Gegen Berufsverbote! Sei keine Duckmaus!„„Braunes Band in Karlsruhe“ titelte die Süddeutsche Zeitung am 4. Juli 2019 über die Historiker-Untersuchung zum Wirken ehemaliger Nazis in der Bundesanwaltschaft der jungen BRD. Nicht nur in der Bundesanwaltschaft wirkten Juristen, die den ersten Amtseid auf ihren Führer Adolf Hitler abgelegt hatten. Auch bei vielen Gerichtsverfahren, in denen über die nach dem Radikalenerlass von 1972 gegenüber jungen Linken verhängten Berufsverbote verhandelt wurde, haben solche Juristen maßgeblich mitgewirkt. Bekanntes Beispiel: Willi Geiger, bis 1945 NSDAP-Mitglied, in der BRD 1975 als Richter führend an der Formulierung des Bundesverfassungsgerichts-Grundsatzurteils zum Radikalenerlass beteiligt. Die juristische Bedrohung zielte auf die Einschüchterung einer politisch wachen und aktiven Generation ab. Über 1.250 junge Lehrer*innen, Post-/Bahnbeamte und -beamtinnen und andere wurden ihrer beruflichen Existenz beraubt, aus dem Staatsdienst entfernt, durften ihre Ausbildung nicht beenden oder wurden nicht eingestellt. Als Folge der Berufsverbote mussten Tausende Nachteile erleiden, viele müssen heute mit geringen Renten bzw. Pensionen leben. Der Sprecher der „Initiativgruppe 40 Jahre Radikalenerlass“ in Baden-Württemberg, Klaus Lipps, fordert: „Es müssen alle Berufsverbote-Urteile daraufhin überprüft werden, welche NS-belasteten Juristen daran beteiligt waren. Es stellt sich auch hier die Frage, wie die ‚Erkenntnisse‘ durch den sogenannten ‚Verfassungsschutz‘, der selbst zur Genüge belastet war, zustande kamen und zur Existenzvernichtung der Berufsverbote-Betroffenen herangezogen wurden. Es ist an der Zeit, dass dieses Kapitel aufgearbeitet wird und die Betroffenen rehabilitiert und entschädigt werden, bevor sie gestorben sind!“ So der ehemalige Lehrer aus Baden-Baden, der selbst von Berufsverbot betroffen war.“ Presseerklärung der Initiativgruppe „40 Jahre Radikalenerlass“ vom 8.7.2019 weiterlesen »
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Amazon-Alltag: Total control. Überall
"We are no robots" - UNI bei Amazon„… Maarten N. ist bei Amazon nicht mehr erwünscht: So sieht es zumindest der Niederländer selbst. Beim erst im vergangenen Herbst eröffneten Amazon-Verteilzentrum in Großebersdorf war er von Anfang an dabei. Jetzt hat er genug. Vor einigen Tagen hat er sich an die Gewerkschaft gewandt, weil ihm die Arbeitsbedingungen außerordentlich gegen den Strich gingen. Der Mann erhebt schwere Vorwürfe gegen den Onlineriesen, berichtet von Überwachung, Disziplinierungsmaßnahmen und erniedrigenden Vorschriften. Maarten N. ist bei Amazon als Leiharbeitskraft beschäftigt, wie mehr als 150 Beschäftigte vor Ort. Nur 16 Filialmanager seien bei Amazon direkt angestellt, sagt Barbara Teiber, Vorsitzende der Privatangestellten-Gewerkschaft GPA-djp, bei einem Pressegespräch in Wien. Operativ arbeite der Onlineriese ausschließlich mit Leiharbeitern. Das Problem dabei laut N.: Beschwere man sich bei den Vorgesetzten vor Ort, werde die Verantwortung hin und her geschoben – zwischen dem unmittelbaren Arbeitgeber, der Leiharbeitsfirma, der Amazon-Zentrale in Seattle und dem für den Österreich-Ableger zuständigen Amazon Deutschland. Die Beschwerden liefen deswegen ins Leere. Dabei hat N. einiges anzumerken. Der Scanner, der als Arbeitsgerät benützt wird, registriere exakt die Arbeitsleistung der einzelnen Mitarbeiter, sagt er. Seien diese nicht produktiv genug, so müssten sie gehen…“ – aus dem Bericht „Amazon-Mitarbeiter prangert harsche Bedingungen in Austro-Niederlassung an“ von Regina Bruckner am 12. Juni 2019 in Standard.at über die Amazon-Wirklichkeit in Österreich. Siehe dazu auch drei weitere Erfahrungsberichte aus der letzten Zeit – und aus verschiedenen Ländern weiterlesen »
"We are no robots" - UNI bei Amazon„… Maarten N. ist bei Amazon nicht mehr erwünscht: So sieht es zumindest der Niederländer selbst. Beim erst im vergangenen Herbst eröffneten Amazon-Verteilzentrum in Großebersdorf war er von Anfang an dabei. Jetzt hat er genug. Vor weiterlesen »

