Wo der gesunde Menschenverstand endet, kommt er ins Spiel: Der Copperfield vom Lerchenberg.“ Video des Beitrags (6 min) aus Mann, Sieber! vom 12. Februar 2019 beim ZDF (Video verfügbar bis 12.02.2020, 22:45) weiterlesen »
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Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!„… Man sollte an dieser Stelle daran erinnern, dass das Grundsicherungssystem nicht nur Arbeitslose bzw. Langzeitarbeitslose absichern soll, die immer im Zentrum der „Hartz IV-Debatten“ stehen. Die bilden sogar nur mit mehr als 1,4 Mio. Menschen eine Minderheit der insgesamt 5,9 Mio. Menschen, die in „Bedarfsgemeinschaften“ leben (müssen). Und auch die vieldiskutierten 424 Euro für einen Alleinstehenden pro Monat sind nur ein Teil der Hartz IV-Leistungen. Als zweite wichtige Säule der Grundsicherung ist die Übernahme der „angemessenen“ Wohnkosten für die Leistungsbezieher zu nennen. (…) Und nun gibt es vom Bundessozialgericht (BSG) Neues in dieser Frage zu berichten (…) »Die obersten Sozialrichter in Kassel haben nun festgestellt, dass die Berechnungsgrundlagen, die von einigen Jobcentern angewendet werden, um die Zuschüsse für Hartz-IV-Empfänger festzulegen, nicht zulässig seien. Denn bislang können die zuständigen Landkreise ausgehend von Durchschnittsmieten in der Region teils selbst berechnen, was sie als „angemessenes“ Niveau zugrunde legen.« Dagegen spricht ja auch erst einmal nichts, denn natürlich sind die Mietkostenverhältnisse in Sachsen-Anhalt andere als in München oder Köln. »Doch müssen die Kreise ihr Vorgehen bei der Berechnung gut begründen, wenn sie unter den Richtwerten liegen, die sich aus dem Wohngeldgesetz ergeben. Das haben die beklagten Jobcenter nach Ansicht des Bundessozialgerichts nicht ausreichend getan. Teils mangle es, so die Richter, an einer „rechtfertigenden sachlichen Herleitung“.« In den beklagten Landkreisen müssen nun die angemessenen Wohnkostenbeträge neu berechnet werden. Außerdem haben die Entscheidungen in den konkreten Fällen handfeste Auswirkungen: Die Betroffenen können nun mit Nachzahlungen rechnen, die teilweise bis ins Jahr 2012 zurückreichen. Die Bundesagentur berichtete im Oktober 2018 von mehr als 30.000 Klageverfahren zu verweigerten Wohnkosten…“ Beitrag von Stefan Sell vom 1. Februar 2019 bei Aktuelle Sozialpolitik weiterlesen »
Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!"...  Man sollte an dieser Stelle daran erinnern, dass das Grundsicherungssystem nicht nur Arbeitslose bzw. Langzeitarbeitslose absichern soll, die immer im Zentrum der „Hartz IV-Debatten“ stehen. Die bilden sogar nur mit weiterlesen »

Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!„… Mit einem unzulässigen Trick verhinderten viele Landkreise bislang Umzüge in teurere Wohnlagen, wie aus mehreren verkündeten Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel hervorgeht. Es verwarf die Berechnung „angemessener Mietkosten“ für mehrere Landkreise in Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt (Az: B 14 AS 41/18 R und weitere). (…) In den nun entschiedenen Fällen hatten die Jobcenter jeweils den gesamten Landkreis als einen Vergleichsraum ausgewiesen. Nach dem Konzept einer Hamburger Beraterfirma wurde der Landkreis aber in mehrere „Wohnungsmarkttypen“ unterschiedlicher Wohnlagen unterteilt, für die unterschiedliche Obergrenzen für eine „angemessene“ Wohnung galten. (…) Wie nun das BSG entschied, müssen aber in einem Vergleichsraum immer dieselben Obergrenzen für eine „angemessene“ Wohnung gelten. Unterscheiden sich die Verhältnisse bestimmter Bereiche deutlich vom restlichen Kreisgebiet, müssen diese einen eigenen Vergleichsraum bilden. Ein Jobcenter könne durchaus für mehrere Vergleichsräume zuständig sein, betonten die Kasseler Richter. Ein Vergleichsraum müsse „einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich“ bilden, insbesondere auch bezüglich der Verkehrsinfrastruktur. Die Bildung sozialer Brennpunkte müssten die Jobcenter möglichst vermeiden…“ Meldung vom 31. Januar 2019 bei ntv online, siehe dazu auch am 1.2. bei gegen-hartz.de: Urteil: Gibt es bald höhere Wohnkostenzuschüsse vom Jobcenter? weiterlesen »
Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!"... Mit einem unzulässigen Trick verhinderten viele Landkreise bislang Umzüge in teurere Wohnlagen, wie aus mehreren verkündeten Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel hervorgeht. Es verwarf die Berechnung "angemessener Mietkosten" für weiterlesen »

Wegweiser durch den Amtsdschungel: WIE SICHERE ICH MEINEN LEBENSUNTERHALT? ARBEITSLOSENGELD II - SOZIALHILFE - GRUNDSICHERUNG„Aus den Fragen, die in der alltäglichen Beratungspraxis auftauchen, entstehen regelmäßig aktuelle Auflagen des Leitfadens WIE SICHERE ICH MEINEN LEBENSUNTERHALT? – ARBEITSLOSENGELD II – SOZIALHILFE – GRUNDSICHERUNG. Dieser Leitfaden ist kein komplizierten Kommentar zu den komplizierten Sozialgesetzen, sondern gibt in einfacher und verständlicher Sprache Auskünfte über Rechte und die wichtigsten Fragen rund um die Sozialleistungen – sowohl für Leistungsberechtigte als auch für „Profis“ oder Studierende. (…) Damit der Leitfaden immer auf aktuellem Stand bleibt, informieren wir regelmäßig über Änderungen mit der Veröffentlichung von Ergänzungsblättern…“ Mitteilung der Widerspruch e. V. – Sozialberatung Bielefeld vom Januar 2019. Mit Bestellmöglichkeit des Leitfadens 6. Auflage, März 2017, 336 Seiten, kartoniert, Preis: 14,- €. Das 2. Änderungs- und Ergänzungsblatt mit Stand zum 1. Januar 2019 kann als PDF eingesehen und gespeichert werden weiterlesen »
Wegweiser durch den Amtsdschungel: WIE SICHERE ICH MEINEN LEBENSUNTERHALT? ARBEITSLOSENGELD II - SOZIALHILFE - GRUNDSICHERUNG"Aus den Fragen, die in der alltäglichen Beratungspraxis auftauchen, entstehen regelmäßig aktuelle Auflagen des Leitfadens WIE SICHERE ICH MEINEN LEBENSUNTERHALT? - ARBEITSLOSENGELD II - SOZIALHILFE - GRUNDSICHERUNG. Dieser Leitfaden weiterlesen »

Reformvorschlag des IAB: „Arbeit muss sich lohnen – auch im unteren Einkommensbereich!“
LohnAnstandsGebot„… Das IAB hat einen Reformvorschlag vorgelegt, in dem der arbeitsmarktpolitische Anspruch der Grundsicherung aufrechterhalten wird und die Integration in den Arbeitsmarkt weiterhin Priorität hat. Zudem würden Erwerbstätige im unteren Einkommensbereich, davon viele in instabilen und nicht existenzsichernden Beschäftigungsverhältnissen, bei Bedarf in die fördernde Arbeitsmarktpolitik einbezogen. (…) Der Reformvorschlag sieht eine umfassende Neugestaltung des Transfersystems vor. Demnach würde ein Erwerbszuschuss eingeführt, der sich bei der Bedürftigkeitsprüfung und der Transferhöhe weitestgehend an den Bedingungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende orientiert. Für Erwerbstätige ab einem bestimmten Erwerbseinkommen würde er Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag ersetzen, aber weiterhin im Bereich der Grundsicherung administriert werden. Der Transfer zielt darauf ab, mehr Anreize für eine Erwerbstätigkeit mit höheren Wochenarbeitszeiten zu schaffen. Dazu würden die Hinzuverdienstmöglichkeiten in der Grundsicherung bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen eingeschränkt. Im Gegenzug würde die Transferentzugsrate bei Verdiensten oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze oder bei Bezug des Erwerbzuschusses großzügiger ausgestaltet als bisher…“ IAB-Reformvorschlag von Kerstin Bruckmeier, Jannek Mühlhan, Jürgen Wiemers und Ulrich Walwe vom 21. Dezember 2018 und nun eine Bewertung: Kürzen »gegen Armut« – Arbeitsmarktforscher propagieren »Erwerbszuschuss« als neue Hartz-IV-Reformidee. Hinter der vermeintlichen Wohltat steckt eine Mogelpackung weiterlesen »
LohnAnstandsGebot"... Das IAB hat einen Reformvorschlag vorgelegt, in dem der arbeitsmarktpolitische Anspruch der Grundsicherung aufrechterhalten wird und die Integration in den Arbeitsmarkt weiterhin Priorität hat. Zudem würden Erwerbstätige im unteren Einkommensbereich, davon viele in instabilen und nicht existenzsichernden Beschäftigungsverhältnissen, bei Bedarf in weiterlesen »

„deutschland-sagt-sorry.de“„Hartz IV scheint Angst zu machen. Einer neuen Studie zufolge wirkt das Instrument abschreckend. Besonders gut verdienende und langfristig Beschäftigte sind bereit, auf einen höheren Lohn zu verzichten, um im Gegenzug Beschäftigungsgarantien zu erhalten. Das erklärte der Wirtschaftswissenschaftler Philip Jung von der TU Dortmund am Montag. Der Rückgang der Arbeitslosenzahl seit Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 ist der Untersuchung zufolge in drei von vier Fällen auf weniger neue Arbeitslose zurückzuführen – und nicht auf mehr Jobvermittlungen. (…) Den Hauptbeitrag zum Rückgang der Arbeitslosenzahlen leisteten den Daten zufolge Menschen, die kaum von Arbeitslosigkeit betroffen sind, aber sich vor den großen finanziellen Einschnitten der Arbeitslosigkeit besonders fürchten. Sie verdienten lieber weniger, hätten dafür aber einen sicheren Arbeitsplatz. „Um von einer Reform der Arbeitslosenversicherung betroffen zu sein, muss man nicht arbeitslos sein“, erklärte der Bonner Wissenschaftler Moritz Kuhn. In einem Simulationsmodell prüften die Ökonomen zudem den Verlauf der Arbeitslosigkeit in Deutschland ohne die Hartz-IV-Reform. In diesem Fall hätte die Arbeitslosenrate einen ähnlichen Verlauf genommen wie in Österreich, wo keine Reform stattfand, erklärten die Wissenschaftler. Die Arbeitslosenzahl würde demnach ohne die Hartz-IV-Reform in Deutschland zehn Jahre später rund 50 Prozent höher liegen.“ Beitrag vom 21. Januar 2019 von und bei RP Online, siehe z.B.: Mag Wompel (2015): Gesetz der Angst. Bestrafung und Abschreckung sind die Grundprinzipien der Hartz-IV-Gesetze. Proteste und Widerstand müssen sich gegen Leistungsprinzip und Lohnabhängigkeit richten weiterlesen »
„deutschland-sagt-sorry.de“"Hartz IV scheint Angst zu machen. Einer neuen Studie zufolge wirkt das Instrument abschreckend. Besonders gut verdienende und langfristig Beschäftigte sind bereit, auf einen höheren Lohn zu verzichten, um im Gegenzug Beschäftigungsgarantien zu erhalten. Das erklärte der Wirtschaftswissenschaftler Philip Jung von der TU weiterlesen »

