Arbeitsrecht

Betriebsrätemodernisierungsgesetz: Arbeitsminister Heil will die Rechte von Betriebsräten stärken – zu wenig

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Erfüllt Eure Pflicht - wählt einen gewerkschaftlichen BetriebsratDie Wahl von Betriebsräten soll vereinfacht, ihre Rechte etwa bei der Weiterbildung und dem Einsatz von KI sollen gestärkt werden. So sieht es ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. (…) Von den Beschäftigten werden im Westen noch 41 Prozent durch einen Betriebsrat vertreten, im Osten 36 Prozent. 1996 lagen die Werte noch bei 50 Prozent der Beschäftigten in Westdeutschland und 40 Prozent in Ostdeutschland. (…) „Andererseits häufen sich Berichte, dass in manchen Betrieben Arbeitgeber mit zum Teil drastischen Mitteln die Gründung von Betriebsräten verhindern.“ In kleineren Betrieben könnten daneben die Formalien des regulären Wahlverfahrens eine Hemmschwelle darstellen. Das Arbeitsministerium will deshalb die Hürden für die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens senken…“ Artikel von Frank Specht vom 22.12.2020 im Handelsblatt online, siehe den Referentenentwurf und Bewertungen. NEU: Brandenburg bekommt eine SoKo gegen Betriebsratsfeinde: Das Behindern von Betriebsratsarbeit wird von der Staatsanwaltschaft künftig gebündelt verfolgt weiterlesen »

Dossier zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Erfüllt Eure Pflicht - wählt einen gewerkschaftlichen Betriebsrat

Brandenburg bekommt eine SoKo gegen Betriebsratsfeinde: Das Behindern von Betriebsratsarbeit wird von der Staatsanwaltschaft künftig gebündelt verfolgt
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[Petition zu Orhan Akman] Demokratie bei ver.di-Handel ernst nehmen und stärken, Kündigung zurücknehmen!

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ver.di„… Unsere Besorgnis gilt der innergewerkschaftlichen Demokratie und dem Selbstverständnis von ver.di als Mitgliederorganisation. Damit verbunden ist der Umgang mit einem hauptamtlichen Kollegen, der zunehmend daran gehindert wird, an unserer Meinungsbildung zu den besten Vorschlägen für die Weiterentwicklung des Fachbereichs Handels und unserer Gewerkschaft teilzuhaben. Betroffen von verschiedenen willkürlichen Entscheidungen ist ausgerechnet der Leiter der ver.di-Bundesfachgruppe Einzel- und Versandhandel, unser Kollege Orhan Akman. Wie kaum ein anderer steht er für neue Ideen und Konzepte, um unsere Gewerkschaft progressiv weiterzuentwickeln. (…) Dass dieser sehr stark engagierte Kollege nun nicht mehr wie bisher die internationale Arbeit des Fachbereichs Handel mitgestalten soll, nachdem er seine Kandidatur als ver.di-Bundesvorstandsmitglied erklärt hatte, ist ein völlig unverständlicher Affront auch gegenüber uns Ehrenamtlichen…“ Petition an Frank Werneke und Stefanie Nutzenberger bei change.org (nun ergänzt um die Rücknahme der Kündigungen gegen Orhan Akman) und dazu NEU: Vergleich zwischen ver.di-Bundesvorstand und Orhan Akman: Abmahnungen und Ermahnungen werden aus der Personalakte entfernt weiterlesen »

Dossier zum Konflikt um Orhan Akman und ver​.​di Handel

ver.di

Vergleich zwischen ver.di-Bundesvorstand und Orhan Akman: Abmahnungen und Ermahnungen werden aus der Personalakte entfernt
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Drogeriekette dm kündigte (krankheitsbedingt!) Ehepaar mit drei schulpflichtigen Kindern – Betriebsratsvorsitzender wird nach Protest selbst gekündigt