Asyl für Edward Snowden!Julian Assange wurde jahrelang mitten in Europa psychisch gefoltert (nach Aussagen des UN-Menschenrechtsbeauftragen), und soll lebenslänglich ins Gefängnis, weil er es wagte, uns über Kriegsverbrechen der US-Armee zu informieren. In Frankreich werden Journalisten und Zeitungen vom Geheimdienst drangsaliert. In Australien durchsucht die Polizei Redkationsgebäude und das Haus einer Journalistin, u.a. wegen Berichten über Fehlverhalten australischer Truppen. Und in Deutschland soll der Geheimdienst nun das Recht bekommen, sich in Computer von Journalisten zu hacken, um deren Quellen für unliebsame Veröffentlichungen zu enttarnen (…) Jetzt rächt sich für die etablierten Medien, dass sie die zunehmende Zensur der sozialen Medien unter dem Deckmantel der Bekämpfung von Hasssrede und Fake News nur halbherzig und die infame Verfolgung von Julian Assage gar nicht anprangerten und bekämpften. Schon betätigen sich alle wichtigen Plattformen der sozialen Medien als Zensoren in staatlichem Auftrag und Google als Reichweitenunterdrücker für Unbequeme. Weil die CDU-Chefin empört ist, dass einige Youtuber sich vor der Europawahl gegen die CDU ausgesprochen haben, wollen nun einige in ihrer Partei und die Landesmedienanstalten anfangen, Youtuber zu beaufsichtigen. Aber nun geht es an die großen Zeitungen und andere große Medienhäuser…“ Beitrag von Norbert Häring vom 4. Juni 2019 auf seiner Homepage weiterlesen »
Asyl für Edward Snowden!"Julian Assange wurde jahrelang mitten in Europa psychisch gefoltert (nach Aussagen des UN-Menschenrechtsbeauftragen), und soll lebenslänglich ins Gefängnis, weil er es wagte, uns über Kriegsverbrechen der US-Armee zu informieren. In Frankreich werden Journalisten und Zeitungen vom Geheimdienst drangsaliert. weiterlesen »

Asyl für Edward Snowden!Aufgrund der Hinweise von Patrick J. startete der Truppengeheimdienst nach Informationen des SPIEGEL mindestens fünf Ermittlungen gegen Soldaten. In einem als Verschlusssache eingestuften Bericht des Bundesverteidigungsministeriums spricht der MAD von „nachrichtendienstlichen Operationen zu Verdachtspersonen“. Das Bundeskriminalamt prüfe seine Hinweise auf eine „mögliche strafrechtliche Relevanz“.  Trotzdem soll der Unteroffizier nun entlassen werden. Die Bundeswehr spricht ihm die charakterliche Eignung für den Soldatenberuf ab. So habe er Kameraden zu Unrecht bezichtigt. In vielen Fällen hätten sich seine Vorwürfe „als übertrieben und haltlos erwiesen“, heißt es im Entlassungsschreiben des Personalamts der Bundeswehr. Nachdem ein Bundestagsabgeordneter und der SPIEGEL diese Woche Fragen zu dem Vorgang gestellt hatten, kündigte das Verteidigungsministerium überraschend an, den Fall nochmals zu überprüfen…“ – aus dem Beitrag „Bundeswehr will Whistleblower feuern“ von Matthias Gebauer und Wolf Wiedmann-Schmidt am 31. Mai 2019 bei Spiegel online über die Reaktionsschnelligkeit des Verteidigungsministeriums… Siehe dazu auch einen weiteren aktuellen Beitrag weiterlesen »
Asyl für Edward Snowden!Aufgrund der Hinweise von Patrick J. startete der Truppengeheimdienst nach Informationen des SPIEGEL mindestens fünf Ermittlungen gegen Soldaten. In einem als Verschlusssache eingestuften Bericht des Bundesverteidigungsministeriums spricht der MAD von "nachrichtendienstlichen Operationen zu Verdachtspersonen". Das Bundeskriminalamt prüfe seine Hinweise auf weiterlesen »

Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!Immer mehr Unternehmen tracken das Verhalten ihrer Mitarbeiter während der Arbeit. Das gilt nicht mehr nur für deren Computerbenutzung. (…) Unternehmen sind längst dabei, ihre Mitarbeiter entsprechend zu tracken. Eine Umfrage aus dem Jahr 2018, die das IT-Marktforschungsunternehmen Gartner durchgeführt hat, ermittelte, dass 22 Prozent der weltweiten Organisationen in unterschiedlichen Industrien aufzeichnen, wo sich ihre Angestellten gerade befinden. 17 Prozent überwachen die Computernutzung und 16 Prozent schauen auch mal in die E-Mails (Microsoft Outlook) oder die Kalender. Ziel ist stets, die Produktivität zu erhöhen, heißt es aus dem Management. Doch solche Techniken sind erst der Anfang. Verschiedene Start-ups wollen Mitarbeiter noch deutlich genauer überwachen – in Form eines „Fitbits für Deine Karriere“, wie sie ihre Verfahren bewerben. (…) Das am MIT entstandene Unternehmen erfasst beispielsweise, wenn ein Angestellter redet, sich bewegt oder am Schreibtisch sitzt. Der Smart Badge erkennt, wenn andere Nutzer mit Badge sich in der Nähe befinden und sogar Toilettengänge tracken. Die Firma betont, Unternehmen erhielten nur aggregierte Daten, sie können also beispielsweise nicht einzelnen Gesprächen der Mitarbeiter folgen. Stattdessen kommen dann Daten heraus, die zur Optimierung von Firmenabläufen führen sollen. (…) Das Tracking bei der Arbeit mögen karrierebewusste Mitarbeiter ja noch verstehen. Eine Erfassung privater Daten außerhalb des Betriebs, die aber Auswirkungen auf selbigen haben könnten, sind ein problematischeres Thema…“ Artikel von Ben Schwan vom 13.05.2019 bei heise online weiterlesen »
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Personalabteilung von Opel Bochum erteilt sechs Abmahnungen wegen antifaschistischer Solidarität mit Eisenacher Gewerkschafter
MeinungsfreiheitIn der Nacht vom 2. auf den 3. November wurde der Eisenacher Opelaner und Vertrauensmann der IG Metall, Rainer Weinmann, zur Zielscheibe einer feigen Attacke von Faschisten. Diese reihte sich ein in zahlreiche Angriffe bis hin zu Morddrohungen gegen fortschrittliche und linke Kräfte in Eisenach. Der Betriebsrat und die Vertrauenskörperleitung der IG Metall bei Opel Eisenach bewiesen umgehend ihre Solidarität mit dem Kollegen und veröffentlichten seine mutige Stellungnahme. Völlig zurecht schreiben unsere Eisenacher Kollegen: „Die IGM ist auch eine gesellschaftliche Kraft, die sich gegen den aufkommenden Faschismus stellt. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie ihren Opa oder werfen sie einen Blick in ein Geschichtsbuch!“ Im Sinne dieses gewerkschaftlichen Antifaschismus solidarisierten sich spontan auch mehrere Opel-Arbeiter aus Bochum. Die meisten von ihnen kennen Rainer persönlich, der bis zur Schließung der Fahrzeugfertigung im Jahre 2014 selbst in Bochum gearbeitet hat und dort für die Liste OFFENSIV Mitglied des Betriebsrates war. Die Bochumer erstellten ein Video mit persönlichen und solidarischen Grüßen an ihren Kollegen, um ihm in dieser wichtigen Auseinandersetzung den Rücken zu stärken. Die Personalabteilung in Bochum unter Leitung von Frau Liane Koslowski, der das Video nach eigenen Aussagen „zugespielt“ worden war, erteilte nun sechs Abmahnungen unter dem Vorwand eines „Film- und Fotografierverbots“. Sie drohte den Kollegen weiterhin mit „arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zu einer Kündigung“…“ Pressemitteilung vom 5. Dezember 2018 von und bei OFFENSIV (Initiative für eine kämpferische gewerkschaftliche Betriebsratsarbeit) Bochum. Siehe dazu: Sieg gegen Opel wegen Unterdrückung antfaschistischer Solidarität weiterlesen »
Meinungsfreiheit"In der Nacht vom 2. auf den 3. November wurde der Eisenacher Opelaner und Vertrauensmann der IG Metall, Rainer Weinmann, zur Zielscheibe einer feigen Attacke von Faschisten externer Link. Diese weiterlesen »

EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über GeschäftsgeheimnissenAus dem Interview von Svenja Führte mit Annegret Falter vom 15. April 2019 bei taz online. „… Annegret Falter: Whistleblower haben zur Aufdeckung von wirklich großen Missständen beigetragen. Katastrophale Zustände in der Pflege zum Beispiel, Steuerbetrug oder der Handel mit gepanschten Krebsmedikamenten. Und gleichzeitig bemerkt die Gesellschaft, was wir ohne Whistleblower zu lange nicht erfahren haben: Zum Beispiel, dass die Luft immer stärker mit Stickoxiden belastet ist, was für Kinder, Alte und Kranke lebensgefährlich sein kann. (…) Bislang ist es in Deutschland so: Whistleblower müssen sich erst einmal intern melden. Das führt nicht nur dazu, dass eine Behörde oder Firma einen internen Kritiker einfach mal kündigen kann, wenn er zu unbequem wird. Sondern auch dazu, dass sie Beiweise vernichten kann. Oder Zeugen beeinflussen. Künftig sollen sich Whistleblower auch direkt an die Staatsanwaltschaft wenden dürfen. Das ist schon mal extrem viel wert. Nur der dritte Weg, an die Öffentlichkeit zu gehen, der ist weiterhin eingeschränkt. Das ist nur erlaubt, wenn die Behörden nicht angemessen reagieren oder ein vordringliches öffentliches Interesse an dem Problem besteht. [Seit] es Whistleblowing gibt, gibt es auch die Gegenbewegung: Hinweisgeber sollen daran gehindert werden, Dinge öffentlich zu machen. (…) Das liegt vor allem an der starken Lobbyarbeit der Wirtschaft. Die Unternehmen haben ein großes Interesse daran, als Erstes auf entsprechende Meldungen zuzugreifen. Für dieses Ziel ist es immens nützlich, Whistleblowern generell eine Schädigungsabsicht zu unterstellen und genau das macht diese Lobby. (…) Ich befürchte, dass die Bundesregierung weiterhin verhindern will, dass sich Whistleblower gleich an eine externe Stelle, wie etwa die Staatsanwaltschaft wenden…“ weiterlesen »
EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über GeschäftsgeheimnissenAus dem Interview von Svenja Führte mit Annegret Falter vom 15. April 2019 bei taz online externer Link: "... Annegret Falter: Whistleblower haben zur Aufdeckung von wirklich weiterlesen »