»35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder«„… Verschiedentlich als »Gesetz der Angst« bezeichnet, bildet Hartz IV den Rahmen einer Gesellschaft der Angst und macht die Bundesrepublik zu einem Land, in welchem Teile der Mittelschicht durch Verachtung gegenüber sogenannten Randgruppen, sozialen Absteigern und beruflichen Verlierern ihre Furcht vor dem gleichen Schicksal zu bewältigen suchen. Wilhelm Heitmeyer und sein Forschungsteam sprechen gar von einer »neuen Verhöhnung«, die seither um sich gegriffen habe, woraus Bruno Schrep folgert, dass die Solidargemeinschaft auseinandergebrochen sei: »Viele Arbeitsplatzbesitzer, viele Nichtbetroffene haben einen stillschweigenden Pakt geschlossen: Sie grenzen sich von den Hartz-IV-Empfängern ab, reißen Witze über sie, vermeiden Kontakte, brechen Freundschaften ab. Dahinter steckt die pure Angst, womöglich schon bald selbst betroffen zu sein.«…“ Vorabdruck eines Beitrags von Christoph Butterwegge in der jungen Welt vom 18. Januar 2018 aus der Festschrift mit dem Titel »Mythos Soziale Marktwirtschaft« zu Ehren des Wirtschaftswissenschaftlers Heinz-Josef Bontrup, der in der nächsten Woche seine Lehrtätigkeit beenden wird. Der Band erscheint in den kommenden Tagen im Kölner Papy-Rossa-Verlag. weiterlesen »
»35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder«"... Verschiedentlich als »Gesetz der Angst« bezeichnet, bildet Hartz IV den Rahmen einer Gesellschaft der Angst und macht die Bundesrepublik zu einem Land, in welchem Teile der Mittelschicht durch Verachtung gegenüber sogenannten Randgruppen, sozialen Absteigern und beruflichen weiterlesen »

Bündnis „AufRecht bestehen“: Menschenwürdig und bezahlbar wohnen für Alle
Bündnis „AufRecht bestehen“Egal ob regulär oder prekär beschäftigt, erwerbslos oder solo-selbstständig, jung oder alt, eingesessen oder zugewandert: Wohnen ist Menschenrecht für Alle! (Siehe dazu unser Flugblatt, auch zum Bestellen.) In vielen Städten ist der Wohnungsmarkt „angespannt“, sind günstige, halbwegs vernünftige Wohnungen kaum noch zu finden. Dort haben die allermeisten Mieter*innen prinzipiell gleiche Interessen – nicht obwohl, sondern weil sie um knappen Wohnraum konkurrieren (müssen). Spezielle Probleme und daraus resultierende Sonder-Interessen bestehen natürlich im Hartz-IV-Bezug. Das haben wir im Positionspapier zusammengefasst. Das Papier ist vor allem dazu gedacht, dass Erwerbsloseninitiativen und Hartz-IV-Betroffene sich in örtliche sowie überregionale Mieter*innenbündnisse einbringen können und sollen.“ Mitteilung von „AufRecht bestehen“ – Bundesweites Bündnis von Arbeitsloseninitiativen, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbänden bei KOS weiterlesen »
Bündnis „AufRecht bestehen“"Egal ob regulär oder prekär beschäftigt, erwerbslos oder solo-selbstständig, jung oder alt, eingesessen oder zugewandert: Wohnen ist Menschenrecht für Alle! (Siehe dazu unser Flugblatt externer Link weiterlesen »

Arbeitsverweigerer sind nützlich für Arbeitnehmer
