Walmart trainiert seine Angestellten jetzt mit VR-Brillen – So schön war Tetris noch nie
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!“… Genau dieses Walmart-Dings hat nun zur Mitarbeiterschulung eine Menge an billiger Oculus-Brillen angeschafft. So geht Angestellten-Enablement heute: Zum einen muss es ein Wort sein, das aus einem deutsch- und einem englischsprachigen Wort besteht. Und dann muss Virtual Reality mit im Spiel sein. Nur so lernt es sich heute noch zeitgemäß und ganz vorne, wenn man in einem gigantischen Supermarkt arbeiten will. Um sich das ein wenig vorzustellen, muss man sich das nur einmal im Hinblick auf einen deutschen Supermarkt vor Augen führen. Angenommen, Aldi würde eine paar Dutzend dieser Ramschbrillen bekommen und damit seine Angestellten auf Zack bringen … Was würde die da sehen? Genau: lustige Spiele wie das Regal-Füll-Tetris. Mitarbeiter können mittels Handbewegungen herabfallende Pakete und Paletten in die richtigen Regalplätze dirigieren. Der Witz dabei ist, dass die Teile immer schneller vom Himmel regnen und so die natürliche Schlagzahl einer bald bewährten Arbeitskraft erhöht wird. Im Schlaf quasi und wie in einem Spiel. Natürlich gibt es dazu Filialmeisterschaften, und Frau Müller von Kasse 3 soll da schon geradezu Superwomanartige Skills an den Tag gelegt haben. Aber die Competition ist natürlich eine Eigeninitiative der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die nur an Sonntagen privat ausgetragen wird. Und hat man sich bei Aldi dann erst einmal durch Level 4 beim Semmelaufbacken durchgeschlagen, darf man noch eine Runde Kunden-Fortnite spielen. Dabei kommt es darauf an, dass man sich durch eine virtuelle Filiale schlägt und seine Tasks abarbeitet, ohne ein einziges Mal mit einem Kunden in Berührung zu kommen. Das ist auch ein sehr beliebtes Trainingsprogram bei Baumärkten, habe ich mir sagen lassen. (…) Virtuell auf seinen Job bei Retailern vorbereitet zu werden ist eine spannende Sache. So kommt man noch schneller auf einen 100% Level im Job. Gut, alles ist nicht simulierbar, will man auch gar nicht. Wenn also ein Lagerhaus – von sagen wir Amazon in Baltimore, also nur einmal angenommen – einstürzt, dann lässt sich das schwer simulieren. Das lässt sich auch scheinbar nicht verhindern. Dazu müsste man das Geld für High-End-Mitarbeiter-Training und -Tracing wohl eher auch ein wenig anders ausgeben. Aber wer will das schon heutzutage.“ Artikel von Harald Taglinger vom 08.11.2018 bei telepolis : „Brille auf die 17, bitte“, siehe dazu auch „Augmented Reality am Arbeitsplatz“ bei datenschutzbeauftragter-info weiterlesen »
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!“… Genau dieses Walmart-Dings hat nun zur Mitarbeiterschulung eine Menge an billiger Oculus-Brillen angeschafft. So geht Angestellten-Enablement heute: Zum einen muss es ein Wort sein, das aus einem deutsch- und einem englischsprachigen weiterlesen »

