Bündnis „Aufrecht bestehen“ ruft auf zur bundesweiten dezentralen Aktionswoche vom 23. – 31. Oktober 2023: „Der Armut endlich den Kampf ansagen!“
Bündnis „AufRecht bestehen“Ein Fünftel der Bevölkerung in der Bundesrepublik ist arm oder „armutsgefährdet“, Kinder und Jugendliche betrifft dies sogar zu einem Viertel. Rund 7,5 Millionen Beschäftigte hängen im Niedriglohnsektor fest und offiziell 19 Prozent der Rentnerinnen und Rentner sind von Altersarmut betroffen. Währenddessen hat sich die offizielle Inflation zwar abgeschwächt, die Preise insbesondere für Lebensmittel und Energie bleiben jedoch auf einem extrem hohen Niveau. Anstatt dieser skandalösen Situation mit geeigneten sozialpolitischen Maßnahmen zu begegnen, hat die Bundesregierung mit ihrem Haushaltsentwurf für 2024 einen Generalangriff auf die Fundamente der sozialstaatlichen Errungenschaften eingeleitet: Während ein Fünftel aller geplanten staatlichen Ausgaben in Rüstung und Militär fließen soll, ist insbesondere der Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereich von enormen Kürzungen und Einsparungen betroffen. Wir wollen uns nicht damit abfinden, dass es für immer mehr Menschen hinten und vorne nicht zum Leben reicht und den Angriff auf den Sozialstaat nicht unwidersprochen hinnehmen…“ Pressemitteilung und Aufruf vom 20.10.2023 des Bündnisses „AufRecht bestehen“, einem bundesweiten Zusammenschluss von Erwerbslosengruppen und -organisationen, siehe dazu weitere Informationen weiterlesen »

Bündnis „AufRecht bestehen“

Bündnis „Aufrecht bestehen“ ruft auf zur bundesweiten dezentralen Aktionswoche vom 23. – 31. Oktober 2023: „Der Armut endlich den Kampf ansagen!“
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Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis„Die älteren Semester werden sich an die vielen und in der jeweiligen Tagespolitik überaus beliebten haushalterischen Verschiebebahnhöfe zwischen Steuer- und Beitragstöpfen in den 1990er Jahren und danach erinnern. Ein munteres, kurzfristig die potemkinschen Zahlenfassaden aufhübschendes Hin- und Herschieben, wer denn die Rechnung zu begleichen hat. (…) In diesen Sommertagen des Jahres 2023 werden wir nun erneut Zeugen der Fortschreibung dieser langen und unseligen Traditionslinie. (…) Das Bundesarbeitsministerium hat den Rotstift kreisen lassen müssen. Und bei den „U 25“ ist man fündig geworden (…) Konkret hat man die nicht geringe Summe von 900 Millionen Euro im eigenen Haushalt gefunden, die ab dem Haushaltsjahr 2025 „eingespart“ werden können. Es handelt sich dabei um Mittel für den SGB II-Bereich…“ Kommentar von Stefan Sell vom 20. Juli 2023 auf seiner Homepage und mehr daraus weiterlesen »

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Teilweise „Übergabe“ der U25 von den Jobcentern an die Arbeitsagenturen: Taschenspielertricks im haushaltspolitischen Verschiebebahnhof
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Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolisIch nehme Bezug auf einen „Brandbrief“ von Mitarbeitenden des Jobcenters Dortmund aus Juni 2023. Darin wird festgestellt, dass die Kolleg*innen gehofft hatten, mit der Einführung des Bürgergelds würde ein positiver Wandel stattfinden. Dieser sei leider ausgeblieben, lediglich der Namen des Systems habe sich geändert. Dann wird berichtet, „dass schon seit Jahren immer mehr Mitarbeiter resignieren und verzweifeln am System Jobcenter“ und „viele Mitarbeiter innerlich gekündigt hätten“. Hervorragend nachvollziehbar wird in dem Brandbrief berichtet, dass mit der angespannten personellen Situation die notwendigen Aufgaben nicht bewältigbar sind, dass die Betreuungsschlüssel und Kontaktdichte nicht durchführbar seien und wie stattdessen zum Erreichen der Zahlen manipuliert werde…“  Aus dem Thomé Newsletter 20/2023 vom 18.06.2023 – siehe mehr daraus und dazu weiterlesen »

