"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"„… Im März 2019 wurden vom Vorstand der Jobcenterpersonalräte zwei Diskussionspapiere verfasst, die sich jeweils mit der Zukunft der Jobcenter sowie der Umsetzung des „Sozialen Arbeitsmarkts“ befassen. Im Papier zur zukünftigen Aufstellung der Jobcenter fordert der Vorstand, dass die Jobcenter eigenständige Einrichtungen werden. Bislang werden Jobcenter entweder in der Hand der Kommune als zugelassene kommunale Träger (zkT) oder in gemeinsamer Einrichtung (gE) der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) verwaltet. Die Einbindung der gemeinsamen Einrichtungen in die Steuerungsprozesse der Arbeitsagentur ist nach Ansicht der Autoren vor allem aufgrund der Ausrichtung an bundespolitische Entscheidungen problematisch. Vielmehr müssten die Jobcenter am regionalen Arbeitsmarkt ausgerichtet werden. Der Vorstand fordert hierzu, dass die Jobcenter zwar aus Bundesmitteln finanziert werden aber gleichzeitig die Finanzhoheit erhalten. (…) Eine weitere Forderung der Personalräte: Die Jobcenter sollen eigenständige Personalentscheidungen treffen können und anstelle der Kommunen und BA Dienstherr der Mitarbeitenden sein. (…) Weitere Impulse finden sich im Diskussionspapier der Jobcenterpersonalräte zum „Sozialen Arbeitsmarkt“. Eine Arbeitsgruppe des Gremiums plädiert darin dafür, dass Förderungen der neuen Instrumente „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ für Empfänger von Hartz-IV-Leistungen auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Die Androhung oder Anwendung von Sanktionen fördere gerade nicht die Aufnahme einer Arbeit. Im Gegenteil würden sich ungewollte Folgen von Sanktionen ergeben: „Sie führen dagegen zumeist zur Verhärtung einer abwehrenden Grundhaltung. Stattdessen sollten die Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen (Sanktionen) grundlegend überarbeitet und verstärkt auf Belohnung bei Aktivierung gesetzt werden.“, so die Arbeitsgruppe…“ Beitrag von Lena Becher vom 9. April 2019 bei O-Ton Arbeitsmarkt weiterlesen »
"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern""... Im März 2019 wurden vom Vorstand der Jobcenterpersonalräte zwei Diskussionspapiere verfasst, die sich jeweils mit der Zukunft der Jobcenter sowie der Umsetzung des „Sozialen Arbeitsmarkts“ befassen. Im Papier zur zukünftigen Aufstellung der Jobcenter fordert weiterlesen »

35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!„In Deutschland haben nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) von 2007 bis 2018 insgesamt 18,9 Millionen Menschen Hartz-IV-Leistungen erhalten. 9,3 Millionen der Bezieher waren Frauen und 9,7 Millionen Männer. Darunter waren 5,8 Millionen Empfänger unter 15 Jahren. Das geht aus der Antwort der BA auf eine Anfrage der arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Sabine Zimmermann, hervor, die der Passauer Neue Presse vorliegt. (…) „Die Zahlen zeigen leider eindrucksvoll die Verarmung breiter Bevölkerungsanteile und das Versagen der verschiedenen Bundesregierungen, Armut zu bekämpfen“, erklärte Zimmermann der „Passauer Neue Presse“. Sie nannte es „besonders bitter, dass so viele Kinder die Erfahrung des entwürdigenden Bezugs von Hartz-IV-Leistungen machen“. (…) Die Linken-Politikerin forderte die Abschaffung von Hartz IV…“ Meldung vom 8. April 2019 bei der Passauer Neuen Presse online weiterlesen »
35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!"In Deutschland haben nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) von 2007 bis 2018 insgesamt 18,9 Millionen Menschen Hartz-IV-Leistungen erhalten. 9,3 Millionen der Bezieher waren Frauen und 9,7 Millionen Männer. Darunter waren 5,8 Millionen Empfänger unter 15 weiterlesen »

Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis„In seinem Urteil vom 21.3.2019 (Aktenzeichen B 14 AS 28/18 R) rügte das Bundessozialgericht die gängige Praxis der Jobcenter Eingliederungsvereinbarungen „bis auf weiteres“ abzuschließen. Im vorliegenden Fall, der zur Entscheidung anstand, gab das Bundessozialgericht der Klägerin Recht, die bemängelte, dass ihre Eingliederungsvereinbarung, die per Verwaltungsakt erlassen wurde, „bis auf weiteres“ gültig sein sollte. Dementsprechend sind auch Eingliederungsvereinbarungen, die nicht per Verwaltungsakt abgeschlossen wurden und „bis auf weiteres“ gültig sein sollen, ungültig. (…) Im Urteil führte das Bundessozialgericht aus, dass Eingliederungsvereinbarungen nach der Änderung von § 15 SGB II am 1.8.2016 nicht mehr regelhaft auf sechs Monate festgelegt werden, sondern im Interesse eines kontinuierlichen Eingliederungsprozesses der späteste Zeitpunkt für eine Überprüfung und Aktualisierung der Eingliederungsvereinbarung sechs Monate beträgt. Vielfach enthalten Eingliederungsvereinbarungen die mit den Betroffenen abgeschlossen werden, bei den Pflichten der Betroffenen, auch Mitwirkungspflichten nach § 60 SGB I. Durch die Festlegung dieser Pflichten in der Eingliederungsvereinbarung, können diese jedoch sanktioniert werden. Auch dies ist rechtlich unzulässig, da die Mitwirkungspflichten, wenn sie von den Betroffenen versäumt werden, zwar dazu führen können, dass die Leistungen ganz oder teilweise eingestellt werden, dies jedoch zu keiner Sanktion führt…“ Beitrag von BAG Hartz IV vom 25. März 2019 bei scharf links weiterlesen »
Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis"In seinem Urteil vom 21.3.2019 (Aktenzeichen B 14 AS 28/18 R) rügte das Bundessozialgericht die gängige Praxis der Jobcenter Eingliederungsvereinbarungen „bis auf weiteres“ abzuschließen. Im vorliegenden Fall, der zur weiterlesen »

Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!Für viele Hartz-IV-Empfänger ist bezahlbarer Wohnraum schwer zu finden. Ein Jobcenter greift deshalb zu einer drastischen Maßnahme. Ein Jobcenter gibt Hartz-IV-Empfängern offenbar den Tipp, sich bei der Wohnungssuche auf einem Campingplatz zu melden. Wie das ZDF-Magazin „Frontal 21“ berichtet, gebe es in Westerburg in Rheinland-Pfalz nur wenig bezahlbaren Wohnraum für Bezieher von Arbeitslosengeld 2. Der Beitrag zeigt zum Teil erbärmliche Zustände auf dem Campingplatz: Es gibt keine Heizung, kein fließendes Wasser.Damit Hartz-IV-Empfänger nicht auf der Straße landen, werden sie von der Arge (ARbeitsGEmeinschaft) zu dem nur wenige Kilometer von Westerburg entfernten Campingplatz geschickt, um dort in einem Wohnwagen zu leben. 30 Dauermieter leben dort bereits, etwa ein Drittel von ihnen sind auf Hartz IV angewiesen. Auch viele Rentner leben hier, häufig beziehen sie Rente und Grundsicherung zusammen. Nachfragen unserer Redaktion beim Jobcenter zu dem Fall lassen Fragen offen. (…) Der Campingwagen ist mit einer normalen Wohnung nicht zu vergleichen: Im Wohnwagen gibt es kein fließendes Wasser, keine richtige Heizung. Wie viele Menschen aufgrund der Wohnungsnot in Städten dauerhaft auf Campingplätzen leben, ist nicht bekannt. Die Zahl der Obdachlosen ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Laut der Bundesarbeitsgemeinschaft für Wohnungslosenhilfe hatten 2017 etwa 860.000 Menschen in Deutschland keine Wohnung. (…) Darüber hinaus gibt es heute etwa 60 Prozent weniger Sozialwohnungen als noch vor 20 Jahren – vor allem für Hartz-IV-Empfänger ist die Zahl besorgniserregend. Sie sind auf Sozialwohnungen angewiesen…“ Beitrag von Benjamin Köhler vom 21. März 2019 bei der Berliner Morgenpost online , der Beitrag bezieht sich auf den Bericht „Abgeschoben mit Hartz IV – Wohnen auf dem Campingplatz“ von Manka Heise bei Frontal21 ZDF vom 19. März 2019 (Videolänge: 6 Min., verfügbar bis zum 19. März 2020) weiterlesen »
Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!"Für viele Hartz-IV-Empfänger ist bezahlbarer Wohnraum schwer zu finden. Ein Jobcenter greift deshalb zu einer drastischen Maßnahme. Ein Jobcenter gibt Hartz-IV-Empfängern offenbar den Tipp, sich bei der Wohnungssuche auf einem Campingplatz weiterlesen »

