„
Wer eine Spende gibt, denkt, er tut etwas Gutes. Doch wenn der Bettelnde Hartz IV-Empfänger ist, kann das Jobcenter dessen Bezüge kürzen. So wie im Fall von Michael Hansen. (…) Er bezieht seit 2005 mit kleinen Unterbrechungen Hartz IV. In der Monatsmitte wird dann das Geld knapp. Und so setzt sich Hansen dann vor das Schaufenster eines Modehauses, seinen kleinen Hund neben sich, und hält die Hand auf. Für das, was er da bekommt, interessierte sich Mitte des Jahres das Jobcenter. (…) Letztlich wurde das Betteln vom Jobcenter als Beruf oder Selbstständigkeit betrachtet und so behandelt. (…) Ab dem 1. August 2017 wurde ihnen 300 Euro abgezogen. Juliane Meuter ist Rechtsanwältin, sie legte Widerspruch ein, ab dem 6. September galt dann ein neuer Bescheid des Jobcenters. Statt der 300 werden aktuell noch 120 Euro abgezogen. Da es für Spenden einen Freibetrag von 30 Euro gibt, werden dem Ehepaar seitdem rund 90 Euro abgezogen…“ Artikel von Tobias Grossekemper vom 18. November 2017 bei den lokalen Ruhrnachrichten . Der Fall schlägt hohe Wellen der Entrüstung, wie bereits ein ähnlicher 2009 in Göttingen. Doch wir finden, dass die Gesamtsituation unter HartzIV ein Skandal ist – und zudem das offensichtlich in der Freizeit fortgeführte Engegement einer Sachbearbeiterin, so dem Text zu entnehmen: „…
Bettler würden vom Jobcenter grundsätzlich nicht überprüft, Hansen sei im Januar 2017 von einer Mitarbeiterin des Jobcenters beim Betteln gesehen worden. Daraufhin sei er um eine Stellungnahme gebeten worden…“ Eine Heldin der Arbeit?
Wir hoffen immer noch auf die deutsche Fabienne! Dazu neu:
Ärger mit dem Jobcenter: Bettelnder Hartz-IV-Empfänger darf 200 Euro behalten weiterlesen »