„Wir widersprechen“ bei dem „friedens- und sicherheitspolitischen Workshop“ des DGB„Galt im Kalten Krieg die Befürwortung von Aufrüstung und die Unterstützung militärischer Aktivitäten lange Zeit als eine Frage der richtigen Gesinnung, so veränderte sich dies nach dem Ende des Ost-West-Konflikts und der Auflösung des Warschauer Pakts und der Sowjetunion. Kriege sollten fortan nicht mehr für geostrategische Interessen, sondern zum Schutz von Menschen und Menschenrechten als „humanitäre Interventionen“ geführt werden. Ohne Feindbild schien vielen die Aufgabe der NATO nur mehr im Rahmen von UNO-Einsätzen akzeptierbar. Diesem Bedeutungsverlust wollte das Transatlantische Bündnis entgegenwirken. Im öffentlichen Diskurs inszenierten sich Kriegsbefürworter nun also nicht mehr als Verteidiger eines wie auch immer zu definierenden Raumes, sondern als Beschützer der Menschenrechte. Um diese – von den Fakten häufig nicht gestützte – Position argumentativ abzusichern, griffen Interventionsbefürworter deshalb zu einem Beispiel aus der Geschichte, das oberflächlich betrachtet geeignet schien, die eigene Position zu stärken. Der argumentative Kunstgriff bestand darin, den Widerstand gegen eine Militärintervention in den 1990er Jahren mit der Unterstützung der sogenannten Appeasement-Politik der 1930er Jahre zu verknüpfen. (…) Westliche Werte oder der Verweis auf die Menschenrechte sind dabei häufig nur der äußere Schein, der von den im Kern geostrategisch und ökonomisch geprägten Interessen des Bündnisses ablenken soll. Und hier schließt sich ein Kreis, der mit der antiserbischen Haltung im jugoslawischen Bürgerkrieg ab 1992 begonnen hatte, mit der Umwandlung der NATO von Verteidigung zu Intervention anlässlich des 50-sten Geburtstags des Bündnisses im April 1999 auf dem Höhepunkt des Kosovo-Krieges fortgesetzt wurde und durch weitere Kriege und Krisen bis in die Gegenwart andauert. Die Rivalität mit Russland und China (die ihrerseits keineswegs „die Guten“ sind, sich politisch und militärisch ähnlich verhalten und untereinander eher durch einen gemeinsamen Feind als durch gemeinsame Interessen zusammengehalten werden) hat einen neuen Kalten Krieg hervorgebracht, für dessen Entstehung das Transatlantische Bündnis zwar nicht die alleinige, aber doch die maßgebliche Verantwortung trägt. Dies hat zur Folge, dass die Existenz der NATO – die 1949 mit dem Anspruch gegründet worden war, Westeuropa vor dem Ausdehnen des Kommunismus zu schützen – auch 30 Jahre nach Ende des Kommunismus in Mitteleuropa und 28 Jahre nach der Selbstauflösung des langjährigen militärischen Rivalen Warschauer Pakt im öffentlichen Diskurs ihrer Mitgliedsländer nahezu unumstritten ist. Dadurch blieb eine Chance auf eine friedlichere, weniger militärische Welt nach 1991 ungenutzt…“ Artikel von Kurt Gritsch vom 9. April 2019 bei Telepolis, siehe den Kosovo-Krieg und Proteste im LabourNet-Archiv weiterlesen »
„Wir widersprechen“ bei dem „friedens- und sicherheitspolitischen Workshop“ des DGB"Galt im Kalten Krieg die Befürwortung von Aufrüstung und die Unterstützung militärischer Aktivitäten lange Zeit als eine Frage der richtigen Gesinnung, so veränderte sich dies nach dem Ende des Ost-West-Konflikts und der Auflösung weiterlesen »