Dossier

[Kampagne] SanktionsfreiSanktionen sind menschenunwürdig und sinnlos! Und Sanktionen sind oft genug auch rechtswidrig. 40 Prozent der Widersprüche und Klagen gegen Jobcenter sind bereits heute erfolgreich! Doch nur 5 Prozent der Betroffenen wehren sich. „Wären es doppelt so viele, könnten wir einpacken”, so ein Insider. Packen wir es an! Wir wollen, dass gegen jede Sanktion, die von einem Jobcenter verhängt wird, rechtlich vorgegangen wird. Dies tun wir auf drei Wegen: Durch Sanktionsvermeidung, Sanktionsabwehr und durch Überbrückungsdarlehen für sanktionierte Personen aus einem Solidarfonds…“ Die Aktionsseite – siehe auch die Crowdfunding-Kampagne sowie Pressespiegel. Neu: Sanktionsfrei e.V. startet Modellprojekt: Unbreak my Hartz weiterlesen »

Dossier

[Kampagne] Sanktionsfrei"Sanktionen sind menschenunwürdig und sinnlos! Und Sanktionen sind oft genug auch rechtswidrig. 40 Prozent der Widersprüche und Klagen gegen Jobcenter sind bereits heute erfolgreich! Doch nur 5 Prozent der Betroffenen wehren sich. „Wären es doppelt so viele, könnten wir einpacken”, weiterlesen »

„Solidarität mit Yvonne! – Sitzen statt Zahlen!“ [Aufruf zur Solidaritätskundgebung am 21. März 2019 um 13 Uhr vor der JVA Nürnberg]
Delikt Arbeitslos„… Am 21. März wird Yvonne, von Zwangsvollstreckung betroffen, eine Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA Nürnberg antreten. Das Jobcenter wirft der Frau vor, ihre Mitwirkungspflicht nicht eingehalten zu haben. Konkret geht es in dem Fall darum, dass sich die Betroffene nach einem Umzug und der darauf folgenden Aufnahme einer Arbeit nicht korrekt beim Jobcenter ihres alten Wohnorts umgemeldet habe. Gegenüber der Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Aktion GG/BO erklärte Yvonne: „Der Fallmanager war von meinem gesamten Vorhaben informiert und hat mich nicht über mögliche formelle Fehler meinerseits aufgeklärt.“ Dies wird ihr nun als Betrug ausgelegt und sie hat einem Strafbefehl erhalten. Die Höhe der Strafe beläuft sich auf 380 €. Die Ersatzfreiheitsstrafe hierfür beträgt 20 Tage. Aufgrund ihrer finanziellen Situation muss sie diese Ersatzhaft antreten. „Ich bin entsetzt darüber, wie schnell Menschen ins Gefängnis kommen, nur weil sie ihre Bußgelder nicht bezahlen können“, so Yvonne im Gespräch mit GG/BO. (…) Ein Sprecher der Soligruppe Nürnberg erklärte außerdem: „Dieser Fall beweist einmal mehr, dass die Statistiken Recht behalten und überwiegend Menschen aus einkommensschwachen Verhältnissen in den Gefängnissen vertreten sind“. Um auf die Situation aufmerksam zu machen, findet am 21.03.2019 um 13 Uhr, direkt vor dem Haftantritt der betroffenen Frau, eine Kundgebung unter dem Motto „Solidarität mit Yvonne! – Sitzen statt Zahlen!“ vor der JVA Nürnberg statt. Im Rahmen dieser Kundgebung gibt es für alle Interessierten die Möglichkeit, mit Yvonne und dem Pressesprecher der Soligruppe in Kontakt zu treten…“ Solidaritätsaufruf vom 11. März 2019 bei ANFNews weiterlesen »
Delikt Arbeitslos"... Am 21. März wird Yvonne, von Zwangsvollstreckung betroffen, eine Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA Nürnberg antreten. Das Jobcenter wirft der Frau vor, ihre Mitwirkungspflicht nicht eingehalten zu haben. Konkret geht es in dem Fall darum, dass sich die Betroffene nach einem Umzug weiterlesen »

Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!„Eine Mieterhöhung flattert ins Haus. Die künftig zu zahlende Summe liegt weit über jener, die das Jobcenter erlaubt. Das Amt fordert die Familie auf, innerhalb eines halben Jahres die Kosten zu senken, durch Untervermietung oder Umzug. Tausende sind jährlich davon betroffen. Das stellt sie zunehmend vor ein Problem: Es gibt keine menschenwürdigen Unterkünfte zu den Sätzen, die sich das Amt vorstellt. Wer nichts findet, muss die Mehrkosten von seinem knapp bemessenen Regelsatz berappen. Das können 50 Euro sein oder sogar 200. Bereits im Jahr 2017 mussten 588.000 leistungsberechtigte Haushalte, knapp jeder Fünfte, im Schnitt 80 Euro für die Miete zuzahlen, wie das SPD-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im vergangenen Sommer auf Anfrage der Linksfraktion eingeräumt hatte. Auf ihren Antrag wird der Sozialausschuss im Bundestag nun am 18. März öffentlich Experten dazu anhören. (…) Das Problem mit den unterdeckten Wohnkosten ist so alt wie Hartz IV. Das BMAS gibt auch vor zu handeln. Eine »Unterarbeitsgruppe der Sozialministerkonferenz« soll Vorschläge für neue Regelungen erarbeiten – und zwar seit Ende 2016. Damals hatte das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) im Auftrag einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu den bereits eingeführten Hartz-IV-Verschärfungen ein Gutachten herausgegeben. Darin kommt es zu dem Ergebnis, dass »bei einer Vielzahl von Grundsicherungsträgern keine sachgerechte Tatsachenfeststellung bezüglich der Angemessenheit der Miete vorgenommen wurde«. Darüber hinaus seien die Obergrenzen vielfach intransparent berechnet und unzureichend an den Neuvertragsmieten orientiert. Ob überhaupt entsprechender Wohnraum vorhanden ist, prüften viele Jobcenter kaum oder gar nicht, heißt es darin weiter. Geändert hat sich seither nichts…“ Beitrag von Susan Bonath bei der jungen Welt vom 9. März 2019 weiterlesen »
Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!"Eine Mieterhöhung flattert ins Haus. Die künftig zu zahlende Summe liegt weit über jener, die das Jobcenter erlaubt. Das Amt fordert die Familie auf, innerhalb eines halben Jahres die Kosten zu weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein GeldIn der derzeit hitzigen Debatte um eine neue Reform, die künftig Hartz IV ersetzen soll, schaltet sich nun auch die Bundesagentur für Arbeit mit Ideen ein. Diese widersprechen eindeutig denen der SPD. (…) Auch das Vorhaben der SPD, für einen gewissen Zeitraum, keine Sanktionen zu verhängen, kann Scheele nicht nachvollziehen. Zwar sollten diese durchaus entschärft, aber auf keinen Fall abgeschafft werden. Der Grundsatz zwischen Fördern und Fordern dürfe schließlich nicht aufgegeben werden. Weiter müsse man aufhören, Sanktionen als Willkür und Strafe zu betrachten. Vielmehr dienen sie nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit als Motivation, um die eigene Lebenssituation zu verbessern. Die Behauptung, dass Sanktionen nicht willkürlich ausgesprochen und als Strafe eingesetzt werden, zeigt wie praxisnah Herr Scheele tatsächlich ist: gar nicht. Ansonsten wüsste er, dass eine Vielzahl seiner Mitarbeiter Sanktionen durchaus einsetzen, um ihre Machtpositionen auszuspielen und das häufig sehr wohl willkürlich…“ Beitrag vom 19. Februar 2019 von und bei gegen-hartz.de weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"In der derzeit hitzigen Debatte um eine neue Reform, die künftig Hartz IV ersetzen soll, schaltet sich nun auch die Bundesagentur für Arbeit mit Ideen ein. Diese widersprechen eindeutig denen der SPD. (...) Auch das Vorhaben der SPD, weiterlesen »

