Gesetzeslage der Leiharbeit

Betriebsgruppe Alternative im hamburger Mercedes-Benz Werk: "Feste statt Prekäre - Leiharbeiter fest einstellen"„… § 1 Abs. 1b Satz 1 AÜG bestimmt, dass der Verleiher denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate „demselben Entleiher“ überlassen darf, wobei durch oder aufgrund Tarifvertrags der Einsatzbranche gemäß § 1 Abs. 1b AÜG eine vom Gesetz abweichende Überlassungshöchstdauer festgelegt werden kann. Der Leiharbeitnehmer hat geltend gemacht, zwischen den Parteien sei zum 16. Dezember 2018 wegen Überschreitens der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer gemäß § 10 Abs. 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen. Das Produktionsunternehmen als Betriebsveräußerer und die Beklagte als Betriebserwerberin seien im Sinne des Gesetzes als derselbe Entleiher anzusehen. Die Beklagte vertritt die gegenteilige Auffassung…“  Meldung vom 14. Oktober 2024 beim Bund-Verlag und mehr daraus weiterlesen »

Betriebsgruppe Alternative im hamburger Mercedes-Benz Werk: "Feste statt Prekäre - Leiharbeiter fest einstellen"

Leiharbeit: Neue EuGH-Vorlage zur Frage der Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten bei Betriebsübergang
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[Die Anstalt, Prof. Wolfgang Däubler und LabourNet Germany] Gesucht: LeiharbeiterInnen für eine Klage für gleichen Lohn und gleiche Bedingungen auch in Deutschland

Dossier

Kampagne 2.0: Die Anstalt vom 13. Februar 2024 erneuert den Aufruf an LeiharbeiterInnen für eine Klage für gleichen Lohn UND gleiche ArbeitsbedingungenLeiharbeiterInnen: Von der Politik zugunsten der Wirtschaft vernachlässigt und an die Gewerkschaften verwiesen, von diesen zugunsten der Stammbelegschaften und der Wettbewerbsfähigkeit verraten und an abhängige Betriebsräte verwiesen… Die LabourNet-Rubrik zum Sklavenhandel ist voll von Belegen: Wer gleiche Lohn- und Arbeitsbedingungen will, kann sich auf niemanden verlassen und muss dafür durch mehrere Instanzem klagen – wir helfen dabei! Unter der Mailadresse redaktion@labournet.de können sich an einer Klage interessierte LeiharbeiterInnen (bzw. Ex-LeiharbeiterInnen einer Leiharbeitsfirma) an Herrn Prof. Däubler wenden. Bestandteil der Kampagne sind juristische Betreuung, Vermittlung von Rechtsanwälten sowie eine Spendenkampagne für die Prozeßkosten. Siehe im Dossier Informationen und Urteile sowie den Neustart der Kampagne nach dem BAG-Urteil. NEU: [Pressespiegel] Leiharbeitskampagne im Grundrechte-Report 2024: Wie das BAG die Ungleichbehandlung in der Leiharbeitsbranche am Leben hält weiterlesen »

Dossier zur Kampagne für Leiharbeitsklage

Kampagne 2.0: Die Anstalt vom 13. Februar 2024 erneuert den Aufruf an LeiharbeiterInnen für eine Klage für gleichen Lohn UND gleiche Arbeitsbedingungen

[Pressespiegel] Leiharbeitskampagne im Grundrechte-Report 2024: Wie das BAG die Ungleichbehandlung in der Leiharbeitsbranche am Leben hält
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Arbeitsschutzkontrollgesetz: Fallen Werkverträge und Leiharbeit (leider nur) in der Fleischindustrie Corona zum Opfer?

Dossier

Protest gegen Fremdvergabe und Leiharbeit bei DC Bremen am 4.2.2014Corona in der Fleischindustrie – überraschend? Seit Jahren sind die üblen Lebens- und Arbeitsbedingungen der überwiegend osteuropäischen Beschäftigten bekannt. Es ist höchste Zeit, die Ausbeutung und Gefährdung der Arbeiter in der Branche zu beenden. Was braucht es dazu? Mehr Kontrollpersonal in den Behörden, Schluss mit Werkverträgen, die neuen Standards für Unterkünfte einhalten…“ – appelliert das #schlaglicht 19/2020 vom 14.05.2020 des DGB Niedersachsen unter der Überschrift „Fleischindustrie & Corona: Die wahre Seuche heißt Ausbeutung – Werkverträge im Kerngeschäft verbieten“. Siehe hier speziell zu Leiharbeit und Werkverträgen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz für die Branche NEU: Die Fleischindustrie ist in Bezug auf die Arbeitsbedingungen noch lange nicht das Schlaraffenland, das der Bundesarbeitsminister nach den Ende der Leiharbeit sieht weiterlesen »

Dossier: Fallen Werkverträge und Leiharbeit (leider nur) in der Fleischindustrie Corona zum Opfer?