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Afghanistan
Wieder einmal: Proteste gegen die Bundeswehr in Afghanistan
Truppen raus aus AfghanistanWenn die Bundeswehr Bilder aus Afghanistan verbreitet, zeigt die Truppe gern winkende Kinder. Bis heute hält sich so der Eindruck, dass die deutschen Soldaten bei den Menschen am Hindukusch beliebt sind. Am Mittwoch zeigte sich in der Hauptstadt Kabul ein anderes Bild. Laut einer Mitteilung der Bundeswehr wurden gleich zwei Gruppen der Bundeswehr auf einem Schießplatz von einem wütenden Mob attackiert und mit Steinen beworfen. Ersten Ermittlungen zufolge waren die Deutschen zu einem Schießplatz nahe des Flughafens der afghanischen Hauptstadt unterwegs. Am Eingang zu der weitläufigen Anlage sammelten sich um ihre Fahrzeuge etwa 50 Personen, darunter auch viele Kinder. Die Menschen stoppten die Konvois und skandierten Parolen. Zunächst schrien die Menschen nur, dann aber flogen Steine auf die nacheinander ankommenden Fahrzeuge, mehrere wurden beschädigt. Später schnitten einige aus der Gruppe die Planen der Ladeflächen auf und stahlen darauf gelagertes Material. Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich um eine Nachtsichtbrille – Waffen oder Munition seien aber nicht abhanden gekommen, hieß es in Bundeswehrkreisen. Um den Konvoi aus der Bedrängnis zu befreien, gab einer der Soldaten schließlich einen Warnschuss mit einer Leuchtpistole ab. Etwas später dann trieb die alarmierte afghanische Polizei die Menschenmenge auseinander, die Fahrzeuge konnten weiterfahren…“ – aus dem Bericht „Mob in Kabul greift Bundeswehrsoldaten an“ von Matthias Gebauer am 04. April 2019 beim Spiegel online, der bereits in der Überschrift deutlich Position bezieht. Siehe dazu auch – von vielen möglichen – zwei frühere Berichte über den „Mob“ in Afghanistan, der gegen die Bundeswehr protestiert (die unserer Kenntnis nach nicht vom Roten Kreuz und dem Verband der Frauenhäuser dorthin geschickt wurde) weiterlesen »
Truppen raus aus AfghanistanWenn die Bundeswehr Bilder aus Afghanistan verbreitet, zeigt die Truppe gern winkende Kinder. Bis heute hält sich so der Eindruck, dass die deutschen Soldaten bei den Menschen am Hindukusch beliebt sind. Am Mittwoch zeigte sich in der Hauptstadt Kabul weiterlesen »

»Mali« – nur ein Abenteuer bei Youtube? Bundeswehr beginnt mit neuer WerbekampagneMittlerweile sind deutsche Soldaten seit 17 Jahren in Afghanistan stationiert. Zunächst war die Bundeswehr von 2002 bis 2014 im Rahmen von ISAF mit zeitweilig bis zu 4700 Mann präsent. Seit 2015 sind deutsche Militärs im Norden des Landes an der ebenfalls von der NATO geführten sogenannten Ausbildungsmission »Resolute Support« beteiligt. Geht es nach der Bundesregierung, werden sie dort mindestens ein weiteres Jahr bleiben. Am Mittwoch beschloss das Kabinett in Berlin, das Afghanistan-Mandat zu verlängern. Die Ministerrunde war sich zudem darin einig, die deutsche Beteiligung an der NATO-Operation »Sea Guardian« zur Sicherung der Seewege und zur Bekämpfung »terroristischer Aktivitäten« im Mittelmeer sowie an den Missionen der Vereinten Nationen in Sudan und in Südsudan, UNAMID und UNMISS fortzusetzen. Diese Auslandseinsätze der Truppe wurden ebenfalls um ein Jahr verlängert. Personalobergrenzen und Auftrag bleiben jeweils unverändert. Der Bundestag muss dem noch zustimmen…“ – aus dem Bericht „Auslandseinsätze verlängert“ von Jana Frielinghaus am 13. Februar 2019 n neues Deutschland, was keineswegs nur Afghanistan betrifft. Siehe dazu auch einen Beitrag zur Erweiterung des Sicherheitsbegriffs – eine der Rechtfertigungen von (Dauer) Auslandseinsätzen weiterlesen »
»Mali« – nur ein Abenteuer bei Youtube? Bundeswehr beginnt mit neuer WerbekampagneMittlerweile sind deutsche Soldaten seit 17 Jahren in Afghanistan stationiert. Zunächst war die Bundeswehr von 2002 bis 2014 im Rahmen von ISAF mit zeitweilig bis zu 4700 Mann präsent. Seit 2015 weiterlesen »