LohnAnstandsGebot„… Ob Schröder oder Merkel, ob Nahles oder Lindner, ob Trump oder Macron, ob Gauland, Meuthen oder Weidel: Sie alle denken sowohl gesellschaftlich als auch ökonomisch in die falsche Richtung. Praktisch alle Regierungsparteien der Welt ignorieren die Erkenntnis des US Politikers (Democrats) Jim Hightower: „Es geht nicht um Jobs. Selbst Sklaven hatten Jobs. Es geht um Einkommen.“ (…) Das „Lohnabstandsgebot“ heißt in der bisherigen Glaubenslehre der Regierungsparteien: Das Arbeitslosengeld II muss erheblich niedriger als die Niedriglöhne sein. Umgekehrt wird ein sinnvolles Ziel daraus: Je mehr Geld es für das Nichtstun gibt, desto mehr Geld müssen Arbeitgeber bieten, um genügend Arbeitnehmer zur Mitarbeit zu motivieren. Deshalb sind Arbeitsverweigerer (bis zum break-even point, …) nützlich für Arbeitnehmer. (…) Die Diskussion um das Arbeitslosengeld II hat viele Gemeinsamkeiten mit dem bedingungslosen Grundeinkommen. Aus Sicht der Nicht-Erwerbstätigen ist ein BGE im Wesentlichen ein ALG II ohne Sanktionen. „Wer geht noch arbeiten, wenn man die Sanktionen des ALG II abschafft?“ ist das gleiche Argument wie „Wer geht noch arbeiten, wenn es ein BGE gäbe?“ Unter anderem die 1,1 Millionen „Aufstocker“, die trotz Erwerbstätigkeit weniger Lohn als das ALG II erhalten, entkräften dieses Gegenargument. Aufstocker arbeiten, obwohl es sich nicht lohnt, weil ihr eigener Antrieb zur Arbeit größer ist als die ökonomische Vernunft. Das ist durchaus ehrenwert, aber schädlich für die anderen Arbeitnehmer. Denn dadurch drücken sie das Gehaltsniveau. (…) Es gibt keine Notwendigkeit, immer mehr Arbeitskräfte in den Markt zu pressen, so lange es nicht nennenswert viele wirklich wichtige offene Stellen gibt, die von angeblichen oder tatsächlichen „Drückebergern“ besetzt werden könnten. Gäbe es zum Beispiel 5 Millionen offene Stellen, die dringend besetzt werden müssten, und für die es passende „Drückeberger“ gäbe, dann – und nur dann – ist eine Pflicht zur Arbeit vertretbar. Das ist nur nirgends der Fall…“ Lesens- und nachdenskenswerter Kommentar von Jörg Gastmann vom 5. Januar 2019 bei Telepolis weiterlesen »
LohnAnstandsGebot"... Ob Schröder oder Merkel, ob Nahles oder Lindner, ob Trump oder Macron, ob Gauland, Meuthen oder Weidel: Sie alle denken sowohl gesellschaftlich als auch ökonomisch in die falsche Richtung. Praktisch alle Regierungsparteien der Welt ignorieren die Erkenntnis des US Politikers (Democrats) weiterlesen »

Das Gesetz sieht vor, dass bei SGB II-beziehenden Person, die in einer stationären Einrichtung, bzw. Gemeinschaftsunterkunft ohne Selbstversorgungsmöglichkeit untergebracht sind, der Regelbedarf um 170 €, bei Regelbedarfs-Stufe 1 gekürzt werden darf (§ 65 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II). Von dieser Regelungen haben die Jobcenter bisher, insbesondere bei Flüchtlingen, intensiv Gebrauch gemacht. Diese Option zur Kürzung galt aber nur bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018! Sollten Leistungskürzungen über den 31. Dezember 2018 hinaus erfolgen, empfiehlt der Verein Tacheles e.V. gegen diese Widerspruch einzulegen, da diese ab dem 1. Januar 2019 rechtswidrig sind.“ Meldung vom 07.01.2019 beim Flüchtlingsrat NRW weiterlesen »
"Das Gesetz sieht vor, dass bei SGB II-beziehenden Person, die in einer stationären Einrichtung, bzw. Gemeinschaftsunterkunft ohne Selbstversorgungsmöglichkeit untergebracht sind, der Regelbedarf um 170 €, bei Regelbedarfs-Stufe 1 gekürzt werden darf (§ 65 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II). Von dieser Regelungen haben die Jobcenter bisher, insbesondere bei weiterlesen »

