
Der Bundesrechnungshof und die Prüfungsämter des Bundes Berlin und München haben im Jahr 2014 die Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II geprüft. Siehe erwartungsgemäß niederschmetternde Auszüge aus dem Prüfungsergebnis. Und nun stellt der Bundesrechnungshof in seiner abschließenden Mitteilung an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales u.a. fest, dass die Leistungsberechtigten zum Teil über Jahre in geförderten Beschäftigungsverhältnissen verharrten – wir wussten, dass es hierbei nicht um eine Förderung von Langzeitarbeitslosen geht, sondern um deren Streichung aus der Statistik durch Lohnsubventionen aus Steuergeldern sowie um einen Mindestlohnverzicht…
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