Aktion Arbeitsunrecht: Meinungsfreiheit in der ArbeitsweltAbsurde Abmahnungen gegen Betriebsratsmitglieder wegen Meinungsäußerungen per Flugblatt scheitern vor Gericht Auch wenn der Krefelder Betriebsrat des finnischen Edelstahl-Produzenten Outokumpu Nirosta Anfang Februar 2019 komplett zurückgetreten ist, verhandelt das Arbeitsgericht weiter über den Fall eines Betriebsratsmitglieds, das zwei Abmahnungen kassiert hatte. Am 14. Februar verkündeten die Richter, dass die Abmahnungen nicht rechtens seien und aus der Personalakte des Mitarbeiters entfernt werden müssen. Im Dezember 2018 hatte die Personallleitung bereits ein Verfahren wegen ähnlicher Abmahnungen gegen ein weiteres Betriebsratsmitglied verursacht. Was war passiert? Die beiden Mitarbeiter sollen am 30. Mai 2018 ohne Zustimmung des Arbeitgebers Flugblätter verteilt haben, in denen es hieß, dass sich die Belegschaft darum sorge, dass das Stahlunternehmen in Krefeld übertarifliche Vergütungen einsparen wolle. (…) Die Richterin Karola Dicks-Hell bestätigte die Rechtmäßigkeit der Aktion und stellte klar, dass hier eine betriebliche Vereinbarung so oder so nicht greife, da die Aktion vor den Werktoren stattgefunden habe, und sie unter die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit falle. Diese gelte selbstverständlich auch für Betriebsratsmitglieder. Entsprechend muss die Abmahnung aus der Personalakte von K. entfernt werden. Wolfgang K. ist der Geschäftsführung von Outokumpu seit vielen Jahren als aktiver Kollege für die Rechte der Belegschaft bekannt und ein Dorn im Auge. (…) Nachdem vier Outokumpu-Mitarbeiter die Ergebnisse der Betriebsratswahl vom März 2018 angefochten haben und das ganze vor Gericht ging, ist der Outokumpu-Betriebsrat am 25. Januar geschlossen zurückgetreten. Noch bevor in zweiter Instanz über den Fall entschieden wurde. (…) Unmittelbar nach dem Rücktritt des Betriebsrats wurde unter Federführung der IG Metall ein fünfköpfiger Wahlvorstand gebildet, der am 15. Februar 2019 die Neuwahlen einleitete. Der neue Wahlvorstand ist dabei zum Teil identisch mit dem der fehlerhaften Wahl im vergangenen Jahr. Das soll laut einem Bericht der Rheinischen Post bereits zu Unmut in der Belegschaft geführt haben. Nur fünf Tage nach Beginn der Vorbereitung der Neuwahl, sei die Vorbereitung aufgrund von erneuten formalen Fehlern vom Wahlvorstand wieder abgebrochen worden. In der Belegschaft gebe es deshalb Forderungen nach einem gerichtlich eingesetzten, neuem neutralen Wahlvorstand…“ Beitrag von Kevin Hoffmann vom 20. März 2019 bei Arbeitsunrecht weiterlesen »
Aktion Arbeitsunrecht: Meinungsfreiheit in der Arbeitswelt"Absurde Abmahnungen gegen Betriebsratsmitglieder wegen Meinungsäußerungen per Flugblatt scheitern vor Gericht Auch wenn der Krefelder Betriebsrat des finnischen Edelstahl-Produzenten Outokumpu Nirosta Anfang Februar 2019 komplett zurückgetreten ist, verhandelt das Arbeitsgericht weiter über den Fall eines Betriebsratsmitglieds, das zwei weiterlesen »

Dossier

EU-Richtlinie gegen Whistleblower und Journalismus: Wirtschaft geschützt – Öffentlichkeit vernachlässigtDer Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion (dju), der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII), LobbyControl, die Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche, das Whistleblower-Netzwerk und das gemeinnützige Recherchebüro CORRECT!V erklären: Das Gesetzgebungsverfahren zur EU-Richtlinie „über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformation (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“ gefährdet in erheblichem Umfang die Meinungs- und Pressefreiheit. Das hat gravierende Auswirkungen auf die Arbeit von Journalisten und den Schutz von Whistleblowern…“ Gemeinsame Pressemitteilung, hier beim DGB vom 8. Juni 2015. Siehe dazu auch unser Dossier: [Entwurf einer EU-Richtlinie zum Whistleblower-Schutz] Nein, Brüssel mag immer noch keine Whistleblower und hier zu Geschäftsgeheimnissen neu: Rechtsausschuss: Kein Maulkorb für Beschäftigte weiterlesen »

Dossier

EU-Richtlinie gegen Whistleblower und Journalismus: Wirtschaft geschützt – Öffentlichkeit vernachlässigt"Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion (dju), der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII), LobbyControl, die Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche, das Whistleblower-Netzwerk und das gemeinnützige Recherchebüro CORRECT!V erklären: Das weiterlesen »

Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!Videokameras, Wanzen, GPS-Tracker, Keylogger – es gibt viele Möglichkeiten, mit denen Firmen Mitarbeiter kontrollieren können. Nicht wenige tun das auch und werden dafür mitunter bestraft. Manchmal kommen sie aber selbst mit heimlichen Überwachungsaktionen durch. Es kommt auf die Gründe an. Wenn herauskommt, dass Firmen ihre Mitarbeiter überwachen, ist das immer ein großes Aufregerthema. Vor allem wenn es sich um bekannte Unternehmen wie Lidl oder Tönnies handelt. Gegen beide verhängten die Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Bundeslandes wegen ihrer Überwachungspraxis ein erhebliches Bußgeld. Bei Tönnies betrug es 80.000 Euro, bei Lidl sogar 1,5 Millionen Euro. Tönnies hatte Videokameras installiert, die die Mitarbeiter mitunter bis in die Umkleideräume verfolgten. Lidl hatte neben Videokameras auch Detektive eingesetzt, die selbst Toilettengänge der Mitarbeiter notierten. Doch nicht immer sind Videokameras und andere Überwachungsmethoden am Arbeitsplatz illegal. Wann sind sie erlaubt, wann verboten? Und welche Folgen hat ein Verstoß gegen rechtliche Vorschriften?…“ Artikel von Harald Büring vom 12. März 2019 bei Golem weiterlesen »
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!"Videokameras, Wanzen, GPS-Tracker, Keylogger - es gibt viele Möglichkeiten, mit denen Firmen Mitarbeiter kontrollieren können. Nicht wenige tun das auch und werden dafür mitunter bestraft. Manchmal kommen sie aber selbst mit heimlichen weiterlesen »

Caterpilar Lünen: Ist Kritik am Geschäftsführer „beleidigend“?
EU-Richtlinie gegen Whistleblower und Journalismus: Wirtschaft geschützt – Öffentlichkeit vernachlässigtDas Arbeitsgericht Dortmund hat gestern die Klage einer Kollegin gegen eine Abmahnung durch Caterpillar in Lünen abgewiesen. Sie folgte damit der Geschäftsführung von Caterpillar, die einen Redebeitrag der Kollegin auf der Belegschaftsversammlung als „beleidigend“ und „Störung des Betriebsfriedens“ bewertet hatte. Was war geschehen? Geschäftsführer Johan Masse hatte behauptet, in der Produktion gebe es keine Qualitätsprobleme. Das kritisierte die Kollegin und schlussfolgerte, dass der Geschäftsführer entweder keine Ahnung hat und damit unfähig ist, oder die Unwahrheit sagt. Infolge entstand einige Unruhe. Die Geschäftsführung macht dafür die Kollegin verantwortlich. Sie sah in ihrem Verhalten eine „arbeitsvertragliche Pflichtverletzung“ – verbunden mit der Drohung, sie bei Wiederholung zu kündigen. (…) Die Kollegin wird gegen das Urteil Revision einlegen. „Das erwarten meine Kolleginnen und Kollegen. Sie sagen, ‚das ist ein Urteil gegen uns alle!‘““ Meldung vom 22.02.2019 bei Rote-Fahne-News weiterlesen »
EU-Richtlinie gegen Whistleblower und Journalismus: Wirtschaft geschützt – Öffentlichkeit vernachlässigt"Das Arbeitsgericht Dortmund hat gestern die Klage einer Kollegin gegen eine Abmahnung durch Caterpillar in Lünen abgewiesen. Sie folgte damit der Geschäftsführung von Caterpillar, die einen Redebeitrag der Kollegin auf der Belegschaftsversammlung als „beleidigend“ weiterlesen »