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Mag Wompel: Jagd auf Kranke - Rückkehrgespräche auf dem VormarschSolidaritätskundgebung für ein langjährig bei der Firma dm beschäftigtes Ehepaar mit drei Kindern, das nahezu zeitgleich vom Arbeitgeber krankheitsbedingt gekündigt wurde. Am morgigen Freitag findet in Karlsruhe beim Arbeitsgericht unter dem Motto „Wir schauen hin!“ eine Solidaritätskundgebung, begleitend zu den Arbeitsgerichtsverfahren des Ehepaares, statt. Ende Mai dieses Jahres wurden den Ehepartnern seitens dm die Kündigungen ausgesprochen. Beide sind langjährig bei dm beschäftigt (einmal siebzehn und im anderen Fall zwölf Jahre). Sie ernähren mit ihren Einkünften drei schulpflichtige Kinder im Alter zwischen 8 und 18 Jahren. Begründet wurden die Kündigungen mit krankheitsbedingten Fehlzeiten…“ Pressemitteilung vom 26.10.2023 vom ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg und mehr daraus. NEU: [dm-Verteilzentrum Weilerswist] DM der »beliebteste Arbeitgeber Deutschlands«? „Uns hat keiner gefragt!“ weiterlesen »

Dossier zur Jagd auf Kranke (und den Betriebsrat) bei der Drogeriekette dm (in Baden-Württemberg)

Mag Wompel: Jagd auf Kranke - Rückkehrgespräche auf dem Vormarsch

[dm-Verteilzentrum Weilerswist] DM der »beliebteste Arbeitgeber Deutschlands«? „Uns hat keiner gefragt!“
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Gleichheitsgrundsatz auch für Nachtschichtzuschläge? Erste Verfahren vor BAG gewonnen
IG Metall-Kampagne: Mein Leben. Meine Zeit. Arbeit neu denken.„Der Gleichheitsgrundsatz gilt auch für Nachtschichtzuschläge. Das hat der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) heute in zwei Verfahren – gegen die Brauerei Carlsberg (Manteltarifvertrag Brauereien Hamburg/Schleswig-Holstein) – entschieden. Das BAG hält die Differenzierung bei den Zuschlägen für Nachtarbeit im regelmäßigen Schichtbetrieb und bei unregelmäßiger Nachtarbeit für unzulässig. Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG): „Das BAG hat unseren klagenden Mitgliedern höhere Nachtschichtzuschläge zugesprochen. Das ist ein erstes wegweisendes Urteil und ein Etappensieg, denn alle Arbeits- und Landesarbeitsgerichte, die über entsprechende Klagen zu diesem Manteltarifvertrag entscheiden, müssen sich an das Urteil des BAG halten.“ (…) Bundesweit sind noch tausende Verfahren im Rahmen von Tarifverträgen der NGG mit Arbeitgeberverbänden der Ernährungsindustrie bei Arbeits- und Landesarbeitsgerichten anhängig. Die Auswirkungen auf andere Tarifverträge können erst eingeschätzt werden, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.“ NGG-Pressemitteilung vom 9. Dezember 2020, siehe MEU: Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Arbeitgeber wehren sich erfolgreich gegen höhere Nachtzuschläge weiterlesen »

IG Metall-Kampagne: Mein Leben. Meine Zeit. Arbeit neu denken.

Gleichheitsgrundsatz auch für Nachtschichtzuschläge? Erste Verfahren vor BAG gewonnen / NEU: Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Arbeitgeber wehren sich erfolgreich gegen höhere Nachtzuschläge
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„Disziplinarrechtliche Konsequenzen“ bei „extremistischen Bestrebungen“? Berufsverbot gegen Rechte zielt (auch) auf die Linke – nun z.B. in Brandenburg

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Grundrechte verteidigen! Weg mit dem Berufsverbot„… Zurzeit wird viel darüber gesprochen und gestritten, ob ein neuer „Radikalenerlass“ eingeführt werden soll – nämlich gegen Rechte. Einen entsprechenden Beschluss haben die Innenminister und Innensenatoren am 18. Oktober 2019 gefasst. (…) Wir Betroffene des sog. „Radikalenerlasses“ vom 28. Januar 1972 lehnen solche Vorstöße ab, und zwar aus ganz konkreter persönlicher und politischer Erfahrung. Wir sind gebrannte Kinder: Wir haben nach 1972 erfahren, dass und wie solche Maßnahmen, die sich angeblich gegen rechts und links richten, sehr bald und dann fast ausschließlich gegen linke Kritiker der herrschenden Verhältnisse angewandt werden. Heute soll – so die Innenminister – geprüft werden, „inwiefern bei extremistischen Bestrebungen disziplinarrechtliche Konsequenzen bis zur Entziehung des Beamtenstatus ermöglicht werden können“. Wie vor Jahren von „Radikalen“, so sprechen die Minister heute ganz allgemein von „Extremisten“, statt von Nazis…“ Aus der Presseerklärung vom 30.10.2019 bei berufsverbote.de – siehe dazu einen weiteren Kommentar, den wir ebenfalls teilen, und erneute Bestrebungen. NEU: Berufsverbote: Die neue Welle gegen Linke. Seit einigen Jahren werden wieder häufiger junge Linke gekündigt oder nicht in den öffentlichen Dienst gelassen weiterlesen »

