„… 2005 wurde die Eingliederungsvereinbarung übrigens mit dem Ziel eingeführt einen „partnerschaftlichen Umgang zwischen Agentur für Arbeit und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen“ zu gewährleisten. Nun ja, ob man eine Partnerschaft mit einem Jobcenter eingehen möchte, bleibt jedem selbst überlassen. Ich glaube allerdings, dass die Partnerschaft mit einer Laterne partnerschaftlicher wäre. Aber zum Thema zurück. Inzwischen ist die Eingliederungsvereinbarung eines der wichtigsten Instrumente, um Druck auf Erwerbslose auszuüben. Das A-B-C der „Frischlinge“ im Jobcenter auf der anderen Seite des Schreibtischs ist die Schulung der „Rechtssicherheit“ einer EGV vor Gericht. Nichts ist peinlicher, als dass die EGV vor Gericht nicht standhält. Schließlich ist sie der Dreh- und Angelpunkt des „Fordern und Fördern“ von Arbeitslosengeld-II-Berechtigten. (…) Wenn ich eine Waschmaschine kaufe, kaufe ich ja auch nicht nur die Trommel. Das versucht aber immer wieder das Jobcenter. Sie erhalten nur die Trommel, in dem zum Beispiel das Jobcenter versucht, die Pflicht aufzuzwingen sich zu bewerben, am besten täglich, ohne die Kosten dafür übernehmen zu wollen. Also Pokerface aufsetzen und die Übernahme von Bewerbungskosten durch das Jobcenter verbindlich regeln. Ich bleibe beim Pokerface. Das sollte bis zum Perfektionismus einstudiert werden. Lachen Sie ruhig darüber. Die Jobcenter können das nämlich ziemlich gut. Gerade dann, wenn sie mit der Sanktionskeule kommen, weil Sie die EGV nicht unterschreiben wollen. Fallen Sie nicht auf die Fürsorgeschiene rein. Und noch weniger auf die Zeitschiene…“ Ratschläge von Fachfrau Inge Hannemann vom 20. Juni 2021 beim Gewerkschaftsforum
weiterlesen »