Auch mit neuem Job bleiben viele in Hartz IV
LohnAnstandsGebot„… Rund 40 Prozent der Hartz-IV-Empfänger bekommen auch nach dem Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiter Sozialleistungen. Das geht aus der Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Demnach kamen im Jahr 2018 nur 58,4 Prozent aller alleinstehenden Leistungsbezieher nach dem Wechsel in einen Job ohne Unterstützung vom Amt über die Runden. Diese sogenannte bedarfsdeckende Integration war in der Gruppe der über 55-Jährigen noch seltener. Von ihnen waren nur 46,9 Prozent nicht mehr auf Leistungen angewiesen, bei Alleinerziehenden lag die Quote sogar bei nur 38,4 Prozent. Von einer bedarfsdeckenden Integration in den Arbeitsmarkt gehen die Statistiker der Bundesagentur für Arbeit aus, wenn drei Monate nach dem Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung keine Leistungen nach SGB II mehr gezahlt werden müssen. Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion, sieht ein strukturelles Problem. „Trotz Arbeit bleiben viele im Hartz-IV-System gefangen“, sagte sie. Es sei ein Skandal, dass Hartz-IV-Empfänger unter Androhung von Sanktionen in prekäre Beschäftigungen hineingezwungen werden könnten, betonte Zimmermann und erneuerte die Forderung der Linken nach einem Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde.“ Beitrag von Jan Drebes vom 6. September 2019 bei RP online zur Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage der Linksfraktion weiterlesen »
LohnAnstandsGebot"... Rund 40 Prozent der Hartz-IV-Empfänger bekommen auch nach dem Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiter Sozialleistungen. Das geht aus der Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Demnach kamen im Jahr 2018 weiterlesen »

»35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder«„Am 17. Oktober 2003 beschloss der Bundestag mit 306 Ja-Stimmen, die Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zu Hartz IV zusammenzulegen. Eine der damaligen Stimmen kam von SPD-Politiker Hubertus Heil. Mittlerweile ist Heil Arbeitsminister und beschäftigt sich wieder mit dem Thema. Am »Tag der Jobcenter«, einer Fachtagung für Führungspersonal der Einrichtungen, nannte er am Dienstag erste Eckpunkte, wie er die Grundsicherung weiterentwickeln will. (…) Die Formel des »Forderns und Förderns« sei »vom Prinzip her richtig«, allerdings »vom Ton her nicht mehr ganz angemessen.« Stattdessen kündigte Heil ein, dass er »Ermutigen« mehr in den Fokus stellen will. Fordern und Ermutigen, statt Fordern und Fördern also? Denn konkret wurde der Arbeitsminister nicht, wie er sich das Ermutigen vorstellt. Dazu passt, dass Heil die Sanktionen nur etwas abmildern will. Kritik übte er vor allem daran, dass auch die Miete gekürzt werden kann. »Ich will nicht, dass künftig die Kosten der Unterkunft gestrichen werden können«, so Heil. Das bringe »überhaupt nichts«. Kritik daran, dass der Regelsatz auf Null Euro gekürzt werden kann, übte er dagegen nicht. Die verschärften Sanktionsregeln für unter 25-Jährige will er zudem streichen und sie an die der übrigen Hartz-IV-Empfänger*innen anpassen. Derzeit wird unter 25-Jährigen schon beim zweimaligen Regelverstoß der gesamte Hartz-IV-Satz inklusive des Mietzuschusses gestrichen. Außerdem deutete Heil an, dass er Ausnahmen für psychisch Kranke schaffen will. »Ich habe junge Leute kennen gelernt, die psychisch krank und gar nicht mehr in der Lage waren, Briefe zu öffnen.« Hier müssten Lösungen gefunden werden. (…) Insgesamt dürften seine Ideen vor allem einigen wenigen Personengruppen, die vom derzeitigen System besonders hart getroffen werden, kleine Erleichterungen bringen. Eine der Personengruppen dürften Kinder von Erwerbslosen sein. (…) Das Ziel, so der Arbeitsminister: »Die Akzeptanz dieses Systems in der Bevölkerung erhöhen.«“ Beitrag von Alina Leimbach bei neues Deutschland vom 3. September 2019, siehe auch Interne Papiere: So will die Bundesagentur für Arbeit Hartz IV umbauen weiterlesen »
»35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder«"Am 17. Oktober 2003 beschloss der Bundestag mit 306 Ja-Stimmen, die Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zu Hartz IV zusammenzulegen. Eine der damaligen Stimmen kam von SPD-Politiker Hubertus Heil. Mittlerweile ist Heil Arbeitsminister und beschäftigt sich wieder mit dem weiterlesen »

