[ai-Petition] NEIN zur digitalen Überwachung von Menschenrechtler_innen! Export von Überwachungstechnologie kontrollieren!
[ai-Petition] NEIN zur digitalen Überwachung von Menschenrechtler_innen! Export von Überwachungstechnologie kontrollieren!„Wenn Menschenrechtler_innen telefonieren oder eine Nachricht tippen, dann haben viele von ihnen Angst: Vor Überwachung Made in Europe. Denn auch europäische Firmen liefern an Regierungen weltweit Technologie, mit der Menschenrechtler_innen, Journalist_innen oder Oppositionelle gezielt ausspioniert werden.Telefonate werden abgehört, Bewegungen per GPS verfolgt, Kameras eingeschaltet, auch verschlüsselte Nachrichten werden mitgelesen – digitale Spionagesoftware macht fast alles möglich. Die erlangten Informationen werden verdreht, für öffentliche Schmutzkampagnen missbraucht oder gerichtlich gegen Menschenrechtler_innen verwendet. Dem kaum kontrollierten Handel mit Überwachungssoftware muss dringend ein Riegel vorgeschoben werden: Keine Exporte, wenn das Risiko besteht, dass diese zu Menschenrechtsverletzungen beitragen!“ Petition von Amnesty International vom November 2020, Teil der Kampagne „Nie Allein“. Siehe zum Hintergrund: Überwachungsexporte: Die EU will den Verkauf von Spähsoftware kaum besser kontrollieren weiterlesen »

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(Polizei)Staat im (Polizei)Staat USA: Glaubt jemand Amazons Beteuerung, man habe davon Abstand genommen, Geheimdiensttechniker gegen Gewerkschaften einzusetzen?

Dossier

Streik bei Amazon am Prime Day (15. Juli 2019)Die ursprüngliche Meldung lautete so: „… Amazon sucht eine Art von „Geheimdienstanalysten“, die nicht-öffentlich verfügbare Informationen zu „sensiblen Themen, die streng vertraulich sind, einschließlich Bedrohungen durch Arbeiterorganisation gegen das Unternehmen“ sammeln sollen. Das geht aus einer aktuellen Stellenausschreibung hervor, die der Aktivist Wolfie Christl zuerst bei Twitter weiterverbreitete. Beschafft werden sollen auch Informationen zu „organisierten Arbeitskräften, Aktivistengruppen und feindlichen politischen Führungspersonen“. Die Tätigkeit ist bei dem Bereich Amazon Global Security Operations (GSO) im Global Intelligence Program (GIP) angesiedelt. Das Team hat seinen Sitz in der Region Phoenix, im US-Bundesstaat Arizona. (…) Amazon hat die beiden Stellenanzeigen nach mehreren Medienberichten dazu gelöscht. Das Open Markets Institute, das sich auf Kartellrecht und die Monopolmacht von Technologieunternehmen konzentriert, erklärte, Amazon benutze Tools wie Navigationssoftware, Objektscanner, Armbänder, Wärmebildkameras, Sicherheitskameras und aufgezeichnetes Filmmaterial, um seine Belegschaft in Lagern und Geschäften zu überwachen. Dabei könne es darum gehen, die Organisierung in Gewerkschaften einzuschränken. Beispielsweise würden Heatmaps erstellt und anhand von Daten wie der Stimmung der Teammitglieder und eines Diversity-Index ermittelt, in welchen Filialen das Risiko einer Gewerkschaftsbildung höher sein könne, heißt es in dem Bericht“ – in dem Beitrag „Amazon sucht Geheimanalysten gegen Gewerkschaften“ am 01. September 2020 bei golem.de über die Aufdeckung der Anwerbemaßnahme und ihre offizielle Rücknahme nach dem nicht gerade freundlichen Echo weltweit. Siehe dazu eine ausführlichere Meldung über die angeblich Rücknahme der Anwerbung, einen Beitrag über eine Studie, die die Überwachungstechniken als permanente Vorgehensweise des Unternehmens entlarvt, und eine leider reichlich zahnlose erste gewerkschaftliche Stellungnahme dazu sowie nun den Protest: Gewerkschaftsfeindlichkeit: EU-Abgeordnete warnen vor Bespitzelung durch Amazon – Software als Gewerkschaftsradar weiterlesen »

