EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über GeschäftsgeheimnissenDer November 2016 hat sein Leben komplett verändert. Zu diesem Zeitpunkt hatte Martin Porwoll ausreichend Beweise gesammelt, um Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten. Sein Verdacht: Sein damaliger Chef, der Inhaber einer Apotheke, hat für Patienten individuell zusammengestellte Therapien gestreckt. Teilweise waren in den Präparaten sogar gar keine Wirkstoffe mehr erhalten. Zugleich hat der Apotheker die volle Menge an Wirkstoffen abgerechnet. Porwoll muss sich an die Behörden wenden. „Alles andere kam für mich nicht in Frage“, sagt der Volkswirt. Vermutlich sind mehrere Tausend kranke Menschen betroffen. Die Folge: Tod, kürzere Lebenszeit, keine Schmerzlinderung bei der Palliativbehandlung. Derzeit läuft ein Verfahren gegen den Ex-Chef. Die Staatsanwaltschaft vermutet einen Abrechnungsbetrug im Wert von rund 56 Millionen Euro. (…)Dass seine Aussagen und Hinweise gravierende Folgen haben werden, sowohl für ihn selbst als auch seine Familie, war ihm klar, sagt Porwoll. Zwei Tage nach der Festnahme seines Chefs bekommt er seine Kündigung. Doch bis heute hat er keine neue Anstellung gefunden. „Dass das Erwerbsleben versaut ist, gehört wohl zu einem Whistleblower dazu“, sagt Porwoll. Alle fänden seine Zivilcourage gut, aber man sei „verbrannt“, wie er seinen beruflichen Zustand nennt. (…) „Derjenige der Missstände öffentlich macht, wird in Deutschland allein gelassen“, sagt Porwoll…“ Beitrag von Tanja Tricarico vom 1. Dezember 2017 beim General-Anzeiger Bonn weiterlesen »
EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über Geschäftsgeheimnissen"Der November 2016 hat sein Leben komplett verändert. Zu diesem Zeitpunkt hatte Martin Porwoll ausreichend Beweise gesammelt, um Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten. Sein Verdacht: Sein damaliger Chef, der Inhaber einer Apotheke, hat für Patienten individuell zusammengestellte Therapien weiterlesen »

Fragwürdige Arbeitsbedingungen: Ryanair gerät ins Zwielicht

Dossier

rynair lowest wages„Niedriglöhne und Knebelverträge für das fliegende Personal bringen die Billig-Airline aus Dublin in Erklärungsnot. Der Druck, die Probleme zu lösen, ist größer denn je. Das fliegende Personal von Ryanair verstärkt seinen Widerstand gegen die Arbeitsbedingungen in der Fluglinie. Nachdem unlängst die Piloten des Billigfluganbieters gegen Niedriglöhne und Knebelverträge rebellierten und bessere Arbeitsverträge forderten, zieht das Kabinenpersonal nach: Zumindest für die bis zu 1000 in Deutschland tätigen Flugbegleiter der irischen Gesellschaft sollten nationale Tarifverträge gelten, heißt es. Die Branchengewerkschaft Ufo forderte Ryanair daher zu Verhandlungen über ein solches Regelwerk auf. (…) Ufo-Vertreter sind überzeugt, dass Ryanair in Deutschland auf „schlicht illegale“ Arbeits- und Vergütungs-Bedingungen setzt. „Mit Bruttolöhnen von rund 1200 Euro im Monat und bei ständiger Schicht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit ist es ohnehin schwer, in Deutschland finanziell über die Runden zu kommen“, sagte Ufo-Chef Alexander Behrens am Dienstag. Was die aktuelle Misere des fliegenden Personals verschärft: Viele Kabinen-Mitarbeiter würden in jedem Winter für mehrere Wochen unbezahlt freigestellt, um so Personalkosten zu sparen. (…) Damit nicht genug. Nach Angaben der Vereinigung Cockpit (VC) sind in der von Dublin aus gesteuerten Gesellschaft auch vertragliche Zusatzvereinbarungen üblich, wonach die Teilnahme an Arbeitskämpfen mit dem Wegfall von Bonuszahlungen und schlechteren Arbeitszeiten „bestraft“ wird…“ Beitrag von Ulrich Friese vom 24. Oktober 2017 bei der FAZ online, siehe dazu: Ryanair entlässt Mitarbeiter nach Infos an Medien / Dürfen Beschäftigte Arbeitsbedingungen öffentlich kritisieren? weiterlesen »