Mythen über Migration und Gesundheit entkräften – Gesundheitsreport 2018 der Ärzte der Welt
Kampagne "Gesundheit für alle! Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!"„Die Ärzte der Welt haben einen neuen Bericht „Verwehrtes Recht auf Gesundheit erstellt. Krank und ohne medizinische Versorgung in Deutschland“. Er bietet einen seltenen Einblick in die Situation der Menschen, die hierzulande keinen oder nur einen eingeschränkten Zugang zum regulären Gesundheitssystem haben. Der Bericht basiert auf einer Analyse der Daten von 1096 Patient*innen, die 2017 in einer der von Ärzte der Welt und seinen Kooperationspartnern betriebenen Anlaufstellen in Berlin, München und Hamburg behandelt und beraten wurden. Er wirft ein Schlaglicht auf die zahlreichen Barrieren, durch die eine angemessene medizinische Versorgung von Hunderttausenden Menschen in Deutschland verhindert wird.“ Hinweis von Harald Thomé vom 28. Dezember 2018 zum Bericht „Verwehrtes Recht auf Gesundheit“ der Ärzte der Welt vom 12. Dezember 2018 (32 Seiten) weiterlesen »
Kampagne "Gesundheit für alle! Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!""Die Ärzte der Welt haben einen neuen Bericht „Verwehrtes Recht auf Gesundheit erstellt. Krank und ohne medizinische Versorgung in Deutschland“. Er bietet einen seltenen Einblick in die Situation der Menschen, die hierzulande keinen oder nur einen eingeschränkten Zugang weiterlesen »

Ärzte mit Grenzen – Angst vor Abschiebung oder aus der Kasse geflogen: In Thüringen nutzten in diesem Jahr 140 Menschen den anonymen Krankenschein
Gesundheitsversorgung für Papierlose e.V.„Deutschland habe eines der besten medizinischen Versorgungssysteme, so rühmt sich die Bundesregierung gerne. Doch Armut, Obdachlosigkeit, Arbeitsmigration und Schulden lassen wohl Hunderttausende durchs Raster fallen. Mindestens 80.000 Menschen, wahrscheinlich aber sehr viel mehr (die Dunkelziffer ist hoch), sind nicht krankenversichert. Das hatte der Verein »Ärzte der Welt« im Frühjahr geschätzt. Hinzu kommen nicht anerkannte Geflüchtete, die aus Angst vor Abschiebung auch bei schwerer Krankheit keinen Arzt aufsuchen. In Thüringen ist es seit knapp zwei Jahren möglich, sich mit einem sogenannten anonymen Krankenschein behandeln zu lassen. In diesem Jahr nutzten 140 Betroffene diesen Ausweg. Zuständig ist der Verein »Anonymer Krankenschein Thüringen« in Jena. Mit 230.000 Euro pro Jahr unterstützt ihn das Land. Der Verein vermittelt die Patienten an einen sogenannten Vertrauensarzt. Insgesamt 22 Praxen gehören inzwischen dazu. Sie stellen kostenlos fest, ob Behandlungsbedarf besteht. Ist das der Fall, erhalten die Betroffenen dort einen Krankenschein. Damit können sie jede Arztpraxis in Thüringen aufsuchen, wie der Verein auf seiner Homepage informiert. Der Krankenschein könne ähnlich genutzt werden wie eine Gesundheitskarte, heißt es. Nicht nur Geflüchtete mit unklarem Aufenthaltsstatus oder nicht versicherte Arbeitsmigranten aus anderen Ländern der Europäischen Union (EU) ohne Krankenversicherung fragen eine solche Behandlung nach. Zunehmend würden auch Einheimische Hilfe suchen, sagte Andrey Doroshev vom Vereinsvorstand am Mittwoch der Deutschen Presseagentur (dpa). »Das ist auffällig«, merkte der Arzt an. Dabei handele es sich häufig um obdachlose Menschen. Andere habe die Krankenversicherung wegen Beitragsschulden hinausgeworfen. »Der Verein versucht, sie wieder in einer gesetzlichen Kasse unterzubringen«, erläuterte Doroshev…“ Beitrag von Susan Bonath bei der jungen Welt vom 28. Dezember 2018 weiterlesen »
