Teilzeitarbeit

Bundesarbeitsgericht bestätigt 2018 den Anspruch auf Überstundenzuschlag auch bei Teilzeitarbeit
ver.di: Überstunden sind kein HobbyWer Teilzeit arbeitet, hat künftig häufiger Anspruch auf einen Mehrarbeitszuschlag. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts wird der Zuschlag nicht erst dann fällig, wenn man mehr als ein Vollzeitbeschäftigter arbeitet. Teilzeitbeschäftigte können beim Überschreiten der vereinbarten individuellen Arbeitszeit tarifliche Mehrarbeitszuschläge beanspruchen. Diese Zuschläge gibt es auch dann, wenn die Mehrarbeit die Arbeitszeit einer Vollzeittätigkeit nicht überschreitet, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Der 10. BAG-Senat änderte damit seine bisherige Rechtsprechung und schloss sich der Auffassung des 6. BAG-Senats an. (…) Maßgeblich sei die individuell vereinbarte vertragliche Arbeitszeit. Werde diese überschritten, liege „Mehrarbeit“ vor. Es würde eine Benachteiligung darstellen, wenn Teilzeitbeschäftigte erst bei einer über eine Vollzeitbeschäftigung hinausgehenden Arbeitszeit einen Mehrarbeitszuschlag erhalten…“ Meldung vom 20.12.2018 bei tagesschau.de zum Urteil AZ: 10 AZR 231/18 und erneut: BAG entscheidet nach EuGH-Urteil für Gleichbehandlung und Gleichstellung von Frauen: Teilzeitarbeitende bekommen Zuschläge ab der ersten Überstunde weiterlesen »

ver.di: Überstunden sind kein Hobby

Bundesarbeitsgericht bestätigt 2018 den Anspruch auf Überstundenzuschlag auch bei Teilzeitarbeit / NEU: BAG entscheidet nach EuGH-Urteil für Gleichbehandlung und Gleichstellung von Frauen: Teilzeitarbeitende bekommen Zuschläge ab der ersten Überstunde
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Bereits unter „Normalbedingungen“ läuft es vielerorts nicht gut bei der Kindertagesbetreuung

Dossier

Solidarität mit dem Kitastreik: "Wer eine Horde Kinder managt, verdient ein Managergehalt!"„… Kurz bevor die Kitas (und auch die Kindertagespflege sollte hier ausdrücklich erwähnt werden, wo fast 50.000 Tageseltern unterwegs sind und einen wichtigen Beitrag zur Versorgung leisten) in den Strudel der Coronavirus-Folgen gezogen wurden, gab es mal wieder Zahlen aus der Welt des Mangels (…) Der von Beckmann gegebene Hinweis auf einen „sich selbst verstärkenden Teufelskreis“ – Personalmangel führt zu zusätzlichen Belastungen bei den Erzieherinnen und Erziehern, höhere Krankenstände sind die Folge, das erhöht wiederum die Arbeitsbelastung der verbleibenden Fachkräfte und gefährdet deren Gesundheit zusätzlich…“ Beitrag vom 16. März 2020 von und bei Stefan Sell, siehe dazu NEU: Die Zahlen des „Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme“ sind alarmierend: Die Fachkraft-Quote sinkt und viele verlassen das Berufsfeld – Protest in NRW weiterlesen »

Dossier zu Notstand in Kitas und Horten auch ohne Corona

Solidarität mit dem Kitastreik: "Wer eine Horde Kinder managt, verdient ein Managergehalt!"

Die Zahlen des „Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme“ sind alarmierend: Die Fachkraft-Quote sinkt und viele verlassen das Berufsfeld – Protest in NRW
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Die Zahl der Menschen mit (mehr als) einem Nebenjob steigt an, die einen sehen darin die Not und die anderen die Freude an der Arbeit