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rynair lowest wages"Niedriglöhne und Knebelverträge für das fliegende Personal bringen die Billig-Airline aus Dublin in Erklärungsnot. Der Druck, die Probleme zu lösen, ist größer denn je. Das fliegende Personal von Ryanair verstärkt seinen Widerstand gegen die Arbeitsbedingungen in der Fluglinie. weiterlesen »

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Arbeitsgericht akzeptiert „Whistleblowing“ einer Arzthelferin – Abfindung auch ohne Kündigungsschutz zugesprochen
EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über Geschäftsgeheimnissen„Die Arzthelferin Sandy B meldete im Juli 2016 der Ärztekammer und dem Gesundheitsamt Mißstände in der Praxis eines in Hamburg ansässigen Arztes. Sie rügte dabei die mangelnde Einhaltung von Hygiene-Vorschriften. Die Vorwürfe reichten von der Durchführung von Blutentnahmen ohne Handschuhe und ohne Sicherheitskanüle über die Wiederbenutzung von Skalpellen und Scheren bis zur Entsorgung von Kanülen im Hausmüll. Die Praxis betreute zahlreiche Patienten mit Hepatitis HIV. Als Reaktion auf die Einschaltung der Behörde erhielt die Arzthelferin umgehend eine fristlose Kündigung wegen „Verletzung der Schweigepflicht“. Obwohl auf die Kündigung das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung fand (die Praxis beschäftigte zu wenig Mitarbeiter) erhielt die Betroffene auf dringendes Anraten des Arbeitsgerichts Hamburg in einem Mitte Oktober 2017 geschlossenen Vergleich eine Abfindung. Der Vorsitzende der Kammer 12 erklärte dazu, daß die Kündigung einen Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des BGB darstelle. Da der Arbeitgeber auf die Verletzung der Schweigepflicht Bezug genommen habe, habe er das „Whistleblowing“ selbst zum Anlaß für die Kündigung genommen. Die Meldung der Beschäftigten bei Behörde und Ärztekammer sei aber nach Art. 10 der Europäischen Menschrechtskonvention gerechtfertigt gewesen, denn diese habe nicht aus persönlichem Groll oder wegen eines erwarteten persönlichen Vorteils gehandelt“ Pressemitteilung von Rolf Geffken vom 3. November 2017 weiterlesen »
EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über Geschäftsgeheimnissen"Die Arzthelferin Sandy B meldete im Juli 2016 der Ärztekammer und dem Gesundheitsamt Mißstände in der Praxis eines in Hamburg ansässigen Arztes. Sie rügte dabei die mangelnde Einhaltung von Hygiene-Vorschriften. Die Vorwürfe reichten von der Durchführung von Blutentnahmen ohne weiterlesen »

Gegen Berufsverbote! Sei keine Duckmaus!Aus der Geschichte lernen – Betroffene rehabilitieren – Zivilcourage stärken – politische Bildung aufwerten! Bei der bundesweiten Berufsverbote-Konferenz der GEW geht es um den sogenannten Radikalenerlass und seine Folgen, die zeithistorische Einordnung der Berufsverbote, die Auswirkungen der Berufsverbotspraxis gestern und heute, Schicksale im Zusammenhang mit dem sogenannten Radikalenerlass, GEWerkschaftliche Handlungsperspektiven sowie Berufsverbote und ziviler Ungehorsam als Thema für politische Bildung. Die Referentinnen und Refrenten kommen unter anderem vom Zentrum für Zeithistorische Forschung, dem Bündnis gegen Berufsverbote Hessen und der Initiative „40 Jahre Radikalenerlass“…“ Siehe weitere Infos bei der GEW und beim Bündnis gegen Berufsverbote Hessen und nun der Beschluss: GEW: „Berufsverbote-Opfer endlich rehabilitieren und entschädigen“ weiterlesen »
Gegen Berufsverbote! Sei keine Duckmaus!"Aus der Geschichte lernen – Betroffene rehabilitieren – Zivilcourage stärken – politische Bildung aufwerten! Bei der bundesweiten Berufsverbote-Konferenz der GEW geht es um den sogenannten Radikalenerlass und seine Folgen, die zeithistorische Einordnung der Berufsverbote, die Auswirkungen der Berufsverbotspraxis weiterlesen »