Informantenschutz (Whistleblowerschutz)… Vor 45 Jahren trafen sich Journalisten und Informanten an abgelegenen Orten, um ihr Geheimnis zu bewahren – im Watergate-Skandal 1972 beispielsweise in einer düsteren Tiefgarage. Diese Zeiten sind mit dem Aufkommen von Internet und mobilen Telekommunikationsgeräten vorbei. Heute heißt es für Informanten und Journalisten: Vorsicht vor Vorratsdatenspeicherung, vor Videoüberwachung, vor Trackingsoftware usw. Davon handelt das Buch “Informantenschutz. Ethische, rechtliche und technische Praxis in Journalismus und Organisationskommunikation” von den IT-Fachjournalisten Peter Welchering und Manfred Kloiber.Im Anfangskapitel “Die tägliche Datenspur” vermerken die Autoren lapidar, dass der Mehrheit der Journalisten nicht klar ist, welche Daten sie Tag für Tag hinterlassen (Stichworte: Gerätenummer des Smartphones, Internet-Protokolladressen, Fingerprint des eigenen Browsers etc.), und sich kaum ein Journalist um Informantenschutz kümmert. Weiter geht es mit den gesellschaftlichen und rechtlichen “Grundlagen des Informantenschutzes” (Informantenschutz und Demokratie, rechtliche und medienethische Betrachtungen, Zeugnisverweigerungsrecht). Achtung: Obwohl Informanten vielfach Wächter der Demokratie sind, ist der Informantenschutz in den letzten Jahren eher abgebaut worden…“ Rezension von Manfred Weise vom 31. Mai 2017 beim Fachjounalist zu Informantenschutz. Ethische, rechtliche und technische Praxis in Journalismus und Organisationskommunikation“ von Peter Welchering und Manfred Kloiber erschien 2017 im VS Verlag für Sozialwissenschaften zum Preis von 29,99 Euro (146 Seiten) weiterlesen »
Informantenschutz (Whistleblowerschutz)"... Vor 45 Jahren trafen sich Journalisten und Informanten an abgelegenen Orten, um ihr Geheimnis zu bewahren – im Watergate-Skandal 1972 beispielsweise in einer düsteren Tiefgarage. Diese Zeiten sind mit dem Aufkommen von Internet und mobilen Telekommunikationsgeräten vorbei. Heute heißt es für weiterlesen »

Informantenschutz (Whistleblowerschutz)… Im Bottroper Medizinskandal um massenhaft gepanschte Krebsmedikamente hat das Landgericht Essen am 6. Juli 2018 den Apotheker Peter Stadtmann zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, und zwar wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in knapp 14.500 Fällen und wegen Betrugs in 59 Fällen. (…) In der mündlichen Urteilsbegründung hat das Landgericht Essen festgestellt, dass der Fall der Alten Apotheke in Bottrop auch die Geschichte eines Behördenversagens ist. Der Apotheker Peter Stadtmann hätte nicht so handeln können, wenn es eine wirksame Apothekenaufsicht gegeben hätte. Der Vorsitzende Richter würdigte in diesem Zusammenhang ausdrücklich das Whistleblowing der beiden in der Apotheke beschäftigten Angestellten Martin Porwoll und Marie Klein. (…) Die im Bottroper Fall fehlende effektive Kontrolle durch die staatliche Apothekenaufsicht ist bei weitem kein Einzelfall im Gesundheitsbereich. Seit Jahren ist weiteres Versagen staatlicher Kontrolle mit gravierenden Auswirkungen, insbesondere für die Umwelt und für die Gesundheit von Menschen, mehrfach bekannt geworden. (…) Wir brauchen wohl weiterhin Whistleblower, die wir allerdings endlich (auch) durch ein deutsches Whistleblower-Schutzgesetz stärken müssen. Denn: Ein schwerwiegendes Fehlverhalten von Aufsichts- und Kontrollbehörden, unter anderem im Umwelt- und Gesundheitsbereich, das zu schweren Nachteilen und Schäden bei vielen Bürgern führen kann, wird es aller Voraussicht nach auch weiter geben…“ Beitrag von Dieter Deiseroth und Hartmut Graßl vom 21. August 2018 bei Telepolis weiterlesen »
Informantenschutz (Whistleblowerschutz)"... Im Bottroper Medizinskandal um massenhaft gepanschte Krebsmedikamente hat das Landgericht Essen am 6. Juli 2018 den Apotheker Peter Stadtmann zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, und zwar wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in knapp 14.500 Fällen und wegen Betrugs in 59 Fällen. weiterlesen »

