. Aktuell ist er Arbeitsvermittler in Berlin und betreut Kund*innen mit Studienabschluss. Voreilige Sanktionen bei einem verpassten Termin oder bei Ablehnung eines unzumutbaren Jobs lehnt er weiterlesen »

Schwarzes Schaf der 1-Euro-Job-Industrie„… Da waren sich Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit Detlef Scheele einig: ihnen war ein ganz toller Wurf gelungen, als sie im Frühjahr ihre neuen Pläne zur Verringerung der Zahl der langzeitarbeitslosen Menschen der Öffentlichkeit präsentierten. Doch stellten sie nicht nur alten Wein in neuen Schläuchen vor, sondern haben bei der Neuauflage der sogenannten Bürgerarbeit richtig zugelangt, zulasten der erwerbslosen Menschen. Neu und besonders skandalös ist, dass nach den Änderungen die geförderte Beschäftigung ab 2018 nicht mehr „zwingend zusätzlich und wettbewerbsneutral“ sein muss. Die Menschen sollen als Hilfsarbeiter bei Kommunen und privaten Unternehmen bis zu fünf Jahren eingesetzt werden und das Entgelt wird im ersten Jahr komplett vom Staat übernommen. Im zweiten Jahr muss der Unternehmer nur zehn Prozent beisteuern, im dritten 20 Prozent und die weiteren Jahre jeweils 10 Prozent mehr, ohne dass die Beschäftigten Ansprüche auf Arbeitslosengeld I erwerben und damit die Möglichkeit verlieren, die Maßnahme vorzeitig verlassen zu können. (…) Es werden Menschen als Hilfsarbeiter in Kommunen und privaten Unternehmen verpflichtet, ohne sie durch den Betrieb zu entlohnen. Mehr noch, den Unternehmen werden Arbeitskräfte geschenkt, wobei die Disziplinierung, Einarbeitung und Überwachung von außen geschieht, ohne dass der Arbeitsschutz und das Arbeitsrecht zur Anwendung kommen…“ Artikel vom 4.9.2017 von und bei Gewerkschaftsforum Dortmund, darin Hintergründe zum Programm weiterlesen »
Schwarzes Schaf der 1-Euro-Job-Industrie"... Da waren sich Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit Detlef Scheele einig: ihnen war ein ganz toller Wurf gelungen, als sie im Frühjahr ihre neuen Pläne zur Verringerung der Zahl der langzeitarbeitslosen Menschen der weiterlesen »

Sozialhilfe für EU-Ausländer: Hammer Fälle vor Bundesgericht
wer betruegt fliegt„Anhand von zwei Sozialrechtsfällen aus Hamm hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel seine Auffassung bekräftigt, dass arbeitssuchende EU-Bürger nicht dauerhaft von allen Sozialleistungen ausgeschlossen werden dürfen. Für die Kommunen in Deutschland könnte dies auch in Zukunft bedeuten, dass millionenschwere Zusatzausgaben fällig werden. (…) Der 14. Senat des Kasseler Gerichts bekräftigte die seit 2015 beim BSG etablierte Auffassung, dass EU-Bürger nach sechsmonatigem Aufenthalt Anspruch auf Sozialleistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) haben. Daran habe auch die zwischenzeitlich erfolgte Gesetzesänderung nichts geändert. Zumindest bis 2016 seien die Ansprüche gegeben gewesen. Allein in Hamm waren wegen dieser strittigen Altfälle Zahlungen von mehreren 100.000 Euro fällig geworden. (…) Ob sich mit der Ende 2016 in Kraft getretenen neuen Gesetzeslage Entscheidendes ändern wird, ist nach diesem Urteil – es war das erste Mal, dass sich das BSG seither mit der Problematik auseinanderzusetzen hatte – zumindest fraglich.(…) Burkhard Großmann zeigte sich nach eineinhalbstündiger Verhandlung über den Urteilsspruch hochzufrieden. „Den Menschen, die sich legal hier aufhalten, entspannt zuzusehen, wie sie allmählich verderben, hätte ich für unwürdig gehalten. Die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip wären so mit Füßen getreten worden.“…“ Beitrag von Frank Lahme vom 3. September 2017 beim Westfälischen Anzeiger online, die Begründung zur BSG-Entscheidung B 14 AS 31/16 R liegt noch nicht vor, dafür jedoch der BSG-Terminbericht Nr. 41/17 vom 30. August 2017 weiterlesen »
wer betruegt fliegt"Anhand von zwei Sozialrechtsfällen aus Hamm hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel seine Auffassung bekräftigt, dass arbeitssuchende EU-Bürger nicht dauerhaft von allen Sozialleistungen ausgeschlossen werden dürfen. Für die Kommunen in Deutschland könnte dies auch in Zukunft bedeuten, dass millionenschwere weiterlesen »

Zu viele Arbeitnehmer werden nach dem Verlust des Jobs ins Hartz-IV-System durchgereicht. Der DGB fordert deshalb in einem 6-Punkte-Plan die Stärkung der Arbeitslosenversicherung und verbesserte Sozialleistungen. Es brauche bessere Weiterbildung und öffentlich geförderte Arbeitsplätze für diejenigen, die heute nahezu chancenlos seien...“ Deutscher Gewerkschaftsbund, Beschluss des Geschäftsführenden Bundesvorstandes vom 19.06.2017 weiterlesen »
"Zu viele Arbeitnehmer werden nach dem Verlust des Jobs ins Hartz-IV-System durchgereicht. Der DGB fordert deshalb in einem 6-Punkte-Plan die Stärkung der Arbeitslosenversicherung und verbesserte Sozialleistungen. Es brauche bessere Weiterbildung und öffentlich geförderte Arbeitsplätze für diejenigen, die heute nahezu chancenlos seien..." Deutscher Gewerkschaftsbund, Beschluss des Geschäftsführenden Bundesvorstandes vom weiterlesen »