Dossier: Berufsverbot gegen Rechte zielt (auch) auf die Linke – nun z.B. in Brandenburg

Grundrechte verteidigen! Weg mit dem Berufsverbot

Berufsverbote: Die neue Welle gegen Linke. Seit einigen Jahren werden wieder häufiger junge Linke gekündigt oder nicht in den öffentlichen Dienst gelassen
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DGB (Niedersachsen) startet Aufklärungsreihe zum #noAfD-Programm

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"... Wer als Erwerbsloser oder Arbeiter die AfD wählt, wählt gegen seine eigenen Interessen!"Nur zu gerne inszeniert sich die AfD als Partei, die die Interessen der Beschäftigten im Blick hat. Wer sich ihre Programmatik zu Gemüte führt, kommt zu einem anderen Schluss. Ihre Steuerpolitik ist ein lupenreines Umverteilungsprogramm von unten nach oben, mit entsprechenden Folgen. (…) Die AfD möchte den Solidaritätszuschlag komplett abschaffen, ein Familiensplitting einführen und die kalte Progression automatisch abbauen. (…) Nach den steuerpolitischen Vorstellungen der AfD sollen sowohl die Grundsteuer als auch die Erbschafts- und Schenkungssteuer ersatzlos gestrichen werden. Ebenso ist eine Abschaffung der Gewerbesteuer geplant, von einer Neuauflage der Vermögenssteuer wird selbstverständlich abgesehen. In Summe lassen sich diese Maßnahmen nur als ein Akt radikaler Reichenpflege interpretieren…“ #schlaglicht 05/2024 des DGB Niedersachsen vom 08.02.2024 zum Teil I: Steuerpolitik und NEU: AfD: Der Feind der Beschäftigten weiterlesen »

Dossier zur DGB-Aufklärungsreihe zum #noAfD-Programm

"... Wer als Erwerbsloser oder Arbeiter die AfD wählt, wählt gegen seine eigenen Interessen!"

AfD: Der Feind der Beschäftigten
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#TwitterÜbernahme durch #ElonMusk: Wir kennen nun den Preis der #Meinungsfreiheit

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Den neuen AGBs nach dem #TwitterTakeover von Elon Musk bereits jetzt schon einfach widersprechen! Grafik von @B_Gunners21 - wir danken!Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die geplante Übernahme des Kurznachrichtendiensts Twitter durch den Unternehmer Elon Musk „sehr besorgniserregend“ genannt. „Die Ankündigung des Tesla-Chefs, Twitter zu einer globalen Plattform für Redefreiheit machen und angebliche Einschränkungen der Meinungsfreiheit dort abstellen zu wollen, klingt wenig vertrauenserweckend. Sie lässt eher befürchten, dass sich Hass und Desinformation künftig ungehindert Bahn brechen können“ (…) Was der Tesla-Chef unter Meinungs- und Pressefreiheit verstehe, habe er zudem mehrfach unter Beweis gestellt. (…) Musk sei darüber hinaus mehrfach durch explizit Journalist*innen diffamierende Tweets aufgefallen…“ dju-Pressemitteilung vom 26.04.2022 („Twitter-Übernahme durch Elon Musk „sehr besorgniserregend““), siehe weitere Kommentare und natürlich der für uns besonders wichtige Aspekt der Arbeitsbedingungen. NEU: Echte Männer haben keine Angst vor Tampons: Wie Meta und X den Geist des freien Internets verraten weiterlesen »

Dossier zur #TwitterÜbernahme durch #ElonMusk

Den neuen AGBs nach dem #TwitterTakeover von Elon Musk bereits jetzt schon einfach widersprechen! Grafik von @B_Gunners21 - wir danken!

