Novartis: Homeoffice für Mitarbeiter weiter möglich – Die meisten Angestellten lassen sich dabei kontrollieren [freiwillig!?]
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!Novartis lässt Mitarbeitern auch nach der Pandemie die Möglichkeit offen, wo sie arbeiten wollen. So kann jeder Arbeitnehmer des Unternehmens frei entscheiden, ob er im Büro oder im Homeoffice arbeitet. Damit der Konzern jedoch einen gewissen Überblick behält, wird die Arbeitsaktivität im Homeoffice überwacht. (…) Baert erläutert, man habe festgestellt, dass die Mitarbeiter auch im Homeoffice die gleiche Arbeit leisten würden, nichtsdestotrotz kontrolliert Novartis die Arbeitnehmer im Homeoffice. „Wir nutzen ‘Arbeitsplatz-Analytics‘. Damit können wir messen, ob die Mitarbeiter telefonieren, E-Mails schreiben, in digitalen Meetings sind“, so Baert. Allerdings können auch hierbei die Mitarbeiter frei entscheiden, ob sie diesen Kontrollmechanismus zulassen. Doch laut Baert habe lediglich ein Anteil von drei Prozent diese Datenerhebung abgelehnt. Zusätzlich können Mitarbeiter aus freien Stücken die App Tignum X nutzen, aber auch diese sei nicht aus Überwachungszwecken bereitgestellt. Tignum X regelt lediglich den Tagesablauf des Nutzers und spricht Empfehlungen aus, wann Pausen gemacht werden sollten. Hierdurch sollen die Mitarbeiter im Homeoffice vor Überlastung geschützt werden…“ Artikel von Henry Ely vom 29.09.2020 bei finanzen.ch – wie freiwillig ist wohl Lohnabhängigkeit? Siehe zum Hintergrund unser Dossier: Im Homeoffice oder mit völlig selbstbestimmten Arbeitszeiten fällt Abschalten (Frauen) besonders schwer weiterlesen »

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Novartis: Homeoffice für Mitarbeiter weiter möglich – Die meisten Angestellten lassen sich dabei kontrollieren [freiwillig!?]
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EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über GeschäftsgeheimnissenKlage vor dem Arbeitsgericht eingereicht – Frau soll Aufnahme von Tönnies-Kantine in sozialen Netzwerken verbreitet haben. Bei der Firma erhielt die Mitarbeiterin bereits Hausverbot, teilt das Arbeitsgericht Bielefeld mit. In einem Gütetermin habe die Klägerin am 9. Juni nicht bestritten, das Video gepostet zu haben. Das Kantinen-Video hatte im Internet für viel Wirbel gesorgt – insbesondere weil zunächst nicht klar war, wann die Sequenz aufgenommen worden war…” Meldung vom 30.06.2020 im Westfalenblatt online und das Video auf youtube – siehe zum Hintergrund unser Dossier Branchengrößter (doch) nicht der Branchenbeste: Corona-Fälle nun auch bei Tönnies und nun zum Verfahren: Tönnies-Video: Vergleich vor Arbeitsgericht in Bielefeld / [Protest vor dem Arbeitsgericht Bielefeld] Aufdeckung statt Ausbeutung – Solidarität mit der gefeuerten Tönnies-„Whistleblowerin“ weiterlesen »

EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über Geschäftsgeheimnissen

Kantinen-Video: Mitarbeiterin des Caterers von Tönnies erhält fristlose Kündigung / Tönnies-Video: Vergleich vor Arbeitsgericht in Bielefeld / [Protest vor dem Arbeitsgericht Bielefeld] Aufdeckung statt Ausbeutung – Solidarität mit der gefeuerten Tönnies-„Whistleblowerin“
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Auskunftsanspruch des Arbeitgebers nach Kündigung: Wo haben Sie sich beworben?
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!Ein gekündigter Arbeitnehmer muss sich um einen neuen Job bemühen, auch wenn er gegen die Kündigung klagt. Der bisherige Arbeitgeber darf nun sogar Auskunft über unterbreitete Vermittlungsvorschläge verlangen (…) Mit seinem Urteil vom 27. Mai 2020 (AZ: 5 AZR 387/19) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) seine bisherige Rechtsprechung geändert und erkennt erstmals einen Auskunftsanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer an, um dessen böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs besser beurteilen und erforderlichenfalls auch beweisen zu können. Für Arbeitgeber wird es dadurch einfacher, die Höhe der Annahmeverzugslohnansprüche zumindest zu begrenzen…“ Aus dem Gastbeitrag von Dr. Stefan Lochner vom 4. September 2020 bei Legal Tribune online. Armin Kammrad kommentiert dazu u.a.: „Diese (neue) Haltung des BAG kann nur als extrem arbeitgeberfreundlich gewertet werden. So müsste sich nach dem Grundsatz von „Treu und Glauben“ (§ 242 BGB), den das BAG hier bemüht, der AN eigentlich darauf verlassen können, dass der Arbeitgeber ihn nicht kündigt, wenn die Kündigung mutwillig und unwirksam ist. (…) Praktisch ist das verheerend für den AN, weil der AG nicht nur mit rechtwidrigen Kündigungen Schikane ausüben kann, sondern zusätzlich noch durch Auskunftsverlangen beim entlassenen AN; konkret: durch manifeste Nachstellung und Belästigung um zu überprüfen, ob der AN alles tut, um sich bereits vor Kündigungsprozess einen neuen AG zu suchen. Diese BAG-Entscheidung, die unverkennbar Bossing und Schikane, also Klassenkampf von oben erleichtert, sollte möglichst breit in der Gewerkschaftsbewegung diskutiert werden…“ Siehe das Urteil sowie beide Beiträge ausführlich weiterlesen »

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Medizinisches Team verlässt aus Protest Berliner Vivantes-Klinikum
Streik bei Vivantes. PatientInnen erklären sich solidarisch mit dem Streik“38 Ärzte und Pflegekräfte haben im Berliner Auguste-Viktoria-Klinikum gekündigt – aus Protest gegen schlechte Arbeitsbedingungen. Sie wechseln geschlossen ins St. Joseph Krankenhaus und bauen dort eine neue Abteilung für Infektiologie mit auf. (…) So werden elf Ärzte und 27 Pflegekräfte, die bisher für Vivantes im Schöneberger Auguste-Viktoria-Klinikum arbeiten, zum 1. April eine neue Abteilung für Infektiologie am St. Joseph-Krankenhaus aufbauen. Dort werden sie schwerpunktmäßig HIV-Patienten behandeln, aber auch andere virale und bakterielle Infektionen, zum Beispiel Patienten mit multiresistenten Keimen. (…) Die Ärzte und Pflegekräfte verlassen Vivantes unter anderem aus Protest gegen immer schlechtere Arbeitsbedingungen, wie eine Mitarbeiterin dem rbb sagte. Im St. Joseph könnten sie mit einem besseren Betreuungsschlüssel für die Patienten arbeiten. …“ Beitrag von Anna Corves vom 17.02.2020 bei rbb 24, siehe dazu neu: Fast ganze Station gewechselt: Ärzte sprechen erstmals nach Klinik-Flucht zum St.-Joseph-Krankenhaus weiterlesen »

Streik bei Vivantes. PatientInnen erklären sich solidarisch mit dem Streik

Medizinisches Team verlässt aus Protest Berliner Vivantes-Klinikum / Fast ganze Station gewechselt: Ärzte sprechen erstmals nach Klinik-Flucht zum St.-Joseph-Krankenhaus
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Materialien zum Thema „Arbeit, Wirtschaft, Menschenrechte“ Rechtskreis ILO
100 Jahre ILODie vorliegenden Materialien wurden in Kooperation von Prof. Dr. Reingard Zimmer und Bernhard Pfitzner erstellt. Von Reingard Zimmer stammt der Text „Das Recht der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)“ sowie die Auflistung der Literatur zum Thema, Bernhard Pfitzner stellte das restliche Material zusammen. (…) Vorangestellt ist eine Zeittafel; abschließend finden sich eine allgemeine Literaturliste sowie eine Liste von Web-Links (beide noch ergänzungsbedürftig)…“ Aus der Vorbemerkung der Materialien von Reingard Zimmer und Bernhard Pfitzner (Stand: 27.6.20) – wir danken! weiterlesen »