Leistungen des SGB II für den sozialhilfetypischen Lebensunterhalt; Bedürftigkeitsprüfung: Anrechnung von Einkommen und Vermögen; Sanktionen und Leistungskürzung des ALG II und Sozialgeldes. Diese Schrift ist aus Vorträgen, Seminaren und der Sozialberatung von Arbeitslosen und SGB II-Leistungsempfängern hervorgegangen…“ Überblick von Jonny Bruhn-Tripp vom August 2017, dokumentiert  beim Portal Sozialpolitik weiterlesen »
"Leistungen des SGB II für den sozialhilfetypischen Lebensunterhalt; Bedürftigkeitsprüfung: Anrechnung von Einkommen und Vermögen; Sanktionen und Leistungskürzung des ALG II und Sozialgeldes. Diese Schrift ist aus Vorträgen, Seminaren und der Sozialberatung von Arbeitslosen und SGB II-Leistungsempfängern hervorgegangen..." Überblick von Jonny Bruhn-Tripp vom August 2017 weiterlesen »

Sarire auf Ein-Euro-Jobs von arbeiterfotografieImmer wieder verkaufen Politiker die Agenda 2010 als deutsches Erfolgsmodell zur Senkung der Arbeitslosigkeit. Dabei zeigen neue Studien: Der Rückgang der Arbeitslosigkeit seit Mitte der 2000er Jahre ist weniger auf die Hartz-Reformen zurückzuführen, sondern vielmehr auf die gestiegene Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen und die gute konjunkturelle Entwicklung. Dafür sind die gesellschaftlichen Schäden der Hartz-Reformen enorm: die prekäre Beschäftigung wächst, die Altersarmut steigt. Immer mehr Menschen geraten trotz Arbeit ins gesellschaftliche Abseits.“ Beitrag von Lutz Polatz bei Monitor vom 24. August 2017 (Länge: 7 Min., in der ARD-Mediathek abrufbar bis zum 30. Dezember 2099) Sehenswert besonders wegen des Nachweises von Peter Bofinger, dass die regierungsamtliche Behauptung, die Agenda 2010 mit ihren Hartz-Reformen hätte die Arbeitslosigkeit halbiert, sachlich falsch, „insgesamt der große Effekt nicht zu erkennen ist“. Der einzig sichtbare Effekt, wäre Armut trotz Arbeit… Auch wenn das Meiste nicht neu ist, Bofingers Rechnung ist schon interessant weiterlesen »
Sarire auf Ein-Euro-Jobs von arbeiterfotografie"Immer wieder verkaufen Politiker die Agenda 2010 als deutsches Erfolgsmodell zur Senkung der Arbeitslosigkeit. Dabei zeigen neue Studien: Der Rückgang der Arbeitslosigkeit seit Mitte der 2000er Jahre ist weniger auf die Hartz-Reformen zurückzuführen, sondern vielmehr auf die gestiegene Wettbewerbsfähigkeit weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit haben in einstweiligen Rechtsschutzverfahren anhand der Umstände des Einzelfalls zu prüfen, ob tatsächlich die notwendige Eilbedürftigkeit für eine vorläufige Leistungsgewährung vorliegt. Sie können die Eilbedürftigkeit von vorläufigen Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung deshalb nicht nur pauschal darauf beziehen, ob schon eine Räumungsklage erhoben worden ist. Dies hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und einer Verfassungsbeschwerde teilweise stattgegeben. (…) Art. 19 Abs. 4 GG garantiert einen effektiven und möglichst lückenlosen gerichtlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt. Die Fachgerichte müssen vorläufigen Rechtsschutz gewähren, wenn Antragstellern sonst eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung ihrer Rechte droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann. Je schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Erfolgs in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, umso weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Entscheidung zurückgestellt werden. Die Fachgerichte dürfen den Anspruch auf Durchsetzung des materiellen Rechts nicht dadurch unzumutbar verkürzen, dass sie Verfahrensrecht übermäßig streng handhaben. Diese Anforderungen gelten auch im sozialrechtlichen Eilrechtsschutz…“ BVerfG-Pressemitteilung Nr. 72/2017 vom 22. August 2017 zum Beschluss 1 BvR 1910/12 vom 1. August 2017 und ein Kommentar weiterlesen »
Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!"Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit haben in einstweiligen Rechtsschutzverfahren anhand der Umstände des Einzelfalls zu prüfen, ob tatsächlich die notwendige Eilbedürftigkeit für eine vorläufige Leistungsgewährung vorliegt. Sie können die Eilbedürftigkeit von vorläufigen Leistungen weiterlesen »

Sozialhilfe, Grundsicherung, Arbeitslosengeld II und der Sozialdatenschutz – eine Handreichung zu vielen Fragen
„Das  Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat eine 38-seitige Broschüre veröffentlicht, die AntragstellerInnen auf Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) und SGB XII (Sozialhilfe) erläutert, welche Auskunftspflichten sie haben und wo das Frage- und Kopierrecht der Sozialbehörden endet…“ Mitteilung vom 19. August 2017 von und bei die Datenschützer Rhein Main mit Download der ULD-Broschüre „Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II“ (38 Seiten) vom Mai 2016 weiterlesen »
"Das  Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat eine 38-seitige Broschüre veröffentlicht, die AntragstellerInnen auf Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) und SGB XII (Sozialhilfe) erläutert, welche Auskunftspflichten sie haben und wo das Frage- und Kopierrecht der Sozialbehörden endet..." Mitteilung vom 19. August 2017 von und bei die weiterlesen »

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