Protest gegen Fremdvergabe und Leiharbeit bei DC Bremen am 4.2.2014

Die Fleischindustrie ist in Bezug auf die Arbeitsbedingungen noch lange nicht das Schlaraffenland, das der Bundesarbeitsminister nach den Ende der Leiharbeit sieht
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BAG: Nichts ändert sich in der Leiharbeit. Oder doch? Auch wenn ver.di entschieden hat, keine Verfassungsbeschwerde einzulegen – die Klagekampagne geht weiter
Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!„… Was passiert, wenn ein nationales Gericht wie das BAG eine Entscheidung des EuGH einfach nicht umsetzt, sondern eine Lösung wählt, die im Widerspruch zu den Vorgaben des EuGH steht? (…) Im vorliegenden Leiharbeitsfall wären die Chancen einer Verfassungsbeschwerde sehr gut gewesen. (…) Die betroffene Leiharbeitnehmerin wurde von Ver.di vertreten. Zunächst gingen die mit der Angelegenheit befassten Gewerkschaftsjuristen davon aus, dass die Verfassungsbeschwerde eingelegt wird (…) Der Betroffenen wurde vorher mitgeteilt, dass das Verfahren nicht fortgesetzt werde. Man hat sie nicht etwa gefragt, wie sie die Dinge einschätze und ob sie gerne weitergemacht hätte. (…) Die Entscheidung durch Ver.di erging gegen Ende der Monatsfrist, so dass andere Leute nicht mehr in der Lage waren, mit der Betroffenen zu reden, sich eine Vollmacht zu holen und selbst einen Beschwerdetext zu erarbeiten. (…) Doch wie kann es weitergehen? Es gibt drei Möglichkeiten…“ Artikel von Wolfgang Däubler vom 23.10.2023 – wir danken und spoilern: Wir suchen weiter klagewillige LeiharbeiterInnen, um das BAG-Urteil zu kippen! weiterlesen »

Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!

BAG: Nichts ändert sich in der Leiharbeit. Oder doch? Auch wenn ver.di entschieden hat, keine Verfassungsbeschwerde einzulegen – die Klagekampagne geht weiter
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Betriebsgruppe Alternative im hamburger Mercedes-Benz Werk: "Feste statt Prekäre - Leiharbeiter fest einstellen"Am 21. Juni 1972 beschloss der Deutsche Bundestag das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) einstimmig. Bis zu dem Tag war Leiharbeit in Deutschland verboten. (…)Mit diesem Freibrief im Rücken und mit Hilfe der „Arbeitsmarktreformen der Agenda 2010“ der Schröder – Regierung Anfang des Jahrhunderts, bekam die Leiharbeit unglaublichen Aufwind. (…) Die menschenverachtende Leiharbeit ist zu einem eigenständigen System des Arbeitsmarktes geworden. Sie befeuert die atypische Beschäftigung und den gesamten Niedriglohnsektor. Dabei ist sie eingebettet in die Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierungen, Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, Arbeitsvermittlung der BA, abgesichert und legitimiert durch das Sanktionsregime der Jobcenter. Und die DGB-Gewerkschaften spielen die dazugehörige Begleitmusik.“ Beitrag vom 21. Juni 2023 auf gewerkschaftsforum.de mit guter Darstellung der Chronologie weiterlesen »

Betriebsgruppe Alternative im hamburger Mercedes-Benz Werk: "Feste statt Prekäre - Leiharbeiter fest einstellen"

Leiharbeit: Menschenverachtende Ausbeutung mit institutioneller Absicherung – und gewerkschaftlicher Begleitmusik
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Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. März 2023, über die Bedingungen bei der Leiharbeit beraten. Der Debatte lagen zwei Anträge zugrunde. Die Fraktion Die Linke brachte einen Antrag mit dem Titel „Leiharbeit – Gleichen Lohn für gleiche Arbeit durchsetzen“ (20/5978) ein. Die AfD-Fraktion legte einen Antrag mit dem Titel „Mehr Redlichkeit in der Paketbranche und faire Löhne für Leiharbeiter“ (20/6003) vor. Beide Vorlagen wurden im Anschluss an die Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen…“ Bundestagsmeldung mit Video der Beratung – siehe ausführlich den Antrag der Fraktion DIE LINKE weiterlesen »

Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!