100 Jahre ILO

Materialien zum Thema „Arbeit, Wirtschaft, Menschenrechte“ Rechtskreis ILO
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EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über GeschäftsgeheimnissenGewerkschaftliche Whistleblower agieren in der Regel in einem Graubereich. Zwar kann es im öffentlichen Interesse sein, interne Informationen an die Öffentlichkeit zu bringen, jedoch ist der Schutz von Whistleblowern gesetzlich nicht klar geregelt. Wenn Gewerkschaftsaktivisten die alltäglichen Widersprüche wie ständige Überlastung und ständigen Personalmangel nicht mehr aushalten und auf die Missstände aufmerksam machen, werden sie nicht nur mit dem Arbeitsplatzverlust bedroht. Zunehmend greifen die Unternehmen auch auf die Schadensersatzforderungen an den Whistleblower zurück, die immer öfter auch vollstreckt werden und stellen Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Tatverdachts der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen. Am Beispiel der Arbeitsbedingungen in den Bildungs- und Sozialeinrichtungen wird im Folgenden aufgeführt, was gewerkschaftliche Whistleblower beachten sollten und die Rolle, die viele Gewerkschaften in so einem Konflikt ihrer Mitglieder mit den Unternehmen oft einnehmen. (…) Anhand des Beispiels bei den Sozialkonzernen, bei denen es oft gängige Praxis ist, die öffentlichen Fördermittel, die zweckgebunden für die Personalkosten bestimmt sind, zweckentfremdet für andere Ausgaben oder für „Rücklagen“ verwendet werden, soll gezeigt werden, welche Schwierigkeiten sich für gewerkschaftliche Whistleblower ergeben können…“ Beitrag vom 3. Juli 2020 bei gewerkschaftsforum.de weiterlesen »

EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über Geschäftsgeheimnissen

Die Grenzen gewerkschaftlichen whistleblowings
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EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über Geschäftsgeheimnissen„Whistleblower-Netzwerk und die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland fordern ein umfassendes Gesetz zum Hinweisgeberschutz auf Basis der vorliegenden Richtlinie der Europäischen Union (EU 2019/1937). Die neue Gesetzgebung sollte zwingend auch rein deutsche Rechtsbereiche berücksichtigen, um in Zukunft alle Hinweisgeber gleichermaßen sinnvoll schützen zu können. Bei der Aufdeckung von Korruptionsfällen und anderen Straftaten sind Hinweisgeber unverzichtbar. Doch wer in Deutschland im Arbeitskontext Straftaten, Fehlverhalten und Missstände meldet, ist Repressalien durch den Arbeitgeber fast schutzlos ausgeliefert. „Auch der Tag der Arbeit steht in diesem Jahr im Eindruck der Corona-Krise. Gerade mit Blick auf bereitgestellte Staatshilfen und den Handlungsdruck auf das Gesundheitswesen und die medizinische Forschung braucht es engagierte Bürgerinnen und Bürger, die Missbrauch und Fehlverhalten ans Licht bringen“, so Louisa Schloussen, Leiterin der Arbeitsgruppe Hinweisgeber von Transparency Deutschland. Annegret Falter, Vorsitzende von Whistleblower-Netzwerk: „Wenn Beschäftigte im Zusammenhang der Corona-Pandemie auf Rechtsverstöße oder Missstände hinweisen, erwarten wir von Behörden und der Rechtsprechung schon jetzt eine richtlinienkonforme Auslegung bestehender Vorschriften.“ Die deutsche Bundesregierung muss bis Oktober 2021 die EU-Richtlinie zum Whistleblowerschutz in nationales Recht umsetzen. Damit wird eine Harmonisierung des Hinweisgeberschutzes in den EU-Mitgliedstaaten angestrebt. Whistleblower-Netzwerk und Transparency Deutschland erwarten Verbesserungen, die über EU-Recht hinaus das Schutzniveau für Hinweisgeber im Beschäftigungsverhältnis erhöhen…“ Stellungnahme vom 30. April 2020 beim Whistleblower-Netzwerk weiterlesen »

EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über Geschäftsgeheimnissen

Tag der Arbeit: Whistleblower-Netzwerk und Transparency Deutschland fordern, Hinweisgeber am Arbeitsplatz besser zu schützen
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smileysPrivatsphäre in der Arbeit? Leider nein. Unternehmen wollen nun auch die Gefühlslagen ihrer Mitarbeiter überwachen. Bitte also immer lächeln. Sonst gibt es Konsequenzen. Wer glaubt, dass es noch so etwas wie Privatsphäre oder Anonymität am Arbeitsplatz gibt, ist entweder naiv oder mit Blindheit geschlagen. Unternehmen überwachen Toilettengänge, Webseitenbesuche, E-Mails, Tastatureingaben und sogar den Herzschlag. Kuriosestes Beispiel der Überwachung ist die Fastfood-Kette Domino’s, die mit intelligenten Kameras kontrolliert, ob die Mitarbeiter die Pizza richtig belegen. Die Unternehmen wollen aber noch einen Schritt weitergehen. Das Ziel: die Emotionen ihrer Angestellten messen. Die Emotionen eines Mitarbeiters sagen viel über die Motivation und Leistungsfähigkeit aus. Ist er gut gelaunt und strotzt er vor Selbstvertrauen? Oder hängen die Mundwinkel nach unten, weil es Montagvormittag ist? Amazon hat ein Patent für ein Voice-basiertes Armband entwickelt, das mithilfe einer Stimmerkennungstechnologie emotionale Zustände wie Freude, Wut, Trauer, Angst, Stress und Langeweile detektieren kann. (…) Die Softwarefirma Affectiva hat derweil eine Emotionserkennung entwickelt, die anhand biometrischer Gesichtsdaten den Gemütszustand eines Autofahrers wie zum Beispiel Wut, Überraschung oder Freude erkennt. (…) stellt sich die Frage, wie privat Emotionen angesichts omnipräsenter Screeningtechniken noch sind und ob es nicht auch ein Recht auf schlechte Laune am Arbeitsplatz gibt. Die New YorkTimes hat schon vor ein paar Jahren die „Tyrannei des erzwungenen Lächelns“ gegeißelt…“ Artikel von Adrian Lobe vom 25. März 2020 in der Standard online weiterlesen »

smileys

Gläserne Mitarbeiter. Überwachung im Job: Jetzt sind die Emotionen dran
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Chelsea [Bradley] Manning

Dossier

Bradley ManningAnklage in Den Haag – Lehren aus dem Fall des Bradley Manning: Kriegsverbrechen zu verbergen, kann in keinem Fall Sinn und Aufgabe der Geheimhaltung sein. Die Verantwortlichen gehören vor Gericht. Der US-Gefreite Bradley Manning ist am 21. August für die »Weitergabe von Staatsgeheimnissen« an die Enthüllungsplattform Wikileaks von einem Militärgericht zu 35 Jahren Haft verurteilt worden. Zu den publik gemachten Staatsgeheimnissen gehörte ein Video, das ein Kriegsverbrechen der US-Armee im Irak dokumentiert. Es hatte international für Furore gesorgt. In Deutschland war 2011 der Whistleblower-Preis unter anderem an die Person vergeben worden, die das »Collateral Murder«-Video der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat. Die Preisübergabe an den Whistleblower sollte erfolgen, sobald dessen Identität feststand, scheiterte jedoch dann an der Inhaftierung des US-Soldaten. Bradley Manning ist 2011, 2012 und 2013 für den Friedensnobelpreis nominiert worden. An seinen Oberfehlshaber, US-Präsident Barack Obama, 2009 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet, will er direkt ein Gnadengesuch richten. Der Hamburger Völkerrechtler Norman Paech fragt, »wer ist hier der Gesetzesbrecher, der Kriminelle, und wer der Gesetzeshüter, der um die Einhaltung der Gesetze Besorgte?« …“ Artikel von Norman Paech aus junge welt vom 30.08.2013, dokumentiert beim Friedensratschlag – siehe dazu neu: Beugehaft von Chelsea Manning beendet: US-Bundesgericht hat nach Suizidversuch sofortige Freilassung der früheren Wikileaks-Informantin angeordnet weiterlesen »