Schläge, Diebstahl, Belästigung: Das erleben Lidl-Mitarbeiter in den Filialen
Überwachungskamera - von Ingenieuren entwickelt...„Lidl führt die Video-Überwachung ein, weil die Diebstähle und Einbrüche in den Filialen stark zugenommen haben. Mitarbeiter begrüßen diese Entscheidung. Im Gespräch mit CHIP erzählen Sie über ihre schlimmsten Erlebnisse. (…) Sie sind Einbrüchen, Diebstählen und sogar körperlicher Gewalt ausgesetzt. (…) 70.000 Mitarbeiter hat Lidl in Deutschland nach eigenen Angaben. Besonders in den Filialen verzichtete der Konzern bisher auf die Videoüberwachung. Grund war der Bespitzelungsskandal aus dem Jahr 2008. (…) Jetzt sollen Überwachungskameras zurückkehren. Ab Sommer 2017 installiert der Discounter-Riese 2400 Kameras. (…) Viele Mitarbeiter begrüßen die Entscheidung: „Es ist richtig. Ich habe im Winter nachts oft Angst Spätdienst zu haben“, sagt eine Mitarbeiterin einer abgelegenen Münchner Filiale zu CHIP. (…) Video-Überwachung im Einzelhandel ist keine Seltenheit. Sie dient in erster Linie dem Schutz der Mitarbeiter und Kunden. Allerdings dürfen die Aufnahmen nicht dazu verwendet werden, um Mitarbeiter bloß zu stellen oder sie zu kontrollieren. Auch dürfen diese Aufnahmen nicht für Marketingzwecke genutzt werden. Etwa um den Kaufweg eines Kunden zu analysieren…“ Beitrag von Konstantinos Mitsis vom 22. Oktober 2017 bei CHIP News weiterlesen »
Überwachungskamera - von Ingenieuren entwickelt..."Lidl führt die Video-Überwachung ein, weil die Diebstähle und Einbrüche in den Filialen stark zugenommen haben. Mitarbeiter begrüßen diese Entscheidung. Im Gespräch mit CHIP erzählen Sie über ihre schlimmsten Erlebnisse. (...) Sie sind Einbrüchen, Diebstählen und sogar körperlicher Gewalt weiterlesen »

Gegen Berufsverbote! Sei keine Duckmaus!Die GEW Hamburg nimmt den fünfundvierzigsten Jahrestag des Radikalenerlasses zum Anlass eine Veranstaltung zum Thema Berufsverbote durchzuführen, um das immer noch nicht abgeschlossene und sogar weiterhin aktuelle Thema politisch aufzugreifen, einen Austausch unter den Betroffenen zu ermöglichen und Bilanz über das Erreichte in den einzelnen Bundesländern zu ziehen. Aktuelle Fälle in Heidelberg und München zeigen das, wenn auch in der Dimension verminderte, Fortleben der Repressionspraxis als Teil staatlicher Räson auf; linke Praxis kann noch immer und erneut zur Nichteinstellung im öffentlichen Dienst führen…“ Aus der Ankündigung der GEW Hamburg zu ihrer Veranstaltung mit dem Fachschaftsrat Jura der Uni Hamburg am Freitag, 3. November 2017, 16 – 21 Uhr im Curiohaus, Raum ABC weiterlesen »
Gegen Berufsverbote! Sei keine Duckmaus!"Die GEW Hamburg nimmt den fünfundvierzigsten Jahrestag des Radikalenerlasses zum Anlass eine Veranstaltung zum Thema Berufsverbote durchzuführen, um das immer noch nicht abgeschlossene und sogar weiterhin aktuelle Thema politisch aufzugreifen, einen Austausch unter den Betroffenen zu ermöglichen und weiterlesen »