Deutscher Bundestag berät über die Bedingungen bei der Leiharbeit und den Antrag Tariföffnungsklauseln im AÜG abzuschaffen
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Leiharbeitskampagne 2.0: Klage auf Inflationsausgleich
DGB 2011: "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Das ist das Mindeste!"„… Tarifverträge die keine Kompensation vorsehen, sind europarechtswidrig. Sie überschreiten die Ermächtigung, die den Sozialpartnern durch das AÜG und die Leiharbeitsrichtlinie gezogen ist. Das bedeutet: Es bleibt bei dem allgemeinen Grundsatz: Gleiche Bedingungen wie Stammpersonal. Jeder Leiharbeiter kann also verlangen, dieselbe Vergütung und dieselben wesentlichen Arbeitsbedingungen wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer zu bekommen, der direkt beim Entleiher beschäftigt ist. (…) Wenn viele gemeinsam klagen, hat der Einzelne auch nichts zu befürchten. Eine solche Kollektivaktion gelingt allerdings nur dort, wo man sich einigermaßen kennt, weil man in derselben Halle arbeitet oder sich jeden Morgen in einem bestimmten Raum trifft. Das ist am ehesten bei den großen Automobilfirmen der Fall. (…) Das könnte man insbesondere in Bezug auf die 1.500 Euro machen, die alle Stammbeschäftigten in der Metallindustrie als Ausgleich für die Inflation bekommen. (…) Wer sich an der Unterschriftensammlung beteiligt hat, sollte auch den zweiten Schritt tun und bei der Klage mitmachen. Wenn man nur einer von 50, 100 oder 200 ist, geht man kein wirkliches Risiko ein…“ Interview von Mag Wompel mit Prof. Wolfgang Däubler vom 10.1.2023 – siehe den Volltext und Hintergründe weiterlesen »

DGB 2011: "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Das ist das Mindeste!"

Leiharbeitskampagne 2.0: Klage auf Inflationsausgleich. Interview von Mag Wompel mit Prof. Wolfgang Däubler
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BAG zu Klagen von Leiharbeitern des Gesamthafenbetriebes in Bremen: Gesamthafenbetriebsgesetz sticht Höchstdauer im AÜG
Der GHB soll durch eine Anzahl wechselnder Leiharbeitsbuden ersetzt werden - Protest„… Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz findet auf sogenannte Gesamthafenbetriebe keine Anwendung, wie das BAG in einem am Freitag veröffentlichten Urteil zum Hafen in Bremen entschied. Als Spezialgesetz gehe das Gesamthafenbetriebsgesetz vor. Dessen Ziel dauerhafter Arbeitsplätze in den Häfen werde sonst unterlaufen. (…) Geklagt hatten Hafenarbeiter aus Bremen, die durch den Gesamthafenbetrieb länger als 18 Monate einem einzigen Hafenbetrieb zugewiesen waren. Sie meinten, der Gesamthafenbetrieb betreibe Arbeitnehmerüberlassung, habe dafür aber gar keine Erlaubnis. Zudem sei die Höchstdauer überschritten. Nach dem AÜG sei daher ein festes Arbeitsverhältnis zu dem Hafenbetrieb entstanden. Doch die Klagen blieben durch alle Instanzen ohne Erfolg. Das AÜG finde auf die Überlassung von Arbeitern durch den Gesamthafenbetrieb keine Anwendung. Der Erlaubnisvorbehalt und die weiteren Regelungen des AÜG gelten daher für den Gesamthafenbetrieb nicht.“ Agenturmeldung vom 14.10.2022 in der FAZ online („Bundesarbeitsgericht: In deutschen Seehäfen gelten arbeitsrechtliche Besonderheiten“) weiterlesen »

Der GHB soll durch eine Anzahl wechselnder Leiharbeitsbuden ersetzt werden - Protest

BAG zu Klagen von Leiharbeitern des Gesamthafenbetriebes in Bremen: Gesamthafenbetriebsgesetz sticht Höchstdauer im AÜG
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Höchstüberlassungsdauer in der Metall und Elektroindustrie geknackt: IG Metall stimmt Zeitarbeit bis zu vier Jahren zu