„deutschland-sagt-sorry.de“„Der Duisburger Soziologe Gerhard Bäcker hält es für einen Mythos, dass Hartz IV für die sinkende Arbeitslosigkeit hierzulande verantwortlich ist. »Die überaus gute Entwicklung des Arbeitsmarktes in den vergangenen 15 Jahren verdankt sich dem enormen ökonomischen Aufschwung, nicht aber Hartz IV«, sagte der emeritierte Professor der Zeitschrift »Publik-Forum« (Ausgabe vom 22. Februar). Mehr Druck auf Arbeitslose schaffe keine neuen Jobs. »Der Mythos lautet: Arbeitslosigkeit ist ein Problem des Verhaltens, nicht der Verhältnisse«, sagte der Soziologe. Bäcker hält Reformen des Hartz-IV-Systems für dringend notwendig. (…) Unterdessen ergab eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag an das Bundesarbeitsministerium, dass mehr als jeder siebte Mensch in Deutschland statistisch gesehen von Armut bedroht ist. Demnach verfügten im Jahr 2017 15,8 Prozent über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens. 2005 hatte der Wert dem Bericht zufolge bei 14,7 Prozent gelegen. Im selben Zeitraum stieg demnach der Anteil der Topverdiener in der Bevölkerung ebenfalls an. 2005 hätten 7,7 Prozent mehr als 200 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung gehabt, berichteten die Zeitungen weiter aus der Antwort des Arbeitsministeriums. 2017 lag der Wert demnach bei 8,1 Prozent…“ Meldung von und bei neues Deutschland vom 22. Februar 2019 weiterlesen »
„deutschland-sagt-sorry.de“"Der Duisburger Soziologe Gerhard Bäcker hält es für einen Mythos, dass Hartz IV für die sinkende Arbeitslosigkeit hierzulande verantwortlich ist. »Die überaus gute Entwicklung des Arbeitsmarktes in den vergangenen 15 Jahren verdankt sich dem enormen ökonomischen Aufschwung, nicht aber Hartz IV«, sagte der weiterlesen »

