Grundrechte verteidigen! Weg mit dem Berufsverbot„»Berufsverbote« hat es in der Bundesrepublik nach offizieller Lesart nie gegeben. Doch auch wer frühere Berufsverbote nicht leugnet, sitzt nicht selten der gängigen Meinung auf: Berufsverbote aus politischen Gründen gehören der Vergangenheit an. Es gibt sie aber immer wieder, auch heute noch. (…) Diese Berufsverbotepolitik kam nicht aus dem Nichts – sie hatte einen Vorlauf in den 1950er und 1960er Jahren, der aber mehr und mehr in Vergessenheit geraten ist. Deshalb soll hier bewusst an die frühen Auswüchse der sogenannten wehrhaften Demokratie erinnert werden, als die sich die Bundesrepublik von Anfang an verstand. Für mich war bereits mit dem Ende des Kalten Krieges Anfang der 1990er Jahre die Zeit gekommen, ein weitgehend verdrängtes Kapitel bundesdeutscher Geschichte rechtspolitisch aufzuarbeiten: nämlich die systematische politische Verfolgung von Kommunisten in der frühen Bundesrepublik. (…) Die Aufarbeitungs- und Wiedergutmachungsforderung gilt auch für andere Tabuthemen bundesdeutscher Geschichte, wie etwa völkerrechtswidrige Kriegseinsätze oder die skizzierte Kommunistenverfolgung der 1950er und 1960er Jahre. Auch im letztgenannten Fall gibt es bislang weder Rehabilitierung noch Entschädigung – obwohl diese Geschichte von dramatischen Grundrechtsverletzungen an Abertausenden von Menschen geprägt war, obwohl die Betroffenen zumeist wegen gewaltfreier Oppositionsarbeit verfolgt und verurteilt wurden, obwohl die damaligen Staatsschutzprozesse mit rechtsstaatlichen Prinzipien und bürgerrechtlichen Maßstäben schwer zu vereinbaren waren. Nach dem 70. Jahrestag des Grundgesetzes wäre es höchste Zeit, auch die weitgehend vergessenen Justizopfer des Kalten Krieges West endlich zu rehabilitieren – auch wenn dies in den allermeisten Fällen zu spät kommen dürfte.“ Artikel von Rolf Gössner in der jungen Welt vom 03.01.2020 – gekürzte Fassung der Auftaktrede von Rolf Gössner zum »Bundesweiten Ratschlag ›Demokratie wagen!‹« im Oktober 2019 in Frankfurt am Main weiterlesen »

Grundrechte verteidigen! Weg mit dem Berufsverbot

Feindstrafrecht. Berufsverbotepolitik seit den 1950er Jahren und kein Ende: ein dunkles, nicht aufgearbeitetes Kapitel bundesdeutscher Geschichte
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[Buch nun zum Download] „Kontrollverluste. Interventionen gegen Überwachung“
Buch: "Kontrollverluste. Interventionen gegen Überwachung"Das Buch Kontrollverluste versammelt Beiträge zu Fragen einer emanzipatorischen und praktischen Kritik an der aktuellen Überwachungsgesellschaft. Es führt sehr unterschiedliche Strategien und Perspektiven der linken Überwachungskritik zusammen. Kritische WissenschaftlerInnen, AktivistInnen und Initiativen stellen theoretische, aber vor allem strategische und aktionsorientierte Überlegungen an, reflektieren ihre Handlungserfahrungen und beleuchten Probleme und Potenziale von Bewegung(en) gegen immer mehr Überwachung und Kontrolle. Mit Beiträgen von W.D. Narr, Andreas Fisahn, Klaus Ronneberger, Peter Ullrich, Peer Stolle/Tobias Singelnstein, Andrej Holm, Anne Roth, Volker Eick, LIGNA, Surveillance Camera Players u.v.m. Das Buch (Unrast-Verlag, Münster, ISBN: 978-3-89771-491-5, ca. 256 Seiten, mit Abbildungen, 18 Euro), herausgegeben im März 2009 von Leipziger Kamera. Initiative gegen Überwachung, steht nun zum Gratis-Download zur Verfügung! Wir dokumentierten schon damals im LabourNet-Archiv den Artikel von Mag Wompel daraus: Big Boss is watching you weiterlesen »

Buch: "Kontrollverluste. Interventionen gegen Überwachung"