Dossier zu Chelsea Manning

Bradley Manning

Beugehaft von Chelsea Manning beendet: US-Bundesgericht hat nach Suizidversuch sofortige Freilassung der früheren Wikileaks-Informantin angeordnet
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[Ratings] Von Lernsieg bis Apple: Online-Reviews setzen Menschen unter massiven Druck
smileysImmer mehr Unternehmen lassen Verkäufer bewerten. Arbeiterkammer spricht von „Kontrollmaßnahme, die die Menschenwürde berührt“. Hinsichtlich des Fahrerlebnisses seiner Kunden führt der alternative Taxidienst Uber ein strenges Regiment. Nach einer Fahrt von A nach B kann man als Passagier seinen Chauffeur bewerten. Wer von den Fahrgästen mehrmals schlechte Ratings erhält, den zieht Uber buchstäblich aus dem Verkehr. Dieses Bewertungssystem war auch Vorbild für die Lehrerbewertungs-Handy-App „Lernsieg“, die seit Wochen für Aufregung und Schlagzeilen sorgt. (…) Die Lehrerschaft ist von der App nicht gerade begeistert. Die Lehrergewerkschaft sieht durch die App nicht nur Datenschutz und Persönlichkeitsrechte verletzt, sondern vermutet dahinter auch eine „riesige Handynummer-Sammelaktion“. (…) Aber auch im heimischen Handel werden Mitarbeiter von ihren Kunden bewertet. (…) Die Firmen wollen so für Motivation und zuvorkommende Bedienung sorgen. Welche Konsequenzen es für Verkäufer mit schlechter Beurteilung gibt, wollte kein Unternehmen sagen. Laut Arbeitsmarktexpertin und Autorin Veronika Bohrn Mena seien „solche Kontrollinstrumente dem Personal gegenüber äußerst heikel und sehr kritisch, weil durch derartige Maßnahmen ein Klima des Misstrauens und des Drucks erzeugt wird“. Sie sind allerdings rechtlich gedeckt, wenn es eine entsprechende Betriebsvereinbarung dazu gibt. Dann darf auch personalisiert nach bestimmten Verkäufern gefragt werden. Auch die Arbeiterkammer (AK) sieht derartige Bewertungen kritisch. Diese können „eine Kontrollmaßnahme sein, die die Menschenwürde berührt„…“ Artikel von Markus Sulzbacher vom 10. März 2020 bei derstandard.at weiterlesen »

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[Ratings] Von Lernsieg bis Apple: Online-Reviews setzen Menschen unter massiven Druck
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[28./29.2.20 in Frankfurt] Klima, Digitalisierung, Gewerkschaften & Arbeitskampf 4.0 – Konferenz zu Systemwandel und Gewerkschaft
[28./29.2.20 in Frankfurt] Klima, Digitalisierung, Gewerkschaften & Arbeitskampf 4.0 - Konferenz zu Systemwandel und Gewerkschaft der FAU FRankfurt„… Unabdingbar scheint die Beantwortung der Frage, wie wir in einem Prozess der Selbstermächtigung unsere Interessen für eine ressourcensparende und klimaerhaltende Produktion durchsetzen können. Lässt sich der technische Fortschritt der Digitalisierung gar für diese Ziele positiv nutzen oder befeuert er vielmehr das sich immer schneller drehende Hamsterrad der Globalisierung? Welche Rolle sollen, ja müssen Gewerkschaften bei den gewaltigen, anstehenden Umwälzungsprozessen spielen? Gibt es überhaupt eine Zukunft der Gewerkschaften angesichts von Prognosen, die davon ausgehen, dass sich das Proletariat in rund 20 Jahren weitestgehend selber abgeschafft haben wird? Auf der Konferenz wollen wir gemeinsam mit Gewerkschafter*innen, Lohnabhängigen und Interessierten der Frage nachgehen, ob Gewerkschaften ein geeignetes Instrument sein können, eine kollektiv bestimmte, ökologische Produktion voranzutreiben, ohne dabei den Erhalt von Arbeitsplätzen als Selbstzweck über alles andere zu stellen. (…) Wir rufen alle Lohnabhängigen und Gewerkschafter*innen, für die Gewerkschaft mehr als nur ein Instrument für die kurzfristige Verbesserung der eigenen Arbeitsbedingungen ist auf, gemeinsam mit uns die Rolle von Gewerkschaft neu zu definieren…“ Aus der Einladung der FAU Frankfurt samt Programmdetails – siehe auch die Konferenzseite und nun den Bericht von Dörthe Stein – wir danken! weiterlesen »