»35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder«CDU und CSU fordern mehr Eigenverantwortung von Hartz IV-Empfängern. Die kostet aber so viel, dass sie für einen Großteil der Bevölkerung nicht bezahlbar ist. (…) Die Forderung nach Eigenverantwortung und Eigeninitiative findet (…) dort ihre Grenze, wo der Staat es versäumt, die Grundlagen dafür zu schaffen, dass man überhaupt selbst aktiv werden kann. Beim Wohnungsbau hat man auf Eigenverantwortung privater Investoren gesetzt, mit dem Ergebnis, dass die Mietpreise in den Städten am Entgleisen sind. Eigenverantwortung wird aber auch in der Politik immer wieder gefordert, wenn es um die Altersvorsorge, die Absicherung für den Pflegefall oder die Berufsunfähigkeit geht: Man möge sich doch bitteschön privat absichern, heißt es, und von Zeit zu Zeit werden dann Studien durch die Medien gereicht, denen zufolge keine Zunahme der Altersarmut droht. (…) Man kann es drehen und wenden wie man will: Diese Eigenverantwortung kostet dermaßen viel, dass sie für einen Großteil der Bevölkerung eigentlich nicht bezahlbar ist. Und sie läuft auch oft ins Leere: Denn Anfang der Nuller-Jahre kamen viele der Reformen so schnell, so abrupt, und vor allem so spät im Leben vieler Menschen, dass ein Füllen der dadurch entstandenen Absicherungslücken zu bezahlbaren Preisen gar nicht mehr möglich ist. Es mag so sein, dass die Beiträge für die private Altersvorsorge, die Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherung günstiger sind, wenn man früh mit der Vorsorge anfängt – aber: Bis vor gut 15 Jahren war das nicht wirklich ein Thema…“ Beitrag von Oliver Eberhardt vom 21. Februar 2019 bei Telepolis weiterlesen »
»35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder«"CDU und CSU fordern mehr Eigenverantwortung von Hartz IV-Empfängern. Die kostet aber so viel, dass sie für einen Großteil der Bevölkerung nicht bezahlbar ist. (...) Die Forderung nach Eigenverantwortung und Eigeninitiative findet (...) dort ihre Grenze, wo weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„Von offizieller Seite wird oft behauptet, dass 3,1 Prozent der erwerbsfähigen Hartz-IV-Beziehenden von Sanktionen betroffen wären. (…) Wie kommen die 3,1 Prozent Sanktionsquote zustande? Es wird der durchschnittliche Bestand der Erwerbsfähigen, die Hartz-IV-Leistungen beziehen (im Jahr 2017 waren das 4,36 Millionen), mit dem durchschnittlichen Bestand derjenigen davon, die zu einem bestimmten Zeitpunkt mindestens eine Sanktion erleiden mussten ins Verhältnis gesetzt. Im Jahr 2017 waren dies rund 137 Tausend. Daraus ergibt sich eine Sanktionsquote von 3,1 Prozent. (…) Dieser Stichtagsquote der Sanktionen kann aber eine ganz andere Quote der direkten Betroffenheit von Hartz-IV-Sanktionen gegenübergestellt werden. Dann nämlich, wenn man fragt: Wie viele erwerbsfähige Personen, die während eines Jahres mindestens einmal Hartz IV bezogen haben, waren von mindestens einer Sanktion betroffen? Dann ergibt sich eine viel höhere Quote, die über das ganze Ausmaß der direkten Betroffenheit von Hartz-IV-Sanktionen informiert: Im Jahr 2017 waren laut Bundesagentur für Arbeit 5,52 Millionen Erwerbsfähige mindestens einmal im Hartz-IV-Bezug. Davon mussten 457 Tausend mindestens einmal eine Sanktion erleiden (…). Im Jahr 2017 waren also 8,3 Prozent aller derjenigen, die mindestens einmal in diesem Jahr Hartz IV bezogen haben, direkt von mindestens einer Sanktion betroffen, also rund jeder Zwölfte. Mit dieser Angabe ist noch nichts über das gesamte Ausmaß der Betroffenheit von Hartz-IV-Sanktionen gesagt – sind doch die, die mit einer/einem Sanktionierten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ebenfalls von der Kürzung der Hartz-IV-Leistung mit betroffen…“ Meldung von Katja Kipping vom 20. Februar 2019 auf ihrer Homepage weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"Von offizieller Seite wird oft behauptet, dass 3,1 Prozent der erwerbsfähigen Hartz-IV-Beziehenden von Sanktionen betroffen wären. (...) Wie kommen die 3,1 Prozent Sanktionsquote zustande? Es wird der durchschnittliche Bestand der Erwerbsfähigen, die Hartz-IV-Leistungen beziehen (im Jahr 2017 waren weiterlesen »