Dossier

Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld„Seit 15 Jahren steigt die Zahl der Menschen mit Nebenjobs kontinuierlich an, von knapp 1,4 Millionen auf 3,4 Millionen Beschäftigte, so eine der vielen Meldungen zu neuen Zahlen über die Mehrfachbeschäftigten überschrieben (…) Es gibt unterschiedliche Formen der Mehrfachbeschäftigung, die Daten zeigen aber, dass die Kombination einer sozialversicherungspflichtigen Haupt- mit einer Nebenbeschäftigung auf Basis vor allem eines Minijobs die Hauptform darstellt. Der kontinuierliche und deutliche Anstieg der Nebenjobber ist eindeutig und beeindruckend. Wie auch in früheren Jahren gestaltet sich aber die Suche nach den Ursachen für diese Entwicklung notwendigerweise schwierig, da es eben nicht nur den einen Grund gibt, sondern teilweise ganz unterschiedliche Motivlagen eine Rolle spielen können…“ Beitrag von Stefan Sell vom 3. Februar 2019 bei Aktuelle Sozialpolitik und dazu NEU: Arm trotz Arbeit: Wenn ein Einkommen nicht zum Leben reicht weiterlesen »

Dossier „Die Zahl der Menschen mit einem Nebenjob steigt“

Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld

Arm trotz Arbeit: Wenn ein Einkommen nicht zum Leben reicht
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Hafenarbeiterin gewinnt gegen Eurogate die Gewährung von Teilzeit

Dossier

TeilzeitarbeitDas LAG Hamburg hat in einer Entscheidung vom 24.6.2019 (Az.: 5 Sa 61/18) das Hafenunternehmen „Eurogate“ verurteilt, dem seit fast zwei Jahren bestehenden Teilzeitwunsch einer Hafenarbeiterin und Mutter eines 7 Jahre alten Sohnes zu entsprechen. (…) Doch die Firma Eurogate war selbst zu einem von der Klägerin vorgeschlagenen Kompromiss nicht bereit. (…) Ungewöhnlich an dem ganzen Fall war, dass die über den Betriebsablauf sehr gut informierte Hafenarbeiterin dem Unternehmen eine Vielzahl ganz konkreter Einsatzmöglichkeiten aufzeigen konnte, die aber allesamt von Eurogate abgelehnt wurden. Es muss festgehalten werden, dass die Betroffene keinerlei Unterstützung durch den zuständigen Betriebsrat erhielt. Im Gegenteil: Innerhalb und ausserhalb des Prozesses berief sich das beklagte Unternehmen wiederholt a u c h auf den Betriebsrat. In einem Gespräch gemeinsam mit Betriebsrat und Arbeitgeber hatte der Vertreter des Betriebsrats der Klägerin gegenüber erklärt, sie, die Klägerin, solle „der Firma doch mal entgegenkommen“, ansonsten stünden ihr „viele Unannehmlichkeiten bevor“…“ Aus dem Rat & Tat Info 285 vom 24.6.2019 von und bei Institut für Arbeit – ICOLAIR und NEU: Eurogate kontra Hafenarbeiterin: Im Streit wegen Kündigung nach Antrag auf Teilzeitarbeit wird über eine außergerichtliche Einigung verhandelt weiterlesen »

Dossier „Hafenarbeiterin kämpft bei Eurogate um Teilzeit“

Teilzeitarbeit

Eurogate kontra Hafenarbeiterin: Im Streit wegen Kündigung nach Antrag auf Teilzeitarbeit wird über eine außergerichtliche Einigung verhandelt
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Teilzeitarbeit„Einmal Teilzeit, immer Teilzeit: Das trifft auf drei Viertel der Fachkräfte zu, die sich für das Jobmodell entschieden haben. Eine Umfrage zeigt die Gründe dafür auf. Teilzeitarbeit kann zu mehr Lebensqualität führen. Doch nur ein Drittel der Fachkräfte hat sich aus diesem Grund dafür entschieden, den Beruf nicht in Vollzeit auszuüben. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstituts Bilendi für das Portal MeineStadt.de unter 3000 Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung hervor. Der häufigste Grund ist demnach Kindererziehung, 34 Prozent der Befragten gaben das an. An dritter Stelle, nach der Lebensqualität, folgen Krankheit, eine Behinderung und Unfallfolgen mit 15,1 Prozent. Knapp sieben Prozent finden keinen Vollzeitjob, fast fünf Prozent benötigen die Zeit, um Angehörige zu pflegen…“ Meldung im Spiegel online vom 11. August 2023 und mehr daraus/dazu weiterlesen »