Informantenschutz (Whistleblowerschutz)„Was machen die Technologiekonzerne mit unseren Daten? Das wollen wir herausfinden in einer internationalen Recherchekooperation – und mit Ihrer Hilfe. (…) Wir suchen Whistleblower aus dem Inneren von Technologie­unternehmen, die sehen, was die Öffentlichkeit nicht sieht. Die wollen, dass dies ans Licht kommt. In diesen Tagen ist die Republik einem weltumspannenden Rechercheverbund beigetreten. Organisiert wird er von The Signals Network, einer gemeinnützigen und unabhängigen Stiftung aus den USA, gegründet vom Franzosen Gilles Raymond. Der hatte im Silicon Valley den Nachrichtenaggregator «News Republic» gegründet. 2016 verkaufte er das Unternehmen für 57 Millionen Dollar. Der Zweck des Signals Network: Whistleblower weltweit zu unterstützen, auch in der Schweiz. Zu dem Team gehörten Journalisten, ehemalige Whistleblower und Anwälte. Sie bieten praktische Hilfe an und juristische Beratung, psychologische Betreuung und, im Extremfall, eine sichere Unterbringung. Zugleich steht das Signals Network im Zentrum jener Recherchen, die sich gezielt an Whistleblower aus Technologieunternehmen wenden. Zusammen mit «Mediapart» aus Frankreich, «The Daily Telegraph» aus Grossbritannien, «The Intercept» und «McClatchy» aus den USA, der «Zeit» und «Zeit Online» in Deutschland, «El Mundo» aus Spanien und der Republik in der Schweiz. Die Daten-Giganten arbeiten weltumspannend. Wir Journalisten müssen es ihnen gleichtun. Wie einst bei den Panama Papers und jüngst bei den Cum-Ex-Files. (…) Nein, wir rufen nicht zum Denunziantentum auf, sondern zu demokratischer Verantwortung. Es geht nicht darum, Unternehmen zu schaden. Wohl aber darum, illegale Praktiken aufzudecken. Im Interesse von uns allen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Daten ist wichtig für die Demokratie. Wer sieht, dass Grenzen überschritten werden, sollte handeln. Jetzt.“ Aufruf der Redaktion von ‚Republik‘ vom 30. Januar 2019 weiterlesen »
Informantenschutz (Whistleblowerschutz)"Was machen die Technologiekonzerne mit unseren Daten? Das wollen wir herausfinden in einer internationalen Recherchekooperation – und mit Ihrer Hilfe. (...) Wir suchen Whistleblower aus dem Inneren von Technologie­unternehmen, die sehen, was die Öffentlichkeit nicht sieht. Die wollen, dass dies ans Licht weiterlesen »

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Landratsamt Rottweil beschlagnahmt Heckler+Koch-Aufrufe zum Whistleblowing

Dossier

Rund um den Antikriegstag am 1. September 2018: „Rheinmetall entwaffnen – Krieg beginnt hier“Während einer Protestaktion beim Waffenhersteller Heckler+ Koch (Oberndorf) hat das Landratsamt Rottweil eigenmächtig Flugblätter eines Friedensaktivisten beschlagnahmt, ohne die hierfür erforderliche richterliche Genehmigung einzuholen. Damit hat die Behörde rechtswidrig gehandelt, denn in § 13 Gesetz über die Presse (Landespressegesetz Baden-Württemberg) heißt es hierzu eindeutig: „Die Beschlagnahme eines Druckwerks kann nur der Richter anordnen.“ Hintergrund der Beschlagnahme ist eine gewaltfreie Aktion des Friedensaktivisten und Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), Hermann Theisen (Hirschberg), die am 18.05.2017 vor dem Werksgelände von Heckler+Koch in Oberndorf stattgefunden hat. Theisen hatte dabei Flugblätter an die Mitarbeiter des Waffenherstellers verteilt und diese aufgefordert, die Verstrickungen ihres Arbeitgebers in illegale Waffenexporte aufzudecken. (…) Unterdessen hat das Amtsgericht Oberndorf im Mai 2016 einen Strafbefehl über 90 Tagessätze zu je 40 Euro gegen Theisen erlassen, weil er bereits im Mai 2015 Aufrufe zum Whistlebowing an Heckler+Koch-Mitarbeiter verteilt hatte (20 Js 10668/15). Beide Strafverfahren werden somit parallel vor dem Amtsgericht Oberndorf und dem Landgericht Stuttgart stattfinden. Gegen die Beschlagnahme seiner Flugblätter hat Theisen inzwischen vor dem Verwaltungsgericht Freiburg eine Feststellungsklage gegen das Landratsamt Rottweil erhoben (1 K 3693/17). Zudem hat er beim Amtsgericht Oberndorf eine richterliche Entscheidung über die Rechtswidrigkeit der Flugblatt-Beschlagnahme beantragt (105 AR 10/17)...“ Bericht von S. Möhrle vom 12. Juni 2017 beim RüstungsInformationsBüro, siehe dazu neu: Solidarität mit Hermann Theisen: Aufrufe zum Whistleblowing dürfen nicht bestraft werden! Flugblätter gegen illegale Waffenexporte gehören nicht vor Gericht! weiterlesen »

Dossier

Rund um den Antikriegstag am 1. September 2018: „Rheinmetall entwaffnen – Krieg beginnt hier“"Während einer Protestaktion beim Waffenhersteller Heckler+ Koch (Oberndorf) hat das Landratsamt Rottweil eigenmächtig Flugblätter eines Friedensaktivisten beschlagnahmt, ohne die hierfür erforderliche richterliche Genehmigung einzuholen. Damit hat die weiterlesen »