Dossier: Amazon setzt Geheimdiensttechniker gegen Gewerkschaften ein

Streik bei Amazon am Prime Day (15. Juli 2019)

Gewerkschaftsfeindlichkeit: EU-Abgeordnete warnen vor Bespitzelung durch Amazon – Software als Gewerkschaftsradar
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Eine Art Stockholm-Syndrom. Arbeit im agilen Kapitalismus: Alle kämpfen darum, dazugehören zu dürfen innerhalb einer Maschinerie, die sie gleichzeitig quält und gefangenhält
isw-Wirtschaftsinfo 52 vom 27. November 2017„… Statt von Dressur sprechen wir, wenn es um Menschen bei der Arbeit geht, lieber von Human Relations, sanfter Führung und derlei Euphemismen mehr. Dessen ungeachtet geht es beim Management aber schlicht um Zurichtung und Beherrschung der Arbeiterinnen und Arbeiter. (…) Um Kontrolle im Sinne einer nachträglichen Überprüfung, zum Beispiel bei der Ausweis- oder Qualitätskontrolle, geht es bei Control gar nicht in erster Linie. Control beinhaltet namentlich die Überwachung von Prozessen in Echtzeit, zum Beispiel bei Kontroll- oder Überwachungsmonitoren. Control bedeutet auch schlicht und einfach Ausübung von Herrschaft. (…) In der Arbeitswelt wird digitale Technologie zum Instrument des Managements, zum automatisierten Kontrolleur und Manager. Dieses Phänomen wird auch als »algorithmischer Chef« bezeichnet, digitale Technologie füllt die entstandene Führungslücke aus. (…) Das Paradox sich selbst managender Arbeiterinnen tritt ein, die sich in zwei Persönlichkeiten aufspalten, in Selbstunternehmerinnen einerseits und Selbstproletarier andererseits, in Dompteur und dressierte Kreatur in einer Person. (…) Der Chef ist verschwunden, Hindernis und Gegner wird das eigene Unvermögen, die Tickets zu bewältigen, Empathie und Kommunikation zu bewältigen. Die Grenzen zwischen Management und Arbeitern verschwimmen ebenso wie die zwischen Arbeit, Identität und Leben…“ Redaktionell gekürzter Vorabdruck in der jungen Welt vom 6. Oktober 2020 von »Wo ist bloß der Chef geblieben?« von Timo Daum aus „Agiler Kapitalismus. Das Leben als Projekt“, Edition Nautilus, Hamburg 2020 weiterlesen »

isw-Wirtschaftsinfo 52 vom 27. November 2017

Eine Art Stockholm-Syndrom. Arbeit im agilen Kapitalismus: Alle kämpfen darum, dazugehören zu dürfen innerhalb einer Maschinerie, die sie gleichzeitig quält und gefangenhält
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Novartis: Homeoffice für Mitarbeiter weiter möglich – Die meisten Angestellten lassen sich dabei kontrollieren [freiwillig!?]
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!Novartis lässt Mitarbeitern auch nach der Pandemie die Möglichkeit offen, wo sie arbeiten wollen. So kann jeder Arbeitnehmer des Unternehmens frei entscheiden, ob er im Büro oder im Homeoffice arbeitet. Damit der Konzern jedoch einen gewissen Überblick behält, wird die Arbeitsaktivität im Homeoffice überwacht. (…) Baert erläutert, man habe festgestellt, dass die Mitarbeiter auch im Homeoffice die gleiche Arbeit leisten würden, nichtsdestotrotz kontrolliert Novartis die Arbeitnehmer im Homeoffice. „Wir nutzen ‘Arbeitsplatz-Analytics‘. Damit können wir messen, ob die Mitarbeiter telefonieren, E-Mails schreiben, in digitalen Meetings sind“, so Baert. Allerdings können auch hierbei die Mitarbeiter frei entscheiden, ob sie diesen Kontrollmechanismus zulassen. Doch laut Baert habe lediglich ein Anteil von drei Prozent diese Datenerhebung abgelehnt. Zusätzlich können Mitarbeiter aus freien Stücken die App Tignum X nutzen, aber auch diese sei nicht aus Überwachungszwecken bereitgestellt. Tignum X regelt lediglich den Tagesablauf des Nutzers und spricht Empfehlungen aus, wann Pausen gemacht werden sollten. Hierdurch sollen die Mitarbeiter im Homeoffice vor Überlastung geschützt werden…“ Artikel von Henry Ely vom 29.09.2020 bei finanzen.ch – wie freiwillig ist wohl Lohnabhängigkeit? Siehe zum Hintergrund unser Dossier: Im Homeoffice oder mit völlig selbstbestimmten Arbeitszeiten fällt Abschalten (Frauen) besonders schwer weiterlesen »

Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!