Schwarzbuch Bundeswehr. Kritisches Handbuch zur Aufrüstung und Einsatzorientierung der BundeswehrEine Zustimmung des Deutschen Bundestages zu etwaigen „Vergeltungsschlägen“ gegen Syrien nach einem angeblichen Giftgaseinsatz wäre völkerrechtswidrig und könnte zu Anklagen gegen Bundestagsabgeordnete vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) führen. Dies bestätigt eine aktuelle Stellungnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags. Die Juristen hatten bereits im April konstatiert, dass der amerikanisch-britisch-französische Angriff auf Syrien vom 14. April in der Fachliteratur „einhellig als völkerrechtswidrig bezeichnet“ wird. In ihrem damaligen Sachstandsbericht heißt es: „Der Einsatz militärischer Gewalt gegen einen Staat, um die Verletzung einer internationalen Konvention durch diesen Staat zu ahnden, stellt einen Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot (Art. 2 Nr. 4 VN-Charta) dar.“ Ein solcher Einsatz der Bundeswehr wird nicht nur im Verteidigungsministerium in Betracht gezogen, sondern auch von führenden Abgeordneten dreier Bundestagsfraktionen befürwortet: von Abgeordneten von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen…“ – so beginnt der Beitrag „Strafbar im Sinne des Völkerrechts“ am 12. September 2018 bei German Foreign Policy über die – von wem und warum? – jüngst publizierten „Überlegungen“ des Kriegsministeriums über eine Beteiligung in Syrien. Zur neuerlichen Kriegskampagne der BRD drei weitere aktuelle Beiträge – darunter auch ein Propaganda-Beispiel weiterlesen »
Schwarzbuch Bundeswehr. Kritisches Handbuch zur Aufrüstung und Einsatzorientierung der BundeswehrEine Zustimmung des Deutschen Bundestages zu etwaigen "Vergeltungsschlägen" gegen Syrien nach einem angeblichen Giftgaseinsatz wäre völkerrechtswidrig und könnte zu Anklagen gegen Bundestagsabgeordnete vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) führen. Dies bestätigt eine aktuelle Stellungnahme weiterlesen »

Kein Nato-Angriff auf SyrienNein: Man muss absolut kein Freund des Herrn Assad und seines Regimes sein, um den Raketenangriff der USA, Großbritanniens und Frankreichs (mit Zustimmung der BRD) als eine abermalige unmenschliche Aktion aus den Kreisen der NATO zu verurteilen. Wer Menschen umbringt, weil er behauptet, das Umbringen von Menschen verhindern zu wollen, vertritt im besten Fall eine Logik, wie sie auch den Verteidigern der Todesstrafe eigen ist. Zumal, wenn das ganze auch noch ganz offen eigenmächtig – also aus Selbstermächtigung arroganter Macht heraus – geschieht, ohne dass irgendjemand zugestimmt hätte. Zur (nicht nur in der Rüstungsindustrie oftmals vergessenen) Tradition der Gewerkschaftsbewegung gehört der Widerstand gegen Kriegstreiber und Kriegsmaßnahmen aller Art. Es gibt Gewerkschaften in Großbritannien und Frankreich, die diese Tradition fortsetzen, wie sie es auch in anderen Ländern gibt. Siehe dazu einige der gewerkschaftlichen Stellungnahmen und auch Erklärungen von demokratischen Organisationen weiterlesen »
Kein Nato-Angriff auf SyrienNein: Man muss absolut kein Freund des Herrn Assad und seines Regimes sein, um den Raketenangriff der USA, Großbritanniens und Frankreichs (mit Zustimmung der BRD) als eine abermalige unmenschliche Aktion aus den Kreisen der NATO zu verurteilen. Wer Menschen weiterlesen »