Gutachterterror & Zeitarbeit sorgen als “Berufsverbot-PLUS” für gewerkschaftsfreie Zonen
Berufsverbote: Vergessene Geschichte. Ausstellung„… nicht nur in Muttis sogenannten “systemischen” Industriebetrieben vom AIRBUS bis zum Zeppelin. Mittlerweile wird “gewerkschaftsverdächtiges Personal” eingeschüchtert und ausgelesen durch endlos verlängerte Probezeiten, verdeckte Arbeitgeber- und ARGE-Vernetzung sowie Leiharbeits-Vertragsketten in allen Industrie-, Handels-, Bank- und Handwerksbereichen – wie im gesamten öffentlichen Dienst. Streikendes Krankenhauspersonal ist für die Notstands- & Kriegsmobilisierung und die -Führung ebenso hinderlich wie streikende Piloten, Lokführer, FRAPORT-Bodenpersonal, Hafenarbeiter, Matrosen, Container-Terminal-Kranführer, Stromerzeuger- und -verteiler, Binnenschiffer und LKW-fahrer, Hallenarbeiter und Lademeister der Groß-Speditionen, kollektive Aktionen der einzelkämpfenden “Kings of the Road”, wo deren ICH-AG-Bewußtsein im Stress der heißgelaufenen Bremsen dahinschmilzt und wo schmilzendes Einkommen wie die letzte Ölung im Fegefeuer wirkt. Nicht zu vergessen streikende Berufssoldaten, Polizisten, Justizbeamte und -angestellte, Berufsfeuerwehrleute. (…) Wozu braucht man da noch Berufsverbote? Verlängerte Probezeiten im Öffentlichen Dienst allgemein, der auch dort ansteigende Einstieg über Leih- und Zeitarbeit und besonders die Umgestaltung des Referendariats und der Anwartezeit als LehrerIN zur Anstellung sind optimale Selektions- und Konditionierungsverfahren…“ Beitrag vom 20. September 2017 von und bei Hartmut Barth-Engelbart und Wichtiges daraus weiterlesen »
Berufsverbote: Vergessene Geschichte. Ausstellung"… nicht nur in Muttis sogenannten “systemischen” Industriebetrieben vom AIRBUS bis zum Zeppelin. Mittlerweile wird “gewerkschaftsverdächtiges Personal” eingeschüchtert und ausgelesen durch endlos verlängerte Probezeiten, verdeckte Arbeitgeber- und ARGE-Vernetzung sowie Leiharbeits-Vertragsketten in allen Industrie-, Handels-, Bank- und Handwerksbereichen – wie weiterlesen »

EU-Analyse: Wie Arbeitskräfte in Europa ausgebeutet werden„Die Golfstaaten gehören zu den schlimmsten Ländern der Welt, wenn es um die Achtung der Arbeitnehmerrechte geht, und am meisten verschlechtert haben sich die Standards für die Beschäftigten in Europa, die von drastischen Sparmaßnahmen betroffen waren. Das hat der Globale Rechtsindex 2015 ergeben. (…) Einige Schlüsselergebnisse des Berichtes: Von insgesamt 141 Ländern hat sich die Zahl derjenigen, in denen die Beschäftigten willkürlichen Verhaftungen und Inhaftierungen ausgesetzt waren, von 35 auf 44 erhöht, u.a. in Spanien und Brasilien. In nahezu 60 Prozent der Länder können bestimmte Gruppen von Beschäftigten ihre grundlegenden Arbeitnehmerrechte nicht wahrnehmen. In 11 Ländern, gegenüber 10 im Vorjahr, wurden GewerkschafterInnen ermordet, wobei es allein in Kolumbien 22 Mordopfer gab. In 70 Prozent der Länder gibt es Beschäftigte, die kein Streikrecht haben. In zwei Dritteln der Länder wird den Beschäftigten das Recht auf Tarifverhandlungen verweigert. In mehr als der Hälfte der in dem Bericht erfassten Länder wird den Beschäftigten der Zugang zu rechtsstaatlichen Verfahren verweigert…“ Pressemitteilung des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB) vom 10. Juni 2015. Siehe nun die Aktualisierung: Internationaler Gewerkschaftsbund: Weltweite Umfrage 2017 weiterlesen »
EU-Analyse: Wie Arbeitskräfte in Europa ausgebeutet werden"Die Golfstaaten gehören zu den schlimmsten Ländern der Welt, wenn es um die Achtung der Arbeitnehmerrechte geht, und am meisten verschlechtert haben sich die Standards für die Beschäftigten in Europa, die von drastischen Sparmaßnahmen betroffen waren. weiterlesen »