MeinungsfreiheitAuf Betriebs- und Gewerkschaftsversammlungen wird der Protest gegen die Rechtsentwicklung der Regierung zunehmend Thema. Die Kritik an den geplanten Polizeigesetzen, aber auch an der rassistischen Hetze von AfD und faschistoiden Betriebsratslisten wie „Zentrum Automobil“ bei Daimler wächst. (…)Angriffe auf politische Rechte und Freiheiten in den Betrieben häufen sich. So erhielten jetzt sechs Kolleginnen und Kollegen von Opel in Bochum Abmahnungen, weil sie sich mit dem von faschistischen Angriffen betroffenen Eisenacher Opelaner Rainer Weinmann solidarisch erklärten (…) Auf der Belegschaftsversammlung eines Konzernbetriebs im Ruhrgebiet griff ein Kollege die Politik der AfD an. Daraufhin wurde er von der Personalabteilung vorgeladen und mit dem Vorwurf konfrontiert, sich parteipolitisch betätigt zu haben. IG-Metaller aus Süddeutschland berichten von einem vergleichbaren Vorgang. (…) Nächste Woche findet in Dortmund der Prozess einer Betriebsrätin gegen eine Ermahnung von Thyssenkrupp Stahl (TKSE) statt, weil sie einen Flyer zu ihrer Betriebsratsarbeit im Betrieb verteilt hat – das sei nach der Arbeitsordnung von TKSE nur mit Genehmigung des Betriebes oder des Betriebsrates erlaubt. (…) Das geltende reaktionäre Betriebsverfassungsgesetz verbietet politische Betätigung im Betrieb allerdings keineswegs grundsätzlich. Eingeschränkt wird diese für den Fall der „Störung des Betriebsfriedens“ bzw. „Störung des Arbeitsablaufs“. Eine Formulierung, die Spielraum für allerlei willkürliche Auslegung gibt, sei es gegen das Tragen fortschrittlicher Plaketten, Unterschriftensammlungen oder das Verteilen von Flugblättern…“ Beitrag vom 06.12.2018 bei Rote-Fahne-News weiterlesen »
Meinungsfreiheit"Auf Betriebs- und Gewerkschaftsversammlungen wird der Protest gegen die Rechtsentwicklung der Regierung zunehmend Thema. Die Kritik an den geplanten Polizeigesetzen, aber auch an der rassistischen Hetze von AfD und faschistoiden Betriebsratslisten wie "Zentrum Automobil" bei Daimler wächst. (...)Angriffe auf politische Rechte und weiterlesen »

Grundrechte verteidigen! Weg mit dem Berufsverbot„Die Initiativgruppe „40 Jahre Radikalenerlass“ fordert seit sieben Jahren, dass die politisch Verantwortlichen in Baden-Württemberg sich bei den seit 1972 ohne eigenes Verschulden vom Berufsverbot Betroffenen für das ihnen und ihren Familien zugefügte Unrecht entschuldigen, dass sie die Betroffenen rehabilitieren und die unverschuldet in Altersarmut Geratenen finanziell entschädigen. In Bremen, Niedersachsen und Hamburg haben die jeweiligen Regierungen und Parlamente ihr Bedauern über die Politik der Berufsverbote zum Ausdruck gebracht. In Baden-Württemberg ist bisher nichts dergleichen geschehen. Am 10. Dezember, dem 70. Jahrestag der Verkündung der Charta der Menschenrechte, sollen diese Forderungen mit einer Aktion auf dem Stuttgarter Schlossplatz erneut öffentlich gemacht werden…“ Aufruf der Initiativgruppe „40 Jahre Radikalenerlass“ vom 29. November 2018 zur Protestkundgebung am 10. Dezember 2018 um 17:00 vor dem Cafe Künstlerbund, Schloßplatz 2, Stuttgart weiterlesen »
Grundrechte verteidigen! Weg mit dem Berufsverbot"Die Initiativgruppe „40 Jahre Radikalenerlass“ fordert seit sieben Jahren, dass die politisch Verantwortlichen in Baden-Württemberg sich bei den seit 1972 ohne eigenes Verschulden vom Berufsverbot Betroffenen für das ihnen und ihren Familien zugefügte Unrecht entschuldigen, dass sie weiterlesen »

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