Dossier
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In den letzten zwei Wochen liefen die Vorbereitungen für einen großen Inlandseinsatz der Bundeswehr in kleinen Schritten. Am 14. März forderte Bayerns Ministerpräsident Söder einen flächendeckenden Inlandseinsatz der Bundeswehr. In der Bundespressekonferenz am 19. März präsentierte Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer die Strategie der Bundeswehr für ihren Einsatz gegen die Corona-Pandemie. Dabei brachte sie auch den Einsatz von Soldat*innen für den Objektschutz von Kritischer Infrastruktur in Deutschland ins Gespräch. Generalinspekteur Zorn beschwichtigte, indem er behauptete, die Bundeswehr werde keine Ausgangssperren überwachen, oder „Corona-Partys“ auflösen. Durch einen Bericht der Stuttgarter Zeitung am 26. März wurde bekannt, dass das Innenministerium von Baden-Württemberg mit der Bundeswehr im Gespräch ist, ob nicht Soldat*innen, die wegen hohen Krankenstands geschwächte Polizei unterstützen könnten. Damit stehen auch gemeinsame Patrouillen von Polizist*innen und bewaffneten Soldat*innen in der Öffentlichkeit im Raum. Am 27. März übertraf ein Bericht des Spiegels dann alle Befürchtungen: Die Bundeswehr macht mobil. Auf welcher Rechtsgrundlage die geplanten Einsätze stehen sollen, ist bisher vollkommen unklar. Zu dieser elementaren Frage findet sich auch in Statements und Interviews aus Verteidigungsministerium und Bundesregierung momentan nichts. Auf die Frage: „Steht die Bundeswehr dann auch bereit, Straßensperren zu errichten, Ausgehverbote durchzusetzen, notfalls mit Waffengewalt?“, antwortete Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer in einem Interview mit der FAZ am 28. März – also nach Bekanntwerden der Mobilmachung – mit einem relativierenden Statement: „Nein, ich kann mir das, so wie sie es schildern, nicht vorstellen. Das gibt die Rechtslage in Deutschland nicht her“. Die zentrale Frage, was die auch für „Absicherung“, „Schutz“, „Ordnungs-“ und „Verkehrsdienst“ in Bereitschaft stehenden Soldat*innen, mit welchen Rechten gegenüber der Bevölkerung allerdings tun sollen, wurde nicht gestellt...“ – aus dem Beitrag „An der Grenze der Verfassung und darüber hinaus“ von Martin Kirsch am 30. März 2020 bei IMI-Online über die Vorbereitungen zum Bundeswehreinsatz im Inneren. Siehe dazu weitere Beiträge – auch zu der beginnenden Debatte um Grundgesetz-Änderung – sowie Berichte über erste Protestaktionen. Neu:
Impfkampagne mit General / Militäreinsätze im Inland: »Ist das der versprochene Fortschritt?« weiterlesen »