[Buch nun zum Download] „Kontrollverluste. Interventionen gegen Überwachung“
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AWO Müritz: Überwachungssoftware auf PC von Betriebsrat – AWO und Betriebsrat vereinbaren rätselhaftes Stillschweigen
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!Ganze 25 Jahre hat es gedauert bis die rund 700 Mitarbeiter im Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Müritz vor etwas mehr als zwei Jahren erstmals einen Betriebsrat gründeten. (…) Ende August 2019 bemerkte der Betriebsrat, dass die Geschäftsführung unter der Leitung von Stephan Arnstadt im gesamten IT-System des Kreisverbandes eine neue Software mit weitreichenden Überwachungsmöglichkeiten installiert hatte. Die Software welche auf alle Computer der Mitarbeiter, auch des Betriebsrates, zugreift, kann ohne das Wissen der Mitarbeiter auf alle Daten der Computer zugreifen und selbst in Arbeitsprozesse eingreifen. Zudem kann sie Arbeitsvorgänge einsehen, überwachen und ändern. Es ist darüber hinaus möglich mit der Software ein Verhaltens- und Leistungsprofil aller Mitarbeiter zu erstellen. (…) stellte der Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht Stralsund Antrag auf eine einstweilige Verfügung zur Entfernung der Software. Doch zu einer Entscheidung des Gerichts sollte es dann nicht kommen. Obwohl Arbeitsrichter Rainer Rückert dem Betriebsrat recht gab, dass das Vorgehen der Geschäftsführung die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates verletzte, kam es zu keiner gerichtlichen Entscheidung, denn die beiden Parteien einigten sich auf die Einberufung einer Einigungsstelle. Beide Parteien haben unterdessen Stillschweigen über den Inhalt der Vereinbarung beschlossen. Durch die Geheimhaltung der Vereinbarung ist unklar wieso sich der Betriebsrat bei einer so eindeutigen Rechts- und Faktenlage auf eine Einigung statt auf ein klares Urteil einlässt. Ein Hinweis, dass der Betriebsrat hier nicht auf seine Rechte bestanden hat?...“ Beitrag in Frontberichte 13/2019 von Kevin Hoffmann vom 11. Dezember 2019 bei Arbeitsunrecht weiterlesen »

Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!

AWO Müritz: Überwachungssoftware auf PC von Betriebsrat – AWO und Betriebsrat vereinbaren rätselhaftes Stillschweigen
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Mobbing-Vorwürfe von Mitarbeitern: AWO in Frankfurt suchte mit Detektiven nach Whistleblowern
EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über GeschäftsgeheimnissenManch einer ließ es sich bekanntlich bei der Arbeiterwohlfahrt in Frankfurt richtig gut gehen. Mutmaßlichen Kritikern am System setzte die Geschäftsleitung hart zu. Da machten auch mal Detektive den nötigen Druck (…) Missstände im Umfeld der zwei von der AWO betriebenen Flüchtlingsheime in Frankfurt waren im Sommer 2017 Gegenstand von Hinweisen an das Sozialdezernat der Stadt Frankfurt. Die Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Flüchtlinge erhielt laut Sozialdezernat „von dritter Seite“ Hinweise, zu deren Kern es sich aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht äußern könne. Was genau der Whistleblower auch mitgeteilt haben mag: Nach seinen Hinweisen änderte die Stadt ihren Ton gegenüber der AWO und stieg aus dem Vertrag aus. Und Angela Braun geriet offenbar schnell in Verdacht, die undichte Stelle zu sein. Die 48-Jährige lebte getrennt von ihrem damaligen Ehemann, der auch bei der AWO arbeitete. Er bekam auf einmal an seinem Arbeitsplatz Besuch von drei sogenannten Ermittlern. (…) Angela Braun fühlte sich nach den von der AWO „ergriffenen Maßnahmen“ an ihrem Arbeitsplatz nicht mehr sicher. Auch anderen Mitarbeitern sei es so gegangen. „Wir sind unter die Tische geklettert, um zu schauen, ob da Wanzen angebracht sind. Unterhalten haben wir uns nur noch auf der Toilette“, berichtet die ehemalige AWO-Beschäftigte. (…) Der robuste Umgang mit mutmaßlichen Kritikern in den eigenen Reihen hatte bei der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt System. Das zeigen nach Angaben des FDP-Sozialpolitikers Yanki Pürsün die Dokumente, die derzeit der AWO-Akteneinsichtsausschuss des Frankfurter Stadtparlaments unter die Lupe nimmt…“ Beitrag von Volker Siefert vom 03.12.19 bei hessenschau.de weiterlesen »

<img class=“alignnone wp-image-97680″ src=“https://www.labournet.de/wp-content/uploads/2016/05/Whistleblowing_giegold.jpg“ alt=“EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über Geschäftsgeheimnissen“ width=“148″ height=“107″><h5>Mobbing-Vorwürfe von Mitarbeitern: AWO in Frankfurt suchte mit Detektiven nach Whistleblowern</h5>