Dossier

Betriebsgruppe Alternative im hamburger Mercedes-Benz Werk: "Feste statt Prekäre - Leiharbeiter fest einstellen"Leiharbeiter dürfen seit 1. April im Prinzip nur noch für 18 Monate in einem Betrieb bleiben. Nun hat mit der Metallindustrie die erste Branche eine Ausnahme von dem Gesetz vereinbart. (…) In der Metall- und Elektroindustrie können Leiharbeiter künftig bis zu 48 Monate in einem Betrieb beschäftigt werden – statt 18 Monaten, wie es das seit 1. April in Kraft getretene Gesetz vorsieht (…). Voraussetzung sei, dass der Arbeitgeber eine entsprechende Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat abschließt, betonte ein Sprecher der IG Metall. Zudem ist der nun vereinbarte Tarifvertrag dem Sprecher zufolge noch nicht unterschrieben. Das werde erst geschehen, wenn ein weiterer Tarifvertrag über Branchenzuschläge mit dem Arbeitgeberverband fertig verhandelt sei…“ Meldung vom 19.04.2017 beim Spiegel online sowie Hintergründe und erste Kommentare, v.a. unsere Bitte, nun ja kein falsches Erstaunen zu zeigen, das war mit Ansage! Siehe dazu NEU: Bundesarbeitsgericht nickt die Verlängerung der gesetzlich festgelegten Höchstdauer der Leiharbeit durch Tarifvertrag ab, unabhängig von Tarifgebundenheit weiterlesen »

Dossier: Höchstüberlassungsdauer in der Metall und Elektroindustrie geknackt: IG Metall stimmt Zeitarbeit bis zu vier Jahren zu

Betriebsgruppe Alternative im hamburger Mercedes-Benz Werk: "Feste statt Prekäre - Leiharbeiter fest einstellen"

Bundesarbeitsgericht nickt die Verlängerung der gesetzlich festgelegten Höchstdauer der Leiharbeit durch Tarifvertrag ab, unabhängig von Tarifgebundenheit
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EuGH: LeiharbeitnehmerInnen haben gleichen Anspruch auf Urlaubsabgeltung
Gleiches Geld!Die Leiharbeitnehmern bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlte Abgeltung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub und das entsprechende Urlaubsgeld dürfen nicht geringer ausfallen, als wenn sie vom entleihenden Unternehmen unmittelbar für den gleichen Arbeitsplatz und für die gleiche Beschäftigungsdauer eingestellt worden wären. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. (…) Zwei Leiharbeitnehmer der portugiesischen Zeitarbeitsfirma Luso Temp wurden für zwei Jahre an ein Unternehmen überlassen. Nach Auflösung ihrer Arbeitsverträge klagten sie auf Abgeltung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub und Urlaubsgeld. Sie meinten, einschlägig sei die allgemeine Regelung für bezahlten Jahresurlaub. Luso Temp berief sich dagegen auf eine für Leiharbeitnehmer geltende Spezialregelung für bezahlten Urlaub, wonach der Anspruch auf bezahlten Urlaub und Urlaubsgeld geringer ausfalle, als wenn die Arbeitnehmer von dem entleihenden Unternehmen unmittelbar für denselben Zeitraum und den gleichen Arbeitsplatz eingestellt worden wären…“  Meldung der Redaktion von beck-aktuell vom 12. Mai 2022 – siehe mehr zu Hintergründen und EuGH-Begründung weiterlesen »

Gleiches Geld!

EuGH: LeiharbeitnehmerInnen haben gleichen Anspruch auf Urlaubsabgeltung
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Schutz vor Sozialdumping: Rechte von ausländischen LeiharbeiterInnen