Gesundheitsversorgung für Papierlose e.V."Deutschland habe eines der besten medizinischen Versorgungssysteme, so rühmt sich die Bundesregierung gerne. Doch Armut, Obdachlosigkeit, Arbeitsmigration und Schulden lassen wohl Hunderttausende durchs Raster fallen. Mindestens 80.000 Menschen, wahrscheinlich aber sehr viel mehr (die Dunkelziffer ist hoch), sind nicht krankenversichert. weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein GeldSusan Bonath in der jungen Welt vom 22. Dezember 2018 im Gespräch mit Dirk Feiertag, in dem der Leipziger Fachanwalt für Sozialrecht ein paar Vorurteile graderückt: „… Ich habe Menschen erlebt, die psychisch sehr krank waren und trotzdem bis auf 100 Prozent sanktioniert wurden. Die haben sich dann aus Abfallcontainern ernährt, haben vor lauter Hunger sogar Blätter gegessen. Das Elend ist wirklich unbeschreiblich. Ich musste hier schon Leuten erst einmal ein Mittagessen geben, weil sie völlig ausgehungert waren. Sie wären ohne die Notversorgung gar nicht im Stande gewesen, Termine wahrzunehmen oder mitzuarbeiten. (…) Die Kosten der Unterkunft sind neben den Sanktionen das Hauptproblem für die Menschen. In Leipzig sind die Angemessenheitsgrenzen extrem niedrig. Ein Alleinstehender muss hier eine Wohnung finden, die nicht mehr als etwa 335 Euro warm kosten darf. Eine Wohnfläche von mehr als 45 Quadratmetern gilt nicht mehr als angemessen. Selbst die wenigen Sozialwohnungen kosten dabei schon mehr, als es die Obergrenzen vorschreiben. Hartz-IV-Bezieher können also nicht einmal Sozialwohnungen nutzen…“ Frage: „In der Bevölkerung herrscht vielfach die Vorstellung, Flüchtlinge hätten nicht mit diesen Schikanen zu kämpfen, würden besser behandelt und bekämen mehr als Einheimische. In rechten Netzwerken tauchen auch schon mal Leistungsbescheide mit hohen Summen auf. Wie sieht die Realität aus?“ Antwort Dirk Feiertag: „Das ist perfide Propaganda. Erstens wird Geflüchteten, wenn sie anfangs Asylbewerberleistungen bekommen, auch das Geld gekürzt, wenn das Amt ihnen etwa mangelnde Mitwirkung vorwirft. Bis 2012 bekamen sie sogar weitaus weniger als Hartz-IV-Bezieher. (…) Die Leistung für einen Alleinstehenden beträgt beispielsweise 354 Euro, Hartz-IV-Bezieher bekommen aktuell 416 Euro. Auf rechten Websites findet man immer mal wieder Bescheide mit hohen Summen. Wohlweislich verbreiten sie nur die erste Seite. Denn sonst würden die Leser erkennen: Die Leute bekommen die hohen Summen gar nicht. So wird dort zunächst alles aufgelistet, neben den Regelsätzen auch die Beträge für die Unterbringung in Unterkünften. Diese fließen direkt an den Betreiber, entweder einen privaten oder die Kommune. Dort wird nicht zu knapp abkassiert. In Leipzig gehen rund 300 Euro pro Person an den Betreiber. Für eine siebenköpfige Familie sind das 2.100 Euro. Von diesem Geld sehen die Flüchtlinge gar nichts. Auf deren Kosten machen also Firmen Riesengeschäfte. Perfiderweise haben gar nicht so selten die Heimbetreiber selbst einen Bezug zur rechten Szene…“ Siehe zum aktuellen Hintergrund unser Dossier: Gericht bringt Hartz-IV-Sanktionen vor Verfassungsgericht weiterlesen »