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Wie Arbeitgeberjuristen versuchen gegen einen Klimastreik zu argumentieren – und ihn damit erst rechtfertigen
29. November 2019: 4. Globaler KlimastreikIn einem Gastkommentar bei LTO am 25. November 2019 warnen die beiden Juristen Dr. Stephan Vielmeier und Prof. Dr. Volker Rieble Arbeitgeber vor einer Unterstützung von Fridays for Future („Erst Klimastreik, dann Pegida-Demo?“): „Viele Unternehmen wollen Mitarbeitern freigeben, damit sie am Klimastreik teilnehmen können. Dabei droht Managern der Vorwurf der Untreue – und dem Arbeitgeber die Pflicht, auch die nächste Pegida-Demonstration unterstützen zu müssen.“ (…) Ich hatte schon in meinem Beitrag „Zum Verhältnis von Arbeitspflicht, Meinungsfreiheit und Versammlungsrecht“ am 29. Oktober 2019 darauf hingewiesen, „dass die Teilnahme an einem außerbetrieblichen Protest, zwar eine Wahrnehmung des Rechts auf Versammlung nach Art. 8 GG ist, jedoch noch kein Streik und in sofern Art. 9 GG gar nicht tangiert“ ist. Diesen Unterschied scheinen die beiden Juristen nicht so ganz zu begreifen. So schreiben sie: „Gibt der Arbeitgeber streikenden Arbeitnehmern frei, muss er auch den anderen Arbeitnehmern während der Streikzeit freigeben“. Ist also bei Streik Streikbrecher zu beschäftigen rechtlich unzulässig? Wäre schön. Aber das meinen die beiden wohl nicht. Sie haben jedoch Schwierigkeiten mit dem rechtlichen Verständnis des Streikrechts, schreiben sie doch allen Ernstes: „Arbeitskampfrechtlich ist klar: Arbeitnehmer haben kein Recht zur Arbeitsniederlegung, um ohne Zustimmung des Arbeitgebers an einer Demonstration teilzunehmen.“ So einen Unsinn vertritt nicht einmal das BAG. Das Recht zur Arbeitsniederlegung ist eine Rechtsanwendung gegen die Interessen der Arbeitgeber und setzt folglich gerade keine Zustimmung des Arbeitgebers voraus. (…) Die beiden Juristen sind es letztlich selbst, die den Klimastreik zu einem politischen Streik machen. Denn sie sind alles andere als unpolitisch mit ihrer Verabsolutierung der Gewinninteressen der Unternehmen. Deshalb lässt sich auch sagen: Politisch ist der Klimastreik gerade deshalb, weil und in sofern die Unternehmer versuchen ihre Profitinteressen über die Interessen der Gesellschaft an einer natürlichen Lebensgrundlage zu stellen…“ Kommentar von Armin Kammrad vom 26. November 2019 – wir danken! Siehe zum Hintergrund unser Dossier: 29. November 2019: 4. Globaler Klimastreik weiterlesen »

29. November 2019: 4. Globaler Klimastreik

Wie Arbeitgeberjuristen versuchen gegen einen Klimastreik zu argumentieren – und ihn damit erst rechtfertigen
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Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!Der Arbeitsrechtler Peter Wedde berät seit Jahren Betriebsräte und Beschäftigte in Datenschutzfragen. Er warnt vor einer Ausbreitung der Überwachung am Arbeitsplatz. Deutschland brauche endlich ein eigenes Gesetz für den Beschäftigtendatenschutz, sagt Wedde im Interview. (…) Die technischen Kontrollmöglichkeiten haben in einem Maß zugenommen, das vor ein paar Jahren nicht vorstellbar war. Es gibt heute fast kein Berufsfeld mehr, in dem nicht automatisch IT-mäßige Kontrollen im Hintergrund ablaufen, selbst in typischen Handwerksbetrieben. In vielen Fällen erfolgen hier allerdings keine vorsätzlichen Auswertungen durch Arbeitgeber, aber die Möglichkeit hierzu besteht. Und wenn die Möglichkeit für Kontrollen besteht, dann erfolgen sie vielfach über kurz oder lang auch. Heute gibt es viele technische Gelegenheiten zur Kontrolle, etwa beim Auto, um zu schauen, wie schnell die Mitarbeiter gefahren sind und wo sie waren. Es ist nicht überraschend, dass Chefs dann sagen: Jetzt will ich mal gucken, ob die vom Mitarbeiter ausgefüllte Arbeitszeit mit der Realität übereinstimmt. Das Kontrollpotential ist riesengroß. (…) Videoüberwachung ist in erschreckend vielen Firmen ein Thema. Kameras werden häufig in unzulässiger Weise zur Kontrolle eingesetzt. (…) Ein anderer „Klassiker“ ist, dass in Firmen ohne Wissen der Beschäftigten Listen dazu erstellt werden, wer etwa die besten Verkäufer sind. Solche „Rennlisten“ sollte es eigentlich gar nicht geben. Neuerdings gibt es immer öfter auch Auswertungen in neuen Kommunikationsanwendungen. Nehmen Sie beispielsweise ein internes Soziales Netzwerk, wie es viele Firmen inzwischen nutzen. Da kann ich beispielsweise wunderschön auswerten, wer wie viel kommuniziert und wer wie viele Likes für seine internen Geschichten bekommt. Wer sind die angesehensten Leute, wen kann keiner leiden? Das sind alles Dinge, die in Auswertungen einfließen und die jetzt in letzter Zeit im Kommen sind, muss man sagen. Das ist auch eine Verhaltenskontrolle…“ Interview von Alexander Fanta vom 31.10.2019 bei Netzpolitik weiterlesen »
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!"Der Arbeitsrechtler Peter Wedde berät seit Jahren Betriebsräte und Beschäftigte in Datenschutzfragen. Er warnt vor einer Ausbreitung der Überwachung am Arbeitsplatz. Deutschland brauche endlich ein eigenes Gesetz für den Beschäftigtendatenschutz, sagt Wedde weiterlesen »