Muss man Sanktionen befürchten, wenn man sich nicht bei der AfD bewirbt? Vorsicht: Jein!
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„Bei der Bundesagentur für Arbeit ist eine Stelle bei der AfD ausgeschrieben. Um auf Nummer sicher zu gehen, haben wir nachgefragt, ob man sich als Erwerbsloser auf diese Stelle bewerben muss, wenn man keine Sanktionen oder Sperrzeiten befürchten will…“ Pressemeldung von Katja Kipping vom 11. Februar 2019 auf ihrer Homepage. In der Antwort vom 8.2.2019 heisst es: »In der Online-Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (BA) können sowohl unbetreute als auch betreute Stellenangebote veröffentlicht werden. Grundsätzlich hat jeder Arbeitgeber die Möglichkeit, sich in der Jobbörse zu registrieren und seine Stellenangebote, auch wenn diese nicht durch den Arbeitgeber-Service der BA betreut werden, auf der Plattform zu veröffentlichen. Die Verantwortung für unbetreute Stellenangebote liegt ausschließlich beim jeweiligen Arbeitgeber. Zu diesen Stellenangeboten werden keine Vermittlungsvorschläge mit einer Rechtsfolgenbelehrung an Erwerbsuchende ausgehändigt. Zur Qualitätssicherung unterliegen aber sowohl die Registrierung neuer Arbeitgeber als auch die veröffentlichten Stellenangebote verschiedenen Prüfverfahren (siehe hierzu die Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2417, Seite 2 ff.). Da es sich bei dem vorliegenden Stellenangebot nicht um ein von der BA betreutes Stellenangebot in der Jobbörse handelt, werden Erwerbssuchende nicht mit Rechtsfolgenbelehrung, die auf Sanktions- und Sperrzeitmöglichkeiten hinweist, dazu aufgefordert, sich auf diese Stelle zu bewerben.« Beachtlich ist hier der letzte Satz! Demzufolge führt die Unterlassung einer Bewerbung deshalb nicht zur Sanktions- oder Sperrzeitenandrohung, weil es sich beim Arbeitsangebot »nicht um ein von der BA betreutes Stellenangebot in der Jobbörse handelt«. Der Arbeitgeber spielt von daher keine Rolle. Würde es sich dagegen um ein von der BA betreutes Stellenangebot in der Jobbörse handeln, so wäre bei der einer Aufforderung folgenden Unterlassung einer Bewerbung bei der AfD diese Unterlassung mit Sanktions- oder Sperrzeitenandrohung bedroht! (Dieser Beitrag wurde nach einem wichtigen Hinweis zur möglichen Fehlinterpretation der PM von Katja Kipping geändert – wir danken für den wichtigen Hinweis und Textvorlage!) weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"Bei der Bundesagentur für Arbeit ist eine Stelle bei der AfD ausgeschrieben. Um auf Nummer sicher zu gehen, haben wir nachgefragt, ob man sich als Erwerbsloser auf diese Stelle bewerben muss, wenn man keine Sanktionen oder Sperrzeiten befürchten will..." weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!Die Jobcenter gewährten Hartz-IV-Empfänger*innen 2017 Darlehen in Höhe von insgesamt 73 Mio. Euro für Ausgaben in Notsituationen. Damit sank das Volumen der Darlehen. Außerdem verschuldeten sich erneut weniger Menschen, das aber mit immer höheren Beträgen. Diese Schulden beim Jobcenter entstehen insbesondere durch die zu geringen Regelleistungen im SGB II. In seinem Urteil vom 23. Juli 2014 (BVerfG, 1 BvL 10/12) hat das Bundesverfassungsgerichts festgestellt, dass die Regelbedarfe im SGB II grade noch verfassungskonform sind und sich aber an der Grenze zum Verfassungsbruch befinden. Genau eben diese grade noch verfassungskonformen Regelbedarfe sind zentrale Ursache dafür dass immer mehr SGB II-Beziehende sich beim Jobcenter verschulden müssen. In unserer Beratung bekommen wir immer wieder Menschen mit die tausende von EURO Schulden beim Jobcenter haben. Daher ist ein gesetzlicher Schuldenschnitt, entsprechend der Regelungen zum Überbrückungsdarlehen bei Erhalt der ersten Rente in § 37a Abs. 2 S. 1 SGB XII auch im SGB II einzuführen. Dort ist geregelt, nach Zahlung von ½ des Eckregelsatzes, derzeit 212 EUR, gibt es keine Forderungen mehr gegen den aufstockend SGB XII – Leistungen beziehenden Alters- oder Erwerbsminderungsrenten Beziehenden.“ Aus dem Thomé Newsletter 07/2019 vom 17.02.2019, siehe dazu einen weiteren Beitrag weiterlesen »
Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!"Die Jobcenter gewährten Hartz-IV-Empfänger*innen 2017 Darlehen in Höhe von insgesamt 73 Mio. Euro für Ausgaben in Notsituationen. Damit sank das Volumen der Darlehen. Außerdem verschuldeten sich erneut weniger Menschen, das aber mit weiterlesen »