Grundrechte verteidigen! Weg mit dem BerufsverbotDer 45. Jahrestag des Radikalenerlasses ist gerade vorbei, da startet das hessische Justizministerium eine Neuauflage dieses Repressionsinstrumentes aus dem Kalten Krieg. Im Vorfeld kündigte Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) an, ein entsprechendes Papier auf der Justizministerkonferenz einzubringen, die am Mittwoch, 13. Juni, in Eisenach parallel zur Innenministerkonferenz stattfand. Nach Mitteilung des Vereins Rote Hilfe soll die „neue“ alte Bestimmung – zunächst nur für RichterInnen, perspektivisch aber für alle BeamtInnen – eine sogenannte Regelanfrage beim Inlandsgeheimdienst, dem sogenannten „Verfassungsschutz“, und eine geheimdienstliche Überprüfung aller BewerberInnen beinhalten. Die Rote Hilfe führt weiter aus, zur Begründung habe die Justizministerin der schwarz-grünen hessischen Landesregierung lediglich allgemeine Warnungen vor einem angeblichen Anwachsen von „Links- und Rechtsextremismus sowie islamistischem Terror“ angegeben. Dass der Inlandsgeheimdienst den Öffentlichen Dienst nicht vor Rechten beschützen wird, wisse Kühne Hörmann nur zu gut: Sie selbst wäre mit ihrem Amt daran beteiligt gewesen, die Verstrickungen des „Verfassungsschutz“-Beamten Temme in die Mordserie des NSU zu vertuschen. (…) Wir fordern die längst überfällige Rehabilitierung und Entschädigung der Betroffenen des Radikalenerlasses. Der antidemokratische Geheimdienst „Verfassungsschutz“ muss endlich abgeschafft werden.“ Beitrag vom 14. Juni 2018 von und bei Beobachter News – die Ausrichtung auf die Beamten der Justiz zeigt deutlich, dass die Neutralität der dritten Säule der Demokratie mehr an die Wünsche der Legislative angepasst werden soll. Schon heute ist das Versagen der Justiz bei der Verteidigung des Sozialstaates, in der Abwehr rechter Tendenzen und von Opposition teilweise bedenklich. weiterlesen »
Grundrechte verteidigen! Weg mit dem Berufsverbot"Der 45. Jahrestag des Radikalenerlasses ist gerade vorbei, da startet das hessische Justizministerium eine Neuauflage dieses Repressionsinstrumentes aus dem Kalten Krieg. Im Vorfeld kündigte Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) an, ein entsprechendes Papier auf der Justizministerkonferenz einzubringen, weiterlesen »

PIRATEN machen Telefonlisten von Jobcentern öffentlich„… Arbeitnehmer sind nach einer Entscheidung des Thüringer Landesarbeitsgerichts grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre private Mobilfunknummer beim Arbeitgeber anzugeben. Dieser könne auch auf anderem Weg sicherstellen, dass Beschäftigte im Notfall erreicht werden können, begründete das Gericht am Mittwoch in Erfurt seine Entscheidung. Nur unter besonderen Bedingungen und in engen Grenzen habe ein Arbeitgeber das Recht auf Kenntnis der privaten Handynummer eines Angestellten. (…) Wenn ein Arbeitgeber die Handynummer eines Beschäftigten habe, sei es für ihn möglich, den Mitarbeiter fast immer und überall zu erreichen, sagte Richter Michael Holthaus. Der Arbeitnehmer könne dann nicht mehr wirklich zur Ruhe kommen. Das sei ein erheblicher Eingriff in Persönlichkeitsrechte, der nur unter ganz besonderen Umständen gegen seinen Willen hinnehmbar sei. Das gelte beispielsweise dann, wenn sich die Arbeitspflichten des Mitarbeiters nicht anders sinnvoll organisieren ließen…“ Beitrag vom 17. Mai 2018 von und bei heise online – Das Urteil ist nicht ganz nachvollziehbar. Warum sollte überhaupt der Arbeitnehmer in seiner Freizeit einer Erreichbarkeit (wenn nicht per Handy, so doch „auf anderem Weg“) sicherstellen und das noch „gegen seinen Willen“? weiterlesen »
PIRATEN machen Telefonlisten von Jobcentern öffentlich"... Arbeitnehmer sind nach einer Entscheidung des Thüringer Landesarbeitsgerichts grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre private Mobilfunknummer beim Arbeitgeber anzugeben. Dieser könne auch auf anderem Weg sicherstellen, dass Beschäftigte im Notfall erreicht werden können, begründete das Gericht am Mittwoch in weiterlesen »

Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!Durch neue Kommunikationstechniken fallen in Firmen immer mehr Daten über Beschäftigte an. Arbeitnehmervertreter müssen einem möglichen Missbrauch entgegentreten. Bei wem laufen die Fäden zusammen? Wer ist ein gefragter Ansprechpartner und Ratgeber? Wer steht eher am Rande und bekommt selten Antworten auf seine Mails oder Beiträge im firmeninternen Social Network? In kleinen Betrieben weiß das jeder. In Großunternehmen hat das Management aber keinen Einblick in die sozialen Detailstrukturen. Doch das ist vielleicht nur noch eine Frage der Zeit. Denn schon heute wird der „soziale Graph“ unentwegt gefüttert. Mit jeder E-Mail, mit jedem Chat, mit jedem Tweet und jedem Like wird der Graph um eine Beziehung zwischen Kollegen ergänzt. (…) In einem fiktiven, aber unter rein technischen Gesichtspunkten realistischen Szenario, stellen sie die Möglichkeit in den Raum, dass Arbeitgeber, die Entlassungen planen, sich an den Ergebnissen solcher Analysen orientieren: Wer nicht hinreichend vernetzt ist, riskiert berufliche Nachteile oder sogar eine Kündigung…“ Beitrag aus Böckler Impuls Ausgabe 03/2018, dieser Beitrag basiert auf der Untersuchung von Heinz-Peter Höller und Peter Wedde „Die Vermessung der Belegschaft – Mining the Enterprise Social Graph“, Mitbestimmungsreport Nr. 10 vom Januar 2018 (38 Seiten). Siehe dazu: Die Vermessung der Mitarbeiter weiterlesen »
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!"Durch neue Kommunikationstechniken fallen in Firmen immer mehr Daten über Beschäftigte an. Arbeitnehmervertreter müssen einem möglichen Missbrauch entgegentreten. Bei wem laufen die Fäden zusammen? Wer ist ein gefragter Ansprechpartner und Ratgeber? Wer weiterlesen »

BigBrotherAwards 2017: „Oscars für Datenkraken“. Grafik von Heiko SakureiDer BigBrotherAward 2018 in der Kategorie „Arbeitswelt“ geht an die Soma Analytics UG aus Bruckmühl bei München, vertreten durch ihren Geschäftsführer Johann Huber, für ihre Bemühungen, die Gesundheits-App „Kelaa“ bei Beschäftigten und das zugehörige Kelaa Dashboard in Personalabteilungen von Firmen zu platzieren. Gesundheitsdaten von Beschäftigten in die Hände von Arbeitgebern zu legen, ist ein Tabubruch. Aber der Reihe nach: Die Kelaa-App überwacht, wie viele andere Gesundheitsapps, die Vital-Daten der Nutzerinnen und Nutzer. Vor Gesundheitsapps warnen wir seit Jahren. Soma Analytics führt unsere Kritik aber in eine neue Dimension. Die von dieser Firma entwickelte Kelaa App kann zwar jeder auf sein Mobiltelefon laden. Sie funktioniert aber nur, wenn der Arbeitgeber über die Software „Kelaa Dashboard“ verfügt. Mit dieser Software können sich die Arbeitgeber die aktuellen Stress- und Vitalwerte ihrer Beschäftigten in (Zitat) „aggregierter und anonymisierter Form“ anzeigen lassen. Die entsprechenden Auswertungen stellt Soma Analytics bereit. (…) Wenn Sie als Beschäftigte meinen, dass es Ihrer Gesundheit förderlich ist, auf Ihrem Smartphone eine App zur Stresserkennung und Stressreduzierung zu installieren, dann steht es Ihnen natürlich frei, dies zu tun. Aber achten Sie darauf, dass es keine Software ist, die ihrem Arbeitgeber gehört…“ Laudatio von Prof. Dr. Peter Wedde zu und bei BigBrotherAwards 2018, siehe zum Hintergrund und anderen Preiträgern BigBrotherAwards 2018 weiterlesen »
BigBrotherAwards 2017: „Oscars für Datenkraken“. Grafik von Heiko Sakurei"Der BigBrotherAward 2018 in der Kategorie „Arbeitswelt“ geht an die Soma Analytics UG aus Bruckmühl bei München, vertreten durch ihren Geschäftsführer Johann Huber, für ihre Bemühungen, die Gesundheits-App „Kelaa“ bei Beschäftigten und das zugehörige Kelaa weiterlesen »