Teilzeitarbeit

Lebensqualität, Familie und Gesundheit wichtiger als Geld: Warum die meisten Fachkräfte in Teilzeit bleiben wollen
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BAG-Urteil zur Klage eines Rettungsassistenten: Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung
DGB 2011: "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Das ist das Mindeste!"„Geringfügig Beschäftigte, die in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen, jedoch Wünsche anmelden können, denen dieser allerdings nicht nachkommen muss, dürfen bei gleicher Qualifikation für die identische Tätigkeit keine geringere Stundenvergütung erhalten als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die durch den Arbeitgeber verbindlich zur Arbeit eingeteilt werden. (…) Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat auf die Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts abgeändert und die Beklagte zur Zahlung der geforderten Vergütung verurteilt. Die hiergegen gerichtete Revision der Beklagten blieb vor dem Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts ohne Erfolg. Das Berufungsgericht hat richtig erkannt, dass die im Vergleich zu den hauptamtlichen Rettungsassistenten geringere Stundenvergütung den Kläger entgegen § 4 Abs. 1 TzBfG ohne sachlichen Grund benachteiligt. Die haupt- und nebenamtlichen Rettungsassistenten sind gleich qualifiziert und üben die gleiche Tätigkeit aus…“ BAG-Pressemitteilung 3/23 zum Urteil vom 18. Januar 2023 – 5 AZR 108/22 weiterlesen »

DGB 2011: "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Das ist das Mindeste!"

BAG-Urteil zur Klage eines Rettungsassistenten: Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung
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Teilzeit, Leiharbeit, Minijobs: Jeder Fünfte in „atypischer“ Beschäftigung
Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld„… Rund sieben Millionen Menschen arbeiten in Deutschland in sogenannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen, also zum Beispiel in Teilzeit mit weniger als 20 Wochenstunden oder mit einem befristeten Anstellungsvertrag. Das seien 20,9 Prozent der insgesamt 33,4 Millionen abhängig Beschäftigten, wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ („NOZ“) unter Berufung auf eine Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes berichtet. Der Statistik zufolge gibt es außerdem 4,5 Millionen Teilzeit-Beschäftigte mit mehr als 20 Wochenstunden. (…) Die Zahlen stammen aus einer Sonderauswertung des Mikrozensus 2020 durch das Statistische Bundesamt, welche die Linksfraktion im Bundestag in Auftrag gegeben hatte. Zu den „atypischen“ Beschäftigungsverhältnissen zählt das Bundesamt Leiharbeit beziehungsweise Zeitarbeit, geringfügige Beschäftigung (Minijobs), Teilzeitbeschäftigung unter 20 Wochenstunden sowie befristete Beschäftigungsverhältnisse. (…) Unterm Strich arbeiten laut der Linken rund 11,5 Millionen von 33,4 Millionen Beschäftigten nicht in sogenannten Normalarbeitsverhältnissen…“ Meldung vom 24. September 2021 bei tagesschau.de weiterlesen »

Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld

Teilzeit, Leiharbeit, Minijobs: Jeder Fünfte in „atypischer“ Beschäftigung
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Teilzeitarbeit„Notenbanken haben das ungewohnte Problem, dass die Inflation zu niedrig bleibt. Ökonomen weisen mit einem Unterbeschäftigungsindex nach, dass das in beträchtlichem Maß auf unfreiwillige Teilzeitarbeit zurückgeht. Dank ihr können die Arbeitgeber die Löhne und damit die Inflation drücken. Bei Karl Marx hießen sie „industrielle Reservearmee“: die Arbeitslosen, die jederzeit bereitstehen, eine Arbeit anzunehmen. Diese Reservearmee sorge dafür, dass die Arbeitnehmer keine übermäßig hohen Lohnforderungen stellen, aus Angst vor Arbeitslosigkeit. Im Sprachgebrauch angelsächsischer Ökonomen heißt das gleiche Konzept NAIRU – als Abkürzung für Non-Accelerating Inflation Rate of Unemployment. Zu Deutsch: die Arbeitslosenrate, die gerade hoch genug ist, eine Inflationsbeschleunigung zu verhindern. Da die Wirkung der Arbeitslosigkeit auf die Inflation über die Lohnsteigerungen läuft, heißt das Konzept bei der EU-Kommission konequenter Weise gleich NAWRU. Das W steht für Wages, englisch für Löhne. NAWRU ist also die Arbeitslosenquote, die hoch genug ist, dass die Lohnsteigerungen nicht zunehmen. In den Fachausdrücken NAIRU und NAWRU ist die Einräumung enthalten, dass es bei der Anti-Inflationspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) traditionell darum geht, dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmer im Machtkampf mit den Arbeitgebern um höhere Löhne nicht zu erfolgreich sind. Die EZB würde das nie so offen einräumen, weil sie die Illusion wahren will, sie sei eine unpolitische Institution, die man schadlos ohne Aufsicht durch Volksvertreter ihr Werk verrichten lassen kann. Seit einiger Zeit scheint der Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und Inflaiton allerdings nicht mehr richtig zu funktionieren…“ Beitrag von Norbert Häring vom 19. September 2019 auf seiner Homepage – Anm.: Stimmt: Marx sprach von „industrielle Reservearmee“, aber er bestritt allerdings auch, dass höhere Löhne zu Inflation führen… weiterlesen »
Teilzeitarbeit"Notenbanken haben das ungewohnte Problem, dass die Inflation zu niedrig bleibt. Ökonomen weisen mit einem Unterbeschäftigungsindex nach, dass das in beträchtlichem Maß auf unfreiwillige Teilzeitarbeit zurückgeht. Dank ihr können die Arbeitgeber die Löhne und damit die Inflation drücken. Bei Karl Marx hießen sie weiterlesen »

Dossier

Teilzeitarbeit„Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Deutsche Frauenrat (DF), der Sozialverband Deutschland (SoVD), die Arbeiterwohlfahrt (AWO), die Diakonie Deutschland, das Bundesforum Männer, die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF), der Verband berufstätiger Mütter (VBM), das Zukunftsforum Familie (ZFF) und die Deutsche Gesellschaft für Zeitpolitik (DGfZP) fordern die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts. Ein Entwurf des BMAS liegt vor. Nun muss die Bundesregierung den Koalitionsvertrag umsetzen und den Entwurf beschließen. Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD darauf verständigt, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit zu schaffen. In Teilzeit Beschäftigten soll die Verlängerung ihrer Arbeitszeit erleichtert werden. Ein aktueller Entwurf des Arbeitsministeriums zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts erfährt Kritik von Seiten der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände: Bürokratie und Belastungen für Arbeitgeber werden bemängelt. Nach Auffassung der UnterzeichnerInnen dieses Aufrufs ist der Entwurf ein wichtiger Schritt hin zu mehr Arbeitszeitbestimmung für Beschäftigte in Deutschland. (…) Daher fordern die UnterzeichnerInnen dieses Aufrufs die Bundesregierung und die Politik auf, den vorliegenden Entwurf zu unterstützen!…“ DGB-Pressemitteilung vom 14. Februar 2017 und neu: Selbstbestimmte Arbeitszeit: Auf Kosten der Lückenfüller – Einmal Teilzeit und zurück weiterlesen »

Dossier

Teilzeitarbeit"Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Deutsche Frauenrat (DF), der Sozialverband Deutschland (SoVD), die Arbeiterwohlfahrt (AWO), die Diakonie Deutschland, das Bundesforum Männer, die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF), der Verband berufstätiger Mütter (VBM), das Zukunftsforum Familie (ZFF) und die Deutsche Gesellschaft für weiterlesen »