[28./29.2.20 in Frankfurt] Klima, Digitalisierung, Gewerkschaften & Arbeitskampf 4.0 - Konferenz zu Systemwandel und Gewerkschaft der FAU FRankfurt

[28./29.2.20 in Frankfurt] Klima, Digitalisierung, Gewerkschaften & Arbeitskampf 4.0 – Konferenz zu Systemwandel und Gewerkschaft – Bericht von Dörthe Stein
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"Pinkel-Liste" bei BMW in BerlinBei BMW Motorrad in Berlin-Spandau sollen sich die Mitarbeiter der Mechanischen Fertigung seit kurzem für das „Geschäft“ außerhalb der offiziellen Pausen in eine „Pinkel-Liste“ eintragen. Namentlich und mit Uhrzeit, dann bekommen sie den Kloschlüssel ausgehändigt. Bei der Rückgabe des Schlüssels soll die Uhrzeit ebenfalls aufgeschrieben und der Zustand des Klos dokumentiert werden. Nach Aussage des Meisters in Absprache mit dem zuständigen Bereichsbetriebsrat der Betriebsratsmehrheit, die hier wieder einmal unter Beweis stellt, dass sie von Gesetzen keine Ahnung hat und auf wessen Seite sie eigentlich steht.“ Info an die Redaktion samt Foto vom 10.3.2020 – wir danken! Siehe auch die größere Version des Fotos der „Pinkel-Liste“ weiterlesen »

"Pinkel-Liste" bei BMW in Berlin

[Kontrolle braucht kein Virus] „Pinkel-Liste“ bei BMW in Berlin
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BVerfGE: Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß
Nein zum Kopftuch-Verbot! Kein Berufsverbot für Frauen! Und: Kein Kopftuchzwang…„Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat die Verfassungsbeschwerde einer hessischen Rechtsreferendarin gegen das Verbot, bei bestimmten dienstlichen Tätigkeiten ein Kopftuch zu tragen, zurückgewiesen. Danach ist die Entscheidung des Gesetzgebers für eine Pflicht, sich im Rechtsreferendariat in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, aus verfassungsrechtlicher Sicht zu respektieren. Zwar stellt diese Pflicht einen Eingriff in die Glaubensfreiheit und weitere Grundrechte der Beschwerdeführerin dar. Dieser ist aber gerechtfertigt. Als rechtfertigende Verfassungsgüter kommen die Grundsätze der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates und der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege sowie die negative Religionsfreiheit Dritter in Betracht. Hier kommt keiner der kollidierenden Rechtspositionen ein derart überwiegendes Gewicht zu, das dazu zwänge, der Beschwerdeführerin das Tragen religiöser Symbole im Gerichtssaal zu verbieten oder zu erlauben…“ BVerfG-Pressemitteilung Nr. 13/2020 vom 27. Februar 2020 zu Beschluss 1 BvR 811/17 vom 27. August 2019 (mit abweichender Meinung des Richters Maidowski) – siehe dazu mehrere kritische Wertungen weiterlesen »