Truppen raus aus AfghanistanFür den heutigen Mittwoch kündigt die Bundesregierung einen Kabinettsbeschluss zur Aufstockung des Bundeswehrkontingents in Afghanistan an. Wie in Vorabberichten gemeldet wird, soll die Obergrenze für die deutschen Truppen in dem Land von bisher 980 auf 1.300 Soldaten angehoben werden. Dies sei nötig, heißt es, weil der Schutz für die deutschen Militärausbilder ausgeweitet werden müsse. Tatsächlich spitzt sich die Lage in Afghanistan immer weiter zu. Sogar laut US-Angaben kontrolliert die afghanische Regierung nur noch wenig mehr als die Hälfte aller Distrikte des Landes. Selbst Militärs meiden aus Furcht vor Anschlägen Fahrten mit Straßenfahrzeugen so weit wie möglich. Im vergangenen Jahr sind erneut rund 3.500 Zivilpersonen bei Kampfhandlungen und Anschlägen ums Leben gekommen. Nach 16 Jahren Besatzung ist ein Sieg über die Taliban weniger in Sicht denn je. Allerdings stärkt die Aufstockung der Truppen die westliche Präsenz zu einer Zeit, zu der Moskau am Hindukusch neu an Einfluss gewinnt und anbietet, Waffenstillstandsverhandlungen zu moderieren“ – aus dem Beitrag „Krieg als „Generationenaufgabe“ am 07. März 2018 bei German Foreign Policy – zu einem der Länder, wo es mehr Bundeswehr geben wird… eben im (sicheren Abschiebe) Land Afghanistan. Siehe zur aktuellen Entsendewelle drei weitere aktuelle Beiträge, einen Hintergrundbeitrag und einen Beitrag zur Bewertung dieser Politik weiterlesen »
Truppen raus aus AfghanistanFür den heutigen Mittwoch kündigt die Bundesregierung einen Kabinettsbeschluss zur Aufstockung des Bundeswehrkontingents in Afghanistan an. Wie in Vorabberichten gemeldet wird, soll die Obergrenze für die deutschen Truppen in dem Land von bisher 980 auf 1.300 Soldaten angehoben werden. weiterlesen »

zapfnix2015: 60 Jahre Bundeswehr - Kein Grund zu feiernIn den ersten Jahren ab 1992 war „man“ noch vorsichtig: Bundeswehreinsätze im Ausland wurden in der Regel dargestellt, als seien sie eine Mischung aus Rotem Kreuz und Volkshochschule. Lange vorbei, die Rede ist offener, die militärischen Aktivitäten rund um die Welt wesentlich intensiver, aggressiver und umfassender geworden. In dem Artikel  „1992: Out of Area“ von Georg Fülberth am 31. Mai 2017 beim Freitag heißt es zu diesem wenig feiernswerten Jubiläum des Einsatzes in Kambodscha: „Dieser erste Auslandseinsatz der Bundeswehr außerhalb des NATO-Gebietes wird von den Zeitgenossen als Zäsur empfunden. Im Rückblick nach 25 Jahren und darüber hinaus bis in die frühe Bundesrepublik ist der Kambodscha-Einsatz fast vergessen und kaum noch wahrnehmbar als Teil eines Prozesses, bei dem Schritt für Schritt das Militär zum Mittel der Politik wurde. Das Grundgesetz von 1949 sah keine westdeutsche Armee vor. Als die Bundesrepublik 1954 dem Militärpakt Westeuropäische Union (WEU) und 1955 der NATO beitrat, hatte sie hierfür zunächst weder eine Truppe noch eine verfassungsrechtliche Grundlage“ – dafür, wie auch für alle militärischen Weiterungen, wurden die Grundlagen in Allparteienkoalitionen geschaffen. weiterlesen »
zapfnix2015: 60 Jahre Bundeswehr - Kein Grund zu feiernIn den ersten Jahren ab 1992 war „man“ noch vorsichtig: Bundeswehreinsätze im Ausland wurden in der Regel dargestellt, als seien sie eine Mischung aus Rotem Kreuz und Volkshochschule. Lange vorbei, die Rede ist offener, weiterlesen »