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Ein Brandbrief aus dem Jobcenter Dortmund belegt auf beiden Schreibtischseiten: Mit dem „Bürgergeld“ hat sich lediglich der Name des Systems geändert
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Essen aus dem Müll gerettet – gegen Containern als Straftat

Dossier

[Petition] Containern ist kein Verbrechen! Wir brauchen eine Gesetzesänderung!Zwei junge Frauen sind heute wegen sogenanntem „Containern“ vom Amtsgericht Fürstenfeldbruck schuldig gesprochen worden, genauer wegen gemeinsam begangenem Diebstahl. (…) Die beiden Frauen hatten Lebensmittel, die sie noch für verwertbar halten, aus der Mülltonne eines Supermarktes mitgenommen. Die beiden Studentinnen wollten damit auf das Thema „Lebensmittelverschwendung“ hinweisen. Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck sah in dieser Aktion jedoch einen gemeinsam begangenen Diebstahl. (…) Sie seien keine Diebinnen, und nachdem der Supermarkt die Waren bereits entsorgt hätte, sei ihm auch kein Schaden entstanden, als sie die Lebensmittel mitgenommen hätten – so ihre Argumentation. (…) Vor dem Prozess hatten mehrere Dutzend Menschen demonstriert…“ Meldung vom 30.01.2019 bei BR24, siehe die Aktionsseite Containern ist kein Verbrechen! Freispruch für Franzi & Caro und hier Infos zum Fall wie zur Debatte. Neu: Straffreies Containern: Kein Ende der Debatte in Sicht weiterlesen »

Dossier „Essen aus dem Müll gerettet – gegen Containern als Straftat“

[Petition] Containern ist kein Verbrechen! Wir brauchen eine Gesetzesänderung!

Straffreies Containern: Kein Ende der Debatte in Sicht
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Bündnis Aufrecht bestehen: Bundesweite Aktionswoche vom 25. April bis zum 5. Mai 2023: Es reicht nicht zum Leben…
Bündnis „AufRecht bestehen“Während Bundeskanzler Olaf Scholz „Zuversicht“ zu verkünden versucht, müssen Millionen Menschen in Deutschland – Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen, Rentner*innen, schlecht bezahlte Beschäftigte – mit einer ihre Existenz bedrohenden Lage klarkommen. Viele wissen nicht mehr, wie sie angesichts immer stärker steigender Preise über den Monat kommen sollen. Während einerseits die Preise für Nahrungsmittel seit Ende 2021 um weit über 20 Prozent gestiegen sind, sind die Kosten für Strom, Gas und Heizung durch die Decke gegangen. Es bleibt dabei, wir fordern: Anhebung des Mindestlohnes auf 15 Euro, eine solidarische Mindestrente, die wirklich zum Leben reicht, Anhebung des Regelsatzes auf mindestens 725 Euro und Übernahme der Stromkosten in voller Höhe, Abschaffung der Sanktionen (…) Wir brauchen eine Daseinsvorsorge insbesondere in den Bereichen soziale Infrastruktur, Gesundheit, Bildung, Wohnen, Mobilität, Energieversorgung usw. statt eine weitere Privatisierung und Profitmaximierung…“ Der Aufruf bei Tacheles zur Aktionswoche „Es reicht, Armut abschaffen und Reichtum umverteilen!“, siehe mehr dazu weiterlesen »

Bündnis „AufRecht bestehen“

Bündnis Aufrecht bestehen: Bundesweite Aktionswoche vom 25. April bis zum 5. Mai 2023: Es reicht nicht zum Leben…
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[Mindestens:] Bevorratungszuschuss zum Hartz IV als Soforthilfe!

