Dossier
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Fachkräfte sind knapp. Unternehmen locken sie daher mit günstigem Wohnraum. Keine schlechte Idee – zumal der Mietvorteil meist steuerfrei bleibt. (…) Für Mitarbeiter haben Werkswohnungen allerdings auch einige Nachteile. Die Kündigungsfrist beispielsweise ist gegenüber dem allgemeinen Mietrecht verkürzt. So kann der Vermieter bei einer Mietdauer von unter zehn Jahren mit nur dreimonatiger Frist kündigen. Bei regulären Mietverträgen beträgt die Kündigungsfrist des Vermieters ab acht Jahren Wohndauer neun Monate. Verlässt der Mitarbeiter das Unternehmen, dann muss er die Werkswohnung in der Regel räumen…“ Artikel von Martin Gerth vom 10. Februar 2021 in der Wirtschaftswoche online („Comeback der Werkswohnung: Konzerne ködern Mitarbeiter mit günstigen Wohnungen“) – siehe dazu einige weitere, wobei offenbar nur wir uns an die absolute soziale Kontrolle und finanzielle Abhängigkeit der früheren Werkssiedlungen erinnern, es fehlen noch die werkseigenen Läden… NEU:
„Unternehmen müssen in den Bau von Werkswohnungen investieren“ fordert der DGB – warum nicht gefahrloser und unabhängiger vom Staat? weiterlesen »