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Jetzt ist Trump ein richtiger US-Präsident: Bombenwerfer. Wer das bejubelt – und wer protestiert. Und: Wer schweigt…
Resist Trump!Die Gesetzesänderung, die ein Herr Bush damals – nach dem New Yorker Attentat 2001 –  durchsetzte: Dass der Präsident in bestimmten Situationen eben kein parlamentarisches Votum braucht, um Militärschläge zu befehlen, ist von Trump keineswegs zum ersten Mal benutzt worden, sein Amtsvorgänger tat das auch. Von militärischen Angriffen im Allgemeinen ohnehin abgesehen, die muss man sozusagen in seiner Amtszeit haben, um ein richtiger US-Präsident zu sein. Und während die allermeisten europäischen Regierungen den Angriff begrüßten, sind in den USA selbst noch am selben Tag Tausende von Menschen auf die Straße gegangen, um dagegen zu protestieren. Und Trump bekommt auch einige Probleme mit einem Teil seiner WählerInnen, die an das „Heraushalten“ geglaubt hatten. Weniger Probleme bekommt er von den Gewerkschaften: Das (große) Schweigen ist angesagt. Siehe dazu einen Aufruf zu Protesten in den USA, einen ersten Bericht darüber und einen Hintergrundbeitrag über den geplanten neuen Rüstungshaushalt weiterlesen »
Resist Trump!Die Gesetzesänderung, die ein Herr Bush damals – nach dem New Yorker Attentat 2001 -  durchsetzte: Dass der Präsident in bestimmten Situationen eben kein parlamentarisches Votum braucht, um Militärschläge zu befehlen, ist von Trump keineswegs zum ersten Mal benutzt worden, sein weiterlesen »

BGH verweigert Kunduz-Entschädigung: Schuld? Aber wir doch nicht
Kampfdrohnen„… Es mögen im Nachhinein Hinterbliebene auftreten, deren Kinder ums Leben kamen, es mögen Witwen und Waisen offenkundig berechtigte Klage führen: Sie haben keinerlei Recht auf irgendwelche Entschädigung, noch nicht einmal dann, wenn sich deutsches Personal fahrlässig verhalten haben sollte. Der Bundesgerichtshof hat das am Donnerstag so entschieden und damit nur bekräftigt, was weltweit die selbstverständliche Regel ist. Nationalstaaten verbitten sich jede Be- und Verurteilung von außen, wenn sie die Welt mit Gewalt gestalten, und sei es per ferngesteuerter Drohne. Solange keine Kriegsverbrechen vorliegen, können die Staaten im Grunde verfahren, wie sie wollen. Täter werden in Kriegszeiten stets besser geschützt sein als Opfer, das vor allem wurde den Hinterbliebenen der Bombenopfer von Kunduz am Donnerstag in Karlsruhe kühl beschieden…“ Kommentar von Ullrich Fichtner vom 6. Oktober 2016 bei Spiegel online, zu den Details der BGH-Begründung siehe BGH-Pressemitteilung Nr. 176/2016 zum Urteil III ZR 140/15 vom 6. Oktober 2016 weiterlesen »
Kampfdrohnen"... Es mögen im Nachhinein Hinterbliebene auftreten, deren Kinder ums Leben kamen, es mögen Witwen und Waisen offenkundig berechtigte Klage führen: Sie haben keinerlei Recht auf irgendwelche Entschädigung, noch nicht einmal dann, wenn sich deutsches Personal fahrlässig verhalten haben sollte. Der Bundesgerichtshof hat weiterlesen »