Echte Männer haben keine Angst vor Tampons: Wie Meta und X den Geist des freien Internets verraten/h5>
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Europäischer Gerichtshof: Kopftuchverbot nicht erlaubt, wenn es Muslime diskriminiert
Nein zum Kopftuch-Verbot! Kein Berufsverbot für Frauen! Und: Kein Kopftuchzwang…Ein Unternehmen darf das sichtbare Tragen religiöser, weltanschaulicher oder spiritueller Zeichen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) unter bestimmten Voraussetzungen verbieten. Ein solches Verbot sei zulässig, wenn diese Regel für alle Arbeitnehmer gelte. Laut dem am Donnerstag in Luxemburg verkündeten Urteil ist eine solche Vorschrift nicht diskriminierend, sofern sie allgemein und unterschiedslos angewandt wird. (C-344/20) „Pauschale Verbote einzelner religiöser Symbole am Arbeitsplatz sind und bleiben verboten“, betonte die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Ferda Ataman, nach dem Urteil. (…) Eine Muslimin, die das islamische Kopftuch trägt, hatte ein Unternehmen wegen Diskriminierung beim Brüsseler Arbeitsgericht angezeigt…“ Meldung vom 13.10.2022 im Migazin und dazu NEU: LAG spricht Frau mit Kopftuch AGG-Entschädigung zu: Arbeitsvertrag mit Neutralitätsgebot ist Diskriminierung weiterlesen »

Nein zum Kopftuch-Verbot! Kein Berufsverbot für Frauen! Und: Kein Kopftuchzwang…

Europäischer Gerichtshof: Kopftuchverbot nicht erlaubt, wenn es Muslime diskriminiert / NEU: LAG spricht Frau mit Kopftuch AGG-Entschädigung zu: Arbeitsvertrag mit Neutralitätsgebot ist Diskriminierung
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Verbleibende wenn nicht gar wachsende Kluft: Menschen ohne deutschen Pass verdienen weniger

Dossier

Tradition: "Ausländer" auf dem deutschen Arbeitsmarkt„… Der Lohnunterschied zwischen Arbeitnehmern aus Deutschland und dem Ausland wird zunehmend größer. In den letzten zehn Jahren hat er sich fast verdreifacht. (…) Vollzeitbeschäftigte, die keinen deutschen Pass haben, verdienten demnach Ende 2020 durchschnittlich 2638 Euro brutto im Monat. Das sind 903 Euro weniger als jene mit deutschem Pass. 2010 lag der Unterschied noch bei 317 Euro. Besonders stark wuchs die Schere zwischen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen aus Deutschland und solchen aus dem EU-Ausland: Dieser Abstand hat sich innerhalb des letzten Jahrzehnts mehr als verzehnfacht, von 91 Euro auf 1003 Euro Lohnunterschied. Während das Durchschnittseinkommen deutscher Beschäftigter in dieser Zeit stieg, fiel das Einkommen dieser Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sogar. (…) Experten und Expertinnen nennen den Lohnunterschied »Migration Pay Gap« – analog zum Gender-Pay-Gap, der ungleiche Löhne unter den Geschlechtern beschreibt. Genau erforscht sind die Gründe dieser Lohnlücke nicht…“ Meldung vom 16. September 2021 beim Spiegel online – siehe dazu NEU: [Überraschend: InderInnen verdienen mehr als Deutsche] Lohn-Studie legt Gehälter von Migranten offen weiterlesen »

Dossier zur Lohndiskriminierung von ArbeitnehmerInnen ohne deutschen Pass

Tradition: "Ausländer" auf dem deutschen Arbeitsmarkt

[Überraschend: InderInnen verdienen mehr als Deutsche] Lohn-Studie legt Gehälter von Migranten offen
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Migrantinnen in der (24h)Pflege: „Niemand überwacht die Arbeitsbedingungen“ in Privathaushalten

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Plakat der freiburger Protestaktion Pflege am Boden 2015Dort, wo kranke oder alte Menschen gepflegt werden müssen, sind die Verwandten oft mit der Aufgabe überfordert. Neben der Lohnarbeit noch den Mann oder die Mutter waschen, für sie kochen und vielleicht sogar Medikamente verabreichen zu müssen, ist anstrengend und braucht viel Zeit. Deshalb beschäftigen viele Familien private Pflegerinnen. In Deutschland kommen die Frauen zum größten Teil aus Mittel- und Osteuropa. Helma Lutz forscht in Frankfurt zur Situation der Pflegerinnen in Privathaushalten. Die Soziologin fordert vor allem eine bessere Bezahlung der Pflegerinnen, ein Ende der 24-Stunden-Arbeit und mehr Unabhängigkeit vom Haushalt der Pflegeperson.“ Interview vom 6. Mai 2019 bei Radio Dreyeckland, siehe dazu NEU: [„„Anything goes“ statt klarer Regelungen“] Missstände in der „24-Stunden-Pflege“: Wer hilft ihnen? weiterlesen »