Übersicht: Das ändert sich 2019 – wie immer selten zum Besseren – wenn wir es nicht erkämpfen…
SilvesterAm 1. Januar 2019 treten neue Gesetze und Regelungen in Kraft. Der Mindestlohn steigt, es gibt Neuerungen bei der Rente und endlich zahlen die Arbeitgeber wieder den gleichen Anteil für den Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Was ändert sich noch für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Versicherte?“ Eine Übersicht des DGB „Das ändert sich 2019 für Arbeitnehmer und Versicherte“ vom 17.12.2018, siehe weitere Informationen zum Sozialrecht weiterlesen »
Silvester"Am 1. Januar 2019 treten neue Gesetze und Regelungen in Kraft. Der Mindestlohn steigt, es gibt Neuerungen bei der Rente und endlich zahlen die Arbeitgeber wieder den gleichen Anteil für den Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Was ändert sich noch für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und weiterlesen »

Hartz IV hat gewirkt – aber anders als oftmals vermutet
»35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder«„Neue Forschungsergebnisse zeigen, dass die Arbeitslosigkeit in Deutschland nach 2005 nicht deshalb so stark fiel, weil mehr Menschen aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Stelle fanden – sondern vor allem, weil weniger Menschen arbeitslos wurden. (…) Zur Beantwortung dieser Fragen ist es wichtig zu verstehen, ob und wie die Reform konkret gewirkt hat. In einer kürzlich erschienenen Studie haben wir eine umfangreiche Bestandsaufnahme der Fakten zu den Veränderungen in der Arbeitslosigkeit nach den Hartz-Reformen vorgenommen. Sie basiert auf Millionen von Erwerbsverläufen aus den Sozialversicherungsdaten der Bundesagentur für Arbeit. (…) Es wird deutlich, dass die Arbeitslosigkeit in Deutschland nach 2005 nicht deshalb so stark fiel, weil mehr Menschen aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Stelle fanden – sondern vor allem, weil weniger Menschen arbeitslos wurden. (…) Unsere Ergebnisse weisen darauf hin, dass die Reform ohne Kompensationszahlungen durchaus beachtenswerte Verlierer produziert hat. Neben der Gruppe der Langzeitarbeitslosen, die unmittelbar und am stärksten von den Reformen betroffen waren, verlor die Gruppe der langjährig Beschäftigten am meisten. (…) Das ist wohl ein einigermaßen überraschendes, wenn nicht sogar paradox anmutendes Ergebnis – die Gruppe mit den sichersten Jobs und der geringsten Wahrscheinlichkeit, arbeitslos zu werden, ist besonders stark von den Reformen des Arbeitslosenversicherungssystems betroffen. Wenn Kompensationszahlungen im Zusammenhang mit den Reformen ausbleiben, so könnte dies zumindest einen Teil der anhaltenden und verbreiteten Unzufriedenheit mit der Reform gerade in der Arbeiterschaft erklären.“ Eine Analyse von Benjamin Hartung, Philip Jung und Moritz Kuhn vom 17. Dezember 2018 bei Makronom – wir gehören zu denjenigen, die sofort wussten, dass die Hartz-Gesetze auch in den Betrieben wirken sollen… weiterlesen »
»35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder«"Neue Forschungsergebnisse zeigen, dass die Arbeitslosigkeit in Deutschland nach 2005 nicht deshalb so stark fiel, weil mehr Menschen aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Stelle fanden – sondern vor allem, weil weniger Menschen arbeitslos wurden. (...) Zur Beantwortung weiterlesen »

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