Gewerkschaftslinke Hamburg: Solidarität mit dem Itzehoher Polizeisprecher – anlässlich der Besetzung des Kellinghusener Tönnies-Schlachthofes
20.3.2017: Wiesenhof-Schlachtfabrik in Königswusterhausen/Niederlehme blockiertLieber Herr Hinrichs, Sie haben als Polizeisprecher vor Ort am 20.10.2019 während des Einsatzes der Polizei gegen die 28 TierrechtlerInnen auf dem Gelände der Großschlachterei in Kellinghusen gesagt: „Persönlich finde ich das Verhalten der jungen Leute sehr gut. Dass sie sich so mutig für das Tierwohl einsetzen. Die Frage stellt sich natürlich, ob das mit Straftaten einhergehen muss, aber grundsätzlich finde ich es sehr schön, dass die Tiere hier Anwälte gefunden haben.“ Obwohl Sie die Aktion der TierrechtlerInnen als Straftat bezeichnet haben und ausdrücklich ihre Meinung als persönliche darstellten, wurden Sie von Vorgesetzten gerügt und beurlaubt. Von Bauern wurden Sie beschimpft. Wir vom Jour Fixe Gewerkschaftslinke Hamburg erklären uns solidarisch mit Ihnen! Wir machen seit Juni vorigen Jahres mit beim Stützkreis Kellinghusen, einer Inititative gegen die Arbeitsbedingungen und Wohnverhältnisse der Tönnies-WerksvertragsarbeiterInnen. Dadurch haben wir einen guten Einblick in das „System Tönnies“ als Werkvertragssystem mit Subsubunternehmern bekommen. (…) Lieber Herr Hinrichs, diese Fakten zeigen, daß Ihre persönlich-menschliche Reaktion bei dem Polizeieinsatz am 20.10.2019 wohlbegründet war. Die 28 TierrechtsaktivistInnen haben auf diese Zustände in der Schlachthofindustrie mutig und in vollem Wissen der Konsequenzen ihres Einsatzes aufmerksam gemacht. Dafür haben sie Ihre und unsere Hochachtung bekommen. Die Straftaten in der Schlachthofindustrie werden nicht oder sehr selten geahndet, die Straftat der TierrechtsaktivistInnen allerdings mit Sicherheit…“ Solidaritätserklärung vom 30.10.2019 von und bei Jour Fixe Gewerkschaftslinke Hamburg samt Hintergründen – siehe auch: Pressesprecher der Polizeidirektion Itzehoe mit dem Preis der Aufrichtigkeit ausgezeichnet (Deutsches Tierschutzbüro) weiterlesen »
20.3.2017: Wiesenhof-Schlachtfabrik in Königswusterhausen/Niederlehme blockiert"Lieber Herr Hinrichs, Sie haben als Polizeisprecher vor Ort am 20.10.2019 während des Einsatzes der Polizei gegen die 28 TierrechtlerInnen auf dem Gelände der Großschlachterei in Kellinghusen gesagt: „Persönlich finde ich das Verhalten der jungen Leute sehr gut. Dass weiterlesen »

Ist der Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) ein höheres Rechtsgut als Pflichten aus einem Arbeitsvertrag? Im Kapitalismus im Prinzip: Nein. Nur Solidarität zählt!
AI: Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht!Gesucht: Infos/ Erfahrungen/ Gerichtsurteile zu folgenden Annahmen: Der Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) ist ein höheres Rechtsgut als Pflichten aus einem Arbeitsvertrag. Das könnte von praktischer Relevanz sein, wenn man zu einer Kundgebung während der Arbeitszeit will. (Klima)Demonstrationen ließen sich dann mit (Ankündigung und) Berufung auf Art. 5 GG besuchen – ohne Streik (mit unklarer Situation Re: Bezahlung) – aber eben auch ohne AG-Erlaubnis zu brauchen oder Urlaubstage einzusetzen. Auch warten auf Streikaufruf nicht nötig…“ Anfrage am 25.10.2019 von Uwe Fuhrmann bei Twitter – siehe dazu zwar keine Gerichtsurteile (gesucht!), aber „Zum Verhältnis von Arbeitspflicht, Meinungsfreiheit und Versammlungsrecht“ – Anmerkungen von Armin Kammrad vom 29. Oktober 2019 – wir danken und hoffen auf weitere! weiterlesen »
AI: Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht!"Gesucht: Infos/ Erfahrungen/ Gerichtsurteile zu folgenden Annahmen: Der Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) ist ein höheres Rechtsgut als Pflichten aus einem Arbeitsvertrag. Das könnte von praktischer Relevanz sein, wenn man zu einer Kundgebung während der Arbeitszeit will. (Klima)Demonstrationen ließen sich weiterlesen »

Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!„Viele Unternehmen kontrollieren ihre Mitarbeiter ständig mit den neuesten technischen Mitteln. Überforderte Datenschützer und rechtliche Grauzonen lassen ihnen freie Bahn. (…) Überwachung im Firmenauto ist keine Seltenheit. In zumindest sieben deutschen Bundesländern meldeten Betroffene und Betriebsräte den Datenschutzbehörden Fälle von fragwürdigem GPS-Tracking in Firmenfahrzeugen. Das ergab eine Umfrage von netzpolitik.org bei den 16 Landesdatenschutzbehörden. Ortung von Fahrzeugen und Videokameras sind zwei der häufigsten Arten der Überwachung am Arbeitsplatz. Immer mehr Firmen setzen auf Technik, um ihre Beschäftigten zu überprüfen und zu kontrollieren. Dabei helfen ihnen neue Hilfsmittel, Gesetzeslücken und überforderte Behörden. (…) Mehrere Landesbehörden fordern klare Grenzen für Monitoring über GPS. Die Datenspeicherung müsse einem konkreten Zweck dienen und dürfe nicht pauschal geschehen. (…) Dabei ist unerheblich, ob der Beschäftigte seiner Überwachung schriftlich eingewilligt hat. Denn er steht im Abhängigkeitsverhältnis zur Firma. Die Freiwilligkeit der Entscheidung, die für eine rechtlich gültige Einwilligung nötig sei, liege daher meist nicht vor, schreibt die saarländische Behörde. (…) Videoüberwachung am Arbeitsplatz sorgt laufend für Beschwerden. Sechs Landesdatenschutzbehörden berichteten auf Anfrage von netzpolitik.org über insgesamt mehrere dutzende aktuelle Fälle von fragwürdiger Videoüberwachung von Beschäftigten. (…) Beschäftigte sind rechtlich nicht grundsätzlich vor der Videofalle geschützt. Im Vorjahr entschied das Bundesarbeitsgericht, dass Arbeitgeber recht frei darin sind, Videoaufnahmen vom Arbeitsplatz zu verwerten. (…) Datenschützer halten die rasante Verbreitung der Videoüberwachung für mehr als ein rechtliches Problem. „Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet die Installation von Kameras im Betrieb oftmals einen Stressfaktor, weil sie sich nicht sicher sein können, wieweit sie einer Überwachung unterliegen“, urteilt die Behörde in Nordrhein-Westfalen. Der Stress ist sogar wissenschaftlich nachweisbar: Zu viel Kontrolle macht krank. Der Psychologe Oliver Sträter von der Universität Kassel bezeichnet das als den „Lidl-Effekt“. (…) Datenschutzverstöße gegen Beschäftigte bleiben oft folgenlos. Seit Geltungsbeginn der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 verteilten die Datenschutzbehörden bislang nur eine Handvoll Bußgelder wegen unzulässiger Überwachung von Mitarbeitern…“ Beitrag von Alexander Fanta vom 21. Oktober 2019 bei Netzpolitik weiterlesen »
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!"Viele Unternehmen kontrollieren ihre Mitarbeiter ständig mit den neuesten technischen Mitteln. Überforderte Datenschützer und rechtliche Grauzonen lassen ihnen freie Bahn. (...) Überwachung im Firmenauto ist keine Seltenheit. In zumindest sieben deutschen Bundesländern weiterlesen »

Bundeswehr wegtreten„… Es ist nicht irgendein Bundeswehr-Standort: Die Julius-Leber-Kaserne im Berliner Stadtteil Wedding ist der Ausweich-Dienstsitz des Bundeskanzleramts. Hier ist das Gästehaus des Bundesverteidigungsministeriums, künftig soll auch die Elite-Bundespolizeitruppe GSG 9 dort einziehen. Über 1.000 Soldaten gehören den fünf hier stationierten Einheiten an. Und bis vor Kurzem war unter ihnen mindestens ein Neonazi. Der taz liegen Aufnahmen eines in Berlin zugelassenen Pkw mit einer Zugangsberechtigung für die Kaserne vor, gültig bis zum 30. April 2020, gesiegelt vom „Kommando Territoriale Aufgaben“ der Bundeswehr, das in der Kaserne ebenfalls seinen Sitz hat. Auf dem Armaturenbrett des Zivil-Pkw ist in riesigen Buchstaben eine Abbildung der Original-Unterschrift von Adolf Hitler aufgeklebt. Das Kennzeichen endet auf -888. Die Zahlenkombination „88“ ist unter Rechtsextremen als Chiffre für „Heil Hitler“ – „H“ ist der achte Buchstabe des Alphabets – verbreitet. Sie ist deshalb in Brandenburg, Bayern und Sachsen-Anhalt als Autokennzeichen verboten…“ – aus dem Bericht „Mit der 88 in die Kaserne“ von Christian Jakob am 10. Oktober 2019 in der taz online über die freie Fahrt für Nazis im Luxus-Standort der Bundeswehr. Siehe dazu auch einen Bericht über einen dezidiert nicht Rechten, der schon länger nicht mehr vorfahren darf… weiterlesen »
Bundeswehr wegtreten„... Es ist nicht irgendein Bundeswehr-Standort: Die Julius-Leber-Kaserne im Berliner Stadtteil Wedding ist der Ausweich-Dienstsitz des Bundeskanzleramts. Hier ist das Gästehaus des Bundesverteidigungsministeriums, künftig soll auch die Elite-Bundespolizeitruppe GSG 9 dort einziehen. Über 1.000 Soldaten gehören den fünf hier stationierten Einheiten weiterlesen »

EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über Geschäftsgeheimnissen„Gewerkschaftliche Whistleblower agieren in der Regel in einem Graubereich. Zwar kann es im öffentlichen Interesse sein, interne Informationen an die Öffentlichkeit zu bringen, jedoch ist der Schutz von Whistleblowern gesetzlich nicht klar geregelt, denn die entsprechende EU-Richtlinie hat Deutschland noch nicht umgesetzt. Wenn Gewerkschaftsaktivisten die alltäglichen Widersprüche wie ständige Überlastung und ständigen Personalmangel nicht mehr aushalten und auf die Missstände aufmerksam machen, werden sie nicht nur mit dem Arbeitsplatzverlust bedroht. Zunehmend greifen die Unternehmen auch auf die Schadensersatzforderungen an den Whistleblower zurück, die immer öfter auch vollstreckt werden und stellen Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Tatverdachts der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen. Am Beispiel der Arbeitsbedingungen in den Bildungs- und Sozialeinrichtungen wird im Folgenden aufgeführt, was gewerkschaftliche Whistleblower beachten sollten und die Rolle, die viele Gewerkschaften in so einem Konflikt ihrer Mitglieder mit den Unternehmen oft einnehmen. (…) In den stationären und ambulanten Einrichtungen der privaten oder vorgeblich gemeinnützigen Sozialkonzernen ist der zweckentfremdete Einsatz von öffentlichen Fördermitteln mittlerweile üblich geworden und geht zu Lasten der Beschäftigten, der Patienten und Klienten. (…) Grundsätzlich urteilen aktuell die Arbeitsgerichte im Rahmen des Widerspruchs gegen die fristlose Kündigung wegen einer Strafanzeige gegen Verantwortliche im Unternehmen danach, dass im Zweifel die Loyalität gegenüber dem Anstellungsträger wegen der „vertraglichen Rücksichtnahmepflicht“ Vorrang gegenüber dem Rechtstaat hat. (…) Unabhängig davon, dass Gewerkschaftsaktivisten sich eventuell selbst strafbar machen, wenn sie trotz Kenntnis über einen Subventionsbetrug diesen nicht zur Anzeige bringen (sofern das Verhalten des Beschäftigten den Ermittlungsbehörden bekannt werden sollte), besteht die Möglichkeit, dass eine solche fristlose Kündigung vor einem Arbeitsgericht Bestand haben wird.“ Beitrag vom und beim Gewerkschaftsforum Dortmund vom 23. September 2019 weiterlesen »
EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über Geschäftsgeheimnissen"Gewerkschaftliche Whistleblower agieren in der Regel in einem Graubereich. Zwar kann es im öffentlichen Interesse sein, interne Informationen an die Öffentlichkeit zu bringen, jedoch ist der Schutz von Whistleblowern gesetzlich nicht klar geregelt, denn die entsprechende EU-Richtlinie hat Deutschland weiterlesen »