Kabul, Januar 2005 (rawa.org)„…  Ab 2003 übernahm die NATO das Oberkommando über die „Internationale Schutztruppe“ (ISAF) und spätestens seit diesem Zeitpunkt ist der Einsatz zu einer Art „Paradebeispiel“ für gescheiterte westliche Militärinterventionen geworden: Mit teils über 130.000 SoldatInnen, die allein im Rahmen der NATO in Afghanistan eingesetzt waren, sowie mittels einer Reihe von „Aufstandsbekämpfungstechniken“, die auf dem „Experimentierfeld Afghanistan“ erstmals im großen Stil zur Anwendung kamen, wurde versucht, das Land zu „befrieden“ – sprich: unter Kontrolle zu bringen. Nicht zuletzt Deutschland war hier buchstäblich an vorderster Front mit dabei. Die Situation aber hat sich immer weiter verschlechtert, wie die desolate Lage, in der sich das Land befindet, mehr als deutlich vor Augen führt. Doch obwohl die westliche Truppenpräsenz offensichtlich Teil des Problems und nicht der Lösung des Konflikts ist und der NATO-Kampfeinsatz 2014 für offiziell beendet erklärt wurde, wird er faktisch unter dem neuen Label „Resolute Support“ fortgesetzt…“ Beitrag von Anne Labinski bei der Informationsstelle Militarisierung vom 20. Juni 2016. Siehe dazu: weiterlesen »
Kabul, Januar 2005 (rawa.org) "Erstmalig rief die NATO nach den Anschlägen des 11. September 2001 in den USA den Bündnisfall nach Artikel 5 aus. Kurz darauf marschierte eine Ad-hoc-Militärkoalition im Oktober 2001 in Afghanistan ein, da die dort herrschenden Taliban Osama Bin weiterlesen »

Kabul, Januar 2005 (rawa.org)Der Einsatz in Afghanistan ist zum Paradebeispiel gescheiterter westlicher Militärinterventionen geworden. Selbst der ehemalige Generalinspekteur der Bundeswehr Harald Kujat sagt, dass Deutschland in Afghanistan politisch gescheitert sei. Mehr als 14 Jahre sind seit dem Einmarsch in Afghanistan im Oktober 2001 vergangen. Der unter Führung der USA begonnene Krieg hat nicht die „erhoffte“ Demokratisierung Afghanistans und erst recht keinen Frieden gebracht. Die milliardenschwere Intervention mit ihren zahlreichen zivilen Opfern (4921 getötete und verletzte Zivilisten allein im ersten Halbjahr 2015) führt erschreckend vor Augen, dass eine militärische Lösung in Afghanistan nicht möglich ist. Die Truppenpräsenz des Westens, insbesondere seine Offensiven, sind Teil des Problems und nicht der Lösung des Konflikts. Offiziell wurde der NATO-Kampfeinsatz in Afghanistan Ende 2014 für beendet erklärt, faktisch setzt er sich aber in der neuen NATO-Mission fort…“ IMI-Analyse 2016/001 von Anne Labinski bei der Informationstelle Militarisierung vom 26. Januar 2016 weiterlesen »
Kabul, Januar 2005 (rawa.org)"Der Einsatz in Afghanistan ist zum Paradebeispiel gescheiterter westlicher Militärinterventionen geworden. Selbst der ehemalige Generalinspekteur der Bundeswehr Harald Kujat sagt, dass Deutschland in Afghanistan politisch gescheitert sei. Mehr als 14 Jahre sind seit dem Einmarsch in Afghanistan im Oktober weiterlesen »