Dossier

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„… Es geht mir nicht darum, einem Alarmismus Vorschub zu leisten. Jedoch sind die Auswirkungen der Corona-Epidemie sichtbar und spürbar. Die Situation in Norditalien allein dürfte hinreichend Anschauungsbeispiele liefern. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfiehlt jedem Haushalt eine Mindestbevorratung von Lebensmitteln für Katastrophenfälle. Die Mittel hierfür stehen Beziehern von SGB-II-Regelleistungen nicht im Mindesten zur Verfügung, da der Regelsatz auch im Normalfall überhaupt nicht bedarfsdeckend ist. Angesichts der Corona-Krise fordere ich deshalb die Bundesregierung dazu auf, jetzt jedem Hartz-IV-Bezieher einmalig 100€ als Bevorratungszuschuss zu gewähren! Es gilt zu verhindern, dass im Falle regionaler notstandsbedingter Abriegelungen arme Menschen schlichtweg verhungern müssen. Dies wäre in einer reichen kapitalistischen Gesellschaft nicht hinnehmbar!…“ Forderung von und bei Steffen Roski vom 8. März 2020 bei ‚Wissen schafft Gesellschaft‘ – siehe auch unser Dossier Rasche Nothilfen auch für Solo-Selbstständige erforderlich und hier weitere Grundinformationen zu Hartz IV, Corona und nun auch Inflation. NEU: Gas-Einmalzahlung wird auf Hartz IV und Hartz V angerechnet weiterlesen »

Dossier „Bevorratungszuschuss zum Hartz IV als Soforthilfe!“

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!

Gas-Einmalzahlung wird auf Hartz IV und Hartz V angerechnet
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Dossier

"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"Das bundesweite Bündnis „AufRecht bestehen“ weist darauf hin, dass die aktuelle Situation bei vielen Jobcentern und Agenturen für Arbeit für erwerbslose und / oder einkommensarme Menschen sehr problematisch ist. Unter den Bedingungen der Corona-Pandemie und ihrer Folgen sind diese Behörden kaum noch erreichbar. Das gilt sogar in akuten Notsituationen. Wegen der Corona-Pandemie ist die persönliche Vorsprache bei den meisten Behörden fast unmöglich. Daher kommt es oft zu Problemen und Verzögerung bei der Bewilligung von Sozialleistungen. So werden z. B. Anträge auf Arbeitslosengeld nur nach vorheriger Anfrage in Papierform zugesendet, ansonsten ist das Ausfüllen nur online möglich. Viele Menschen mit Sprachbarrieren haben damit Probleme. Nicht jeder, der erwerbslos wird, hat die Möglichkeit oder die Kompetenz, online Formulare auszufüllen. (…) Das führt vielfach zu Mittellosigkeit und Verzweiflung bei den Betroffenen, die sich selbst oft nicht mehr zu helfen wissen. Nicht nur deshalb braucht es einen Corona-Mehrbedarf von 100 Euro im Monat!…“ Pressemitteilung des Bündnisses „AufRecht bestehen“ vom 26.5.2021 und die notwendige Erneuerung. NEU: BAGFW-Umfrage sozialer Beratungsstellen zeigt: Jobcenter sind [immer noch] nur eingeschränkt erreichbar für Leistungsberechtigte weiterlesen »

Dossier: Corona-Pandemie: Jobcenter kaum zu erreichen

"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"

BAGFW-Umfrage sozialer Beratungsstellen zeigt: Jobcenter sind [immer noch] nur eingeschränkt erreichbar für Leistungsberechtigte
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Tafeln und Vertafelung„… Die Bundesregierung ignoriert den Hinweis der eigenen Berater*innen, dass gesunde Ernährung für Hartz-IV-Bezieher*innen nicht zu bezahlen ist. Das steht in der Antwort des SPD-geführten Bundesarbeitsministeriums auf eine kleine Anfrage des Grünen-Sozialpolitikers Sven Lehmann. (…) Es geht dabei um eine Empfehlung des wissenschaftlichen Beirats des Landwirtschaftsministeriums. Dieser hatte im vergangenen Sommer ein Gutachten für eine „Politik für nachhaltigere Ernährung“ vorgelegt, in dem es eindringlich heißt: „Die derzeitige Grundsicherung reicht ohne weitere Unterstützungsressourcen nicht aus, um eine gesundheitsförderliche Ernährung zu realisieren.“…“ Artikel von Alina Leimbach vom 7. April 2021 in der taz online, siehe mehr daraus und dazu. NEU: Ernährung: Auch mit Hartz IV sei gesunde Ernährung möglich, antwortet die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage. Ein Gutachten widerspricht dem. weiterlesen »