Grundrechte verteidigen! Weg mit dem Berufsverbot„… Die Berufsverbote waren und sind dreierlei. Sie bilden die Fortsetzung einer spezifischen deutschen Tradition seit dem 19. Jahrhundert, zwischenzeitlich verschärft im deutschen Faschismus 1933–1945, dann in neuer Form aufgenommen im Kalten Krieg. Sie waren ein regierungstaktisches Manöver zur Absicherung der sozialliberalen Koalition. Schließlich bilden sie ein Herrschaftsinstrument, das auch in der Gegenwart für die Zukunft noch bereitgehalten wird. (…) Waren Berufsverbote Kampfinstrumente des alten deutschen Obrigkeitsstaates, dann des Faschismus, schließlich des Kalten Krieges gewesen, so erhielten sie ab 1969 eine neue Funktion innerhalb der sozialliberalen Koalition. Damals sind junge Menschen aus politischem Kalkül, das mit ihnen selbst überhaupt nichts zu tun hatte, zu Opfern gemacht worden. Es ging um die Selbsterhaltung einer Regierung. (…) Nach konservativem Verständnis gehörten Akademiker zur Elite. 1968 waren Teile von ihr desertiert und sollten nun durch Drohungen wieder in den Pferch zurückgetrieben werden. Diese Auffassung von der Intelligenz als einem schmalen Teil der Führungsschicht war etwas oberflächlich, denn sie verkannte einen Tiefenprozess: das Anwachsen der Intelligenz zur Massenschicht. Hier wurde die SPD, die viel von Personalpolitik versteht, aufmerksam. (…) Wer über die Geschichte der Berufsverbote spricht, darf zum Glück auch über den so erfreulichen Protest dagegen berichten. Eine Initiative »Weg mit den Berufsverboten« organisierte eine der bis dahin breitesten außerparlamentarischen Bewegungen in der Bundesrepublik. Im Ausland wurde man schnell hellhörig. Alfred Grosser machte die deutsche Radikalenverfolgung zum Thema seiner Friedenspreis-Rede 1975. In Frankreich kündigte François Mitterrand die Gründung eines eigenen Komitees gegen die deutschen Berufsverbote an, unterließ es dann allerdings. (…) Wenn der sogenannte Verfassungsschutz faschistische Mörder toleriert, vielleicht sogar deckt und dieser selbe Verfassungsschutz völlig harmlose linke Abgeordnete bespitzelt, mögen das einige Leute für einen Skandal halten. Man kann es aber auch anders sehen, nämlich so: Er tut, was er immer tat, etwas anderes hat er nicht gelernt. Der deutsche Inlandsgeheimdienst ist nicht reformierbar. Er ist nur reformierbar durch seine vorherige Auflösung. Unter den gegebenen deutschen Machtverhältnissen erscheint das undenkbar. Diese spezifisch deutschen Machtverhältnisse zu verändern ist nach wie vor Aufgabe gegenwärtiger und zukünftiger Wachsamkeit.“ Vorabdruck eines Beitrags von Georg Fülberth bei der jungen Welt vom 10. September 2019 aus der von der Heinz-Jung-Stiftung beim Papyrossa-Verlag herausgegebene Band »Wer ist denn hier der Verfassungsfeind! Radikalenerlass, Berufsverbote und was von ihnen geblieben ist« (230 Seiten, Preis: 18 Euro) weiterlesen »
Grundrechte verteidigen! Weg mit dem Berufsverbot"... Die Berufsverbote waren und sind dreierlei. Sie bilden die Fortsetzung einer spezifischen deutschen Tradition seit dem 19. Jahrhundert, zwischenzeitlich verschärft im deutschen Faschismus 1933–1945, dann in neuer Form aufgenommen im Kalten Krieg. Sie waren ein regierungstaktisches weiterlesen »

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Daten zum Pflegenotstand veröffentlicht: Vivantes setzt Whistleblower unter Druck und droht Ex-Betriebsrat Volker Gernhardt
Streik bei Vivantes. PatientInnen erklären sich solidarisch mit dem StreikWas zum guten Ton in der Außendarstellung gehört, das weiß man beim landeseigenen Klinikkonzern Vivantes. Die Unternehmensführung betone einen respektvollen Umgang miteinander, heißt es auf der Homepage des Unternehmens. „Zentrales Thema ist dabei: eine transparente Führung des Gesundheitsunternehmens.“ Allerdings beansprucht der Vorstand offenbar ein Transparenz-Monopol – also darauf, Transparenz entweder herzustellen, oder sie zu verhindern, wenn sie zu unbequem wird. Einen Whistleblower und langjährigen Betriebsrat setzt Vivantes jedenfalls juristisch unter Druck. Der Berliner Zeitung liegt ein von allen drei Geschäftsführern unterzeichnetes Schreiben vor, in dem der Konzern seinem früheren Mitarbeiter Volker Gernhardt mit rechtlichen Schritten droht. Er hatte Daten an die Öffentlichkeit gebracht, die das Ausmaß des Personalnotstands in der Krankenhauspflege verdeutlichen. Die Berliner Zeitung und der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) veröffentlichten in diesem und im vorigen Jahr Teile seiner Recherchen. Gernhardt hatte darin exemplarisch für einzelne Stationen Belegungslisten und Dienstpläne miteinander verglichen und so die Arbeitslast des Personals errechnet. Sein Ergebnis: Die Pflegerinnen und Pfleger haben praktisch keine Chance, den Bedürfnissen ihrer Patienten gerecht zu werden. Mit den Auswertungen wollte Gernhardt zeigen, dass auch die seit Januar geltenden Pflegepersonal-Untergrenzen von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an den desaströsen Arbeitsbedingungen nichts ändern. (…) Vivantes entgegnete seinerzeit, Gernhardts Datengrundlage sei überholt – und droht ihm jetzt mit einer Klage. Gernhardt solle künftig sämtliche Verwendungen und Veröffentlichungen vertraulicher, nicht öffentlicher Daten unterlassen, heißt es in dem Brief. Doch nicht nur das: Der Vorstand fordert ihn auch auf, seine Informationsgeber im Unternehmen preiszugeben. Sollte er dem nicht nachkommen, „behalten wir uns ausdrücklich rechtliche Schritte und Schadensersatzforderungen gegen Sie vor.“ Das Unternehmen habe zudem Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Tatverdachts der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen gestellt…“ Artikel von Frederik Bombosch und Tina Friedrich vom 29.08.19 bei der Berliner Zeitung online und weitere Infos weiterlesen »
Streik bei Vivantes. PatientInnen erklären sich solidarisch mit dem Streik"Was zum guten Ton in der Außendarstellung gehört, das weiß man beim landeseigenen Klinikkonzern Vivantes. Die Unternehmensführung betone einen respektvollen Umgang miteinander, heißt es auf der Homepage des Unternehmens. „Zentrales Thema ist dabei: eine weiterlesen »

Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)

Dossier

Bekleidung: Made in HellDie UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrecht sind ein 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedeter globaler Standard zur Verhütung und Behebung von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Wirtschaftstätigkeit. Die Leitprinzipien sind in drei Säulen eingeteilt: 1. Die Pflicht des Staates, Menschenrechte zu schützen, 2. die Verantwortung von Unternehmen, diese Rechte zu achten und 3. der notwendige Zugang zu gerichtlicher und außergerichtlicher Abhilfe gegen Menschenrechtsverletzungen. Die EU-Kommission hat 2011 die EU-Staaten aufgefordert, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte mit Nationalen Aktionsplänen (NAP) umzusetzen. „In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung angekündigt, die UN-Leitprinzipien umsetzen zu wollen und entwickelt seit 2014 einen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte. Trotz eines umfangreichen Beteiligungsprozesses zeichnet sich ab, dass der Aktionsplan den Unternehmen keine Sorgfaltspflichten verbindlich auferlegen wird…“ Grundinformationen beim CorA-Netzwerk. Siehe dazu die Petition und neu: Menschenrechte: Wie korrekt sind deutsche Unternehmen? weiterlesen »

Dossier

Bekleidung: Made in HellDie UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrecht sind ein 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedeter globaler Standard zur Verhütung und Behebung von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Wirtschaftstätigkeit. Die Leitprinzipien sind in drei Säulen eingeteilt: 1. Die Pflicht des Staates, Menschenrechte zu weiterlesen »

[Das Projekt Kern] Digitale Überwachung am Arbeitsplatz – Ein Herzchen für den Flow
Das Projekt Kern„Amazon kontrolliert seine Angestellten mit künstlicher Intelligenz, ein Algorithmus verschickt selbstständig Abmahnungen und Kündigungen. Deutsche Forscher wollen den digitalen Stasi-Kapitalismus nun weiter vorantreiben. (…) Im Call Center diverser US-Firmen zeigt das Programm Cogito den Angestellten auf dem Bildschirm an, was sie falsch machen. Klingen sie müde, erscheint eine Kaffeetasse, reden sie zu schnell, zeigt man ihnen ein Tachometer. Mangelt es dem Servicemitarbeiter nach Berechnungen der KI an Empathie, schickt ihm diese ein Herzchen auf den Bildschirm. Es versteht sich, dass die Vorgesetzten über die angeblichen Fehlleistungen ständig informiert werden. Aber ist damit schon das Höchstmaß an Leistungsfähigkeit erreicht? Beim Projekt Kern will man »Anstöße zur persönlichen und beruflichen Kompetenzentfaltung« geben und erkundet den »Flow«, einen »Zustand, in welchem eine Person völlig in einer Aufgabe aufgeht und dabei hoch konzentriert ist«. Die Probanden müssen »Sensoren in Armband oder Brustgurt tragen, die beispielsweise Herzfrequenz oder Hautleitwert messen«. Will der Flow nicht kommen, gibt es zur Strafe »Vorschläge zur persönlichen Kompetenzentwicklung« – es ist schließlich jeder selbst dafür verantwortlich, bei der Arbeit Höchstleistungen zu erbringen und dabei glücklich zu sein. Dass jemand seinen wertvollen Flow womöglich lieber außerhalb der Arbeitszeit hätte, statt ihn für den Chef zu verschwenden, ist natürlich auch nicht vorgesehen. Sollten Sie dereinst verdrahtet an Ihrem Arbeitsplatz sitzen und sich fragen, wer zur Hölle diesen Stasi-Kapitalismus zu verantworten hat – der DGB gehört dazu. Das Projekt Kern wird von der Initiative Neue Qualität der Arbeit gefördert, der Gewerkschaften und Unternehmerverbände angehören. An sich sollte es ja die Aufgabe der Gewerkschaft sein, für bessere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Richtig angewendet, kann KI dabei nützlich sein. Wenn man sich am Arbeitsplatz zu sehr anstrengt, sollte auf dem Bildschirm als Mahnung ein Faultier erscheinen.“ Beitrag von Jörn Schulz vom 11. Juli 2019 aus jungle world 2019/28 und Infos zum Projekt KERN weiterlesen »
Das Projekt Kern"Amazon kontrolliert seine Angestellten mit künstlicher Intelligenz, ein Algorithmus verschickt selbstständig Abmahnungen und Kündigungen. Deutsche Forscher wollen den digitalen Stasi-Kapitalismus nun weiter vorantreiben. (...) Im Call Center diverser US-Firmen zeigt das Programm Cogito den Angestellten auf dem Bildschirm an, was sie weiterlesen »

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