Dossier zu Arbeitsbedingungen von 24Std.-Pflege-MigrantInnen

Plakat der freiburger Protestaktion Pflege am Boden 2015

[„„Anything goes“ statt klarer Regelungen“] Missstände in der „24-Stunden-Pflege“: Wer hilft ihnen?
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Kündigungs“schutz“„… Continental, Bosch und SAP haben die Streichung von Arbeitsplätzen beschlossen. Auch nach Abschluss der Tarifverhandlungen bei VW wurde Personalabbau angekündigt. (…) Vorstand Oliver Blume stimmt die Belegschaft auf einen langfristigen Sparkurs ein. Auf die VW-Standorte kommen gravierende Änderungen zu. Die Konzernleitung will bis 2030 mehr als 35.000 Stellen streichen und 734.000 Autos im Jahr weniger produzieren. Per Tarifvertrag sind betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2030 ausgeschlossen. Wie das Unternehmen Stellen abbauen will, ist noch offen. (…) Eine rechtliche Möglichkeit ist zunehmend in Betrieben von Bedeutung: der Aufhebungsvertrag…“ Beitrag von Marcus Schwarzbach vom 8. Januar 2025 in Telepolis und mehr daraus weiterlesen »

Kündigungs“schutz“

Kündigungsschutz ausgehebelt: Der stille Jobabbau per Aufhebungsvertrag
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Mythos wilder Streik + Illegalität. Neue Debatte zum Grundrecht auf Streik am Bsp. Gorillas

Dossier

"Für ein umfassendes Streikrecht" (Foto: Martin Bechert, wir danken!)Das deutsche Streikrecht ist extrem restriktiv. Gemessen an seiner Streikkultur ist Deutschland im internationalen Vergleich ein Entwicklungsland. Nach der deutschen Rechtsprechung sind „wilde Streiks“ — Arbeitsniederlegeungen ohne Gewerkschaften — in Deutschland verboten. Doch die Europäische Sozialcharta (ESC) erlaubt solche Arbeitsniederlegungen.1 Die ESC ist ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen, das die Bundesrepublik 1964 ratifiziert hat. Auch sonst schränkt die Rechtsprechung in Deutschland das Menschenrecht auf Streik massiv ein. (…) Eines ist jedenfalls sicher: Ein besseres Streikrecht werden wir nicht durch den Gesetzgeber bekommen. Da das Streikrecht in Deutschland Richterrecht ist, gibt es keinen anderen Weg als die herrschende Rechtsprechung durch gezielte Grenzüberschreitung heraus zu fordern und zu verändern…“ Einladung bei Arbeitsunrecht zum Vortrag von Benedikt Hopmann am Freitag, 30. Juli 2021, siehe zur Debatte anlässlich der Gorillas-Streiks – NEU: Rider des ehemaligen Lieferdienstes Gorillas kämpfen für ein besseres Streikrecht und ziehen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterlesen »

Dossier zur Debatte um Mythos wilder Streik + Illegalität am Bsp. Gorillas

"Für ein umfassendes Streikrecht" (Foto: Martin Bechert, wir danken!)

Rider des ehemaligen Lieferdienstes Gorillas kämpfen für ein besseres Streikrecht und ziehen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
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[Eine Hürde weniger?] Die Krankschreibung in Papierform hat ausgedient

Dossier

Mag Wompel: Jagd auf Kranke - Rückkehrgespräche auf dem VormarschAb 2021 sollen Arbeitgeber durch die Krankenkassen elektronisch über Beginn und Dauer von Arbeitsunfähigkeitszeiten informiert werden. Bislang müssen Arbeitnehmer zum Nachweis ihrer Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen, und zwar in Papier. Diese Krankschreibung (der „gelbe Zettel“) soll ab Anfang 2021 durch einen digitalen Nachweis ersetzt werden. (…) Die geplanten Änderungen der Krankschreibungen betreffen nur gesetzlich versicherte Arbeitnehmer. Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Pflichtversicherungsgrenze privat krankenversichert sind, müssen weiterhin ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform einreichen.“ Info vom 02.10.2019 der Hensche Rechtsanwälte und dazu NEU: Die Idee der „Teilzeitkrankschreibung“ ist absurd, weltfremd, beleidigend und gesundheitspolitisch kontraproduktiv weiterlesen »