Zwangsverrentung„Seit rund zehn Jahren zählt die (Wieder-) Einführung von Rentenbeiträgen für Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) zu den sozialpolitischen Standardforderungen von Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie der Partei DIE LINKE. Der Bund soll Beiträge zur Rentenversicherung auf Basis des halben Durchschnittsentgelts aller Versicherten entrichten. Ein Jahr ALG-II-Bezug ergäbe dann eine einheitliche Rentenanwartschaft in Höhe von 0,5 Entgeltpunkten (EP) – und nicht nur, wie zuletzt (2010), von lediglich rund 0,08 EP. So plausibel die Forderung auf den ersten Blick erscheinen mag, so unausgegoren erweist sie sich auf den zweiten Blick. Es gibt eine überzeugendere Lösung zur rentenrechtlichen Absicherung von (Langzeit-) Arbeitslosen – und die ist in Teilen für eine kleine Personengruppe arbeitsloser ALG-II-Bezieher schon heute geltendes Recht. (…) Liegt bei Arbeitslosigkeit vor Vollendung des 25. Lebensjahres a. Versicherungspflicht wegen des Bezugs von Sozialleistungen (etwa ALG) vor oder wird b. während der Arbeitslosigkeit ALG II bezogen, so gelten diese Zeiten gegenwärtig (auch) als Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit. Als beitragsgeminderte (a) bzw. beitragsfreie (b) Zeiten unterliegen sie damit der (auf 80 Prozent) begrenzten Gesamtleistungsbewertung. Vereinfacht heißt dies: Bei Versicherten ohne rentenrechtliche Lücken werden besagte Zeiten mit 80 Prozent der im Durchschnitt des Erwerbslebens erzielten Entgeltposition bewertet. Liegt diese am Ende beispielsweise bei 1,0 (= Durchschnittsverdienst), so wäre ein Jahr Arbeitslosigkeit vor vollendetem 25. Lebensjahr mit (im Fall (a) mindestens) 0,8 EP zu bewerten. Diese Regelung ließe sich auf alle Altersgruppen ausdehnen – und auch Arbeitslose, die nur mangels Bedürftigkeit keine Sozialleistungen erhalten, könnten einbezogen werden. Entscheidend für die Bewertung von Zeiten der Arbeitslosigkeit wären damit die individuelle Entgeltposition sowie die Nähe bzw. Ferne zur Rentenversicherung (Umfang rentenrechtlicher Lücken). Auch zurückliegende Zeiten der Arbeitslosigkeit ließen sich über diesen Weg einbeziehen. – Gründe genug, die Forderung nach Absicherung von (Langzeit-) Arbeitslosigkeit in der Rente konzeptionell zu überdenken.“ Beitrag von Johannes Steffen vom 2. September 2019 beim Portal Sozialpolitik weiterlesen »
Zwangsverrentung"Seit rund zehn Jahren zählt die (Wieder-) Einführung von Rentenbeiträgen für Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) zu den sozialpolitischen Standardforderungen von Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie der Partei DIE LINKE. Der Bund soll Beiträge zur Rentenversicherung auf Basis des halben Durchschnittsentgelts aller weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„Beim Existenzminimum darf sich der Staat ausschließlich am Bedarf der Bedürftigen orientieren. So schrieb es das Bundesverfassungsgericht 2010 in einem Urteil zur Höhe der Hartz-IV-Leistungen fest. Die Praxis sieht anders aus. Wer eine Auflage des Jobcenters nicht befolgt, muss nicht nur damit rechnen, für drei Monate die Leistungen um bis zu 100 Prozent gekürzt zu bekommen. Neben der Sanktion drohen ihm auch Rückforderungen und weitere Kürzungen, wenn ihm die Behörde »sozialwidriges Verhalten« unterstellt. In einem Fall hat das Bundessozialgericht (BSG) dem Jobcenter Herne vorige Woche Einhalt geboten. Demnach verhielt sich ein junger Mann, der wegen psychischer Probleme seine Ausbildung geschwänzt und so die Kündigung herbeigeführt hatte, nicht »sozialwidrig«. Der Kläger hatte 2014 eine öffentlich geförderte Berufsausbildung begonnen. Nach wiederholtem unentschuldigten Fehlen kündigte ihm der Maßnahmeträger im Jahr darauf fristlos. Das Jobcenter bewilligte ihm zwar erneut Hartz IV, verhängte aber zur Strafe eine Sanktion. Zusätzlich stellte es fest, dass der junge Mann »das Ende der Ausbildung grob fahrlässig herbeigeführt« habe. Deshalb verpflichtete es ihn dazu, seine aufstockenden Leistungen für ein halbes Jahr in Höhe von rund 3.000 Euro zurückzuzahlen. Das Sozialgericht Gelsenkirchen hatte die Klage des Mannes zunächst abgewiesen. Die nächsthöhere Instanz, das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, sah es anders. Der Bescheid des Jobcenters sei rechtswidrig, da die Voraussetzungen für eine sogenannte Ersatzpflicht nicht vorlägen, heißt es in dessen Urteil. So müsse die Behörde nachweisen, dass der Betroffene absichtlich darauf abgezielt habe, höhere Hartz-IV-Zahlungen zu erhalten. Für den Abbruch der Maßnahme sei er zudem bereits zu Recht sanktioniert worden, betonten die Richter. Dagegen ging das Jobcenter Gelsenkirchen in Revision, doch die Bundesrichter sahen es wie die Vorinstanz: Psychische Probleme seien keine Ursache für sozialwidriges Verhalten…“ Beitrag von Susan Bonath bei der jungen Welt vom 3. September 2019 weiterlesen »
Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!"Beim Existenzminimum darf sich der Staat ausschließlich am Bedarf der Bedürftigen orientieren. So schrieb es das Bundesverfassungsgericht 2010 in einem Urteil zur Höhe der Hartz-IV-Leistungen fest. Die Praxis sieht anders aus. Wer weiterlesen »

35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!Er ist ein Freund klarer Worte, scheut keine Auseinandersetzung und hat sich – sowohl bei KollegInnen als auch auch bei KritikerInnen der Hartz-Gesetze – Respekt und Anerkennung erarbeitet. Nach 15 Jahren an der Spitze des Dortmunder Jobcenters möchte Frank Neukirchen-Füsers beruflich noch mal neue Wege einschlagen. Der 60-Jährige wird (wie bereits berichtet) im September Chef der Arbeitsagentur in Bochum – die Chefin dort – Dr. Regine Schmalhorst (47) – wird seine Nachfolgerin beim Jobcenter in Dortmund. Doch wie sehr ihn das Thema SGB II umtreibt, wird im Interview mit Nordstadtblogger deutlich: Er redet Klartext und übt deutliche Kritik an handwerklich schlecht gemachten Hartz-Gesetzen, der fatalen Ausweitung von Mini-Jobs und dem noch immer zu niedrigen Mindestlohn in Deutschland. (…) Bei allen Problemen – eine komplette Abschaffung der Hartz-Gesetze befürwortet Neu-Kirchen-Füsers nicht, trotz Bürokratie, Sanktionen und zu wenig Geld. „Darüber kann man trefflich streiten. Und es ist berechtigt, dass zu diskutieren. Das war es 2005 schon. Aber die Politik hat sich sofort rausgezogen.“ (…) „Vieles wird im Nachhinein verklärt. Es war früher nicht alles besser – und mehr Geld gab es auch nicht. Daher sollten wir nicht das Kind mit dem Bade ausschütten“, erteilt er der Forderung nach Abschaffung der Hartz-Gesetze eine Absage. (…) Veränderten Rahmenbedingungen und neuen Diskussionsansätzen würden sich die Jobcenter nicht verschließen. Selbst über die Sinnhaftigkeit eines Bedingungslosen Grundeinkommens sei vor einem Jahr zwischen den Jobcentern diskutiert worden. (…) Allerdings nicht für alle, sondern nur für Menschen, die auf eine Existenzsicherung angewiesen seien und nicht für Vermögende oder Berufstätige. (…) Allerdings glaubte der 60-Jährige nicht, dass es zu einer grundlegenden Reform oder sogar zu einer Abschaffung der Hartz-Gesetze kommen werde: „Das SGB II ist sehr kompliziert, niemand will das Fass aufmachen…“ Artikel von Alexander Völkel vom 24. August 2019 bei nordstadtblogger.de: „Klare Kante zum Abschied: Jobcenter-Chef kritisiert „Hartz IV“, fordert höheren Mindestlohn und das Ende der Mini-Jobs“. Siehe dazu den Kommentar von Norbert Hermann, Bochum Prekär weiterlesen »
35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!"Er ist ein Freund klarer Worte, scheut keine Auseinandersetzung und hat sich – sowohl bei KollegInnen als auch auch bei KritikerInnen der Hartz-Gesetze – Respekt und Anerkennung erarbeitet. Nach 15 Jahren an der Spitze des Dortmunder Jobcenters weiterlesen »

Generation Treuhand. Über die Rolle zerstörter Hoffnungen und Niederlagen für den Aufstieg der Rechten in den ostdeutschen Bundesländern
Montagsdemo gegen Hartz IV und Agentda 2010Die Hochburgen der Rechten liegen in den ostdeutschen Bundesländern. Bei den Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen am kommenden Sonntag und in Thüringen Ende Oktober könnte die AfD sogar stärkste Partei werden. Vor einem Jahr vermochten es rechtsgerichtete Gruppen in Chemnitz, viele Menschen auf die Straße zu bringen, von denen manche ihrer Fremdenfeindlichkeit freien Lauf ließen. Der Aufstieg der Rechten in den ostdeutschen Bundesländern hat nicht den einen Grund – sicherlich spielen aber die Ereignisse von 1989 ff., die zerstörten Hoffnungen auf blühende Landschaften und die Folgen der Treuhand-Politik eine wichtige Rolle. (…) Das kollektive Gedächtnis im Osten