Grundrechte verteidigen! Weg mit dem BerufsverbotBenedikt Glasl würde gerne Lehrer werden, darf aber nicht – denn er gehörte früher zwei linken Gruppen an. Das Vorgehen der Behörden ist rechtlich fragwürdig und wird nun vor Gericht geklärt. Einen Lehrer wie Benedikt Glasl könnte sich der Staat nur wünschen, zumindest glauben das seine Kollegen. „Eine Bereicherung für die gesamte Schule“ sei der 34-Jährige, schrieben zuletzt zwei Dutzend Lehrerinnen und Lehrer der Mittelschule an der Guardinistraße an die Regierung von Oberbayern. Glasl, der derzeit dort hospitiert, sei zuverlässig, interessiert und kritikfähig. Er bringe sich ein und werde von Schülern und Kollegen geschätzt. Doch einer von ihnen darf Glasl nicht werden. Er darf nicht einmal alleine vor der Klasse zu den Schülern sprechen. Denn aus Sicht der bayerischen Behörden ist der Mann eine Gefahr für die Kinder. Benedikt Glasl ist kein Verbrecher, er ist auch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Sein Problem ist: Der Münchner hat sich vor fünfeinhalb Jahren gegen Studiengebühren und auch zum Beispiel gegen militärische Forschung an staatlichen Hochschulen engagiert, und zwar in einer fragwürdigen linken Studentengruppe. Und wie aus Dokumenten hervorgeht, die der Süddeutschen Zeitung vorliegen, genügt das, um ihn in den Augen des Landesamts für Verfassungsschutz zum möglichen Verfassungsfeind zu machen. Daher weigert sich die Regierung von Oberbayern, ihn ins Referendariat zu übernehmen…“ Bericht von Jakob Wetzel vom 9. März 2018 bei der Süddeutschen Zeitung online. Siehe dazu: Solidarität mit Benedikt Glasl – gegen staatliche Repression gegen politisch aktive Student*innen! weiterlesen »
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Grundrechte verteidigen! Weg mit dem BerufsverbotNach einjähriger Arbeit hat die „Niedersächsische Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der Schicksale im Zusammenhang mit dem sogenannten Radikalenerlass“, Frau Jutta Rübke, die Dokumentation „Berufsverbote in Niedersachsen 1972 – 1990“ vorgelegt. Zuvor hatte der niedersächsische Landtag festgestellt, dass die Umsetzung des sogenannten Radikalenerlasses „ein unrühmliches Kapitel in der Geschichte Niedersachsens darstellt und das Geschehene ausdrücklich bedauert wird“.  Den Betroffenen wurde „Respekt und Anerkennung“ ausgesprochen. Der Landtag stellt heraus, dass diese Menschen „durch Gesinnungsschnüffelei, Berufsverbote,  langwierige Gerichtsverfahren,  Diskriminierungen oder auch Arbeitslosigkeit vielfältiges Leid erfahren mussten“. Damit folgt er den Entscheidungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) von 1987 und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) von 1995, die die Praxis der Berufsverbote in der Bundesrepublik Deutschland als Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte verurteilten. Frau Rübke bildete gleich nach Einsetzung durch die Landesregierung eine Arbeitsgruppe. In den folgenden Monaten stellte sie Kontakte mit zahlreichen Betroffenen her, führte mit ihnen Gespräche und wurde zu Veranstaltungen der Initiativen in verschiedenen Orten eingeladen. Sie setzte sich außerdem mit Institutionen in anderen  Bundesländern in Verbindung.  (…) Dies ist insgesamt ein wichtiges Ergebnis und richtungsweisend für andere Bundesländer und die Bundesregierung. Denn diese trägt die Verantwortung für zahlreiche Berufsverbote bei Post und Bahn. Dem Zeitrahmen und der eingeschränkten wissenschaftlichen Begleitung ist es geschuldet, dass wesentliche Aspekte nicht aufgearbeitet werden konnten“ – aus der Stellungnahme „Berufsverbote in Niedersachsen – kein abgeschlossenes Kapitel“ der Niedersächsischen Initiative gegen Berufsverbote, am 18. Februar 2018 bei scharf-links dokumentiert, worin im Folgenden noch konkret die Mängel und entsprechend fehlende Konsequenzen der Untersuchung festgehalten werden. Siehe dazu auch unseren bisher letzten Beitrag zu Berufsverboten in Niedersachsen weiterlesen »
Grundrechte verteidigen! Weg mit dem BerufsverbotNach einjähriger Arbeit hat die „Niedersächsische Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der Schicksale im Zusammenhang mit dem sogenannten Radikalenerlass“, Frau Jutta Rübke, die Dokumentation „Berufsverbote in Niedersachsen 1972 – 1990“ vorgelegt. Zuvor hatte der niedersächsische Landtag festgestellt, dass weiterlesen »