Dossier

Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!Ein Leiharbeiter aus Bulgarien wurde monatelang einem Betrieb in Deutschland überlassen. Dass für ihn nur bulgarische Sozialversicherungsstandards gelten sollen, sieht der EuGH kritisch. Ende 2020 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits entschieden, dass EU-Bürger, die vorübergehend in einem anderen EU-Land arbeiten, dort ebenso entlohnt werden müssen wie Einheimische. Dies gilt dem Gericht zufolge grundsätzlich auch bezüglich der Sozialversicherungsvorschriften, so das Urteil des EuGH nun in einem anderen Fall. Es stärkt damit konkret die Sozialrechte von ausländischen Leiharbeitern in Deutschland. (…) Weil die Leiharbeitsfirma nach Ansicht der Stadt Varna jedoch keine »nennenswerte Tätigkeit« in Bulgarien ausübte, verweigerte sie einen Antrag, der bescheinigen sollte, dass die bulgarischen Sozialstandards angewendet werden könnten. Die Leiharbeitsfirma stellte daraufhin einen Antrag beim örtlichen Verwaltungsgericht, das sich entschloss, den EuGH um eine Stellungnahme zu bitten…“ Meldung vom 03.06.2021 beim Spiegel online („Schutz vor Sozialdumping: EuGH stärkt Rechte von ausländischen Leiharbeitern“) und neu zum Thema: Bundesarbeitsgericht begrenzt Rechte ausländischer Leiharbeiter weiterlesen »

Dossier zu Rechten von ausländischen LeiharbeiterInnen

Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!

Bundesarbeitsgericht begrenzt Rechte ausländischer Leiharbeiter
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Klage eines Zeitarbeiters auf Festeinstellung nach fast 5 Jahren bei Daimler landet vor dem EuGH
Betriebsgruppe Alternative im hamburger Mercedes-Benz Werk: "Feste statt Prekäre - Leiharbeiter fest einstellen"Ein Unternehmen braucht eine „objektive Begründung“, wenn es einen Zeitarbeiter mehrmals in Folge beschäftigt. Diese Ansicht vertritt jedenfalls der zuständige Gutachter am Europäischen Gerichtshof. Geklagt hatte ein Leiharbeiter bei Daimler. Nach Ansicht eines Gutachters des Europäischen Gerichtshofs braucht es eine „objektive Erklärung“, wenn Leiharbeiter mehrmals in Folge an das gleiche Unternehmen vermittelt werden. Das soll einen missbräuchlichen Einsatz von Leiharbeit verhindern. Dabei sei zum Beispiel zu berücksichtigen, welche Art von Arbeit jemand erledigt und ob zum Beispiel ein Arbeitsplatz dauerhaft vorhanden ist. Hintergrund des Gutachtens ist ein Streit um einen Arbeitnehmer, der insgesamt fünf Jahre als Leiharbeiter in der Motorenfertigung der Daimler AG tätig war, und der nun ein festes Arbeitsverhältnis einklagt…“  Agenturmeldung vom 09. September 2021 bei automobilwoche.de, siehe daraus erste Hinweise auf ein Urteil und nun dieses samt Kommentaren: EuGH zur Leiharbeit: Vorübergehend ist (fast) alles, was vorübergeht weiterlesen »

Betriebsgruppe Alternative im hamburger Mercedes-Benz Werk: "Feste statt Prekäre - Leiharbeiter fest einstellen"

Klage eines Zeitarbeiters auf Festeinstellung nach fast 5 Jahren bei Daimler landet vor dem EuGH / Neu: EuGH zur Leiharbeit: Vorübergehend ist (fast) alles, was vorübergeht
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Entscheidung zu Überstundenzuschlägen in Urlaubszeiten: EuGH stärkt Rechte von Leiharbeitern
Tarifvertrag zur Schlechterstellung von Leiharbeitern„… Kein Tarifvertrag dürfe einen Arbeitnehmer davon abhalten, seinen Anspruch auf bezahlten Mindestjahresurlaub geltend zu machen, entschied das höchste EU-Gericht. (…) Das Bundesarbeitsgericht hatte den EuGH zuvor gefragt, ob es mit EU-Recht vereinbar sei, wenn ein Arbeitgeber bei der Berechnung der Überstundenzuschläge die gesetzlichen Urlaubszeiten eines Arbeitnehmers außen vor lässt. Geklagt hatte ein Leiharbeiter: Der Manteltarifvertrag für Zeitarbeit garantierte ihm 25 Prozent Überstundenzuschlag, wenn er mit 23 Arbeitstagen im Monat über 184 geleistete Stunden hinauskam. Geleistete Stunden sollten dabei nur tatsächlich gearbeitete Stunden sein – Urlaubszeiten sollten nicht mitzählen. (…) Der EuGH urteilte nun, dass eine solche Beschneidung der Überstundenzuschläge nicht gehe. Denn eine solche Regelung halte Arbeitnehmer davon ab, Urlaub zu nehmen, den sie aber für ihre Sicherheit und Gesundheit bräuchten. Zwei deutsche Arbeitsgerichte hatten der Leiharbeitsfirma aus NRW recht gegeben – nach dem EuGH-Urteil muss nun das Bundesarbeitsgericht entscheiden…“ Meldung zu EuGH (Urt. v. 13.1.2022, Rs. C-514/20) von Bernd Wolf vom 13. Januar 2022 bei tagesschau.de, siehe eine weitere dazu weiterlesen »