Nein zum Kopftuch-Verbot! Kein Berufsverbot für Frauen! Und: Kein Kopftuchzwang…

BVerfGE: Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß
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Überwacht, kontrolliert & unterdrückt: Wie H&M, Zalando und Co. ihr Personal bespitzeln
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!H&M ist für seine schlechten Arbeitsbedingungen bekannt. Doch nun wurde der Textilkonzern auch noch bei der Bespitzelung seines Personals ertappt. Der Konzern speicherte Daten über den gesundheitlichen Zustand der Beschäftigten. Auch andere Unternehmen wie Apple, Zalando und Amazon überwachen ihre Mitarbeiter. Zalando setzt dabei auf gegenseitige Bespitzelung ihrer Mitarbeiter. Stell dir vor, deine ArbeitskollegInnen würden von deinem Chef dazu verpflichtet, dein tägliches Verhalten zu dokumentieren. Wie oft du auf die Toilette gehst, lächelst, telefonierst oder zwischendurch in die Luft schaust. Solltest du einmal ein weniger freundliches Wort verlieren, einen schlechten Tag haben, oder ein privates Gespräch in der Arbeitszeit führen, würde auch das notiert. Dein Chef wüsste in diesem Szenario innerhalb kürzester Zeit viel mehr über dich, als dir lieb ist. Später würden diese Aufzeichnungen deinem Chef dazu dienen, deine Arbeitsleistung zu bewerten und dein Gehalt festzulegen. (…) Der technische Fortschritt erlaubt den Arbeitgebern heute, uns auf Schritt und Tritt lückenlos zu überwachen. Egal ob online oder offline, die Orte, die wir besuchen, wie schnell wir uns dabei bewegen, wo wir ausharren, womit wir uns beschäftigten und was wir dabei für ein Gesicht machen. Meist wissen wir nicht einmal, was unsere Arbeitgeber bereits überwachen, registrieren, bewerten. Die bekannt gewordenen Fälle zeigen allerdings, wie skrupellos Beschäftigte systematisch durch ein Klima der Angst diszipliniert und unter Druck gesetzt werden…“ Artikel von Veronika Bohrn Mena vom 25. Februar 2020 bei kontrast.at mit Details zu H&M, Zalando sowie Apple Store Wien und Amazon weiterlesen »

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Überwacht, kontrolliert & unterdrückt: Wie H&M, Zalando und Co. ihr Personal bespitzeln
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Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!„Viele Unternehmen kontrollieren ihre Mitarbeiter ständig mit den neuesten technischen Mitteln. Überforderte Datenschützer und rechtliche Grauzonen lassen ihnen freie Bahn. (…) Überwachung im Firmenauto ist keine Seltenheit. In zumindest sieben deutschen Bundesländern meldeten Betroffene und Betriebsräte den Datenschutzbehörden Fälle von fragwürdigem GPS-Tracking in Firmenfahrzeugen. Das ergab eine Umfrage von netzpolitik.org bei den 16 Landesdatenschutzbehörden. Ortung von Fahrzeugen und Videokameras sind zwei der häufigsten Arten der Überwachung am Arbeitsplatz. (…) Videoüberwachung am Arbeitsplatz sorgt laufend für Beschwerden. (…) Beschäftigte sind rechtlich nicht grundsätzlich vor der Videofalle geschützt. Im Vorjahr entschied das Bundesarbeitsgericht, dass Arbeitgeber recht frei darin sind, Videoaufnahmen vom Arbeitsplatz zu verwerten. Im Entscheidungsfall ertappten die Betreiber eines Tabak- und Zeitschriftenladens durch eine Sicherheitskamera eine Mitarbeiterin beim Diebstahl aus der Registerkasse – allerdings erst ein halbes Jahr nach der Tat. Die langfristige Speicherung von Videodaten von Beschäftigten ist rechtlich zwar eigentlich unzulässig. Doch das hindere den Arbeitergeber im Fall eines Diebstahls nicht bei der Auswertung der Daten, entschied das Gericht. Das Urteil legitimiere die Speicherung und Auswertung von Videoaufzeichnungen nach Belieben, beklagte der Arbeitsrechtler Peter Wedde. Es käme einer „‚Lizenz zur Vorratsdatenspeicherung‘ gleich.“ Die Gewerkschaften wünschen sich rechtliche Grenzen. In den Firmen fielen immer mehr Daten über Beschäftigte an, sagte Isabel Eder von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (…) „Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet die Installation von Kameras im Betrieb oftmals einen Stressfaktor, weil sie sich nicht sicher sein können, wieweit sie einer Überwachung unterliegen“, urteilt die Behörde in Nordrhein-Westfalen. Der Stress ist sogar wissenschaftlich nachweisbar: Zu viel Kontrolle macht krank…“ Beitrag von Alexander Fanta vom 1. Januar 2020 bei Gewerkschaftsforum Dortmund weiterlesen »

Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!

Wie deutsche Firmen ihre Beschäftigten mit Kameras und GPS überwachen
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