[Buch] Menschenrechte im Unternehmen durchsetzenInternationale Arbeitnehmerrechte gewinnen durch die voranschreitende Globalisierung weiter an Bedeutung. Basierend auf Fallstudien und Experteninterviews diskutieren die Autorinnen und Autoren die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Dabei stellen sie Anknüpfungspunkte für Gewerkschaften und Betriebsräte heraus und zeigen Strategien, Beteiligungsmöglichkeiten und Instrumente für die Sicherung von Arbeitnehmerrechten in Unternehmen weltweit auf.“ Klappentext des Buchs von Felix Hadwiger, Brigitte Hamm, Katrin Vitols und Peter Wilke aus der Reihe Forschung aus der Hans-Böckler-Stiftung 12/2017, es ist beim Transcript-Verlag zum Download verfügbar (gratis, 2,00 MB-pdf, 240 Seiten) weiterlesen »
[Buch] Menschenrechte im Unternehmen durchsetzen"Internationale Arbeitnehmerrechte gewinnen durch die voranschreitende Globalisierung weiter an Bedeutung. Basierend auf Fallstudien und Experteninterviews diskutieren die Autorinnen und Autoren die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Dabei stellen sie Anknüpfungspunkte für Gewerkschaften und Betriebsräte heraus und zeigen Strategien, Beteiligungsmöglichkeiten weiterlesen »

Berufsverbote: Vergessene Geschichte. AusstellungIn rund 172 000 Fällen forschten in Niedersachsen demnach der Verfassungsschutz und die Staatsschutzabteilungen der Polizei nach etwaigen Verfassungsfeinden. 200 neue Mitarbeiter stellte der Landesverfassungsschutz hierfür ein. »Jede Form der öffentlichen Aktivität wurde erfasst«, sagte der an der Aufarbeitung beteiligte Historiker Wilfried Knauer. Die staatliche Schnüffelei und Registrierung habe sich auch auf Sticker, Aufkleber oder vermeintlich verfängliche Leserbriefe in Zeitungen erstreckt. Sogar Familienanzeigen seien durchforstet worden. 141 Bewerber durften nicht in den öffentlichen Dienst, 271 wurden entlassen. Die Betroffenen standen quasi über Nacht auf der Straße. Um seinen Lebensunterhalt zu verdienen, nahm Rolf Günther Hilfsarbeiten an und fuhr Lkw. An der Volkshochschule Hannover konnte er Kurse geben: Rhetorik für Senioren und Englisch im Knast. Schließlich bekam er eine halbe Stelle in einer Buchhandlung“ – aus dem Beitrag „»Radikalenerlass« wirkt nach“ von Reimar Paul am 30. Januar 2018 in neues deutschland anhand eines niedersächsischen Lehrers, der von 1976 bis 1991 die Ausübung seines Berufes verboten bekam. Was sowohl psychische, als auch materielle Folgen hat – bis heute… Siehe dazu auch den Verweis auf den bisher letzten unserer zahlreichen Beiträge zu Berufsverboten in der BRD weiterlesen »
Berufsverbote: Vergessene Geschichte. AusstellungIn rund 172 000 Fällen forschten in Niedersachsen demnach der Verfassungsschutz und die Staatsschutzabteilungen der Polizei nach etwaigen Verfassungsfeinden. 200 neue Mitarbeiter stellte der Landesverfassungsschutz hierfür ein. »Jede Form der öffentlichen Aktivität wurde erfasst«, sagte der an der Aufarbeitung weiterlesen »

EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über GeschäftsgeheimnissenDer November 2016 hat sein Leben komplett verändert. Zu diesem Zeitpunkt hatte Martin Porwoll ausreichend Beweise gesammelt, um Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten. Sein Verdacht: Sein damaliger Chef, der Inhaber einer Apotheke, hat für Patienten individuell zusammengestellte Therapien gestreckt. Teilweise waren in den Präparaten sogar gar keine Wirkstoffe mehr erhalten. Zugleich hat der Apotheker die volle Menge an Wirkstoffen abgerechnet. Porwoll muss sich an die Behörden wenden. „Alles andere kam für mich nicht in Frage“, sagt der Volkswirt. Vermutlich sind mehrere Tausend kranke Menschen betroffen. Die Folge: Tod, kürzere Lebenszeit, keine Schmerzlinderung bei der Palliativbehandlung. Derzeit läuft ein Verfahren gegen den Ex-Chef. Die Staatsanwaltschaft vermutet einen Abrechnungsbetrug im Wert von rund 56 Millionen Euro. (…)Dass seine Aussagen und Hinweise gravierende Folgen haben werden, sowohl für ihn selbst als auch seine Familie, war ihm klar, sagt Porwoll. Zwei Tage nach der Festnahme seines Chefs bekommt er seine Kündigung. Doch bis heute hat er keine neue Anstellung gefunden. „Dass das Erwerbsleben versaut ist, gehört wohl zu einem Whistleblower dazu“, sagt Porwoll. Alle fänden seine Zivilcourage gut, aber man sei „verbrannt“, wie er seinen beruflichen Zustand nennt. (…) „Derjenige der Missstände öffentlich macht, wird in Deutschland allein gelassen“, sagt Porwoll…“ Beitrag von Tanja Tricarico vom 1. Dezember 2017 beim General-Anzeiger Bonn weiterlesen »
EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über Geschäftsgeheimnissen"Der November 2016 hat sein Leben komplett verändert. Zu diesem Zeitpunkt hatte Martin Porwoll ausreichend Beweise gesammelt, um Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten. Sein Verdacht: Sein damaliger Chef, der Inhaber einer Apotheke, hat für Patienten individuell zusammengestellte Therapien weiterlesen »

Fragwürdige Arbeitsbedingungen: Ryanair gerät ins Zwielicht

Dossier

rynair lowest wages„Niedriglöhne und Knebelverträge für das fliegende Personal bringen die Billig-Airline aus Dublin in Erklärungsnot. Der Druck, die Probleme zu lösen, ist größer denn je. Das fliegende Personal von Ryanair verstärkt seinen Widerstand gegen die Arbeitsbedingungen in der Fluglinie. Nachdem unlängst die Piloten des Billigfluganbieters gegen Niedriglöhne und Knebelverträge rebellierten und bessere Arbeitsverträge forderten, zieht das Kabinenpersonal nach: Zumindest für die bis zu 1000 in Deutschland tätigen Flugbegleiter der irischen Gesellschaft sollten nationale Tarifverträge gelten, heißt es. Die Branchengewerkschaft Ufo forderte Ryanair daher zu Verhandlungen über ein solches Regelwerk auf. (…) Ufo-Vertreter sind überzeugt, dass Ryanair in Deutschland auf „schlicht illegale“ Arbeits- und Vergütungs-Bedingungen setzt. „Mit Bruttolöhnen von rund 1200 Euro im Monat und bei ständiger Schicht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit ist es ohnehin schwer, in Deutschland finanziell über die Runden zu kommen“, sagte Ufo-Chef Alexander Behrens am Dienstag. Was die aktuelle Misere des fliegenden Personals verschärft: Viele Kabinen-Mitarbeiter würden in jedem Winter für mehrere Wochen unbezahlt freigestellt, um so Personalkosten zu sparen. (…) Damit nicht genug. Nach Angaben der Vereinigung Cockpit (VC) sind in der von Dublin aus gesteuerten Gesellschaft auch vertragliche Zusatzvereinbarungen üblich, wonach die Teilnahme an Arbeitskämpfen mit dem Wegfall von Bonuszahlungen und schlechteren Arbeitszeiten „bestraft“ wird…“ Beitrag von Ulrich Friese vom 24. Oktober 2017 bei der FAZ online, siehe dazu: Ryanair entlässt Mitarbeiter nach Infos an Medien / Dürfen Beschäftigte Arbeitsbedingungen öffentlich kritisieren? weiterlesen »