Novartis: Homeoffice für Mitarbeiter weiter möglich – Die meisten Angestellten lassen sich dabei kontrollieren [freiwillig!?]
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EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über GeschäftsgeheimnissenKlage vor dem Arbeitsgericht eingereicht – Frau soll Aufnahme von Tönnies-Kantine in sozialen Netzwerken verbreitet haben. Bei der Firma erhielt die Mitarbeiterin bereits Hausverbot, teilt das Arbeitsgericht Bielefeld mit. In einem Gütetermin habe die Klägerin am 9. Juni nicht bestritten, das Video gepostet zu haben. Das Kantinen-Video hatte im Internet für viel Wirbel gesorgt – insbesondere weil zunächst nicht klar war, wann die Sequenz aufgenommen worden war…” Meldung vom 30.06.2020 im Westfalenblatt online und das Video auf youtube – siehe zum Hintergrund unser Dossier Branchengrößter (doch) nicht der Branchenbeste: Corona-Fälle nun auch bei Tönnies und nun zum Verfahren: Tönnies-Video: Vergleich vor Arbeitsgericht in Bielefeld / [Protest vor dem Arbeitsgericht Bielefeld] Aufdeckung statt Ausbeutung – Solidarität mit der gefeuerten Tönnies-„Whistleblowerin“ weiterlesen »

EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über Geschäftsgeheimnissen

Kantinen-Video: Mitarbeiterin des Caterers von Tönnies erhält fristlose Kündigung / Tönnies-Video: Vergleich vor Arbeitsgericht in Bielefeld / [Protest vor dem Arbeitsgericht Bielefeld] Aufdeckung statt Ausbeutung – Solidarität mit der gefeuerten Tönnies-„Whistleblowerin“
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Auskunftsanspruch des Arbeitgebers nach Kündigung: Wo haben Sie sich beworben?
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!Ein gekündigter Arbeitnehmer muss sich um einen neuen Job bemühen, auch wenn er gegen die Kündigung klagt. Der bisherige Arbeitgeber darf nun sogar Auskunft über unterbreitete Vermittlungsvorschläge verlangen (…) Mit seinem Urteil vom 27. Mai 2020 (AZ: 5 AZR 387/19) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) seine bisherige Rechtsprechung geändert und erkennt erstmals einen Auskunftsanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer an, um dessen böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs besser beurteilen und erforderlichenfalls auch beweisen zu können. Für Arbeitgeber wird es dadurch einfacher, die Höhe der Annahmeverzugslohnansprüche zumindest zu begrenzen…“ Aus dem Gastbeitrag von Dr. Stefan Lochner vom 4. September 2020 bei Legal Tribune online. Armin Kammrad kommentiert dazu u.a.: „Diese (neue) Haltung des BAG kann nur als extrem arbeitgeberfreundlich gewertet werden. So müsste sich nach dem Grundsatz von „Treu und Glauben“ (§ 242 BGB), den das BAG hier bemüht, der AN eigentlich darauf verlassen können, dass der Arbeitgeber ihn nicht kündigt, wenn die Kündigung mutwillig und unwirksam ist. (…) Praktisch ist das verheerend für den AN, weil der AG nicht nur mit rechtwidrigen Kündigungen Schikane ausüben kann, sondern zusätzlich noch durch Auskunftsverlangen beim entlassenen AN; konkret: durch manifeste Nachstellung und Belästigung um zu überprüfen, ob der AN alles tut, um sich bereits vor Kündigungsprozess einen neuen AG zu suchen. Diese BAG-Entscheidung, die unverkennbar Bossing und Schikane, also Klassenkampf von oben erleichtert, sollte möglichst breit in der Gewerkschaftsbewegung diskutiert werden…“ Siehe das Urteil sowie beide Beiträge ausführlich weiterlesen »

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Auskunftsanspruch des Arbeitgebers nach Kündigung: Wo haben Sie sich beworben?
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Medizinisches Team verlässt aus Protest Berliner Vivantes-Klinikum
Streik bei Vivantes. PatientInnen erklären sich solidarisch mit dem Streik“38 Ärzte und Pflegekräfte haben im Berliner Auguste-Viktoria-Klinikum gekündigt – aus Protest gegen schlechte Arbeitsbedingungen. Sie wechseln geschlossen ins St. Joseph Krankenhaus und bauen dort eine neue Abteilung für Infektiologie mit auf. (…) So werden elf Ärzte und 27 Pflegekräfte, die bisher für Vivantes im Schöneberger Auguste-Viktoria-Klinikum arbeiten, zum 1. April eine neue Abteilung für Infektiologie am St. Joseph-Krankenhaus aufbauen. Dort werden sie schwerpunktmäßig HIV-Patienten behandeln, aber auch andere virale und bakterielle Infektionen, zum Beispiel Patienten mit multiresistenten Keimen. (…) Die Ärzte und Pflegekräfte verlassen Vivantes unter anderem aus Protest gegen immer schlechtere Arbeitsbedingungen, wie eine Mitarbeiterin dem rbb sagte. Im St. Joseph könnten sie mit einem besseren Betreuungsschlüssel für die Patienten arbeiten. …“ Beitrag von Anna Corves vom 17.02.2020 bei rbb 24, siehe dazu neu: Fast ganze Station gewechselt: Ärzte sprechen erstmals nach Klinik-Flucht zum St.-Joseph-Krankenhaus weiterlesen »

Streik bei Vivantes. PatientInnen erklären sich solidarisch mit dem Streik

Medizinisches Team verlässt aus Protest Berliner Vivantes-Klinikum / Fast ganze Station gewechselt: Ärzte sprechen erstmals nach Klinik-Flucht zum St.-Joseph-Krankenhaus
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Materialien zum Thema „Arbeit, Wirtschaft, Menschenrechte“ Rechtskreis ILO
100 Jahre ILODie vorliegenden Materialien wurden in Kooperation von Prof. Dr. Reingard Zimmer und Bernhard Pfitzner erstellt. Von Reingard Zimmer stammt der Text „Das Recht der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)“ sowie die Auflistung der Literatur zum Thema, Bernhard Pfitzner stellte das restliche Material zusammen. (…) Vorangestellt ist eine Zeittafel; abschließend finden sich eine allgemeine Literaturliste sowie eine Liste von Web-Links (beide noch ergänzungsbedürftig)…“ Aus der Vorbemerkung der Materialien von Reingard Zimmer und Bernhard Pfitzner (Stand: 27.6.20) – wir danken! weiterlesen »

100 Jahre ILO

Materialien zum Thema „Arbeit, Wirtschaft, Menschenrechte“ Rechtskreis ILO
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EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über GeschäftsgeheimnissenGewerkschaftliche Whistleblower agieren in der Regel in einem Graubereich. Zwar kann es im öffentlichen Interesse sein, interne Informationen an die Öffentlichkeit zu bringen, jedoch ist der Schutz von Whistleblowern gesetzlich nicht klar geregelt. Wenn Gewerkschaftsaktivisten die alltäglichen Widersprüche wie ständige Überlastung und ständigen Personalmangel nicht mehr aushalten und auf die Missstände aufmerksam machen, werden sie nicht nur mit dem Arbeitsplatzverlust bedroht. Zunehmend greifen die Unternehmen auch auf die Schadensersatzforderungen an den Whistleblower zurück, die immer öfter auch vollstreckt werden und stellen Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Tatverdachts der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen. Am Beispiel der Arbeitsbedingungen in den Bildungs- und Sozialeinrichtungen wird im Folgenden aufgeführt, was gewerkschaftliche Whistleblower beachten sollten und die Rolle, die viele Gewerkschaften in so einem Konflikt ihrer Mitglieder mit den Unternehmen oft einnehmen. (…) Anhand des Beispiels bei den Sozialkonzernen, bei denen es oft gängige Praxis ist, die öffentlichen Fördermittel, die zweckgebunden für die Personalkosten bestimmt sind, zweckentfremdet für andere Ausgaben oder für „Rücklagen“ verwendet werden, soll gezeigt werden, welche Schwierigkeiten sich für gewerkschaftliche Whistleblower ergeben können…“ Beitrag vom 3. Juli 2020 bei gewerkschaftsforum.de weiterlesen »

EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über Geschäftsgeheimnissen

Die Grenzen gewerkschaftlichen whistleblowings
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EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über Geschäftsgeheimnissen„Whistleblower-Netzwerk und die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland fordern ein umfassendes Gesetz zum Hinweisgeberschutz auf Basis der vorliegenden Richtlinie der Europäischen Union (EU 2019/1937). Die neue Gesetzgebung sollte zwingend auch rein deutsche Rechtsbereiche berücksichtigen, um in Zukunft alle Hinweisgeber gleichermaßen sinnvoll schützen zu können. Bei der Aufdeckung von Korruptionsfällen und anderen Straftaten sind Hinweisgeber unverzichtbar. Doch wer in Deutschland im Arbeitskontext Straftaten, Fehlverhalten und Missstände meldet, ist Repressalien durch den Arbeitgeber fast schutzlos ausgeliefert. „Auch der Tag der Arbeit steht in diesem Jahr im Eindruck der Corona-Krise. Gerade mit Blick auf bereitgestellte Staatshilfen und den Handlungsdruck auf das Gesundheitswesen und die medizinische Forschung braucht es engagierte Bürgerinnen und Bürger, die Missbrauch und Fehlverhalten ans Licht bringen“, so Louisa Schloussen, Leiterin der Arbeitsgruppe Hinweisgeber von Transparency Deutschland. Annegret Falter, Vorsitzende von Whistleblower-Netzwerk: „Wenn Beschäftigte im Zusammenhang der Corona-Pandemie auf Rechtsverstöße oder Missstände hinweisen, erwarten wir von Behörden und der Rechtsprechung schon jetzt eine richtlinienkonforme Auslegung bestehender Vorschriften.“ Die deutsche Bundesregierung muss bis Oktober 2021 die EU-Richtlinie zum Whistleblowerschutz in nationales Recht umsetzen. Damit wird eine Harmonisierung des Hinweisgeberschutzes in den EU-Mitgliedstaaten angestrebt. Whistleblower-Netzwerk und Transparency Deutschland erwarten Verbesserungen, die über EU-Recht hinaus das Schutzniveau für Hinweisgeber im Beschäftigungsverhältnis erhöhen…“ Stellungnahme vom 30. April 2020 beim Whistleblower-Netzwerk weiterlesen »

EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über Geschäftsgeheimnissen

Tag der Arbeit: Whistleblower-Netzwerk und Transparency Deutschland fordern, Hinweisgeber am Arbeitsplatz besser zu schützen
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smileysPrivatsphäre in der Arbeit? Leider nein. Unternehmen wollen nun auch die Gefühlslagen ihrer Mitarbeiter überwachen. Bitte also immer lächeln. Sonst gibt es Konsequenzen. Wer glaubt, dass es noch so etwas wie Privatsphäre oder Anonymität am Arbeitsplatz gibt, ist entweder naiv oder mit Blindheit geschlagen. Unternehmen überwachen Toilettengänge, Webseitenbesuche, E-Mails, Tastatureingaben und sogar den Herzschlag. Kuriosestes Beispiel der Überwachung ist die Fastfood-Kette Domino’s, die mit intelligenten Kameras kontrolliert, ob die Mitarbeiter die Pizza richtig belegen. Die Unternehmen wollen aber noch einen Schritt weitergehen. Das Ziel: die Emotionen ihrer Angestellten messen. Die Emotionen eines Mitarbeiters sagen viel über die Motivation und Leistungsfähigkeit aus. Ist er gut gelaunt und strotzt er vor Selbstvertrauen? Oder hängen die Mundwinkel nach unten, weil es Montagvormittag ist? Amazon hat ein Patent für ein Voice-basiertes Armband entwickelt, das mithilfe einer Stimmerkennungstechnologie emotionale Zustände wie Freude, Wut, Trauer, Angst, Stress und Langeweile detektieren kann. (…) Die Softwarefirma Affectiva hat derweil eine Emotionserkennung entwickelt, die anhand biometrischer Gesichtsdaten den Gemütszustand eines Autofahrers wie zum Beispiel Wut, Überraschung oder Freude erkennt. (…) stellt sich die Frage, wie privat Emotionen angesichts omnipräsenter Screeningtechniken noch sind und ob es nicht auch ein Recht auf schlechte Laune am Arbeitsplatz gibt. Die New YorkTimes hat schon vor ein paar Jahren die „Tyrannei des erzwungenen Lächelns“ gegeißelt…“ Artikel von Adrian Lobe vom 25. März 2020 in der Standard online weiterlesen »

smileys

Gläserne Mitarbeiter. Überwachung im Job: Jetzt sind die Emotionen dran
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Chelsea [Bradley] Manning

Dossier

Bradley ManningAnklage in Den Haag – Lehren aus dem Fall des Bradley Manning: Kriegsverbrechen zu verbergen, kann in keinem Fall Sinn und Aufgabe der Geheimhaltung sein. Die Verantwortlichen gehören vor Gericht. Der US-Gefreite Bradley Manning ist am 21. August für die »Weitergabe von Staatsgeheimnissen« an die Enthüllungsplattform Wikileaks von einem Militärgericht zu 35 Jahren Haft verurteilt worden. Zu den publik gemachten Staatsgeheimnissen gehörte ein Video, das ein Kriegsverbrechen der US-Armee im Irak dokumentiert. Es hatte international für Furore gesorgt. In Deutschland war 2011 der Whistleblower-Preis unter anderem an die Person vergeben worden, die das »Collateral Murder«-Video der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat. Die Preisübergabe an den Whistleblower sollte erfolgen, sobald dessen Identität feststand, scheiterte jedoch dann an der Inhaftierung des US-Soldaten. Bradley Manning ist 2011, 2012 und 2013 für den Friedensnobelpreis nominiert worden. An seinen Oberfehlshaber, US-Präsident Barack Obama, 2009 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet, will er direkt ein Gnadengesuch richten. Der Hamburger Völkerrechtler Norman Paech fragt, »wer ist hier der Gesetzesbrecher, der Kriminelle, und wer der Gesetzeshüter, der um die Einhaltung der Gesetze Besorgte?« …“ Artikel von Norman Paech aus junge welt vom 30.08.2013, dokumentiert beim Friedensratschlag – siehe dazu neu: Beugehaft von Chelsea Manning beendet: US-Bundesgericht hat nach Suizidversuch sofortige Freilassung der früheren Wikileaks-Informantin angeordnet weiterlesen »

Dossier zu Chelsea Manning

Bradley Manning

Beugehaft von Chelsea Manning beendet: US-Bundesgericht hat nach Suizidversuch sofortige Freilassung der früheren Wikileaks-Informantin angeordnet
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[Ratings] Von Lernsieg bis Apple: Online-Reviews setzen Menschen unter massiven Druck
smileysImmer mehr Unternehmen lassen Verkäufer bewerten. Arbeiterkammer spricht von „Kontrollmaßnahme, die die Menschenwürde berührt“. Hinsichtlich des Fahrerlebnisses seiner Kunden führt der alternative Taxidienst Uber ein strenges Regiment. Nach einer Fahrt von A nach B kann man als Passagier seinen Chauffeur bewerten. Wer von den Fahrgästen mehrmals schlechte Ratings erhält, den zieht Uber buchstäblich aus dem Verkehr. Dieses Bewertungssystem war auch Vorbild für die Lehrerbewertungs-Handy-App „Lernsieg“, die seit Wochen für Aufregung und Schlagzeilen sorgt. (…) Die Lehrerschaft ist von der App nicht gerade begeistert. Die Lehrergewerkschaft sieht durch die App nicht nur Datenschutz und Persönlichkeitsrechte verletzt, sondern vermutet dahinter auch eine „riesige Handynummer-Sammelaktion“. (…) Aber auch im heimischen Handel werden Mitarbeiter von ihren Kunden bewertet. (…) Die Firmen wollen so für Motivation und zuvorkommende Bedienung sorgen. Welche Konsequenzen es für Verkäufer mit schlechter Beurteilung gibt, wollte kein Unternehmen sagen. Laut Arbeitsmarktexpertin und Autorin Veronika Bohrn Mena seien „solche Kontrollinstrumente dem Personal gegenüber äußerst heikel und sehr kritisch, weil durch derartige Maßnahmen ein Klima des Misstrauens und des Drucks erzeugt wird“. Sie sind allerdings rechtlich gedeckt, wenn es eine entsprechende Betriebsvereinbarung dazu gibt. Dann darf auch personalisiert nach bestimmten Verkäufern gefragt werden. Auch die Arbeiterkammer (AK) sieht derartige Bewertungen kritisch. Diese können „eine Kontrollmaßnahme sein, die die Menschenwürde berührt„…“ Artikel von Markus Sulzbacher vom 10. März 2020 bei derstandard.at weiterlesen »

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[28./29.2.20 in Frankfurt] Klima, Digitalisierung, Gewerkschaften & Arbeitskampf 4.0 – Konferenz zu Systemwandel und Gewerkschaft
[28./29.2.20 in Frankfurt] Klima, Digitalisierung, Gewerkschaften & Arbeitskampf 4.0 - Konferenz zu Systemwandel und Gewerkschaft der FAU FRankfurt„… Unabdingbar scheint die Beantwortung der Frage, wie wir in einem Prozess der Selbstermächtigung unsere Interessen für eine ressourcensparende und klimaerhaltende Produktion durchsetzen können. Lässt sich der technische Fortschritt der Digitalisierung gar für diese Ziele positiv nutzen oder befeuert er vielmehr das sich immer schneller drehende Hamsterrad der Globalisierung? Welche Rolle sollen, ja müssen Gewerkschaften bei den gewaltigen, anstehenden Umwälzungsprozessen spielen? Gibt es überhaupt eine Zukunft der Gewerkschaften angesichts von Prognosen, die davon ausgehen, dass sich das Proletariat in rund 20 Jahren weitestgehend selber abgeschafft haben wird? Auf der Konferenz wollen wir gemeinsam mit Gewerkschafter*innen, Lohnabhängigen und Interessierten der Frage nachgehen, ob Gewerkschaften ein geeignetes Instrument sein können, eine kollektiv bestimmte, ökologische Produktion voranzutreiben, ohne dabei den Erhalt von Arbeitsplätzen als Selbstzweck über alles andere zu stellen. (…) Wir rufen alle Lohnabhängigen und Gewerkschafter*innen, für die Gewerkschaft mehr als nur ein Instrument für die kurzfristige Verbesserung der eigenen Arbeitsbedingungen ist auf, gemeinsam mit uns die Rolle von Gewerkschaft neu zu definieren…“ Aus der Einladung der FAU Frankfurt samt Programmdetails – siehe auch die Konferenzseite und nun den Bericht von Dörthe Stein – wir danken! weiterlesen »

[28./29.2.20 in Frankfurt] Klima, Digitalisierung, Gewerkschaften & Arbeitskampf 4.0 - Konferenz zu Systemwandel und Gewerkschaft der FAU FRankfurt

[28./29.2.20 in Frankfurt] Klima, Digitalisierung, Gewerkschaften & Arbeitskampf 4.0 – Konferenz zu Systemwandel und Gewerkschaft – Bericht von Dörthe Stein
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"Pinkel-Liste" bei BMW in BerlinBei BMW Motorrad in Berlin-Spandau sollen sich die Mitarbeiter der Mechanischen Fertigung seit kurzem für das „Geschäft“ außerhalb der offiziellen Pausen in eine „Pinkel-Liste“ eintragen. Namentlich und mit Uhrzeit, dann bekommen sie den Kloschlüssel ausgehändigt. Bei der Rückgabe des Schlüssels soll die Uhrzeit ebenfalls aufgeschrieben und der Zustand des Klos dokumentiert werden. Nach Aussage des Meisters in Absprache mit dem zuständigen Bereichsbetriebsrat der Betriebsratsmehrheit, die hier wieder einmal unter Beweis stellt, dass sie von Gesetzen keine Ahnung hat und auf wessen Seite sie eigentlich steht.“ Info an die Redaktion samt Foto vom 10.3.2020 – wir danken! Siehe auch die größere Version des Fotos der „Pinkel-Liste“ weiterlesen »

"Pinkel-Liste" bei BMW in Berlin

[Kontrolle braucht kein Virus] „Pinkel-Liste“ bei BMW in Berlin
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