Tafeln und Vertafelung

Groko ignoriert eigene Berater*innen: Kein gesundes Essen mit Hartz IV / NEU: Ernährung: Auch mit Hartz IV sei gesunde Ernährung möglich, antwortet die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage. Ein Gutachten widerspricht dem.
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NAK: Menschenwürdiges Auskommen statt Naturalien! Der Staat darf die Verantwortung für die Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums nicht länger auf Tafeln u.a. verschieben!
das 'Kritische Aktionsbündnis 20 Jahre Tafeln'Lebensmittel, Kleidung, Energie, Wohnen, Mobilität, Gesundheit sind grundlegend für das Leben eines Menschen. Ein Verweis auf Initiativen und hier auf Tafeln und Lebensmittelausgaben zur Deckung des täglichen Bedarfs steht nicht im Einklang mit dem Bundesverfassungsgericht. Die Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG) ist ureigene Aufgabe des Staates. (…) Es ist unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat (BVerfG 9.2.2010 – 1 BvL 1/09 ua, Rn.136)...“ Positionspapier der Nationalen Armutskonferenz vom 22.10.2022, siehe die Forderungen weiterlesen »

das 'Kritische Aktionsbündnis 20 Jahre Tafeln'

NAK: Menschenwürdiges Auskommen statt Naturalien! Der Staat darf die Verantwortung für die Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums nicht länger auf Tafeln u.a. verschieben!
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Kein einklagbarer Inflationsausgleich zum Regelsatz: LSG Niedersachsen-Bremen sieht keine Rechtsgrundlage – Armin Kammrads Kommentar für uns schon
Hartz IV Regelsatz 2022„… Für eine gerichtliche Anordnung zur Erhöhung existenzsichernder Leistungen zum Inflationsausgleich besteht keine gesetzliche Grundlage. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen entschieden und die Beschwerde eines Göttinger Sozialhilfeempfängers zurückgewiesen (Beschl. v. 24.08.2022, Az. L 8 SO 56/22 B ER). Der Mann bezieht neben seiner Altersrente ergänzende Grundsicherungsleistungen. Neben den Unterkunfts- und Heizkosten belief sich der gesetzliche Regelbedarf auf 449 Euro. Angesichts der hohen Inflation und den Preissteigerungen für Nahrungsmittel sei der Betrag aber evident unzureichend und untergrabe die Menschenwürde, argumentierte er. (…) Seinen Eilantrag auf eine Erhöhung der Regelleistung auf 620 Euro lehnte das Sozialgericht Hildesheim ab. Das LSG wies die Beschwerde dagegen nun ebenfalls zurück. Wegen der Bindung der Gerichte an Recht und Gesetz könne ein über den gesetzlichen Betrag hinausgehender Regelsatz nicht zugesprochen werden. Dafür gebe es keine gesetzliche Grundlage, so das Gericht. Die Konkretisierung grundrechtlicher Leistungsansprüche sei ausschließlich dem parlamentarischen Gesetzgeber vorbehalten…“ Meldung vom 1. September 2022 bei Legal Tribune Online („Kein einklagbarer Inflationsausgleich für Sozialhilfeempfänger“) – siehe dazu den Kurzkommentar von Armin Kammrad vom 2. September 2022 weiterlesen »

Hartz IV Regelsatz 2022

Kein einklagbarer Inflationsausgleich zum Regelsatz: LSG Niedersachsen-Bremen sieht keine Rechtsgrundlage – Armin Kammrads Kommentar für uns schon
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Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolisFinanzminister Lindner plant offenbar die Ausgaben im SGB II drastisch zu kürzen. Diese Kürzungen sollen vor allem dem sozialen Arbeitsmarkt drohen. Dazu ein umfassender Artikel im Spiegel. Im Kern wird es um die Reduktion der Beschäftigungsverhältnisse nach § 16e und § 16i SGB II gehen. Grade diese sind für die Integration von Langzeitarbeitslosen durchaus hilfreich, da hier Beschäftigungsverhältnisse von bis zu 5 Jahren (nach § 16i SGB II) gefördert werden. Anstatt diese Maßnahmen zu kürzen, sollten die ein oder anderen Instrumente zur Erreichung von Integrationsquoten gestrichen werden. Viele solcher Maßnahmen erfolgen zum Selbstzweck wie Erfüllung Integrationsquoten einzelner Jobcenter und zur Finanzierung von sinnlosen Beschäftigungsmaßnahmen. Da könnte, sollte und müsste der Rotstift angesetzt werden.“ Aus dem Thomé Newsletter 26/2021 vom 10.07.2022 – wir schließen uns an, siehe unsere Rubrik zur Erwerbslosen- und Armutsindustrie und dazu: [Mainzer Initiative gegen Hartz IV] »Wir lehnen jede Kürzung von Fördermitteln ab« – Kritik am Modell eines »sozialen Arbeitsmarktes« weiterlesen »

Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis

Lindner plant drastische Kürzungen für Langzeitarbeitslose im SGB II – an der falschen Stelle / Neu: [Mainzer Initiative gegen Hartz IV] »Wir lehnen jede Kürzung von Fördermitteln ab« – Kritik am Modell eines »sozialen Arbeitsmarktes«
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Hartz IV Regelsatz 2022„… Das 9-Euro-Ticket soll eigentlich eine finanzielle Entlastung bringen. Nun stellt sich aber heraus, dass gerade diejenigen, die am meisten von dem Ticket profitieren sollten, mit versteckten Kosten überrascht werden. Für Kinder aus Hartz-IV-Haushalten, die das 9-Euro-Ticket als Schülerfahrkarte nutzen, kann das Amt nun Geld zurückverlangen. Normalerweise übernimmt das Jobcenter die Kosten für die regulären Schülertickets. Da das 9-Euro-Ticket jedoch wesentlich günstiger ist, ergibt sich eine Differenz zum Zahlbetrag. Und die könnten und würden die Ämter in den einzelnen Bundesländern nun zurückfordern, heißt es auf HARTZIV.org. Ob das zuständige Verkehrsunternehmen dabei den zu viel gezahlten Betrag nachträglich zurücküberweist oder das Entlastungspaket direkt mit den 9 Euro belastet, spielt dabei keine Rolle…“ RND-Meldung vom 13. Juni 2022, siehe weitere Details und unseren Kommentar. Neu: Zur Diskussion über eine Rückforderung von BuT-Leistungen aufgrund des 9 EUR Tickets – Rechtliche Hinweise und Wertung weiterlesen »

Hartz IV Regelsatz 2022

Wegen Ersparnis durch 9-Euro-Ticket: Ämter könnten Hartz-IV-Empfänger zur Kasse bitten / Neu: Zur Diskussion über eine Rückforderung von BuT-Leistungen aufgrund des 9 EUR Tickets – Rechtliche Hinweise und Wertung
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Kürzungswut + Zweiklassengesellschaft bei Flüchtlingen und Hartz-4-Empfängern
Zuschussrente gegen Altersarmut?Die neue Bundesregierung zeigt sich derzeit noch in Geberlaune und verteilt hier und da kleine „Geschenke“ (…) Das Ganze dient offenkundig dazu angesichts von zunehmender Inflation, Rezessionsängsten und dem Ukraine-Krieg samt horrendem Aufrüstungsprogramm und den Rückwirkungen des von den NATO-Staaten initiierten Wirtschaftskrieges für Ruhe an der Heimatfront zu sorgen. Doch die vermeintliche Großzügigkeit und soziale Neigung der selbsternannten „Fortschrittskoalition“ aus SPD, GRÜNEN und FDP und ihrer Kooperationspartner aus CDU/CSU ist begrenzt. Das erfahren aktuell die mehr als fünf Millionen Hartz-4-Empfänger in unserer Republik der Reichen. (…) Und deutlicher kann auch unsere Aufgabe als Linke und als Gewerkschafter nicht sein: Mit Nachdruck der „Teile und herrsche“-Taktik entgegen und für eine Gleichbehandlung auf dem höchsten Niveau einzutreten — unter den erwerbstätigen Lohnabhängigen genauso wie unter den Erwerbslosen. Gegen jede Spaltung und jede Vorzugsbehandlung!“ Beitrag eines Mitglieds des Gewerkschaftsforums Hannover vom 18.06.2022 weiterlesen »

Zuschussrente gegen Altersarmut?