Dossier

rynair lowest wages"Niedriglöhne und Knebelverträge für das fliegende Personal bringen die Billig-Airline aus Dublin in Erklärungsnot. Der Druck, die Probleme zu lösen, ist größer denn je. Das fliegende Personal von Ryanair verstärkt seinen Widerstand gegen die Arbeitsbedingungen in der Fluglinie. weiterlesen »

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Arbeitsgericht akzeptiert „Whistleblowing“ einer Arzthelferin – Abfindung auch ohne Kündigungsschutz zugesprochen
EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über Geschäftsgeheimnissen„Die Arzthelferin Sandy B meldete im Juli 2016 der Ärztekammer und dem Gesundheitsamt Mißstände in der Praxis eines in Hamburg ansässigen Arztes. Sie rügte dabei die mangelnde Einhaltung von Hygiene-Vorschriften. Die Vorwürfe reichten von der Durchführung von Blutentnahmen ohne Handschuhe und ohne Sicherheitskanüle über die Wiederbenutzung von Skalpellen und Scheren bis zur Entsorgung von Kanülen im Hausmüll. Die Praxis betreute zahlreiche Patienten mit Hepatitis HIV. Als Reaktion auf die Einschaltung der Behörde erhielt die Arzthelferin umgehend eine fristlose Kündigung wegen „Verletzung der Schweigepflicht“. Obwohl auf die Kündigung das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung fand (die Praxis beschäftigte zu wenig Mitarbeiter) erhielt die Betroffene auf dringendes Anraten des Arbeitsgerichts Hamburg in einem Mitte Oktober 2017 geschlossenen Vergleich eine Abfindung. Der Vorsitzende der Kammer 12 erklärte dazu, daß die Kündigung einen Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des BGB darstelle. Da der Arbeitgeber auf die Verletzung der Schweigepflicht Bezug genommen habe, habe er das „Whistleblowing“ selbst zum Anlaß für die Kündigung genommen. Die Meldung der Beschäftigten bei Behörde und Ärztekammer sei aber nach Art. 10 der Europäischen Menschrechtskonvention gerechtfertigt gewesen, denn diese habe nicht aus persönlichem Groll oder wegen eines erwarteten persönlichen Vorteils gehandelt“ Pressemitteilung von Rolf Geffken vom 3. November 2017 weiterlesen »
EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über Geschäftsgeheimnissen"Die Arzthelferin Sandy B meldete im Juli 2016 der Ärztekammer und dem Gesundheitsamt Mißstände in der Praxis eines in Hamburg ansässigen Arztes. Sie rügte dabei die mangelnde Einhaltung von Hygiene-Vorschriften. Die Vorwürfe reichten von der Durchführung von Blutentnahmen ohne weiterlesen »

Gegen Berufsverbote! Sei keine Duckmaus!Aus der Geschichte lernen – Betroffene rehabilitieren – Zivilcourage stärken – politische Bildung aufwerten! Bei der bundesweiten Berufsverbote-Konferenz der GEW geht es um den sogenannten Radikalenerlass und seine Folgen, die zeithistorische Einordnung der Berufsverbote, die Auswirkungen der Berufsverbotspraxis gestern und heute, Schicksale im Zusammenhang mit dem sogenannten Radikalenerlass, GEWerkschaftliche Handlungsperspektiven sowie Berufsverbote und ziviler Ungehorsam als Thema für politische Bildung. Die Referentinnen und Refrenten kommen unter anderem vom Zentrum für Zeithistorische Forschung, dem Bündnis gegen Berufsverbote Hessen und der Initiative „40 Jahre Radikalenerlass“…“ Siehe weitere Infos bei der GEW und beim Bündnis gegen Berufsverbote Hessen und nun der Beschluss: GEW: „Berufsverbote-Opfer endlich rehabilitieren und entschädigen“ weiterlesen »
Gegen Berufsverbote! Sei keine Duckmaus!"Aus der Geschichte lernen – Betroffene rehabilitieren – Zivilcourage stärken – politische Bildung aufwerten! Bei der bundesweiten Berufsverbote-Konferenz der GEW geht es um den sogenannten Radikalenerlass und seine Folgen, die zeithistorische Einordnung der Berufsverbote, die Auswirkungen der Berufsverbotspraxis weiterlesen »

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