Wenn das Gehalt kaum zum Leben reicht – Betroffene bitte melden!
Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche GeldBei aller erfahrungsgemäßen Vorsicht unterstützen wir den Aufruf einer Journalistin des öffentlich-rechtlichen Fernsehens, die uns im Zusammenhang mit unserer Leiharbeit-Klage-Kampagne kontaktierte: „Haben Sie einen Vollzeitjob nur knapp über dem Mindestlohn? Haben Sie mehrere Jobs, um über die Runden zu kommen? Oder können Sie nur in Teilzeit arbeiten, weil Ihr Arbeitgeber Sie nicht Vollzeit einstellt? Für eine öffentlich-rechtliche TV-Dokumentation sind wir auf der Suche nach Menschen, die wenig Geld zum Leben haben, obwohl sie (Vollzeit) arbeiten gehen. Es geht in der Dokumentation darum, wie wenig vom Wirtschaftsboom bei vielen Arbeitnehmern ankommt. Trifft etwas davon auf Sie zu und könnten Sie sich vorstellen, an der geplanten TV-Dokumentation gegen eine Aufwandsentschädigung mitzuwirken? Dann freuen wir uns sehr über eine Kontaktaufnahme. Persönliche Informationen werden vertraulich behandelt.“ In Kenntnis der Lage ist auch eine Anonymisierung möglich! Couragierte Betroffene leitet mag.wompel@labournet.de weiter! weiterlesen »
Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche GeldBei aller erfahrungsgemäßen Vorsicht unterstützen wir den Aufruf einer Journalistin des öffentlich-rechtlichen Fernsehens, die uns im Zusammenhang mit unserer Leiharbeit-Klage-Kampagne kontaktierte: "Haben Sie einen Vollzeitjob nur knapp über dem Mindestlohn? Haben Sie mehrere Jobs, um über die weiterlesen »

Kapovaz: Arbeit auf Abruf. Grafik für das LabourNet Germany von Tatjana Sarazhynska - wir danken!Rund 1,5 Millionen Angestellte wissen nicht, ob ihr Lohn zum Leben reicht. Sie arbeiten nur, wenn der Chef sie braucht. Betriebe haben viele Vorteile davon: Sie können ihre Flexibilität steigern, Leerzeiten minimieren und Arbeitskosten reduzieren. Für die Angestellten ist das Modell mit großer Unsicherheit verbunden. „ZDFzoom“ geht der Frage nach: Wie gerecht ist unser Arbeitsmarkt? (…) „ZDFzoom“-Autorin Julia Friedrichs begegnet zahlreichen Menschen, die unter diesen Arbeitsverträgen leiden, die das Gefühl erleben „ausgebeutet“ zu werden. So erzählt eine junge Mode-Verkäuferin: „Es gibt Monate, da arbeite ich 40 Stunden, manchmal 90, 100 oder sogar 150. Mal verdiene ich 400 Euro, mal 1100 Euro.“ Sie würde gerne heiraten, eine Familie gründen, doch sie sagt auch: „Auf solch einem Vertrag kann ich doch kein Leben aufbauen.“ Kündigen ist nicht so einfach, denn in der Branche gibt es überall solche Verträge. „ZDFzoom“ zeigt: es gibt viele solcher Fälle und Arbeitsverträge. Die Dokumentation erklärt, wie sehr die Arbeitgeber dabei ihren Vorteil nutzen, und zum Beispiel bei den Lohnnebenkosten sparen. Dass es auch anders geht, zeigt der Blick nach Österreich: Dort haben Gerichte und Gesetzgeber die „Arbeit auf Abruf“- Praktiken gestoppt…“ Film von Julia Friedrichs (28 min) in der Sendung ZDFzoom vom 22.03.2017 weiterlesen »
Kapovaz: Arbeit auf Abruf. Grafik für das LabourNet Germany von Tatjana Sarazhynska - wir danken!"Rund 1,5 Millionen Angestellte wissen nicht, ob ihr Lohn zum Leben reicht. Sie arbeiten nur, wenn der Chef sie braucht. Betriebe haben viele Vorteile davon: Sie können ihre Flexibilität weiterlesen »

„Teilzeit hat Vor- und Nachteile: Es bleibt mehr Zeit, Familie und Beruf besser zu vereinbaren, ist aber oft auch ein Karrierekiller, kürzt das Einkommen sowie die spätere Rente. Meist ist unklar, ab welcher Stundenzahl Teilzeit besteht und welche gesetzlichen Regeln für Teilzeitarbeit gelten. Unser Ratgeber gibt Tipps, worauf bei Teilzeit geachtet werden sollte…“ Ratgeber der IG Metall vom 1. März 2017 weiterlesen »
"Teilzeit hat Vor- und Nachteile: Es bleibt mehr Zeit, Familie und Beruf besser zu vereinbaren, ist aber oft auch ein Karrierekiller, kürzt das Einkommen sowie die spätere Rente. Meist ist unklar, ab welcher Stundenzahl Teilzeit besteht und welche gesetzlichen Regeln für Teilzeitarbeit gelten. Unser Ratgeber gibt Tipps, worauf bei Teilzeit weiterlesen »