Kurzer Überblick zur Frage der E-Mail-Überwachung von Volker Bahl vom 10.9.2017 weiterlesen »

Kurzer Überblick zur Frage der E-Mail-Überwachung von Volker Bahl vom 10.9.2017

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„… Arbeitgeber dürfen die Produktivität ihrer Beschäftigten nicht dauerhaft technisch überwachen. Auch eine entsprechende Betriebsvereinbarung ist unzulässig und daher unwirksam, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem Urteil entschieden hat (…) Mit einer „Belastungsstatistik“ wollte das Versicherungsunternehmen »die Belastung der Sachbearbeiter überprüfen, die in den Außenstellen für die Schadensregulierung zuständig sind. Grund waren die nach Angaben des Unternehmens erheblichen Unterschiede in der Produktivität der Außenstellen.« (…) Nun ist es so, dass der Betriebsrat bei technischen Überwachungen der Arbeitnehmer ein  Mitspracherecht hat und im vorliegenden Fall konnten sich Unternehmen und Betriebsrat nicht verständigen, so dass eine Einigungsstelle eine Betriebsvereinbarung zu dem Thema verfasst hat: »Danach sollten unter anderem für jeden Sachbearbeiter die Zahl der erledigten Fälle und die „Rückstände“ auf dem jeweiligen Schreibtisch ermittelt werden. Diese und detaillierte weitere Daten sollten dann wöchentlich durch den Firmencomputer ausgewertet werden.« Damit nun war der Gesamtbetriebsrat des betroffenen Unternehmens nicht einverstanden – und klagte gegen die Regelung in der Betriebsvereinbarung. Das BAG gab nun dem Betriebsrat recht. Der Spruch der Einigungsstelle verletze die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer. Mit welcher Begründung? »Zwar sei es grundsätzlich ein legitimes Anliegen des Arbeitgebers, die Ursachen der unterschiedlichen Produktivität der Außenstellen in Erfahrung zu bringen. Das BAG äußerte allerdings Zweifel, ob die „Belastungsstatistik“ in der vorgesehenen Form hierfür überhaupt geeignet ist. Denn vorrangig werde nicht die Belastung, sondern die Produktivität der einzelnen Sachbearbeiter erfasst. (…) „Für diesen schwerwiegenden dauerhaften Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer gibt es keine hinreichende Rechtfertigung“, urteilte das Bundesarbeitsgericht.“ Beitrag von Stefan Sell vom 27. August 2017 bei Aktuelle Sozialpolitik weiterlesen »
"... Arbeitgeber dürfen die Produktivität ihrer Beschäftigten nicht dauerhaft technisch überwachen. Auch eine entsprechende Betriebsvereinbarung ist unzulässig und daher unwirksam, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem Urteil entschieden hat (...) Mit einer "Belastungsstatistik" wollte das Versicherungsunternehmen »die Belastung der Sachbearbeiter überprüfen, die in den Außenstellen für die Schadensregulierung weiterlesen »

