Arbeitgeber engagiert Detektiv – Betriebsrat erhält Schadensersatz
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!„… Wer während der Arbeitszeit private Dinge erledigt oder einem Nebenjob nachgeht, muss mit einer fristlosen Kündigung und Schadensersatzansprüchen rechnen. Führt der Arbeitgeber am Arbeitsplatz einen Detektiveinsatz durch, so kann er selbst zu Schadensersatz verpflichtet sein. Im konkreten Fall hatte der Arbeitgeber einen Betriebsrat über Wochen durch Detektive überwachen lassen. Das Arbeitsgericht sah keine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung, da die Überwachung nur während der Arbeitsstunden erfolgt sei. (…) Das in zweiter Instanz angerufene Landesarbeitsgericht Mainz sah dies anders. Es verurteilte den Arbeitgeber zu einem Schadensersatz von 10 000 Euro, da die anlasslose Observation das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers schwerwiegend verletzt habe und der Anspruch auf Geldentschädigung der einzige Weg sei, den Schutz der Würde und Ehre des Menschen durchzusetzen. Auch wenn die Observation ausschließlich während der Arbeitszeit erfolgt sei…“ Artikel von Thomas Gnann vom 23. Juli 2022 in der Badischen Zeitung online, siehe ein ähnliches Urteil weiterlesen »

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Whistleblower dürfen nicht zum Anwalt: Verfassungsbeschwerde gegen undurchdachten § 202d StGB – den „Datenhehlerei“-Paragrafen

Dossier

Kampagne „Whistles for Whistleblowers“Heute (18.12.16) vor einem Jahr trat der neue Straftatbestand der Datenhehlerei § 202d StGB inkraft. Die Vorschrift war im Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung quasi als Malware ins Strafgesetzbuch eingeschleppt worden. Wer nicht allgemein zugängliche Daten, die ein anderer rechtswidrig erlangt hat, in Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht hortet und weitergibt, muss mit bis zu drei Jahren Haft rechnen. (…) Für einige der „Datenhehler“ statuiert § 202d Abs. 3 StGB Ausnahmen von der Strafbarkeit, nämlich für Amtsträger oder für Journalisten (§ 53 bs. 1 Nr 5 StPO) – nicht aber für andere normalerweise Zeugnisverweigeurngsberechtigte wie etwa Rechtsanwälte. Ein Blogger, dem jemand etwas geleakt hat, dürfte „seine“ brisanten Daten also einzig Beamten oder Pressevertretern zeigen, nicht aber IT-Fachleuten oder Rechtsanwälten. (…) Damit verstößt das Gesetz gegen den verfassungsrechtlich anerkannten Grundsatz der freien Advokatur. Nunmehr hat der Berliner Rechtsanwalt Ulrich Kerner Verfassungsbeschwerde gegen § 202d eingelegt…“ Beitrag von Markus Kompa bei telepolis vom 18. Dezember 2016. Dazu neu: Bundesverfassungsgericht: Datenhehlerei-Paragraf darf Journalistinnen und Reporter nicht kriminalisieren – theoretisch. Das Urteil und ein Kommentar von Armin Kammrad weiterlesen »

Dossier zum „Datenhehlerei“-Paragrafen und Kriminalisierung von Whistleblowern

Kampagne „Whistles for Whistleblowers“

Bundesverfassungsgericht: Datenhehlerei-Paragraf darf Journalistinnen und Reporter nicht kriminalisieren – theoretisch. Das Urteil und ein Kommentar von Armin Kammrad
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Datenschutz vs. Corona-Virus – Was [nicht nur] Unternehmen beachten müssen

Dossier

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm„… Speichert ein Unternehmen beispielsweise die Information, dass ein Mitarbeiter Symptome des Coronavirus zeigt, handelt es sich bereits um ein Gesundheitsdatum. (…) Es dürfte aber nicht zulässig sein, von allen Mitarbeitern verpflichtend die Informationen zu Reisezielen und Gesundheitszustand abzufragen. Auch ist es unzulässig, pauschal Informationen über Grippesymptome bei Mitarbeitern zu erheben oder von Kollegen mitteilen zu lassen (…) Die Fiebermessung von Mitarbeitern am Eingang des Betriebsgeländes und sonstige medizinische Maßnahmen (z.B. Rachenabstriche für Speichelproben) können unter engen Voraussetzungen mit § 26 Abs. 3 BDSG gerechtfertigt werden. Eine Fiebermessung kann durchaus als zulässig angesehen werden, wenn die Ergebnisse nur für eine Einlasskontrolle mit Entscheidung Zutritt ja/nein genutzt werden oder wenn die Maßnahmen rein freiwillig ohne Nutzungsverpflichtung sind. (…) Äußerst kritisch sind andere derzeit diskutierte Maßnahmen zu betrachten, bspw. die Handyortung von Infizierten, um Kontaktpersonen besser ermitteln zu können oder die Nennung konkreter Adressen von Infizierten, wie sie in Singapur durchgeführt wird. Jedenfalls könnte diese nur durch den Staat die befugten staatlichen Stellen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit durchgeführt werden, nicht individuell durch einzelne Unternehmen…“ Infos vom 10. März 2020 von und bei BHO Legal. Siehe auch unser Dossier: Die Gesundheitsdiktatur. Notstand wegen dem Corona-Virus verlangt nach Wachsamkeit gegenüber dem Staat und hier speziell zum Datenschutz neu: Jahresbericht zum Datenschutz: Von Corona, Cookies und Beschäftigtendatenschutz / Gesundheitsdaten dürfen nicht zur Eintrittskarte werden / Corona-App keine Dauerlösung weiterlesen »

Dossier: Datenschutz vs. Corona-Virus

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

Jahresbericht zum Datenschutz: Von Corona, Cookies und Beschäftigtendatenschutz / Gesundheitsdaten dürfen nicht zur Eintrittskarte werden / Corona-App keine Dauerlösung
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[Amazon] Arbeitsrecht ausgehebelt: Künstliche Intelligenz kündigt Mitarbeiter – Keine Menschen überprüfen Richtigkeit der Kündigung
Organize AW/AS: Amazon Workers Against SurveillanceWird in der Zukunft das Arbeitsrecht durch künstliche Intelligenz ersetzt? Oder ist die Zukunft bereits heute Realität? Angestellte bei Amazon berichten, dass Roboter errechnen, wenn Mitarbeiter gekündigt werden sollen. (…) Angestellte des Konzern berichten davon, dass Computerprogramme ihre Arbeit konrollieren. Das führt sogar soweit, dass eine Software die Kündigung ausspricht. (…) Das sei kein Einzelfall. Immer häufiger wird darüber berichtet, dass das Unternehmen Programme nutzt, um neue Mitarbeiter einzustellen, zu bewerten und zu kündigen. Menschen würden diese Entscheidungen nicht noch einmal überprüfen. (…) Gründer und Konzernchef sagt selbst, dass Maschinen Entscheidungsprozesse deutlich effizienter und präzisiser lösen. Das würde eine Wettbewerbsvorteil verschaffen. Bei Kündigung Abfindung erwirken: Das deutsche Arbeitsrecht schützt allerdings Arbeitnehmer sehr weitreichend, auch wenn Computer Kündigungen aussprechen…“ Beitrag von Sebastian Bertram vom 19.02.2022 bei gegen-hartz.de weiterlesen »

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Vertrauen ist gut, Rechte sind besser: DGB legt Gesetzentwurf für ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz vor
Orwell am Arbeitsplatz„… Zwar setzt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enge Grenzen, was das Sammeln von Daten betrifft, doch ein eigenes Gesetz zum Datenschutz im Arbeitsrecht gibt es noch nicht. Mit einem Gesetzentwurf des DGB soll sich das nun ändern. Es gibt heute fast kein Berufsfeld mehr, in dem Beschäftigte nicht automatisch kontrolliert werden können. Seit es digitale Werkzeuge zur Datenerhebung gibt, können personenbezogene Daten sogar noch leichter erhoben, vernetzt und ausgewertet werden. Von der Videoüberwachung am Arbeitsplatz, dem Abhören von Mitarbeiter*innen bis zum Einsatz von GPS-Trackern,- die technischen Möglichkeiten und Funktionen betrieblicher Software sind dazu geeignet, persönliche Daten von Beschäftigten zu verarbeiten und zu speichern. Das Datensammeln kann sogar schon vor dem eigentlichen Arbeitsverhältnis beginnen. Bereits bei Bewerbungen werden personenbezogenen Daten preisgegeben oder abgefragt. (…) Aus Gewerkschaftsperspektive ist es daher nötig, den rasch voranschreitenden Entwicklungen insbesondere der elektronischen Datenverarbeitung im Arbeits-, Dienstleistungs- und Produktionsprozess mit immer neuen Digitalisierungsschüben ein interessengerechtes Regelungswerk entgegenzusetzen. (…) Der Gesetzentwurf wurde von dem Datenschutzexperten Prof. Dr. Peter Wedde gemeinsam mit dem DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften erarbeitet…“ DGB-Info vom 9. Februar 2022 zum 22-seitigen DGB-Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes weiterlesen »

Orwell am Arbeitsplatz

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Landesarbeitsgericht Hessen: Beschäftigter hat Anspruch gegen Unternehmen auf Zahlung von 1.500 € Schadensersatz wegen unberechtigter Observation durch Detektiv
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!„… Zu welchen ebenso skurrilen wie rechtswidrigen Praktiken Unternehmen im Einzelfall bereit sind, um Beschäftigte zu überwachen, macht ein Auszug aus dem Urteilstext deutlich: „Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht am 27. Mai 2019 bemerkte der Prozessbevollmächtigte der Beklagten auf der Heimfahrt im ICE XXX in Richtung B, einen Mann, von dem er in diesem Moment keinen Zweifel hatte, dass es sich hierbei um den Kläger handelte. Der Prozessbevollmächtigte der Beklagten beauftragte daraufhin eine Detektei mit der Observation des Klägers, die sodann ab 11. Juni 2019 an insgesamt 6 Tagen erfolgte. (…) Dazu stellte das Gericht fest: „Die Observation verletzte den Kläger auch in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. (…) Auch wenn anlässlich der Observation keine Video- und Fotoaufnahmen des Klägers und seiner Kinder angefertigt wurden, hält die Kammer einen immateriellen Schadenersatz in Höhe von insgesamt 1500 € (250 € je für jede der 6 Observationen) für angemessen. Dies ergibt sich aus dem Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers sowie der Prävention.“ (Urteil, Rn. 139/140)“ Meldung vom 16. Januar 2022 von und bei dieDatenschützer Rhein Main mit Link zur kompletten Begründung des LAG Hessen Urteils vom 18. Oktober 2021, 16 Sa 380/20 weiterlesen »

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Letzte Option oder unverhältnismäßige Biopolitik? Eine Diskussion zur Impfpflicht – aus dem vdää
express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und GewerkschaftsarbeitEntgegen aller Hoffnungen und Wünsche findet Corona kein Ende, sondern wogt von Welle zu Welle weiter. In gleichem Maße schwanken die individuellen und gesellschaftlichen Stimmungen zwischen Apathie, Frust, Unverständnis und Augen-zu-und-durch-Fatalismus. Ebenso konjunkturell sind die Pandemiemaßnahmen: mal 3G, mal 2G+, Schulen auf und zu, bundesweit einheitlich oder zumindest koordiniert oder kommunal autonom entschieden. Eine der aktuell umstrittensten Vorgehensweisen betrifft die Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab dem 16. März diesen Jahres und einer möglicherweise einzuführenden allgemeinen Impfpflicht. Um jenseits von technokratischer Epidemiologie, staatlicher Anrufung und Querdenker-Wahnsinn ein bisschen sozialpolitische Vernunft in die Debatte zu bringen, dokumentieren wir an dieser Stelle eine interne Diskussion des Vereins demokratischer Ärztinnen und Ärzte (vdää). Sie bildet Argumente für und wider eine allgemeine Impfpflicht gegen Covid-19 ab. Die Pro- und Contra-Argumente haben wir im Folgenden graphisch unterschieden, sie stellen aber nicht die Aussagen je einer Person dar, sondern sind aus den Beiträgen zahlreicher Beteiligter zusammengestellt. Diese Beteiligten sind alle als Ärzt:innen tätig und befürworten die Impfung grundsätzlich. Kontrovers allerdings ist die Frage der gesellschaftspolitischen Implikationen und ob eine Impfpflicht gerechtfertigt und sinnvoll ist. Auch diese Diskussion behandelt nicht alle Aspekte, wir hoffen aber, dass sie zu Irritation und Weiterdenken anregt…“ Siehe die interne Diskussion des Vereins demokratischer Ärztinnen und Ärzte dokumentiert im express – Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit – Ausgabe 1/2022 weiterlesen »

express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit

Letzte Option oder unverhältnismäßige Biopolitik? Eine Diskussion zur Impfpflicht – aus dem vdää
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Fraport: Flugzeugabfertiger systematisch um Lohnfortzahlung betrogen? Gepäckabfertiger Erdogan S. klagt gegen Fraport-Tochter Fraground
Kampf für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 1958 in Peine. Foto: IG Metall-ZentralarchivRechtsnihilismus: Fraground versucht gesundheitlich angeschlagene Beschäftigte offenbar mit illegalen Methoden gezielt aus dem Job zu drängen. Die Folge: Viele gehen aus Angst krank zur Arbeit. Man kann es so oder so sehen: Für die einen ist es nur ein weiteres Verfahren eines einzelnen Arbeiters am Frankfurter Flughafen. Für die Aktion gegen Arbeitsunrecht steckt dahinter ein massiver Skandal. Der Gepäckabfertiger Erdogan S. arbeitet seit 2012 am Frankfurter Flughafen. Jetzt fordert er von seinem Arbeitgeber Fraground über 829,- Euro an nicht gezahlter Entgeltfortzahlung bei Krankheit. (…) Das ist aber nur eine von vielen Klagen. Am 24. November 2021 hat er vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main sechs weitere Klagen für sechs weitere Monate in der ersten Instanz gewonnen. Insgesamt geht es um mehrere tausend Euro, und bei jeder neuen Krankmeldung weiß der Kollege, dass er kein Geld bekommen wird. (…) Das Verfahren um nicht gezahlte Lohnfortzahlung bei Krankheit ist offenbar nur die Spitze des Eisbergs. Würde es im deutschen Arbeitsrecht die Möglichkeit der Sammelklage geben, ginge der strittige Betrag womöglich in die Millionen. Denn Fraground hat aktuell nach eigenen Angaben über 3.400 Beschäftigte. Da kommt was zusammen…“ Meldung vom 7. Januar 2022 von Arbeitsunrecht mit weiteren Infos und dem Aufruf, den Prozess in Frankfurt solidarisch zu begleiten am Freitag, 14.01.2022 und dazu: Fraport fordert Offenlegung von Krankenakten. LAG schiebt brisanten Fall auf lange Bank und verweist dem Fall des Gepäckabfertigers bei Fraport an das BAG weiterlesen »

Kampf für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 1958 in Peine. Foto: IG Metall-Zentralarchiv

Fraport: Flugzeugabfertiger systematisch um Lohnfortzahlung betrogen? Gepäckabfertiger Erdogan S. klagt gegen Fraport-Tochter Fraground / Neu: Fraport fordert Offenlegung von Krankenakten. LAG schiebt brisanten Fall auf lange Bank und verweist dem Fall des Gepäckabfertigers bei Fraport an das BAG
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Grundrechte verteidigen! Weg mit dem Berufsverbot„Eine Generation von Linken wurde in der Bundesrepublik mit Berufsverboten bedroht und tausende tatsächlich entlassen oder sie konnten ihre Ausbildung zur Lehrerin oder Lehrer erst garnicht mit einem Referendariat abschließen. Bestrebungen, einer wenigstens moralischen Rehabilitation werden abgeblockt, insbesondere auch von dem Baden-Württemnbergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grün-Schwarz). Ein Gespräch mit Werner Siebler DGB-Vorsitzender von Freiburg, der selbst von einem Berufsverbot betroffen war.“ Interview vom 7. Dezember 2017 von und beim Morgenradio Radio Dreyeckland (Audiolänge: ca. 6 Min.), siehe dazu neu: Fortdauernde Überwachung und Verfolgung in Folge des Radikalenerlasses – „Verfassungsschutz“ setzt die Bespitzelung und Verfolgung Werner Sieblers bis heute fort weiterlesen »

Grundrechte verteidigen! Weg mit dem Berufsverbot

[Am Beispiel Werner Siebler] Rehabilitation von Berufsverbotsopfern – Fehlanzeige, insbesondere in BaWü / Neu: Fortdauernde Überwachung und Verfolgung in Folge des Radikalenerlasses – „Verfassungsschutz“ setzt die Bespitzelung und Verfolgung Werner Sieblers bis heute fort
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Materialien zur Behandlung des Themas „Arbeit, Wirtschaft, Menschenrechte“ im Koalitionsvertrag 2021 – 2025
100 Jahre ILO„… Mit den vorliegenden Materialien verfolge ich zwei Ziele: Zum Einen geht es mir um die Einschätzung eines Teilaspekts des Koalitionsvertrags der Ampelkoalition. Daneben nehme ich diesen Vertrag als willkommenen Anlass, auf Dokumente (international wie auch national) hinzuweisen, in denen es um die Thematik „Arbeit, Wirtschaft, Menschenrechte geht. Da diese Dokumente teilweise erheblichen Umfang haben, werden sie in dieser Sammlung nur zu einem Teil und dann auch zum Teil nur auszugsweise widergegeben (…) Schon die schwerpunktmäßige Zuordnung der Menschenrechte zum Kapitel VII. gibt einen ersten Hinweis auf eine Sichtweise, die sicherlich nicht untypisch ist: Menschenrechte – gerade im Bereich Arbeit und Wirtschaft – werden vorrangig als ein Thema der Außen-(Wirtschafts-) Politik gesehen. So begrüßenswert einige der entsprechenden Vorhaben sind – die Frage eines eventuellen Nachholbedarfs bei der Umsetzung sozialer Menschenrechte im Innern wird auf diese Weise weitgehend ausgeblendet…“ Aus den Vorbemerkungen von Bernhard Pfitzner vom 30.11.2021 zu den Materialien zur Behandlung des Themas „Arbeit, Wirtschaft, Menschenrechte“ im Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und FDP v. 24.11.21 weiterlesen »

100 Jahre ILO

Materialien zur Behandlung des Themas „Arbeit, Wirtschaft, Menschenrechte“ im Koalitionsvertrag 2021 – 2025
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Whistleblower-PreisDer detaillierte Koalitionsvertrag (unter Vorbehalt – die Mitglieder der Grünenpartei müssen noch zustimmen) enthält einen Passus zu Whistleblowing: „Wir setzen die EU-Whistleblower-Richtlinie rechtssicher und praktikabel um. Whistleblowerinnen und Whistleblower müssen nicht nur bei der Meldung von Verstößen gegen EU-Recht vor rechtlichen Nachteilen geschützt sein, sondern auch von erheblichen Verstößen gegen Vorschriften oder sonstigem erheblichen Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt. Die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen wegen Repressalien gegen den Schädiger wollen wir verbessern und prüfen dafür Beratungs- und finanzielle Unterstützungsangebote.“ (Randnummer 3728) Es ist unklar ausgedrückt, in welchem Ausmaß die Vorgaben der Richtlinie auf nationales Recht ausgedehnt wird. Alle Straftatbestände und unternehmensrechtlichen Bußgeldtatbestände? Aber es ist vorgezeichnet, dass das kommende Gesetz einheitlich sowohl Verstöße gegen deutsches Recht als auch die Aufdeckung von erheblichen Missständen erfassen wird. Das bedeutete auch, dass bei besonderem öffentlichen Interesse Sachverhalte gemeldet werden können, die nicht klar illegal aber illegitim sind. Bezüglich Anwendungsbereich alles in allem ein großer Erfolg!...“ Einschätzung vom 25.11.2021 beim Whistleblower-Netzwerk weiterlesen »

Whistleblower-Preis

Koalitionsvertag 2021 #Whistleblowing
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Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!„Zahlreiche Firmen bieten Software an, die Beschäftigten am Arbeitsplatz automatisiert überwacht. Der Einsatz solcher Systeme ist nach Ansicht von Gewerkschaftsverbänden bereits rechtswidrig, es fehle aber an speziellen und strengen Regeln gegen den Missbrauch. (…) zahlreiche Firmen bieten Software, mit denen Chefs ihre Mitarbeiter bei der Arbeit überwachen können. Solche Programme werden in den USA „Bossware“ genannt, in Anlehnung an schädliche Malware. Zumindest elf solcher Angebote fand das Europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI) bei der Recherche für eine Studie, die nun erschienen ist. Die Lockdowns während der Covid-Pandemie haben die Nachfrage nach Spähsoftware verstärkt, heißt es darin. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen die Gefahr, die vom Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und automatisierter Überwachungssoftware für Beschäftigte ausgeht. Sie zeichnet das Bild einer Arbeitswelt, in der Firmen ihre Mitarbeiter:innen auf Schritt und Tritt beobachten, um bedingungslos Produktivität einzufordern und Menschen automatisiert zu beurteilen. Solche Überwachung sei klar rechtswidrig, sagt ETUI-Forscherin Aída Ponce Del Castillo. „Mit der Zunahme der Telearbeit setzen immer mehr Firmen penetrante Überwachungssoftware ein. Einige riskieren dies sogar ohne Rücksprache mit den Arbeitnehmern.“ Allerdings sei klar, dass dies im Widerspruch zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stehe. (…) Die Studie des Gewerkschaftsinstituts spricht sich angesichts der Bedrohung speziell durch algorithmische Überwachung für eine Richtlinie für die Verwendung von KI in der Arbeitswelt aus. Auch der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) fordert „stärkere Regeln“ in diesem Bereich…“ Beitrag von Alexander Fanta vom 23. Juni 2021 bei Netzpolitik, siehe dazu: Microsoft 365: So überwachen Chefs eure Produktivität am Arbeitsplatz weiterlesen »

Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!

Bossware: Gewerkschaften warnen vor KI-Überwachung am Arbeitsplatz / Microsoft 365: So überwachen Chefs eure Produktivität am Arbeitsplatz
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Materialien zum Thema „Arbeit, Wirtschaft, Menschenrechte“ – Rechtskreis UNO –
Die Flagge der UNODie vorliegenden Materialien wurden in Kooperation von Klaus Lörcher und Bernhard Pfitzner erstellt. Von Klaus Lörcher stammen vor allem die Einleitung sowie das Literaturverzeichnis, Bernhard Pfitzner stellte schwerpunktmäßig die Materialien zusammen. Im Hauptteil „Materialien“ sind folgende Dokumente (bzw. Auszüge daraus) enthalten: Grundlagentexte wie die UNO-Charta, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) und die beiden Menschenrechtspakte (IPBPR und IPWSKR) (Materialien 1.1-2.3), Menschenrechtsabkommen der UNO (Materialien 3.1-3.7), Materialien des Menschenrechtsrats zu „Wirtschaft und Menschenrechte“ (Materialien 4.1-4.3), die „Nachhaltigkeitsziele“ (sustainable development goals – SDG) der UNO (Material 5.1). Vorangestellt ist eine Zeittafel; abschließend finden sich eine Literaturliste sowie eine Liste von Web-Links (beide durchaus noch ergänzungsbedürftig)…“ Aus der Vorbemerkung zu Materialien von Klaus Lörcher und Bernhard Pfitzner (Stand: 16.1.21). Neu: Materialien zum Thema „Arbeit, Wirtschaft, Menschenrechte“ Rechtkreis UNO / Dokumente des Menschenrechtsrats Grundlagen, „Leitprinzipien“, „Treaty-Prozess“, Gewerkschaftliche Positionen weiterlesen »