Die Beschäftigungszahlen sind gut wie nie. Was sie nicht erzählen, ist die Geschichte von den abgehängten Frauen dahinter, die für Teilzeit- und Minijobs karge Löhne erhalten…“ Beitrag des MITTELDEUTSCHEN RUNDFUNKS vom 24.01.2017 in der ARD-Mediathek (verfügbar bis 13.12.2017) weiterlesen »
"Die Beschäftigungszahlen sind gut wie nie. Was sie nicht erzählen, ist die Geschichte von den abgehängten Frauen dahinter, die für Teilzeit- und Minijobs karge Löhne erhalten…" Beitrag des MITTELDEUTSCHEN RUNDFUNKS vom 24.01.2017 in der ARD-Mediathek (verfügbar bis 13.12.2017) externer Linkweiterlesen »

Ver.di diskriminiert Minijobber bei betrieblicher Altersversorgung
DGB startet Rentenkampagne: Rente muss für Würde reichen!„Sieht ein Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung für die Arbeitnehmer vor, dürfen geringfügig Beschäftigte allein wegen ihrer geringeren Arbeitszeit nicht ausgeschlossen werden. Dies würde gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verstoßen, wonach Teilzeit- und damit auch geringfügig Beschäftigte nicht anders als Vollzeitbeschäftigte behandelt werden dürfen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) München in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 13.01.2016 (AZ: 10 Sa 544/15). Die Klägerin war seit dem 01.11.1991 bei einer Gewerkschaft angestellt. (…) Das LAG gab der Arbeitnehmerin recht und verwies auf die gesetzlichen Bestimmungen. (…) Gegen das LAG-Urteil hat Verdi Revision beim Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt eingelegt…“ Rechtsinfo vom 17. November 2016 von und bei RA Thorsten Blaufelder weiterlesen »
DGB startet Rentenkampagne: Rente muss für Würde reichen!"Sieht ein Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung für die Arbeitnehmer vor, dürfen geringfügig Beschäftigte allein wegen ihrer geringeren Arbeitszeit nicht ausgeschlossen werden. Dies würde gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verstoßen, wonach Teilzeit- und damit auch geringfügig weiterlesen »

KAPOVAZ und das Märchen vom deutschen Jobwunder
Als der DGB Ende September 2016 die Ergebnisse seiner Untersuchung über die Arbeit auf Abruf vorstellte, wunderten sich alle Beteiligten über das Ausmaß, die dieser Beschäftigungsbereich mittlerweile bei uns erreicht hat. Bis zu 1,9 Millionen Menschen arbeiten in solchen Arbeitsverhältnissen. Sie sind zwar festangestellt, aber den Beschäftigten reicht ihr Entgelt nicht aus. Sie haben einen Arbeitsvertrag mit flexiblen Einsatzzeiten. Der Arbeitgeber sichert den Beschäftigten nur eine Mindeststundenzahl zu. Gleichzeitig müssen sie sich jedoch dafür bereithalten, jederzeit mehr zu arbeiten. Diese aus den USA übernommene Form der Teilzeitarbeit wird KAPOVAZ (Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit) genannt und wurde bisher vor allem im Einzelhandel angewandt. (…) Als Hebel dafür wird das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG) [§ 12 Arbeit auf Abruf] aus dem Jahr 2001 genutzt. (…) Der Paragraph 12 des TzBfG muss schnellstens ersatzlos gestrichen werden und es muss mehr Flexibilität im Sinne der Beschäftigten geben. Sie sollen es sein, die ihre Arbeitszeiten lebenslauforientiert entsprechend ihrem persönlichen Bedarf anpassen können.“ Beitrag vom 13. November 2016 beim Gewerkschaftsforum Dortmund weiterlesen »
"Als der DGB Ende September 2016 die Ergebnisse seiner Untersuchung über die Arbeit auf Abruf vorstellte, wunderten sich alle Beteiligten über das Ausmaß, die dieser Beschäftigungsbereich mittlerweile bei uns erreicht hat. Bis zu 1,9 Millionen Menschen arbeiten in solchen Arbeitsverhältnissen. Sie sind zwar festangestellt, aber den Beschäftigten reicht ihr Entgelt nicht aus. weiterlesen »

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