2. ver.di-Digitalisierungskonferenz: Arbeit 4.0 am 10. - 11. Juni 2015Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung findet ab dem 25. Mai 2018 in allen Mitgliedsländern der EU Anwendung. Sie schafft erstmals europaweit einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Datenschutz. Die darin enthaltenen Vorschriften gelten auch für den Umgang mit Daten am Arbeitsplatz. Bereits heute erheben und verarbeiten Unternehmen in ihren täglichen Betriebsroutinen eine nie dagewesene Menge an Informationen digital. In Zukunft werden sowohl das Volumen der im Betriebsprozess erhobenen Daten neue Dimensionen erreichen als auch die Möglichkeiten, diese Informationen gezielt zu analysieren. Die Daten, die Unternehmen verwerten, beschränken sich nicht auf rein technische Betriebsdaten, sondern bestehen zu einem großen Teil aus personenbezogenen Daten, also Informationen, die sich auf einzelne Beschäftigte beziehen bzw. diesen zugeordnet werden können. Mithilfe dieser Informationen lassen sich technische und organisatorische Arbeitsprozesse optimieren und Betriebsabläufe effizienter gestalten. Gleichzeitig können die gewonnenen Daten aber auch genutzt werden, um die Leistung und das Verhalten von Arbeitnehmer_innen zu kontrollieren und/oder zu steuern. (…) Prof. Dr. Peter Wedde liefert in der vorliegenden Studie Antworten auf diese Fragen und zeigt, wie der Datenschutz am Arbeitsplatz weiterentwickelt werden sollte, um die Rechte der Beschäftigten zu stärken…“ Studie von Peter Wedde als WISO-Diskurs 09/ 2017 der Friedrich Ebert Stiftung weiterlesen »
2. ver.di-Digitalisierungskonferenz: Arbeit 4.0 am 10. - 11. Juni 2015"Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung findet ab dem 25. Mai 2018 in allen Mitgliedsländern der EU Anwendung. Sie schafft erstmals europaweit einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Datenschutz. Die darin enthaltenen Vorschriften gelten auch für den Umgang weiterlesen »

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am Donnerstag in höchster Instanz entschieden, dass der Einsatz eines Software-Keyloggers zur Überwachung eines Arbeitsplatz-Computers nur unter engen Voraussetzungen erlaubt ist. Nur bei dem mit konkreten Tatsachen belegbaren Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung durch einen konkreten Arbeitnehmer darf ein Keylogger eingesetzt werden. In anderen Fällen verstößt die Nutzung der Überwachungssoftware gegen § 32 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz. (AZ 2 AZR 681/16). Mit seiner Rechtssprechung hat das Bundesarbeitsgericht die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Hamm (AZ 6 Sa 1711/15) bestätigt. (…) „Die Beklagte hatte beim Einsatz der Software gegenüber dem Kläger keinen auf Tatsachen beruhenden Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung. Die von ihr „ins Blaue hinein“ veranlasste Maßnahme war daher unverhältnismäßig,“ heißt es in der Urteilsbegründung.“ Artikel von Detlef Borchers vom 27. Juli 2017 bei heise online – wir wissen allerdings aus Erfahrung, wie schnell sich ein Verdacht konstruieren lässt… weiterlesen »
"Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am Donnerstag in höchster Instanz entschieden, dass der Einsatz eines Software-Keyloggers zur Überwachung eines Arbeitsplatz-Computers nur unter engen Voraussetzungen erlaubt ist. Nur bei dem mit konkreten Tatsachen belegbaren Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung durch einen konkreten Arbeitnehmer darf ein Keylogger eingesetzt werden. weiterlesen »

„Mehr Effizienz durch umfassende Leistungskontrolle im Job? Mit einem neuen Add-on für die Bürosoftware Microsoft Office 365 können Arbeitgeber die Leistung ihrer MitarbeiterInnen detailliert analysieren. Aus Sicht des DGB ist der Einsatz der Software im Betrieb zwingend mitbestimmungspflichtig. (…) Die Software erlaubt auch, dass Arbeitsprozesse überwacht werden. Wie lange wurde am Dokument X gearbeitet, wer hat wem eine E-Mail geschrieben, wann wurde geantwortet? Für viele Arbeitgeber sind das interessante Daten. (…) Der Fachanwalt rät Betriebsräten in einer Betriebsvereinbarung sicherzustellen, dass die Sicherheit der Daten gewährleistet ist und Datenverlust und –manipulation effektiv vorgebeugt wird. Zudem gilt: „Will ein Unternehmen Office 365 in der Cloud-Version einführen, muss es mit Microsoft einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung schließen.“ Darin müssen die in der Datenschutz-Grundverordnung (§ 28 Abs. 3 DSGVO) genannten Rechte und Pflichten geregelt sein. Der Betriebsrat sollte außerdem auf Regelungen bestehen, die ihm das Recht einräumen, beim Anbieter selbst Auskunft und Einsicht zu verlangen. Die ArbeitnehmervertreterInnen sollten sicherstellen, dass nicht jede „technisch mögliche aber zwecküberschießende Datenverarbeitung erfolgt“…“ Beitrag vom 24. Juli 2017 aus dem DGB-Newsletter SmartUnion weiterlesen »
"Mehr Effizienz durch umfassende Leistungskontrolle im Job? Mit einem neuen Add-on für die Bürosoftware Microsoft Office 365 können Arbeitgeber die Leistung ihrer MitarbeiterInnen detailliert analysieren. Aus Sicht des DGB ist der Einsatz der Software im Betrieb zwingend mitbestimmungspflichtig. (...) Die Software erlaubt auch, dass Arbeitsprozesse überwacht werden. Wie lange wurde weiterlesen »

Asyl für Edward Snowden!„Whistleblower wie Edward Snowden werden verehrt wie Popstars. Doch sie gehen ein rechtlich extrem hohes Risiko ein. Experten raten daher, speziell für Deutschland, vom Whistleblowing ab. Und auch die Forschung zeigt: Nur jeder Zehnte, der einen Missstand beobachtet, wird tatsächlich zum „Aufdecker“. (…) In jedem von uns stecke ein potentieller Held, meint Snowden fast verschwörerisch. Was er dabei verschweigt, aber natürlich selbst am besten weiß: Whistleblower zahlen einen hohen Preis für ihren Mut. Vor allem in Deutschland, wo es keine expliziten Whistleblower-Schutzgesetze gibt. Mobbing, Kündigung, Depressionen, Trennung, Frühverrentung – nicht immer, aber oft verläuft das Leben von Whistleblowern genau in dieser Reihenfolge…“ Beitrag von Karin Lamsfuß vom 13. Juli 2017 beim Deutschlandfunk als Audio und als Manuskript (Audiolänge: 9.58 Min., abrufbar bis zum 19. Januar 2018) weiterlesen »
Asyl für Edward Snowden!"Whistleblower wie Edward Snowden werden verehrt wie Popstars. Doch sie gehen ein rechtlich extrem hohes Risiko ein. Experten raten daher, speziell für Deutschland, vom Whistleblowing ab. Und auch die Forschung zeigt: Nur jeder Zehnte, der einen Missstand beobachtet, wird tatsächlich weiterlesen »

Gegen Berufsverbote! Sei keine Duckmaus!Mit der Forderung nach ihrer Rehabilitierung sind am Donnerstag erneut Betroffene des Radikalenerlasses an die Öffentlichkeit gegangen. Mehr als 45 Jahre nach Verabschiedung des Erlasses gegen angebliche linke Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst müssten Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die in Berlin tagende Ministerpräsidentenkonferenz damals begangenes »Unrecht« wiedergutmachen, hieß es in einer Erklärung der »Initiativgruppe 45 Jahre Radikalenerlass«“ – aus der Meldung „Ruf nach Rehabilitierung“ am 02. Juni 2017 in neues deutschland – wozu sowohl zu bemerken wäre, dass es 2012 eine „Initiativgruppe 40 Jahre Radikalenerlass gab, als auch auf das LabourNet Archiv zu verweisen, wo es unter „Berufsverbote“ eine nahezu endlose Reihe von Beiträgen gibt (so auch zu Jahrestag 40)… weiterlesen »
Gegen Berufsverbote! Sei keine Duckmaus!Mit der Forderung nach ihrer Rehabilitierung sind am Donnerstag erneut Betroffene des Radikalenerlasses an die Öffentlichkeit gegangen. Mehr als 45 Jahre nach Verabschiedung des Erlasses gegen angebliche linke Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst müssten Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und weiterlesen »

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