Zahl der deutschen Soldaten von 850 auf 980 erhöht / Bundesregierung: Ende des Einsatzes derzeitz nicht absehbar. Meldung beim neuen deutschland online vom 17.12.2015 weiterlesen »
Zahl der deutschen Soldaten von 850 auf 980 erhöht / Bundesregierung: Ende des Einsatzes derzeitz nicht absehbar. Meldung beim neuen deutschland online vom 17.12.2015 externer Link. Aus dem Text: weiterlesen »

Nicht nur im Lichte von ISIS, Paris und – demnächst – der Bundeswehr in Syrien: Eine kurze Geschichte, wie alles mit allem zusammenhängt – „Bitter Lake“ von Adam Curtis, im Januar 2015 für die BBC produziert, neuerdings auch auf YouTube zu haben weiterlesen »
Nicht nur im Lichte von ISIS, Paris und - demnächst - der Bundeswehr in Syrien: Eine kurze Geschichte, wie alles mit allem zusammenhängt - "Bitter Lake" von Adam Curtis, im Januar 2015 für die BBC produziert, neuerdings auch auf YouTube zu haben weiterlesen »

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Afghanistan
Für die Menschenrechtskrieger eine neue Pleite in Afghanistan. Für die Betroffenen: Der Tod
Das bombardierte Krankenhaus von Kundus am 3.10.2015Das Bombardement des Krankenhauses in Kundus war für die wachsende Zahl an Betroffenen tödlich, seien es Patienten oder Personal. Die Debatte ob „Kollateralschaden“ oder Absicht führt aber eher vom Wesen der Sache weg: Was beispielsweise in der BRD jede/r wissen konnte, der oder die es wollte – im Anschluss an den Bundeswehrfeldzug gegen Hochzeitsfeiern: Die Menschen gerade in jener Region leben zwischen zwei Feuern, die für sie beide oft genug tödlich enden. Bereits vor den jüngsten Ereignissen um Kundus war in dem Beitrag „How the Successors of Warlords is a Challenge for Peace and Stability in Afghanistan“ von Sadaqat Ali am 20. September 2015 in den Rawa News unterstrichen worden, dass etwa die afghanische Regierung ihren Beitrag zum alltäglichen Terror ebenfalls leistet: In dem sie die diversen Sippen der Warlords mit Positionen und Einfluß bedent, anstatt letzteren zu bekämpfen. Siehe dazu drei weitere aktuelle Beiträge weiterlesen »
Das bombardierte Krankenhaus von Kundus am 3.10.2015Das Bombardement des Krankenhauses in Kundus war für die wachsende Zahl an Betroffenen tödlich, seien es Patienten oder Personal. Die Debatte ob "Kollateralschaden" oder Absicht führt aber eher vom Wesen der Sache weg: Was beispielsweise in weiterlesen »

Die FUNKE MEDIENGRUPPE hat nach Androhung einer Zwangsvollstreckung staatliche Dokumente zum Bundeswehreinsatz in Afghanistan kurzfristig von ihren Online-Portalen genommen. FUNKE befindet sich wegen der Veröffentlichung der Papiere im Rechtsstreit mit der Bundesregierung. Die von FUNKE eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof hält die Redaktion aufrecht…“ Pressemitteilung der FUNKE Mediengruppe vom 5. August 2015 weiterlesen »
"Die FUNKE MEDIENGRUPPE hat nach Androhung einer Zwangsvollstreckung staatliche Dokumente zum Bundeswehreinsatz in Afghanistan kurzfristig von ihren Online-Portalen genommen. FUNKE befindet sich wegen der Veröffentlichung der Papiere im Rechtsstreit mit der Bundesregierung. Die von FUNKE eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof hält die Redaktion aufrecht..." Pressemitteilung der FUNKE Mediengruppe vom weiterlesen »

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