Tarifvertrag zur Schlechterstellung von Leiharbeitern

Entscheidung zu Überstundenzuschlägen in Urlaubszeiten: EuGH stärkt Rechte von Leiharbeitern
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Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!„[Der DGB hat Leiharbeit unlängst als Krebsgeschwür der Gesellschaft bezeichnet. Fürchten Sie sich vor neuen Regulierungen der kommenden SPD-geführten Bundesregierung, oder wurden im Koalitionsvertrag alle Forderungen Ihres Lobbyverbandes berücksichtigt?] Forderungen haben wir viele. Die wurden leider nicht alle berücksichtigt. Wir begrüßen es aber sehr, dass die Zeitarbeit im Koalitionsvertrag als notwendiges Instrument bezeichnet wird. (…) Und wenn keine Aufträge da sind, dann werden die auch erst einmal weiter bezahlt. Uns war es sehr wichtig, dass die Zeitarbeitsbranche beim Kurzarbeitergeld mit berücksichtigt wird. Die Bundesregierung hat das auch so gesehen: Unsere Unternehmen wurden bei der Verlängerung des Bezugs von Kurzarbeitergeld bis März 2022 berücksichtigt. (…) Natürlich haben wir uns gegen das sektorale Verbot der Zeitarbeit gewehrt. Für uns ist das Verbot von Zeitarbeit in der Fleischindustrie nicht vereinbar mit den grundgesetzlichen Regeln. (…) Das Wohl der Zeitarbeitnehmer spielt bei uns eine wesentliche Rolle. Deswegen haben wir so etwas wie einen Ethikkodex. Leute, die sich nicht fair behandelt fühlen, können sich direkt an unabhängige Juristen wenden. Bei Zuwiderhandlungen schließen wir Firmen aus unserem Verband aus. Wir wollen auch, dass das mal eine saubere Branche wird…“ Interview von Simon Zeise in der jungen Welt vom 26.11.2021 mit Wolfram Linke , Sprecher des Interessenverbands deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) und weitere Infos zu Leiharbeit im Koalitionsvertrag weiterlesen »

Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!

Zeitarbeitslobby zufrieden mit Koalitionsvertrag – Branche bezeichnet sich als systemrelevant [und will „saubere Branche“ werden]
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Aufkleber "Leiharbeit verbieten" von Kollegen der Daimler-Werke Wörth und BremenAusbeuterische und damit menschenunwürdige Leiharbeit ist ein Dauerthema seit fast 20 Jahren. Jetzt soll ein neues Gesetz zumindest in der Fleischindustrie diese katastrophalen Zustände beheben. 2017 beschloss der Bundestag ein weiteres Gesetz zur Leiharbeit. Danach sollen Leiharbeiter nach neun Monaten den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft erhalten und nach 18 Monaten fest in den Betrieb integriert werden. Doch das funktioniert selten, denn die Unternehmen haben Tricks entwickelt, wie sie dieses Gesetz legal unterlaufen können. Das passiert in der Fleischindustrie ständig, aber auch andere, darunter sehr prominente Unternehmen nutzen das. Die Recherchen zeigen, Leiharbeit ist ein Wirtschaftsfaktor, der höher steht als der Schutz der Leiharbeitnehmer. Daran wird auch das jetzt auf den Weg gebrachte neue Gesetz wahrscheinlich nur punktuell etwas verändern.“ Text und Video des Beitrags von Ulrich Neumann, Marius Meyer aus der Sendung „Report Mainz“ vom 6.10.2020 beim SWR – siehe zum aktuellen Hintergrund auch unser Dossier: Fallen Werkverträge und Leiharbeit (leider nur) in der Fleischindustrie Corona zum Opfer? weiterlesen »

Aufkleber "Leiharbeit verbieten" von Kollegen der Daimler-Werke Wörth und Bremen

Wie Firmen Leiharbeiter ausbeuten und das Gesetz umgehen
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