Dossier
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Das deutsche Streikrecht ist extrem restriktiv. Gemessen an seiner Streikkultur ist Deutschland im internationalen Vergleich ein Entwicklungsland. Nach der deutschen Rechtsprechung sind „wilde Streiks“ — Arbeitsniederlegeungen ohne Gewerkschaften — in Deutschland verboten. Doch die Europäische Sozialcharta (ESC) erlaubt solche Arbeitsniederlegungen.1 Die ESC ist ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen, das die Bundesrepublik 1964 ratifiziert hat. Auch sonst schränkt die Rechtsprechung in Deutschland das Menschenrecht auf Streik massiv ein. (…) Eines ist jedenfalls sicher: Ein besseres Streikrecht werden wir nicht durch den Gesetzgeber bekommen. Da das Streikrecht in Deutschland Richterrecht ist, gibt es keinen anderen Weg als die herrschende Rechtsprechung durch gezielte Grenzüberschreitung heraus zu fordern und zu verändern…“ Einladung bei Arbeitsunrecht zum Vortrag von Benedikt Hopmann am Freitag, 30. Juli 2021, siehe zur Debatte anlässlich der
Gorillas-Streiks – NEU:
Rider des ehemaligen Lieferdienstes Gorillas kämpfen für ein besseres Streikrecht und ziehen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterlesen »