Nach Monate langem Prozedere liegt nun die Endfassung des sogenannten Mietendeckels in Berlin vor – und es ist ein Deckel voller Löcher. Besser: Es ist überhaupt kein Deckel, sondern übrig geblieben ist eine Handreichung für Mieter, die klagen wollen. Der Kern der Sache, wie sie jetzt verabschiedet wird, geht darum: „…
Auch nimmt die Koalition Abstand davon, die gesetzlichen Mietpreisregelungen und die Absenkung von Mieten von Amts wegen durchzusetzen. Stattdessen wird der Berliner Mietendeckel zum „Verbotsgesetz“ umformuliert. Das bedeutet, dass die Mieter die Einhaltung des Mietendeckels für ihre Wohnung gegen den Vermieter selbst juristisch durchsetzen müssen. Wenn auch mit Unterstützung des zuständigen Bezirksamts, das dem Mieter auf Antrag die zulässige Höchstmiete mitteilt…“ – so wird es berichtet in dem Beitrag „Berliner sollen selbst gegen Vermieter klagen“ von Ronja Ringelstein und Ulrich Zawatka-Gerlach am 21. Januar 2020 im Tagesspiegel online, woraus eine eindeutige politische Bankrotterklärung deutlich wird. Dass dieser Schritt unternommen worden sei, wie die offizielle Begründung lautet, um „mehr Rechtssicherheit“ zu haben gegen erwartete Vorstöße der Wohnkonzerne und ihrer politischen Lobby – gleicht dem berüchtigten „Selbstmord aus Angst vor dem Tod“. Siehe dazu auch einen weiteren aktuellen Beitrag und einen ausgesprochen misslungenen Versuch, die Sache positiv darzustellen
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