Die Flagge der UNO

Materialien zum Thema „Arbeit, Wirtschaft, Menschenrechte“ – Rechtskreis UNO / Materialien zum Thema „Arbeit, Wirtschaft, Menschenrechte“ Rechtkreis UNO / Dokumente des Menschenrechtsrats Grundlagen, „Leitprinzipien“, „Treaty-Prozess“, Gewerkschaftliche Positionen
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Amazon, Apple & Co.: Callcenter-Angestellte bei Teleperformance sollen zu Hause videoüberwacht werden
BestandsdatenauskunftDas französische Unternehmen Teleperformance bietet telefonischen Kundenservice für große Unternehmen, darunter sind Amazon, Apple und Uber. Weltweit beschäftigt das Callcenter etwa 380.000 Personen – und steht nun wegen schlechter Arbeitsbedingungen in der Kritik. Einige Angestellte des Callcenters in Kolumbien, wo insgesamt etwa 10 Prozent der Belegschaft von Teleperformance arbeiten, sollen nun vertraglich der Videoüberwachung im Homeoffice zustimmen. Sie seien unter Druck gesetzt worden, ihrem Arbeitgeber das Anbringen von Überwachungskameras zu erlauben, der so ihre Arbeit kontrollieren könne. Ein ähnliches Vorgehen soll es Ende des Jahres 2020 auch in Albanien gegeben haben. Teleperformance zufolge gehe es dabei um die Zustimmung, dass u. a. die Einhaltung der Datenschutzgesetze sichergestellt werden könne. Des Weiteren entwickle man Tools, um die langfristige Arbeit im Homeoffice für Angestellte und Teleperformance-Kunden zu optimieren. „Ich finde es wirklich schlimm. Wir arbeiten nicht in einem Büro. Ich arbeite in meinem Schlafzimmer. Ich möchte keine Kamera in meinem Schlafzimmer haben“, zitiert Golem eine Callcenter-Agentin mit Verweis auf den US-Nachrichtendienst NBC News…“ Beitrag von Hanna Behn vom 11. August 2021 im Amazon-Watchblog    weiterlesen »

Bestandsdatenauskunft

Amazon, Apple & Co.: Callcenter-Angestellte bei Teleperformance sollen zu Hause videoüberwacht werden
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Muslima gegen Müller. Bundesarbeitsgericht überweist Klage einer Kopftuchträgerin gegen Drogeriemarkt an Europäischen Gerichtshof
Nein zum Kopftuch-Verbot! Kein Berufsverbot für Frauen! Und: Kein Kopftuchzwang…Ein Privatunternehmen sollte seinen Mitarbeitern nicht alle sichtbaren religiösen Zeichen verbieten können – meinen die höchsten deutschen Arbeitsrichter. Doch ganz sicher scheinen sie nicht zu sein. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt übergab deshalb den Fall am Mittwoch an den Europäischen Gerichtshof (EuGH), statt in dem Revisionsverfahren selbst ein Urteil zu fällen. Ursprünglich hatte eine 35-jährige muslimische Verkäuferin aus dem Raum Nürnberg gegen die Drogerie Müller geklagt. Die für alle Filialen der Kette geltende Kleiderordnung hatte der Frau untersagt, bei der Arbeit im Ladenraum ein Kopftuch zu tragen. Die Beschäftigte hatte nach ihrer Rückkehr aus der Elternzeit begonnen, ihr Haar zu verhüllen. Denn in ihren Augen ist das religiöse Pflicht. Die Vorsitzende Richterin am BAG, Inken Gallner, sprach von einem Konflikt zwischen Religionsfreiheit und unternehmerischer Freiheit. Letztere haben etwa durch Paragraf 106 Gewerbeordnung das Recht, ihren Beschäftigten Weisungen zu erteilen. Darunter fallen auch Bekleidungsfragen. Zugleich müssen aber die Grundrechte der davon betroffenen Arbeitnehmer beachtet werden. (…) die Urteile in den unteren Instanzen bislang zu ihren Gunsten ausgefallen sind, sowohl am Arbeitsgericht Nürnberg als auch am Landesarbeitsgericht Nürnberg. Denn die Kleiderordnung der Drogerie untersagt nur »großflächige« religiöse Zeichen, worunter etwa das Kopftuch fällt. Die Formulierung »großflächig« umfasst keine kleineren Symbole, wie zum Beispiel christliche Halsketten mit Kreuzanhänger. Deshalb sind diese Kleiderregeln laut der ersten Urteile »unmittelbar diskriminierend«…“ Artikel von Lotte Laloire vom 30.01.2019 beim ND online und neu dazu: EuGH-Urteil: Kopftuchverbot am Arbeitsplatz in engem Rahmen möglich weiterlesen »

Nein zum Kopftuch-Verbot! Kein Berufsverbot für Frauen! Und: Kein Kopftuchzwang…

Muslima gegen Müller. Bundesarbeitsgericht überweist Klage einer Kopftuchträgerin gegen Drogeriemarkt an Europäischen Gerichtshof / EuGH-Urteil: Kopftuchverbot am Arbeitsplatz in engem Rahmen möglich
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