weiß nicht nur um die Erfahrungen in der DDR und was 1989 geschah. Es weiß auch, welche Auseinandersetzungen seit der Wende gewonnen und vor allem: welche verloren wurden. Gewonnen, so jedenfalls die gängige Lesart, haben die Menschen in Ostdeutschland 1989. (…) Doch auf den Rausch folgte schnell der Kater. Die Geschichte der sozialen Kämpfe ist in Ostdeutschland nach der Wende vor allem eine Geschichte der Niederlagen. Zwei verlorene Auseinandersetzungen stechen besonders hervor. Da sind zunächst die Proteste gegen die Politik der Treuhand. (…) Tausende Betriebsschließungen führten im Jahr 1992 zu mehr als einer Million Arbeitslosen. Dagegen regte sich Widerstand – und zu einem Symbol des Widerstands gegen die Treuhandpolitik wurden die Kalikumpel. (…) Zehn Jahre nach der Auseinandersetzung in Bischofferode ging es wieder um soziale Gerechtigkeit – dieses Mal gegen die geplante Agenda 2010 von SPD-Kanzler Gerhard Schröder. (…) Drei große gesellschaftliche Auseinandersetzungen in 30 Jahren – jene Kämpfe entlang der sozialen Konfliktachse, der zwischen oben und unten, gingen verloren. Den letzten Sieg, so die kollektive Erinnerung, errangen die Ostdeutschen im Herbst 1989. Und genau daran knüpft die AfD heute an. (…) Wer rechten Parteien und Bewegungen etwas entgegensetzen will, muss einen Ausweg in Aussicht stellen, bei dem keine Ellbogen gegen andere zum Einsatz kommen…“ Feature von Sebastian Friedrich beim NDR Kultur, Gedanken zur Zeit am 25.08.2019 weiterlesen »
Montagsdemo gegen Hartz IV und Agentda 2010"Die Hochburgen der Rechten liegen in den ostdeutschen Bundesländern. Bei den Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen am kommenden Sonntag und in Thüringen Ende Oktober könnte die AfD sogar stärkste Partei werden. Vor einem Jahr vermochten es rechtsgerichtete Gruppen weiterlesen »

Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis„Der Bundesrechnungshof hat stichprobenartig in einer erneuten Prüfung die Eingliederungsvereinbarungen zwischen Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten und den Jobcentern geprüft. Den Prüfern wurden Daten von registrierten 4,8 Millionen Personen in den Jobcentern durch die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt. Ausnahmen bildeten Jobcenter, die eigenständig durch die Kommunen betreut werden, so dass knapp 3,4 Millionen Daten verwendet werden konnten. Insgesamt prüften sie 625 Datensätze erwerbsfähiger Leistungsberechtigten in 212 Jobcentern. Das Ergebnis: Fast jede zweite Vereinbarung war ungültig oder fehlerhaft. (…) So kommen „massive Zweifel auf, ob die Jobcenter das Instrument der Eingliederungsvereinbarung wirksam einsetzen“. Es entstand der Eindruck, dass die Jobcenter insbesondere Probleme mit dem Ermessen hatten, ob eine Eingliederungsvereinbarung notwendig sei. Der Bundesrechnungshof wirft den Jobcentern vor, dass sie gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen, wenn Vereinbarungen nicht vor Ort und persönlich getroffen werden. Damit haben sie keinen Nutzen für Erwerbslose. (…) Deswegen raten sie dem Bundesministerium darüber nachzudenken, „ob die Eingliederungsvereinbarung in der derzeitigen Form das geeignete Instrument ist, die Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ist. Sie schlagen vor, dass die gesetzliche Pflicht einer Vereinbarung zu einer „Kann-Regelung“ umgewandelt wird. So wären zeitliche Kapazitäten für eine intensivere Beratung oder eine Erhöhung der Kontaktdichte möglich. (…) Der Bundesrechnungshof erwägt die Thematik in einem Bericht an das Parlament weiterzuverfolgen.“ Bericht vom 18. August 2019 von und bei altonabloggt weiterlesen »
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Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„Lehnt ein Arbeitsloser wiederholt Beschäftigungsangebote ab oder verweigert die Teilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und zeigt damit versicherungswidriges Verhalten, kann deshalb eine zweite und dritte Sperrzeit mit einer Dauer von sechs und zwölf Wochen eintreten. Dies geht aber nur, wenn dem Arbeitslosen zuvor konkrete Rechtsfolgenbelehrungen erteilt worden sind und zudem bereits ein Bescheid über eine vorausgegangene Sperrzeit ergangen ist. Dies hat das Bundessozialgericht am 27.06.2019 in zwei Fallgestaltungen entschieden (…) Einheitliche Rechtsfolgenbelehrungen, die – wie in den entschiedenen Fallgestaltungen – auf sämtliche möglichen Sperrzeitformen bei einem wiederholten versicherungswidrigen Verhalten hinweisen und damit lediglich den Gesetzestext wiederholen, seien keine wirksamen Rechtsfolgenbelehrungen für Sperrzeiten mit einer Dauer von sechs oder zwölf Wochen, so das BSG. Mit den Grundsätzen einer individuellen Vermittlung sei verbunden, dass hinsichtlich der leistungsrechtlichen Konsequenzen im konkreten Fall belehrt werden muss. (…) Gleichfalls in Abweichung von der bisherigen Praxis der Arbeitsverwaltung hat das BSG aus der systematischen Regelungsstruktur der Sperrzeitvorschriften und den Grundsätzen zu deren verfahrensrechtlicher Umsetzung abgeleitet, dass die besonderen Rechtsfolgen einer zweiten und dritten Sperrzeit mit einer Dauer von sechs und zwölf Wochen nur eintreten können, wenn das vorangegangene versicherungswidrige Verhalten durch einen Verwaltungsakt umgesetzt worden ist. Wegen der vom Gesetz geforderten Abfolge von erstem, zweitem und weiterem versicherungswidrigen Verhalten müsse auch die Umsetzung zeitlich gestaffelt stattfinden…“ Rechtsinfo zur BSG-Entscheidung vom 27. Juni 2019 – B 11 AL 14/18 R; B 11 AL 17/18 R – bei Beck aktuell weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"Lehnt ein Arbeitsloser wiederholt Beschäftigungsangebote ab oder verweigert die Teilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und zeigt damit versicherungswidriges Verhalten, kann deshalb eine zweite und dritte Sperrzeit mit einer Dauer von sechs und zwölf Wochen eintreten. weiterlesen »

Zuschussrente gegen Altersarmut?„Fast zwei Millionen Kinder in Deutschland leben in einem Hartz-IV-Haushalt. (…) Ein Rechtsgutachten zu den Grundsicherungsleistungen für Kinder „Die Ermittlung der Bedarfe von Kindern – Probleme, Herausforderungen, Vorschläge“ von Prof. Dr. Anne Lenze offenbart nun das Ausmaß der Unterversorgung von Kindern und Eltern im Hartz-IV-System. (…) Eigentlich sollen die Regelsätze im Hartz-IV-System das sachliche und soziokulturelle Existenzminimum der Leistungsberechtigten abdecken. Doch für die Autorin des Rechtsgutachtens ist bereits die Berechnungsgrundlage für die Hartz-IV-Leistungen für Kinder und ihre Eltern mit Schwächen behaftet. (…) Lenze bewertet die EVS vor allem in Hinblick auf die Leistungen für Familien als unzuverlässige Grundlage. (…) Die Autorin kritisiert außerdem, dass bei den Regelsätzen für Erwachsene nicht zwischen Alleinstehenden und Eltern unterschieden wird und hiermit Ausgaben, die von Eltern zum Zweck der Erziehung und des Familienlebens getätigt werden, nicht berücksichtigt werden. (…) Eine grundsätzliche Kritik übt die Autorin an der Konzeption der Grundsicherungsleistungen für Kinder. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen einerseits zwar den Anschluss der Kinder an die Mehrheitsgesellschaft leisten, bewegt sich aber andererseits absichtlich auf einem Minimalniveau, das anhand der ärmsten Haushalte ermittelt wird. Entsprechend negativ fällt auch Lenzes Urteil aus: „Es kann nicht darum gehen, die Teilhabe von Kindern an den geringen Ausgaben einer armen Referenzgruppe in der Vergangenheit zu orientieren, sondern Maßstab der Förderung müssen die Gelingensbedingungen für Bildung, soziale Teilhabe und Erwerbschancen in der Zukunft sein. Die Regelbedarfe von Kindern und Jugendlichen müssen sich an einer durchschnittlichen Lebenslage orientieren.“ Beitrag von Lena Becher vom 9. August 2019 bei O-Ton Arbeitsmarkt. Der Beitrag basiert auf das Rechtsgutachten „Die Ermittlung der Bedarfe von Kindern -Probleme, Herausforderungen, Vorschläge“ von Prof. Dr. Anne Lenze vom Mai 2019 (68 Seiten) weiterlesen »
Zuschussrente gegen Altersarmut?"Fast zwei Millionen Kinder in Deutschland leben in einem Hartz-IV-Haushalt. (...) Ein Rechtsgutachten zu den Grundsicherungsleistungen für Kinder „Die Ermittlung der Bedarfe von Kindern – Probleme, Herausforderungen, Vorschläge“ von Prof. Dr. Anne Lenze offenbart nun das Ausmaß der Unterversorgung von Kindern weiterlesen »

[Nun auch die IG Metall] Sozialstaat erneuern: Warum Hartz IV nicht bleiben darf, wie es ist
»35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder«„… Die IG Metall verfolgt bei Hartz IV einen doppelten Ansatz: Zum einen geht es darum, das Hartz IV-System neu zu gestalten und wesentliche Teile zu überwinden. Genauso wichtig sind Reformen, die darauf zielen, dass ein Grundsicherungsbezug von vornherein vermieden wird. Dazu muss vor allem der Schutz der Arbeitslosenversicherung ausgebaut werden. (…) Aus Sicht der IG Metall muss die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I auf bis zu 36 Monate verlängert werden, nach Lebensalter gestaffelt. Die Voraussetzungen für ALG I-Bezug müssen erleichtert werden. (…) Die IG Metall fordert außerdem eine deutliche Anhebung des Hartz IV-Regelsatzes. Außerdem müssen bei besonderem Bedarf Einmalzahlungen gewährt werden – zum Beispiel, wenn die Waschmaschine kaputt geht. Eine Grundsicherung stellt das soziale und kulturelle Existenzminimum dar, das nicht unterschritten werden darf. Kürzungen der Grundsicherung – wie sie die derzeitige Sanktionspraxis bedeuten – lehnt die IG Metall daher ab. Besonders kritisch ist die schärfere Sanktionierung von unter 25-Jährigen. Auch die Zumutbarkeitsregeln sind aus Beschäftigungssicht kontraproduktiv. Erwerbslose können heute zu Arbeiten gezwungen werden, die unterhalb ortsüblicher Löhne entlohnt werden. Das fördert Billigkonkurrenz. Weder sozialer Status noch Qualifikation sind geschützt. Es macht aber keinen Sinn, einen Meister als Hilfsarbeiter arbeiten zu lassen. Seine Qualifikation geht dabei schleichend verloren. Wichtigstes Ziel bleibt: Vermeiden, dass Menschen überhaupt auf Grundsicherung angewiesen sind. Dazu braucht es Tarifbindung und Qualifizierung…“ Stellungnahme der IG Metall zu Hartz IV vom 17. Dezember 2018. Siehe dazu: Wie schafft man Hartz IV wieder ab? Hoffen und Warten auf „linke Mehrheiten“ – bei Wahlen – bei der IGM weiterlesen »
»35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder«"... Die IG Metall verfolgt bei Hartz IV einen doppelten Ansatz: Zum einen geht es darum, das Hartz IV-System neu zu gestalten und wesentliche Teile zu überwinden. Genauso wichtig sind Reformen, die darauf zielen, dass ein Grundsicherungsbezug weiterlesen »

Zuschussrente gegen Altersarmut?„… Obwohl die Wirtschaft in den vergangenen Jahren gewachsen und die Arbeitslosigkeit gesunken sind, verharrt die Armutsquote auf einem Rekordstand. Die günstige ökonomische Entwicklung kommt bei den Armen nicht an. Zudem zeigt der Armutsbericht, dass Familien – insbesondere Alleinerziehenden-Haushalte und Paare mit drei und mehr Kindern – und damit Kinder in besonderem Maße von Armut betroffen sind: 22,3 Prozent der Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre sind arm. Kinder und Jugendliche und deren Familien sind damit überdurchschnittlich von Armut betroffen. Zudem zeigt der Blick auf die Gruppe der Armen: Mehr als jede*r fünfte Arme ist minderjährig. Vor diesem Hintergrund wird in dieser Expertise folgenden Fragen nachgegangen: Wie wirkt sich die soziale Ungleichheit für die Kinder aus? Konkret: wie sieht es mit den Konsummöglichkeiten der Familien aus? Steht ausreichend Geld zur Verfügung? Wie viel Geld geben Eltern für ihre Kinder aus? Welche Unterschiede zeigen sich im Vergleich der verschiedenen Familientypen? Welche Entwicklung zeigt sich über die Zeit? Im Zentrum der Auswertung steht die soziale Ungleichheit: Wie viel Geld geben die ärmsten Familien für ihre Kinder aus? Für welche Zwecke? Wie groß ist der Abstand bei diesen Ausgaben zum gesellschaftlichen Durchschnitt? Und: Wie weit ist der Abstand zu den Ausgaben für die Kinder der reichsten Familien? Wie hat sich das Verhältnis von „unten“ und „oben“ über die Zeit entwickelt? Und schließlich: Welche Auswirkungen hat die soziale Ungleichheit für die Teilhabe der Kinder? Inwieweit sind unter den analysierten Bedingungen gleiche Entwicklungschancen für alle Kinder gegeben?“ Hinweis auf die Expertise des Paritätischen Gesamtverbandes ‚Verschlossene Türen‘ vom 1. August 2019 mit Download-Möglichkeit der Studie weiterlesen »
Zuschussrente gegen Altersarmut?"... Obwohl die Wirtschaft in den vergangenen Jahren gewachsen und die Arbeitslosigkeit gesunken sind, verharrt die Armutsquote auf einem Rekordstand. Die günstige ökonomische Entwicklung kommt bei den Armen nicht an. Zudem zeigt der Armutsbericht, dass Familien – insbesondere Alleinerziehenden-Haushalte und Paare weiterlesen »

Gelungene Aktion mit 15 Begleiter*innen am Jobcenter Porz: Schluss mit den Schikanen – Stoppt die Sachbearbeiterin Fr. A.
"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"„… Nachdem Frau A. sie für mehrere Monate um 100% gekürzt hatte und auch durch weitere Schikanen und Datenschutzverletzungen aufgefallen war, saßen nun 15 Beistände zusammen mit der Erwerbslosen im Wartebereich und standen zeitgleich auf, um mit ihr den Meldetermin wahrzunehmen. Das war wohl zu viel für Frau A. Die ansonsten durch ihre harte Linie, Sanktionen, sowie als schikanös, erniedrigend und rassistisch empfundenen Äußerungen bekannt gewordene Sachbearbeiterin suchte sich hektisch Verstärkung bei ihren Kolleginnen und Kollegen. Doch die Meute blieb ruhig stehen. Schließlich hatte sie einen Grund, hier zu sein. Es ging um die Begleitung einer Erwerbslosen zu ihrem Meldetermin. Es ging aber auch darum, grundsätzlich das Verhalten der Sachbearbeiterin aufzuzeigen und ihre Versetzung zu fordern. Immer häufiger erfuhr die Beratungsstelle der KEAs von Betroffenen über die Methoden im Jobcenter Porz. Immer häufiger mussten Erwerbslose von den KEAs unterstützt werden und wurden zu Meldeterminen zur Sachbearbeiterin Frau A. begleitet. Es wurden Widersprüche geschrieben, Beschwerden geschrieben. Doch nichts ist passiert. „Wir haben uns zusammengeschlossen und unsere Freund*innen mitgebracht“, heißt es denn auch in einem später verteilten Flyer. (…) „Stoppt die Schikanen! Stoppt Frau A.! Hartz IV abschaffen!“ steht dann auch auf einem Transparent, das zum Abschluss vor dem Jobcenter ausgerollt wurde. Erwerbslos, aber nicht wehrlos.“ Bericht der Kölner Erwerbsloseninitiative KEAs vom Juli 2019 und der Nachschlag: Zweiter Besuch bei Sachbearbeiterin Frau A. im Jobcenter Porz weiterlesen »
"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"„… Nachdem Frau A. sie für mehrere Monate um 100% gekürzt hatte und auch durch weitere Schikanen und Datenschutzverletzungen aufgefallen war, saßen nun 15 Beistände zusammen mit der Erwerbslosen im Wartebereich und standen zeitgleich auf, weiterlesen »

Umfrage: Seit Hartz IV wächst Angst vor sozialem Abstieg und Altersarmut
35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!„Bei der Mehrzahl der Bundesbürger hat Hartz IV ein negatives Image. (…) Demnach stimmen gut drei Viertel aller Befragten der Aussage zu, mit Hartz IV sei das Risiko gewachsen, im Alter arm zu sein (76 Prozent). Und 65 Prozent sind der Meinung, dass, seit es Hartz IV gibt, die Angst vor sozialem Abstieg gewachsen sei. Auch für die Entwicklung des prekären Arbeitsmarktes macht die Mehrzahl der Deutschen Hartz IV mit verantwortlich: Seit der Reform würden mehr Menschen zu Niedriglöhnen arbeiten als vorher. 66 Prozent, also zwei Drittel der Befragten, glauben das. (…) Die in der Öffentlichkeit immer wieder vorgetragenen Argumente, wonach Hartz IV zu Wirtschaftswachstum und geringerer Arbeitslosigkeit beigetragen habe, werden jeweils nur von einem Drittel der Bundesbürger geteilt. Danach stimmen nur 33 Prozent der Aussage zu, Hartz IV habe die Arbeitslosenzahlen gesenkt, 34 Prozent meinen, dass Deutschland ohne Hartz IV wirtschaftlich heute nicht so gut dastehen würde. Die Mehrheit der Bundesbürger glaubt dagegen den Erfolgsmeldungen nicht. (…) Die Deutschen haben eine genaue Vorstellung davon, wo sich im staatlichen Sozialsystem die Gerechtigkeitsfrage stellt. Das zeigt das Umfrageergebnis zu dieser Aussage: „Menschen, die arbeiten, müssen am Ende mehr in der Tasche haben als Hartz IV-Empfänger“: Fast jeder, nämlich 94 Prozent der Bundesbürger, stimmen dieser Aussage zu.“ Pressemeldung des Hessischen Rundfunks vom 29. Juli 2019 – Die Umfrage von infratest dimap wurde für die ARD-Dokumentation „Der Hartz IV-Report“ am 29. Juli 2019 durchgeführt (vgl. ARD-Mediathek) weiterlesen »
