Dossier
Nach gründlichen Diskussionen und der Gewinnung vieler mitunterzeichnender Organisationen durch das Aktionsbündnis Sozialproteste (ABSP) wurde am 11. Dezember 2018 ein erster, gemeinsamer kurzer Brief an den Bundesvorstand des DGB und an die für den Vertrag zur Leiharbeit zuständige Tarifkommission der Gewerkschaften gesendet: „…
als Unterzeichnende, die sich sämtlich seit vielen Jahren mit den Hartz-Gesetzen und Lohndumping im Allgemeinen beschäftigen, sehen wir die empörende Schlechterstellung bei der Entlohnung der Leiharbeiterinnen und -arbeiter. (…) Dies erhöht den Druck auf die Löhne der Stammbeschäftigten und spaltet die Lohnabhängigen im selben Betrieb. (…) Wir haben uns mit dieser Materie auseinandergesetzt und kommen nach unseren Überprüfungen zu dem einfachen Ergebnis: Die bestehenden Tarifverträge zwischen den DGB-Gewerkschaften und den beiden Leiharbeitsverbänden IGZ und BAP setzen das Ziel des § 8 (1) Satz 1 AÜG außer Kraft und fördern Lohndumping. Die DGB-Gewerkschaften sollten daher sämtliche Tarifverträge zur Leiharbeit unverzüglich ordnungsgemäß kündigen. Denn dann werden für alle Leiharbeiterinnen und -arbeiter die im § 8 (1) beschriebenen Bedingungen ohne Einschränkung Gültigkeit erhalten…“ Bisher gibt es noch keine Antwort darauf. Es gibt die Überlegung, eine breit mobilisierte Unterschriftensammlung zu organisieren, bei welcher sich sehr viele Menschen hinter die einfache Forderung an die DGB-Gewerkschaften stellen können, die Tarifverträge zur Leiharbeit unverzüglich ordnungsgemäß zu kündigen… Siehe zunächst den Brief an den DGB u.a., unterschrieben durch weitere Organisationen, Initiativen und Personen (darunter LabourNet Germany) und die Petition an Bundesvorstand und Tarifkommission Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Siehe dazu neu:
Protestbündnis beantwortet die Anwort von Stefan Körzell (DGB) auf offenen Brief gegen Tarifverträge Leiharbeit (nach einem Jahr und direkt vor dem Tarifabschluss) weiterlesen »