Kürzungswut + Zweiklassengesellschaft bei Flüchtlingen und Hartz-4-Empfängern
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Dossier

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„… Nun werden viele davon ausgehen, dass die Stromkosten eines Hartz IV-Haushaltes zu den „Kosten der Unterkunft und Heizung“ gehören – dem ist aber nicht so. Die sind im Regelbedarf enthalten: »Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie [!!] ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens«, so heißt es im ersten Absatz (…) des § 20 SGB II. (…) Die Stromkosten sind in dem Posten „Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung“ in Höhe von derzeit noch 38,32 Euro pro Monat enthalten. (…) Zum 1. Januar 2021 soll der Regelbedarf für einen Alleinstehenden auf 439 Euro anheben werden – die diesem Betrag zugrundeliegende Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) sieht davon 35,30 Euro zur Begleichung der Stromkosten vor. Das hat aber nach den Berechnungen von Verivox mit der Realität nicht viel zu tun: »Die Stromkosten eines Singlehaushalts mit einem Verbrauch von 1.500 Kilowattstunden belaufen sich nach Verivox-Berechnungen im Bundesdurchschnitt aber auf monatlich 43,17 Euro. Das entspricht einem Minus von 22 Prozent in der Haushaltskasse. Für Hartz-IV-Empfänger, die Strom aus der Grundversorgung beziehen, ist die Lücke noch deutlich größer. Hier übersteigen die tatsächlichen Stromkosten von 48,75 Euro monatlich den Regelsatz um 38 Prozent.« (…) Die Schere zwischen dem, was im Regelbedarf für Stromkosten enthalten ist, und den tatsächlichen Stromkosten geht immer weiter auseinander: »Seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 ist der Regelsatz schrittweise um rund 27 Prozent gestiegen (von 345 Euro auf 439 Euro). Die Strompreise haben sich im gleichen Zeitraum um durchschnittlich 61 Prozent verteuert, in der Grundversorgung sogar um 78 Prozent.«…“ Beitrag von Stefan Sell vom 30. August 2020 auf seiner Homepage und dazu neu: Tacheles: Offener Brief an Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil und das BMaS zu Maßnahmen zur Abwendung von Energiearmut bisher unbekannten Ausmaßes weiterlesen »

Dossier: Hartz IV und die Stromkosten

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!

Tacheles: Offener Brief an Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil und das BMaS zu Maßnahmen zur Abwendung von Energiearmut bisher unbekannten Ausmaßes
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"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"„Falls eine Impfpflicht gegen Corona kommt, könnten Arbeitgeber fortan ungeimpfte Bewerber ablehnen, sagt Detlef Scheele, Chef der Bundesagentur für Arbeit. Auch Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld seien möglich. (…) Das sei jedoch erst möglich, »wenn es eine allgemeine Impfpflicht gibt und Verstöße auch mit Rechtsfolgen verbunden sind«, wie Scheele den Zeitungen der Funke Mediengruppe sagte. »Auch wir als Bundesagentur müssen dann prüfen, ob eine fehlende Impfung zu einer Sperrzeit führt.« Eine Sperrzeit bedeutet, dass ein Arbeitsloser oder eine Arbeitslose für eine bestimmte Zeit kein Arbeitslosengeld bekommt. Momentan habe der Impfstatus von Beschäftigten faktisch keine Auswirkung auf den Arbeitsmarkt, »denn es gibt gegenwärtig keine entsprechende Rechtsgrundlage«, so Scheele weiter. Mit Einführung einer allgemeinen Impfpflicht werde sich die Lage allerdings ändern: »So wie aktuell der 3G-Status am Arbeitsplatz abgefragt werden muss, bekommen Arbeitgeber dann das Recht, den 2G-Status zu prüfen. Diese Möglichkeit gibt es gegenwärtig nicht.« „ Meldung vom 30. Januar 2022 im Spiegel online („Chef der Arbeitsagentur: Für Ungeimpfte könnte das Arbeitslosengeld wegfallen“) und ein Kommentar: [„Ein Fall für den Verfassungsschutz?“] Die Würde des arbeitenden, geimpften Menschen ist unantastbar weiterlesen »

"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"

Chef der Arbeitsagentur stellt bei Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht Ungeimpften Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld für abgelehnte Bewerber in Aussicht / Neu: [„Ein Fall für den Verfassungsschutz?“] Die Würde des arbeitenden, geimpften Menschen ist unantastbar
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