35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!"Bei der Mehrzahl der Bundesbürger hat Hartz IV ein negatives Image. (...) Demnach stimmen gut drei Viertel aller Befragten der Aussage zu, mit Hartz IV sei das Risiko gewachsen, im Alter arm zu sein (76 Prozent). Und weiterlesen »

"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"„Sozialleistungen sind für viele Menschen in Deutschland überlebenswichtig. Weil sie ihren Lebensunterhalt nicht allein mit eigener Arbeitskraft bestreiten können. Das weckt Begehrlichkeiten mit der Frage, wie viel denn der Staat über Sozialsysteme umverteilen soll. Und es schürt immer wieder Argwohn – den Argwohn der Gebenden, dass Sozialleistungen missbräuchlich ausgenutzt werden und den Argwohn der Nehmenden, dass zustehende Leistungen gezielt verwehrt werden. Sebastian Friedrich ist auf solche Fälle gestoßen. Sie spielen in norddeutschen Jobcentern, aber nicht nur dort. Sie handeln von Rumän*innen und Bulgar*innen – seit 2014 gilt auch für sie die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU – und von deutschen Arbeitsvermittlern. Eine interne Arbeitshilfe der Bundesagentur für Arbeit – 27 Seiten eng geschrieben – erzeugt Ärger und Verwirrung. Der Titel: „Arbeitshilfe zur Bekämpfung von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch durch EU-Bürger“. Was steckt dahinter? Welche Banden sind gemeint – und gibt es womöglich deutsche Profiteure?…“ Feature von Sebastian Friedrich vom 29. Juli 2019 bei NDR Info ‚Das Forum‘ (Audiolänge: ca. 20 Min.) weiterlesen »
"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern""Sozialleistungen sind für viele Menschen in Deutschland überlebenswichtig. Weil sie ihren Lebensunterhalt nicht allein mit eigener Arbeitskraft bestreiten können. Das weckt Begehrlichkeiten mit der Frage, wie viel denn der Staat über Sozialsysteme umverteilen soll.  Und es weiterlesen »

Delikt ArbeitslosEine repräsentative Befragung von Privathaushalten im November 2015 ergab, dass Jobcenter und Arbeitsagenturen am häufigsten genannt wurden, wenn nach Diskriminierungserfahrungen auf Ämtern und Behörden gefragt wurde (Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2017, Diskriminierung in Deutschland. Dritter Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages , S. 285f, 290-297). Der Bericht empfiehlt beispielsweise die Einführung eines Verbandsklagerechts zum Diskriminierungsschutz und die Einrichtung unabhängiger und neutraler Beschwerdestellen. Dazu hat die Linksfraktion eine kleine Anfrage eingereicht und im Detail die Position der Bundesregierung dazu abgefragt. In der Gesamtheit sieht die Bundesregierung entgegen der Antidiskriminierungsstelle keine Diskriminierung von SGB II – BezieherInnen, sie lehnt insbesondere den Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ab und somit Ansprüche bei Diskriminierungen durch das AGG. Die Bundesregierung will keine verschuldensunabhängigen Schadensersatzansprüche wg. Diskriminierung einführen (Frage 10g). Das heißt, organisationale und strukturelle Diskriminierungen können nicht bestraft werden, nur diskriminierende MitarbeiterInnen. Ebenso wird die Einführung unabhängiger Beschwerde- und Ombudsstellen abgelehnt (Frage 12). Siehe die Linkenanfrage und Antwort der BR “ Aus dem Thomé Newsletter 26/2019 vom 14.07.2019 weiterlesen »
Delikt Arbeitslos"Eine repräsentative Befragung von Privathaushalten im November 2015 ergab, dass Jobcenter und Arbeitsagenturen am häufigsten genannt wurden, wenn nach Diskriminierungserfahrungen auf Ämtern und Behörden gefragt wurde (Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2017, Diskriminierung in Deutschland. Dritter Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes weiterlesen »

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