»35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder«„… Die Bundesregierung ringt um eine Neugestaltung von Hartz-IV – doch bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) liegen längst eigene Pläne in der Schublade. Sie widersprechen teilweise den Ideen, mit denen die SPD die aktuelle Diskussion angestoßen hat. (…) Die Vorschläge haben es in sich: So will die BA zum Beispiel Sanktionen entschärfen, das System vereinfachen und Menschen, die lange gearbeitet haben, Aufschläge auf ihren Hartz-IV-Satz zahlen. (…) Deutlich spricht sich die BA gegen eine längere Bezugsdauer des am vorherigen Einkommen orientierten Arbeitslosengeldes I aus (…) Auch die BA hält es durchaus für richtig, die Lebensleistung von Arbeitslosen stärker zu berücksichtigen – allerdings im Hartz-IV-System. In dem Arbeitspapier präsentiert die Behörde den Vorschlag, langjährigen Versicherten einen Aufschlag auf den Regelsatz zu zahlen. Die Höhe des Aufschlags wäre vom letzten Nettolohn des Empfängers sowie der Dauer seiner Beschäftigung abhängig (…) Die BA ist strikt gegen eine völlige Abschaffung von Sanktionen…“ Beitrag von Florian Diekmann vom 16. Februar 2019 bei Spiegel online weiterlesen »
»35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder«"... Die Bundesregierung ringt um eine Neugestaltung von Hartz-IV - doch bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) liegen längst eigene Pläne in der Schublade. Sie widersprechen teilweise den Ideen, mit denen die SPD die aktuelle Diskussion angestoßen weiterlesen »

Hartz IV-Regelsatz: Mustervorlage für Widerspruch von der Paritätische„Auf eine dementsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Gießen (Az. S 22 AS 1015/14) weist die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. In dem verhandelten Fall wollte der Partner einer erwerbsfähigen Leistungsberechtigten selbst keine Leistungen beantragen. Dennoch wurde er vom zuständigen Jobcenter aufgefordert, Vordrucke auszufüllen, die sich an Personen richten, die Hartz-IV-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beanspruchen. Das ist unstatthaft, so das Gericht.“ Meldung bei neues Deutschland vom 13. Februar 2019 weiterlesen »
Hartz IV-Regelsatz: Mustervorlage für Widerspruch von der Paritätische"Auf eine dementsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Gießen (Az. S 22 AS 1015/14) weist die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. In dem verhandelten Fall wollte der Partner einer erwerbsfähigen Leistungsberechtigten selbst keine Leistungen beantragen. Dennoch weiterlesen »

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