Dossier zur erleichterten Krankschreibung – und Angriffen dagegen

Mag Wompel: Jagd auf Kranke - Rückkehrgespräche auf dem Vormarsch

Die Idee der „Teilzeitkrankschreibung“ ist absurd, weltfremd, beleidigend und gesundheitspolitisch kontraproduktiv
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Im Homeoffice oder mit völlig selbstbestimmten Arbeitszeiten fällt Abschalten (Frauen) besonders schwer

Dossier

postmodern times. Grafik der FAU Mannheim„Extrem flexible Arbeitszeiten gehen häufig zulasten der Beschäftigten. Dabei sind die Folgen für Frauen andere als für Männer, zeigt eine neue Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung. Was ist für Arbeitnehmer am besten: feste Bürozeiten, Gleitzeit oder völlige Selbstbestimmung ohne konkrete Zeitvorgaben? Selbstbestimmung klingt gut, ist aber auch eine Einladung zur Selbstausbeutung (…) Es zeigt sich: – Wer im Homeoffice tätig ist, kann abends oft nicht abschalten. Offenbar verschwimmen die Grenzen zwischen den Lebensbereichen bei dieser Arbeitsweise besonders leicht. (…) Im Lichte dieser Erkenntnisse sei eine von Unternehmen häufig geforderte weitere Deregulierung der Arbeitszeitbestimmungen äußerst kritisch zu sehen, sagt Lott. Neben den negativen Konsequenzen für die Work-Life-Balance verschärfen Modelle wie die völlige Arbeitszeitautonomie auch die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern…“ Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom 14. August 2017 zur Studie von Yvonne Lott – die Redaktion kein ein Lied davon singen… Siehe dazu mehr unter den verschiedensten Aspekten und NEU: Homeoffice als Stressfalle: „Fragmentierte“, zerstückelte Arbeitstage nur Notlösung für Vereinbarkeit von Job und Privatem und Belastung für die Gesundheit weiterlesen »

Dossier zu Homeoffice

postmodern times. Grafik der FAU Mannheim

Homeoffice als Stressfalle: „Fragmentierte“, zerstückelte Arbeitstage nur Notlösung für Vereinbarkeit von Job und Privatem und Belastung für die Gesundheit
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[Nachunternehmerhaftung und Gewichtsbegrenzung] Paketboten-Schutz-Gesetz: Heil will in der Paketbranche durchgreifen

Dossier

stop inhuman working conditions in road transport„… Mit dem geplanten Gesetz soll den Angaben zufolge sichergestellt werden, dass die in der Branche weit verbreiteten Subunternehmen Sozialbeiträge für ihre Paketboten zahlen. „Damit sorgen wir für fairen Wettbewerb, soziale Sicherheit und bessere Arbeitsbedingungen“, sagte Heil. Konkret soll die sogenannte Nachunternehmerhaftung auf die Paketbranche ausweitet werden. Das bedeutet, dass der eigentliche Auftraggeber für die korrekten Arbeitsbedingungen bei allen Subunternehmern verantwortlich ist. Die großen Zustelldienste müssten also bei Verstößen ihrer Subunternehmer gegen die Sozialversicherungspflicht selber einstehen und die Beiträge zahlen. In der Baubranche, wo die Nachunternehmerhaftung schon seit 2002 gelte, habe man damit gute Erfahrungen gemacht, betonte Heil…“ Meldung vom 02.03.2019 bei tagesschau.de, siehe dazu ver.di und NEU: Bundeskabinett beschließt Zwei-Personen-Zustellung ab 23 Kilo – Mehrheit im Bundestag fraglich, echte Gewichtsbegrenzung ist es ohnehin nicht weiterlesen »

Dossier zur Nachunternehmerhaftung und Gewichtsbegrenzung in der Paketbranche

stop inhuman working conditions in road transport

Bundeskabinett beschließt Zwei-Personen-Zustellung ab 23 Kilo – Mehrheit im Bundestag fraglich, echte Gewichtsbegrenzung ist es ohnehin nicht
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